0861/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkanlage Köln Lindweiler, Aktenzeichen 184/25
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Dienstag, 16. Dezember 2025 12:35 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beleuchtungsmittel Parkanlage Köln Lindweiler Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich eine Anregung aussprechen. Im Stadtteil Köln-Lindweiler gibt es einen schön angelegten Park mit Hundefreilaufflächen, sowie einem Trimm-Dich-Pfad. Leider gibt es in der gesamten Parkanlage keinerlei Beleuchtung, sodass der Park gerade in den dunklen Monaten, nur wenige Stunden am Tag nutzbar ist. Für unsere Lindweiler-Vierbeiner ist der Park jedoch im Umkreis die einzige fußläufig erreichbare Auslaufmöglichkeit. Ich als Frau meide diesen Park im dunklen, da ich selbst mit Stirnlampe nur wenige Meter weit schauen kann. Gerade in der heutigen Zeit, mit vielen unschönen Vorkommnissen, wünsche ich mir als junge Kölnerin, dass ich morgens und abends bedenkenlos und trotzdem tierfreundlich mit meinem Hund vor die Türe gehen kann. Eine entsprechende Beleuchtung in der Parkanlage ist dafür meines Erachtens unerlässlich. Demnach rege ich hiermit an, die Lindweiler Parkanlage mit einer entsprechenden Beleuchtungsanlage auszustatten. Ich wünsche schöne Festtage! Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 184/25 09.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– Beleuchtung Parkanlage Köln Lindweiler, Akten- zeichen 184/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.12.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird Folgendes mitgeteilt: „Park- und Grünanlagen sind in Köln grundsätzlich beleuchtungsfrei zu lassen. Dies geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zu- rück. Dieser Beschluss lehnt eine Beleuchtung ab, da diese die Tierwelt erheblich be- einträchtigt und gegen die Vorgaben des Landschaftsgesetzes spricht. Gemäß dem Kölner Landschaftsplan von 1991 sind nahezu alle Grünanlagen zumindest als Land- schaftsschutzgebiet, wenn nicht sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen, damit Na- tur und Landschaft jetzt und in Zukunft natürliche Lebensgrundlage des Menschen bleiben und ihre Nutz- und Erholungsfunktion behalten können. Ausnahmen von dem Beleuchtungsverbot bilden ausschließlich Wege, die zur Verbindung zwischen zwei Straßen dienen und entsprechend stark frequentiert werden und keine alternative Wegeverbindungen vorhanden sind. Dies ist beim vorliegenden Weg nicht der Fall. Abwägungsprozesse zu Ausnahmen des Beschlusses gestalten sich aufgrund von Er- fordernissen des Klimawandels und des Umwelt- und Tierschutzes als sehr schwer. Weiterhin besteht laut §23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) keine Verpflich- tung für die Stadt Köln öffentliche Grünflächen und Spiel- und Bolzplätzen zu beleuch- ten. Aus diesen Gründen werden Park- und Grünanlagen grundsätzlich beleuchtungsfrei gelassen.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau , unter der Telefon- nummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei- ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0861/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkanlage Köln Lindweiler, Aktenzeichen 184/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier- mit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0861/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.03.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 08:15