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Errichtung eines Atelierhauses an der Neusser Landstraße 2

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/2215/2021 vom 20.10.2021

Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    Grüne Linke FDP GUT Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 AN/2215/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Errichtung eines Atelierhauses an der Neusser Landstraße 2 - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Der Kulturausschuss und der Stadtrat mögen beschließen, das Haus auf der Neusser Land- straße 2 mit über 50 Räumen für kulturelle Zwecke, möglichst als Atelierhaus, ggf. teilweise auch als Musik-Proberaum hergerichtet wird. Zur Organisation und Verwaltung dieses Atelierhauses und zur Betreuung der Künstler*innen werden die nötigen personellen Kapazitäten bereitgestellt – durch Vergabe an einen ge- meinnützigen Förder- und Trägerverein oder durch Aufstockung oder Einrichtung einer Stelle im Kulturamt selbst. Begründung: In Köln fehlen bezahlbare Atelierräume. Die Stadt Köln unterhält solche und bemüht sich daher seit Jahren, noch mehr an solchen – auch mit Mietzuschüssen – bereit zu stellen. https://www.stadt-koeln.de/artikel/04486/index.html Es gibt Wartelisten von Künstler*innen, die solche Atelierräume anmieten wollen. - 2 - Mit der Herrichtung des Gebäudes Neusser Landstraße 2 wird die Bezirksvertretung zum Schließen dieser Lücke beitragen und gerade auch im Kölner Norden Künstler*innen Ar- beitsmöglichkeiten verschaffen. Das Haus an der Neusser Landstraße 2 hat die Stadt Köln von einem Erbpächter fest bis zum Jahr 2029 gemietet. Seit einigen Jahren wird das Haus auf der Neusser Landstraße 2 nicht mehr als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. Es steht leer. Gleichwohl wird es in Ordnung gehalten. Auf die Ant- wort der Verwaltung 1329/2020 zur einer Anfrage der SPD wird verwiesen. In zwei Ortster- minen konnten sich die Bezirksvertreter*innen von dem ordnungsgemäßen Zustand über- zeugen. Das Haus ist daher auch aus finanziellen Gründen als Atelierhaus geeignet. Im Gegensatz zu anderen oft sehr abgenutzten Räumlichkeiten, die aus welchen Gründen für kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt werden, ist hier wenig zu renoviren noder zu modernisieren. Als eventuelle Unterkunft für Geflüchtete werden derzeit in Köln andere Objekte verwendet oder vorgehalten. Die Räume (Zimmer) in dem Haus in „normale“ Wohnungen umzuwandeln würde nicht nur eine baurechtliche Änderung der Nutzung erfordern und erhebliche Umbaumaßnahmen wie zum Beispiel Errichtung von Sicherheitstüren, Bädern und Küchen in den jeweiligen zu er- richtenden Wohnungen erfordern. Die Einrichtung als Atelierhaus bis mindestens 2029 ist daher die zu begrüßende Variante. Es gibt Entsorgungssicherheit. Ein weiterer Leerstand ist zu vermeiden. Zur Anschub-Finanzierung wird unter Anderem auch der im Dezernat VII anzusiedelnde vor- gesehene „Sondertopf Atelierräume“ TPL 0416 (politischer Veränderungsnachweis, vgl. AN/2091/2021) verwendet. gez. Max Beckhaus gez. Vogel

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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