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V/0723/2005

Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs

Vorlage 31.08.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.09.2005, TOP 8

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1135 Zeichen

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005
neu Tankwart/in Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirke 
Detmold und 
Münster
ab zweitem 
Ausbildungsjahr
Wegen zurückgehender 
Schülerzahlen im 
Regierungsbezirk Detmold 
soll die Klasse in Münster um 
den Regierungsbezirk 
Münster erweitert werden.
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt
Anlage 5 zur Vorlage V/0723/2005
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt
Die Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule führt bereits 
Landesfachklassen in dem 
Ausbildungsberuf 
Pferdewirt/in in 
unterschiedlichen 
Ausbildungsschwerpunkten. 
Ein Teil des Schulbezirks des 
Berufskollegs in 
Gelsenkirchen soll wegen 
zurückgehender 
Schülerzahlen nach Münster 
verlagert werden.
neu ab drittem 
Ausbildungsjahr
Pferdewirt/in , Pferdezucht 
und -haltung, Reiten und 
Trabrennen
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirke 
Arnsberg, Detmold 
und Münster

anlage_3.pdf

2786 Zeichen

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005
Berufskolleg Bocholt-West des 
Kreises Borken, in Bocholt
Regierungsbezirk 
Münster* ohne die 
Stadt Münster
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung
*Unter der 
Voraussetzung, dass 
am Berufskolleg 
Ostvest, Schule d. 
Sekundarstufe II d. 
Kreis Recklinghausen, 
in Datteln eine 
Klassenbildung nicht 
zustande kommt
Berufskolleg Ostvest, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen, in 
Datteln**
Kreis 
Recklinghausen,
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
**sofern eine 
Fachklasse gemäß VO 
zu § 5 SchFG 
eingerichtet werden 
kann
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, 
Stadt Bottrop
Berufskolleg der Stadt Rheine, 
in Rheine
Kreis Steinfurt, Stadt 
Rheine
Anne-Frank-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster; Kreis 
Warendorf
Anlage 3 zur Vorlage V/0723/2005
Schüler/innen aus den Kreisen 
Borken und Coesfeld besuchen das 
Berufskolleg Bocholt-West des 
Kreises Borken. Schüler/innen aus 
den Kreisen Steinfurt und 
Warendorf und der Stadt Münster 
besuchen ab dem 2. 
Ausbildungsjahr die Hans-Böckler-
Schule in Münster. Auf Anregung 
der Landräte der Kreise Borken und 
Recklinghausen wird eine weitere 
Bezirksfachklasse am Berufskolleg 
für Technik und Gestaltung der 
Stadt Gelsenkirchen nicht 
eingerichtet, um angesichts der 
voraussichtlichen 
Schüler/innenzahlen bestehende 
Fachklassen nicht zu gefährden. 
Der Antrag der Stadt Münster ist 
nur in Teilen umgesetzt worden, da 
die Zuständigkeit der Hans-Böckler-
Schule ab dem 2. Ausbildungsjahr 
gegeben ist (Antrag ab 1. Jahr).
Die vorgesehene Bezirksfachklasse 
an der Anne-Frank-Schule in 
Münster ist nicht eingerichtet 
worden. Es sind nun Fachklassen 
in Münster und im Kreis Warendorf 
eingerichtet worden. Der Vorschlag 
der Stadt Münster ist berücksichtigt 
worden.
Die Stadt Münster beantragt, dass 
Schüler/innen aus dem Kreis 
Warendorf und aus dem Kreis 
Steinfurt ab dem 1. Ausbildungsjahr 
die Hans-Böckler-Schule anstelle 
des Berufskollegs Bocholt West 
besuchen. In der Hans-Böckler-
Schule existiert bereits eine Klasse 
für Systemelektroniker (Handwerk).  
Nach nochmaliger intensiver und 
ausführlicher Erklärung durch die 
Hans-Böckler-Schule hält die Stadt 
Münster die beantragte 
Veränderung aufrecht, um die 
Klasse für Systemelektroniker 
(Handwerk) zu verstetigen und um 
die Wegstrecke/Fahrzeit der 
Schüler/innen zu verkürzen.
Auf Vorschlag der Stadt Münster 
und in Zustimmung des Kreises 
Warendorf sollte eine Fachklasse 
für den Kreis Warendorf eingerichet 
werden.
62 Hauswirtschaftshelfer/in
28 Elektroniker/-in für Geräte 
und Systeme

Berichtsvorlage

7435 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an 
Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster und von regierungsbezirksübergreifenden 
Schulbezirken für Bezirksfachklassen  
hier: Verfahren, Änderungsvorschläge und Ergebnis zum Schuljahr 2005/2006 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Auftrag 
 
Der Schulausschuss des Rates der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 
28.03.1995 gebeten, ihn jährlich darüber zu informieren, ob und ggf. welche Vorschläge zur 
Änderung der Verordnung über die Bildung von Sc hulbezirken für Bezirksfachklassen an Be-
rufskollegs im Regierungsbezirk Münster nach Durchführung des Anhörungsverfahrens über-
nommen wurden. 
 
 
2. Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 
 
2.1 Verlauf des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Beschluss des Aus-
schusses für Schule und Weiterbildung 
 
Die Bezirksregierung Münster hat am 04.03.2005 den Entwurf der für das Schuljahr 
2005/2006 zu erlassenden Bezirksfachklassenverordnung übersandt. Am 25.01.2005 
sind die durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes 
NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbe-
zirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen als Entwurf mitgeteilt worden.  
 
Zu den vorgesehenen Änderungen haben die städtischen Berufskollegs Stellungnahmen 
abgegeben und darüber hinaus weitere Anregungen zur Änderung vorgelegt.  
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 19.04.2005 im 
Rahmen des Anhörungsverfahrens für die Änderung der Verordnung über die Bildung 
von Schulbezirken Beschlüsse zur Bildung von Bezirksfachklassen und regierungsbe-
Vorlagen-Nr.: 
V/0723/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de
Datum: 
31.08.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
zirksübergreifenden Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster 
gefasst (vgl. öffentliche Beschlussvorlage V/0204/2005). 
 
Am 27.04.2005 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Bezirksregierung Münster 
mitgeteilt, dass der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die vorgeschlagenen Be-
schlusspunkte beschlossen hat. 
 
 
2.2 Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Umsetzung 
 
Das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens ist in tabellarischer Übersicht 
in den Anlagen 1-5 dargestellt. Die Übersichten orientieren sich an der gewählten Struk-
tur der Anlagen 1-5 zur Vorlage V/0204/2005: Anhörungsverfahren zur Bildung von Be-
zirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifenden Bezirksfachklassen. 
 
2.2.1 Schulbezirke von Bezirksfachklassen 
 
Unter ‚Inhalt‘ ist der Beschluss des Ausschusses vom 19.04.2005 dargestellt. ‚Zusam-
menfassung‘ beschreibt das Ergebnis der Entscheidung durch die Bezirksregierung 
Münster. Die Spalte ‚Ergebnis/Begründung zur Verordnung der Bezirksfachklassen vom 
24.05.2005‘ in den Anlagen beinhaltet Deta ilinformationen zum einzelnen Ausbildungs-
beruf. 
 
Anlage 1: 
 
Inhalt:
 
Den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung 
von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde zuge-
stimmt. Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Schuleinzugsbezirke 
von Bezirksfachklassen in Münster stellten redaktionelle Änderungen dar und/oder 
waren Änderungen, die den Status quo abbildeten. Die Inhalte in der Spalte ‚In-
haltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Zusammenfassung:
 
Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 1 sind in die Verordnung über die Bil-
dung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 
 
 
Anlage 2: 
 
Inhalt:
 
Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung 
von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde zuge-
stimmt. Die Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Änderungen erfolg-
te, da 
 
• entweder die Stadt Münster diese Veränderungen angeregt bzw. vorgeschla-
gen hat 
 
oder 
 
• diese Änderungen auch unter Kenntnis der von den Nachbarkreisen formulier-
ten Bedenken nach intensiver Diskussion und Analyse der Bedenken durch die 
Schulverwaltung und Schulleitungen der Berufskollegs nach wie erforderlich 
waren, um die Interessen der Stadt Münster zu vertreten.

3 
Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis 
genommen. 
 
Zusammenfassung: 
 
Der Vorschlag der Stadt Münster, je eine Bezirksfachklasse für den Beruf Bau-
zeichner in den Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau und Tief-, Straßen- und 
Landschaftsbau ab dem 3. Ausbildungsjahr einzurichten, ist nur teilweise umge-
setzt worden. Nur für die Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau ist für 
die Stadt Münster sowie die Kreise Warendorf, Steinfurt, Coesfeld und Borken eine 
Bezirksfachklasse eingerichtet worden.  
 
Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse für den Beruf Kraftfahr-
zeugmechatroniker/in, Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik ab dem 3. Ausbildungs-
jahr in Münster einzurichten, ist nur teilweise umgesetzt worden. Der Schulbezirk 
umfasst die Stadt Münster und den Kreis Steinfurt. 
 
Alle anderen Veränderungswünsche sind in die Verordnung über die Bildung von 
Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 
 
 
Anlage 3: 
 
Inhalt:
 
Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung 
von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wurde nicht zu-
gestimmt. Den Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurde 
zugestimmt. 
 
Zusammenfassung:
 
Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse für den Beruf Elektroni-
ker/in für Geräte und Systeme ab dem 1. Ausbildungsjahr für den Schulbezirk 
Stadt Münster sowie Kreise Steinfurt und Warendorf einzurichten, ist nur teilweise 
umgesetzt worden. Es wurde eine Bezirksfachklasse mit dem Schuleinzugsbezirk 
Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf ab dem 2. Ausbildungs-
jahr eingerichtet. 
 
Der Vorschlag der Stadt Münster, die Bezirksfachklasse für Hauswirtschaftshel-
fer/innen in Münster aufzulösen und Fachklassen für den Kreis Warendorf und die 
Stadt Münster einzurichten, wurde umgesetzt. 
 
 
Anlage 4: 
 
Inhalt:
 
Die in der Anlage 4 dargestellten Veränderungen wurden zur Kenntnis genom-
men. Sie umfassten Veränderungen, die kein Berufskolleg in städtischer Träger-
schaft der Stadt Münster betreffen. 
 
Zusammenfassung:
 
Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 4 sind in die Verordnung über die Bil-
dung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen bzw. regierungsbezirksübergrei-
fende Bezirksfachklassen übernommen worden.

4 
2.2.2 Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen 
 
Anlage 5: 
 
Inhalt: 
Den in der Anlage 5 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regie-
rungsbezirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wurde zuge-
stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur 
Kenntnis genommen. 
 
Zusammenfassung: 
Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 5 sind in die Verordnung über die Bil-
dung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen 
übernommen worden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

anlage_4.pdf

794 Zeichen

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005
5a Bäcker/in Berufskolleg der Stadt Rheine, in 
Rheine
Kreis Steinfurt Zusammenlegung der 
Minderfrequenzen aus 
Ibbenbüren und Rheine zu 
einer tragfähigen Klasse
Veränderung wurde umgesetzt
Elektroniker/in Fachrichtung: 
Informations- und 
Telekommunikationstechnik
Veränderung wurde umgesetzt; 
Bildung einer 
regierungsbezirksübergreifenden 
Bezirksfachklasse
30 Berufskolleg Ostvest, Schule der 
Sekundarstufe II der Kreis 
Recklinghausen, in Datteln
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen, Kreis 
Recklinghausen
Anlage 4 zur Vorlage V/0723/2005
Einrichtung einer 
bezirksübergreifenden 
Fachklasse am Heinrich-Hertz-
Berufskolleg, Düsseldorf

anlage_2.pdf

14020 Zeichen

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
Bauzeichner/in 
Schwerpunkt: 
Architektur 
Pictorius-Berufskolleg, Schulen 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Coesfeld, in Coesfeld 
Stadt Gronau, Kreis 
Coesfeld, 
Neuordnung 
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen 
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck 
Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf 
Berufskolleg der Stadt Rheine, 
in Rheine 
Kreis Steinfurt 
Berufskolleg Borken des 
Kreises Borken, in Borken 
Kreis Borken 
Ingenieurbau Pictorius-Berufskolleg, Schulen 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Coesfeld, in Coesfeld 
Stadt Gronau, Kreis 
Coesfeld, Kreis 
Borken 
ab 3. Ausbildungsjahr 
Anlage 2 zur Vorlage V/0723/2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat 
den Vorschlag der Stadt Münster 
für die Fachrichtung Tief-, Straßen- 
und Landschaftsbau aufgegriffen. 
Der Vorschlag zur Einrichtung einer 
Bezirksfachklasse für die 
Fachrichtungen Architektur und 
Ingenierbau wurde nicht 
aufgegriffen. Das Berufskolleg 
Borken des Kreises Borken wurde 
aufgrund einer durch die Landräte 
der Kreise Borken und Coesfeld 
angeregten redaktionellen 
Änderung aus dem Verzeichnis bei 
den Schwerpunkten Architektur und 
Ingenieurbau wieder entfernt. 
Die Stadt Münster hat beantragt, eine 
Bezirksfachklasse ab dem 3. 
Ausbildungsjahr mit der Differenzierung 
in den Fachsparten Ingenieurbau und 
Tiefbau einzurichten. In der Wilhelm- 
Emmanuel-von-Ketteler Schule wird im 
aktuellen Schuljahr in der Oberstufe eine 
Differenzierung nach den 
Schwerpunkten/Technologiebereichen  
Architektur  (15 Schüler/innen), 
Ingenieurbau (11 Schüler/innen) und   
Tief-, Straßen- und Landschaftsbau (6 
Schüler/innen) praktiziert. Der Vorschlag 
der Stadt Münster, eine 
Bezirksfachklasse ab dem 3. 
Ausbildungsjahr einzurichten, ist als 
Angebot zu verstehen, für weitere 
Schüler/innen eine 
Differenzierungsmöglichkeit in der 
Oberstufe anzubieten und die Oberstufe 
zu öffnen. Bei der Frage nach dem 
Erfordernis bzw. der Notwendigkeit 
dieser Differenierung in der Oberstufe 
handelt es sich um eine originär 
schulfachliche Fragestellung, die in die 
Entscheidungskompetenz der 
Bezirksregierung Münster fällt.

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf, Kreis 
Steinfurt 
ab 3. Ausbildungsjahr 
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen 
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck 
Berufskolleg Borken des 
Kreises Borken, in Borken 
Kreis Borken 
Tief-, Straßen- und 
Landschaftsbau 
Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster, 
Kreis Warendorf, 
Kreis Steinfurt, Kreis 
Coesfeld, Kreis 
Borken 
ab 3. Ausbildungsjahr 
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen 
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck 
Beikoch/Beiköchin 
Teilkoch/Teilköchin 
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen Königstraße, 
in Gelsenkirchen 
Städte, Bottrop und 
Gelsenkirchen sowie 
Kreis Recklinghausen 
Berufskolleg Lise Meitner des 
Kreises Borken, in Ahaus 
Kreise Borken, 
Coesfeld und 
Steinfurt 
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Stadt Münster;  Kreis 
Warendorf 
Regierungsbezirk 
Münster 
11 Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
Zum Schuljahr 2004/2005 ist erstmalig 
der Beruf Beikoch/Beiköchin eingeführt 
worden. Aufgrund der Entwicklung der 
Schülerzahlen soll eine 
Bezirksfachklasse in Münster 
eingerichtet werden. 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
23 Drogist/in Berufskolleg Castrop-Rauxel, 
Schule d. Sek. II d. Kr. 
Die Bezirksfachklasse am BK Castrop- 
Rauxel soll wegen fehlender 
Schüler/innen gestrichen werden. An der

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine 
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster 
Regierungsbezirk 
Münster 
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Regierungsbezirk 
Münster* 
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, siehe Nr. 
36 
Schüler/innen gestrichen werden. An der 
Ludwig- Erhard-Schule wird aufgrund der 
Initiative der Firma Drogeriemarkt DM 
eine Bezirksfachklasse mit 16 Schülern 
eingerichtet. 
29 Elektroniker/in für 
Maschinen- und 
Antriebstechnik 
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Regierungsbezirk 
Münster 
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, siehe Nr. 
35 
Die Bezirksregierung Münster hat 
entschieden, die Bemerkung "ab 
dem 2. Ausbildungsjahr" 
einzuführen. Die Landräte der 
Münsterlandkreise und die 
Bürgermeisterin der Stadt Rheine 
haben darauf gedrängt, dass die 
wohnortnahe Beschulung nach der 
Neuordnung der Elektroberufe im 
Juli 2003 auch im in diesem 
Ausbildungsberuf eingehalten wird. 
Aufgrund des Antrages der Innung 
hat die Bezirksregierung Münster 
nach Inkrafttreten des 
Bezirksfachklassenverzeichnisses 
entschieden, dass die 
Auszubildenden dieses Berufes 
bereits ab dem ersten 
Ausbildungjahr in Münster beschult 
werden. 
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. 
Aus Sicht der Nachbarkreise wird dieser 
Vorschlag kritisch gesehen ( 
berufsfeldbreite Grundbildung im ersten 
Ausbildungsjahr in allen Elektroberufen 
als Grundlage). Nach nochmaliger 
intensiver und ausführlicher Erklärung 
durch die Hans-Böckler-Schule hält die 
Stadt Münster die beantragte 
Veränderung aufrecht. 
31 Elektroniker/in 
Fachrichtung 
Automatisierungstech 
nik 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. 
Nach nochmaliger intensiver und 
ausführlicher Erklärung durch die Hans-

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine *Unter der 
Voraussetzung, dass 
am Berufskolleg 
Beckum des Kreises 
Warendorf eine 
Klassenbildung nicht 
zustande kommt 
Berufskolleg Beckum des 
Kreises Warendorf 
Kreis Warendorf** ab 2. Ausbildungsjahr 
**sofern auf 
Schulträger-Ebene 
(Kreis Warendorf) 
eine Fachklasse 
gemäß VO zu § 5 
SchFG eingerichtet 
werden kann 
42 Fachkraft für 
Lagerlogistik 
Kuniberg Berufskolleg, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen, 
in Recklinghausen 
Kreis 
Recklinghausen; 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen 
Neuordnung 
Berufskolleg am Wasserturm 
des Kreises Borken, in Bocholt 
Kreis Borken; Stadt 
Coesfeld 
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster; Kreise 
Coesfeld (außer Stadt 
Coesfeld), Steinfurt 
und Warendorf 
Wirtschaftsschulen des Kreises 
Steinfurt, Berufskolleg, in 
Steinfurt 
Kreis Steinfurt 
77a Kaufmann / Kauffrau 
für Touristik und 
Freizeit 
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster 
Regierungsbezirk  
Münster 
nik ausführlicher Erklärung durch die Hans- 
Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster 
Abstand von dem formulierten 
Änderungsantrag und stimmt zu, dass ab 
dem 2. Ausbildungsjahr Schülerinnen 
und Schüler aus dem Kreis Warendorf 
am Berufskolleg Beckum des Kreises 
Warendorf unterrichtet werden. 
Besonders den Bedenken des Kreises 
Warendorf wird hiermit Rechnung 
getragen. 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
Hierbei handelt es sich um einen Antrag 
des Kreises Steinfurt. Der 
Veränderungsvorschlag ist sowohl mit 
der Stadt Münster als auch der 
Hansaschule abgestimmt 
(einvernehmliche Absprache) unter der 
Kenntnis, dass die Zügigkeit in 
Hansaschule reduziert wird. 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt. Um 
die Schulbezirke eindeutig 
abzugrenzen, wurden sie 
redationell verändert (neu: 
Hierbei handelt es sich um einen neuen 
Ausbildungsberuf, der sich wegen der 
Affinität schon bestehender 
Bildungsgänge gut in das Schulprofil der 
Hansaschule eingliedert.

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Berufskolleg Dorsten des 
Kreises Recklinghausen 
Kreis 
Recklinghausen, 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen 
79a Kraftfahrzeug- 
mechatroniker/in, 
Schwerpunkt: 
Nutzfahrzeugtechnik 
Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster, 
Kreis Steinfurt 
ab 3. Ausbildungsjahr Auf Antrag der KFZ-Innung und mit 
Unterstützung der Wilhelm-Emmanuel- 
von-Ketteler Schule soll wegen der 
besonderen Fachlichkeit im 3. 
Ausbildungsjahr im Schwerpunkt 
Nutzfahrzeugtechnik eine 
Bezirksfachklasse gebildet werden. 
Eine Bezirksfachklasse für 
Kraftfahrzeugmechatroniker/inn, 
Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik, 
wird an der Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler-Schule nicht mehr 
eingerichtet, weil der ortsnahe 
Unterricht unter der 
Binnendifferenzierung im 3. 
Ausbildungsjahr möglich ist. 
Kraftfahrzeug- 
mechatroniker/in, 
Schwerpunkt: 
Fahrzeugkommunikati 
ons-technik 
Berufskolleg Gladbeck, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen, 
in Gladbeck 
Städte Bocholt, 
Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen 
ab 3. Ausbildungsjahr 
Neuordnung 
Wilhelm-Emmanuel-von- 
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster 
Stadt Münster, 
Kreise 
Borken (ohne 
Bocholt) , Coesfeld, 
Steinfurt und 
Warendorf 
ab 3. Ausbildungsjahr 
Der Einzugsbereich kann um den Kreis 
Borken (ohne Bocholt) reduziert werden, 
ohne den Bestand der Bezirksfachklasse 
in Münster zu gefährden. Gleichzeitig 
trägt diese Änderung zur Optimierung der 
Schulweg bei. 
redationell verändert (neu: 
Regierungsbezirk Münster ohne 
den Kreis Recklinghausen und die 
Städte Bottrop und Gelsenkirchen). 
Hansaschule eingliedert. 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
80 Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
79 Kfz-Service- 
Mechaniker/in 
Berufskolleg Gladbeck, Schule 
d. Sekundarstufe II d. Kreis 
Recklinghausen, in Gladbeck 
Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen 
Der Beruf kann wegen seines 
identischen Lehrplanes in den ersten 
beiden Ausbildungsjahren gemeinsam 
mit den Kraftfahr- 
zeugmechatronikern/Kraftfahrzeugmecha 
tronikerinnen unterrichtet werden. Auch 
in Münster besteht kein  Bedarf für 
diesen Bildungsgang.

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen 
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Stadt Münster; Kreis 
Coesfeld ohne die 
Städte und 
Gemeinden Coesfeld, 
Dülmen und 
Rosendahl,       
Kreise Steinfurt und 
Warendorf 
Berufskolleg für Technik Ahaus 
des Kreises Borken, in Ahaus 
Kreis Borken,   Städte 
und Gemeinden 
Coesfeld, Dülmen 
und Rosendahl 
Regierungsbezirk 
Münster 
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung 
115a Systeminformatiker/in Regierungsbezirk 
Münster 
ab 2. Ausbildungsjahr 
Dem Antrag der Kreises Borken, den 
Schulbezirk der Adolph-Kolping-Schule 
um die Städte und Gemeinden Coesfeld, 
Dülmen und Rosendahl zu verringern 
wird zugestimmt, da hierdurch keine 
Gefährdung der Bezirksfachklasse in 
Münster zu befürchten ist. Allerdings 
erscheint es sinnvoller, in Einzelfällen 
das Verfahren 'Besuch einer anderen als 
der zuständigen Berufsschule' 
anzuwenden. Die Adolph-Kolping-Schule 
bietet eine Differenzierung nach 
Mediendesign, Medienoperation, 
Medientechnik und Medienberatung, die 
jeweils noch 'Print' und 'Non-Print' 
berücksichtigt. Es handelt sich primär um 
eine schulfachliche Entscheidung. 
99 Mediengestalter/in für 
Digital- und 
Printmedien 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
115 Systemelektroniker/in Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab 1. Ausbildungsjahr.Nach 
nochmaliger intensiver und ausführlicher 
Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule 
nimmt die Stadt Münster Abstand von 
dem Antrag, bereits ab dem 1. 
Ausbildungsjahr zuständig zu 
sein.Besonders den Bedenken der Kreise 
Borken, Coesfeld und Warendorf wird 
hiermit Rechnung getragen. 
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
Auf Antrag der IHK soll diese 
Bezirksfachklasse an der Hans-Böckler- 
Schule eingerichtet werden.Dieser

Lfd. 
Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltl iche Erläuterungen/Hinweise 
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005 
10 Die Bezirksregierung Münster hat Die Stadt Münster hat beantragt, eine 
124a Veranstaltungs- 
kaufmann/ 
Veranstaltungs- 
kauffrau 
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster 
Regierungsbezirk 
Münster 
Nach Analyse durch die Bezirksregierung 
wurde festgestellt, dass sich dieser 
Ausbildungsberuf innerhalb des 
Regierungsbezirks Münster auf die 
Hansaschule konzentriert. 
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt 
in Münster Schule eingerichtet werden.Dieser 
Antrag wird unterstützt.

anlage_1.pdf

3037 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0723/2005
Lfd
. 
Nr. 
Ausbildungs-
beruf Schule Schulbezirk Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
Ergebnis/Begründung zur 
Vorordnung 'BFK' vom 
24.05.2005
Informations-
elektroniker/in
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf, Kreis Coesfeld 
(ohne Coesfeld, Dülmen 
und Rosendahl), Kreis 
Steinfurt (außer: 
Horstmar, Laer, Metelen, 
Ochtrup, Stadt Steinfurt, 
Wettringen), 
Berufskolleg für Technik 
Ahaus des Kreises 
Borken, in Ahaus
Kreis Borken; Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, 
Stadt Steinfurt, 
Wettringen, Stadt 
Coesfeld, Dülmen, 
Rosendahl
Berufskolleg 
Kemnastraße, Schule der 
Sek. II des Kreises 
Recklinghausen, in 
Recklinghausen 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt ohne die Städte 
und Gemeinden Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und Wettringen, 
Kreis Warendorf
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen 
Königstraße,
in Gelsenkirchen
Städte Bottrop, Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Berufskolleg Lise-
Meitner, des Kreises 
Borken, in Ahaus
Kreis Borken, Städte und 
Gemeinden Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und Wettringen
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt ohne die Städte 
und Gemeinden Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und Wettringen, 
Kreis Warendorf
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen  
Königstraße, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop, Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Berufskolleg Lise-
Meitner, des Kreises 
Borken, in Ahaus
Kreis Borken, Städte und 
Gemeinden Horstmar, 
Laer, Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und Wettringen
69 Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt
Hierbei handelt es sich um eine 
redaktionelle Änderung. Im 
Vorjahr ist versäumt worden, den 
Kreis Warendorf dem 
Schulbezirk der Hans-Böckler-
Schule zuzuordnen. Der Kreis 
Warendorf hat in der 
Vergangenheit mehrfach 
beantragt, eine Klasse in 
Beckum einzurichten.
81 Koch/Köchin Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt
Hierbei handelt es sich um eine 
redaktionelle Änderung. Wie bei 
dem Ausbildungsberuf 
Restaurantfachmann/frau sind 
die Städte und Gemeinden 
Horstmar, Laer, Metelen, 
Ochtrup und Steinfurt des 
Kreises Steinfurt dem 
Berufskolleg Lise Meitner in 
Ahaus zugeordnet worden. Die 
Verkleinerung des 
Schuleinzugsbereiches der 
Adolph-Kolping-Schule führt 
nicht zu einer Gefährdung der 
Bezirksfachklasse.
107 Restaurant-
fachmann/frau
Veränderung zugestimmt, 
Veränderung wurde umgesetzt
Hierbei handelt es sich um eine 
redaktionelle Änderung. Wie bei 
dem Ausbildungsberuf 
Koch/Köchin sind die Städte und 
Gemeinden Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup und Steinfurt 
des Kreises Steinfurt dem 
Berufskolleg Lise Meitner in 
Ahaus zugeordnet worden. Die 
Verkleinerung des 
Schuleinzugsbereiches der 
Adolph-Kolping-Schule führt 
nicht zu einer Gefährdung der 
Bezirksfachklasse.

Beratungsverlauf (1)

20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Wasserturm

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0723/2005
Typ
Vorlage
Datum
31.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37