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3202/2020

Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 24.02.2021

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Anlage 2 - Besetzung der Jurys

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Anlage 3 - Satzung-Förderstipendien

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_ Vorlage_Version1_Vor Antrag

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Anlage 2 - Besetzung der Jurys

1870 Zeichen

Seite 1 von 1 
Anlage 2 zu 3202/2020 
 
Sachverständige Mitglieder der Jurys für die Vergabe der Förderstipendien der 
Stadt Köln 
für die Ratsperiode 2020 – 2025 
 
 
Sachverständige für Bereich Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium) 
 
 Astrid Bardenheuer, Leiterin der artothek Köln 
 Heike Kropff, Künstlerin und Kuratorin, Leiterin Besucherdienste Staatliche Museen Berlin 
 Dr. Gail Kirkpatrick, ehem. Leiterin der Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster 
 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat 
 
 
Sachverständige für Bereich Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium) 
 
 Direktor Museum Ludwig oder von ihm entsandte Vertretung 
 Phil Collins, Professor für Videokunst, Kunsthochschule für Medien Köln 
 Heide Häusler, Leitung Internationale Photoszene Köln 
 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat 
 
 
Sachverständige für Bereich Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) 
 
 Bettina Fischer, Leiterin Literaturhaus Köln 
 Ruth Dickhoven, Teamleiterin Literatur Programmgruppe Kultur und Musik aktuell WDR 3  
 Dr. Enno Stahl, freier Autor und Kritiker 
 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat 
 
 
Sachverständige für Bereich Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) 
 
 Carola Bauckholt, Komponistin, Zimmermann-Preisträgerin 1986 
 Barbara Maurer, Professorin für Neue Musik an der Folkwang Universität der Künste, Essen 
 Manos Tsangaris, Komponist, Zimmermann-Preisträger 1991 
 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat 
 
 
Sachverständige für Bereich Jazz/Improvisierte Musik (Horst und Gretl Will-Stipendium) 
 
 Frank Gratkowski, Musiker 
 Hans-Jürgen Linke, freier Journalist und Musikkritiker 
 Stefan Karl Schmid, Musiker, Vertreter der Horst und Gretl Will-Stiftung 
 Filippa Gojo, Musikerin, zusätzliche Vertreterin der Horst und Gretl Will-Stiftung 
 Vorjahresstipendiatin/Vorjahresstipendiat

Anlage 3 - Satzung-Förderstipendien

4801 Zeichen

Anlage 3 zu 3202/2020 
 
Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln 
vom 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NRW S. 666) in 
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung beschlossen: 
 
§ 1 Förderstipendien 
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen 
Entfaltung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier 
Förderstipendien: 
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) 
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) 
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) 
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) 
Die jährliche Höhe der Stipendien wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des 
Haushaltsplans festgelegt. 
 
§ 2 Förderzweck 
Die Stipendien sollen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und finanziellen Sicherheit der 
geförderten Künstlerinnen und Künstler beitragen, damit diese sich voll ihrer künstlerischen 
Arbeit widmen können. 
 
§ 3 Bewerbungsverfahren / Auflagen 
(1) Künstlerinnen und Künstler, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen in Nordrhein-
Westfallen leben und arbeiten und dürfen im Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien nicht 
älter als 35 Jahre sein. Ausnahmen von der Altersgrenze sind in begründeten 
Einzelfällen möglich. 
 
(2) Zugelassen werden nur Eigenbewerbungen. 
 
(3) Geförderte Künstlerinnen und Künstler sollen während der Dauer der Förderung ihren 
Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. 
 
(4) Die geförderten Künstlerinnen und Künstler präsentieren die künstlerischen Ergebnisse 
aus der Zeit des Stipendiums spätestens ein Jahr nach Ablauf der Förderung in Köln der 
Öffentlichkeit. 
 
§ 4 Jury 
(1) Über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums (§ 1) entscheidet eine Jury, die aus je 
einer Vertreterin / einem Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der 
Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen und der Kulturdezernentin / dem 
Kulturdezernenten der Stadt Köln sowie jeweils vier Sachverständigen besteht.

(2) Die Kulturdezernentin / der Kulturdezernent der Stadt Köln ist Vorsitzende / Vorsitzender 
der Jury. Im Falle der Verhinderung bestimmt die Jury eine Vorsitzende / einen 
Vorsitzenden aus ihrer Mitte. 
 
(3) Die Ratsmitglieder und die Sachverständigen werden vom Ausschuss Kunst und Kultur 
des Rates der Stadt Köln für die Dauer einer Ratsperiode bestellt. Nach Ablauf der 
Ratsperiode bleiben die Mitglieder der Jury bis zur Bestellung einer neuen Jury im Amt. 
Ersatzberufungen während der Ratsperiode erfolgen für den Rest der Ratsperiode. 
 
(4) Die Ratsmitglieder können sich durch andere Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der 
Jury sind, vertreten lassen. Die Sachverständigen können sich nicht vertreten lassen. 
 
(5) Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an 
Weisungen nicht gebunden.  
 
(6) Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt; die Sachverständigen in der Jury erhalten für 
ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. 
 
§ 5 Beschlussfähigkeit / Beschlüsse 
(1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder persönlich 
anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der 
anwesenden Mitglieder. 
 
(2) Im Einzelfall kann die Teilnahme an Sitzungen der Jury auch im Wege einer 
Videokonferenz erfolgen. Die Jury entscheidet darüber mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. 
Die Jurymitglieder teilen ihre Entscheidung dazu der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden in 
Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. 
 
§ 6 Auswahlverfahren 
(1) Die jeweiligen Sachverständigen in der Jury bewerten die Bewerbungen nach von ihnen 
festgelegten Kriterien, unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen 
Förderkonzepte und treffen eine Vorauswahl. Sie legen der Jury das begründete 
Ergebnis ihrer Vorauswahl und mindestens 3 Vorschläge zur Endabstimmung vor. § 5 
Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 
 
(2) Die Jury trifft ihre Entscheidung nach von ihr festgelegten Kriterien unter 
Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte. Die 
Entscheidungen der Jury sind zu begründen. 
 
§ 7 Vertraulichkeit 
Die Sitzungen der Jury und der vorauswählenden Sachverständigen in der Jury sind nicht 
öffentlich. Die Sitzungsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsunterlagen sind vertraulich 
zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 
 
§ 8 In-Kraft-Treten  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig 
tritt die Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 05.11.2009 
außer Kraft.

Beschlussvorlage Ausschuss

3246 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3202/2020 
Freigabedatum 
 24.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 4 Abs. 3 der am 04.02.2021 vom Rat beschlosse-
nen Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln die in der Anlage 2 benannten Perso-
nen als Jury-Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode 2020 – 2025. 
 
Als stimmberechtigte Vertreter / Vertreterinnen des Ausschusses für Kunst und Kultur werden gemäß 
§ 4 Absatz 1 i. V. m. Absatz 3 der Satzung bestellt: 
 
1. Vertreter/Vertreterin der Fraktion Die Grünen: 
2. Vertreter/Vertreterin der SPD-Fraktion: 
3. Vertreter/Vertreterin der CDU-Fraktion: 
4. Vertreter/Vertreterin der FDP-Fraktion: 
5. Vertreter/Vertreterin der Fraktion Die LINKE: 
6. Vertreter/Vertreterin der Fraktion VOLT: 
 
Die Bestellung erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat der Stadt Köln. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung von 
Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien: 
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) 
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) 
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) 
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) 
 
Die Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln ist an die 
Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2020 macht deshalb die Neubestellung der Jurys not-
wendig. Gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 3 der am 04.02.2021 vom Rat beschlossenen Neufassung der Sat-
zung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln sind vom Ausschuss Kunst und Kultur 
des Rates der Stadt Köln je ein Vertreter, eine Vertreterin der im Ausschuss stimmberechtigen Frakti-
onen zu entsenden. Hinzu kommen die Sachverständigen in den einzelnen Förderbereichen. Die Kul-
turdezernentin ist als geborenes Mitglied in allen Jurys stimmberechtigte Vorsitzende. Neben den 
Vertreterinnen und Vertretern der Politik, die Stimmrecht für alle Förderbereiche haben, sind jeweils 4 
Sachverständige für die Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium), Medienkunst 
(Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) und zeitgenössische Mu-
sik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) sowie 5 Sachverständige für das privat finanzierte „Horst 
und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik“ zu bestellen. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Beschlussvorlage Version vor Beschluss des Antrags AN/1479/2020 
Anlage 2 – Besetzung der Jurys 
Anlage 3 - Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln in der vom Rat am    
       04.02.2021 beschlossenen Neufassung

Anlage 1_ Vorlage_Version1_Vor Antrag

3097 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3202/2020 
Freigabedatum 
 10.12.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
***Die Beschlussvorlage wurde nach Freigabe überarbeitet. Nach Beschluss des Antrags 
AN/1479/2020 in der Ratssitzung vom 10.12.2020 sind neue Kriterien für die Zusammensetzung 
der Jury zu berücksichtigen. *** 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Vergabe der För-
derstipendien der Stadt Köln vom 5. November 2009 die in der Anlage1 benannten Personen als Ju-
ry-Mitglieder für die Dauer der Ratsperiode 2020 – 2025. 
 
Als stimmberechtigte Vertreter / Vertreterinnen des Ausschusses für Kunst und Kultur werden be-
nannt: 
1. Vertreter/Vertreterin……………………………………………….. 
2. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... 
3. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... 
4. Vertreter/Vertreterin ……………………………………………..... 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bestellung der Mitglieder der Jurys zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln ist an die 
Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2020 macht deshalb die Neubestellung der Jurys not-
wendig. Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 5. 
November 2009 sind vier vom Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln zu wählende 
Vertreterinnen und Vertreter, die von unterschiedlichen Fraktionen vorgeschlagen werden müssen, 
sowie die Sachverständigen in den einzelnen Förderbereichen für die Ratsperiode 2020 bis 2025 zu 
bestellen. Die Kulturdezernentin ist als geborenes Mitglied in allen Jurys stimmberechtigte Vorsitzen-
de. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Politik, die Stimmrecht für alle Förderbereiche ha-
ben, sind jeweils 4 Sachverständige für die Sparten Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-
Stipendium), Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium), Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium) 
und zeitgenössische Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium) zu bestellen. 
 
Zusätzlich zu den vier von der Stadt Köln finanzierten Stipendien, hat das Kuratorium der Horst und 
Gretl Will-Stiftung das „Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik“ gestiftet. Die 
Verleihung dieses Stipendiums erfolgt gemeinsam durch die Oberbürgermeisterin und den Stifter. 
Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die sich aus den 4 Vertreterinnen und Vertretern der Politik 
für die Jurys der städtischen Stipendien, der Kulturdezernentin sowie einer fünfköpfigen Fachjury zu-
sammensetzt. Als Gegenleistung für die Finanzierung dieses Stipendiums wurde der Horst und Gretl 
Will-Stiftung das Vorschlagsrecht für zwei Vertreter in der Sachverständigenjury eingeräumt.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3202/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.02.2021
Erstellt
03.11.2020 09:28