1091/2018
Beantwortung der Anfrage AN/0346/2018: Leitprojekte Dezernat VII
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Ergänzende Anlage - Spartenübersicht 2015-2018
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Ergänzende Anlage zu Top 11.2, AN/0346/2018 von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat „Leitprojekte Dezernat VII“ Förderungen des Kulturamtes pro Sparte 2015 bis 2018
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 10.04.2018 1091/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.04.2018 Beantwortung der Anfrage AN/0346/2018: Leitprojekte Dezernat VII 1. In welcher Höhe wurden seitens des Kulturdezernates Mittel für 2018 aus den Leitprojekten abgerufen? Sofern nicht die zur Verfügung gestellte Gesamtsumme abgerufen wurde, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt und ist es in dem Fall möglich, die nicht abgerufenen Beträge ins nächste Jahr zu übertragen bzw. in 2018 noch Gelder daraus für weitere Projekte einzusetzen? 2. Gibt es Kriterien oder einen Fahrplan, nach dem die Mittel für das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ vergeben werden? 3. Wenn ja, wie werden die einzelnen Sparten dabei berücksichtigt? 4. Wurde das o.a. Leitprojekt, insbesondere dessen konkrete Umsetzung im Sinne der Partizipa- tion und Teilhabe mit der Szene, z.B. dem Kulturnetz, besprochen? 5. Wurde die Verteilung der zugesetzten Mittel mit den Ergebnissen der Runden Tische oder dem Kulturentwicklungsplan abgestimmt? Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt? Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Im Rahmen der Leitprojekte wurden vom Kulturdezernat für 2018 1.884.375 € beantragt und veran- schlagt. Die Vorgabe lautete, dass die Dezernate im Rahmen von Leitprojekten die Formulierung wichtiger Themenangelegenheiten der laufenden Verwaltung in den Mittelpunkt stellen sollten. Für das Kulturdezernat wurden die Ihnen bekannten Projekte definiert und entsprechend finanziell ge- plant. Es wurden die Summen angemeldet, die realistisch für 2018 benötigt werden. Eine mögliche Übertragung könnte in 2019, bezogen auf die noch nicht verausgabten Restbeträge der veranschlag- ten 1,8 Mio. €, erfolgen. Weitere Gelder für Leitprojekte können für 2018 nicht eingesetzt werden. Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 bis 5: Das Kulturamt hat, wie bereits im Dezember 2017 in einer umfassenden Mitteilung dargelegt, das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Damit die freie Szene den Anforderungen einer diversen Stadtgesellschaft gewachsen ist und mit einem diversen Veranstaltungsangebot an die Bürgerinnen und Bürger begegnen kann, muss sie gefördert und unterstützt werden, professionelle Strukturen auszubauen und zu entwickeln. Der 2017 veröffentlichte Datenreport der Kultur- und Kreativwirtschaft Köln belegt, Kölns Stärke ist die Vielfalt und Breite seiner Kultur- und Kreativwirtschaft. Der Datenreport offenbart jedoch auch, dass eine schwache wirtschaftliche Lage, d.h. die Honorarbedingungen der freien Kulturakteure, professionelle Kulturarbeit erschweren. Ziel der Kulturförderung der freien Szene durch das Kulturamt, wie sie der Kulturentwicklungsplan und die Förderkonzepte vorsehen, muss daher in Zukunft in noch höherem Maße die Strukturstärkung sein, d.h. bestehende Strukturen in Köln, die ein qualitätsvolles Kultur- und Kunstprogramm bieten, mit höherer Förderung zu unterstützen, damit sie Kunstschaffende angemes- sen entlohnen können. 2 Folgende Maßnahmen sind im Zuge dieses Leitprojektes im Kulturamt geplant: (Zu weiteren grundsätzlichen Überlegungen wird auf die Mitteilung 3673/2017 Leitprojekte Dezernat VII Kunst und Kultur zum Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteuer der Stadtgesellschaft“ verwiesen sowie auf die Beschlussvorlagen 3931/2017 sowie 3981/2017) Das Leitprojekt soll in seiner Grundidee die Fördermittel der freien Szene an das Budget der instituti- onalisierten Kulturlandschaft in eine stabile Relation bringen. Insoweit muss diese Relation immer wieder geprüft werden, um das Leitprojekt auch über die mittelfristige Finanzplanung hinaus, fort- schreiben zu können. Richtschnur für die inhaltliche Umsetzung der stufenweisen Anhebung der För- dermittel der Freien Szene sind jeweils die beschlossenen Verwaltungskonzepte, die mit der Szene in einem partizipativen Prozess erarbeitet wurden: der Kulturentwicklungsplan 2009 sowie die für jede Sparte erarbeiteten Förderkonzepte der Referate des Kulturamtes. Sie formulieren die Kriterien der Förderung des Kulturamtes. Die im Leitprojekt angelegte stufenweise Anpassung des Etats für die freie Szene an das Budget der institutionalisierten Kulturlandschaft muss im Zuge der aktuellen Fort- schreibung der Kulturentwicklungsplanung noch als kulturpolitisches Instrument detailliert diskutiert und aufgesetzt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung werden bisher folgende Transferaufwendungen für das Leitprojekt 2018 bis 2021 veranschlagt: Plan 2018 2019 2020 2021 15 – Transferaufwen- dungen für Freie Szene 7.500.307 7.893.907 8.257.107 8.646.607 Steigerung 334.000 523.600 313.200 389.500 Absolute Steigerung von 2018 zu 2021 1.560.300 20,8% Hinzukommen höhere Mittel zur Unterhaltung städtischer Immobilien, insbesondere der subventio- nierten Atelierräume, von insgesamt 195.100 Euro bis 2021. 3 Die Wirkung des Leitprojektes zeigt sich 2018 in den einzelnen Sparten zunächst in Maßnahmen, die für die Stärkung und Sicherung der Qualität, der Vielfalt und Struktur der freien Szene in Köln geeig- net sind, wie sie in den Förderkonzepten formuliert sind. Daher sind die zusätzlichen Mittel im Haus- halt 2018 für den ersten Schritt des Leitprojektes zum großen Teil für eine Erhöhung der Projektmittel vorgesehen. Für 2018 wurde folgende Aufteilung der Transferaufwendungen von 334.000 Euro (100 Prozent) für die freie Szene durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Aufteilung orientiert sich an dem exis- tierenden Proporz der Transferaufwendungen in den Sparten. (Dabei wurden – damit keine Schwer- punktverschiebungen zustande kommen – besondere Erhöhungen in einzelnen Sparten durch den politischen VN im Haushaltsjahr 2016 und 2017 berücksichtigt.) Theater 25.000 Euro (7,5%) Tanz 45.000 Euro (13,5%) Bildende Kunst 20.000 Euro (6,0%) Filmkultur 34.000 Euro (10,2%) Literatur 50.000 Euro (15,0%) Popkultur 30.000 Euro (9,0%) Musik 130.000 Euro (38,9%) Die moderate Erhöhung im Bereich Theater ergibt sich aus dem Ziel des Theaterförderkonzeptes, die Konzeptionsförderungsmittel zu erhöhen. Dies würde dann 2019 mit der neuen Konzeptionsförderung eine erhebliche Aufstockung für den Theaterbereich bedeuten. 2018 werden also auch dort zunächst (wie bereits 2017) die Projektmittel angehoben, um das allgemeine Gagenniveau den inzwischen zum Standard erhobenen Empfehlungen der bundesweiten Interessensvertretungen der freien Thea- terszene anpassen zu können. Zum Abgleich der Umsetzung des Leitprojektes mit der Fortschreibung der Kulturentwicklungspla- nung: Der partizipative Prozess zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung ist noch nicht ab- geschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse der Runden Tische ausgewertet und dann dem Len- kungskreis vorgelegt und von ihm priorisiert werden müssen. Das Ergebnis, das wiederum mit den beteiligten Vertretern der Freien Szene besprochen werden muss, wird nicht vor der Sommerpause erwartet. Neue Schwerpunkte, Förderbereiche oder Maßnahmen der Kulturförderung des Kulturamtes, die die bestehenden Konzepte, KEP 2009 und Förderkonzepte, überholen, können und sollen deshalb erst im Zuge der neuen Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung auf den Weg gebracht werden. Das Leitprojekt bildet somit die monetäre Grundlage für eine Umsetzung von priorisierten Maßnah- men aus der geplanten KEP-Fortschreibung. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1091/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 06.04.2018 10:22