1774/2021
Beantwortung AN/0910/2021 Raum 13
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3601 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle /VII Vorlagen-Nummer 31.08.2021 1774/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Beantwortung AN/0910/2021 Raum 13 Im Ausschuss für Kunst und Kultur am 27.04.2021 stellten die Fraktionen folgende Anfrage zur Räu- mung der Künstler*inneninitiative raum 13: 1. Was tut die Verwaltung, um raum 13 als Institution, als Initiative zu erhalten und weiter-hin zu unterstützen? Antwort der Verwaltung: Die Künstler*inneninitiative raum 13 erhält im Rahmen der Vergabe der disponiblen Leitprojektmittel des Kulturamtes befristet zum 31.12.2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 78.000 Euro p.a. Die Verwaltung hat der raum13 gGmbH zugesichert, dass der Betriebskostenzuschuss (BKZ), unge- achtet der geänderten Raumsituation, für das Jahr 2021 in voller Höhe zur Verfügung steht. Natürlich nur sofern entsprechende Kosten auch nachgewiesen werden können. Der BKZ kann somit auch – da ursprünglich auch die Miete des Zentralwerks bezuschusst wurde – auch für die Finanzierung temporärer Unterbringungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Weiterführung eines Betriebskostenzu- schusses aus der Kulturverwaltung über 2021 hinaus hängt ab von dem künstlerischen Anteil der künftigen Ausrichtung von raum13, der Verfügbarkeit von Fördermitteln innerhalb des städtischen Haushaltes 2022 und bedarf eines neuen politischen Beschlusses. 2. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um für „raum 13“ eine Zwischennutzungs- fläche zu identifizieren und zur Nutzung zur Verfügung zu stellen für Materialien etc.? Mögliche Zwischennutzungen bedürfen einer eingehenden Prüfung der vorhandenen Flächen und Gebäude auf dem Areal, insbesondere mit Blick auf die Sicherungspflichten der Eigentümerin. Die Gebäude und Flächen befinden sich neben umfangreichen Altlasten aus der industriellen Nutzung in einem schlechten baulichen Zustand. Aufgrund in der Vergangenheit erfolgtem Vandalismus und dem unter anderem daraus resultierendem Verfall der Gebäude über die vergangenen Jahre, stehen der- zeit keine Gebäude oder Gebäudeteile für eine kurzfristige Zwischennutzung zur Verfügung. Umfang- reiche Instandsetzungs-, Erschließungs- und Sicherungsmaßnahmen, insbesondere auch der ver- bleibenden Immobilien, wären notwendig. NRW.Urban lehnt als Eigentümerin der Flächen eine Zwi- schennutzung insbesondere aufgrund der geschilderten notwendigen Maßnahmen auf Anfrage der Stadt Köln schriftlich ab. NRW-Urban hat am 28.04.2021 der Verwaltung mündlich eine im südlichen Bereich des Quartiers gelegene Freifläche zur Anmietung angeboten, mit dem Ziel diese an Raum 13, zum Zweck der Auf- stellung von Containern zur Lagerung der Exponate von Raum 13 weitervermieten zu können. 2 Mit Besitzüberlassungsvertrag vom 21.05.2021 hat die NRW.Urban der Verwaltung eine befestigte Außenfläche mit 322 m² zur Nutzung und Aufstellen von Überseecontainern überlassen. Die Verwal- tung hat ferner einen Überseecontainer von der Häfen und Güterverkehr Köln AG erworben und auf diese Fläche aufstellen lassen. Aus zeitlichen Gründen musste der Container bereits mit dem Lager- gut befüllt werden. Die Verwaltung wird für die bauliche Sicherung (Zaunanlage) der Mietfläche sorgen. Eine kurzfristige Nutzung der Gebäude und des Geländes war nicht möglich. Mittel- bis langfristig sollen die Flächen im Otto und Langen-Quartier einer ganzheitlichen Entwicklung und Revitalisierung zugeführt werden. Gez. i.V. Blome für Dez VII
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1774/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 13:09