V/0723/2005
Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage_5.pdf
1135 Zeichen
Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 neu Tankwart/in Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirke Detmold und Münster ab zweitem Ausbildungsjahr Wegen zurückgehender Schülerzahlen im Regierungsbezirk Detmold soll die Klasse in Münster um den Regierungsbezirk Münster erweitert werden. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Anlage 5 zur Vorlage V/0723/2005 Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Die Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule führt bereits Landesfachklassen in dem Ausbildungsberuf Pferdewirt/in in unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten. Ein Teil des Schulbezirks des Berufskollegs in Gelsenkirchen soll wegen zurückgehender Schülerzahlen nach Münster verlagert werden. neu ab drittem Ausbildungsjahr Pferdewirt/in , Pferdezucht und -haltung, Reiten und Trabrennen Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
anlage_3.pdf
2786 Zeichen
Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 Berufskolleg Bocholt-West des Kreises Borken, in Bocholt Regierungsbezirk Münster* ohne die Stadt Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung *Unter der Voraussetzung, dass am Berufskolleg Ostvest, Schule d. Sekundarstufe II d. Kreis Recklinghausen, in Datteln eine Klassenbildung nicht zustande kommt Berufskolleg Ostvest, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Datteln** Kreis Recklinghausen, Städte Bottrop und Gelsenkirchen **sofern eine Fachklasse gemäß VO zu § 5 SchFG eingerichtet werden kann Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt, Stadt Rheine Anne-Frank-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Warendorf Anlage 3 zur Vorlage V/0723/2005 Schüler/innen aus den Kreisen Borken und Coesfeld besuchen das Berufskolleg Bocholt-West des Kreises Borken. Schüler/innen aus den Kreisen Steinfurt und Warendorf und der Stadt Münster besuchen ab dem 2. Ausbildungsjahr die Hans-Böckler- Schule in Münster. Auf Anregung der Landräte der Kreise Borken und Recklinghausen wird eine weitere Bezirksfachklasse am Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen nicht eingerichtet, um angesichts der voraussichtlichen Schüler/innenzahlen bestehende Fachklassen nicht zu gefährden. Der Antrag der Stadt Münster ist nur in Teilen umgesetzt worden, da die Zuständigkeit der Hans-Böckler- Schule ab dem 2. Ausbildungsjahr gegeben ist (Antrag ab 1. Jahr). Die vorgesehene Bezirksfachklasse an der Anne-Frank-Schule in Münster ist nicht eingerichtet worden. Es sind nun Fachklassen in Münster und im Kreis Warendorf eingerichtet worden. Der Vorschlag der Stadt Münster ist berücksichtigt worden. Die Stadt Münster beantragt, dass Schüler/innen aus dem Kreis Warendorf und aus dem Kreis Steinfurt ab dem 1. Ausbildungsjahr die Hans-Böckler-Schule anstelle des Berufskollegs Bocholt West besuchen. In der Hans-Böckler- Schule existiert bereits eine Klasse für Systemelektroniker (Handwerk). Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule hält die Stadt Münster die beantragte Veränderung aufrecht, um die Klasse für Systemelektroniker (Handwerk) zu verstetigen und um die Wegstrecke/Fahrzeit der Schüler/innen zu verkürzen. Auf Vorschlag der Stadt Münster und in Zustimmung des Kreises Warendorf sollte eine Fachklasse für den Kreis Warendorf eingerichet werden. 62 Hauswirtschaftshelfer/in 28 Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Berichtsvorlage
7435 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster und von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen hier: Verfahren, Änderungsvorschläge und Ergebnis zum Schuljahr 2005/2006 Beratungsfolge 20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Auftrag Der Schulausschuss des Rates der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.03.1995 gebeten, ihn jährlich darüber zu informieren, ob und ggf. welche Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Bildung von Sc hulbezirken für Bezirksfachklassen an Be- rufskollegs im Regierungsbezirk Münster nach Durchführung des Anhörungsverfahrens über- nommen wurden. 2. Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 2.1 Verlauf des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Beschluss des Aus- schusses für Schule und Weiterbildung Die Bezirksregierung Münster hat am 04.03.2005 den Entwurf der für das Schuljahr 2005/2006 zu erlassenden Bezirksfachklassenverordnung übersandt. Am 25.01.2005 sind die durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbe- zirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen als Entwurf mitgeteilt worden. Zu den vorgesehenen Änderungen haben die städtischen Berufskollegs Stellungnahmen abgegeben und darüber hinaus weitere Anregungen zur Änderung vorgelegt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 19.04.2005 im Rahmen des Anhörungsverfahrens für die Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken Beschlüsse zur Bildung von Bezirksfachklassen und regierungsbe- Vorlagen-Nr.: V/0723/2005 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de Datum: 31.08.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 zirksübergreifenden Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster gefasst (vgl. öffentliche Beschlussvorlage V/0204/2005). Am 27.04.2005 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die vorgeschlagenen Be- schlusspunkte beschlossen hat. 2.2 Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Umsetzung Das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens ist in tabellarischer Übersicht in den Anlagen 1-5 dargestellt. Die Übersichten orientieren sich an der gewählten Struk- tur der Anlagen 1-5 zur Vorlage V/0204/2005: Anhörungsverfahren zur Bildung von Be- zirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifenden Bezirksfachklassen. 2.2.1 Schulbezirke von Bezirksfachklassen Unter ‚Inhalt‘ ist der Beschluss des Ausschusses vom 19.04.2005 dargestellt. ‚Zusam- menfassung‘ beschreibt das Ergebnis der Entscheidung durch die Bezirksregierung Münster. Die Spalte ‚Ergebnis/Begründung zur Verordnung der Bezirksfachklassen vom 24.05.2005‘ in den Anlagen beinhaltet Deta ilinformationen zum einzelnen Ausbildungs- beruf. Anlage 1: Inhalt: Den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde zuge- stimmt. Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Schuleinzugsbezirke von Bezirksfachklassen in Münster stellten redaktionelle Änderungen dar und/oder waren Änderungen, die den Status quo abbildeten. Die Inhalte in der Spalte ‚In- haltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 1 sind in die Verordnung über die Bil- dung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. Anlage 2: Inhalt: Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde zuge- stimmt. Die Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Änderungen erfolg- te, da • entweder die Stadt Münster diese Veränderungen angeregt bzw. vorgeschla- gen hat oder • diese Änderungen auch unter Kenntnis der von den Nachbarkreisen formulier- ten Bedenken nach intensiver Diskussion und Analyse der Bedenken durch die Schulverwaltung und Schulleitungen der Berufskollegs nach wie erforderlich waren, um die Interessen der Stadt Münster zu vertreten. 3 Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Der Vorschlag der Stadt Münster, je eine Bezirksfachklasse für den Beruf Bau- zeichner in den Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau und Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ab dem 3. Ausbildungsjahr einzurichten, ist nur teilweise umge- setzt worden. Nur für die Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ist für die Stadt Münster sowie die Kreise Warendorf, Steinfurt, Coesfeld und Borken eine Bezirksfachklasse eingerichtet worden. Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse für den Beruf Kraftfahr- zeugmechatroniker/in, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik ab dem 3. Ausbildungs- jahr in Münster einzurichten, ist nur teilweise umgesetzt worden. Der Schulbezirk umfasst die Stadt Münster und den Kreis Steinfurt. Alle anderen Veränderungswünsche sind in die Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. Anlage 3: Inhalt: Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde nicht zu- gestimmt. Den Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurde zugestimmt. Zusammenfassung: Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse für den Beruf Elektroni- ker/in für Geräte und Systeme ab dem 1. Ausbildungsjahr für den Schulbezirk Stadt Münster sowie Kreise Steinfurt und Warendorf einzurichten, ist nur teilweise umgesetzt worden. Es wurde eine Bezirksfachklasse mit dem Schuleinzugsbezirk Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf ab dem 2. Ausbildungs- jahr eingerichtet. Der Vorschlag der Stadt Münster, die Bezirksfachklasse für Hauswirtschaftshel- fer/innen in Münster aufzulösen und Fachklassen für den Kreis Warendorf und die Stadt Münster einzurichten, wurde umgesetzt. Anlage 4: Inhalt: Die in der Anlage 4 dargestellten Veränderungen wurden zur Kenntnis genom- men. Sie umfassten Veränderungen, die kein Berufskolleg in städtischer Träger- schaft der Stadt Münster betreffen. Zusammenfassung: Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 4 sind in die Verordnung über die Bil- dung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen bzw. regierungsbezirksübergrei- fende Bezirksfachklassen übernommen worden. 4 2.2.2 Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen Anlage 5: Inhalt: Den in der Anlage 5 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regie- rungsbezirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wurde zuge- stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 5 sind in die Verordnung über die Bil- dung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
anlage_4.pdf
794 Zeichen
Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 5a Bäcker/in Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt Zusammenlegung der Minderfrequenzen aus Ibbenbüren und Rheine zu einer tragfähigen Klasse Veränderung wurde umgesetzt Elektroniker/in Fachrichtung: Informations- und Telekommunikationstechnik Veränderung wurde umgesetzt; Bildung einer regierungsbezirksübergreifenden Bezirksfachklasse 30 Berufskolleg Ostvest, Schule der Sekundarstufe II der Kreis Recklinghausen, in Datteln Städte Bottrop und Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen Anlage 4 zur Vorlage V/0723/2005 Einrichtung einer bezirksübergreifenden Fachklasse am Heinrich-Hertz- Berufskolleg, Düsseldorf
anlage_2.pdf
14020 Zeichen
Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 Bauzeichner/in Schwerpunkt: Architektur Pictorius-Berufskolleg, Schulen der Sekundarstufe II des Kreises Coesfeld, in Coesfeld Stadt Gronau, Kreis Coesfeld, Neuordnung Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt Berufskolleg Borken des Kreises Borken, in Borken Kreis Borken Ingenieurbau Pictorius-Berufskolleg, Schulen der Sekundarstufe II des Kreises Coesfeld, in Coesfeld Stadt Gronau, Kreis Coesfeld, Kreis Borken ab 3. Ausbildungsjahr Anlage 2 zur Vorlage V/0723/2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat den Vorschlag der Stadt Münster für die Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau aufgegriffen. Der Vorschlag zur Einrichtung einer Bezirksfachklasse für die Fachrichtungen Architektur und Ingenierbau wurde nicht aufgegriffen. Das Berufskolleg Borken des Kreises Borken wurde aufgrund einer durch die Landräte der Kreise Borken und Coesfeld angeregten redaktionellen Änderung aus dem Verzeichnis bei den Schwerpunkten Architektur und Ingenieurbau wieder entfernt. Die Stadt Münster hat beantragt, eine Bezirksfachklasse ab dem 3. Ausbildungsjahr mit der Differenzierung in den Fachsparten Ingenieurbau und Tiefbau einzurichten. In der Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler Schule wird im aktuellen Schuljahr in der Oberstufe eine Differenzierung nach den Schwerpunkten/Technologiebereichen Architektur (15 Schüler/innen), Ingenieurbau (11 Schüler/innen) und Tief-, Straßen- und Landschaftsbau (6 Schüler/innen) praktiziert. Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse ab dem 3. Ausbildungsjahr einzurichten, ist als Angebot zu verstehen, für weitere Schüler/innen eine Differenzierungsmöglichkeit in der Oberstufe anzubieten und die Oberstufe zu öffnen. Bei der Frage nach dem Erfordernis bzw. der Notwendigkeit dieser Differenierung in der Oberstufe handelt es sich um eine originär schulfachliche Fragestellung, die in die Entscheidungskompetenz der Bezirksregierung Münster fällt. Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt ab 3. Ausbildungsjahr Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Borken des Kreises Borken, in Borken Kreis Borken Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt, Kreis Coesfeld, Kreis Borken ab 3. Ausbildungsjahr Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Beikoch/Beiköchin Teilkoch/Teilköchin Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte, Bottrop und Gelsenkirchen sowie Kreis Recklinghausen Berufskolleg Lise Meitner des Kreises Borken, in Ahaus Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Warendorf Regierungsbezirk Münster 11 Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Zum Schuljahr 2004/2005 ist erstmalig der Beruf Beikoch/Beiköchin eingeführt worden. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen soll eine Bezirksfachklasse in Münster eingerichtet werden. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt 23 Drogist/in Berufskolleg Castrop-Rauxel, Schule d. Sek. II d. Kr. Die Bezirksfachklasse am BK Castrop- Rauxel soll wegen fehlender Schüler/innen gestrichen werden. An der Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Münster Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster* ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, siehe Nr. 36 Schüler/innen gestrichen werden. An der Ludwig- Erhard-Schule wird aufgrund der Initiative der Firma Drogeriemarkt DM eine Bezirksfachklasse mit 16 Schülern eingerichtet. 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, siehe Nr. 35 Die Bezirksregierung Münster hat entschieden, die Bemerkung "ab dem 2. Ausbildungsjahr" einzuführen. Die Landräte der Münsterlandkreise und die Bürgermeisterin der Stadt Rheine haben darauf gedrängt, dass die wohnortnahe Beschulung nach der Neuordnung der Elektroberufe im Juli 2003 auch im in diesem Ausbildungsberuf eingehalten wird. Aufgrund des Antrages der Innung hat die Bezirksregierung Münster nach Inkrafttreten des Bezirksfachklassenverzeichnisses entschieden, dass die Auszubildenden dieses Berufes bereits ab dem ersten Ausbildungjahr in Münster beschult werden. Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. Aus Sicht der Nachbarkreise wird dieser Vorschlag kritisch gesehen ( berufsfeldbreite Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr in allen Elektroberufen als Grundlage). Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule hält die Stadt Münster die beantragte Veränderung aufrecht. 31 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstech nik Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans- Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine *Unter der Voraussetzung, dass am Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf eine Klassenbildung nicht zustande kommt Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf Kreis Warendorf** ab 2. Ausbildungsjahr **sofern auf Schulträger-Ebene (Kreis Warendorf) eine Fachklasse gemäß VO zu § 5 SchFG eingerichtet werden kann 42 Fachkraft für Lagerlogistik Kuniberg Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Kreis Recklinghausen; Städte Bottrop und Gelsenkirchen Neuordnung Berufskolleg am Wasserturm des Kreises Borken, in Bocholt Kreis Borken; Stadt Coesfeld Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreise Coesfeld (außer Stadt Coesfeld), Steinfurt und Warendorf Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt, Berufskolleg, in Steinfurt Kreis Steinfurt 77a Kaufmann / Kauffrau für Touristik und Freizeit Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster nik ausführlicher Erklärung durch die Hans- Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster Abstand von dem formulierten Änderungsantrag und stimmt zu, dass ab dem 2. Ausbildungsjahr Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Warendorf am Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf unterrichtet werden. Besonders den Bedenken des Kreises Warendorf wird hiermit Rechnung getragen. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Hierbei handelt es sich um einen Antrag des Kreises Steinfurt. Der Veränderungsvorschlag ist sowohl mit der Stadt Münster als auch der Hansaschule abgestimmt (einvernehmliche Absprache) unter der Kenntnis, dass die Zügigkeit in Hansaschule reduziert wird. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt. Um die Schulbezirke eindeutig abzugrenzen, wurden sie redationell verändert (neu: Hierbei handelt es sich um einen neuen Ausbildungsberuf, der sich wegen der Affinität schon bestehender Bildungsgänge gut in das Schulprofil der Hansaschule eingliedert. Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Berufskolleg Dorsten des Kreises Recklinghausen Kreis Recklinghausen, Städte Bottrop und Gelsenkirchen 79a Kraftfahrzeug- mechatroniker/in, Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ab 3. Ausbildungsjahr Auf Antrag der KFZ-Innung und mit Unterstützung der Wilhelm-Emmanuel- von-Ketteler Schule soll wegen der besonderen Fachlichkeit im 3. Ausbildungsjahr im Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik eine Bezirksfachklasse gebildet werden. Eine Bezirksfachklasse für Kraftfahrzeugmechatroniker/inn, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik, wird an der Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule nicht mehr eingerichtet, weil der ortsnahe Unterricht unter der Binnendifferenzierung im 3. Ausbildungsjahr möglich ist. Kraftfahrzeug- mechatroniker/in, Schwerpunkt: Fahrzeugkommunikati ons-technik Berufskolleg Gladbeck, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Gladbeck Städte Bocholt, Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen ab 3. Ausbildungsjahr Neuordnung Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreise Borken (ohne Bocholt) , Coesfeld, Steinfurt und Warendorf ab 3. Ausbildungsjahr Der Einzugsbereich kann um den Kreis Borken (ohne Bocholt) reduziert werden, ohne den Bestand der Bezirksfachklasse in Münster zu gefährden. Gleichzeitig trägt diese Änderung zur Optimierung der Schulweg bei. redationell verändert (neu: Regierungsbezirk Münster ohne den Kreis Recklinghausen und die Städte Bottrop und Gelsenkirchen). Hansaschule eingliedert. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt 80 Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt 79 Kfz-Service- Mechaniker/in Berufskolleg Gladbeck, Schule d. Sekundarstufe II d. Kreis Recklinghausen, in Gladbeck Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Der Beruf kann wegen seines identischen Lehrplanes in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam mit den Kraftfahr- zeugmechatronikern/Kraftfahrzeugmecha tronikerinnen unterrichtet werden. Auch in Münster besteht kein Bedarf für diesen Bildungsgang. Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Coesfeld ohne die Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl, Kreise Steinfurt und Warendorf Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung 115a Systeminformatiker/in Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr Dem Antrag der Kreises Borken, den Schulbezirk der Adolph-Kolping-Schule um die Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl zu verringern wird zugestimmt, da hierdurch keine Gefährdung der Bezirksfachklasse in Münster zu befürchten ist. Allerdings erscheint es sinnvoller, in Einzelfällen das Verfahren 'Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule' anzuwenden. Die Adolph-Kolping-Schule bietet eine Differenzierung nach Mediendesign, Medienoperation, Medientechnik und Medienberatung, die jeweils noch 'Print' und 'Non-Print' berücksichtigt. Es handelt sich primär um eine schulfachliche Entscheidung. 99 Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt 115 Systemelektroniker/in Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab 1. Ausbildungsjahr.Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster Abstand von dem Antrag, bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr zuständig zu sein.Besonders den Bedenken der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf wird hiermit Rechnung getragen. Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Auf Antrag der IHK soll diese Bezirksfachklasse an der Hans-Böckler- Schule eingerichtet werden.Dieser Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine 124a Veranstaltungs- kaufmann/ Veranstaltungs- kauffrau Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Nach Analyse durch die Bezirksregierung wurde festgestellt, dass sich dieser Ausbildungsberuf innerhalb des Regierungsbezirks Münster auf die Hansaschule konzentriert. Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt in Münster Schule eingerichtet werden.Dieser Antrag wird unterstützt.
anlage_1.pdf
3037 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0723/2005 Lfd . Nr. Ausbildungs- beruf Schule Schulbezirk Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Vorordnung 'BFK' vom 24.05.2005 Informations- elektroniker/in Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld (ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl), Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen), Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken; Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen, Stadt Coesfeld, Dülmen, Rosendahl Berufskolleg Kemnastraße, Schule der Sek. II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Städte Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ohne die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Lise- Meitner, des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ohne die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Lise- Meitner, des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen 69 Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Im Vorjahr ist versäumt worden, den Kreis Warendorf dem Schulbezirk der Hans-Böckler- Schule zuzuordnen. Der Kreis Warendorf hat in der Vergangenheit mehrfach beantragt, eine Klasse in Beckum einzurichten. 81 Koch/Köchin Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Wie bei dem Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/frau sind die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup und Steinfurt des Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus zugeordnet worden. Die Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der Adolph-Kolping-Schule führt nicht zu einer Gefährdung der Bezirksfachklasse. 107 Restaurant- fachmann/frau Veränderung zugestimmt, Veränderung wurde umgesetzt Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Wie bei dem Ausbildungsberuf Koch/Köchin sind die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup und Steinfurt des Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus zugeordnet worden. Die Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der Adolph-Kolping-Schule führt nicht zu einer Gefährdung der Bezirksfachklasse.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Wasserturm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0723/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37