BKA 0814
Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.4 zu TOP 6_Anlage 2-C_Biotopverbund)
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LANDSCHAFTSGESTALTUNG Wald (Bestand/Neu) Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern) Offenlandschaften z.B. Goldene Aue Landwirtschaftsflächen im näheren Seeumfeld Biotopverbund Strukturreiche Landwirtschaft Lineare Vernetzungsstrukturen See Bereiche mit ökologischer Bedeutung im Ufer- und Gewässerbereich inkl. Vorrangzonen
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.2 zu TOP 6_Anlage 2-A_Nutzungssschwerpunkte)
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LANDSCHAFTSGESTALTUNG Wald (Bestand/Neu) Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern) Offenlandschaften z.B. Goldene Aue Landwirtschaftsflächen im näheren Seeumfeld Lineare Vernetzungsstrukturen Seeuferbereiche mit Freizeitnutzung und Strand Sport- und Freizeitflächen Strand (intensiv/extensiv) See Bereiche mit ökologischer Bedeutung im Ufer- und Gewässerbereich inkl. Vorrangzonen BAULICHE ENTWICKLUNG Städtebauliche Entwicklungsbereiche Städtebauliche Entwicklungsflächen Besondere Orte mit baulichen Landmarken Siedlungsbereiche Bestand INFRASTRUKTUR Neue Bahnstrecke, Verlängerung Hambach Bahn Bahntrassen Bestand Straßen neu PLANUNGSBEREICH Sicherheitslinie Obere Böschungskante Tagebau
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.1 zu TOP 6_Eingabe BKP_Rahmenplan Hambach)
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RAHMENPLAN HAMBACH: EINGABE ZUM BRAUNKOHLENPLAN
V. 12.05.2023
INHALT
1. EINLEITUNG
2. ÜBERGEORDNETE EMPFEHLUNGEN / GRUNDSATZZIELE / PLANZEICHEN
3. ANREGUNGEN AUS DEM RAHMENPLAN HAMBACH
3.1 Landschaft
( BKP-Kapitel „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung
des Abbaubereichs“)
3.1.1 Ökologie, Biodiversität und Artenschutz
3.1.2 Landschaftliches Raumgerüst
3.1.3 Erholungs- und Freizeitnutzungen
3.1.4 Zwischennutzungen
3.2 Verkehrsinfrastruktur
( BKP-Kapitel „Straßen und Leitungen“)
3.3 Kontaktpunkte Ortskerne – Tagebau(see)
( BKP-Kapitel „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung
des Abbaubereichs“)
3.4 Sicherheitslinie
( BKP-Kapitel „Sicherheitslinie“)
4. GUTACHTENBEDARF
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1. EINLEITUNG
2021 stellte die Neuland Hambach GmbH die Raumentwicklungsperspektive Hambach vor, die
bereits wichtige Eckpunkte für eine hochwertige Wiedernutzbarmachung und die Schaffung
von Entwicklungspotenzialen für das Tagebauumfeld kommuniziert. Der Braunkohlenaus-
schuss forderte die Neuland Hambach auf, die Raumentwicklungsperspektive zu einer detail-
lierten Rahmenplanung fortzuschreiben, um diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren für
den Tagebau Hambach als wichtigen Belang berücksichtigen zu können. Wegen der
erheblichen Zeitverkürzung für Planungsüberlegungen durch das Kohleausstiegsgesetz sind
bereits im zu erstellenden Vorentwurf Festlegungen zu treffen und Ziele zu formulieren, die
für nachfolgende Verfahrensschritte und Betriebspläne Vorgaben definieren. Aktuell wird der
geforderte Rahmenplan ausgearbeitet und konkretisiert ( s. Anlage 3/Zeichnungen zum
Rahmenplan).
Im folgenden Kapitel werden zuerst übergeordnete Hintergründe sowie Anregungen für die
Grundsatzziele im neu aufzustellenden Braunkohlenplan dargelegt. In den darauffolgenden
Kapiteln werden die Themen Landschaft, Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwicklung
sowie der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf für den Braunkohlenplan-Entwurf
erläutert. Die textliche Erläuterung wird durch eine stark vereinfachte Plandarstellung im
Sinne des Braunkohlenplanes, durch den detaillierteren Entwurfsstand des Rahmenplanes
und ebenfalls durch zwei Pläne zu Zwischennutzungen veranschaulicht.
2. ÜBERGEORDNETE EMPFEHLUNGEN / GRUNDSATZZIELE / PLANZEICHEN
Die im Rheinischen Revier entstehenden Seen werden zu den größten künstlichen Seen
Europas zählen. Hier muss sich das Ziel des Wirtschafts- und Strukturprogrammes, den
räumlichen Umbau zur Schaffung neuer Lebensqualität zu nutzen, materialisieren. Die
Tagebaufolgelandschaften und ihr Umfeld bieten besondere Potenziale für Innovation und
Wachstum in Qualität. Das gilt sowohl für die Vernetzung von Biotopverbünden als auch für
die Entwicklung einer neuen Urbanität im Grünen und in bester (See-)Lage. Sie sollen lebendig
gestaltet werden und attraktive Standorte für Investitionen in die Zukunft bieten. Dort wo
Verkehrswege vor Jahrzenten gekappt und die Tagebaue lange Zeit als Raumbarrieren
gewirkt haben, kann die Neuerschließung der Tagebaufolgelandschaften zu neuen
Verbindungen und Mobilitätsformen führen und gleichzeitig neue Nutzungen sowohl
temporärer als auch dauerhafterer Art ermöglichen. Um die Kommunen bis zur Mitte des
Jahrhunderts handlungsfähig und vital zu halten, müssen allerdings strategisch bedeutsame
Vorhaben, im Bereich der Zuständigkeiten des Braunkohlenplans, gesichert werden.
Gleichzeitig müssen Entwicklungskorridore (z.B. mit Blick auf sich verändernde
Nutzungsprioritäten oder auch Technologien) offengehalten werden. Dies erfordert eine
Verantwortung des „Möglichmachens“ aller Beteiligten im Aufstellungsprozess zum
zukünftigen Braunkohlenplan Hambach.
Der 1977 in Kraft getretene und derzeitig noch gültige Braunkohlenplan Teilplan 12/1 wurde
auf Basis des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet von 1950
zugelassen. Er entstand vor der Integration des Braunkohlengesetzes in das
Landesplanungsgesetz 1979, mit der die Braunkohlenplanung auch den Bestimmungen und
Zielen des Raumordnungsgesetzes untergeordnet wurde. Insofern sind die Festlegungen im
Braunkohlenplan 12/1 aus heutiger Sicht rudimentär und nicht mehr zeitgemäß.
Im Tagebau Hambach wurde mit dem Beschluss des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
nun bereits vom Gewinnungs- auf einen Rekultivierungsbetrieb umgestellt. Die letzten
Abbauaktivitäten enden bereits im Jahr 2029, mehr als 15 Jahre früher als ursprünglich
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geplant. Der neu aufzustellende Braunkohlenplan Hambach muss somit zeitnah eine
geordnete Beendigung des Kohleabbaus, eine Schwerpunktverschiebung hin zur
Wiedernutzbarmachung sowie eine perspektivische Rückführung der Flächen in die regionale
und (inter-)kommunale Planung zum Ziel haben. Dieser Prozess bietet die Chance, neue und
zeitgemäße Methoden in der textlichen und zeichnerischen Festlegung anzuwenden.
Für den neuen Braunkohlenplan Hambach müssen die neuen politischen Rahmenbedingungen
beachtet werden:
Die Leitentscheidung 2021 hat einen Perspektivwechsel eingeleitet: Der Transformations-
raum des Tagebaus mit seiner Umgebung soll zum Zukunftsraum entwickelt werden, mit der
Umgebung verbunden werden und möglichst frühzeitig vielfältige Entwicklungsperspektiven
eröffnen. In diesem Sinne sind sowohl die schnellstmögliche In-Wertsetzung der
Tagebaurandbereiche/ Sicherheitsstreifen als auch vielfältige Zwischennutzungen im
Böschungssystem zu prüfen, planerisch vorzubereiten und zu genehmigen.
Das Landesplanungsgesetz NRW erwartet von Braunkohlenplänen insbesondere Angaben
über „Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung in Abbau- und
Aufschüttungsgebieten einschließlich der im Rahmen der Rekultivierung angestrebten
Landschaftsentwicklung sowie über sachliche, räumliche und zeitliche Abhängigkeiten“. Die
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten sollten aus Sicht der Neuland Hambach
den Möglichkeitsraum der frühzeitigen In-Wertsetzung von der Zwischennutzung bis zur
Endgestaltung definieren. Das Landesplanungsgesetz sieht darüber hinaus unter §38 die
Notwendigkeit einer Experimentierklausel. Eine Überprüfung der Auswirkungen soll erst bis
zum 31. Dezember 2024 durch die Landesregierung erfolgen. Dennoch sollte bereits davor, im
Sinne einer effizienten Planung, der Braunkohlenplan Hambach „[…] Vorhaben der
Energiewende, zur Bewältigung der Auswirkungen des Klima- und des Strukturwandels oder
im Zusammenhang mit den Anforderungen der Digitalisierung oder der Klimaanpassung […]“
(Absatz 1) begünstigen. Die Definition des Hambacher Tagebauumfelds als einer der Räume
(Absatz 2) in NRW für neue, vereinfachte Verfahren erscheint naheliegend und wurde
entsprechend auch in der Stellungnahme der Neuland Hambach zum Regionalplan angeregt.
Derzeit erarbeitet das Land NRW eine neue Leitentscheidung 2023. Sie muss organisieren,
dass das o.g. Ziel (Tagebaue zu Zukunftsräumen entwickeln) sich auch in den nachfolgenden
Plan- und Genehmigungsverfahren wiederfindet. Es sind insbesondere die (inter-)kommunalen
Entwicklungsabsichten, wie sie in den strategischen Entwicklungskonzepten der
Tagebauumfeldverbünde entwickelt wurden und werden, aufzugreifen und mit hohem Gewicht
in die Abwägung der laufenden Planungsverfahren aufzunehmen. Der planerische Vollzug wird
z.T. schon im zeitlichen Gestaltungsrahmen des anstehenden Regionalplanes stattfinden;
darüber hinausweisende Entwicklungen sollten nicht durch ausschließende Festlegungen
erschwert werden. Die Umsetzung stößt aktuell noch an landesplanungs- und
genehmigungsrechtliche Grenzen, die mit der neuen Leitentscheidung aufgelöst werden
müssen. Das Land sollte im Zusammenhang mit der neuen Leitentscheidung 2023 einen
planungsrechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Transformation der Tagebauumfelder
schaffen, in dem das Landesplanungsgesetz und der Landesentwicklungsplan entsprechend
angepasst und Durchführungsverordnungen bzw. Erlasse zur Umsetzung geschaffen werden.
Dies umfasst auch ein eigenes Planzeichen für die „Tagebautransformationslandschaften“,
welches das gebotene Maß an Flexibilität bei der weiteren Ausgestaltung dieser besonderen
Räume ermöglicht. Die Bezirksregierung kann dann im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die (inter-
)kommunalen Entwicklungskonzepte der Anrainer mit den Braunkohle- und Regionalplänen
unterstützen und die Belange in den Planungsverfahren berücksichtigen.
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Die Ziele der Raumordnung aus den alten Braunkohlenplänen sollten in diesem Sinne nicht
mehr handlungsleitend für neue Planentwürfe sein. Die Rekultivierungsziele für Hambach sind
aus den 70er Jahren und legen für 8.500 ha nur drei Ziele fest (Wasser, Landwirtschaft,
Forst); in Garzweiler stammen diese aus den 90er Jahren. Die Rekultivierungsziele sind neu zu
bewerten und gegen einen aus heutiger Perspektive fairen Ausgleich abzuwägen.
Die Anrainerkommunen des Tagebau Hambach sind in besonders hohem Maße von den
Auswirkungen des wirtschaftsstrukturellen, räumlichen und gesellschaftlichen
Strukturwandels im Rheinischem Reviers betroffen. Regionale Entwicklungsbedarfe im
Bereich Wohnen, Gewerbe, Mobilität und Lebensraum waren in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich eingeschränkt und große Flächen bleiben einer Entwicklung dauerhaft entzogen.
Insbesondere für Elsdorf und Niederzier gilt, dass jeweils rund ein Drittel der städtischen bzw.
gemeindlichen Fläche in der Transformationslandschaft verortet ist. Eine reibungslose
bauleitplanerische Ermöglichung städtebaulicher Entwicklungsperspektiven, u.a. für eine
touristische Infrastruktur (Radwege, Infozentren, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, etc.) ist
zu gewährleisten.
Eine landesplanerische Wertung der bestehenden Braunkohlenpläne als „Freiraum“ (gemäß
der alten Rekultivierungsziele) führt dazu, dass jeder In-Wertsetzung der fehlende Siedlungs-
anschluss und Neuansatz im Freiraum entgegensteht. So steht vor jedem städtebaulichen
Projekt ein landesplanerisches Zielabweichungsverfahren und eine Ausnahmebegründung. Es
ist aus Sicht der Neuland Hambach daher dringend festzuhalten, dass Tagebaubereiche (inkl.
Sicherheitsstreifen) Konversionsflächen sind, die sich als Experimentierräume für flexible
Planung und Entwicklung eignen.
Die Änderung des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 ist eine Besonderheit. Dieser umfasst einen
Raum von 8.500 ha, der über Jahrzehnte der Raumplanung entzogen war und nunmehr neu in
die umgebende Landschaft zu integrieren ist. Das entspricht ungefähr der Dimension der
Gesamtfläche einer größeren Stadt wie Düren. Darüber hinaus ist Hambach der größte
Lockergesteinstagebau Europas, mit einem Tagebautiefsten von 411 Metern. In diesem Sinne
steht Hambach beispielhaft für die viel beschworene „größte Landschaftsbaustelle Europas“
und muss die Ambition entwickeln, als ausgesuchter Experimentier- und Demonstrationsraum
in der vom Land NRW gewollten Internationalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA) eine
entsprechende Rolle wahrnehmen zu können.
Grundsatzziele
Für die Grundsatzziele im Kapitel „Allgemeine Erläuterungen“ des neu aufzustellenden
Braunkohlenplans Hambach schlagen wir folgende übergeordnete Ziele der
Raumordnung (in loser Anlehnung an den derzeitigen Braunkohlenplan Inden) vor:
1. das Ziel, als Zukunftsraum für Region und Kommunen frühzeitig, vielfältige,
innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen
(Leitentscheidung 2021, Entscheidungssatz 1) und der Experimentierklausel des
Landesplanungsgesetzes – als Sonderplanungszone – einen Entfaltungsraum zu
bieten (Absätze 1 und 2).
2. das Ziel eines kurz- und mittelfristigen Beitrags zur Energiewende und einer
langfristig sicheren Energieversorgung unter Berücksichtigung der
Standortgebundenheit als Grundlage einer transformativen Gesellschaft
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3. das Ziel eines dauerhaft leistungsfähigen Naturhaushaltes als biologische
Lebensgrundlage, sowie gleichzeitig als Grundlage für die multifunktionale
Wiedernutzbarmachung als erlebbarer Landschaftsraum
4. das Ziel, einen Entwicklungsrahmen für neue soziale und kulturelle Bindungen und
zukunftssichere Erwerbsmöglichkeiten als Grundlagen des gesellschaftlichen
Zusammenlebens zu bieten
5. Im Sinne der Leitentscheidung 2021, Entscheidungssatz 9, ist die Befüllung der
Restseen auf einen Zeitraum von 40 Jahren nach Ende der Braunkohleförderung
im Tagebau auszurichten. Dafür ist auf nationaler und internationaler Ebene
einzutreten und es sind alle Möglichkeiten einzubeziehen, die ggf. auch Lösungen
über die Nutzung von Rheinwasser hinaus einschließen. Ebenso ist die planmäßige
Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung (RWTL) zu gewährleisten. Soweit
abzusehen ist, dass aufgrund des Wasserdargebotes oder verzögerter Umsetzung
der RWTL eine Befüllung im angestrebten Zeitraum nicht möglich wird, ist dies
durch Maßnahmen im Rahmen der Inwertsetzung inklusive Zwischennutzungen zu
kompensieren.
6. Aufgrund der langen Befüllzeiten sind bereits ab dem Beginn der Seebefüllung
mindestens acht gesicherte Zugänge in die Mulde und davon mindestens vier
Wasserzugänge – mit Entsprechung auch auf der Regionalplanebene – zu
realisieren, die möglichst frühzeitig vielfältige (Zwischen-)nutzungen zulassen.
Zuwegungen sollten insbesondere im IBTA-Präsentationsjahr 2032 in
ausgewählten und gesicherten Bereichen nutzbar sein. Es ist transparent
darzustellen, welche Bereiche wann und wie nutzbar werden. Zum Zeitpunkt der
Beendigung der Abbautätigkeit 2029, zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer IBTA
2032 sowie in fünf Jahresschritten nach dem Beginn der Seebefüllung (2035, 40,
45, …).
7. Es gilt die Anrainerkommunen und ihren Umfeldverbund Neuland Hambach
perspektivisch in Verantwortung zu bringen. Mit der Folgelandschaft soll ein Raum
entstehen, der für sich selbst verantwortlich ist, die Lasten tragen kann und dafür
die Werte erwirtschaftet. Ziel ist die Schaffung einer attraktiven, vielfältig
nutzbaren Folgelandschaft mit hohen Qualitäten und Innovationen in den Bereichen
Klimaschutz, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawande ls, Ökologie, Land-
/Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wohnen und Gewerbe, erneuerbaren
Energien und Mobilität. Ziel ist eine hohe gestalterische, funktionale
ressourcenschonende und nachhaltig wirtschaftliche Qualität.
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Planzeichen
Der zukünftige Braunkohlenplan Hambach erfordert eine Planung neuester Prägung
mit weiter auszudifferenzierenden Planzeichen in der zeichnerischen Darstellung. Aus
der Perspektive des Rahmenplan Hambachs sind mindestens diese beiden neuen
Planzeichen erforderlich:
o „Halboffene Landschaft / Zugang zum See“ (ergänzend zum bisherigen
Planzeichen „Uferbegrünung“)
o „Potenzialbereich Erneuerbare Energien“
Abb. 1: Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach, aus: Braunkohlenplanverfahren Hambach –
Vorentwurfsbeschluss, Stand 13.12.2022
Abb. 2: Rahmenplan Hambach Erstentwurf, Stand 20.04.2023
Abb. 3: Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach, aus: Braunkohlenplanverfahren Hambach –
Vorentwurfsbeschluss, Stand 13.12.2022
Abb. 4: Rahmenplan Hambach, Entwurf Zwischennutzungskonzept, Stand 20.04.2023
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3. ANREGUNGEN AUS DEM RAHMENPLAN HAMBACH
3.1 Landschaft
Bei der Rekultivierung und Oberflächengestaltung sind sowohl klimatische Funktionen
(Kühlen, Lüften), die Belange der Landschaftsplanung, des Naturschutzes und der Biodiver-
sität sowie der Landwirtschaft, aber auch Erholungs- und Freizeitaspekte sowie städtebau-
liche Gestaltungsansprüche in Einklang zu bringen.
Durch den Braunkohlenbergbau wurde in eine funktionsfähige Kulturlandschaft eingegriffen.
Einzelne Anrainerkommunen verlieren zum Teil bis zu einem Drittel ihrer Fläche dauerhaft an
den Tagebau. Die Wiedernutzbarmachung soll diesen Eingriff weitgehend kompensieren. Mit
der Rekultivierung und insbesondere der Gestaltung und Befüllung des Tagebausees, ent-
stehen auch ganz neue Biotopstrukturen (z.B. Lebensraumfunktionen von Waldflächen und
Uferbereichen), landwirtschaftliche Flächen sowie neue Freiraumfunktionen (Landschafts-
erfahrungsfunktion, Erholung, Freizeitnutzung, ökologische Bildung). Die Wiedernutzbar-
machung muss im Sinne der Leitentscheidung und als Beitrag zum laufenden Strukturwandel
über die Wiederherstellung früherer Nutzungen hinaus, auch einen gesteigerten Freizeit- und
Erholungswert schaffen, eine ökologische Regeneration des Abbaubereiches zum Ziel haben
und den Blick in Richtung nutzungsfähiger Gestaltung lenken. Darüber hinaus geht es um
Exzellenzansprüche, wie sie in den Vorstellungen von Modellregionen und den Zielen der
Internationalen Bau- und Technologieausstellung verankert sind.
3.1.1 Ökologie, Biodiversität und Artenschutz
Ziel: Herstellung funktionsfähiger Biotope mit einem intakten Naturhaushalt durch vielfältige
Lebensräume mit differenzierten Standorten. ( s. Anlage 3-C; Erläuterungskarte
„Biotopvernetzung“) Bei der Anlage neuer Nutzflächen insbesondere Wälder,
Landwirtschaftsflächen, Halboffenlandschaften und Grünlandflächen sowie des Tagebausees
ist eine Biotopvielfalt herzustellen. Die Flächen zur Wiedernutzbarmachung sollten wie folgt
qualifiziert werden:
• Wälder sollten als naturnahe Wälder, inklusive einem Anteil freier
Naturwaldentwicklung, mit möglichst einheimischen und gleichzeitig
klimaangepassten Mischwaldstrukturen angelegt werden. Lichtungen, differenzierte
Waldsäume und stehende Kleingewässer sind dabei als nötige kleinteilige
Lebensräume herzustellen.
• Landwirtschaftsflächen sollten durch Ackerrandstreifen, Feldhecken und Baumreihen
ökologisch angereichert werden. Die terrassenförmig angeordneten
Landwirtschaftsflächen in der Rekultivierung auf der Sophienhöhe werden durch ca.
10 m hohe Böschungen abgestuft, die mit Wiesen, Blühstreifen und halboffenen
Landschaften begrünt werden sollten.
• Halboffenlandschaften bestehen aus locker baumbestandenen Wiesen, beispielsweise
Obstwiesen, die durch Habitatstrukturen wie Totholz- oder Steinhaufen angereichert
werden sollten, so wie dies auf den Artenschutzflächen um den Tagebau schon
geschehen ist. Diese Flächen können durch Weidetiere gepflegt werden.
• Die Seeufer sind mit maximal dimensionierten Flachwasserbereichen,
Sukzessionsbereichen, Nistplätzen und Ausbuchtungen im Sinne der Strukturvielfalt
und Habitatqualität auszugestalten. Die Ausbildung von Flachwasserzonen und
Ausbuchtungen sind in der topographischen Bodenmodellierung zu berücksichtigen.
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Inseln sind aufgrund der Massenbilanz schwimmend zu gestalten. Schon während des
Füllzeitraumes sind ökologische Bereiche und Vorrangflächen für den Arten- und
Biotopschutz einzurichten. Angrenzend an die Biotope Steinheide, Bürge und
Hambacher Forst sind daher frühzeitig Flachwasserzonen anzulegen und zu schützen.
• Die Schaffung möglichst vieler Kleingewässer im Rahmen der RWE Power-
Biodiversitätsstrategie für das Rheinische Braunkohlenrevier
(https://www.forschungsstellerekultivierung.de/downloads/biodiversitaetsstrategie_2
0190529_endfassung.pdf) und Strukturanreicherungen auf dem zukünftigen Seegrund
und den angrenzenden Flächen sollen unter Berücksichtigung der
Rekultivierungsverpflichtungen und der technischen Machbarkeit erfolgen. Die neuen
Nutzflächen sollen das bisher von RWE umgesetzte Artenschutzkonzept ergänzen und
tragen zu einer großräumigen Verbindung wichtiger Biotopkorridore über die
Böschungsbereiche des Sees bei. Diese Biotopvernetzung wird in Bezug zu weiteren
Vernetzungsmaßnahmen im Tagebauvorfeld entwickelt.
3.1.2 Landschaftliches Raumgerüst
Ziel: Eine vitale und abwechslungsreiche Landschaft strukturieren, um funktionsfähige
Ökosysteme und eine attraktive Erholungslandschaft mit touristischem Wirtschaftspotential
in integrierter Form zu gewährleisten. ( s. Anlage 3-C; Erläuterungskarte
„Biotopvernetzung“) Der Rahmenplan Hambach schlägt hierzu ein landschaftsplanerisches
„Raumgerüst“ vor, das die fünf oben genannten Landschaftstypologien als alternierende
Teilabschnitte jeweils im Bezug auf angrenzende Landschaftsräume und Ortschaften an die
Ufer des entstehenden Tagebausees heranführt:
• An der Westflanke der Sophienhöhe sollten die schon bewaldeten Bereiche bis an den
See erweitert werden. Schon jetzt haben sich auf der Sophienhöhe teilweise wertvolle
Biotope entwickelt, diese sind als ökologische Vorrangbereiche von (intensiven)
Freizeitnutzungen freizuhalten. Die Waldfläche wird von der schon bestehenden, bis
zum See zu erweiternden Goldenen Aue als Grünlandbereich unterbrochen. Hier soll als
bauliches Vorhaben ein Besucherinformationszentrum der Sophienhöhe
(„Landschaftszentrum") mit zugehöriger Gastronomie behutsam integriert werden (s.
Kap. Erholungs- und Freizeitnutzungen).
• Auf der Sophienhöhe entstehen mit einem Aussichtsturm, einem Baumwipfelpfad, der
Seilbahntrasse sowie den Zugängen aus umgebenden Ortschaften (z.B. Höllentreppe)
weitere landschaftsgestaltende bauliche Elemente.
• Der südöstliche Hang der Sophienhöhe wird insgesamt 250 ha Ackerflächen (davon
landwirtschaftliche Hochfläche ca. 200 ha) enthalten, die zum See hin durch lichte
Wälder und Halboffenlandschaften mit Beweidung abgelöst werden. An der Elsdorfer
Seeböschung wechseln sich Halboffenlandschaften mit Waldbereichen ab. Die
Waldbereiche schließen jeweils an angrenzende Bestandswälder an. Südlich des
Forums Terra Nova wird der zukünftige Überlauf des Sees in die Erft im Bereich des
Winterbaches und Wiebaches verlaufen.
• In der Manheimer Bucht wird der Wald westlich des FFH-Gebietes Steinheide durch
eine zukünftige Bewaldung der angrenzenden Uferböschungen erweitert. Im Bereich
der Manheimer Kirche, die baulich zu arrondieren ist, reagiert wiederum ein durch
Halboffenlandschaften geprägtes Ufer auf die noch vorhandenen Ackerflächen. Hier
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werden des Weiteren die auf fast gleichem Niveau wie die Manheimer Bucht liegenden
Kiesgrubenrekultivierungen der Kiesabgrabungen Buir topographisch an die
Manheimer Bucht angeschlossen. Somit öffnet sich ein naturnah gestaltetes Tal aus
Halboffenlandschaften mit Sukzessionsflächen, punktuellen Gehölzbereichen und
Kleingewässern. Zur Vernetzung von Steinheide und Hambacher Forst soll nördlich
entlang der Hambach Bahn in etwa 250m Breite ein waldbaulich umzusetzender
Korridor geschaffen werden, der über die bepflanzten Uferböschungen vor der
Manheimer Kirche hinaus als Biotopverbindung funktioniert.
• Die dem Hambacher Forst vorgelagerten Ufer sollen mit Aufforstungs- und
Sukzessionsbereichen wiedernutzbar gemacht werden. Diesem Uferabschnitt kommt
eine besondere ökologische Bedeutung zu, um die Vitalität des Hambacher Forstes
durch zusätzliche Strukturen zu stützen.
• Das waldbestandene Ufer im Bereich von Morschenich-Alt soll von
Halboffenlandschaften und Wiesenbereichen unterbrochen werden, dann aber
angrenzend an den Merzenicher Erbwald vor den Tagesanlagen fortgeführt werden, bis
zu einem wiederum offenen Bereich nördlich der Tagesanlagen.
• Die Böschungen oberhalb des Zielwasserspiegels im Bereich der Steinheide und des
Hambacher Forstes sollten als ökologische und biodiverse Vorrangflächen fungieren.
• Das an Niederzier vorgelagerte Ufer wird wiederum im Anschluss an die schon
vorhandenen Halboffenlandschaften (Artenschutzflächen RWE) als
Halboffenlandschaften ausgebildet. Hier ist ein öffentlicher Seezugang zu integrieren
(s. folgender Abschnitt).
3.1.3 Erholungs- und Freizeitnutzungen
Ziel: Die Landschaft des direkten Seeumfeldes mit Erholungs-/Freizeitfunktionen anreichern.
Einen Rad- und Wanderweg (ggf. auch Reitweg) rings um den See vorsehen, der im
Zusammenspiel mit Erholungs- und Freizeitflächen an den Rand-/Uferbereichen funktioniert.
( s. Anlage 3-A; Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Grundsätzlich soll die
Erschließung des entstehenden Tagebausees sowohl durch vorhandene als auch neu
herzustellende Straßen erfolgen (s. Kapitel 3.2). Im Sinne dieser Vorgehensweise wird der See
durch den ‚Hambach Loop‘, einen Rundweg für den Rad- und Fußverkehr (z.T. auch Reitsport),
erschlossen.
• Der Hambach Loop ist als Rückgrat für Erholungs- und Freizeitnutzungen in
angemessenen Abständen und an entsprechenden landschaftlichen Ausblicken auf
den See mit besonderen Elementen auszustatten. Hierzu gehören Rastplätze,
Aussichtsplattformen und weitere nötige Infrastrukturen wie Radstellplätze und ggf.
Mobilhubs. Die Wegeführung des Loops und die Positionierung der Rast- und
Aussichtspunkte sind der Darstellung des Rahmenplans ( s. Anlage 3; Zeichnungen
zum Rahmenplan) zu entnehmen.
Entlang des Loops sind unterschiedlich intensive Erholungs- und Freizeitflächen an den
Seeufern vorgesehen, die sich jeweils im Kontaktkorridor/Kontaktpunkten zu den
rückgelagerten Siedlungen befinden. Diese Vorschläge für zukünftige Nutzungsschwerpunkte
(s. Diagramm zu baulichen Nutzungen) sind in einer separaten Zeichnung aufgeführt. Im
Einzelnen sind dies:
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• Am Elsdorfer Ufer sollen Sportnutzungen im Bereich Terra Nova, sowie zwei
Strandbereiche am Forum Terra Nova und an der Porta Sophia (Schnittstelle zwischen
Sophienhöhe und Speedway) realisiert werden. Die Lärmschutzwälle an den
Böschungskanten sind grundsätzlich nach Beendigung der Braunkohlenabbautätigkeit
rückzubauen. So auch in Elsdorf, im Zuge der Gestaltung einer Seepromenade als Teil
des Rundwegs und zugunsten des Ausblicks auf den See. In Teilen können – da wo
eine entsprechende Detailplanung dies für sinnvoll erachtet – einige Wallstrukturen
erhalten und z.B. für ein zweites Fußwegesystem als „Panoramawege“ genutzt
werden, das die Promenade ergänzt.
• In der Kolpingstadt Kerpen soll ein Strand- und Freizeitbereich am vorgelagerten Ufer
der Alt-Manheimer Kirche mitsamt ihrem neu zu gestaltenden Umfeld (s. Kap 3.3 /
Manheim-Alt) entstehen. Mit dem Niveau ca. +80m dieses Bereiches lassen sich des
Weiteren die auf annähernd gleichem Niveau liegenden Kiesgrubenrekultivierungen
topografisch verknüpfen. Im unteren Bereich der Manheimer Bucht ist ebenfalls ein
Bereich für Freizeitnutzungen inklusive temporärem Gewässer vorgesehen (s.
Zwischennutzungen).
• In den Gemeinden Merzenich (Morschenich-alt) und Niederzier (sowohl vor den
Tagesanlagen als auch im Bereich des Ortsteils Niederzier) sind parkartige Strand-
und Freizeitbereiche mit Badestegen und Bootsanlegern (z.B. für ein schwimmendes
Ausflugs-Café) mit Zwischennutzungsmöglichkeiten bereits vor Erreichen des
Zielwasserspiegels zu ermöglichen ( Freizeitsiedlung Morschenich-alt: s. Kap. 3.3).
• Auf der Sophienhöhe soll die Ertüchtigung und Ausdifferenzierung der Wege für
sportliche Nutzungen wie Radfahren, Mountainbiking und Wandern erfolgen. Dazu
gehört die Anlage von Park- und Rastbereichen an wichtigen kommunalen Zugängen
jeweils von Jülich, Titz, Elsdorf und Niederzier aus. Zur Inwertsetzung der
Wegesysteme sowie zur Förderung der Biodiversität sollen an geeigneten Stellen
durch Auslichtungen der Bestandsgehölze Sichtschneisen angelegt werden.
• Am westlichen Hang der Sophienhöhe werden Bike Trails angelegt (s. auch: Planung
sanfte Inwertsetzung der Sophienhöhe.)
• Auf der Sophienhöhe soll in naher Zukunft ein bauliches Vorhaben, das Besucher- und
Informationszentrum Sophienhöhe im Bereich der Goldenen Aue umgesetzt werden.
Das Zentrum funktioniert als touristischer Anker zur Vermittlung von Wissen zur
Transformationslandschaft und wird durch weitere touristische Infrastruktur, etwa
Gastronomie, ergänzt.
• So wie die Zugänge zum See (Abgänge in die Mulde) sind auch die Aufgänge auf die
Sophienhöhe zu sichern. Diese werden durch landschaftsgestaltende bauliche
Elemente (z.B. Höllentreppe) definiert und bieten einen Zugang zu den Destinationen
auf der Sophienhöhe (Besucherzentrum, Aussichtsturm, einem Baumwipfelpfad, etc.).
• In dem an die Goldene Aue anschließenden Waldbereich werden kleinere naturnahe
Badebuchten integriert.
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3.1.4 Zwischennutzungen
Ziel: Bereits während der Jahrzehnte andauernden Befüllzeit des Sees sind
wasserwirtschaftlich verträgliche Nutzungen zu ermöglichen. Angestrebte Nutzungsformen
sind im Zwischennutzungskonzept ( s. Anlage 3-B; Erläuterungskarte „Zwischennutzungen“)
dargestellt. Sie umfassen insbesondere die Herrichtung und Gestaltung von Bereichen im
Tagebau/der Sicherheitszone für Erholungsnutzungen, ökologische Zwecke und erneuerbare
Energieproduktion sowie innovative Landwirtschaft.
• Der Nutzung der Tagebauseemulde für die nachhaltige Energieerzeugung kommt im
Zuge der Energiewende große Bedeutung zu. Auf Flächen, die sich aufgrund ihrer Lage
eignen, werden PV-Anlagen und ggf. Windenergie-Anlagen zur energetischen Nutzung
der Zwischenlandschaft installiert. In auf dem Braunkohlenplan aufbauenden
Planungsschritten muss die Vereinbarkeit mit anderen Zwischennutzungen (s. unten)
gewährleistet sein.
• In der Zwischennutzung der Seeböschungen ist zudem auch die Installation von
Gewächshäusern denkbar, die zur Energieerzeugung ggf. mit PV-Dächern
ausgestattet werden. Der Braunkohlenplan sollte eine solche Nutzung grundsätzlich
möglich machen/einer solchen Nutzung nicht entgegenstehen.
• Ein Teilbereich Rekultivierung wird für die Beweidung mit Großvieh anvisiert. Ein
entsprechendes Konzept wird mit den Biostationen und Naturschutzverbänden
diskutiert. Der Kernbereich der Beweidung wird von der goldenen Aue aus
schwerpunktmäßig am Westhang der Sophienhöhe umgesetzt. Die genaue
Flächengröße und die Lage werden im weiteren Prozess detailliert.
• Zusätzlich sollen frühzeitig die o.g. ökologischen Vorrangflächen den Bestandswäldern
an den Südufern vorgelagert angelegt werden.
• Eine Zwischennutzung des Sees zu Erholungszwecken während des Füllvorganges ist
– unter Beachtung sicherheitlicher Aspekte – zu ermöglichen. Deshalb ist die
Seemulde so zu modellieren, dass an mindestens acht Standorten durch geeignete
Maßnahmen ab 2030 (s. Grundsatzziel 6) je eine Zuwegung zum See eingerichtet
werden: an der (1) Porta Sophia (in Kombination mit den Wirtschaftswegen des
Einleitbauwerks), (2) durch die erste Umsetzungsetappe Vista Nova, am (3) Forum
Terra Nova, bei (4) Alt-Morschenich, in kombinierter Form an der Gemeinde (5)
Niederzier vorgelagerten Uferbereichen inklusive (6) einem Bereich nördlich der
Tagesanlagen, sowie der (7) Sophienhöhe vorgelagert - im Bereich der goldenen Aue.
An mindestens vier Orten sollten schwimmende Elemente für einen frühzeitigen
Aufenthalt an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen werden (z.B. Pontonlösung).
Für den Bereich der (8) Manheimer Bucht sollte ebenfalls eine Zugänglichkeit geschaf-
fen werden. Aufgrund des hier spät vorhandenen Wassers bis zum Erreichen des Ziel-
wasserstands ist an diesem Ort jedoch kein frühzeitig schwimmendes Element nötig.
Zur Stärkung der Erholungs- und Freizeitfunktion sollten in den Bereichen 1-8, die
oberhalb des Wasserspiegels liegen, besonders abzuwägende Variationen in den
Bepflanzungen erfolgen (Zusatzfunktion als „Panoramapflanzungen“).
• Westlich der Manheimer Kirche soll nahe des Uferbereichs ein temporäres Gewässer
angelegt werden („Manheimer Teich“), das bereits möglichst frühzeitig hergestellt
wird. Das Gewässer dient vorrangig ökologischen Zwecken sowie extensiven
12
Freizeitnutzungen. Bepflanzte Inseln sind nach vollständiger Seeentstehung bzw.
Überflutung in schwimmender Form umzusetzen.
• Schwimmende Elemente wie die genannten schwimmenden Elemente/Pontons sowie
ebenfalls Floating PV und bepflanzte treibende Inselstrukturen, sollten bereits als Teil
der Zwischennutzungen berücksichtigt werden.
• Während der Befüllphase kann ein Teil der Böschungsflächen innerhalb der
Zwischenlandschaft über Rad- und Wanderwege zur Freizeitgestaltung extensiv
genutzt werden. Die Rad- und Wanderwege sollen an mehreren Stellen, insbesondere
im Bereich der Ortschaften, Anschluss an das Wegenetz außerhalb des Abbaugebietes
haben. Auch die Inwertsetzung der Wegestruktur und die Anlage von Bike-Trails am
westlichen Hang der Sophienhöhe bis in das Tagebaurestloch sollen zeitnah erfolgen.
• Vor Elsdorf erfolgt die Oberflächengestaltung unter dem Arbeitstitel „Vista Nova /
Seequartier“ dergestalt, dass unter Verzicht auf eine Wellenschlagszone die
Voraussetzungen für eine spätere städtebauliche In-Wertsetzung geschaffen werden.
Während des Befüllvorgangs entsteht hier eine große freie Fläche (sogenannter
„Balkon“), die für diverse Zwischennutzungen zur Verfügung stehen muss.
• Eine der operativen Säulen der IBTA bilden die prozessbegleitenden Ausstellungen
(exPOSITIONen). Es sind drei Ausstellungsjahre (vor. 2032 im Neuland Hambach) als
zentrale Meilensteine der IBTA vorgesehen. Zu den Ausstellungsjahren entstehen
jeweils zentrale exPOSITIONs-Gelände im Revier Die Gelände bilden die zentrale
Anlaufstelle und den räumlichen Schwerpunkt der Präsentation. Sie bieten inhaltliche
und logistische Zugänge zu den vielen Projektstandorten und -räumen, die Teil der
Ausstellung sind. „Ausstellen“, „Zusammenkommen“ und „Machen“ sind die
Kernfunktionen, für die auf den zentralen Geländen kluge und weiternutzbare
Infrastrukturen geschaffen werden. Die Gelände unterscheiden sich in inhaltlicher
Schwerpunktsetzung und räumlich-infrastruktureller Ausprägung. In jedem Fall aber
sind sie an Standorten und in Räumen verortet, die zur Inwertsetzung, Entwicklung
oder Transformation anstehen. Damit werden die Gelände mit ihren Infrastrukturen
und ihrer Gestaltung zum nachhaltigen Impulsgeber, Beschleuniger und zum
Verstetiger der Entwicklung vor Ort.
3.2 Verkehrsinfrastrukturen
Ziel: Verbindungen wiederherstellen und Barrierewirkungen verringern. ( s. Anlage 3-A;
Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Der Tagebau hat viele Verbindungsachsen
gekappt – u.a. auch eine wichtige Bahnverbindung von Neuss, über Elsdorf bis Düren sowie
einen Abzweig über Titz-Ameln bis nach Jülich. Der alte Braunkohlenplan Hambach sieht
vergleichsweise wenige Wiederherstellungsverpflichtungen vor, was den Mobilitäts- und
Verbindungsbedarfen in der Region keinesfalls gerecht wird. Das absehbare Ende des
Tagebaus bietet die Chance, alte Binnenbeziehungen wieder zu stärken. Einhergehend mit der
gesteigerten landschaftlichen Attraktivität eignen sich die Distanzen zur Nutzung neuer,
umweltfreundlicher, platzsparender und gesundheitsfördernder Mobilitätsformen.
Dazu werden im Rahmenplan Hambach unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen. Diese
befinden sich abschnittsweise außerhalb des Plangebiets für den Braunkohleplan, sind aber
wesentlich für die Anbindung dieses Gebiets mit der direkten Umgebung. Es handelt sich um
folgende Maßnahmen:
13
• Hambach-Loop
Der Hambach Loop ist ein durchgängiger Rad- und Wanderweg (abschnittsweise auch
Reitweg), der
als Rückgrat der interkommunalen Vernetzung und neuer Grüner Infrastrukturen
dienen soll. Der Weg besteht aus zwei Routen. Die Route um den See und die Route um
die Sophienhöhe (oben und unten) formen zusammen eine Acht. Grundsätzlich wird
eine Gesamtbreite von 6m (Zweirichtungsradweg 3m nach ERA sowie Fußweg 3m,
inklusive 0,5m Abstand zum Radweg) für den Hambach Loop angestrebt. Die Breite ist
somit vergleichbar zur Breite einer Hauptverkehrsstraße (nach RASt 06 Richtlinie:
zwischen 5,50 bis 7,50 Meter). Der Loop verläuft in Teilabschnitten durch Bereiche
innerhalb der Sicherheitslinie. In noch abzuwägenden Abschnitten sollen Rad- und
Fußwege separat zueinander auf jeweils eigenen Routen verlaufen.
Ziel: Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen Tagebausee den Umstieg vom
Motorisierten Individual Verkehr (MIV) auf umweltfreundliche Mobilitätsformen schaffen. Als
Beitrag zur Mobilitätswende und einer sanften Inwertsetzung der Sophienhöhe soll der Fuß-
und Fahrradverkehr gefördert werden. Außerdem sollen ausreichend Parkplätze für den MIV
angeboten werden, um Schwerpunkte für Tourismus auch regional erreichbar zu machen und
den Kernraum möglichst weit von MIV zu entlasten.
• Mobilitätshubs
Rundum die Sophienhöhe und den zukünftigen See sind im Rahmenplan mehrere
Mobilitätshubs vorgesehen. Diese befinden sich auf der Schnittstelle zwischen dem
Hambach Loop und den wichtigen Zugängen zu Tourismus- und Freizeitbereichen. Die
Mobilitätshubs sollen ausreichend Raum für Parkplätze, Angebote für Leih(e-)fahrräder
und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten.
Ziel: Die Erreichbarkeit der Sophienhöhe im Einklang mit einer sanften, touristischen
Inwertsetzung der Sophienhöhe gestalten und für den individuellen motorisierten Verkehr
begrenzen:
• Verbindungsstraße Elsdorf – Niederzier
Im Dokument „Braunkohlenplanverfahren Hambach – Vorentwurfsbeschluss, Stand
15.11.2021“ ist ein Hauptwirtschaftsweg, der von Westen nach Osten über die
Innenkippe verläuft und so Elsdorf mit Niederzier verbindet, bereits nachrichtlich
skizziert. Bei der Gestaltung dieser Straße ist angesichts der landschaftlichen und
ökologischen Qualitäten der Sophienhöhe auf eine gute landschaftliche Einbindung
sowie eine möglichst geringe Breite zu achten.
• Wiederherstellung der Verbindung Titz-Niederzier
Auch die Straßenverbindung (ehem. L12) soll durch einen Anschluss an der Ostseite
der Sophienhöhe von Rödingen/Titz nach Niederzier wiederhergestellt werden.
•
Auffahrten zum Gipfelplateau „Goldene Aue“
Die zweite Erschließung für den PKW-Verkehr bilden die Auffahrten zum Gipfelplateau
„Goldene Aue“. Von Niederzier aus ist eine Straße schon seitens RWE Power geplant
und in Ausführung. Für die direkte Verbindung von Elsdorf und Titz aus kann der
14
derzeitige Wirtschaftsweg an der Ostseite der Sophienhöhe ausgebaut werden. Dieser
ist notwendig für die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen auf der
Sophienhöhe. Durch eine Umgestaltung kann er auch als Auffahrt zur Goldenen Aue
(Besucher- und Informationszentrum) dienen. Bei der Gestaltung dieser Straße ist
angesichts der landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der Sophienhöhe auf
eine gute landschaftliche Einbindung, eine möglichst geringe Breite und eine
Begrenzung der Anfahrten für motorisierten Individualverkehr zu achten.
• Seilbahn auf die Sophienhöhe
Für die Erschließung der Sophienhöhe von drei Seiten wird ein Seilbahnsystem
vorgeschlagen. Hierdurch sind Jülich, Niederzier, Elsdorf und die Sophienhöhe neu
verbunden (Abzuwägen ist eine Ausprägung als kombiniertes Bus/Seilbahnsystem, wie
es z.B. die RWTH mit dem „upBUS“ entwickelt hat. Ab dem Fuß der Höhe gibt es die
Möglichkeit, das Seilbahnsystem weiterzuführen oder die Gondeln abzukoppeln und als
autonom fahrende Busse die Verbindung zu den Mobilitätsknotenpunkten
herzustellen.). Alternativ sind die Straßen hinauf auf die Sophienhöhe, sowohl von der
Niederzierer Seite, als auch von der Elsdorfer Seite aus zu gewährleisten, die das
Besucher- und Informationszentrum auf der Sophienhöhe dann z.B. über ein
elektrisches (oder autonom fahrendes) Bussystem anbinden können.
Um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen, wird
empfohlen, eine Konzeptvergabe für die Seilbahnverbindungen auf die
Sophienhöhe auszuschreiben.
Folgendes Vorhaben liegt größtenteils außerhalb des Braunkohlenplans, bezieht jedoch die
innerhalb der Sicherheitslinie verorteten Tagesanlagen und den Kohlebunker mit ein:
•
Verlängerte Hambach Bahn
Die Hambach-Bahn bietet nach ihrer bergbaulichen und energiewirtschaftlichen
Nutzung Chancen zur Steigerung einer nachhaltigen Mobilität bezüglich einer
interkommunalen Nachnutzung und Anbindung der Tagesanlagen / des Kohlebunkers
an umgebende Ortschaften. Angesichts des extrem hohen Aufwands, um neue
Schieneninfrastrukturen zu realisieren, ist die Verfügbarkeit der Hambach Bahn eine
einzigartige Gelegenheit. Sukzessive kann diese schon vorhandene Infrastruktur für
einen Mischverkehr genutzt werden. Die derzeitige Trasse der Hambach-Bahn kann
etwa auf Höhe der Straße „Dorsfeld“ im Kerpener Stadtteil Blatzheim an die
bestehende Schiene Aachen – Köln angeschlossen werden. Ab der derzeitigen RWE-
Betriebsstätte im Bereich der Tagesanlagen könnte die Hambach-Bahn verlängert
werden und über Niederzier und Hambach geführt und danach an die bestehende
Trasse der Rurtalbahn nach Jülich angeschlossen werden. Hierdurch würden neben
den Tagesanlagen und dem Kohlebunker auch der Ortskern Jülich, das
Forschungszentrum Jülich, Hambach und Niederzier eine direkte Verbindung für den
Personenverkehr über die Schiene mit Köln bekommen. Etwaige Weiterentwicklungen
sind gemeinsam mit der Entwicklung der Tagesanlagen und des Kohlebunkers zu
denken (s. Abschnitt unten „RWE Tagesanlagen und Kohlebunker“).
Die Potenziale der Hambach-Bahn, inklusive einer Verlängerung, sollten
durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden.
15
3.3 Kontaktbereiche Ortskerne – Tagebau(see)/Transformationslandschaft
Ziel: Im Möglichkeitsbereich des Braunkohlenplans die Aufwertung angrenzender Ortskerne als
attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte vorbereitend unterstützen. ( s. Anlage 3-A;
Erläuterungskarte „Nutzungsschwerpunkte“) Die wirtschaftliche und städtebauliche Struktur
der Ortskerne rund um den Tagebau Hambach verdeutlicht Aufwertungsbedarf. Sie beinhaltet
gleichzeitig einzigartige Bauten und Transformationsflächen. Im Zusammenhang hiermit
eröffnet die Neugestaltung der Landschaften im Bereich des Braunkohlenplans besondere
Chancen. Eine besondere Relevanz haben dabei spezifische durch den Rahmenplan definierte
Kontaktbereiche zwischen Ortskernen und Tagebau(see)/Transformationslandschaft.
• Manheim-Alt
Im aktuellen Revierkonzept zum Tagebau Hambach (Stand 2/2022) ist die
Ausgestaltung der „Manheimer Bucht“ für die Böschungssicherung des zukünftigen
Hambacher Sees vorgesehen. Das Kirchengebäude der ehemaligen Gemeinde St.
Albanus und Leonhardus in Manheim-Alt wird nach derzeitigem Stand erhalten und
stellt mit der Fläche des ehemaligen Friedhofs sowie der Kartbahn Manheim eine
kulturlandschaftliche Besonderheit dar.
Erste Grundzüge zur Nachnutzung der Alt-Manheimer Kirche mitsamt Umgebung (z.B.
als „Kulturpark") eröffnet der Rahmenplan Hambach. Das Gebäude mit Umgebung soll
als Kontaktbereich zum Tagebau(see) ausgebildet werden. Von hier aus soll ein
Zugang in die erst spät mit Wasser befüllte Manheimer Bucht inklusive touristischer
Infrastruktur führen (s. Kapitel „Zwischennutzung“).
Nach Möglichkeit soll auch frühzeitig eine der ökologischen und freizeitbedingten
Nutzung dienende Wasserfläche („Manheimer Teich“) in Sichtweite der Kirche realisiert
werden.
Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.
•
Morschenich-Alt
Für das Dorf wird ein neues Leitbild erarbeitet, das völlig neue Funktionen und
Bauweisen mit Spuren der Geschichte in denkmalpflegerisch wichtigen Gebäuden und
Fassaden verbindet. Die Entwicklung von alten und neuen Gebäuden, Infrastrukturen
und Produktionsprozessen zielt auf Kreislaufprinzipien und Energieautarkie. Das neu
belebte Dorf soll die Option eines baulichen Heranwachsens an den See erhalten. Mit
dem Ansteigen des Wasserspiegels ab 2030 sollen am zukünftigen Seeufer bereits
freizeitwirtschaftliche Infrastrukturen entstehen (s. Kap. 3.1.3). Perspektivisch sollen,
sobald dies bergrechtlich zulässig wird, auch Siedlungsareale bis hin zum
Seeuferbereich realisiert werden. Während der Befüllphase sind, außerhalb der
Sicherheitszone, auch Campingareale sowie eine Freizeitsiedlung, z.B. in einer
Arrondierung mit Bezug zum Altort, denkbar. Diese schaffen ein alternatives
ökologisches Beherbergungsangebot mit Seeblick. Für den Bereich soll eine naturnahe
touristische Erschließung inklusive einem Zugangsbereich hin zum zukünftigen See
erfolgen.
Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.
16
• Tagesanlagen und Kohlebunker (ca. 120 ha)
Für die Tagesanlagen und den Kohlebunker Hambach, die schon in wenigen Jahren
nicht mehr für den Tagebaubetrieb benötigt werden, wird ein Nachnutzungskonzept
durch die „Perspektive. Struktur.Wandel GmbH", inklusive der Gemeinde Niederzier und
der Neuland Hambach, entwickelt. Der Bereich ist hervorragend erschlossen und sehr
gut an das Straßen- und Schienennetz angebunden. Durch die Weiternutzung und
eventuelle Erweiterung der Hambach-Bahn kann die Erschließung nochmals stark
aufgewertet werden. Im Wiedernutzbarmachungsplan der RWE Power, der auch dem
Braunkohlenplanänderungsverfahren zugrunde liegt, wird der Bereich nicht als land-
oder forstwirtschaftlicher Rekultivierungsbereich sondern als „sonstige Fläche“
dargestellt. Von einer baulichen Folgenutzung kann ausgegangen werden.
Die Neuland Hambach Kommunen sind bereit, eigene Flächenbedarfe auf dieser
großen (inter-) kommunalen Entwicklungsfläche einzubringen.
Um eine möglichst flexible bauliche Folgenutzung (Leben und Arbeiten) zu ermöglichen,
erscheint es sinnvoll, die ca. 120 ha als Entwicklungsfläche für den Strukturwandel im
Braunkohleplan auszuweisen. Dies würde künftig gewerblich-industrielle Nutzungen
aber auch - aufgrund der direkten Nähe zum künftigen See - Wohnungsbau,
Gemeinbedarfsflächen sowie Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen
ermöglichen.
Vorschlag: Die RWE-Tagesanlagen inkl. Kohlebunker als Entwicklungsfläche
darstellen. Eine frühzeitige Entlassung des Gebietes aus dem
Braunkohlenplan und dem Bergrecht (außerhalb der Sicherheitslinie) muss
– sobald dies auf der Zeitachse möglich wird – gewährleistet sein.
Vorschlag: Die Darstellung der Flächen zwischen den Tagesanlagen und
dem nördlich gelegenen Tagebausee als „besondere Ufergestaltung“
kennzeichnen.
• Tore zur Sophienhöhe
Für den Aufstieg auf die Sophienhöhe sind besondere Zugangsbereiche vorgesehen,
die unter der Bezeichnung „Tore“ mit landschaftsgestaltenden Elementen und
Aufenthalts-/Parkmöglichkeiten ausgestattet werden. Dies erfordert möglicherweise
Anpassungsbedarf im Abschlussbetriebsplan zur Sophienhöhe. Details zu den
einzelnen Toren finden sich in den folgenden Abschnitten Niederzier, Stetternich, Titz
und Elsdorf.
• Ortskern Niederzier
Das Profil von Niederzier wird landschaftlich durch die Lage zwischen den Tagebauen
Inden und Hambach und die Lage am Fuß der Sophienhöhe geprägt. Am Rand von (Alt-
)Niederzier, östlich der L264 ist, im Rahmenplan ein „Tor“ für den Aufstieg auf die
Sophienhöhe sowie ein MobilHub vorgesehen, bestehend aus einem P&R Platz und
einer Seilbahnstation. Die Seilbahn führt zum geplanten Landschaftszentrum auf der
Sophienhöhe. Am Fuße der Sophienhöhe ist eine ökologische Ferienwaldsiedlung
möglich, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde. Am zukünftigen
17
Westufer sollen ein Anleger und Strand einen Freizeitspot mit Zugangsbereich hin zum
See schaffen.
Um eine Freizeit- und Erholungsnutzung bereits heute in die
regionalplanerischen Voraussetzungen einzubinden, sollten die Flächen im
Tagebauvorfeld bei Niederzier bewusst der Funktion der
landschaftsorientierten Erholungs-, Sport-, Tourismus- und
Freizeitnutzungen zugewiesen werden.
Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.
• Ortskern Stetternich
Stetternich ist der Ortskern von Jülich am Fuß der Sophienhöhe. Hier bietet
insbesondere die ehemalige Römerstraße (Via Belgica) Aufwertungspotenziale. Entlang
der Straße können landschaftsarchitektonische Maßnahmen ihre Funktion als Zugang
zur Sophienhöhe stärken. Der vorhandene Parkplatz sollte mit unterschiedlichen
freizeitbezogenen Nutzungen als „Tor“ für den Aufstieg auf die Sophienhöhe
qualifiziert werden, inklusive Aufenthaltsmöglichkeit, Fahrrad-Verleih- und Seilbahn-
Station. Auf der Sophienhöhe selbst könnten die ehemaligen Treppen als direkter
Zugang zum Aussichtspunkt wiederhergestellt werden.
• Ortskerne Rödingen und Höllen
Die Ortskerne Rödingen und Höllen liegen ebenfalls am Fuß der Sophienhöhe. Der
Ortskern Rödingen kann durch kleine Arrondierungen mit einer angemessenen Dichte,
aufbauend auf vorhandene Bautypologien, gestärkt werden. Außerdem bieten
Rödingen und Höllen durch die Lage am Fuß der Sophienhöhe Potenziale für eine
touristische Entwicklung. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und das
damit verbundene touristische und kulturelle Potenzial in Höllen ist ein erster
Baustein. Touristische Angebote wie ein Hotel/Pensionen, Gastronomie sowie eine
Fahrrad-Servicestation und -Verleih können den Ortskern Rödingen weiter stärken.
Dazu könnten vorhandene leerstehende Bauten im Ortskern genutzt werden.
Rödingen ist im Rahmenplan als Etappenziel für eine neue Fahrradroute ausgewiesen.
Diese verläuft von Garzweiler über Titz nach Höllen und soll an den Hambach-Loop
rundum die Sophienhöhe anschließen. Der dort bereits bestehende Parkplatz soll
ebenfalls als „Tor“ zur Sophienhöhe qualifiziert werden (Zusammenspiel mit
Stetternich). Von hier aus soll als neuer Zugang zum Aussichtspunkt auf die
Sophienhöhe die „Höllentreppe“ zum weiter oben gelegenen See führen. Von diesem
Aussichtspunkt aus haben die Besucher*innen einen Blick auf Garzweiler.
• Ortskern Elsdorf
Zukünftig wird Elsdorf zur Stadt am See. Dieses Alleinstellungsmerkmal kennzeichnet
das Profil von Elsdorf. Am Tagebaurand sollten drei Impulsräume mit besonderen
Entwicklungsabsichten der Kommune Berücksichtigung im Braunkohlenplan finden: (1)
der Raum rund um das Forum :terra nova, (2) der neu zu schaffende städtebauliche
Balkon vor dem Ortskern Elsdorf (Vista Nova) und (3) der Raum am Ende des
sogenannten Speedways (Porta Sophia). Die regionale Biotopvernetzung muss in diese
Flächen mit städtebaulicher Ambition integriert mitgedacht werden. Der Raum rund
18
um das Forum :terra nova wird als Besucherzentrum (terra nova 2.0) weiterentwickelt.
Perspektivisch kann sich der Ortsteil Berrendorf bereits mit dem neuen Regionalplan
zum See hin entwickeln. Neue Siedlungsflächen bei Berrendorf wie auch bei Giesendorf
bilden den städtebaulichen Übergang zum zukünftigen See. Am Foodcampus können
ebenfalls neue Impulse für Wohnen und Wirtschaft gesetzt werden. Diese Entwicklung
wird den Ortskern Elsdorf stärken und bietet einen wichtigen, städtebaulichen
Trittstein für die Entwicklung zum zukünftigen See, mit der Möglichkeit, eine
Promenade auszuprägen.
Perspektivisch kann in der Achse der ehemaligen Bahntrasse das Seequartier Vista
Nova entstehen. Dieses neue Quartier bietet Raum für Nutzungen mit (über-)regionaler
Bedeutung wie Hotels, Restaurants, Cafés sowie perspektivisch, nach Ende der
Bergaufsicht, auch Wohnnutzungen.
Der Raum Porta Sophia ist in der Rahmenplanung ein Knotenpunkt unterschiedlicher
technischer, verkehrlicher und touristischer Infrastrukturen. Hier laufen zukünftig das
Einleitbauwerk, Rheinwassertransportleitung und Speedway, ein Zugang zum See, ,der
Hambach Loop und die Seilbahn zur Sophienhöhe zusammen.
Der Bereich dient zum einen als „Tor“ für den Aufstieg auf die Sophienhöhe.
Gleichzeitig muss am Ort der Rheinwassereinleitung eine kombinierte Umsetzung von
Inszenierung und technischer Einleitung ermöglicht werden. In Kombination mit dem
Einleitbauwerk sind zugängliche Anlagen in der Mulde mit Aufenthaltsqualitäten zu
realisieren. Ebenfalls ist der Standort des Übergabebauwerks (als kombinierter Bau
oder als separater Bau im Umfeld) öffentlich zugänglich als Aussichtspunkt und
Informationsort zu inszenieren.
In direkter Nähe von Einleitbauwerk und Seilbahnstation ist ein Ferienpark im Wald
vorgesehen, wenn dieser Bereich aus der Bergaufsicht entlassen wurde.
Für die Bereiche :terra nova und Vista Nova ist im Rahmenplan jeweils ein See-
/Wasserzugang mit erholungswirksamer/touristischer Nutzung vorgesehen. Für den
Bereich Vista Nova ist eine Zwischennutzung der als „Balkon“ bezeichneten Fläche
(für das spätere Seequartier) im Wellenschlagsbereich angedacht.
Vorschlag neues Planzeichen: “Halboffene Landschaft / Zugang zum See“.
3.4 Sicherheitslinie
Für die folgenden Bereiche sollten Rücknahmen der Sicherheitslinie bzw. Teilentlassungen aus
der Bergaufsicht abgewogen werden:
• Teilabschnitte Hambach Loop
• Baugrundstück Alt-Manheimer Kirche, ggf. weitere Grundstücke am Ort in
der Arrondierung
• Tagesanlagen und Kohlebunker (denkbar ab wann?)
• Besucher- und Informationszentrum Sophienhöhe
• Ökoretreat / Ferienanlage auf/an der Sophienhöhe
• Aufgänge auf die Sophienhöhe und Aussichtspunkte auf dem Gipfel
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4. GUTACHTENBEDARF
Empfehlung:
Realisierbarkeiten auf Basis des LEP, bzw. einer Überarbeitung desselben,
sollten frühzeitig geprüft und hergestellt werden (z.B. bzgl. Nachnutzung
der Tagesanlagen oder auch Besucherinformationszentrum).
Zugänge an den See und auf die Sophienhöhe (Machbarkeit und technische
Ausgestaltungsmöglichkeiten, inklusive Wasserzugängen an ausgewählten
Stellen und deren technische Realisierbarkeit z.B. durch
Erdbaumaßnahmen, bewegliche Rampen/Pontons oder vergleichbare
Lösungen)
Planung Flachwasserzonen und ökologische Vorranggebiete, inklusive
Berücksichtigung der Zwischennutzungsphase
Seilbahn Sophienhöhe: Wir empfehlen eine Konzeptvergabe für die
Seilbahnverbindungen auf die Sophienhöhe auszuschreiben, um die
technische und wirtschaftliche Machbarkeit dieser Verbindungen zu prüfen
Biotopvernetzungskonzept, Teilbereich Hambach
Hambach Bahn: Wir empfehlen die Potenziale der Hambach-Bahn, inklusive
einer Verlängerung und einer möglichen Mischnutzung, in einer
Machbarkeitsstudie zu prüfen.
Anzudenken:
Machbarkeitsstudie Ganzjahresbeweidung mit Schwerpunkt in der
Rekultivierung
Touristische Potenzialanalyse bezüglich Zwischennutzungen
Analyse Auswirkungen und Zukunftsperspektive Land- und Forstwirtschaft
um den Tagebau
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1.3 zu TOP 6_Anlage 2-B_Zwischennutzung)
370 Zeichen
ZWISCHENNUTZUNG Wald (Bestand/Neu) Halboffenlandschaften (teilw. mit Stillgewässern) Offenlandschaften z.B. Goldene Aue Potentialfläche für Beweidungsgroßprojekt I Seebereich mit Potentialflächen für schwimmende Nutzungen Ökologische Vorrangzonen Potentialflächen für erneuerbare Energien Bereiche mit dauerhaftem Seezugang Sicherheitslinie Obere Böschungskante Tagebau
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH)
942 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0814 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Boris Linden Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 16.06.2023 6. zur Kenntnis TOP: Vorstellung Rahmenplan Hambach durch Herrn Boris Linden, NEULAND HAMBACH GmbH Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: „Rahmenplan Hambach: Eingabe zum Braunkohlenplan“ (nebst Anlagen) seitens der NEULAND HAMBACH GmbH sind dieser Vorlage als Anlagen 1 - 4 beigefügt. Herr Boris Linden wird hierzu mündlich in der Sitzung des Braunkohlenausschusses vortragen. Anlage(n): 1. Anl. 1.1 zu TOP 6_Eingabe BKP_Rahmenplan Hambach 2. Anl. 1.2 zu TOP 6_Anlage 2-A_Nutzungssschwerpunkte 3. Anl. 1.3 zu TOP 6_Anlage 2-B_Zwischennutzung 4. Anl. 1.4 zu TOP 6_Anlage 2-C_Biotopverbund
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0814
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 10:21