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BKA 0814

Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 16.06.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 16.06.2023, TOP 6.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.4 zu TOP 6_Anlage 2-C_Biotopverbund)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.2 zu TOP 6_Anlage 2-A_Nutzungssschwerpunkte)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.1 zu TOP 6_Eingabe BKP_Rahmenplan Hambach)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.3 zu TOP 6_Anlage 2-B_Zwischennutzung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.4 zu TOP 6_Anlage 2-C_Biotopverbund)

331 Zeichen

LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Wald (Bestand/Neu)
Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern)
Offenlandschaften z.B. Goldene Aue
Landwirtschaftsflächen im näheren Seeumfeld
Biotopverbund
Strukturreiche Landwirtschaft
Lineare Vernetzungsstrukturen
See
Bereiche mit ökologischer Bedeutung im Ufer- und Gewässerbereich inkl. Vorrangzonen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.2 zu TOP 6_Anlage 2-A_Nutzungssschwerpunkte)

701 Zeichen

LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Wald (Bestand/Neu)
Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern)
Offenlandschaften z.B. Goldene Aue
Landwirtschaftsflächen im näheren Seeumfeld
Lineare Vernetzungsstrukturen
Seeuferbereiche mit Freizeitnutzung und Strand
Sport- und Freizeitflächen 
Strand (intensiv/extensiv)
See
Bereiche mit ökologischer Bedeutung im Ufer- und Gewässerbereich inkl. Vorrangzonen 
BAULICHE ENTWICKLUNG
Städtebauliche Entwicklungsbereiche
Städtebauliche  Entwicklungsflächen
Besondere Orte mit baulichen Landmarken
Siedlungsbereiche Bestand
INFRASTRUKTUR
Neue Bahnstrecke, Verlängerung Hambach Bahn
Bahntrassen Bestand
Straßen neu
PLANUNGSBEREICH
Sicherheitslinie
Obere Böschungskante Tagebau

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.1 zu TOP 6_Eingabe BKP_Rahmenplan Hambach)

54049 Zeichen

1 
 
RAHMENPLAN HAMBACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN 
V. 12.05.2023 
 
 
 
 
 
INHALT 
 
1. EINLEITUNG 
 
2. ÜBERGEORDNETE EMPFEHLUNGEN / GRUNDSATZZIELE / PLANZEICHEN 
 
3. ANREGUNGEN AUS DEM RAHMENPLAN HAMBACH 
 
3.1 Landschaft 
( BKP-Kapitel „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 
des Abbaubereichs“) 
 
     3.1.1 Ökologie, Biodiversität und Artenschutz 
     3.1.2  Landschaftliches Raumgerüst 
     3.1.3  Erholungs- und Freizeitnutzungen 
     3.1.4  Zwischennutzungen 
 
3.2 Verkehrsinfrastruktur 
( BKP-Kapitel „Straßen und Leitungen“) 
 
3.3 Kontaktpunkte Ortskerne – Tagebau(see) 
( BKP-Kapitel „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 
des Abbaubereichs“) 
 
3.4 Sicherheitslinie 
( BKP-Kapitel „Sicherheitslinie“) 
 
4. GUTACHTENBEDARF

2 
 
1. EINLEITUNG 
 
2021 stellte die Neuland Hambach GmbH die Raumentwicklungsperspektive Hambach vor, die 
bereits wichtige Eckpunkte für eine hochwertige Wiedernutzbarmachung und die Schaffung 
von Entwicklungspotenzialen für das Tagebauumfeld kommuniziert. Der Braunkohlenaus-
schuss forderte die Neuland Hambach auf, die Raumentwicklungsperspektive zu einer detail-
lierten Rahmenplanung fortzuschreiben, um diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren für 
den Tagebau Hambach als wichtigen Belang berücksichtigen zu können. Wegen der 
erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz sind 
bereits im zu erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, die 
für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben definieren. Aktuell wird der 
geforderte Rahmenplan ausgearbeitet und konkretisiert ( s. Anlage 3/Zeichnungen zum 
Rahmenplan).  
Im folgenden Kapitel werden zuerst übergeordnete Hintergründe sowie Anregungen für die 
Grundsatzziele im neu aufzustellenden Braunkohlenplan dargelegt. In den darauffolgenden 
Kapiteln werden die Themen Landschaft, Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwicklung 
sowie der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf für den Braunkohlenplan-Entwurf 
erläutert. Die textliche Erläuterung wird durch eine stark vereinfachte Plandarstellung im 
Sinne des Braunkohlenplanes, durch den detaillierteren Entwurfsstand des Rahmenplanes 
und ebenfalls durch zwei Pläne zu Zwischennutzungen veranschaulicht. 
 
2. ÜBERGEORDNETE EMPFEHLUNGEN / GRUNDSATZZIELE / PLANZEICHEN 
 
Die im Rheinischen Revier entstehenden Seen werden zu den größten künstlichen Seen 
Europas zählen. Hier muss sich das Ziel des Wirtschafts- und Strukturprogrammes, den 
räumlichen Umbau zur Schaffung neuer Lebensqualität zu nutzen, materialisieren. Die 
Tagebaufolgelandschaften und ihr Umfeld bieten besondere Potenziale für Innovation und 
Wachstum in Qualität. Das gilt sowohl für die Vernetzung von Biotopverbünden als auch für 
die Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und in bester (See-)Lage. Sie sollen lebendig 
gestaltet werden und attraktive Standorte für Investitionen in die Zukunft bieten. Dort wo 
Verkehrswege vor Jahrzenten gekappt und die Tagebaue lange Zeit als Raumbarrieren 
gewirkt haben, kann die Neuerschließung der Tagebaufolgelandschaften zu neuen 
Verbindungen und Mobilitätsformen führen und gleichzeitig neue Nutzungen sowohl 
temporärer als auch dauerhafterer Art ermöglichen. Um die Kommunen bis zur Mitte des 
Jahrhunderts handlungsfähig und vital zu halten, müssen allerdings strategisch bedeutsame 
Vorhaben, im Bereich der Zuständigkeiten des Braunkohlenplans, gesichert werden. 
Gleichzeitig müssen Entwicklungskorridore (z.B. mit Blick auf sich verändernde 
Nutzungsprioritäten oder auch Technologien) offengehalten werden. Dies erfordert eine 
Verantwortung des „Möglichmachens“ aller Beteiligten im Aufstellungsprozess zum 
zukünftigen Braunkohlenplan Hambach. 
 
Der 1977 in Kraft getretene und derzeitig noch gültige Braunkohlenplan Teilplan 12/1 wurde 
auf Basis des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet von 1950 
zugelassen. Er entstand vor der Integration des Braunkohlengesetzes in das 
Landesplanungsgesetz 1979, mit der die Braunkohlenplanung auch den Bestimmungen und 
Zielen des Raumordnungsgesetzes untergeordnet wurde. Insofern sind die Festlegungen im 
Braunkohlenplan 12/1 aus heutiger Sicht rudimentär und nicht mehr zeitgemäß. 
Im Tagebau Hambach wurde mit dem Beschluss des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes 
nun bereits vom Gewinnungs- auf einen Rekultivierungsbetrieb umgestellt. Die letzten 
Abbauaktivitäten enden bereits im Jahr 2029, mehr als 15 Jahre früher als ursprünglich

3 
 
geplant. Der neu aufzustellende Braunkohlenplan Hambach muss somit zeitnah eine 
geordnete Beendigung des Kohleabbaus, eine Schwerpunktverschiebung hin zur 
Wiedernutzbarmachung sowie eine perspektivische Rückführung der Flächen in die regionale 
und (inter-)kommunale Planung zum Ziel haben. Dieser Prozess bietet die Chance, neue und 
zeitgemäße Methoden in der textlichen und zeichnerischen Festlegung anzuwenden. 
Für den neuen Braunkohlenplan Hambach müssen die neuen politischen Rahmenbedingungen 
beachtet werden: 
Die Leitentscheidung 2021 hat einen Perspektivwechsel eingeleitet: Der Transformations-
raum des Tagebaus mit seiner Umgebung soll zum Zukunftsraum entwickelt werden, mit der 
Umgebung verbunden werden und möglichst frühzeitig vielfältige Entwicklungsperspektiven 
eröffnen. In diesem Sinne sind sowohl die schnellstmögliche In-Wertsetzung der 
Tagebaurandbereiche/ Sicherheitsstreifen als auch vielfältige Zwischennutzungen im 
Böschungssystem zu prüfen, planerisch vorzubereiten und zu genehmigen. 
Das Landesplanungsgesetz NRW erwartet von Braunkohlenplänen insbesondere Angaben 
über „Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung in Abbau- und 
Aufschüttungsgebieten einschließlich der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten 
Landschaftsentwicklung sowie über sachliche, räumliche und zeitliche Abhängigkeiten“. Die 
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten sollten aus Sicht der Neuland Hambach 
den Möglichkeitsraum der frühzeitigen In-Wertsetzung von der Zwischennutzung bis zur 
Endgestaltung definieren. Das Landesplanungsgesetz sieht darüber hinaus unter §38 die 
Notwendigkeit einer Experimentierklausel. Eine Überprüfung der Auswirkungen soll erst bis 
zum 31. Dezember 2024 durch die Landesregierung erfolgen. Dennoch sollte bereits davor, im 
Sinne einer effizienten Planung, der Braunkohlenplan Hambach „[…] Vorhaben der 
Energiewende, zur Bewältigung der Auswirkungen des Klima- und des Strukturwandels oder 
im Zusammenhang mit den Anforderungen der Digitalisierung oder der Klimaanpassung […]“ 
(Absatz 1) begünstigen. Die Definition des Hambacher Tagebauumfelds als einer der Räume 
(Absatz 2) in NRW für neue, vereinfachte Verfahren erscheint naheliegend und wurde 
entsprechend auch in der Stellungnahme der Neuland Hambach zum Regionalplan angeregt. 
 
Derzeit erarbeitet das Land NRW eine neue Leitentscheidung 2023. Sie muss organisieren, 
dass das o.g. Ziel (Tagebaue zu Zukunftsräumen entwickeln) sich auch in den nachfolgenden 
Plan- und Genehmigungsverfahren wiederfindet. Es sind insbesondere die (inter-)kommunalen 
Entwicklungsabsichten, wie sie in den strategischen Entwicklungskonzepten der 
Tagebauumfeldverbünde entwickelt wurden und werden, aufzugreifen und mit hohem Gewicht 
in die Abwägung der laufenden Planungsverfahren aufzunehmen. Der planerische Vollzug wird 
z.T. schon im zeitlichen Gestaltungsrahmen des anstehenden Regionalplanes stattfinden; 
darüber hinausweisende Entwicklungen sollten nicht durch ausschließende Festlegungen 
erschwert werden. Die Umsetzung stößt aktuell noch an landesplanungs- und 
genehmigungsrechtliche Grenzen, die mit der neuen Leitentscheidung aufgelöst werden 
müssen. Das Land sollte im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung 2023 einen 
planungsrechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder 
schaffen, in dem das Landesplanungsgesetz und der Landesentwicklungsplan entsprechend 
angepasst und Durchführungsverordnungen bzw. Erlasse zur Umsetzung geschaffen werden. 
Dies umfasst auch ein eigenes Planzeichen für die „Tagebautransformationslandschaften“, 
welches das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieser besonderen 
Räume ermöglicht. Die Bezirksregierung kann dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die (inter-
)kommunalen Entwicklungskonzepte der Anrainer mit den Braunkohle- und Regionalplänen 
unterstützen und die Belange in den Planungsverfahren berücksichtigen.

4 
 
Die Ziele der Raumordnung aus den alten Braunkohlenplänen sollten in diesem Sinne nicht 
mehr handlungsleitend für neue Planentwürfe sein. Die Rekultivierungsziele für Hambach sind 
aus den 70er Jahren und legen für 8.500 ha nur drei Ziele fest (Wasser, Landwirtschaft, 
Forst); in Garzweiler stammen diese aus den 90er Jahren. Die Rekultivierungsziele sind neu zu 
bewerten und gegen einen aus heutiger Perspektive fairen Ausgleich abzuwägen. 
 
Die Anrainerkommunen des Tagebau Hambach sind in besonders hohem Maße von den 
Auswirkungen des wirtschaftsstrukturellen, räumlichen und gesellschaftlichen 
Strukturwandels im Rheinischem Reviers betroffen. Regionale Entwicklungsbedarfe im 
Bereich Wohnen, Gewerbe, Mobilität und Lebensraum waren in den vergangenen Jahrzehnten 
erheblich eingeschränkt und große Flächen bleiben einer Entwicklung dauerhaft entzogen. 
Insbesondere für Elsdorf und Niederzier gilt, dass jeweils rund ein Drittel der städtischen bzw. 
gemeindlichen Fläche in der Transformationslandschaft verortet ist. Eine reibungslose 
bauleitplanerische Ermöglichung städtebaulicher Entwicklungsperspektiven, u.a. für eine 
touristische Infrastruktur (Radwege, Infozentren, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, etc.) ist 
zu gewährleisten. 
 
Eine landesplanerische Wertung der bestehenden Braunkohlenpläne als „Freiraum“ (gemäß 
der alten Rekultivierungsziele) führt dazu, dass jeder In-Wertsetzung der fehlende Siedlungs-
anschluss und Neuansatz im Freiraum entgegensteht. So steht vor jedem städtebaulichen 
Projekt ein landesplanerisches Zielabweichungsverfahren und eine Ausnahmebegründung. Es 
ist aus Sicht der Neuland Hambach daher dringend festzuhalten, dass Tagebaubereiche (inkl. 
Sicherheitsstreifen) Konversionsflächen sind, die sich als Experimentierräume für flexible 
Planung und Entwicklung eignen.  
 
Die Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 ist eine Besonderheit. Dieser umfasst einen 
Raum von 8.500 ha, der über Jahrzehnte der Raumplanung entzogen war und nunmehr neu in 
die umgebende Landschaft zu integrieren ist. Das entspricht ungefähr der Dimension der 
Gesamtfläche einer größeren Stadt wie Düren. Darüber hinaus ist Hambach der größte 
Lockergesteinstagebau Europas, mit einem Tagebautiefsten von 411 Metern. In diesem Sinne 
steht Hambach beispielhaft für die viel beschworene „größte Landschaftsbaustelle Europas“ 
und muss die Ambition entwickeln, als ausgesuchter Experimentier- und Demonstrationsraum 
in der vom Land NRW gewollten Internationalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA) eine 
entsprechende Rolle wahrnehmen zu können. 
 
Grundsatzziele  
 
 Für die Grundsatzziele im Kapitel „Allgemeine Erläuterungen“ des neu aufzustellenden 
Braunkohlenplans Hambach schlagen wir folgende übergeordnete Ziele der 
Raumordnung (in loser Anlehnung an den derzeitigen Braunkohlenplan Inden) vor: 
1. das Ziel, als Zukunftsraum für Region und Kommunen frühzeitig, vielfältige, 
innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen 
(Leitentscheidung 2021, Entscheidungssatz 1) und der Experimentierklausel des 
Landesplanungsgesetzes – als Sonderplanungszone – einen Entfaltungsraum zu 
bieten (Absätze 1 und 2). 
2. das Ziel eines kurz- und mittelfristigen Beitrags zur Energiewende und einer 
langfristig sicheren Energieversorgung unter Berücksichtigung der 
Standortgebundenheit als Grundlage einer transformativen Gesellschaft

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3. das Ziel eines dauerhaft leistungsfähigen Naturhaushaltes als biologische 
Lebensgrundlage, sowie gleichzeitig als Grundlage für die multifunktionale 
Wiedernutzbarmachung als erlebbarer Landschaftsraum  
4. das Ziel, einen Entwicklungsrahmen für neue soziale und kulturelle Bindungen und 
zukunftssichere Erwerbsmöglichkeiten als Grundlagen des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens zu bieten 
5. Im Sinne der Leitentscheidung 2021, Entscheidungssatz 9, ist die Befüllung der 
Restseen auf einen Zeitraum von 40 Jahren nach Ende der Braunkohleförderung 
im Tagebau auszurichten. Dafür ist auf nationaler und internationaler Ebene 
einzutreten und es sind alle Möglichkeiten einzubeziehen, die ggf. auch Lösungen 
über die Nutzung von Rheinwasser hinaus einschließen. Ebenso ist die planmäßige 
Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung (RWTL) zu gewährleisten. Soweit 
abzusehen ist, dass aufgrund des Wasserdargebotes oder verzögerter Umsetzung 
der RWTL eine Befüllung im angestrebten Zeitraum nicht möglich wird, ist dies 
durch Maßnahmen im Rahmen der Inwertsetzung inklusive Zwischennutzungen zu 
kompensieren.  
6. Aufgrund der langen Befüllzeiten sind bereits ab dem Beginn der Seebefüllung 
mindestens acht gesicherte Zugänge in die Mulde und davon mindestens vier 
Wasserzugänge – mit Entsprechung auch auf der Regionalplanebene – zu 
realisieren, die möglichst frühzeitig vielfältige (Zwischen-)nutzungen zulassen. 
Zuwegungen sollten insbesondere im IBTA-Präsentationsjahr 2032 in 
ausgewählten und gesicherten Bereichen nutzbar sein. Es ist transparent 
darzustellen, welche Bereiche wann und wie nutzbar werden. Zum Zeitpunkt der 
Beendigung der Abbautätigkeit 2029, zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer IBTA 
2032 sowie in fünf Jahresschritten nach dem Beginn der Seebefüllung (2035, 40, 
45, …).  
7. Es gilt die Anrainerkommunen und ihren Umfeldverbund Neuland Hambach 
perspektivisch in Verantwortung zu bringen. Mit der Folgelandschaft soll ein Raum 
entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten tragen kann und dafür 
die Werte erwirtschaftet. Ziel ist die Schaffung einer attraktiven, vielfältig 
nutzbaren Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen 
Klimaschutz, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawande ls, Ökologie, Land-
/Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbaren 
Energien und Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale 
ressourcenschonende und nachhaltig wirtschaftliche Qualität.

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Planzeichen 
 
 Der zukünftige Braunkohlenplan Hambach erfordert eine Planung neuester Prägung 
mit weiter auszudifferenzierenden Planzeichen in der zeichnerischen Darstellung. Aus 
der Perspektive des Rahmenplan Hambachs sind mindestens diese beiden neuen 
Planzeichen erforderlich: 
o „Halboffene Landschaft / Zugang zum See“ (ergänzend zum bisherigen 
Planzeichen „Uferbegrünung“) 
o „Potenzialbereich Erneuerbare Energien“ 
 
 
 
 
     
 
Abb. 1: Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach, aus: Braunkohlenplanverfahren Hambach – 
Vorentwurfsbeschluss, Stand 13.12.2022 
 
Abb. 2: Rahmenplan Hambach Erstentwurf, Stand 20.04.2023 
 
                   
 
Abb. 3: Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach, aus: Braunkohlenplanverfahren Hambach – 
Vorentwurfsbeschluss, Stand 13.12.2022 
 
Abb. 4: Rahmenplan Hambach, Entwurf Zwischennutzungskonzept, Stand 20.04.2023

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3. ANREGUNGEN AUS DEM RAHMENPLAN HAMBACH 
 
3.1 Landschaft 
 
Bei der Rekultivierung und Oberflächengestaltung sind sowohl klimatische Funktionen 
(Kühlen, Lüften), die Belange der Landschaftsplanung, des Naturschutzes und der Biodiver-
sität sowie der Landwirtschaft, aber auch Erholungs- und Freizeitaspekte sowie städtebau-
liche Gestaltungsansprüche in Einklang zu bringen.  
Durch den Braunkohlenbergbau wurde in eine funktionsfähige Kulturlandschaft eingegriffen. 
Einzelne Anrainerkommunen verlieren zum Teil bis zu einem Drittel ihrer Fläche dauerhaft an 
den Tagebau. Die Wiedernutzbarmachung soll diesen Eingriff weitgehend kompensieren. Mit 
der Rekultivierung und insbesondere der Gestaltung und Befüllung des Tagebausees, ent-
stehen auch ganz neue Biotopstrukturen (z.B. Lebensraumfunktionen von Waldflächen und 
Uferbereichen), landwirtschaftliche Flächen sowie neue Freiraumfunktionen (Landschafts-
erfahrungsfunktion, Erholung, Freizeitnutzung, ökologische Bildung). Die Wiedernutzbar-
machung muss im Sinne der Leitentscheidung und als Beitrag zum laufenden Strukturwandel 
über die Wiederherstellung früherer Nutzungen hinaus, auch einen gesteigerten Freizeit- und 
Erholungswert schaffen, eine ökologische Regeneration des Abbaubereiches zum Ziel haben 
und den Blick in Richtung nutzungsfähiger Gestaltung lenken. Darüber hinaus geht es um 
Exzellenzansprüche, wie sie in den Vorstellungen von Modellregionen und den Zielen der 
Internationalen Bau- und Technologieausstellung verankert sind. 
 
3.1.1 Ökologie, Biodiversität und Artenschutz 
 
Ziel: Herstellung funktionsfähiger Biotope mit einem intakten Naturhaushalt durch vielfältige 
Lebensräume mit differenzierten Standorten. ( s. Anlage 3-C; Erläuterungskarte 
„Biotopvernetzung“) Bei der Anlage neuer Nutzflächen insbesondere Wälder, 
Landwirtschaftsflächen, Halboffenlandschaften und Grünlandflächen sowie des Tagebausees 
ist eine Biotopvielfalt herzustellen. Die Flächen zur Wiedernutzbarmachung sollten wie folgt 
qualifiziert werden: 
• Wälder sollten als naturnahe Wälder, inklusive einem Anteil freier 
Naturwaldentwicklung, mit möglichst einheimischen und gleichzeitig 
klimaangepassten Mischwaldstrukturen angelegt werden. Lichtungen, differenzierte 
Waldsäume und stehende Kleingewässer sind dabei als nötige kleinteilige 
Lebensräume herzustellen.  
• Landwirtschaftsflächen sollten durch Ackerrandstreifen, Feldhecken und Baumreihen 
ökologisch angereichert werden. Die terrassenförmig angeordneten 
Landwirtschaftsflächen in der Rekultivierung auf der Sophienhöhe werden durch ca. 
10 m hohe Böschungen abgestuft, die mit Wiesen, Blühstreifen und halboffenen 
Landschaften begrünt werden sollten. 
• Halboffenlandschaften bestehen aus locker baumbestandenen Wiesen, beispielsweise 
Obstwiesen, die durch Habitatstrukturen wie Totholz- oder Steinhaufen angereichert 
werden sollten, so wie dies auf den Artenschutzflächen um den Tagebau schon 
geschehen ist. Diese Flächen können durch Weidetiere gepflegt werden.  
• Die Seeufer sind mit maximal dimensionierten Flachwasserbereichen, 
Sukzessionsbereichen, Nistplätzen und Ausbuchtungen im Sinne der Strukturvielfalt 
und Habitatqualität auszugestalten. Die Ausbildung von Flachwasserzonen und 
Ausbuchtungen sind in der topographischen Bodenmodellierung zu berücksichtigen.

8 
 
Inseln sind aufgrund der Massenbilanz schwimmend zu gestalten. Schon während des 
Füllzeitraumes sind ökologische Bereiche und Vorrangflächen für den Arten- und 
Biotopschutz einzurichten. Angrenzend an die Biotope Steinheide, Bürge und 
Hambacher Forst sind daher frühzeitig Flachwasserzonen anzulegen und zu schützen. 
• Die Schaffung möglichst vieler Kleingewässer im Rahmen der RWE Power-
Biodiversitätsstrategie für das Rheinische Braunkohlenrevier 
(https://www.forschungsstellerekultivierung.de/downloads/biodiversitaetsstrategie_2
0190529_endfassung.pdf) und Strukturanreicherungen auf dem zukünftigen Seegrund 
und den angrenzenden Flächen sollen unter Berücksichtigung der 
Rekultivierungsverpflichtungen und der technischen Machbarkeit erfolgen. Die neuen 
Nutzflächen sollen das bisher von RWE umgesetzte Artenschutzkonzept ergänzen und 
tragen zu einer großräumigen Verbindung wichtiger Biotopkorridore über die 
Böschungsbereiche des Sees bei. Diese Biotopvernetzung wird in Bezug zu weiteren 
Vernetzungsmaßnahmen im Tagebauvorfeld entwickelt.  
 
3.1.2 Landschaftliches Raumgerüst 
 
Ziel: Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft strukturieren, um funktionsfähige 
Ökosysteme und eine attraktive Erholungslandschaft mit touristischem Wirtschaftspotential 
in integrierter Form zu gewährleisten. ( s. Anlage 3-C; Erläuterungskarte 
„Biotopvernetzung“) Der Rahmenplan Hambach schlägt hierzu ein landschaftsplanerisches 
„Raumgerüst“ vor, das die fünf oben genannten Landschaftstypologien als alternierende 
Teilabschnitte jeweils im Bezug auf angrenzende Landschaftsräume und Ortschaften an die 
Ufer des entstehenden Tagebausees heranführt: 
• An der Westflanke der Sophienhöhe sollten die schon bewaldeten Bereiche bis an den 
See erweitert werden. Schon jetzt haben sich auf der Sophienhöhe teilweise wertvolle 
Biotope entwickelt, diese sind als ökologische Vorrangbereiche von (intensiven) 
Freizeitnutzungen freizuhalten. Die Waldfläche wird von der schon bestehenden, bis 
zum See zu erweiternden Goldenen Aue als Grünlandbereich unterbrochen. Hier soll als 
bauliches Vorhaben ein Besucherinformationszentrum der Sophienhöhe 
(„Landschaftszentrum") mit zugehöriger Gastronomie behutsam integriert werden (s. 
Kap. Erholungs- und Freizeitnutzungen). 
• Auf der Sophienhöhe entstehen mit einem Aussichtsturm, einem Baumwipfelpfad, der 
Seilbahntrasse sowie den Zugängen aus umgebenden Ortschaften (z.B. Höllentreppe) 
weitere landschaftsgestaltende bauliche Elemente. 
• Der südöstliche Hang der Sophienhöhe wird insgesamt 250 ha Ackerflächen (davon 
landwirtschaftliche Hochfläche ca. 200 ha) enthalten, die zum See hin durch lichte 
Wälder und Halboffenlandschaften mit Beweidung abgelöst werden. An der Elsdorfer 
Seeböschung wechseln sich Halboffenlandschaften mit Waldbereichen ab. Die 
Waldbereiche schließen jeweils an angrenzende Bestandswälder an. Südlich des 
Forums Terra Nova wird der zukünftige Überlauf des Sees in die Erft im Bereich des 
Winterbaches und Wiebaches verlaufen. 
• In der Manheimer Bucht wird der Wald westlich des FFH-Gebietes Steinheide durch 
eine zukünftige Bewaldung der angrenzenden Uferböschungen erweitert. Im Bereich 
der Manheimer Kirche, die baulich zu arrondieren ist, reagiert wiederum ein durch 
Halboffenlandschaften geprägtes Ufer auf die noch vorhandenen Ackerflächen. Hier

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werden des Weiteren die auf fast gleichem Niveau wie die Manheimer Bucht liegenden 
Kiesgrubenrekultivierungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch an die 
Manheimer Bucht angeschlossen. Somit öffnet sich ein naturnah gestaltetes Tal aus 
Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflächen, punktuellen Gehölzbereichen und 
Kleingewässern. Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich 
entlang der Hambach Bahn in etwa 250m Breite ein waldbaulich umzusetzender 
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanzten Uferböschungen vor der 
Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbindung funktioniert.  
• Die dem Hambacher Forst vorgelagerten Ufer sollen mit Aufforstungs- und 
Sukzessionsbereichen wiedernutzbar gemacht werden. Diesem Uferabschnitt kommt 
eine besondere ökologische Bedeutung zu, um die Vitalität des Hambacher Forstes 
durch zusätzliche Strukturen zu stützen. 
• Das waldbestandene Ufer im Bereich von Morschenich-Alt soll von 
Halboffenlandschaften und Wiesenbereichen unterbrochen werden, dann aber 
angrenzend an den Merzenicher Erbwald vor den Tagesanlagen fortgeführt werden, bis 
zu einem wiederum offenen Bereich nördlich der Tagesanlagen. 
• Die Böschungen oberhalb des Zielwasserspiegels im Bereich der Steinheide und des 
Hambacher Forstes sollten als ökologische und biodiverse Vorrangflächen fungieren. 
• Das an Niederzier vorgelagerte Ufer wird wiederum im Anschluss an die schon 
vorhandenen Halboffenlandschaften (Artenschutzflächen RWE) als 
Halboffenlandschaften ausgebildet. Hier ist ein öffentlicher Seezugang zu integrieren 
(s. folgender Abschnitt). 
 
3.1.3 Erholungs- und Freizeitnutzungen 
 
Ziel: Die Landschaft des direkten Seeumfeldes mit Erholungs-/Freizeitfunktionen anreichern. 
Einen Rad- und Wanderweg (ggf. auch Reitweg) rings um den See vorsehen, der im 
Zusammenspiel mit Erholungs- und Freizeitflächen an den Rand-/Uferbereichen funktioniert. 
( s. Anlage 3-A; Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Grundsätzlich soll die 
Erschließung des entstehenden Tagebausees sowohl durch vorhandene als auch neu 
herzustellende Straßen erfolgen (s. Kapitel 3.2). Im Sinne dieser Vorgehensweise wird der See 
durch den ‚Hambach Loop‘, einen Rundweg für den Rad- und Fußverkehr (z.T. auch Reitsport), 
erschlossen. 
• Der Hambach Loop ist als Rückgrat für Erholungs- und Freizeitnutzungen in 
angemessenen Abständen und an entsprechenden landschaftlichen Ausblicken auf 
den See mit besonderen Elementen auszustatten. Hierzu gehören Rastplätze, 
Aussichtsplattformen und weitere nötige Infrastrukturen wie Radstellplätze und ggf. 
Mobilhubs. Die Wegeführung des Loops und die Positionierung der Rast- und 
Aussichtspunkte sind der Darstellung des Rahmenplans ( s. Anlage 3; Zeichnungen 
zum Rahmenplan) zu entnehmen.  
Entlang des Loops sind unterschiedlich intensive Erholungs- und Freizeitflächen an den 
Seeufern vorgesehen, die sich jeweils im Kontaktkorridor/Kontaktpunkten zu den 
rückgelagerten Siedlungen befinden. Diese Vorschläge für zukünftige Nutzungsschwerpunkte 
(s. Diagramm zu baulichen Nutzungen) sind in einer separaten Zeichnung aufgeführt. Im 
Einzelnen sind dies:

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• Am Elsdorfer Ufer sollen Sportnutzungen im Bereich Terra Nova, sowie zwei 
Strandbereiche am Forum Terra Nova und an der Porta Sophia (Schnittstelle zwischen 
Sophienhöhe und Speedway) realisiert werden. Die Lärmschutzwälle an den 
Böschungskanten sind grundsätzlich nach Beendigung der Braunkohlenabbautätigkeit 
rückzubauen. So auch in Elsdorf,  im Zuge der Gestaltung einer Seepromenade als Teil 
des Rundwegs und zugunsten des Ausblicks auf den See. In Teilen können – da wo 
eine entsprechende Detailplanung dies für sinnvoll erachtet – einige Wallstrukturen 
erhalten und z.B. für ein zweites Fußwegesystem als „Panoramawege“ genutzt 
werden, das die Promenade ergänzt. 
• In der Kolpingstadt Kerpen soll ein Strand- und Freizeitbereich am vorgelagerten Ufer 
der Alt-Manheimer Kirche mitsamt ihrem neu zu gestaltenden Umfeld (s. Kap 3.3 / 
Manheim-Alt) entstehen. Mit dem Niveau ca. +80m dieses Bereiches lassen sich des 
Weiteren die auf annähernd gleichem Niveau liegenden Kiesgrubenrekultivierungen 
topografisch verknüpfen. Im unteren Bereich der Manheimer Bucht ist ebenfalls ein 
Bereich für Freizeitnutzungen inklusive temporärem Gewässer vorgesehen (s. 
Zwischennutzungen). 
• In den Gemeinden Merzenich (Morschenich-alt) und Niederzier (sowohl vor den 
Tagesanlagen als auch im Bereich des Ortsteils Niederzier) sind parkartige Strand- 
und Freizeitbereiche mit Badestegen und Bootsanlegern (z.B. für ein schwimmendes 
Ausflugs-Café) mit Zwischennutzungsmöglichkeiten bereits vor Erreichen des 
Zielwasserspiegels zu ermöglichen ( Freizeitsiedlung Morschenich-alt: s. Kap. 3.3). 
• Auf der Sophienhöhe soll die Ertüchtigung und Ausdifferenzierung der Wege für 
sportliche Nutzungen wie Radfahren, Mountainbiking und Wandern erfolgen. Dazu 
gehört die Anlage von Park- und Rastbereichen an wichtigen kommunalen Zugängen 
jeweils von Jülich, Titz, Elsdorf und Niederzier aus. Zur Inwertsetzung der 
Wegesysteme sowie zur Förderung der Biodiversität sollen an geeigneten Stellen 
durch Auslichtungen der Bestandsgehölze Sichtschneisen angelegt werden. 
• Am westlichen Hang der Sophienhöhe werden Bike Trails angelegt (s. auch: Planung 
sanfte Inwertsetzung der Sophienhöhe.) 
• Auf der Sophienhöhe soll in naher Zukunft ein bauliches Vorhaben, das Besucher- und 
Informationszentrum Sophienhöhe im Bereich der Goldenen Aue umgesetzt werden. 
Das Zentrum funktioniert als touristischer Anker zur Vermittlung von Wissen zur 
Transformationslandschaft und wird durch weitere touristische Infrastruktur, etwa 
Gastronomie, ergänzt. 
• So wie die Zugänge zum See (Abgänge in die Mulde) sind auch die Aufgänge auf die 
Sophienhöhe zu sichern. Diese werden durch landschaftsgestaltende bauliche 
Elemente (z.B. Höllentreppe) definiert und bieten einen Zugang zu den Destinationen 
auf der Sophienhöhe (Besucherzentrum, Aussichtsturm, einem Baumwipfelpfad, etc.). 
• In dem an die Goldene Aue anschließenden Waldbereich werden kleinere naturnahe 
Badebuchten integriert.

11 
 
3.1.4 Zwischennutzungen 
 
Ziel: Bereits während der Jahrzehnte andauernden Befüllzeit des Sees sind 
wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen zu ermöglichen. Angestrebte Nutzungsformen 
sind im Zwischennutzungskonzept ( s. Anlage 3-B; Erläuterungskarte „Zwischennutzungen“) 
dargestellt. Sie umfassen insbesondere die Herrichtung und Gestaltung von Bereichen im 
Tagebau/der Sicherheitszone für Erholungsnutzungen, ökologische Zwecke und erneuerbare 
Energieproduktion sowie innovative Landwirtschaft. 
 
• Der Nutzung der Tagebauseemulde für die nachhaltige Energieerzeugung kommt im 
Zuge der Energiewende große Bedeutung zu. Auf Flächen, die sich aufgrund ihrer Lage 
eignen, werden PV-Anlagen und ggf. Windenergie-Anlagen zur energetischen Nutzung 
der Zwischenlandschaft installiert. In auf dem Braunkohlenplan aufbauenden 
Planungsschritten muss die Vereinbarkeit mit anderen Zwischennutzungen (s. unten) 
gewährleistet sein. 
• In der Zwischennutzung der Seeböschungen ist zudem auch die Installation von 
Gewächshäusern denkbar, die zur Energieerzeugung ggf. mit PV-Dächern 
ausgestattet werden. Der Braunkohlenplan sollte eine solche Nutzung grundsätzlich 
möglich machen/einer solchen Nutzung nicht entgegenstehen. 
• Ein Teilbereich Rekultivierung wird für die Beweidung mit Großvieh anvisiert. Ein 
entsprechendes Konzept wird mit den Biostationen und Naturschutzverbänden 
diskutiert. Der Kernbereich der Beweidung wird von der goldenen Aue aus 
schwerpunktmäßig am Westhang der Sophienhöhe umgesetzt. Die genaue 
Flächengröße und die Lage werden im weiteren Prozess detailliert. 
• Zusätzlich sollen frühzeitig die o.g. ökologischen Vorrangflächen den Bestandswäldern 
an den Südufern vorgelagert angelegt werden. 
• Eine Zwischennutzung des Sees zu Erholungszwecken während des Füllvorganges ist 
– unter Beachtung sicherheitlicher Aspekte – zu ermöglichen. Deshalb ist die 
Seemulde so zu modellieren, dass an mindestens acht Standorten durch geeignete 
Maßnahmen ab 2030 (s. Grundsatzziel 6) je eine Zuwegung zum See eingerichtet 
werden: an der (1) Porta Sophia (in Kombination mit den Wirtschaftswegen des 
Einleitbauwerks), (2) durch die erste Umsetzungsetappe Vista Nova, am (3) Forum 
Terra Nova, bei (4) Alt-Morschenich, in kombinierter Form an der Gemeinde (5) 
Niederzier vorgelagerten Uferbereichen inklusive (6) einem Bereich nördlich der 
Tagesanlagen, sowie der (7) Sophienhöhe vorgelagert - im Bereich der goldenen Aue. 
An mindestens vier Orten sollten schwimmende Elemente für einen frühzeitigen 
Aufenthalt an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen werden (z.B. Pontonlösung). 
Für den Bereich der (8) Manheimer Bucht sollte ebenfalls eine Zugänglichkeit geschaf-
fen werden. Aufgrund des hier spät vorhandenen Wassers bis zum Erreichen des Ziel-
wasserstands ist an diesem Ort jedoch kein frühzeitig schwimmendes Element nötig. 
Zur Stärkung der Erholungs- und Freizeitfunktion sollten in den Bereichen 1-8, die 
oberhalb des Wasserspiegels liegen, besonders abzuwägende Variationen in den 
Bepflanzungen erfolgen (Zusatzfunktion als „Panoramapflanzungen“). 
• Westlich der Manheimer Kirche soll nahe des Uferbereichs ein temporäres Gewässer 
angelegt werden („Manheimer Teich“), das bereits möglichst frühzeitig hergestellt 
wird. Das Gewässer dient vorrangig ökologischen Zwecken sowie extensiven

12 
 
Freizeitnutzungen. Bepflanzte Inseln sind nach vollständiger Seeentstehung bzw. 
Überflutung in schwimmender Form umzusetzen. 
• Schwimmende Elemente wie die genannten schwimmenden Elemente/Pontons sowie 
ebenfalls Floating PV und bepflanzte treibende Inselstrukturen, sollten bereits als Teil 
der Zwischennutzungen berücksichtigt werden.  
• Während der Befüllphase kann ein Teil der Böschungsflächen innerhalb der 
Zwischenlandschaft über Rad- und Wanderwege zur Freizeitgestaltung extensiv 
genutzt werden. Die Rad- und Wanderwege sollen an mehreren Stellen, insbesondere 
im Bereich der Ortschaften, Anschluss an das Wegenetz außerhalb des Abbaugebietes 
haben. Auch die Inwertsetzung der Wegestruktur und die Anlage von Bike-Trails am 
westlichen Hang der Sophienhöhe bis in das Tagebaurestloch sollen zeitnah erfolgen.  
• Vor Elsdorf erfolgt die Oberflächengestaltung unter dem Arbeitstitel „Vista Nova / 
Seequartier“ dergestalt, dass unter Verzicht auf eine Wellenschlagszone die 
Voraussetzungen für eine spätere städtebauliche In-Wertsetzung geschaffen werden. 
Während des Befüllvorgangs entsteht hier eine große freie Fläche (sogenannter 
„Balkon“), die für diverse Zwischennutzungen zur Verfügung stehen muss. 
• Eine der operativen Säulen der IBTA bilden die prozessbegleitenden Ausstellungen 
(exPOSITIONen). Es sind drei Ausstellungsjahre (vor. 2032 im Neuland Hambach) als 
zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen. Zu den Ausstellungsjahren entstehen 
jeweils zentrale exPOSITIONs-Gelände im Revier Die Gelände bilden die zentrale 
Anlaufstelle und den räumlichen Schwerpunkt der Präsentation. Sie bieten inhaltliche 
und logistische Zugänge zu den vielen Projektstandorten und -räumen, die Teil der 
Ausstellung sind. „Ausstellen“, „Zusammenkommen“ und „Machen“ sind die 
Kernfunktionen, für die auf den zentralen Geländen kluge und weiternutzbare 
Infrastrukturen geschaffen werden. Die Gelände unterscheiden sich in inhaltlicher 
Schwerpunktsetzung und räumlich-infrastruktureller Ausprägung. In jedem Fall aber 
sind sie an Standorten und in Räumen verortet, die zur Inwertsetzung, Entwicklung 
oder Transformation anstehen. Damit werden die Gelände mit ihren Infrastrukturen 
und ihrer Gestaltung zum nachhaltigen Impulsgeber, Beschleuniger und zum 
Verstetiger der Entwicklung vor Ort. 
 
3.2 Verkehrsinfrastrukturen 
 
Ziel: Verbindungen wiederherstellen und Barrierewirkungen verringern. ( s. Anlage 3-A; 
Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Der Tagebau hat viele Verbindungsachsen 
gekappt – u.a. auch eine wichtige Bahnverbindung von Neuss, über Elsdorf bis Düren sowie 
einen Abzweig über Titz-Ameln bis nach Jülich. Der alte Braunkohlenplan Hambach sieht 
vergleichsweise wenige Wiederherstellungsverpflichtungen vor, was den Mobilitäts- und 
Verbindungsbedarfen in der Region keinesfalls gerecht wird. Das absehbare Ende des 
Tagebaus bietet die Chance, alte Binnenbeziehungen wieder zu stärken. Einhergehend mit der 
gesteigerten landschaftlichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur Nutzung neuer, 
umweltfreundlicher, platzsparender und gesundheitsfördernder Mobilitätsformen.  
 
Dazu werden im Rahmenplan Hambach unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. Diese 
befinden sich abschnittsweise außerhalb des Plangebiets für den Braunkohleplan, sind aber 
wesentlich für die Anbindung dieses Gebiets mit der direkten Umgebung. Es handelt sich um 
folgende Maßnahmen:

13 
 
 
• Hambach-Loop 
Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad- und Wanderweg (abschnittsweise auch 
Reitweg), der  
als Rückgrat der interkommunalen Vernetzung und neuer Grüner Infrastrukturen 
dienen soll. Der Weg besteht aus zwei Routen. Die Route um den See und die Route um 
die Sophienhöhe (oben und unten) formen zusammen eine Acht. Grundsätzlich wird 
eine Gesamtbreite von 6m (Zweirichtungsradweg 3m nach ERA sowie Fußweg 3m, 
inklusive 0,5m Abstand zum Radweg) für den Hambach Loop angestrebt. Die Breite ist 
somit vergleichbar zur Breite einer Hauptverkehrsstraße (nach RASt 06 Richtlinie: 
zwischen 5,50 bis 7,50 Meter). Der Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche 
innerhalb der Sicherheitslinie. In noch abzuwägenden Abschnitten sollen Rad- und 
Fußwege separat zueinander auf jeweils eigenen Routen verlaufen. 
Ziel: Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen Tagebausee den Umstieg vom 
Motorisierten Individual Verkehr (MIV) auf umweltfreundliche Mobilitätsformen schaffen. Als 
Beitrag zur Mobilitätswende und einer sanften Inwertsetzung der Sophienhöhe soll der Fuß- 
und Fahrradverkehr gefördert werden. Außerdem sollen ausreichend Parkplätze für den MIV 
angeboten werden, um Schwerpunkte für Tourismus auch regional erreichbar zu machen und 
den Kernraum möglichst weit von MIV zu entlasten. 
 
• Mobilitätshubs 
Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen See sind im Rahmenplan mehrere 
Mobilitätshubs vorgesehen. Diese befinden sich auf der Schnittstelle zwischen dem 
Hambach Loop und den wichtigen Zugängen zu Tourismus- und Freizeitbereichen. Die 
Mobilitätshubs sollen ausreichend Raum für Parkplätze, Angebote für Leih(e-)fahrräder 
und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. 
 
Ziel: Die Erreichbarkeit der Sophienhöhe im Einklang mit einer sanften, touristischen 
Inwertsetzung der Sophienhöhe gestalten und für den individuellen motorisierten Verkehr 
begrenzen: 
 
• Verbindungsstraße Elsdorf – Niederzier 
Im Dokument „Braunkohlenplanverfahren Hambach – Vorentwurfsbeschluss, Stand 
15.11.2021“ ist ein Hauptwirtschaftsweg, der von Westen nach Osten über die 
Innenkippe verläuft und so Elsdorf mit Niederzier verbindet, bereits nachrichtlich 
skizziert. Bei der Gestaltung dieser Straße ist angesichts der landschaftlichen und 
ökologischen Qualitäten der Sophienhöhe auf eine gute landschaftliche Einbindung 
sowie eine möglichst geringe Breite zu achten. 
 
• Wiederherstellung der Verbindung Titz-Niederzier  
Auch die Straßenverbindung (ehem. L12) soll durch einen Anschluss an der Ostseite 
der Sophienhöhe von Rödingen/Titz nach Niederzier wiederhergestellt werden. 
 
• 
Auffahrten zum Gipfelplateau „Goldene Aue“ 
Die zweite Erschließung für den PKW-Verkehr bilden die Auffahrten zum Gipfelplateau 
„Goldene Aue“. Von Niederzier aus ist eine Straße schon seitens RWE Power geplant 
und in Ausführung. Für die direkte Verbindung von Elsdorf und Titz aus kann der

14 
 
derzeitige Wirtschaftsweg an der Ostseite der Sophienhöhe ausgebaut werden. Dieser 
ist notwendig für die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen auf der 
Sophienhöhe. Durch eine Umgestaltung kann er auch als Auffahrt zur Goldenen Aue 
(Besucher- und Informationszentrum) dienen. Bei der Gestaltung dieser Straße ist 
angesichts der landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der Sophienhöhe auf 
eine gute landschaftliche Einbindung, eine möglichst geringe Breite und eine 
Begrenzung der Anfahrten für motorisierten Individualverkehr zu achten. 
 
• Seilbahn auf die Sophienhöhe 
Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten wird ein Seilbahnsystem 
vorgeschlagen. Hierdurch sind Jülich, Niederzier, Elsdorf und die Sophienhöhe neu 
verbunden (Abzuwägen ist eine Ausprägung als kombiniertes Bus/Seilbahnsystem, wie 
es z.B. die RWTH mit dem „upBUS“ entwickelt hat. Ab dem Fuß der Höhe gibt es die 
Möglichkeit, das Seilbahnsystem weiterzuführen oder die Gondeln abzukoppeln und als 
autonom fahrende Busse die Verbindung zu den Mobilitätsknotenpunkten 
herzustellen.). Alternativ sind die Straßen hinauf auf die Sophienhöhe, sowohl von der 
Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu gewährleisten, die das 
Besucher- und Informationszentrum auf der Sophienhöhe dann z.B. über ein 
elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden können. 
 Um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen, wird 
empfohlen, eine Konzeptvergabe für die Seilbahnverbindungen auf die 
Sophienhöhe auszuschreiben. 
Folgendes Vorhaben liegt größtenteils außerhalb des Braunkohlenplans, bezieht jedoch die 
innerhalb der Sicherheitslinie verorteten Tagesanlagen und den Kohlebunker mit ein: 
 
• 
Verlängerte Hambach Bahn 
Die Hambach-Bahn bietet nach ihrer bergbaulichen und energiewirtschaftlichen 
Nutzung Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen Mobilität bezüglich einer 
interkommunalen Nachnutzung und Anbindung der Tagesanlagen / des Kohlebunkers 
an umgebende Ortschaften. Angesichts des extrem hohen Aufwands, um neue 
Schieneninfrastrukturen zu realisieren, ist die Verfügbarkeit der Hambach Bahn eine 
einzigartige Gelegenheit. Sukzessive kann diese schon vorhandene Infrastruktur für 
einen Mischverkehr genutzt werden. Die derzeitige Trasse der Hambach-Bahn kann 
etwa auf Höhe der Straße „Dorsfeld“ im Kerpener Stadtteil Blatzheim an die 
bestehende Schiene Aachen – Köln angeschlossen werden. Ab der derzeitigen RWE-
Betriebsstätte im Bereich der Tagesanlagen könnte die Hambach-Bahn verlängert 
werden und über Niederzier und Hambach geführt und danach an die bestehende 
Trasse der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden. Hierdurch würden neben 
den Tagesanlagen und dem Kohlebunker auch der Ortskern Jülich, das 
Forschungszentrum Jülich, Hambach und Niederzier eine direkte Verbindung für den 
Personenverkehr über die Schiene mit Köln bekommen. Etwaige Weiterentwicklungen 
sind gemeinsam mit der Entwicklung der Tagesanlagen und des Kohlebunkers zu 
denken (s. Abschnitt unten „RWE Tagesanlagen und Kohlebunker“). 
 Die Potenziale der Hambach-Bahn, inklusive einer Verlängerung, sollten 
durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden.

15 
 
 
3.3 Kontaktbereiche Ortskerne – Tagebau(see)/Transformationslandschaft 
 
Ziel: Im Möglichkeitsbereich des Braunkohlenplans die Aufwertung angrenzender Ortskerne als 
attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte vorbereitend unterstützen. ( s. Anlage 3-A; 
Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Die wirtschaftliche und städtebauliche Struktur 
der Ortskerne rund um den Tagebau Hambach verdeutlicht Aufwertungsbedarf. Sie beinhaltet 
gleichzeitig einzigartige Bauten und Transformationsflächen. Im Zusammenhang hiermit 
eröffnet die Neugestaltung der Landschaften im Bereich des Braunkohlenplans besondere 
Chancen. Eine besondere Relevanz haben dabei spezifische durch den Rahmenplan definierte 
Kontaktbereiche zwischen Ortskernen und Tagebau(see)/Transformationslandschaft. 
 
• Manheim-Alt 
Im aktuellen Revierkonzept zum Tagebau Hambach (Stand 2/2022) ist die 
Ausgestaltung der „Manheimer Bucht“ für die Böschungssicherung des zukünftigen 
Hambacher Sees vorgesehen. Das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde St. 
Albanus und Leonhardus in Manheim-Alt wird nach derzeitigem Stand erhalten und 
stellt mit der Fläche des ehemaligen Friedhofs sowie der Kartbahn Manheim eine 
kulturlandschaftliche Besonderheit dar. 
Erste Grundzüge zur Nachnutzung der Alt-Manheimer Kirche mitsamt Umgebung (z.B. 
als „Kulturpark") eröffnet der Rahmenplan Hambach. Das Gebäude mit Umgebung soll 
als Kontaktbereich zum Tagebau(see) ausgebildet werden. Von hier aus soll ein 
Zugang in die erst spät mit Wasser befüllte Manheimer Bucht inklusive touristischer 
Infrastruktur führen (s. Kapitel „Zwischennutzung“). 
Nach Möglichkeit soll auch frühzeitig eine der ökologischen und freizeitbedingten 
Nutzung dienende Wasserfläche („Manheimer Teich“) in Sichtweite der Kirche realisiert 
werden. 
 Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.   
 
• 
Morschenich-Alt 
Für das Dorf wird ein neues Leitbild erarbeitet, das völlig neue Funktionen und 
Bauweisen mit Spuren der Geschichte in denkmalpflegerisch wichtigen Gebäuden und 
Fassaden verbindet. Die Entwicklung von alten und neuen Gebäuden, Infrastrukturen 
und Produktionsprozessen zielt auf Kreislaufprinzipien und Energieautarkie. Das neu 
belebte Dorf soll die Option eines baulichen Heranwachsens an den See erhalten. Mit 
dem Ansteigen des Wasserspiegels ab 2030 sollen am zukünftigen Seeufer bereits 
freizeitwirtschaftliche Infrastrukturen entstehen (s. Kap. 3.1.3). Perspektivisch sollen, 
sobald dies bergrechtlich zulässig wird, auch Siedlungsareale bis hin zum 
Seeuferbereich realisiert werden. Während der Befüllphase sind, außerhalb der 
Sicherheitszone, auch Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung, z.B. in einer 
Arrondierung mit Bezug zum Altort, denkbar. Diese schaffen ein alternatives 
ökologisches Beherbergungsangebot mit Seeblick. Für den Bereich soll eine naturnahe 
touristische Erschließung inklusive einem Zugangsbereich hin zum zukünftigen See 
erfolgen.  
 Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.

16 
 
• Tagesanlagen und Kohlebunker (ca. 120 ha) 
Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker Hambach, die schon in wenigen Jahren 
nicht mehr für den Tagebaubetrieb benötigt werden, wird ein Nachnutzungskonzept 
durch die „Perspektive. Struktur.Wandel GmbH", inklusive der Gemeinde Niederzier und 
der Neuland Hambach, entwickelt. Der Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr 
gut an das Straßen- und Schienennetz angebunden. Durch die Weiternutzung und 
eventuelle Erweiterung der Hambach-Bahn kann die Erschließung nochmals stark 
aufgewertet werden. Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power, der auch dem 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bereich nicht als land- 
oder forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich sondern als „sonstige Fläche“ 
dargestellt. Von einer baulichen Folgenutzung kann ausgegangen werden. 
Die Neuland Hambach Kommunen sind bereit, eigene Flächenbedarfe auf dieser 
großen (inter-) kommunalen Entwicklungsfläche einzubringen. 
Um eine möglichst flexible bauliche Folgenutzung (Leben und Arbeiten) zu ermöglichen, 
erscheint es sinnvoll, die ca. 120 ha als Entwicklungsfläche für den Strukturwandel im 
Braunkohleplan auszuweisen. Dies würde künftig gewerblich-industrielle Nutzungen 
aber auch - aufgrund der direkten Nähe zum künftigen See - Wohnungsbau, 
Gemeinbedarfsflächen sowie Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen 
ermöglichen.  
 
 Vorschlag: Die RWE-Tagesanlagen inkl. Kohlebunker als Entwicklungsfläche 
darstellen. Eine frühzeitige Entlassung des Gebietes aus dem 
Braunkohlenplan und dem Bergrecht (außerhalb der Sicherheitslinie) muss 
– sobald dies auf der Zeitachse möglich wird – gewährleistet sein. 
 Vorschlag: Die Darstellung der Flächen zwischen den Tagesanlagen und 
dem nördlich gelegenen Tagebausee als „besondere Ufergestaltung“ 
kennzeichnen. 
 
• Tore zur Sophienhöhe 
Für den Aufstieg auf die Sophienhöhe sind besondere Zugangsbereiche vorgesehen, 
die unter der Bezeichnung „Tore“ mit landschaftsgestaltenden Elementen und 
Aufenthalts-/Parkmöglichkeiten ausgestattet werden. Dies erfordert möglicherweise 
Anpassungsbedarf im Abschlussbetriebsplan zur Sophienhöhe. Details zu den 
einzelnen Toren finden sich in den folgenden Abschnitten Niederzier, Stetternich, Titz 
und Elsdorf. 
 
• Ortskern Niederzier 
Das Profil von Niederzier wird landschaftlich durch die Lage zwischen den Tagebauen 
Inden und Hambach und die Lage am Fuß der Sophienhöhe geprägt. Am Rand von (Alt-
)Niederzier, östlich der L264 ist, im Rahmenplan ein „Tor“ für den Aufstieg auf  die 
Sophienhöhe sowie ein MobilHub vorgesehen, bestehend aus einem P&R Platz und 
einer Seilbahnstation. Die Seilbahn führt zum geplanten Landschaftszentrum auf der 
Sophienhöhe. Am Fuße der Sophienhöhe ist eine ökologische Ferienwaldsiedlung 
möglich, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde. Am zukünftigen

17 
 
Westufer sollen ein Anleger und Strand einen Freizeitspot mit Zugangsbereich hin zum 
See schaffen. 
 Um eine Freizeit- und Erholungsnutzung bereits heute in die 
regionalplanerischen Voraussetzungen einzubinden, sollten die Flächen im 
Tagebauvorfeld bei Niederzier bewusst der Funktion der 
landschaftsorientierten Erholungs-, Sport-, Tourismus- und 
Freizeitnutzungen zugewiesen werden. 
 Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“. 
 
• Ortskern Stetternich 
Stetternich ist der Ortskern von Jülich am Fuß der Sophienhöhe. Hier bietet 
insbesondere die ehemalige Römerstraße (Via Belgica) Aufwertungspotenziale. Entlang 
der Straße können landschaftsarchitektonische Maßnahmen ihre Funktion als Zugang 
zur Sophienhöhe stärken. Der vorhandene Parkplatz sollte mit unterschiedlichen 
freizeitbezogenen Nutzungen als „Tor“ für den Aufstieg auf die Sophienhöhe 
qualifiziert werden, inklusive Aufenthaltsmöglichkeit, Fahrrad-Verleih- und Seilbahn-
Station. Auf der Sophienhöhe selbst könnten die ehemaligen Treppen als direkter 
Zugang zum Aussichtspunkt wiederhergestellt werden. 
 
 
• Ortskerne Rödingen und Höllen 
Die Ortskerne Rödingen und Höllen liegen ebenfalls am Fuß der Sophienhöhe. Der 
Ortskern Rödingen kann durch kleine Arrondierungen mit einer angemessenen Dichte, 
aufbauend auf vorhandene Bautypologien, gestärkt werden. Außerdem bieten 
Rödingen und Höllen durch die Lage am Fuß der Sophienhöhe Potenziale für eine 
touristische Entwicklung. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und das 
damit verbundene touristische und kulturelle Potenzial in Höllen ist ein erster 
Baustein. Touristische Angebote wie ein Hotel/Pensionen, Gastronomie sowie eine 
Fahrrad-Servicestation und -Verleih können den Ortskern Rödingen weiter stärken. 
Dazu könnten vorhandene leerstehende Bauten im Ortskern genutzt werden. 
Rödingen ist im Rahmenplan als Etappenziel für eine neue Fahrradroute ausgewiesen. 
Diese verläuft von Garzweiler über Titz nach Höllen und soll an den Hambach-Loop 
rundum die Sophienhöhe anschließen. Der dort bereits bestehende Parkplatz soll 
ebenfalls als „Tor“ zur Sophienhöhe qualifiziert werden (Zusammenspiel mit 
Stetternich). Von hier aus soll als neuer Zugang zum Aussichtspunkt auf die 
Sophienhöhe die „Höllentreppe“ zum weiter oben gelegenen See führen. Von diesem 
Aussichtspunkt aus haben die Besucher*innen einen Blick auf Garzweiler. 
 
 
• Ortskern Elsdorf 
Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See. Dieses Alleinstellungsmerkmal kennzeichnet 
das Profil von Elsdorf. Am Tagebaurand sollten drei Impulsräume mit besonderen 
Entwicklungsabsichten der Kommune Berücksichtigung im Braunkohlenplan finden: (1) 
der Raum rund um das Forum :terra nova, (2) der neu zu schaffende städtebauliche 
Balkon vor dem Ortskern Elsdorf (Vista Nova) und (3) der Raum am Ende des 
sogenannten Speedways (Porta Sophia). Die regionale Biotopvernetzung muss in diese 
Flächen mit städtebaulicher Ambition integriert mitgedacht werden. Der Raum rund

18 
 
um das Forum :terra nova wird als Besucherzentrum (terra nova 2.0) weiterentwickelt. 
Perspektivisch kann sich der Ortsteil Berrendorf bereits mit dem neuen Regionalplan 
zum See hin entwickeln. Neue Siedlungsflächen bei Berrendorf wie auch bei Giesendorf 
bilden den städtebaulichen Übergang zum zukünftigen See. Am Foodcampus können 
ebenfalls neue Impulse für Wohnen und Wirtschaft gesetzt werden. Diese Entwicklung 
wird den Ortskern Elsdorf stärken und bietet einen wichtigen, städtebaulichen 
Trittstein für die Entwicklung zum zukünftigen See, mit der Möglichkeit, eine 
Promenade auszuprägen.  
Perspektivisch kann in der Achse der ehemaligen Bahntrasse das Seequartier Vista 
Nova entstehen. Dieses neue Quartier bietet Raum für Nutzungen mit (über-)regionaler 
Bedeutung wie Hotels, Restaurants, Cafés sowie perspektivisch, nach Ende der 
Bergaufsicht, auch Wohnnutzungen. 
Der Raum Porta Sophia ist in der Rahmenplanung ein Knotenpunkt unterschiedlicher 
technischer, verkehrlicher und touristischer Infrastrukturen. Hier laufen zukünftig das 
Einleitbauwerk, Rheinwassertransportleitung und Speedway, ein Zugang zum See, ,der 
Hambach Loop und  die Seilbahn zur Sophienhöhe zusammen.  
Der Bereich dient zum einen als „Tor“ für den Aufstieg auf die Sophienhöhe. 
Gleichzeitig muss am Ort der Rheinwassereinleitung eine kombinierte Umsetzung von 
Inszenierung und technischer Einleitung ermöglicht werden. In Kombination mit dem 
Einleitbauwerk sind zugängliche Anlagen in der Mulde mit Aufenthaltsqualitäten zu 
realisieren. Ebenfalls ist der Standort des Übergabebauwerks (als kombinierter Bau 
oder als separater Bau im Umfeld) öffentlich zugänglich als Aussichtspunkt und 
Informationsort zu inszenieren. 
In direkter Nähe von Einleitbauwerk und Seilbahnstation ist ein Ferienpark im Wald 
vorgesehen, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde. 
 
Für die Bereiche :terra nova und Vista Nova ist im Rahmenplan jeweils ein See-
/Wasserzugang mit erholungswirksamer/touristischer Nutzung vorgesehen. Für den 
Bereich Vista Nova ist eine Zwischennutzung der als „Balkon“ bezeichneten Fläche 
(für das spätere Seequartier) im Wellenschlagsbereich angedacht. 
 Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“. 
 
3.4 Sicherheitslinie 
 
Für die folgenden Bereiche sollten Rücknahmen der Sicherheitslinie bzw. Teilentlassungen aus 
der Bergaufsicht abgewogen werden: 
• Teilabschnitte Hambach Loop  
• Baugrundstück Alt-Manheimer Kirche, ggf. weitere Grundstücke am Ort in 
der Arrondierung 
• Tagesanlagen und Kohlebunker (denkbar ab wann?) 
• Besucher- und Informationszentrum Sophienhöhe  
• Ökoretreat / Ferienanlage auf/an der Sophienhöhe 
• Aufgänge auf die Sophienhöhe und Aussichtspunkte auf dem Gipfel

19 
 
4. GUTACHTENBEDARF  
 
Empfehlung: 
 
 Realisierbarkeiten auf Basis des LEP, bzw. einer Überarbeitung desselben, 
sollten frühzeitig geprüft und hergestellt werden (z.B. bzgl. Nachnutzung 
der Tagesanlagen oder auch Besucherinformationszentrum). 
 Zugänge an den See und auf die Sophienhöhe (Machbarkeit und technische 
Ausgestaltungsmöglichkeiten, inklusive Wasserzugängen an ausgewählten 
Stellen und deren technische Realisierbarkeit z.B. durch 
Erdbaumaßnahmen, bewegliche Rampen/Pontons oder vergleichbare 
Lösungen) 
 Planung Flachwasserzonen und ökologische Vorranggebiete, inklusive 
Berücksichtigung der Zwischennutzungsphase 
 Seilbahn Sophienhöhe: Wir empfehlen eine Konzeptvergabe für die 
Seilbahnverbindungen auf die Sophienhöhe auszuschreiben, um die 
technische und wirtschaftliche Machbarkeit dieser Verbindungen zu prüfen 
 Biotopvernetzungskonzept, Teilbereich Hambach 
 
 Hambach Bahn: Wir empfehlen die Potenziale der Hambach-Bahn, inklusive 
einer Verlängerung und einer möglichen Mischnutzung, in einer 
Machbarkeitsstudie zu prüfen.  
 
 
Anzudenken: 
 
 Machbarkeitsstudie Ganzjahresbeweidung mit Schwerpunkt in der 
Rekultivierung 
 Touristische Potenzialanalyse bezüglich Zwischennutzungen 
 Analyse Auswirkungen und Zukunftsperspektive Land- und Forstwirtschaft 
um den Tagebau

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.3 zu TOP 6_Anlage 2-B_Zwischennutzung)

370 Zeichen

ZWISCHENNUTZUNG
Wald (Bestand/Neu)
Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern)
Offenlandschaften z.B. Goldene Aue
Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekt I
Seebereich mit Potentialflächen für schwimmende Nutzungen
Ökologische Vorrangzonen 
Potentialflächen für erneuerbare Energien
Bereiche mit dauerhaftem Seezugang
Sicherheitslinie
Obere Böschungskante Tagebau

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH)

942 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0814 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Boris Linden 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 16.06.2023 6. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
„Rahmenplan Hambach: Eingabe zum Braunkohlenplan“ (nebst Anlagen) seitens der NEULAND 
HAMBACH GmbH sind dieser Vorlage als Anlagen 1 - 4 beigefügt. Herr Boris Linden wird hierzu 
mündlich in der Sitzung des Braunkohlenausschusses vortragen. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1.1 zu TOP 6_Eingabe BKP_Rahmenplan Hambach  
2. Anl. 1.2 zu TOP 6_Anlage 2-A_Nutzungssschwerpunkte  
3. Anl. 1.3 zu TOP 6_Anlage 2-B_Zwischennutzung  
4. Anl. 1.4 zu TOP 6_Anlage 2-C_Biotopverbund

Beratungsverlauf (1)

16.06.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0814
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
13.06.2023 10:21