1457/2023
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Kalk priorisierten Straßenbaumaßnahmen
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 1457/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Kalk priorisierten Straßenbaumaßnahmen Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke hatte sich 2019 damit befasst, wie das Verfahren zur Haushaltsaufstellung gestaltet werden kann, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden. In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre- tungen gebeten werden sollten, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für Verkehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Bearbeitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach- standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte in- formiert (s. Anlage). Die Bezirksvertretung Kalk kann drei Positionen der Liste neu besetzen. Hierbei kann es sich u. a. um Maßnahmen aus folgenden Bereichen handeln: - Erneuerung von Lichtsignalanlagen, - Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, - Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk in der Zuständigkeit der oben genannten Ämter, - Einzelmaßnahmen aus dem HPL-Entwurf 2023/24 (investiv). Anlage Sachstände
Anlage - Sachstände
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Nummer Maßnahme Projektübergabe von Planung an Ausbau voraussichtlicher Ausbaubeginn voraussichtlicher Fertigstellungstermin Sachstand März 2023 1 Alter Deutzer Postweg: Errichtung Geh- und Radweg ab KW 23/2022 Ende August 2022 Die BM wurde bereits baulich umgesetzt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. 2 Astrid-Lindgren-Allee II/2023 II/2024 Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen und die Bauleistungen wurden beauftragt. Zurzeit finden bauvorbereitende Tätigkeiten statt. Die Bauarbeiten beginnen bis Ende Mai 2023. 3 erstmaliger endgültiger Ausbau der Abshofstr. Die Umsetzung des reduzierten Straßenbaumaßnahmen ist abhängig von der Sanierung der Stützwand des Baches. Der gemeinsame Baubeschluss wird durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau voraussichtlich im Jahr 2023 eingeholt. 4 Kreisverkehr Hans-Schulten- Str./Dattenfelder Str.: Errichtung Kreisverkehr Durch die Erweiterung des Planungsraumes musste die Einholung des Baubeschlusses verschoben werden. Die Vorlage befindet sich derzeit in Aufstellung. Es ist geplant, den Beschluss im IV. Quartal 2023 einzuholen. 5 Fahrradschutzstreifen Gummersbacher Str. und im Bereich der nordwestlichen Einmündung der Straße des 17. Juni: Aufbringung von Fahrradschutz-streifen und einer roten Fahrbahnmarkierung gem. Beschlüssen (AN/1115/2014; AN/0268/2018) Die Gummersbacher Straße soll unter Umwandlung der jeweils rechten Autospur fahrradfreundlich umgestaltet werden. Dabei soll in Fahrtrichtung Kalk ein durchgängiger Radfahrstreifen eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Deutz soll eine Wechselnutzungsspur eingerichtet werden, die per Klappbeschilderung im Alltagsverkehr als Radfahrstreifen und zu jährlich circa 50 größeren Veranstaltungen der LANXESS Arena als Mischfahrstreifen ausgewiesen werden soll. Die entsprechende Beschlussvorlage wird dem VA, der BV1 und BV8 in den jeweils nächsten Sitzungen vorgelegt. 6 Neugestaltung der Steprathstr.: Gesamtumgestaltung gem. Beschluss (AN/0603/2018) Aufgrund von Personalmangel kann bis Ende 2023 kein Planungsauftrag erteilt werden. 7 Neubrücker Ring/Rather Kirchweg: Einrichtung Kreisverkehr Die Maßnahme musste wegen Personalmangel zurückgestellt bzw. verschoben werden. 8 Ostmerheimer Str.: Erhaltungsprogramm (Instandsetzung der Fahrbahn zw. Fußfallstr. und KVB Betriebshof) III/2025 IV/2025 Die Maßnahme muss wegen Personalmangel weiterhin zurückgestellt bzw. verschoben werden. 9 Verkehrssituation Hameler Weg, Brücker Mauspfad, Kleinfeldchensweg, Köln- Brück (3044/2018) Es wird auf die Mitteilung 1809/2019 verwiesen. Die Ergebnisse einer zweiten Verkehrsuntersuchung am 15.01.2019 bestärken die Ergebnisse der am 08.08.2018 durchgeführten Verkehrsuntersuchung und lassen aus Sicht der Verwaltung keinen Rückschluss auf verkehrsgefährdende Geschwindigkeitsübertretungen zu, so dass von baulichen Maßnahmen abgesehen wird. Mit Beschluss vom 27.06.2019 zur Vorlage 3044/2018 hat sich die BV 8 der Verwaltungsmeinung angeschlossen. Anlage 1 Nummer Maßnahme Projektübergabe von Planung an Ausbau voraussichtlicher Ausbaubeginn voraussichtlicher Fertigstellungstermin Sachstand März 2023 10 Prüfung der Errichtung eines Lkw-Parkplatzes im Gewerbegebiet Pauline- Christmann-Straße in Köln-Rath/Heumar Grundsätzlich sind Lkw des Fernverkehrs im direkten Umfeld der Bundesautobahnen bzw. auf unternehmenseigenen Flächen (Firmengeländen) zu parken. Dies gilt sowohl wochentags als auch speziell an Wochenenden und an Feiertagen. Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln bzw. generell der Kommunen, Abstellmöglichkeiten für die privatwirtschaftlich-betriebenen Lkw(- Flotten) zu schaffen oder zu ermöglichen. Es ist die Aufgabe des Bundes, Lkw- Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl, Dimensionierung und Ausstattung an und in unmittelbarer Nähe von Bundesautobahnen zu schaffen und bereitzustellen. Der Bund hat diesbezüglich auch im Juli 2021 ein Förderprogramm „Lkw-Stellplätze“ gestartet, mit dem Anreize für private Investoren geschaffen werden sollen, Lkw-Stellplätze in Autobahnnähe bereitzustellen. Dieses Förderprogramm läuft noch bis Mitte März 2024. Im vorliegenden Fall gibt es aus städtischer Sicht keinen verkehrlichen Grund Lkw-Stellplätze im vorgeschlagenen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die Probleme mit überlasteten Autobahnparkplätzen bzw. fehlenden Lkw-Stellplätzen sind durch den Bund bzw. die Autobahn GmbH als GmbH des Bundes in Verantwortung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Flächen in deren Zuständigkeitsbereich zu lösen. Eine weitere Möglichkeit ist die privatwirtschaftliche Unterhaltung solcher Lkw-Parkplätze, wofür der Bund durch das Förderprogramm zusätzliche Anreize schafft. Darüber hinaus haben Unternehmen für ihren eigenen Fuhrpark ausreichend unternehmenseigene Flächen für das nächtliche Abstellen der Lkw zur Verfügung zu stellen, sodass diese Lkw nicht im öffentlichen Raum abzustellen sind. Es wird von der Verwaltung daher weder als zielführend noch als kommunale Aufgabe angesehen, das Problem durch die städtische Bereitstellung von Flächen zu lösen. Darüber hinaus dürfen Kfz und LKW nur dort parken, wo sie keine Gefährdung oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer*innen darstellen. Dies gilt, sofern das Parken und Halten nicht durch die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung untersagt oder durch Verkehrszeichen anderweitig geregelt ist. Legende: Maßnahme ist ausgebaut Maßnahme wird ausgebaut Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung Maßnahme befindet sich in der Planungsphase Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1457/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 17:12