AN/0572/2018
Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels
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SPD Anfrage nach § 4
3925 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.04.2018 AN/0572/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung in den Kölner Medien aber auch der bundesdeutschen Presse stellen sich viele Fragen zur Unterbrin- gung von Flüchtlingen in Beherbergungsbetrieben in Köln. Insbesondere die Un- terbringung von Flüchtlingen im Hotel des CDU-Vorstandsmitglieds Horitzky wirft Fragen auf. Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Die Zurverfügungstellung von Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen durch einen Dritten stellt eine Dienstleistung gegenüber der Stadt Köln dar, da sie dazu verpflichtet ist. Gemäß § 5 Abs. 1 der Zuständigkeitsord- nung entscheiden die vom Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgaben- bereich im Regelfall über den Bedarf u.a. von Dienstleistungen bei Auf- tragswerten von mehr als 100.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro. Bei einem Auftragswert von über 1 Mio. Euro ist im Regelfall der Rat zuständig. Die in der Berichterstattung erwähnten Vertragswerte lassen auf eine Ratszu- ständigkeit schließen. Hat die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der Gremienbeteiligung ge- prüft? Warum ist die Beteiligung der Gremien nicht erfolgt? 2. Sind im Hinblick auf die enormen Kosten, die während der Vertragslaufzei- ten anfallen, die maßgeblichen Unterschriftsbefugnisse bei der Vertragsun- - 2 - terzeichnung eingehalten worden? Wie hat die Stadtverwaltung sicherge- stellt, dass die Vorschriften zur Korruptionsprävention eingehalten worden sind? Welche Dienststellen und Ämter der Stadtverwaltung waren an der Ausar- beitung des Vertrages und Gesprächen über den Abschluss des Vertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen mit Frau Horitzky oder anderen An- sprechpartnern seitens des betreffenden Hotels in Dellbrück beteiligt? 3. Wie viele Verträge mit Hotelbesitzern wurden seit dem Jahr 2016 abge- schlossen? Welche Vertragslaufzeiten wurden dabei mit den jeweiligen Vertragspartnern abgeschlossen und welche Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung der Verträge gibt es? Die Verwaltung wird gebeten alle einge- gangenen Verträge mit Hotels und Vertragspartnern an Hand der Kriterien Laufzeit, Kündigungsklauseln, der jeweiligen Erstattungskosten pro Per- son, Unterbringungsplätze, Adresse und Vertragspartner zu nennen. Dabei sind auch ggf. bereits ausgelaufene Verträge aufzulisten. 4. Im 16. Flüchtlingsbericht vom September 2017 verwies die Stadtverwal- tung auf rückläufige Flüchtlingszahlen und die Absicht, teure Unterbrin- gung in Hotels schnellstmöglich zu beenden. Bestand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Frau Horitzky im Oktober 2017 tatsächlich Bedarf für eine Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel? Wie begründet die Verwaltung diese Einschätzung? Es ist in diesem Zusammenhang aufzulis- ten, welche Kapazitäten im Oktober 2017 absehbar verfügbar gewesen sind, die statt einer Unterbringung in Hotels hätten herangezogen werden können. 5. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass infolge der langjährigen Anmietung für Flüchtlinge, das Objekt in Dellbrück seinen ursprünglichen Hotelbetrieb gänzlich eingestellt hat und damit faktisch eine dauerhafte Wohnnutzung bietet. Warum wurde die Miethöhe dennoch nach den hochpreisigen Ho- telanmietungsstandards festgelegt? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0572/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 16.04.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 11:17