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1516/2020

Sachstand Verlagerung des Großmarktes und Errichtung eines Frischezentrums

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.05.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.06.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - 20200610_Zeitstrahl_Frischezentrum

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3730 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2020 
 1516/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss  
 
Sachstand Verlagerung des Großmarktes und Errichtung eines Frischezentrums 
Text der Anfrage: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Umsetzungsstand der Ratsbeschlüsse vom 
18.03.2016 (AN/0462/2016), vom 22.09.2016 (2531/2016 + AN/1581/2016) sowie vom 10.07.2017 
(0278/2017 in der Fassung des Wirtschaftsausschusses, AN/1047/2017) zur Verlagerung des Groß-
markts in das Gewerbegebiet Marsdorf zu beantworten: 
 
1. In welchem Status befindet sich Bauleitplanverfahren für das Frischezentrum im Gewerbege-
biet Marsdorf und welche einzelnen Prozessschritte sind in welchem Zeitrahmen zur Schaf-
fung des Planungs- und Baurechtes vorgesehen? 
 
2. Welchen Sachstand hat die konzeptionelle Planung einschließlich des Raumprogramms und 
einer Kostenkalkulation für die Immobilie Frischezentrum unter Einbeziehung der Großmarkt-
akteure als Grundlage für einen Baubeschluss – vorrangig durch Beauftragung eines Gene-
ralübernehmers?  
 
3. Welchen Sachstand haben die Entwicklung eines Betriebskonzeptes und der möglichen Be-
triebsformen für den Marktbetrieb des Frischezentrums? 
 
4. Von welchem Gesamtzeitplan geht die Verwaltung aus, wenn die Zielvorgabe der geltenden 
Beschlusslage eingehalten werden soll, den Großmarktbetrieb wegen der Realisierung des 
Projekts „Parkstadt Süd“ spätestens Anfang 2024 aufzugeben? 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1, 2 und 3 
Der nächste formale Schritt zum Verfahren des Bebauungsplanes „Frischezentrum Marsdorf“ ist der 
Vorgabenbeschluss der durch den Stadtentwicklungsausschuss getroffen werden muss. Ziel ist es 
auf Grundlage der Ratsbeschlüsse und der Beschlüsse aus dem WIA ein Gewerbegebiet mit dem 
Schwerpunkt Frischemarkt und frischemarktaffiner Nutzung zu entwickeln. 
Bei zeitnaher Verabschiedung eines Bebauungs-und Nutzungskonzeptes und wenn die Erschlie-
ßungsfrage geklärt ist, ist eine Offenlage noch in der zweiten Jahreshälfte 2021 umsetzbar.  
Das Bebauungs-und Nutzungskonzept wird in gemeinsamen Workshops mit den Ämtern der Stadt 
(stellvertretend: Stadtplanung, Liegenschaften, etc.), der KBW, einem Vertreter der IHK und den Ver-
tretern der Großmarkthändler entwickelt.  
Ein letzter Workshop hat am 04.02.2020 stattgefunden. Corona bedingt sind die Workshops auf 
Grund der Teilnehmerzahl ausgesetzt worden.

2 
 
Das Raumprogramm und Nutzungskonzept soll Grundlage für die weiteren Planungen und Gutachten 
im laufenden Bebauungsplanverfahren sein. Dies ist ebenfalls Voraussetzung für die Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB. 
Weitere Gutachten wie beispielsweise Verkehrsgutachten und Umweltgutachten können auf Grundla-
ge des Bebauungs-und Nutzungskonzeptes parallel vorangetrieben werden. 
Darauf aufbauend können im Weiteren ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie ein FNP-
Änderungsfeststellungsbeschluss voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen. 
Mögliche Betriebsformen und/oder die Art der Beauftragung potentieller Generalübernehmer werden 
auf Grundlage des Bebauungs-und Nutzungskonzeptes gemeinsam mit dem Dezernat für Liegen-
schaften parallel zum Bebauungsplanverfahren entwickelt. 
 
Zu 4. 
Ziel der Stadt Köln ist es mit der Realisierung der Parkstadt Süd in 2024 zu starten, wobei mit dem 
Sechtemer Block bereits jetzt ein erster Baustein vor 2024 begonnen wird. 
Die Zeitpläne zur Parkstadt Süd, auf Grundlage der beschlossenen integrierten Planung, werden re-
gelmäßig mit dem Status des Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet in Marsdorf abgeglichen. 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 - 20200610_Zeitstrahl_Frischezentrum

440 Zeichen

Bebauungsplan  
„Frischezentrum Marsdorf“
2018 202420212019 2020 2022 2023
Zeitstrahl 
2018 202420212019 2020 2022 2023
Vorraussichtliches Ende
des Großmarktbetriebes
in Köln- Raderberg
Bebauungs- und 
Nutzungskonzept
Workshops 
Offenlage 
2. Jahreshälfte 2021
Satzungsbeschluss 2022
FNP- Änderung
Frischezentrum Marsdorf
Entwicklung möglicher Betriebsformen/
Art der Beauftragung potentieller Generalunternehmer 
 
„Frischezentrum Marsdorf“

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1516/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.05.2020
Erstellt
20.05.2020 09:09