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2323/2019

Vermarktung des denkmalgeschützten Objektes Bergisch Gladbacher Straße 1006 in Köln-Dellbrück

Mitteilung Ausschuss 04.09.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 1.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2224 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  01.07.2019 
 2323/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 
 
 
Vermarktung des denkmalgeschützten Objekts Bergisch-Gladbacher-Str. 1006 in Köln-
Dellbrück 
 
 
In den letzten Wochen haben sich mehrere Institutionen, Vereine und Initiativen bei der Verwaltung 
gemeldet und in unterschiedlichem Detailierungsgrad Vorschläge für eine soziale Nutzung des Ob-
jekts Bergisch-Gladbacher-Str. 1006 gemacht.  
 
Um hier strukturiert die möglichen Konzepte zu erfassen und so eine taugliche Diskussions- und Ent-
scheidungsgrundlage für den Liegenschaftsausschuss sowie den Rat zu schaffen, beabsichtigt die 
Verwaltung ein nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.  
 
Hierzu wird es eine Veröffentlichung der nachfolgend dargestellten Konditionen sowie der Anforde-
rungen an die Beschreibung der jeweiligen Idee auf der städtischen Internetseite (https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien/index.html ) geben. Die Interessenten, 
die sich bereits an die Liegenschaftsverwaltung gewandt hatten, werden zudem schriftlich über das 
Verfahren informiert.  
 
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Interessierten die Gelegenheit, ihr 
Interesse am Erwerb eines Erbbaurechts zu einem vergünstigten Erbbauzins i.H.v. 2 % des Ver-
kehrswertes (entspricht aktuell 9.300 € pro Jahr) zu bekunden. Voraussetzung für die Einräumung 
des Erbbaurechts ist, dass der Erwerber eine soziale bzw. gemeinnützige Nutzung gewährleistet. In 
Betracht kommen hier z.B. geförderter Wohnungsbau, soziale Beratungs- und Unterstützungsange-
bote und/oder gewerbliche Nutzungen, bei denen der soziale Aspekt überwiegt. Weiter muss sich der 
Erwerber verpflichten, das Gebäude unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes innerhalb 
einer noch festzulegenden Frist herzurichten.  
 
Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept darzustellen, zu erklären, ob und ggf. wie eine 
Kooperation mit dem seit Jahren im Erdgeschoss des Gebäudes ansässigen Bürgerverein möglich ist 
sowie ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2323/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.09.2019
Erstellt
27.06.2019 13:26