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Vermarktung des denkmalgeschützten Objektes Bergisch Gladbacher Straße 1006 in Köln-Dellbrück

Mitteilung Ausschuss 2323/2019 vom 04.09.2019

Stand: Am 17.09.2019 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 01.07.2019 2323/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 Vermarktung des denkmalgeschützten Objekts Bergisch-Gladbacher-Str. 1006 in Köln- Dellbrück In den letzten Wochen haben sich mehrere Institutionen, Vereine und Initiativen bei der Verwaltung gemeldet und in unterschiedlichem Detailierungsgrad Vorschläge für eine soziale Nutzung des Ob- jekts Bergisch-Gladbacher-Str. 1006 gemacht. Um hier strukturiert die möglichen Konzepte zu erfassen und so eine taugliche Diskussions- und Ent- scheidungsgrundlage für den Liegenschaftsausschuss sowie den Rat zu schaffen, beabsichtigt die Verwaltung ein nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierzu wird es eine Veröffentlichung der nachfolgend dargestellten Konditionen sowie der Anforde- rungen an die Beschreibung der jeweiligen Idee auf der städtischen Internetseite (https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck-immobilien/index.html ) geben. Die Interessenten, die sich bereits an die Liegenschaftsverwaltung gewandt hatten, werden zudem schriftlich über das Verfahren informiert. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Interessierten die Gelegenheit, ihr Interesse am Erwerb eines Erbbaurechts zu einem vergünstigten Erbbauzins i.H.v. 2 % des Ver- kehrswertes (entspricht aktuell 9.300 € pro Jahr) zu bekunden. Voraussetzung für die Einräumung des Erbbaurechts ist, dass der Erwerber eine soziale bzw. gemeinnützige Nutzung gewährleistet. In Betracht kommen hier z.B. geförderter Wohnungsbau, soziale Beratungs- und Unterstützungsange- bote und/oder gewerbliche Nutzungen, bei denen der soziale Aspekt überwiegt. Weiter muss sich der Erwerber verpflichten, das Gebäude unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes innerhalb einer noch festzulegenden Frist herzurichten. Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept darzustellen, zu erklären, ob und ggf. wie eine Kooperation mit dem seit Jahren im Erdgeschoss des Gebäudes ansässigen Bürgerverein möglich ist sowie ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2019

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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