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V/0932/2014

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Münster-West

Vorlagen 21.11.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2014, TOP 5.1

Anlage1_Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage1_Richtlinien

3115 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beschlussvorlage

2408 Zeichen

V/0932/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirks Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Dem Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. wird für das Bürgerzentrum Hof Hesselmann ein 
Zuschuss für die Erweiterung der Beleuchtungsanlage in Höhe von …. € gewährt. 
 
3. Der Mecklenbecker Pfadfinderschaft St. Anna wird für ihr 25-jähriges Jubiläum ein Zu-
schuss in Höhe von …. € gewährt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
1 
Bezirksvertretungen 2014   
Zeile 15 Transferaufwendungen  ….  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0932/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-1650 oder 02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0932/2014 
ger Vereinigungen und Initiativen im S tadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Der Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. hat mit Schreiben vom 10.11.2014 einen Antrag auf G e-
währung eines Zuschusses für die Erweiterung der Beleuchtungsanlage gestellt. Diese neue Anl a-
ge soll effektiver a n die unterschiedlichen Veranstaltungsgegebenheiten angepasst werden. Die 
Kosten dieser Erweiterung werden auf ca. 6.000 € beziffert, von denen die Hälfte durch den Verein 
selbst aufgebracht werden kann.  
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 13.11.2014 wurde vereinbart, eine En t-
scheidung über die Zuschusshöhe in der Sitzung am 04.12.2014 zu treffen.  
 
Die Pfadfinder St. Anna Mecklenbeck haben am 22.11.2014 ihr 25 -jähriges Jubiläum begangen. 
Zur Unterstützung der Jugendarbeit wurde mit Schreiben vom 18.11.2014 ein Zuschuss beantragt.  
 
 
i.V. 
gez.  
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlage 1 –Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0932/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37