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0505/2017

Sicherung der Übermittagsbetreuung in Sek 1

Mitteilung Ausschuss 10.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 8.4.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1961 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0505/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Sicherung der Übermittagsbetreuung in Sek 1 
Der Rat der Stadt Köln beschloss zum 01.01.2013 die Reduzierung der Betreuungsintensität bei 
Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern im Schulalter (Übermittagsbe-
treuung Sek I) und begründet das mit dem Ausbau des Ganztages. Die kommunalen Zuschüsse für 
die Übermittagsbetreuung wurden durch bedarfsgerechte Schließung von Gruppen sukzessive abge-
baut und neue Gruppen nicht eingerichtet. 
Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist für die Übermittagsbetreuungsangebote jeweils ein Betrag 
von 796.000 € veranschlagt. 
 
Die derzeitige Versorgungsquote des Ganztages beträgt etwa 70%. 
 
2016 konnte die beabsichtigte Konsolidierung wegen der vertraglichen Bindung zwischen durchfüh-
renden Trägern und Honorarkräften nicht umgesetzt werden, so dass Mittel in Höhe von 1.024.255,18 
€ notwendig waren. Hieraus ergab sich eine Unterdeckung in Höhe von 228.255,16. Dieser Fehlbe-
darf konnte kompensiert werden.  
 
Inzwischen wurden weitere Gruppen geschlossen, so dass für 2017 Mittel in Höhe von 970.338,17 € 
notwendig wären. Daraus folgt eine Unterdeckung in Höhe von 174.338,17 €. Die Verwaltung beab-
sichtigt auch in 2017  im Rahmen des Doppelhaushaltes den Fehlbedarf durch Minderausgaben in 
anderen Bereichen zu kompensieren. 
 
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die Übermittagsbetreuung Sek I auf dem Stand von 2017 ein-
zufrieren, vor dem Hintergrund, dass dadurch notwendige ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- 
und Betreuungsangebote für Jugendliche vorgehalten werden können.  
Deshalb beabsichtigt die Jugendverwaltung auch für das Haushaltsjahr 2018, zur Aufrechterhaltung 
des Status Quo, den erforderlichen Differenzbetrag in Höhe von 174.338,17 zusätzlich anzumelden. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0505/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27