V/0861/2005/1
Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
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Hauptvorlage
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V/0861/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start- und Landebahn Beratungsfolge 08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis der folgenden Beschlüsse not- wendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1 Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlun g der FMO GmbH, das Projekt Start- und Landebahnverlängerung zügig zu realisieren, wobei in einem 1. Bauabschnitt eine Ver- längerung auf 3.000 m erfolgen soll. 1.2 Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts des Projektes (Projektkosten ca. 60 Mio. €) soll - ab- züglich des der Höhe nach nicht bekannten Landeszuschusses – über eine Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter erfolgen. 1.3 In 2006 Erhöhung des Kapitals der Flughafen Mün ster/Osnabrück GmbH um 10,0 Mio. €. Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge- sellschaftsanteil 35,2195 %, entsprechend 3.521.950 €. 1.4 Nach einem positiven Baubeschluss Erhöhung des Kapitals der Flughafen Müns- ter/Osnabrück GmbH um einen weiteren Betrag bis zu 50,0 Mio. €. Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge- sellschaftsanteil 35,2195 % unter Anrechnung der gr undsätzlich in Aussicht gestellten Lan- desförderung. Vorlagen-Nr.: V/0861/2005 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2005 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0861/2005 Über den abschließenden Finanzierungsmodus (Restbet rag der Kapitalerhöhung) wird im Rahmen des späteren Baubeschlusses nach Kenntnis der Landesförderung und der genau- en Kosten entschieden. 2. Die Bereitstellung des Finanzierungsanteils der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung in den jeweiligen Wirtschaftsplänen durch Verkauf von RWE- Aktien. Dazu werden die beim Verkauf dieser Wertpapiere anf allenden Bilanzgewinne der Gewinn- rücklage der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. Die bei den Stadtwerken Münster GmbH auftretenden Konsequenzen durch die Kapitalzufuhr wer- den auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.9. 1984 (Vorlage-Nr. 280/84 (Fin. 15) + Er- gänzung) im Innenverhältnis zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster als Alleingesellschafterin geregelt. Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Toch ter der Stadt Münster. 1984 wurden die Anteile der Stadt Münster an der Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke über- tragen. Dabei wurde beschlossen, dass die Geschäfts führung der Stadtwerke bei der künftigen Ausübung ihrer Gesellschafterrechte wichtige Angele genheiten der Stadt Münster zur Entschei- dung vorzulegen hat (Vorlage 280/84 (Fin. 15) + Ergänzung). Am 28.12.2004 hat die FMO GmbH den Planfeststellung sbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn von 2.170 m auf 3.600 m erhalten. Diese Gesamtmaßnahme soll nun aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Flughafens unterteil t und in einem ersten Bauabschnitt eine Verlän- gerung auf 3.000 m vorgenommen werden. Hierdurch eröffnen sich dem Flughafen bereits weitge- hende Wachstumsmöglichkeiten entsprechend der progn ostizierten Entwicklung. Ein Gutachten des Instituts für Verkehrswissenschaften der Univer sität zu Münster prognostiziert für das Jahr 2015 in der Summe ein Fluggastpotential von insgesa mt ca. 4 Mio. bei ca. 0,9 Mio. Fluggästen im Bereich des Langstreckenverkehrs. Damit könnten in der gesamten Flughafenregion bis 2015 bis zu 7.300 direkte, indirekte und induzierte Arbeitsplätze generiert werden. Zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes fallen Inve stitionen in Höhe von rund 60 Mio. € an, die die Flughafengesellschaft in Anbetracht der bereits in den letzten Jahren ohne Kapitalerhöhung finanzierten Investitionen mit einem Volumen von 65 Mio. € nicht aus eigener Kraft finanzieren kann. Insofern soll in einer ersten Tranche für die Detailplanung und den noch notwendigen Grunderwerb in 2006 eine Kapitalerhöhung in Höhe vo n 10 Mio. € erfolgen. Nach Abklärung der Höhe der Landesförderung für das Projekt und in Ken ntnis der genauen Kosten soll über die dann noch notwendige Kapitalerhöhung im Rahmen des späteren Baubeschlusses entschieden werden. Die Flughafengesellschaft geht zzt. davon aus, dass weitere Infrastrukturinvestitionen, die je nach Entwicklung der Fluggastzahlen anfallen, ohne Kapit alerhöhung durch eigene Kreditaufnahme getätigt werden können. Der Anteil der Stadtwerke Münster an der ersten Kap italerhöhung (rund 3,5 Mio. €) wird im Wirt- schaftsplan 2006, die weiteren Mittel in der Invest itions- und Finanzplanung 2005 bis 2009 der Stadtwerke dargestellt werden. Die Bereitstellung e rfolgt im Rahmen der mittelfristigen Finanzpla- nung der Stadtwerke durch Verkauf von RWE-Aktien. Eine Umwandlung der FMO GmbH in eine GmbH & Co. KG könnte es nach heutiger Sicht ermög- lichen, den Bilanzverlust des FMO – denn auch bei p ositiver Entwicklung des Flughafens entste- hen insbesondere durch Abschreibungen auf die Investitionen auf absehbare Zeit Verluste – antei- - 3 - V/0861/2005 lig mit der Körperschaftsteuerschuld der Stadtwerke zu verrechnen. Ob und zu welchem Zeitpunkt der Wechsel der Gesellschaftsform sinnvoll ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Belastungen durch die Kapitalerhöhung bei den S tadtwerken schlagen auf der Grundlage des im Beschluss zitierten Ratsbeschlusses von 19.09.1984 letztlich nach Abzug der Steuervorteile auf den städtischen Haushalt durch. Dieser Beschluss wu rde im Rahmen der Übertragung der FMO- Gesellschaftsanteile der Stadt Münster in die Stadt werke Münster als wesentlicher Eckpunkt der Beteiligungsregelung gefasst und soll auch bei der hier in Rede stehenden Projektrealisierung gel- ten. Dabei sind unter Beachtung der jeweiligen steu erlichen Auswirkungen für die Umsetzung Op- tionen, wie z.B. geringere Gewinnausschüttungen oder belastungsentsprechende Kapitalzuführun- gen der Stadt an die Stadtwerke denkbar. Derzeit kö nnen noch keine belastbaren Aussagen zu etwaigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gemacht werden, da wichtige Entschei- dungsparameter, insbesondere zur Höhe der zu gewähr enden Landeszuweisungen, noch nicht vorliegen. Einzelheiten zum Ausgleichsmodus sind re chtzeitig zwischen Stadt Münster und den Stadtwerken Münster zu klären. Die Vorschaurechnungen des FMO basieren auf den ang enommenen Steigerungen der Fluggast- zahlen und daraus resultierender Einnahmen. Sollten die prognostizierten Ergebnisse am FMO nicht erzielt werden, können zusätzliche Belastunge n (z.B. Verlustausgleichsregelungen, Teilwert- abschreibungen) für die Stadtwerke Münster und damit für den städtischen Haushalt entstehen. Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Vorlage 36/2005 an den Aufsichtsrat de r Stadtwerke Münster GmbH entnommen werden, der wiede rum als Anlage die Gutachten zur Startbahnverlängerung und zur Weiterentwicklung des FMO beigefügt sind. Der Aufsichtsrat berät über die Vorlage in seiner S itzung am 26.10.2005. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. In der Dezembersitzung 2005 der Gesellschafterversammlung des Flughafens soll der Grundsatzbeschluss zur Start-/Landebahnver längerung gefasst und die Kapitalerhöhung für 2006 beschlossen werden. Der Baubeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt – wenn z.B. weitere Detailplanungen vorliegen und die Höhe des Landeszuschusses feststeht – gefasst wer- den. Über die zweite Tranche der Kapitalerhöhung wi rd nach Vorliegen des endgültigen Baube- schlusses auf der Basis dann vorliegender Kosten und Zahlungstermine entschieden werden. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
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V/0861/2005/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start- und Landebahn Beratungsfolge 08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesells chafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis der folgenden Beschlüsse not- wendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1 Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH, das Projekt Start- und Landebahnverlängerung zügig zu realisieren, w obei in einem 1. Bauabschnitt eine Ver- längerung auf 3.000 m erfolgen soll. 1.2 Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts des Projektes (Projektkosten ca. 60 Mio. €) soll - ab- züglich des der Höhe nach nicht bekannten Landeszuschusses – über eine Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter erfolgen. 1.3 In 2006 Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH um 10,0 Mio. €. Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge- sellschaftsanteil 35,2195 %, entsprechend 3.521.950 €. 1.4 Nach einem positiven Baubeschluss Erhöhung des Kapitals der Flughafen Müns- ter/Osnabrück GmbH um einen weiteren Betrag bis zu 50,0 Mio. €. Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge- sellschaftsanteil 35,2195 % unter Anrechnung der grundsätzlich in Aussicht gestellten Lan- desförderung. Vorlagen-Nr.: V/0861/2005/1 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0861/2005/1 Über den abschließenden Finanzierungsmodus (Restbetrag der Kapitalerhöhung) wird im Rahmen des späteren Baubeschlusses nach Kenntnis der Landesförderung und der genau- en Kosten entschieden. 2. Die Bereitstellung des Finanzierungsanteils der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung in den jeweiligen Wirtschaftsplänen durch Verkauf von RWE- Aktien. Dazu werden die beim Verkauf dieser Wertpapiere anfallenden Bilanzgewinne der Gewinn- rücklage der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. Die bei den Stadtwerken Münster GmbH auftretenden Konsequenzen durch diese Kapitalzufuhr werden auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.9.1984, in dem der Rat sich für einen belastungsentsprechenden Ausgleich (unter Berücksichtigung steuerlicher Vorteile) aus- gesprochen hat (Vorlage-Nr. 280/84 + Ergänzung), geregelt. Dieser Grundsatzbeschluss wird bekräftigt. Begründung: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 26.10.2005 mehrheitlich eine Änderung der Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH beschlossen. Diese Änderung wurde in den Beschluss zur Ratsvorlage übernom- men. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0861/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37