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V/0069/2017

Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters des Integrationsrates für die, auf Grundlage der Vorlage V/1063/2016 "MünsterZukünfte 20 I 30 I 50 -strategische Lenkungsgruppe

Vorlagen 26.01.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2017, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2208 Zeichen

V/0069/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters des Integrationsrates für die, auf Grundlage der 
Vorlage V/1063/2016 (MünsterZukünfte 20 I 30 I 50 -strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig 
handeln) eingerichtete Lenkungsgruppe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2017 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat benennt folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates für die 
Lenkungsgruppe:   
 
Vertreter/in Stellvertreter/in 
 
 
 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 mit der Vorlage V/1063/2016 („MünsterZukünfte 20 I 30 I 
50- strategisch Zukunft gestal ten, kurzfristig handeln: Umsetzung der Ergebnisse der Gremienber a-
tungen und weiteres Vorgehen“) einstimmig die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des 
Zukunftsprozesses konkretisiert. 
 
Gleichzeitig hat er u.a. beschlossen, die Lenkungsgruppe um  Vertreter/Innen der Ratsgremien zu 
erweitern, welche ihr besonderes Interesse am Zukunftsprozess bekundet haben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0069/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0069/2017 
 
Da hierzu auch der Integrationsrat zählt, hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 05.01.2017 
um möglichst kurzfristige Benennung einer Ve rtreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates für die 
Lenkungsgruppe des Zukunftsprozesses gebeten. 
     
Hinweis:  
 
Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung sollte eine Stellvertreterregelung getroffen werden. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichst ellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu 
achten.      
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

08.02.2017 Integrationsrat
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0069/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37