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V/0819/2013

Prüfung des Straßenquerschnitts auf dem Düesbergweg im Bereich zwischen der Hammer Straße und Werlandstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach Leitungsarbeiten der Stadtwerke Münster GmbH und Kanalarbeiten des Tiefbauamtes

Vorlagen 22.10.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.12.2013, TOP 7.3

Anlage 1 Blatt 1

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Anlage 4 Blatt 1

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Anlage 2 Blatt 2

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Anlage 2 Blatt 1

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 Blatt 1

41 Zeichen

Anlage 1 Blatt 1 zur 
Vorlage V/0819/2013

Anlage 4 Blatt 1

40 Zeichen

Anlage 4 Blatt 1 zur
Vorlage V/0819/2013

Anlage 2 Blatt 2

314 Zeichen

2,50 2,00 6,00 2,00 2,50
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Vorgarten Vorgarten
Parkstreifen
Fahrbahn
Parkbucht/BaumscheibeGem. Geh-und Radweg Gem. Geh-und Radweg
Gem. Geh- und Radweg auf beiden Seiten
Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34
1:100
Variante 2
Anlage 2 Blatt 2 zur 
Vorlage V/0819/2013

Anlage 2 Blatt 1

41 Zeichen

Anlage 2 Blatt 1 zur 
Vorlage V/0819/2013

Anlage 3 Blatt 1

40 Zeichen

Anlage 3 Blatt 1 zur
Vorlage V/0819/2013

Anlage 1 Blatt 2

348 Zeichen

1,50    0,95 0,35  1,80 4,90 1,50 2,00 2,00
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Vorgarten Vorgarten
Gehweg
Sicherheitsstr.
Gehweg
Schutzstreifen
Parkstreifen
Fahrbahn
Parkbucht/Baumscheibe
Radweg
Schutzstreifen (1,50 m) auf der Nordseite
Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34
1:100
Variante 1
Anlage 1 Blatt 2 zur
Vorlage V/0819/2013

Berichtsvorlage

11607 Zeichen

V/0819/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prüfung des Straßenquerschnitts auf dem Düesbergweg im Bereich zwischen der Hammer Straße 
und Werlandstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach Leitungsarbeiten der Stadtwerke 
Münster GmbH und Kanalarbeiten des Tiefbauamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 den Ba u-
beschluss zur Kanalsanie rung der Straße Düesbergweg zwischen der Hammer Straße und Z u-
fahrt Clemenshospital (Vorlage Nr. V/0010/2013) einstimmig beschlossen. Mit dieser Beschlus s-
vorlage wurde der AUB ebenfalls darüber informiert, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund 
der u mfangreichen Leitungsverlegungen seitens der Stadtwerke Münster sowie anstehenden 
Kanalbauarbeiten verschiedene Varianten zur Optimierung des Straßenquerschnitts im o. g. B e-
reich geprüft hat.  
In Abwägung aller verkehrlichen Aspekte wurde seitens der Verwaltung jedoch empfohlen, den 
vorhandenen Straßenquerschnitt nach Durchführung der Baumaßnahmen trotz der vorhandenen 
Mängel wieder herzustellen. 
 
Über den Inhalt der Vorlage wurde in der Sitzung diskutiert. Darauf folgend hat der AUB b e-
schlossen, dass die Verwalt ung aufgrund der problematischen Verkehrssituationen in dem o. g. 
Bereich des Düesberweges alle geprüften Varianten dem ASSVW als Diskussionsgrundlage vo r-
legt. 
 
Bestand 
 
Die Straße Düesbergweg ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Im Netz  hat 
der Düesbergweg eine Verbindungsfunktion zwischen der Hammer Straße und der Straße Ka p-
penberger Damm. Außerdem wird dieser Bereich des Düesbergweges von vielen Schülern, die 
als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, benutzt. Nördlich der Feuerwehr befindet sich 
eine Realschule. 
 
Die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde beträgt 1177 Kfz/h und 26 -102 Radfahrer/h im 
Querschnitt von der Hammer Straße in westlicher Richtung des Düesbergweges. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0819/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.11.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0819/2013 
 
Da der Düesbergweg mit dem VZ  253 und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ausgeschildert ist, ist 
das Schwerverkehrsaufkommen als sehr gering einzuschätzen.  
 
Die Nebenanlagen auf der Nordseite im o. g. Bereich des Düesberweges gliedern  sich in diesem 
Bereich in einen 1,50 m breiten Gehweg, einen 0,95 m breiten Radw eg und einen 0,55 m breiten 
Sicherheitsstreifen. Parallel zu dem Radweg verläuft ein abmarkierter Parkstreifen, der eine Bre i-
te von 1, 80 m aufweist. Die Restfahrbah nbreite für den Kfz -Verkehr beträgt in diesem Bereich 
5,50 m. 
Die Nebenanlagen auf der Südse ite gliedern sich in einen 1,50 – 1,65 m breiten Gehweg, einen 
ca. 1,35 m breiten Radweg inkl. Sicherheitsstreifen  und einer 1,85 – 2,00 m breiten  Parkbucht, 
die durch vorhandene Baumscheiben optisch aufgewertet ist.  Die Parkbucht ist gepfla stert und 
zur Fahrbahn hin durch eine 2-reihige Rinne getrennt. 
 
Das Mindestmaß der Fahrbahn von 5,50m hat zur Folge, dass die Autofahrer halb aufgesattelt 
auf dem Sicherheitsstreifen des Radweges parken, da sie Sorgen um die Seitenspiegel haben. 
Die Radfahrer fühlen sic h durch die parkenden Autos so eingeengt, dass sie auf den Gehweg 
ausweichen. 
 
Aufgrund von Anregungen , bezüglich des zum Teil zugeparkten Radweges auf der Nordseite , 
wurde dieser Bereich in letzter Zeit seitens des Ordnungsamtes intensiver kontrolliert un d das 
aufgesattelte Parken als Ordnungswidrigkeit verwarnt. 
 
Seit dem hat sich die Situation für die Radfahrer in diesem Bereich deutlich verbessert. Allerdings 
bleiben dadurch weiterhin die Probleme im Fahrbahnbereich bestehen. 
 
Laut der Unfallstatistik d er Polizei sind in diesem Bereich keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung 
in den letzten Jahren verzeichnet worden. Nach Auskunft der Polizei haben sich viele Sachsch a-
densunfälle ereignet, bei denen insbesondere Schäden an Außenspiegeln und Fahrzeugauße n-
seiten entstanden, was auf das Mindestmaß der Fahrbahn zurückzuführen ist. 
 
Die Abteilung Verkehrsplanung hat zur Verbesserung der Radwegeführung in diesem B ereich 
drei  
Varianten erarbeitet und mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung und der Polizei  abge-
stimmt. 
 
Das Ergebnis der Prüfung stellt sich wie folgt dar: 
 
Vorschlag 1 (Anlage 1): 
Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordseite 
 
Die Planung sieht vor, einen Schutzstreifen von 1,50 m Breite im Abschnitt zwischen Ha mmer 
Straße und der Werlandstraße auf der Nordseite des Düesbergweges anzulegen. 
Auf der Südseite bleiben die Nebenanlagen wie im Bestand. 
 
Die neu geplanten Nebenanlagen auf der Nordseite in dem o. g. Bereich gliedern sich in einen 
2,00 m breiten Gehweg und einen 2,00 m breiten Par kstreifen. Die Breite der verbleibenden 
Fahrbahn beträgt 4,90 m. 
  
Die Planung wird seitens der Verwaltung und der Polizei nicht befürwortet, da eine Erhöhung der 
Verkehrssicherheit für Radfahrer durch die Markierung des Schutzstreifens nicht erkennbar ist.  
Der Schutzstreifen ist nach ERA 2010 ein Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im 
Bedarfsfall (z. B. Begegnung mit einem Lastkraftwagen) befahren werden. 
 
Bei einer Fahrbahnbreite von 4,90 m ist eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch d en Kraft-
fahrzeugverkehr nicht ausgeschlossen. Und bei einer Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde

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V/0819/2013 
 
von 1177 Kfz/h wird der Schutzstreifen nicht mehr im Ausnahmefall genutzt, sondern dies wird im 
Begegnungsverkehr der Regelfall sein. 
 
Des Weiteren ist die V erwaltung der Meinung, dass bei einer Verkehrsbelastung von 1177 Kfz/h 
und 26-102 Radfahrer/h in der Spitzenstunde und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m Breite, die 
Radverkehrsführung im Seitenraum erfolgen muss, damit die Verkehrssicherheit der Radfahrer 
gewährleistet ist. 
 
Kosten: 
Die Straßenbauarbeiten werden im Wesentlichen im Rahmen der Wiederherstellung durch die 
Versorgungsträger und die Stadtentwässerung finanziert. Es würden keine nennenswerten Mehr-
kosten bei dieser Planung entstehen. 
 
Vorschlag 2 (Anlage 2): 
Gemeinsamer Geh- und Radweg auf beiden Seiten  
 
Die Planung sieht vor, die Fahrbahn des Düesbergweges in diesem Bereich auf ca. 6,00 m zu 
verbreitern. Die Nebenanlagen auf der Nordseite gliedern sich in einen 2,50 m breiten gem. Geh- 
und Radweg und eine 2,00 m breite Parkbucht.  
Auf der Südseite soll der Parkstreifen konstant eine Breite von 2,00 m aufweisen und die vorha n-
denen Baumscheiben werden in den Parkstreifen integriert. Der gemeinsame Geh - und Radweg 
weist auch auf der Südseite eine Breite von 2,50 m auf. 
Die Realisierung des gemeinsamen Geh - und Radweges auf der Südseite bei gleichzeitigem 
Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird seitens der Verwaltung als nicht durchführbar b e-
wertet. Die Bäume haben bereits zu kleine Baumscheiben in den  Nebenanlagen. Arbeiten im 
Bereich des Wurzelhalses und im Wurzelraum würden zu einer Schäd igung der gesunden Bä u-
me führen und müssten bei Neuplanung der Nebenanlagen komplett entfallen. 
 
Die Breite des gemeinsamen Geh - und Radweges von 2,50 m entspricht n icht den Empfehlu n-
gen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Demnach müsste die Breite des gem. Geh - und Rad-
weges bei dem Radverkehrsaufkommen von ca. 100 Radfahrer in der Spitzenstunde ohne den 
Fußgängerverkehr zu berücksichtigen mindestens 3,00 m betragen. 
 
Zudem entsprechen die kombinierten Geh- und Radwege nicht dem Grundsatz der Führungskon-
tinuität und stellen für den Radverkehr keine adäquate Lösung dar. 
 
Ein Zugewinn an Verkehrssicherheit für den Radverkehr kann seitens der Verwaltung und der 
Polizei auf  Grundlage dieser Planung nicht abgeleitet werden. Der Einsatz der gemeinsamen 
Führung mit dem Fußgängerverkehr ist in diesem Bereich nicht vertretbar, da die erforderliche 
nutzbare Wegbreite von mindestens 3,00 m nicht gegeben ist. 
 
Kosten: 
Unter Berücksi chtigung des Kostenanteils der Stadtwerke Netzgesellschaft für die geplanten 
Leistungsverlegungen sind aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung seitens der Stadt Münster 
Baukosten (ohne Beleuchtung, LSA) in einer Größenordnung von ca. 455.000 EUR in den A n-
satz zu stellen. 
 
Vorschlag 3 (Anlage 3): 
Parken aufheben 
 
Die Planung sieht vor, das Parken auf der Nordseite zu Gunsten des Radweges und der Fah r-
bahn aufzuheben. Die Fahrbahn weist eine Breite von 6,50 m auf. Die Nebenanlage auf der 
Nordseite gliedern s ich in einen 1,50 m - 1,90m breiten Gehweg und einen 2,00 m breiten Ra d-
weg inklusive Sicherheitsstreifen.

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V/0819/2013 
 
Seitens der Verwaltung wird auch diese Variante als keine adäquate Verkehrslösung angesehen. 
Zum einen weisen die Nebenanlagen (Gehweg, Radweg und die  vorh. Baumscheiben) die erfor-
derlichen Mindestmaßen nach RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) nicht auf 
und zum anderen wird der Wegfall der 31 vorhandnen Stellplätze in diese Abschnitt als unreali s-
tisch gesehen, da eine Kompensation in den Nebenstraßen nicht möglich ist.  
 
Des Weiteren sind bei einer Fahrbahnbreite von 6,50 m höhere Geschwindigkeiten in diesem 
Bereich zu erwarten. 
 
Kosten:  
Durch die Veränderung des Fahrbahnquerschnitts ist in diesem Bereich ein Vollausbau der Fahr-
bahn notwendig. Die Kosten für den Straßenumbau werden auf ca. 280.000 € geschätzt.  
Da sich die neue Bordführung mit der Lage der vorhandenen Schmutzwasser -Kanalschächte 
über eine Länge von ca. 295 m überschneidet, ist der Neubau einer Kanalleitung notwendig. 
Hierfür würden zusätzliche Kosten in Höhe von 375.000 € anfallen. 
 
Fazit: 
 
Die Gesamtquerschnittsbreite in dem angesprochenen Bereich beträgt 15,00 m.  
Um die vielfältigen Nutzungsansprüche, die an den Straßenraum Düesbergweg zwischen Ha m-
mer Straße und Werlandstraße gestellt werden, richtlinien-/gesetzeskonform und somit verkehrs-
sicher erfüllen zu können, ist eine Querschnittsaufweitung erforderlich. Hierbei müsste entweder 
das Parken (31 Stellplätze) entfallen oder ein entsprechender Grunderwerb getätigt wer den. Auf-
grund des hohen Parkdruckes in diesem Bereich und der beengten Vorgartenverhältnisse e r-
scheinen diese Voraussetzungen nicht realisierbar, so dass sich die Wiederherstellung im B e-
stand (Anlage 4) als geeignete und wirtschaftlichste Lösung darstellt. Obwohl das Parken auf der 
Straße im Hi nblick auf die vorrangigen Verkehrsfunktion en nachgeordnet betrachtet werden 
kann, wird ein Verzicht auf die vorhandenen 31 Stellplätze vor dem Hintergrund fehlender Alte r-
nativen als nicht realistisch eingeschätzt. 
 
Bei rücksichtsvoller Fahrweise wird die Fahrbahnbreite von 5,50 m als ausreichend gesehen. Die 
Verwaltung empfiehlt weiterhin die Trennung der Nebenanlagen, auch wenn sie nur Mindestm a-
ße aufweisen, da es sich hierbei u. a. auch um schutzbedürftige Fußgänger (Schüler) handelt. 
  
Seitens der Verwaltung und der Polizei wird daher empfohlen, den vorhandenen Que rschnitt 
nach Durchführung der Baumaßnahmen trotz der vorhandenen Einschränkungen wieder herz u-
stellen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Variante 1: Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordseite 
Anlage 2: Variante 2: Gemeinsamer Geh- und Radweg auf beiden Seiten  
Anlage 3: Variante 3: Parken auf der Nordseite aufheben 
Anlage 4: Bestandsplan

Anlage 3 Blatt 2

343 Zeichen

1,50    0,95 0,35  1,80 6,50 0,50   1,50        1,90
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Vorgarten Vorgarten
Gehweg
Sicherheitsstr. Sicherheitsstr.
GehwegFahrbahn
Parkbucht/Baumscheibe
Radweg Radweg
Parken auf der Nordseite aufheben
Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34
1:100
Variante 3
Anlage 3 Blatt 2 zur
Vorlage V/0819/2013

Anlage 4 Blatt 2

326 Zeichen

1,50    0,95 0,35  1,80 5,50 1,80   0,550,95     1,60
15,00
Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34
1:100
Bestand
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Vorgarten Vorgarten
Gehweg
Sicherheitsstr.
GehwegRadweg
Sicherheitsstr.
Parkstreifen
Fahrbahn
Parkbucht/Baumscheibe
Radweg
Anlage 4 Blatt 2 zur
Vorlage V/0819/2013

Beratungsverlauf (2)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Werlandstraße
  • Düesbergweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0819/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37