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1457/2023

Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Kalk priorisierten Straßenbaumaßnahmen

Mitteilung BV 12.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 11.05.2023, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Anlage - Sachstände

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Mitteilung BV

1652 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
Vorlagen-Nummer 
 1457/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
 
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Kalk priorisierten 
Straßenbaumaßnahmen 
Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke 
hatte sich 2019 damit befasst, wie das Verfahren zur Haushaltsaufstellung gestaltet werden 
kann, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker berücksichtigt werden. 
 
In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre-
tungen gebeten werden sollten, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für 
Straßen und Radwegebau, des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes 
für Verkehrsmanagement zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend ihrer 
Bearbeitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretungen 
Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. 
 
Zum Zweck der Berichterstattung haben die drei oben genannten Ämter eine aktuelle Sach-
standsmitteilung erstellt, die über den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte in-
formiert (s. Anlage).  
 
Die Bezirksvertretung Kalk kann drei Positionen der Liste neu besetzen. 
 
Hierbei kann es sich u. a. um Maßnahmen aus folgenden Bereichen handeln: 
- Erneuerung von Lichtsignalanlagen, 
- Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, 
- Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk in der Zuständigkeit der oben genannten 
 Ämter, 
- Einzelmaßnahmen aus dem HPL-Entwurf 2023/24 (investiv). 
 
Anlage 
Sachstände

Anlage - Sachstände

5633 Zeichen

Nummer Maßnahme Projektübergabe
von Planung an 
Ausbau
voraussichtlicher 
Ausbaubeginn
voraussichtlicher 
Fertigstellungstermin
Sachstand März 2023
1 Alter Deutzer Postweg: 
Errichtung Geh- und 
Radweg
ab KW 23/2022 Ende August 2022
Die BM wurde bereits baulich umgesetzt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen.
2  Astrid-Lindgren-Allee II/2023 II/2024 Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen und die Bauleistungen wurden beauftragt.
Zurzeit finden bauvorbereitende Tätigkeiten statt. Die Bauarbeiten beginnen bis Ende Mai 2023.
3 erstmaliger endgültiger 
Ausbau der Abshofstr.
Die Umsetzung des reduzierten Straßenbaumaßnahmen ist abhängig von der Sanierung der 
Stützwand des Baches. Der gemeinsame Baubeschluss wird durch das Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau voraussichtlich im Jahr 2023 eingeholt.
4 Kreisverkehr Hans-Schulten-
Str./Dattenfelder Str.: 
Errichtung Kreisverkehr
Durch die Erweiterung des Planungsraumes musste die Einholung des Baubeschlusses 
verschoben werden. Die Vorlage befindet sich derzeit in Aufstellung. Es ist geplant, den Beschluss 
im IV. Quartal 2023 einzuholen.
5 Fahrradschutzstreifen 
Gummersbacher Str. und im 
Bereich der nordwestlichen 
Einmündung der Straße des 
17. Juni:         Aufbringung 
von Fahrradschutz-streifen 
und einer roten 
Fahrbahnmarkierung gem. 
Beschlüssen 
(AN/1115/2014; 
AN/0268/2018)
Die Gummersbacher Straße soll unter Umwandlung der jeweils rechten Autospur fahrradfreundlich 
umgestaltet werden. Dabei soll in Fahrtrichtung Kalk ein durchgängiger Radfahrstreifen 
eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Deutz soll eine Wechselnutzungsspur eingerichtet werden, 
die per Klappbeschilderung im Alltagsverkehr als Radfahrstreifen und zu jährlich circa 50 größeren 
Veranstaltungen der LANXESS Arena als Mischfahrstreifen ausgewiesen werden soll. Die 
entsprechende Beschlussvorlage wird dem VA, der BV1 und BV8 in den jeweils nächsten 
Sitzungen vorgelegt.
6 Neugestaltung der 
Steprathstr.: 
Gesamtumgestaltung gem. 
Beschluss (AN/0603/2018)
Aufgrund von Personalmangel kann bis Ende 2023 kein Planungsauftrag erteilt werden.
7 Neubrücker Ring/Rather 
Kirchweg: Einrichtung 
Kreisverkehr
Die Maßnahme musste wegen Personalmangel zurückgestellt bzw. verschoben werden.
8 Ostmerheimer Str.: 
Erhaltungsprogramm 
(Instandsetzung der 
Fahrbahn zw. Fußfallstr. und 
KVB Betriebshof)
III/2025 IV/2025
Die Maßnahme muss wegen Personalmangel weiterhin zurückgestellt bzw. verschoben werden.
9
Verkehrssituation Hameler 
Weg, Brücker Mauspfad, 
Kleinfeldchensweg, Köln-
Brück (3044/2018)
Es wird auf die Mitteilung 1809/2019 verwiesen. Die Ergebnisse einer zweiten 
Verkehrsuntersuchung am 15.01.2019 bestärken die Ergebnisse der am 08.08.2018 
durchgeführten Verkehrsuntersuchung und lassen aus Sicht der Verwaltung keinen Rückschluss 
auf verkehrsgefährdende Geschwindigkeitsübertretungen zu, so dass von baulichen Maßnahmen 
abgesehen wird. Mit Beschluss vom 27.06.2019 zur Vorlage 3044/2018 hat sich die BV 8 der 
Verwaltungsmeinung angeschlossen. 
Anlage
1

Nummer Maßnahme Projektübergabe
von Planung an 
Ausbau
voraussichtlicher 
Ausbaubeginn
voraussichtlicher 
Fertigstellungstermin
Sachstand März 2023
10
Prüfung der Errichtung eines 
Lkw-Parkplatzes im 
Gewerbegebiet Pauline-
Christmann-Straße
in Köln-Rath/Heumar
Grundsätzlich sind Lkw des Fernverkehrs im direkten Umfeld der Bundesautobahnen bzw. auf 
unternehmenseigenen Flächen (Firmengeländen) zu parken. Dies gilt sowohl wochentags als auch 
speziell an Wochenenden und an Feiertagen. Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln 
bzw. generell der Kommunen, Abstellmöglichkeiten für die privatwirtschaftlich-betriebenen Lkw(-
Flotten) zu schaffen oder zu ermöglichen. Es ist die Aufgabe des Bundes, Lkw-
Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl, Dimensionierung und Ausstattung an und in 
unmittelbarer Nähe von Bundesautobahnen zu schaffen und bereitzustellen.
Der Bund hat diesbezüglich auch im Juli 2021 ein Förderprogramm „Lkw-Stellplätze“ gestartet, mit 
dem Anreize für private Investoren geschaffen werden sollen, Lkw-Stellplätze in Autobahnnähe 
bereitzustellen. Dieses Förderprogramm läuft noch bis Mitte März 2024.
Im vorliegenden Fall gibt es aus städtischer Sicht keinen verkehrlichen Grund Lkw-Stellplätze im 
vorgeschlagenen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die Probleme mit überlasteten 
Autobahnparkplätzen bzw. fehlenden Lkw-Stellplätzen sind durch den Bund bzw. die Autobahn 
GmbH als GmbH des Bundes in Verantwortung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 
auf Flächen in deren Zuständigkeitsbereich zu lösen. Eine weitere Möglichkeit ist die 
privatwirtschaftliche Unterhaltung solcher Lkw-Parkplätze, wofür der Bund durch das 
Förderprogramm zusätzliche Anreize schafft. Darüber hinaus haben Unternehmen für ihren 
eigenen Fuhrpark ausreichend unternehmenseigene Flächen für das nächtliche Abstellen der Lkw 
zur Verfügung zu stellen, sodass diese Lkw nicht im öffentlichen Raum abzustellen sind.
Es wird von der Verwaltung daher weder als zielführend noch als kommunale Aufgabe angesehen, 
das Problem durch die städtische Bereitstellung von Flächen zu lösen. Darüber hinaus dürfen Kfz 
und LKW nur dort parken, wo sie keine Gefährdung oder Behinderung für andere 
Verkehrsteilnehmer*innen darstellen. Dies gilt, sofern das Parken und Halten nicht durch die 
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung untersagt oder durch Verkehrszeichen anderweitig 
geregelt ist.
Legende:
Maßnahme ist ausgebaut
Maßnahme wird ausgebaut
Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung
Maßnahme befindet sich in der Planungsphase
Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange
2

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1457/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.05.2023
Erstellt
02.05.2023 17:12