3202/2020
Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln
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Anlage 2 - Besetzung der Jurys
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Seite 1 von 1 Anlage 2 zu 3202/2020 Sachverständige Mitglieder der Jurys für die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln für die Ratsperiode 2020 – 2025 Sachverständige für Bereich Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium) Astrid Bardenheuer, Leiterin der artothek Köln Heike Kropff, Künstlerin und Kuratorin, Leiterin Besucherdienste Staatliche Museen Berlin Dr. Gail Kirkpatrick, ehem. Leiterin der Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat Sachverständige für Bereich Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium) Direktor Museum Ludwig oder von ihm entsandte Vertretung Phil Collins, Professor für Videokunst, Kunsthochschule für Medien Köln Heide Häusler, Leitung Internationale Photoszene Köln Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat Sachverständige für Bereich Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) Bettina Fischer, Leiterin Literaturhaus Köln Ruth Dickhoven, Teamleiterin Literatur Programmgruppe Kultur und Musik aktuell WDR 3 Dr. Enno Stahl, freier Autor und Kritiker Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat Sachverständige für Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) Carola Bauckholt, Komponistin, Zimmermann-Preisträgerin 1986 Barbara Maurer, Professorin für Neue Musik an der Folkwang Universität der Künste, Essen Manos Tsangaris, Komponist, Zimmermann-Preisträger 1991 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat Sachverständige für Bereich Jazz/Improvisierte Musik (Horst und Gretl Will-Stipendium) Frank Gratkowski, Musiker Hans-Jürgen Linke, freier Journalist und Musikkritiker Stefan Karl Schmid, Musiker, Vertreter der Horst und Gretl Will-Stiftung Filippa Gojo, Musikerin, zusätzliche Vertreterin der Horst und Gretl Will-Stiftung Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat
Anlage 3 - Satzung-Förderstipendien
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Anlage 3 zu 3202/2020 Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NRW S. 666) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung beschlossen: § 1 Förderstipendien Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien: - Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) - Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) - Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) - Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) Die jährliche Höhe der Stipendien wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des Haushaltsplans festgelegt. § 2 Förderzweck Die Stipendien sollen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und finanziellen Sicherheit der geförderten Künstlerinnen und Künstler beitragen, damit diese sich voll ihrer künstlerischen Arbeit widmen können. § 3 Bewerbungsverfahren / Auflagen (1) Künstlerinnen und Künstler, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen in Nordrhein- Westfallen leben und arbeiten und dürfen im Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien nicht älter als 35 Jahre sein. Ausnahmen von der Altersgrenze sind in begründeten Einzelfällen möglich. (2) Zugelassen werden nur Eigenbewerbungen. (3) Geförderte Künstlerinnen und Künstler sollen während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. (4) Die geförderten Künstlerinnen und Künstler präsentieren die künstlerischen Ergebnisse aus der Zeit des Stipendiums spätestens ein Jahr nach Ablauf der Förderung in Köln der Öffentlichkeit. § 4 Jury (1) Über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums (§ 1) entscheidet eine Jury, die aus je einer Vertreterin / einem Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen und der Kulturdezernentin / dem Kulturdezernenten der Stadt Köln sowie jeweils vier Sachverständigen besteht. (2) Die Kulturdezernentin / der Kulturdezernent der Stadt Köln ist Vorsitzende / Vorsitzender der Jury. Im Falle der Verhinderung bestimmt die Jury eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. (3) Die Ratsmitglieder und die Sachverständigen werden vom Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln für die Dauer einer Ratsperiode bestellt. Nach Ablauf der Ratsperiode bleiben die Mitglieder der Jury bis zur Bestellung einer neuen Jury im Amt. Ersatzberufungen während der Ratsperiode erfolgen für den Rest der Ratsperiode. (4) Die Ratsmitglieder können sich durch andere Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der Jury sind, vertreten lassen. Die Sachverständigen können sich nicht vertreten lassen. (5) Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. (6) Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt; die Sachverständigen in der Jury erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. § 5 Beschlussfähigkeit / Beschlüsse (1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder persönlich anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. (2) Im Einzelfall kann die Teilnahme an Sitzungen der Jury auch im Wege einer Videokonferenz erfolgen. Die Jury entscheidet darüber mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Die Jurymitglieder teilen ihre Entscheidung dazu der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. (3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. § 6 Auswahlverfahren (1) Die jeweiligen Sachverständigen in der Jury bewerten die Bewerbungen nach von ihnen festgelegten Kriterien, unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte und treffen eine Vorauswahl. Sie legen der Jury das begründete Ergebnis ihrer Vorauswahl und mindestens 3 Vorschläge zur Endabstimmung vor. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Jury trifft ihre Entscheidung nach von ihr festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte. Die Entscheidungen der Jury sind zu begründen. § 7 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Jury und der vorauswählenden Sachverständigen in der Jury sind nicht öffentlich. Die Sitzungsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. § 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 05.11.2009 außer Kraft.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/21
Vorlagen-Nummer
3202/2020
Freigabedatum
24.02.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 4 Abs. 3 der am 04.02.2021 vom Rat beschlosse-
nen Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln die in der Anlage 2 benannten Perso-
nen als Jury-Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode 2020 – 2025.
Als stimmberechtigte Vertreter / Vertreterinnen des Ausschusses für Kunst und Kultur werden gemäß
§ 4 Absatz 1 i. V. m. Absatz 3 der Satzung bestellt:
1. Vertreter/Vertreterin der Fraktion Die Grünen:
2. Vertreter/Vertreterin der SPD-Fraktion:
3. Vertreter/Vertreterin der CDU-Fraktion:
4. Vertreter/Vertreterin der FDP-Fraktion:
5. Vertreter/Vertreterin der Fraktion Die LINKE:
6. Vertreter/Vertreterin der Fraktion VOLT:
Die Bestellung erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit
zum Rat der Stadt Köln.
Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung von
Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien:
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst)
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur)
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik)
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst)
Die Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln ist an die
Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2020 macht deshalb die Neubestellung der Jurys not-
wendig. Gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 3 der am 04.02.2021 vom Rat beschlossenen Neufassung der Sat-
zung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln sind vom Ausschuss Kunst und Kultur
des Rates der Stadt Köln je ein Vertreter, eine Vertreterin der im Ausschuss stimmberechtigen Frakti-
onen zu entsenden. Hinzu kommen die Sachverständigen in den einzelnen Förderbereichen. Die Kul-
turdezernentin ist als geborenes Mitglied in allen Jurys stimmberechtigte Vorsitzende. Neben den
Vertreterinnen und Vertretern der Politik, die Stimmrecht für alle Förderbereiche haben, sind jeweils 4
Sachverständige für die Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst
(Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zeitgenössische Mu-
sik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) sowie 5 Sachverständige für das privat finanzierte „Horst
und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik“ zu bestellen.
Anlagen
Anlage 1 – Beschlussvorlage Version vor Beschluss des Antrags AN/1479/2020
Anlage 2 – Besetzung der Jurys
Anlage 3 - Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln in der vom Rat am
04.02.2021 beschlossenen Neufassung
Anlage 1_ Vorlage_Version1_Vor Antrag
3097 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 3202/2020 Freigabedatum 10.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum ***Die Beschlussvorlage wurde nach Freigabe überarbeitet. Nach Beschluss des Antrags AN/1479/2020 in der Ratssitzung vom 10.12.2020 sind neue Kriterien für die Zusammensetzung der Jury zu berücksichtigen. *** Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Vergabe der För- derstipendien der Stadt Köln vom 5. November 2009 die in der Anlage1 benannten Personen als Ju- ry-Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode 2020 – 2025. Als stimmberechtigte Vertreter / Vertreterinnen des Ausschusses für Kunst und Kultur werden be- nannt: 1. Vertreter/Vertreterin……………………………………………….. 2. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... 3. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... 4. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln ist an die Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2020 macht deshalb die Neubestellung der Jurys not- wendig. Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 5. November 2009 sind vier vom Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln zu wählende Vertreterinnen und Vertreter, die von unterschiedlichen Fraktionen vorgeschlagen werden müssen, sowie die Sachverständigen in den einzelnen Förderbereichen für die Ratsperiode 2020 bis 2025 zu bestellen. Die Kulturdezernentin ist als geborenes Mitglied in allen Jurys stimmberechtigte Vorsitzen- de. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Politik, die Stimmrecht für alle Förderbereiche ha- ben, sind jeweils 4 Sachverständige für die Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge- Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zeitgenössische Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) zu bestellen. Zusätzlich zu den vier von der Stadt Köln finanzierten Stipendien, hat das Kuratorium der Horst und Gretl Will-Stiftung das „Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik“ gestiftet. Die Verleihung dieses Stipendiums erfolgt gemeinsam durch die Oberbürgermeisterin und den Stifter. Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die sich aus den 4 Vertreterinnen und Vertretern der Politik für die Jurys der städtischen Stipendien, der Kulturdezernentin sowie einer fünfköpfigen Fachjury zu- sammensetzt. Als Gegenleistung für die Finanzierung dieses Stipendiums wurde der Horst und Gretl Will-Stiftung das Vorschlagsrecht für zwei Vertreter in der Sachverständigenjury eingeräumt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3202/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2021
- Erstellt
- 03.11.2020 09:28