3424/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 5 vom 24.08.2023 (AN/1510/2023) betreffend „Straßenentwässerung auf der Boltensternstraße“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2212 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 3424/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 5 vom 24.08.2023 (AN/1510/2023) betreffend „Straßenentwässerung auf der Boltensternstraße„ Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: Auf der Boltensternstraße in Fahrtrichtung Norden, im Abschnitt zwischen den beiden Hafen- einfahrten, entstehen bei mittelstarkem und starken Regen sehr große Wasserpfützen und zwar fast immer dort, wo sich ein Gully befindet. Sie bedecken mitunter die Hälfte einer Fahr- spur und sind durch die Vertiefung im Bereich des Gullys dort auch ziemlich tief. Offensichtlich sind die Gullys hier nicht in der Lage, die anfallende Wassermenge aufzunehmen. Direkt ne- ben der Straße verläuft ein Rad- und Fußweg. Hier besteht immer die Gefahr, dass die Perso- nen, die sich hier bewegen, komplett mit dem schmutzigen Wasser bespritzt werden. Hierzu fragen wir an: 1. Ist der Verwaltung dieser Mangel bekannt? 2. Warum läuft das Regenwasser hier so schlecht ab? 3. Kann die Verwaltung die Stadtentwässerungsbetriebe beauftragen, für die Behebung die- ses Mangels zu sorgen? Antwort der Verwaltung: 1. Die genannten Mängel waren der Verwaltung bisher nicht bekannt. 2. Die genaue Ursache für den verzögerten Abfluss von Regenwasser ist der Verwaltung bis- her nicht bekannt. Mögliche Ursachen könnten sein, dass die Sinkkastenleitung durch Wur- zeln oder Absackungen verstopft bzw. beschädigt ist oder eine Verstopfung der Straßenab- läufe durch Laub besteht. 3. Um die genaue Ursache des Mangels zu ermitteln, werden die Stadtentwässerungsbetriebe mit der Untersuchung der Straßenabläufe im genannten Bereich beauftragt. Insofern eine Ver- stopfung der Straßenabläufe durch Laub vorliegt wird die StEB die Reinigung durchführen. Sollte eine Verstopfung oder Beschädigung der Leitung vorliegen ist eine bauliche Maßnahme zur Instandsetzung erforderlich, die durch das Amt für Straßen und Radwegebau – Abteilung Straßenbau Bauausführung durchgeführt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Boltensternstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3424/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.11.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 09:12