A-W/0012/2025
Bildung ernst nehmen - Gesamtschule Münster-West Projektschule für selbstgesteuertes Lernen mit digitaler Unterstützung
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Originalantrag
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STADT MÜNSTER '\L 1 0, APR. 2025 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West CDU FRAKTION IN DER BV WEST k-w!Do121Jo2~ Münster, 08.04.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Antrag Bildung ernst nehmen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Gesamtschule Münster-West Projektschule für selbstgesteuertes Lernen mit digitaler Unterstützung werden kann 1. Die Gesamtschule Münster-West wird Projektschule für selbstgesteuertes Lernen mit digitaler Unterstützung. 2. Die digitale Ausstattung (Endgeräte, Präsentationstechniken, WLAN) wird ab Jahrgangsstufe 5 für alle Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. 3. Eine Kooperation mit dem Digitallabor zur Lehrerfortbildung wird geprüft. 4. Eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch die Universität Münster wird angestrebt. Die Evaluation wird der BV-West und den Fachausschüssen des Rates zur weiteren Beratung vorgelegt. ,. J Begründung: Eine Projektschule, die sich auf selbstgesteuertes, digitalgestütztes Lernen konzentriert, bietet die die Möglichkeit, modernen Lernkonzepte nachhaltig zu entwickeln. Zwei wesentliche Argumente sind: • Individualisierung und Flexibilität: Digitale Plattformen wie Scoobees ermöglichen Lernwege, bei denen Schüler und Schülerinnen ihr eigenes Tempo bestimmen und . . individuelle Schwerpunkte setzen können. Dies fördert Eigenverantwortung und· intrinsische Motivation. • Wissenschaftliche Bergeleitung und Innovationskraft: Mit der Unterstützung von Prof. Dr. F. Stebner kann die Projektschule ein forschungsbasiertes Modell für zeitgemäßes Lernen entwickeln. Die gewonnenen Erkenntnisse können langfristig als Blaupause für andere Schulen dienen. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDlMST • Sparkasse Münsterland Ost Eine Bereitstellung personalisierter Endgeräte ab der 5. Jahrgangsstufe ist essenziell für eine moderne, zukunftsorientierte Schulbildung. Zwei zentrale Argumente sind:· • • Frühzeitige Kompetenzentwicklung: Der späte Einstieg in die digitale Arbeit (aktuell meist erst an Jahrgang 8/9) führt dazu, dass Schülerinnen Und Schüler mit wenigen grundlegenden, fundierten und nachhaltigen digitalen Kompetenzen starten. Eine kontinuierliche Nutzung ab Klasse 5 gewährleistet einen schrittweisen Kompetenzaufbau in Medienbildung, Datenschutz, Informationsverarbeitung und digitaler Kollaboration. Effizienz und Nachhaltigkeit: Temporäre Nutzung von Leihgeräten oder Computerräumen führt zu erheblichem Zeitverlust und organisatorischem Mehraufwand. Durch personalisierte Endgeräte kann der Unterricht ohne Unterbrechungen und mit verlässlichem Zugang zu digitalen Lernmaterialien gestaltet werden. gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmarin Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolfgarten _)
Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2025
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A-'n!tooA2/ lC>l 5 Amt für Schule und Weiterbildung Bezirksverwaltung Münste~ 05.08.2025 STADT MONSTER 1 8. AUG. 2025 Amt für Bürger~ u. Ratsservloe Bezirksverwaltung West Antrag lfd. Nr. A-W/0012/2025 der/des CDU - BV West In der Bezirksvertretung Münster- West ' Stellungnahme der Verwaltung Die Gesamtschule Münster-West hat ein Konzept erstellt, das sich gezielt auf das individuali sierte und .selbstqesteuerte Lernen konzentriert. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt wer- . den, ihren eigenen Lernprozess aktiv zu gestalten und Verantwortung für ihren eigenen Lsrn prozess zu übernehmen, Der Ansatz beschränkt sich nicht auf den Fachunterricht, sondern findet sich auch Im Sport wieder. Digitale Grundlage und zentrales Element für das digitalisierte Arbeiten ist die Nutzung des Lernmanagementsystems „Scobees". Die Schulleitung hat der Schulverwaltung im April dieses Jahres die Konzeptidee erläutert und diese dann verschrlftllcht. Der vorliegende Antrag der CDU greift dieses Anliegen der Gesamt schule Münster-West auf. Die Idee ist, die Schule als Projektschule einzurichten, um seibst-. gesteuertes Lernen digital zu fördern. Entgegen dem bisherigen IT-Standard sollen die Schü lerinnen und Schüler dazu bereits ab Klasse 5 mit einer 1 :1-Ausstattung mit iPads versorgt werden. Die Schulverwaltung hält das Konzept für ausgesprochen interessant und unterstützenswert, aufgrund der derzeitigen Beschlusslage einerseits und der fehlenden Haushaltsmittel anderer seits sieht die Verwaltung jedoch keine Möglichkeit, dem Anliegen zu entsprechen. Mit dem Beschluss über den Haushalt 2021 hat der Rat der" Stadt Münster insgesamt 6.000.000 E für die Finanzierung eines kommunalen Sofortaus~tattungsprogrammes für die Schulen bereitgestellt. Für die Verteilung der Geräte Wurden im Rahmene ines Haushaltsbe gleitantrages, den der Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 beschlossen hat, die Leitplanken gesetzt. Bereits im April 2021 wurde die Beschaffung der erforderlichen 11.700 iPads per Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg ge bracht, da dle Zielsetzung war, dle Geräte direkt nach den Sommerferien und zum Beginn des neuen Schuljahres auszuliefern, was gelungen ist. Über die konkrete Umsetzung hat die Verwaltung den Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Juni 2021 mit der Vorlage V/0473/2021 „Umsetzung des Sofortprogramms zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten und mittelfristige Perspektive" informiert. Mit dem Ratsbeschluss festgelegt wurde der Ausstattungsstandard: Dieser sah vor, ~ Eine •1 :2-Auss.tattung (1 'Endgerät für 2 SuS) an den Grundschulen 'sowie in den 5. bis 7. Jahrgängen der Gesamtschulen, der Realschulen und der Gymnasien ~ Eine 1: 1-Ausstattung in den Jahrgängen 8 - 13 an den vorgenannten Schulen 1 . -2 - ~ Eine 1 :1-Ausstattung an den Haupt- und Förderschulen sowie an der Sekundarschule und der Klinikschule. Alle Geräte wurden mit einem Stift ausgestattet und als Leihgeräte zur Verfügung gesteift. . Naturgemäß lösen solche Investitionen sowohl Aufwand Im Support als auch Relnvestitions bedarfe aus; dieser Aufwand war und ist nicht im Haushalt abgebildet. D.ie Verwaltung hat Mitte 2024 mit der Vorlage V/0337/2024 „Ergebnisse der Neuausrichtung Medienentwick lungsplanung" über die Tatsache informiert; dabei wurde dargestellt, dass allein für die Beibe haltung des aktusllen Ausstattungsstandards von 2025 bis 2028 jährffch ansteigend zusätzli che Haushaltsmlttel von 1,2 Mio. (2025) bis rd. 2 Mio. € (2028) p.a. fehlen. Dies kann nur übergangsweise und voraussichtlich bis Anfang 2026 aus den bestehenden Überschüssen der MEP der Vorjahre ausgeglichen werden. Um dem Antrag entsprechend ab Klasse 5 eine 1:1-Ausstattung umzusetzen, müssten pro Jahrgang etwa 55 iPads mehr als bisher vorgesehen angeschafft werden. Bei derzeitigen Kos- . ten von rund 500 €.pro .iPad (inkl. Hülle, Stift, Lizenzen und Gerät) entstehen zusätzliche An schaffungskosten von ca. 25.000 € pro Jahrgang. Für die Relnvestition nach vier Jahren be laufen sich die zusätzlichen Gesamtkosten aur'etwa 75.000 € üe 25.000 € für die Jahrgänge 5, 6 und 7), wobei zukünftige Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden können. Weitere Aufwände entstehen durch ~ zusätzlich erforderliche Ladekoffer ~ zusätzliche Schadensfälle: Bei einer größeren Anzahl von Geräten ist auch mit mehr Schäden zu rechnen. Bei einer aktuellen Schadensquote von 5 % muss der Ansatz für Reparaturkosten im Medienentwicklungsplan entsprechend erhöht werden. ~ ,personelle Mehraufwände beim Amt für Schule und Weiterbildung sowie ebenfalls bei citeq@School ~ höherer Support-Aufwand und damit höhere Service-Pauschale und ebenso erhöhter Relnvestitionsaufwand Die im Ant~ag unter Punkt 2 genannte Präsentationstechnik ist bereits Standarclausstattung für alle Schulen und wird- abhängig von den räumlichen Gegebenheiten - In allen pädagogisch genutzten Räumen installiert. Ebenso ist ein flächendeckendes WLAN spätestens durch Mittel aus dem DigitalPakt oder Im Rahmen von Umbauten Standard. Das Digitallabor Münster (Punkt 3 des Antrages} steht allen Schulen der Stadt als außerschu lischer Lernort für die Erprobung digitaler Technologien zur Verfügung. Schulen können die vorhandene Ausstattung eigenständig nutzen und erhalten bei Bedarf Unterstützung durch Mitarbeitende des Amtes für Schule und Weiterbildung (Stabsstelle Digitale Bildung). Für wei tergehende interne Planungen sowie pädagogische Tage können sich Schulen direkt an die Medlenberater*innen des Landes Münster wenden, die im Digitallabor tätig sind und Zugriff auf die dortige Ausstattung haben. Die Gesamtschule Münster-West Ist mit.ihrem Digitalisie rungsbeauftragten bereits regelmäßig bei Vernetzungstreffen im Digitallabor vertreten: Eine wissenschaftliche Begleitung zur Evaluation ist vorgesehen (Punkt 4 des Antrages). Die Finanzierung sämtlicher damit einhergehender Aufwände ist Sache der Hochschule (in der Regel werden Drittmittel seitens der Universitäten für Forschungsvorhaben beantragt, die dann für Personal und Sachkosten zur Verfügung stehen und an die Kooperationspartner wel-. tergeqeben werden). Insofern könnte auch die Ausstattung mit Endgeräten Im Rahmen eines -3 - Forschungsvorhabens finanziert werden, soweit überhaupt-Drittmittelgeber zur Verfügung ste hen. Der Schulverwaltung· sind bereits ähnliche Anfragen zu~ Ausweitung der Ausstattung bekannt. Auch hat eine weitere Schule ein ähnliches Konzept yorgelegt für die l=ntwicklung des selbst gesteuerten Lernens und es ist zu erwarten, dass auch weitere Schulen dies wollen, wenn ein Pllotversuch aufgesetzt wird. . Letztlich ist aber die mangelnde Fina,-izierbarkelt sowohl des Pllotversuchs als auch eines - bei erfolgreicher Evaluation .,. möglichen Roll-Outs entscheidend. gez. chlihg J:IWINWORDIEHLIN il\Schreiben\2025\Augusl\A-W 0012_2025 AnlWott GEMWett Pf0Jek1ochula05.08.25.dcox
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2025
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 23.05.2025 10:04