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0861/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkanlage Köln Lindweiler, Aktenzeichen 184/25

Mitteilung BV 25.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 10.2.22

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

1288 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 16. Dezember 2025 12:35 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Beleuchtungsmittel Parkanlage Köln Lindweiler 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit möchte ich eine Anregung aussprechen. 
 
Im Stadtteil Köln-Lindweiler gibt es einen schön angelegten Park mit Hundefreilaufflächen, 
sowie einem Trimm-Dich-Pfad. Leider gibt es in der gesamten Parkanlage keinerlei 
Beleuchtung, sodass der Park gerade in den dunklen Monaten, nur wenige Stunden am Tag 
nutzbar ist. 
Für unsere Lindweiler-Vierbeiner ist der Park jedoch im Umkreis die einzige fußläufig 
erreichbare Auslaufmöglichkeit. Ich als Frau meide diesen Park im dunklen, da ich selbst mit 
Stirnlampe nur wenige Meter weit schauen kann. 
 
Gerade in der heutigen Zeit, mit vielen unschönen Vorkommnissen, wünsche ich mir als 
junge Kölnerin, dass ich morgens und abends bedenkenlos und trotzdem tierfreundlich mit 
meinem Hund vor die Türe gehen kann. Eine entsprechende Beleuchtung in der Parkanlage ist 
dafür meines Erachtens unerlässlich. Demnach rege ich hiermit an, die Lindweiler Parkanlage 
mit einer entsprechenden Beleuchtungsanlage auszustatten. 
 
Ich wünsche schöne Festtage! 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 Antwortschreiben

3022 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
184/25 09.03.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Beleuchtung Parkanlage Köln Lindweiler, Akten-
zeichen 184/25  
Sehr geehrte Frau      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.12.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung-
nahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird Folgendes mitgeteilt: 
„Park- und Grünanlagen sind in Köln grundsätzlich beleuchtungsfrei zu lassen. Dies 
geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zu-
rück. Dieser Beschluss lehnt eine Beleuchtung ab, da diese die Tierwelt erheblich be-
einträchtigt und gegen die Vorgaben des Landschaftsgesetzes spricht. Gemäß dem 
Kölner Landschaftsplan von 1991 sind nahezu alle Grünanlagen zumindest als Land-
schaftsschutzgebiet, wenn nicht sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen, damit Na-
tur und Landschaft jetzt und in Zukunft natürliche Lebensgrundlage des Menschen 
bleiben und ihre Nutz- und Erholungsfunktion behalten können. Ausnahmen von dem 
Beleuchtungsverbot bilden ausschließlich Wege, die zur Verbindung zwischen zwei 
Straßen dienen und entsprechend stark frequentiert werden und keine alternative 
Wegeverbindungen vorhanden sind. Dies ist beim vorliegenden Weg nicht der Fall. 
Abwägungsprozesse zu Ausnahmen des Beschlusses gestalten sich aufgrund von Er-
fordernissen des Klimawandels und des Umwelt- und Tierschutzes als sehr schwer. 
Weiterhin besteht laut §23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) keine Verpflich-
tung für die Stadt Köln öffentliche Grünflächen und Spiel- und Bolzplätzen zu beleuch-
ten. 
Aus diesen Gründen werden Park- und Grünanlagen grundsätzlich beleuchtungsfrei 
gelassen.“  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau     , unter der Telefon-
nummer: 0221/221-     oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei-
ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0861/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beleuchtung Parkanlage Köln 
Lindweiler, Aktenzeichen 184/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier-
mit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.22 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0861/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.03.2026
Erstellt
24.03.2026 08:15