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V/0861/2005/1

Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

Vorlage 31.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 13

Hauptvorlage

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Beschlussvorlage

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Hauptvorlage

8303 Zeichen

V/0861/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der 
Verlängerung der Start- und Landebahn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der  Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der  Basis der folgenden Beschlüsse not- 
wendigen Entscheidungen zu treffen: 
 
1.1 Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlun g der FMO GmbH, das Projekt Start- 
und Landebahnverlängerung zügig zu realisieren, wobei in einem 1. Bauabschnitt eine Ver- 
längerung auf 3.000 m erfolgen soll. 
 
1.2 Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts des Projektes (Projektkosten ca. 60 Mio. €) soll - ab- 
züglich des der Höhe nach nicht bekannten Landeszuschusses – über eine Kapitalerhöhung 
durch die Gesellschafter erfolgen. 
 
1.3 In 2006 Erhöhung des Kapitals der Flughafen Mün ster/Osnabrück GmbH um 10,0 Mio. €. 
Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster  GmbH entsprechend ihrem Ge- 
sellschaftsanteil 35,2195 %, entsprechend 3.521.950 €. 
 
1.4 Nach einem positiven Baubeschluss Erhöhung des Kapitals der Flughafen Müns- 
ter/Osnabrück GmbH um einen weiteren Betrag bis zu 50,0 Mio. €. 
 
Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster  GmbH entsprechend ihrem Ge- 
sellschaftsanteil 35,2195 % unter Anrechnung der gr undsätzlich in Aussicht gestellten Lan- 
desförderung. 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0861/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.10.2005 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0861/2005 
Über den abschließenden Finanzierungsmodus (Restbet rag der Kapitalerhöhung) wird im 
Rahmen des späteren Baubeschlusses nach Kenntnis der Landesförderung und der genau- 
en Kosten entschieden. 
 
2. Die Bereitstellung des Finanzierungsanteils der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt im Rahmen 
der mittelfristigen Finanzplanung in den jeweiligen  Wirtschaftsplänen durch Verkauf von RWE-
Aktien. 
 
Dazu werden die beim Verkauf dieser Wertpapiere anf allenden Bilanzgewinne der Gewinn- 
rücklage der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. 
 
Die bei den Stadtwerken Münster GmbH auftretenden Konsequenzen durch die Kapitalzufuhr wer- 
den auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.9. 1984 (Vorlage-Nr. 280/84 (Fin. 15) + Er- 
gänzung) im Innenverhältnis zwischen der Stadtwerke  Münster GmbH und der Stadt Münster als 
Alleingesellschafterin geregelt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Toch ter der Stadt Münster. 1984 wurden die 
Anteile der Stadt Münster an der Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke über- 
tragen. Dabei wurde beschlossen, dass die Geschäfts führung der Stadtwerke bei der künftigen 
Ausübung ihrer Gesellschafterrechte wichtige Angele genheiten der Stadt Münster zur Entschei- 
dung vorzulegen hat (Vorlage 280/84 (Fin. 15) + Ergänzung). 
 
Am 28.12.2004 hat die FMO GmbH den Planfeststellung sbeschluss zur Verlängerung der Start- 
und Landebahn von 2.170 m auf 3.600 m erhalten. Diese Gesamtmaßnahme soll nun aufgrund der 
wirtschaftlichen Situation des Flughafens unterteil t und in einem ersten Bauabschnitt eine Verlän- 
gerung auf 3.000 m vorgenommen werden. Hierdurch eröffnen sich dem Flughafen bereits weitge- 
hende Wachstumsmöglichkeiten entsprechend der progn ostizierten Entwicklung. Ein Gutachten 
des Instituts für Verkehrswissenschaften der Univer sität zu Münster prognostiziert für das Jahr 
2015 in der Summe ein Fluggastpotential von insgesa mt ca. 4 Mio. bei ca. 0,9 Mio. Fluggästen im 
Bereich des Langstreckenverkehrs. Damit könnten in der gesamten Flughafenregion bis 2015 bis 
zu 7.300 direkte, indirekte und induzierte Arbeitsplätze generiert werden. 
 
Zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes fallen Inve stitionen in Höhe von rund 60 Mio. € an, die 
die Flughafengesellschaft in Anbetracht der bereits  in den letzten Jahren ohne Kapitalerhöhung 
finanzierten Investitionen mit einem Volumen von 65  Mio. € nicht aus eigener Kraft finanzieren 
kann. Insofern soll in einer ersten Tranche für die  Detailplanung und den noch notwendigen 
Grunderwerb in 2006 eine Kapitalerhöhung in Höhe vo n 10 Mio. € erfolgen. Nach Abklärung der 
Höhe der Landesförderung für das Projekt und in Ken ntnis der genauen Kosten soll über die dann 
noch notwendige Kapitalerhöhung im Rahmen des späteren Baubeschlusses entschieden werden. 
Die Flughafengesellschaft geht zzt. davon aus, dass  weitere Infrastrukturinvestitionen, die je nach 
Entwicklung der Fluggastzahlen anfallen, ohne Kapit alerhöhung durch eigene Kreditaufnahme 
getätigt werden können. 
 
Der Anteil der Stadtwerke Münster an der ersten Kap italerhöhung (rund 3,5 Mio. €) wird im Wirt- 
schaftsplan 2006, die weiteren Mittel in der Invest itions- und Finanzplanung 2005 bis 2009 der 
Stadtwerke dargestellt werden. Die Bereitstellung e rfolgt im Rahmen der mittelfristigen Finanzpla- 
nung der Stadtwerke durch Verkauf von RWE-Aktien. 
 
Eine Umwandlung der FMO GmbH in eine GmbH & Co. KG könnte es nach heutiger Sicht ermög- 
lichen, den Bilanzverlust des FMO – denn auch bei p ositiver Entwicklung des Flughafens entste- 
hen insbesondere durch Abschreibungen auf die Investitionen auf absehbare Zeit Verluste – antei-

- 3 - 
V/0861/2005 
lig mit der Körperschaftsteuerschuld der Stadtwerke zu verrechnen. Ob und zu welchem Zeitpunkt 
der Wechsel der Gesellschaftsform sinnvoll ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
Die Belastungen durch die Kapitalerhöhung bei den S tadtwerken schlagen auf der Grundlage des 
im Beschluss zitierten Ratsbeschlusses von 19.09.1984 letztlich nach Abzug der Steuervorteile auf 
den städtischen Haushalt durch. Dieser Beschluss wu rde im Rahmen der Übertragung der FMO-
Gesellschaftsanteile der Stadt Münster in die Stadt werke Münster als wesentlicher Eckpunkt der 
Beteiligungsregelung gefasst und soll auch bei der hier in Rede stehenden Projektrealisierung gel- 
ten. Dabei sind unter Beachtung der jeweiligen steu erlichen Auswirkungen für die Umsetzung Op- 
tionen, wie z.B. geringere Gewinnausschüttungen oder belastungsentsprechende Kapitalzuführun- 
gen der Stadt an die Stadtwerke denkbar. Derzeit kö nnen noch keine belastbaren Aussagen zu 
etwaigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gemacht werden, da wichtige Entschei- 
dungsparameter, insbesondere zur Höhe der zu gewähr enden Landeszuweisungen, noch nicht 
vorliegen. Einzelheiten zum Ausgleichsmodus sind re chtzeitig zwischen Stadt Münster und den 
Stadtwerken Münster zu klären. 
 
Die Vorschaurechnungen des FMO basieren auf den ang enommenen Steigerungen der Fluggast- 
zahlen und daraus resultierender Einnahmen. Sollten  die prognostizierten Ergebnisse am FMO 
nicht erzielt werden, können zusätzliche Belastunge n (z.B. Verlustausgleichsregelungen, Teilwert- 
abschreibungen) für die Stadtwerke Münster und damit für den städtischen Haushalt entstehen. 
 
Weitere Einzelheiten können der als Anlage  beigefügten Vorlage 36/2005 an den Aufsichtsrat de r 
Stadtwerke Münster GmbH entnommen werden, der wiede rum als Anlage die Gutachten zur 
Startbahnverlängerung und zur Weiterentwicklung des FMO beigefügt sind. 
 
Der Aufsichtsrat berät über die Vorlage in seiner S itzung am 26.10.2005. Über das Ergebnis wird 
mündlich berichtet. In der Dezembersitzung 2005 der  Gesellschafterversammlung des Flughafens 
soll der Grundsatzbeschluss zur Start-/Landebahnver längerung gefasst und die Kapitalerhöhung 
für 2006 beschlossen werden. Der Baubeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt – wenn z.B. 
weitere Detailplanungen vorliegen und die Höhe des Landeszuschusses feststeht – gefasst wer- 
den. Über die zweite Tranche der Kapitalerhöhung wi rd nach Vorliegen des endgültigen Baube- 
schlusses auf der Basis dann vorliegender Kosten und Zahlungstermine entschieden werden. 
 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

3236 Zeichen

V/0861/2005/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der 
Verlängerung der Start- und Landebahn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesells chafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis der folgenden Beschlüsse not-
wendigen Entscheidungen zu treffen: 
 
1.1 Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH, das Projekt Start- 
und Landebahnverlängerung zügig zu realisieren, w obei in einem 1. Bauabschnitt eine Ver-
längerung auf 3.000 m erfolgen soll. 
 
1.2 Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts des Projektes (Projektkosten ca. 60 Mio. €) soll - ab-
züglich des der Höhe nach nicht bekannten Landeszuschusses – über eine Kapitalerhöhung 
durch die Gesellschafter erfolgen. 
 
1.3 In 2006 Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH um 10,0 Mio. €. 
Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge-
sellschaftsanteil 35,2195 %, entsprechend 3.521.950 €. 
 
1.4 Nach einem positiven Baubeschluss Erhöhung des Kapitals der Flughafen Müns-
ter/Osnabrück GmbH um einen weiteren Betrag bis zu 50,0 Mio. €. 
 
Von diesem Betrag übernehmen die Stadtwerke Münster GmbH entsprechend ihrem Ge-
sellschaftsanteil 35,2195 % unter Anrechnung der grundsätzlich in Aussicht gestellten Lan-
desförderung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0861/2005/1 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0861/2005/1 
Über den abschließenden Finanzierungsmodus (Restbetrag der Kapitalerhöhung) wird im 
Rahmen des späteren Baubeschlusses nach Kenntnis der Landesförderung und der genau-
en Kosten entschieden. 
 
2. Die Bereitstellung des Finanzierungsanteils der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt im Rahmen 
der mittelfristigen Finanzplanung in den jeweiligen Wirtschaftsplänen durch Verkauf von RWE-
Aktien. 
 
Dazu werden die beim Verkauf dieser Wertpapiere anfallenden Bilanzgewinne der Gewinn-
rücklage der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. 
 
Die bei den Stadtwerken Münster GmbH auftretenden Konsequenzen durch diese Kapitalzufuhr 
werden auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.9.1984, in dem der Rat sich für einen 
belastungsentsprechenden Ausgleich (unter Berücksichtigung steuerlicher Vorteile) aus-
gesprochen hat (Vorlage-Nr. 280/84 + Ergänzung), geregelt. Dieser Grundsatzbeschluss 
wird bekräftigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner Sitzung am 26.10.2005 mehrheitlich 
eine Änderung der Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke 
Münster GmbH beschlossen. Diese Änderung wurde in den Beschluss zur Ratsvorlage übernom-
men. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0861/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
31.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37