mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Sicherung der Übermittagsbetreuung in Sek 1

Mitteilung Ausschuss 0505/2017 vom 10.03.2017

Stand: Am 14.03.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 0505/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Sicherung der Übermittagsbetreuung in Sek 1 Der Rat der Stadt Köln beschloss zum 01.01.2013 die Reduzierung der Betreuungsintensität bei Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern im Schulalter (Übermittagsbe- treuung Sek I) und begründet das mit dem Ausbau des Ganztages. Die kommunalen Zuschüsse für die Übermittagsbetreuung wurden durch bedarfsgerechte Schließung von Gruppen sukzessive abge- baut und neue Gruppen nicht eingerichtet. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist für die Übermittagsbetreuungsangebote jeweils ein Betrag von 796.000 € veranschlagt. Die derzeitige Versorgungsquote des Ganztages beträgt etwa 70%. 2016 konnte die beabsichtigte Konsolidierung wegen der vertraglichen Bindung zwischen durchfüh- renden Trägern und Honorarkräften nicht umgesetzt werden, so dass Mittel in Höhe von 1.024.255,18 € notwendig waren. Hieraus ergab sich eine Unterdeckung in Höhe von 228.255,16. Dieser Fehlbe- darf konnte kompensiert werden. Inzwischen wurden weitere Gruppen geschlossen, so dass für 2017 Mittel in Höhe von 970.338,17 € notwendig wären. Daraus folgt eine Unterdeckung in Höhe von 174.338,17 €. Die Verwaltung beab- sichtigt auch in 2017 im Rahmen des Doppelhaushaltes den Fehlbedarf durch Minderausgaben in anderen Bereichen zu kompensieren. Die Verwaltung hält es für erforderlich, die Übermittagsbetreuung Sek I auf dem Stand von 2017 ein- zufrieren, vor dem Hintergrund, dass dadurch notwendige ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote für Jugendliche vorgehalten werden können. Deshalb beabsichtigt die Jugendverwaltung auch für das Haushaltsjahr 2018, zur Aufrechterhaltung des Status Quo, den erforderlichen Differenzbetrag in Höhe von 174.338,17 zusätzlich anzumelden. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz