V/0932/2014
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Münster-West
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Anlage1_Richtlinien
3115 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0932/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Münster-West Beratungsfolge 04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Dem Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. wird für das Bürgerzentrum Hof Hesselmann ein Zuschuss für die Erweiterung der Beleuchtungsanlage in Höhe von …. € gewährt. 3. Der Mecklenbecker Pfadfinderschaft St. Anna wird für ihr 25-jähriges Jubiläum ein Zu- schuss in Höhe von …. € gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 1 Bezirksvertretungen 2014 Zeile 15 Transferaufwendungen …. Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- Vorlagen-Nr.: V/0932/2014 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-1650 oder 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0932/2014 ger Vereinigungen und Initiativen im S tadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Der Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. hat mit Schreiben vom 10.11.2014 einen Antrag auf G e- währung eines Zuschusses für die Erweiterung der Beleuchtungsanlage gestellt. Diese neue Anl a- ge soll effektiver a n die unterschiedlichen Veranstaltungsgegebenheiten angepasst werden. Die Kosten dieser Erweiterung werden auf ca. 6.000 € beziffert, von denen die Hälfte durch den Verein selbst aufgebracht werden kann. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 13.11.2014 wurde vereinbart, eine En t- scheidung über die Zuschusshöhe in der Sitzung am 04.12.2014 zu treffen. Die Pfadfinder St. Anna Mecklenbeck haben am 22.11.2014 ihr 25 -jähriges Jubiläum begangen. Zur Unterstützung der Jugendarbeit wurde mit Schreiben vom 18.11.2014 ein Zuschuss beantragt. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1 –Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0932/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37