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AN/0572/2018

Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels

SPD Anfrage nach § 4 16.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.04.2018, TOP 9.1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3925 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.04.2018 
 
AN/0572/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung in den Kölner Medien 
aber auch der bundesdeutschen Presse stellen sich viele Fragen zur Unterbrin-
gung von Flüchtlingen in Beherbergungsbetrieben in Köln. Insbesondere die Un-
terbringung von Flüchtlingen im Hotel des CDU-Vorstandsmitglieds Horitzky wirft 
Fragen auf.  
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Die Zurverfügungstellung von Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen 
durch einen Dritten stellt eine Dienstleistung gegenüber der Stadt Köln 
dar, da sie dazu verpflichtet ist. Gemäß § 5 Abs. 1 der Zuständigkeitsord-
nung entscheiden die vom Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgaben-
bereich im Regelfall über den Bedarf u.a. von Dienstleistungen bei Auf-
tragswerten von mehr als 100.000 Euro bis zu  1 Mio. Euro. Bei einem 
Auftragswert von über 1 Mio. Euro ist im Regelfall der Rat zuständig. Die 
in der Berichterstattung erwähnten Vertragswerte lassen auf eine Ratszu-
ständigkeit schließen. 
Hat die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der Gremienbeteiligung ge-
prüft? Warum ist die Beteiligung der Gremien nicht erfolgt?  
2. Sind im Hinblick auf die enormen Kosten, die während der Vertragslaufzei-
ten anfallen, die maßgeblichen Unterschriftsbefugnisse bei der Vertragsun-

- 2 - 
 
terzeichnung eingehalten worden? Wie hat die Stadtverwaltung sicherge-
stellt, dass die Vorschriften zur Korruptionsprävention eingehalten worden 
sind? 
Welche Dienststellen und Ämter der Stadtverwaltung waren an der Ausar-
beitung des Vertrages und Gesprächen über den Abschluss des Vertrages 
zur Unterbringung von Flüchtlingen mit Frau Horitzky oder anderen An-
sprechpartnern seitens des betreffenden Hotels in Dellbrück beteiligt? 
3. Wie viele Verträge mit Hotelbesitzern wurden seit dem Jahr 2016  abge-
schlossen? Welche Vertragslaufzeiten wurden dabei mit den jeweiligen 
Vertragspartnern abgeschlossen und welche Möglichkeiten der vorzeitigen 
Beendigung der Verträge gibt es? Die Verwaltung wird gebeten alle einge-
gangenen Verträge mit Hotels und Vertragspartnern an Hand der Kriterien 
Laufzeit, Kündigungsklauseln, der jeweiligen Erstattungskosten pro Per-
son, Unterbringungsplätze, Adresse und Vertragspartner zu nennen. Dabei 
sind auch ggf. bereits ausgelaufene Verträge aufzulisten. 
4. Im 16. Flüchtlingsbericht vom September 2017 verwies die Stadtverwal-
tung auf rückläufige Flüchtlingszahlen und die Absicht, teure Unterbrin-
gung in Hotels schnellstmöglich zu beenden. Bestand zum Zeitpunkt des 
Vertragsschlusses mit Frau Horitzky im Oktober 2017 tatsächlich Bedarf 
für eine Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel? Wie begründet die 
Verwaltung diese Einschätzung? Es ist in diesem Zusammenhang aufzulis-
ten, welche Kapazitäten im Oktober 2017 absehbar verfügbar gewesen 
sind, die statt einer Unterbringung in Hotels hätten herangezogen werden 
können.  
5. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass infolge der langjährigen Anmietung 
für Flüchtlinge, das Objekt in Dellbrück seinen ursprünglichen Hotelbetrieb 
gänzlich eingestellt hat und damit faktisch eine dauerhafte Wohnnutzung 
bietet. Warum wurde die Miethöhe dennoch nach den hochpreisigen Ho-
telanmietungsstandards festgelegt? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0572/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.04.2018
Erstellt
16.04.2018 11:17