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AN/2215/2021

Errichtung eines Atelierhauses an der Neusser Landstraße 2

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 20.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 8.2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3245 Zeichen

Grüne 
Linke 
FDP 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 
AN/2215/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Errichtung eines Atelierhauses an der Neusser Landstraße 2 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Der Kulturausschuss und der Stadtrat mögen beschließen, das Haus auf der Neusser Land-
straße 2 mit über 50 Räumen für kulturelle Zwecke, möglichst als Atelierhaus, ggf. teilweise 
auch als Musik-Proberaum hergerichtet wird. 
 
Zur Organisation und Verwaltung dieses Atelierhauses und zur Betreuung der Künstler*innen  
werden die nötigen personellen Kapazitäten bereitgestellt – durch Vergabe an einen ge-
meinnützigen Förder- und Trägerverein oder durch Aufstockung oder Einrichtung einer Stelle 
im Kulturamt selbst.  
 
Begründung: 
 
In Köln fehlen bezahlbare Atelierräume. Die Stadt Köln unterhält solche und bemüht sich 
daher seit Jahren, noch mehr an solchen  – auch mit Mietzuschüssen – bereit zu stellen. 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/04486/index.html Es gibt Wartelisten von Künstler*innen, 
die solche Atelierräume  anmieten wollen.

- 2 - 
 
Mit der Herrichtung des Gebäudes Neusser Landstraße 2 wird die Bezirksvertretung zum 
Schließen dieser Lücke beitragen und gerade auch im Kölner Norden Künstler*innen Ar-
beitsmöglichkeiten verschaffen. 
 
Das Haus an der Neusser Landstraße 2 hat die Stadt Köln von einem Erbpächter fest bis 
zum Jahr 2029 gemietet. 
 
Seit einigen Jahren wird das Haus auf der Neusser Landstraße 2 nicht mehr als Unterkunft 
für Geflüchtete genutzt. Es steht leer. Gleichwohl wird es in Ordnung gehalten. Auf die Ant-
wort der Verwaltung 1329/2020 zur einer Anfrage der SPD wird verwiesen. In zwei Ortster-
minen konnten sich die Bezirksvertreter*innen von dem ordnungsgemäßen Zustand über-
zeugen. 
  
Das Haus ist daher auch aus finanziellen Gründen als Atelierhaus geeignet. Im Gegensatz 
zu anderen oft sehr abgenutzten Räumlichkeiten, die aus welchen Gründen für kulturelle 
Zwecke zur Verfügung gestellt werden, ist hier wenig zu renoviren noder zu modernisieren. 
 
Als eventuelle Unterkunft für Geflüchtete werden derzeit in Köln andere Objekte verwendet 
oder vorgehalten. 
 
Die Räume (Zimmer) in dem Haus in „normale“ Wohnungen umzuwandeln würde nicht nur 
eine baurechtliche Änderung der Nutzung erfordern und erhebliche Umbaumaßnahmen wie 
zum Beispiel Errichtung von Sicherheitstüren, Bädern und Küchen in den jeweiligen zu er-
richtenden Wohnungen erfordern. 
 
Die Einrichtung als Atelierhaus bis mindestens 2029 ist daher die zu begrüßende Variante. 
 
Es gibt Entsorgungssicherheit. 
 
Ein weiterer Leerstand ist zu vermeiden. 
 
Zur Anschub-Finanzierung wird unter Anderem auch der im Dezernat VII anzusiedelnde vor-
gesehene  „Sondertopf  Atelierräume“ TPL 0416  (politischer Veränderungsnachweis, vgl. 
AN/2091/2021) verwendet. 
 
 
 
gez. Max Beckhaus   gez. Vogel

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2215/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
20.10.2021
Erstellt
20.10.2021 15:54