V/0819/2013
Prüfung des Straßenquerschnitts auf dem Düesbergweg im Bereich zwischen der Hammer Straße und Werlandstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach Leitungsarbeiten der Stadtwerke Münster GmbH und Kanalarbeiten des Tiefbauamtes
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Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage V/0819/2013
Anlage 4 Blatt 1
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Anlage 4 Blatt 1 zur Vorlage V/0819/2013
Anlage 2 Blatt 2
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2,50 2,00 6,00 2,00 2,50 Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Vorgarten Vorgarten Parkstreifen Fahrbahn Parkbucht/BaumscheibeGem. Geh-und Radweg Gem. Geh-und Radweg Gem. Geh- und Radweg auf beiden Seiten Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34 1:100 Variante 2 Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0819/2013
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1,50 0,95 0,35 1,80 4,90 1,50 2,00 2,00 Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Vorgarten Vorgarten Gehweg Sicherheitsstr. Gehweg Schutzstreifen Parkstreifen Fahrbahn Parkbucht/Baumscheibe Radweg Schutzstreifen (1,50 m) auf der Nordseite Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34 1:100 Variante 1 Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V/0819/2013
Berichtsvorlage
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V/0819/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Prüfung des Straßenquerschnitts auf dem Düesbergweg im Bereich zwischen der Hammer Straße und Werlandstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach Leitungsarbeiten der Stadtwerke Münster GmbH und Kanalarbeiten des Tiefbauamtes Beratungsfolge 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 den Ba u- beschluss zur Kanalsanie rung der Straße Düesbergweg zwischen der Hammer Straße und Z u- fahrt Clemenshospital (Vorlage Nr. V/0010/2013) einstimmig beschlossen. Mit dieser Beschlus s- vorlage wurde der AUB ebenfalls darüber informiert, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund der u mfangreichen Leitungsverlegungen seitens der Stadtwerke Münster sowie anstehenden Kanalbauarbeiten verschiedene Varianten zur Optimierung des Straßenquerschnitts im o. g. B e- reich geprüft hat. In Abwägung aller verkehrlichen Aspekte wurde seitens der Verwaltung jedoch empfohlen, den vorhandenen Straßenquerschnitt nach Durchführung der Baumaßnahmen trotz der vorhandenen Mängel wieder herzustellen. Über den Inhalt der Vorlage wurde in der Sitzung diskutiert. Darauf folgend hat der AUB b e- schlossen, dass die Verwalt ung aufgrund der problematischen Verkehrssituationen in dem o. g. Bereich des Düesberweges alle geprüften Varianten dem ASSVW als Diskussionsgrundlage vo r- legt. Bestand Die Straße Düesbergweg ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Im Netz hat der Düesbergweg eine Verbindungsfunktion zwischen der Hammer Straße und der Straße Ka p- penberger Damm. Außerdem wird dieser Bereich des Düesbergweges von vielen Schülern, die als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, benutzt. Nördlich der Feuerwehr befindet sich eine Realschule. Die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde beträgt 1177 Kfz/h und 26 -102 Radfahrer/h im Querschnitt von der Hammer Straße in westlicher Richtung des Düesbergweges. Vorlagen-Nr.: V/0819/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0819/2013 Da der Düesbergweg mit dem VZ 253 und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ausgeschildert ist, ist das Schwerverkehrsaufkommen als sehr gering einzuschätzen. Die Nebenanlagen auf der Nordseite im o. g. Bereich des Düesberweges gliedern sich in diesem Bereich in einen 1,50 m breiten Gehweg, einen 0,95 m breiten Radw eg und einen 0,55 m breiten Sicherheitsstreifen. Parallel zu dem Radweg verläuft ein abmarkierter Parkstreifen, der eine Bre i- te von 1, 80 m aufweist. Die Restfahrbah nbreite für den Kfz -Verkehr beträgt in diesem Bereich 5,50 m. Die Nebenanlagen auf der Südse ite gliedern sich in einen 1,50 – 1,65 m breiten Gehweg, einen ca. 1,35 m breiten Radweg inkl. Sicherheitsstreifen und einer 1,85 – 2,00 m breiten Parkbucht, die durch vorhandene Baumscheiben optisch aufgewertet ist. Die Parkbucht ist gepfla stert und zur Fahrbahn hin durch eine 2-reihige Rinne getrennt. Das Mindestmaß der Fahrbahn von 5,50m hat zur Folge, dass die Autofahrer halb aufgesattelt auf dem Sicherheitsstreifen des Radweges parken, da sie Sorgen um die Seitenspiegel haben. Die Radfahrer fühlen sic h durch die parkenden Autos so eingeengt, dass sie auf den Gehweg ausweichen. Aufgrund von Anregungen , bezüglich des zum Teil zugeparkten Radweges auf der Nordseite , wurde dieser Bereich in letzter Zeit seitens des Ordnungsamtes intensiver kontrolliert un d das aufgesattelte Parken als Ordnungswidrigkeit verwarnt. Seit dem hat sich die Situation für die Radfahrer in diesem Bereich deutlich verbessert. Allerdings bleiben dadurch weiterhin die Probleme im Fahrbahnbereich bestehen. Laut der Unfallstatistik d er Polizei sind in diesem Bereich keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den letzten Jahren verzeichnet worden. Nach Auskunft der Polizei haben sich viele Sachsch a- densunfälle ereignet, bei denen insbesondere Schäden an Außenspiegeln und Fahrzeugauße n- seiten entstanden, was auf das Mindestmaß der Fahrbahn zurückzuführen ist. Die Abteilung Verkehrsplanung hat zur Verbesserung der Radwegeführung in diesem B ereich drei Varianten erarbeitet und mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung und der Polizei abge- stimmt. Das Ergebnis der Prüfung stellt sich wie folgt dar: Vorschlag 1 (Anlage 1): Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordseite Die Planung sieht vor, einen Schutzstreifen von 1,50 m Breite im Abschnitt zwischen Ha mmer Straße und der Werlandstraße auf der Nordseite des Düesbergweges anzulegen. Auf der Südseite bleiben die Nebenanlagen wie im Bestand. Die neu geplanten Nebenanlagen auf der Nordseite in dem o. g. Bereich gliedern sich in einen 2,00 m breiten Gehweg und einen 2,00 m breiten Par kstreifen. Die Breite der verbleibenden Fahrbahn beträgt 4,90 m. Die Planung wird seitens der Verwaltung und der Polizei nicht befürwortet, da eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer durch die Markierung des Schutzstreifens nicht erkennbar ist. Der Schutzstreifen ist nach ERA 2010 ein Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z. B. Begegnung mit einem Lastkraftwagen) befahren werden. Bei einer Fahrbahnbreite von 4,90 m ist eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch d en Kraft- fahrzeugverkehr nicht ausgeschlossen. Und bei einer Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde 3 V/0819/2013 von 1177 Kfz/h wird der Schutzstreifen nicht mehr im Ausnahmefall genutzt, sondern dies wird im Begegnungsverkehr der Regelfall sein. Des Weiteren ist die V erwaltung der Meinung, dass bei einer Verkehrsbelastung von 1177 Kfz/h und 26-102 Radfahrer/h in der Spitzenstunde und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m Breite, die Radverkehrsführung im Seitenraum erfolgen muss, damit die Verkehrssicherheit der Radfahrer gewährleistet ist. Kosten: Die Straßenbauarbeiten werden im Wesentlichen im Rahmen der Wiederherstellung durch die Versorgungsträger und die Stadtentwässerung finanziert. Es würden keine nennenswerten Mehr- kosten bei dieser Planung entstehen. Vorschlag 2 (Anlage 2): Gemeinsamer Geh- und Radweg auf beiden Seiten Die Planung sieht vor, die Fahrbahn des Düesbergweges in diesem Bereich auf ca. 6,00 m zu verbreitern. Die Nebenanlagen auf der Nordseite gliedern sich in einen 2,50 m breiten gem. Geh- und Radweg und eine 2,00 m breite Parkbucht. Auf der Südseite soll der Parkstreifen konstant eine Breite von 2,00 m aufweisen und die vorha n- denen Baumscheiben werden in den Parkstreifen integriert. Der gemeinsame Geh - und Radweg weist auch auf der Südseite eine Breite von 2,50 m auf. Die Realisierung des gemeinsamen Geh - und Radweges auf der Südseite bei gleichzeitigem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird seitens der Verwaltung als nicht durchführbar b e- wertet. Die Bäume haben bereits zu kleine Baumscheiben in den Nebenanlagen. Arbeiten im Bereich des Wurzelhalses und im Wurzelraum würden zu einer Schäd igung der gesunden Bä u- me führen und müssten bei Neuplanung der Nebenanlagen komplett entfallen. Die Breite des gemeinsamen Geh - und Radweges von 2,50 m entspricht n icht den Empfehlu n- gen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Demnach müsste die Breite des gem. Geh - und Rad- weges bei dem Radverkehrsaufkommen von ca. 100 Radfahrer in der Spitzenstunde ohne den Fußgängerverkehr zu berücksichtigen mindestens 3,00 m betragen. Zudem entsprechen die kombinierten Geh- und Radwege nicht dem Grundsatz der Führungskon- tinuität und stellen für den Radverkehr keine adäquate Lösung dar. Ein Zugewinn an Verkehrssicherheit für den Radverkehr kann seitens der Verwaltung und der Polizei auf Grundlage dieser Planung nicht abgeleitet werden. Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist in diesem Bereich nicht vertretbar, da die erforderliche nutzbare Wegbreite von mindestens 3,00 m nicht gegeben ist. Kosten: Unter Berücksi chtigung des Kostenanteils der Stadtwerke Netzgesellschaft für die geplanten Leistungsverlegungen sind aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung seitens der Stadt Münster Baukosten (ohne Beleuchtung, LSA) in einer Größenordnung von ca. 455.000 EUR in den A n- satz zu stellen. Vorschlag 3 (Anlage 3): Parken aufheben Die Planung sieht vor, das Parken auf der Nordseite zu Gunsten des Radweges und der Fah r- bahn aufzuheben. Die Fahrbahn weist eine Breite von 6,50 m auf. Die Nebenanlage auf der Nordseite gliedern s ich in einen 1,50 m - 1,90m breiten Gehweg und einen 2,00 m breiten Ra d- weg inklusive Sicherheitsstreifen. 4 V/0819/2013 Seitens der Verwaltung wird auch diese Variante als keine adäquate Verkehrslösung angesehen. Zum einen weisen die Nebenanlagen (Gehweg, Radweg und die vorh. Baumscheiben) die erfor- derlichen Mindestmaßen nach RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) nicht auf und zum anderen wird der Wegfall der 31 vorhandnen Stellplätze in diese Abschnitt als unreali s- tisch gesehen, da eine Kompensation in den Nebenstraßen nicht möglich ist. Des Weiteren sind bei einer Fahrbahnbreite von 6,50 m höhere Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu erwarten. Kosten: Durch die Veränderung des Fahrbahnquerschnitts ist in diesem Bereich ein Vollausbau der Fahr- bahn notwendig. Die Kosten für den Straßenumbau werden auf ca. 280.000 € geschätzt. Da sich die neue Bordführung mit der Lage der vorhandenen Schmutzwasser -Kanalschächte über eine Länge von ca. 295 m überschneidet, ist der Neubau einer Kanalleitung notwendig. Hierfür würden zusätzliche Kosten in Höhe von 375.000 € anfallen. Fazit: Die Gesamtquerschnittsbreite in dem angesprochenen Bereich beträgt 15,00 m. Um die vielfältigen Nutzungsansprüche, die an den Straßenraum Düesbergweg zwischen Ha m- mer Straße und Werlandstraße gestellt werden, richtlinien-/gesetzeskonform und somit verkehrs- sicher erfüllen zu können, ist eine Querschnittsaufweitung erforderlich. Hierbei müsste entweder das Parken (31 Stellplätze) entfallen oder ein entsprechender Grunderwerb getätigt wer den. Auf- grund des hohen Parkdruckes in diesem Bereich und der beengten Vorgartenverhältnisse e r- scheinen diese Voraussetzungen nicht realisierbar, so dass sich die Wiederherstellung im B e- stand (Anlage 4) als geeignete und wirtschaftlichste Lösung darstellt. Obwohl das Parken auf der Straße im Hi nblick auf die vorrangigen Verkehrsfunktion en nachgeordnet betrachtet werden kann, wird ein Verzicht auf die vorhandenen 31 Stellplätze vor dem Hintergrund fehlender Alte r- nativen als nicht realistisch eingeschätzt. Bei rücksichtsvoller Fahrweise wird die Fahrbahnbreite von 5,50 m als ausreichend gesehen. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Trennung der Nebenanlagen, auch wenn sie nur Mindestm a- ße aufweisen, da es sich hierbei u. a. auch um schutzbedürftige Fußgänger (Schüler) handelt. Seitens der Verwaltung und der Polizei wird daher empfohlen, den vorhandenen Que rschnitt nach Durchführung der Baumaßnahmen trotz der vorhandenen Einschränkungen wieder herz u- stellen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Variante 1: Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordseite Anlage 2: Variante 2: Gemeinsamer Geh- und Radweg auf beiden Seiten Anlage 3: Variante 3: Parken auf der Nordseite aufheben Anlage 4: Bestandsplan
Anlage 3 Blatt 2
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1,50 0,95 0,35 1,80 6,50 0,50 1,50 1,90 Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Vorgarten Vorgarten Gehweg Sicherheitsstr. Sicherheitsstr. GehwegFahrbahn Parkbucht/Baumscheibe Radweg Radweg Parken auf der Nordseite aufheben Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34 1:100 Variante 3 Anlage 3 Blatt 2 zur Vorlage V/0819/2013
Anlage 4 Blatt 2
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1,50 0,95 0,35 1,80 5,50 1,80 0,550,95 1,60 15,00 Düesbergweg im Bereich Haus Nr. 34 1:100 Bestand Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Vorgarten Vorgarten Gehweg Sicherheitsstr. GehwegRadweg Sicherheitsstr. Parkstreifen Fahrbahn Parkbucht/Baumscheibe Radweg Anlage 4 Blatt 2 zur Vorlage V/0819/2013
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Werlandstraße
- Düesbergweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0819/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37