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1774/2021

Beantwortung AN/0910/2021 Raum 13

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 10.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3601 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/VII 
 
Vorlagen-Nummer  31.08.2021 
 1774/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
 
Beantwortung AN/0910/2021 Raum 13 
 
Im Ausschuss für Kunst und Kultur am 27.04.2021 stellten die Fraktionen folgende Anfrage zur Räu-
mung der Künstler*inneninitiative raum 13: 
 
1. Was tut die Verwaltung, um raum 13 als Institution, als Initiative zu erhalten und weiter-hin zu 
unterstützen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Künstler*inneninitiative raum 13 erhält im Rahmen der Vergabe der disponiblen Leitprojektmittel 
des Kulturamtes befristet zum 31.12.2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 78.000 Euro 
p.a. 
 
Die Verwaltung hat der raum13 gGmbH zugesichert, dass der Betriebskostenzuschuss (BKZ), unge-
achtet der geänderten Raumsituation, für das Jahr 2021 in voller Höhe zur Verfügung steht. Natürlich 
nur sofern entsprechende Kosten auch nachgewiesen werden können. Der BKZ kann somit auch – 
da ursprünglich auch die Miete des Zentralwerks bezuschusst wurde – auch für die Finanzierung 
temporärer Unterbringungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Weiterführung eines Betriebskostenzu-
schusses aus der Kulturverwaltung über 2021 hinaus hängt ab von dem künstlerischen Anteil der 
künftigen Ausrichtung von raum13, der Verfügbarkeit von Fördermitteln innerhalb des städtischen 
Haushaltes 2022 und bedarf eines neuen politischen Beschlusses. 
 
 
2. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um für „raum 13“ eine Zwischennutzungs-
fläche zu identifizieren und zur Nutzung zur Verfügung zu stellen für Materialien etc.? 
 
Mögliche Zwischennutzungen bedürfen einer eingehenden Prüfung der vorhandenen Flächen und 
Gebäude auf dem Areal, insbesondere mit Blick auf die Sicherungspflichten der Eigentümerin. Die 
Gebäude und Flächen befinden sich neben umfangreichen Altlasten aus der industriellen Nutzung in 
einem schlechten baulichen Zustand. Aufgrund in der Vergangenheit erfolgtem Vandalismus und dem 
unter anderem daraus resultierendem Verfall der Gebäude über die vergangenen Jahre, stehen der-
zeit keine Gebäude oder Gebäudeteile für eine kurzfristige Zwischennutzung zur Verfügung. Umfang-
reiche Instandsetzungs-, Erschließungs- und Sicherungsmaßnahmen, insbesondere auch der ver-
bleibenden Immobilien, wären notwendig. NRW.Urban lehnt als Eigentümerin der Flächen eine Zwi-
schennutzung insbesondere aufgrund der geschilderten notwendigen Maßnahmen auf Anfrage der 
Stadt Köln schriftlich ab. 
 
NRW-Urban hat am 28.04.2021 der Verwaltung mündlich eine im südlichen Bereich des Quartiers 
gelegene Freifläche zur Anmietung angeboten, mit dem Ziel diese an Raum 13, zum Zweck der Auf-
stellung von Containern zur Lagerung der Exponate von Raum 13 weitervermieten zu können.

2 
 
 
Mit Besitzüberlassungsvertrag vom 21.05.2021 hat die NRW.Urban der Verwaltung eine befestigte 
Außenfläche mit 322 m² zur Nutzung und Aufstellen von Überseecontainern überlassen. Die Verwal-
tung hat ferner einen Überseecontainer von der Häfen und Güterverkehr Köln AG erworben und auf 
diese Fläche aufstellen lassen. Aus zeitlichen Gründen musste der Container bereits mit dem Lager-
gut befüllt werden. 
 
Die Verwaltung wird für die bauliche Sicherung (Zaunanlage) der Mietfläche sorgen.  
 
Eine kurzfristige Nutzung der Gebäude und des Geländes war nicht möglich. Mittel- bis langfristig 
sollen die Flächen im Otto und Langen-Quartier einer ganzheitlichen Entwicklung und Revitalisierung 
zugeführt werden. 
 
Gez. i.V. Blome für Dez VII

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1774/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2021
Erstellt
11.05.2021 13:09