V/1084/2007
Verkehrsberuhigter Bereich Düesbergweg 13 - 29
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Beschlussvorlage
3427 Zeichen
V/1084/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsberuhigter Bereich Düesbergweg 13 - 29 Anregung von Anwohnern Beratungsfolge 05.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für die Finanzierung der Maßnahme, die Stichstraße Düesbergweg Nr. 13 - 29 als verkehrsberu- higten Bereich einzurichten (Anlage 1), werden 400 € bereitgestellt. II. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro- duktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen 2007 7.630,81 € Hül-stand 31.12.07 7100 Bauk. Str. kl. VB-Maßnahmen/ Tempo 30 im Bezirk Mitte Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel- lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2007 bis 2011 stehen. Begründung: Von Anwohnern der Stichstraße Düesbergweg Nr. 13 - 29 wird angeregt, eine „Spielstraße“, ver- kehrsberuhigter Bereich, einzurichten. In dem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass die Straße inzwischen von vielen Kindern zum Spielen genutzt wird. Vorlagen-Nr.: V/1084/2007 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 21.12.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1084/2007 Die etwa 100m lange Stichstraße Düesbergweg ist heute Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die Straße hat eine geringe Fahrbahnbreite und ist in der gesamten Breite niveaugleich gepflastert. Von der Gestaltung her vermittelt die Straße den Eindruck, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Sie unterscheidet sich deutlich von anderen Straßen in denen eine bauliche Trennung von Geh- wegen und Fahrbahn besteht. Ein weiteres wichtiges Kriterium für verkehrsberuhigte Bereiche ist die Verfügbarkeit von Parkraum in angemessener Weise. Am Ende der Stichstraße sind sechs Stellplätze im öffentlichen Raum vorhanden. Dies ist in Relation zu der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten ausreichend. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen vor. Als Maß- nahme reicht die Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 325 für den Beginn und VZ 326 für das Ende des Bereiches aus. Weitere bauliche Maßnahmen, wie der Einbau von Fahrbahnschwel- len werden nicht für erforderlich gehalten. Die Schilder werden am Anfang der Stichstraße aufge- stellt. Die Tempo-30-Zonen Schilder werden entfernt. Mit Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches gilt: für Autofahrer • Die Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten (7 km/h) • Autofahrer dürfen Fußgänger weder behindern oder gar gefährden • Autofahrer müssen notfalls warten • Das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist nicht erlaubt außer zum Be- und Entladen für Fußgänger • Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen • Fußgänger dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern für Kinder • Kinderspiele sind überall erlaubt • Spielende Kinder dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1, Übersichtsplan
Anlage 1, Übersichtsplan Düesbergweg
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e ü ® VZ_ 325/326 } 7 (verkehrsberuhigter Bereich) we # 324 Amt für =) Stadtentwicklung Stadtplanung = —- 7 / Verkehrsplanung Datum [Name Düesb jearbeitet |Dez. 07 |wilmeroth uesbergweg Gezeichnetlpez. 07 _|Revermann Nr. 13 -29 Rstab 500 Verkehrsberuhigter Bereich Plotdatum 21.12.2007 A72
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Düesbergweg 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1084/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37