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AN/0626/2022

Schul- und Kindergartenwegesicherung am Zebrastreifen Wippermannstrasse/ Bertramstrasse im Stadtteil Kalk

Antrag nach § 3 BV8 (Grüne) 05.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 7.3

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV8)

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Sachstandsbericht BV

2542 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0626/2022
Stand: 02.02.2023 
Sachstandsbericht  
  Schul- und Kindergartenwegesicherung am Zebrastreifen Wippermannstrasse/ 
Bertramstrasse im Stadtteil KalkBeschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
 
1. Die Verwaltung möge die Verkehrskontrolldichte am Zebrastreifen Wipperfürtherstras-
se/ Bertamstrasse intensivieren besonders in den Zeiträumen von 7.30 Uhr bis 8.30 
Uhr und von 14.45 bis 16 Uhr. 
 
2. Die Verwaltung möge prüfen, welche weiteren Maßnahmen (evtl. Achtung Zeichen, 
Vorwarnungen, Beleuchtungen, Warnblickanlagen, etc.) ergriffen werden können, da-
mit Autofahrer*innen an dieser Stelle nicht,trotz wartender Personen über den Zebra-
streifen fahren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: 
Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Der 
Beschlusspunkt wurde zuständigkeitshalber an die Polizei weitergeleitet.   
 
Zu Punkt 2: 
Der Fußgängerüberweg (FGÜ) in Höhe Wipperfürther Straße/Bertramstraße wurde verkehrs-
rechtlich überprüft. In der Örtlichkeit selbst konnte ein gut und eindeutig für alle Verkehrsteil-
nehmende sichtbarer Fußgängerüberweg festgestellt werden. Aus beiden Fahrtrichtzungen ist 
die Markierung des Verkehrszeichens 293 (Fußgängerüberweg) Straßenverkehrsordnung 
(StVO), die gleichzeitig auch als Hinweis auf das Haltverbot bis zu fünf Metern vor Fußgän-
gerüberwegen dient, sehr gut zu erkennen.  
Es wird auch auf den durch das Richtzeichen 350 (Fußgängerüberweg) StVO auf den Fuß-
gängerüberweg deutlich und sehr gut sichtbar hingewiesen. Die Beleuchtung ist ausreichend. 
Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass auch unter Berücksichtigung des Paragraf 1 
Absatz 1 der StVO, die bestehende Situation vor Ort dazu geeignet ist, mögliche Gefahren auf 
ein Mindestmaß zu reduzieren und einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. 
 
Der genannte Bereich zeigt sich auch aus Sicht der Unfallkommission im Zusammenhang mit 
Unfallgeschehen als vollkommen unauffällig. 
Es muss festgehalten werden, dass Fahrzeugführende, die trotz der bereits bestehenden Re-

2 
 
gelungen, sich vor Ort mit ihrem Fahrzeug vorsätzlich falsch verhalten, erfahrungsgemäß 
nicht durch weitere verkehrstechnische Einrichtungen von ihrem Fehlverhalten abzubringen 
sind. Aus Sicht der Verwaltung besteht hier kein weiterer verkehrstechnischer Regelungsbe-
darf. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (Grüne BV8)

2698 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.03.2022 
AN/0626/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 
TOP 7.3 
 
Schul- und Kindergartenwegesicherung am Zebrastreifen Wipperfürtherstrasse / 
Bertramstrasse im Stadtteil Kalk 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnah-
me des o. g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 08.04.2022. 
  
  
  
Beschluss:  
1. Die Verwaltung möge die Verkehrskontrolldichte am Zebrastreifen Wipper-
fürtherstrasse/ Bertamstrasse intensivieren besonders in den Zeiträumen von 7.30 Uhr bis 
8.30 Uhr und von 14.45 bis 16 Uhr. 
2. Die Verwaltung möge prüfen, welche weiteren Maßnahmen ( evtl. Achtung Zeichen, 
Vorwarnungen, Beleuchtugnen, Warnblickanlagen, etc.) ergriffen werden können, damit Au-
tofahrer*innen an dieser Stelle trotz wartender Personen über den Zebrastreifen fahren. 
  
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@ stadt-koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende  
stephanie.gallerach@stadt -koeln.de

Begründung: 
Zahlreiche Eltern von Kitakindern,  Schulkinder und Eltern von Schulkindern berichten von 
der gefährlichen Stelle am Zebrastreifen. 
Die Autofahrer*innen fahren sehr oft bis zum Teil jedesmal über den Zebrastreifen, obwohl 
Kinder oder Kinder mit Ihren Eltern am Zebrastreifen stehen. 
Da dieser Weg eine Querverbindung der nördlichsten Teile von Kalk und den südlichem 
Mülheim zu der kath. Kita in der Betramstrasse und den beiden Grundschulen in der Kapitel-
strasse darstellt und in gegenläufiger Richtung zu der städtischen Kita in der Bertramstrasse 
und der Grundschule in der Ferdinanstrasse, ist dieser Zebrastreifen auch stark von jünge-
ren Verkehrsteilnehmer*innen vor allem in der Bring- und Abholzeit frequentiert. 
Da der Laufrad und Radverkehr mit einer besseren Wetterlage zunehmen wird, ist es drin-
gend erforderlich Maßnahmen zur Sicherung der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu 
ergreifen, damit ein Unglück vermieden werden kann, denn ein Zebrastreifen ist für die Ver-
kehrsteilnehmenden ein sicher geglaubter Übergang. 
  
  
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0626/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (Grüne)
Datum
05.04.2022
Erstellt
16.03.2022 17:07