V/0418/2010
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2009
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Berichtsvorlage
2671 Zeichen
V/0418/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2009 Beratungsfolge 24.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen inzwischen achten jährlichen Geschäftsbericht vor. Der Bericht folgt in seiner Darstellung der Produktstruktur des Haushaltsplans nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Damit waren im vergange- nen Jahr erhebliche inhaltliche und formale Umstellungen verbunden, die auch in diesem Jahr weitere Anpassungen und Optimierungen erforderten. Der Geschäftsbericht erfüllt weiterhin mehrere Funktionen: − Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur Vorlage für die parlamentarischen Gremien der Stadt Münster. Er enthält die Informatio- nen über die auf gesetzlichen, verwaltungsinternen und parlamentarischen Vorgaben beru- henden wesentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breitere Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. − Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien Trägern vorgehalten. Dadurch ergibt sich eine enge Verzahnung und seine intensive Zusam- menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dies zeigt der Bericht auf. − Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Geschäftsbericht differenziertere Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand von Grundin- formationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar. Er enthält damit über den Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen, die An- regungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse geben können. Vorlagen-Nr.: V/0418/2010 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 51 10 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0418/2010 Der Geschäftsbericht ersetzt nicht die vertieften Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzel- ner Einrichtungen und Fachdienste des Amtes sowie Vorlagen und Berichte an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien, die zu jeweils aktuellen Fragestellun- gen für die parlamentarische Arbeit erstellt werden. I. V. gez. Dr. Hanke
Geschäftsbericht_2009_Text_2010_06_15
363233 Zeichen
Geschäftsbericht 2009
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Kinder,
Jugendliche
und Familien
Inhalt
1. Vorwort 5
2. Jahresthema 6
3. Amtszielreport 10
4. Sozialraumreport 31
Bezirk Mitte 32
Bezirk West 34
Bezirk Nord 36
Bezirk Ost und Südost 39
Bezirk Hiltrup 42
5. Produktüberblicke 44
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 46
Förderung von Kindern in Tagespflege 55
Offene Kinder- und Jugendarbeit 60
Jugendverbandsarbeit 64
Jugendsozialarbeit 66
Jugendhilfe an Schulen 69
Drogenhilfe 72
Angebote für Familien 78
Besondere familienpolitische Maßnahmen 84
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 88
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 94
Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde 100
Schutz von Kindern und Jugendlichen 105
Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht 108
Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe 112
Jugendhilfeplanung 116
6. Jugendhilfeetat 119
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 127
8. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 131
9. Jugendrat 139
10. Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe 141
11. Stellenplan 145
12. Organisation 148
13. Organigramme 149
14. Generaldatenblatt 159
Vorwort
5
1. Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2009 war ein Jahr der intensiven fachli-
chen Weiterentwicklung von pädagogischen Kon-
zepten und des Ausbaus von familienfreundlichen
Strukturen für Kinder, Jugendliche und Familien in
unserer Stadt.
Die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung
verbesserte sich von 21,4 % in 2008 auf 25 % in
2009 im Versorgungsangebot von Plätzen für un-
ter Dreijährige. Darin enthalten ist die U3-
Versorgung mit Tagespflegeplätzen, die auf einen
landesweiten Spitzenwert von 8,4 % vorrückte.
Dem Rechtsanspruch eines 35 %-Ausbaus im Jahr
2013 für unter Dreijährige sind wir näher gekom-
men.
Die Übernahme des Offenen Ganztags an
Grundschulen zum 01.01.2009 stellte die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter vor neue konzep-
tionelle und organisatorische Herausforderun-
gen. Die Integration der Erzieherinnen und der
Verwaltungsmitarbeiter/innen in die Teams der
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit ist gelungen
und eine pädagogische Fachberatung konnte
neu eingerichtet werden. Synergien im Verwal-
tungshandeln konnten zielgenau erreicht wer-
den. 2009 haben rund 2.500 Schüler/innen an
45 Schulen an den Angeboten der offenen
Ganztagsschule teilgenommen.
Durch die fachliche Anpassung der Kinder-
schutzkonzepte und die Einführung der res-
sourcenorientierten Hilfeplanung als gemeinsa-
men Prozess von freien Trägern und dem
Kommunalen Sozialdienst wurde mehr Hand-
lungssicherheit für Fachkräfte, Kinder und Eltern
geschaffen.
2009 haben 2.400 Mütter und 820 Väter in
Münster Elterngeld erhalten. Der Anteil der Vä-
ter lag auch Dank der offensiven Beratung der
Elterngeldstelle bereits bei 25,4 % und damit
über dem Bundesdurchschnitt.
Zentrales Thema aller Fachabteilungen des Am-
tes war 2009 das Thema „Bildung von Anfang
an“. Durch die Formulierung eines neuen
Amtsziels 9 - „Bildung ermöglichen - Leben
lernen“ ist der Bildungsbegriff für alle Mitarbei-
ter/innen neu definiert und verpflichtend einge-
führt worden.
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung
fördern wir Kinder, Jugendliche und Famili-
en. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinu-
ierlich in ihren Bildungsbiografien - in der
Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der
Schule sowie in Ausbildung und Beruf“.
Kinderarmut zu verhindern und allen Kindern
Bildungschancen frühzeitig durch Prävention zu
ermöglichen, muss oberstes Ziel der Jugendhil-
fe sein.
Kinder, Jugendliche und Familien sollen sich
in Münster wohlfühlen.
Die große fachliche Unterstützung und Wertschät-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche
und Familien als auch der engagierten Arbeits-
gemeinschaften nach § 78 SGB VIII , ohne die
diese gemeinsamen Anstrengungen in der Weiter-
entwicklung nicht hätten aufgegriffen werden kön-
nen, waren beispielhaft.
Für das gezeigte Vertrauen bedanke ich mich
herzlich.
Anna Pohl
Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Jahresthema
6
„Im Mittelpunkt aller konzeptionel-
len Überlegungen und ihrer
Umsetzung steht dabei das Kind
mit seinen Kompetenzen und
seinen Bedürfnissen.“
2. Jahresthema
Offene Ganztagsschulen
Am 01.01.2009 übernahm das Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien die Ganztagsbetreuung an
den 45 offenen Ganztagsschulen in Münster. Für
rund 80 hauptamtliche Fachkräfte und rund 500
geringfügig Beschäftigte wechselte damit die
Dienst- und Fachaufsicht, die vorher beim Amt für
Schule und Weiterbildung lag. Anlass war das Ziel,
eine stärkere Verzahnung der Angebote der Ju-
gendhilfe mit den Schulen herbeizuführen und die
fachliche Begleitung der Erzieherinnen und Erzie-
her zu verbessern. Für die Beratung der Teams in
den offenen Ganztagsschulen wurde dazu gleich-
zeitig im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
eine pädagogische Stelle für die Fachberatung
eingerichtet.
Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird in Grund- und
Förderschulen in der Stadt Münster die offene
Ganztagsgrundschule umgesetzt. In drei Ausbau-
stufen wurden mit Start des Schuljahres
2009/2010 insgesamt 42 Grundschulen und drei
Förderschulen als offene Ganztagsschulen ge-
führt. Darüber hinaus existie-
ren drei Grundschulen und ei-
ne Förderschule mit gebunde-
nen Ganztagszweigen, eine
Förderschule ist eine erweiter-
te Ganztagsschule.
Mit der Einführung der offenen
Ganztagsschulen wurden in
Münster in nahezu allen Grund- und Förderschulen
bereits bestehende Betreuungsmöglichkeiten ab-
gelöst, so dass die Schulen und die beteiligten
städtischen Institutionen auf eine lange Tradition
und Erfahrung in der Betreuung von Schulkindern
zurückblicken können.
Die Angebote der offenen Ganztagsschule sind
freiwillig, Eltern entscheiden, ob sie dieses Ange-
bot verbindlich für ein Jahr wahrnehmen wollen.
Die offene Ganztagsschule hat das primäre Ziel,
eine verlässliche Betreuung für Kinder im Grund-
schulalter bieten zu können und leistet damit für
Eltern einen wichtigen Beitrag, um Familie und Be-
ruf besser miteinander vereinbaren zu können.
Dieses Ziel ist eng verbunden mit dem Auftrag, in-
dividuelle Förderung und Erziehung für Kinder und
deren Familien bieten zu können. Grundlage dafür
ist ein Gesamtkonzept von Bildung, Betreuung und
Erziehung in Zusammenarbeit von Schule, Ta-
geseinrichtung für Kinder, Fachdiensten der Ju-
gendhilfe sowie Kooperationspartnern aus Sport
und Kultur.
Im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen
und ihrer Umsetzung steht dabei das Kind mit sei-
nen Kompetenzen und seinen Bedürfnissen. Dar-
an sind die Rahmenbedingungen und die Verfah-
ren auszurichten.
Die offene Ganztagsschule ist als Kooperations-
modell angelegt. Die Schule gestaltet gemeinsam
mit der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen, Musik-
schulen oder Sportvereinen und weiteren Partnern
die Betreuung und Förderung der Kinder. Grundle-
gend ist dabei die Verzahnung der Vormittagsan-
gebote mit den Angeboten am Nachmittag in allen
Bereichen. Dies bezieht die Hausaufgabenbetreu-
ung oder Lernzeit ebenso mit ein, wie die freizeit-
pädagogischen Angebote und die individuelle För-
derung einzelner Kinder.
Weiterer wichtiger Bestand-
teil des Angebotes ist das
Mittagessen.
Jede Schule hat basierend
auf dem Schulprogramm
und durch Beschluss der
Schulkonferenz ein eigenes
Konzept für die offene Ganztagsschule. Die Ge-
samtverantwortung für die Konzeption und Umset-
zung liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Die Um-
setzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien. Seit Anfang
des Jahres 2009 ist die Ausschreibung der Stellen
für hauptamtliche Fachkräfte in den offenen Ganz-
tagsschulen auch für Sozialpädagogen/-innen und
Sozialarbeiter/-innen bzw. vergleichbare Bachelor-
und Masterabschlüsse geöffnet worden. Damit
wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass
aufgrund des Fachkräftebedarfs in diesem Bereich
(Entwicklungen in der Tagesbetreuung und der of-
fenen Ganztagsschule) nicht genügend Erziehe-
rinnen und Erzieher rekrutiert werden konnten.
Jahresthema
7
2009 haben rund 2.500 Schüler/innen an den An-
geboten der offenen Ganztagschule teilgenom-
men. Darüber hinaus wurden ca. 2.130 Schü-
ler/innen für die Bis-Mittag-Betreuung angemeldet.
Insgesamt wurde damit eine Versorgungsquote
von 26 % in der offenen Ganztagsschule und von
22 % in der Bis-Mittag-Betreuung erreicht.
Für das Schuljahr 2010/2011 ist geplant, weitere
Plätze für die offene Ganztagsschule und die Bis-
Mittag-Betreuung zu schaffen. Nach vorliegenden
Bedarfsmeldungen wird mit einer Ausweitung von
bis zu 250 Plätzen für die offene Ganztagsschule
sowie bis zu 270 Plätze für die Bis-Mittag-Betreu-
ung gerechnet.
Neukonzeption Kinderschutz
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
sich auch im vergangenen Jahr wieder sehr inten-
siv dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ge-
widmet. Dieses hat sich in verschiedenen Aktivitä-
ten des Amtes gezeigt, die sich sowohl auf die
Weiterentwicklung bestehender Konzepte im Amt
als auch auf die Kooperation mit den Partnern der
öffentlichen Jugendhilfe erstrecken. Ein besonde-
res Augenmerk wurde auf die Vernetzung ver-
schiedener Angebote und Angebotsträger gelegt,
um den Kinderschutz noch wirksamer zu gestalten.
Dass dies notwendig ist, zeigt u. a. die steigende
Zahl der Inobhutnahmen von 93 im Jahr 2008 auf
126 in 2009 und die steigenden Rufbereitschafts-
einsätze von 171 in 2008 auf 236 im vergangenen
Jahr.
Wichtig für die Arbeit im Rahmen des Kinderschut-
zes ist, dass nicht nur die akute Kindeswohlge-
fährdung beendet wird und mit jeder betroffenen
Familie individuelle Schutzpläne erarbeitet werden.
Die Aufgabe besteht auch darin, mit den Eltern ins
Gespräch zu kommen, um Vereinbarungen über
Hilfen zu erarbeiten und die Familien so zu stabili-
sieren, dass die Eltern später selbst die Erzie-
hungsverantwortung wieder wahrnehmen können.
Ist dies nicht erreichbar, müssen Maßnahmen er-
arbeitet werden, die dem Kind auf lange Sicht
Schutz und Hilfe für seine weitere Entwicklung ge-
ben.
Versorgungsquote für Schüler/innen
Teilnahme Offene Ganztagsschule (OGS) und Bis-Mittag-Betreuung (BMB)
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
SJ. 2004/05 SJ. 2005/06 SJ. 2006/07 S J. 2007/08 SJ. 2008/09 SJ. 2009/10
OGS
BMB
Jahresthema
8
„Für einen wirksamen
Schutz für Kinder und
Jugendliche ist es
notwendig, dass sich
Fachleute vernetzen.“
Das Amt hat bereits im Jahr 2008 damit begonnen,
die Methode der ressourcenorientierten Hilfepla-
nung einzuführen. 2009 wurde diese Methode im
Rahmen der Überarbeitung des Kinderschutzkon-
zeptes implementiert. Diese weitere Standardisie-
rung schafft zum einen noch mehr Handlungssi-
cherheit für den Kommunalen Sozialdienst (KSD),
aber auch für Eltern und Kinder mehr Transparenz
in der Arbeit mit dem KSD und den freien Trägern
im Rahmen ambulanter und stationärer Hilfen.
Konzepte - insbesondere Schutzkonzepte - müs-
sen, damit sie in der Praxis wirksam bleiben, den
Lebensrealitäten und natürlich auch den rechtli-
chen Entwicklungen angepasst werden. Mit dem
Blick auf Praxiserfahrungen und die gesellschaftli-
chen Entwicklungen hat der Deutsche Städtetag
neue Empfehlungen für die Kinderschutzarbeit he-
rausgegeben. Das Konzept des Amtes wurde auf
diese Neuerungen hin überprüft und dort, wo es
notwendig war, angepasst.
Ein weiterer Schritt zu einem umfassenden Kin-
derschutz wurde dadurch vollzogen, dass das
Land Nordrhein-Westfalen im September 2008 das
sogenannte verbindliche Einladungswesen einge-
führt hat, mit dem die Teilnahmequote von Kindern
an den Früherkennungsuntersuchungen (mit U1
bis U9 abgekürzt) verbessert werden soll. Die Er-
ziehungsberechtigten sollen zu einer Teilnahme
motiviert werden.
Mit diesem Auftrag trägt auch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien präventiv zur Verbesse-
rung des Kinderschutzes und zur Aufklärung von
Eltern bezüglich des Gesundheitsschutzes ihrer
Kinder bei.
Die betreffenden Eltern werden angeschrieben und
bei einem Gespräch im Amt oder einem Hausbe-
such klären die Sozialarbeiter und Sozialarbeite-
rinnen die Eltern über die Wichtigkeit der Früher-
kennungsuntersuchungen auf, motivieren Eltern
dazu, die Untersuchungen für ihre Kinder wahrzu-
nehmen. Es wird aber auch geklärt, wie es dem
Kind geht, um Vernachlässigung oder Kindesmiss-
handlung ausschließen zu können.
Für einen wirksamen Schutz für Kinder und Ju-
gendliche ist es notwendig, dass sich Fachleute
vernetzen. Ein Beitrag hierzu sind die „Handlungs-
empfehlungen zum Kinderschutz für drogenab-
hängige Schwangere und Eltern mit Erziehungs-
verantwortung in Münster“.
Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe ha-
ben im Jahr 2009 gemeinsam ein Handlungskon-
zept erarbeitet, um das Angebot und die Verfüg-
barkeit von Hilfen für drogenabhängige Schwange-
re und Eltern mit Erziehungsverantwortung in
Münster zu bündeln und zu optimieren. Kinder in
suchtbelasteten Familien sind in den verschiede-
nen Entwicklungsphasen ihres Lebens zahlreichen
körperlichen, seelischen und sozialen Risiken aus-
gesetzt. Damit gehören Kinder drogenabhängiger
Eltern zu einer Risikogruppe und sind eine Haupt-
zielgruppe von Kinderschutzkonzepten.
Eine Vielzahl von Institutionen und Personen sind
in Münster mit unterschiedlichen Aufträgen, He-
rangehensweisen und Möglichkeiten mit der Bera-
tung, Begleitung und Behandlung von drogenab-
hängigen Schwangeren und Eltern befasst. Hierzu
gehören die Einrichtungen des Gesundheitsbe-
reichs ebenso, wie die der Jugendhilfe und der
Drogenhilfe. Um das breite Spektrum der bereits
vorhandenen Angebote für diese Klientel gezielt
anzubieten und verfügbar zu machen, bedarf es
gemeinsam definierter Standards sowie einer ver-
bindlichen und geregelten Kooperation zwischen
den beteiligten In-
stitutionen.
Eine Verbesserung
der Voraussetzun-
gen für eine risiko-
arme Schwanger-
schaft und Geburt
sowie ein gesun-
des Aufwachsen der betroffenen Kinder sind we-
sentliche Ziele der Handlungsempfehlungen. Dazu
zählen auch die Sicherung des Kindeswohls und
die Einleitung der notwendigen Schutzmaßnahmen
bei Kindeswohlgefährdung. Im Einzelnen werden
folgende Ziele angestrebt:
Das Ermöglic
hen eines dauerhaften Zusam-
menlebens von betroffenen Kindern und ihren
Eltern,
Jahresthema
9
die Verbesserung der gesundheitlichen und so-
zialen Situation der betroffenen Kinder und ihrer
Eltern,
die Information der Betroffenen über Möglichkei-
ten von Hilfe und die an sie gestellten Anforde-
rungen,
die Stärkung der Motivation, Hilfe anzunehmen,
die Unterstützung der Eltern in ihrer Erzie-
hungskompetenz,
eine Sensibilisierung der Kooperationspartner
für Drogenkonsum und Abhängigkeit im Um-
gang mit Schwangeren und Eltern,
eine kompetente Begleitung drogenabhängiger
Schwangerer und Eltern und
die verbesserte Kooperation der Fachkräfte un-
tereinander.
Der Schutzauftrag der Schulen und die dadurch er-
forderliche Kooperation mit der Jugendhilfe ist
durch das am 01.08.2006 in Kraft getretene Schul-
gesetz verstärkt und präzisiert worden.
Über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kin-
deswohls zwischen den städtischen Grundschu-
len/Förderschulen, dem Amt für Schule und Wei-
terbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien fand im Dezember 2009 eine Kinder-
schutz-Konferenz Jugendhilfe und Schule statt.
Auf dieser Konferenz wurde den jeweiligen Schul-
leitungen und einem Vertreter der unteren staatli-
chen Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt-
und Förderschulen der Stand der Kinderschutzak-
tivitäten der Jugendhilfe in Münster vorgestellt.
Des Weiteren wurde ein Erfahrungsaustausch zur
bisherigen Kooperation durchgeführt, Perspektiven
und Verabredungen zur Weiterentwicklung der Zu-
sammenarbeit wurden erörtert.
Amtszielreport
10
3. Amtszielreport
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
sich in einem Prozess mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern 10 Amtsziele gegeben. Sie die-
nen allen Kolleginnen und Kollegen als strategi-
sche und fachliche Orientierung. Gleichzeitig sind
sie die Grundlage für die Förderung der freien Trä-
ger und die Kooperation mit ihnen.
Seit die Amtsziele erarbeitet wurden, hat sich die
Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Ausrichtung, aber
auch ihren Anforderungen weiterentwickelt. Dies
macht eine ständige kritische Reflexion der Amts-
ziele erforderlich. Bei Bedarf sind sie fortzuschrei-
ben und aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Das Thema „Bildung“ hat inzwischen einen festen
und fachlich fundierten Platz in der täglichen Arbeit
gefunden. Dies in den Zielen des Amtes nachzu-
vollziehen, war daher eine logische Konsequenz.
Das frühere Amtsziel 10 „Flexibilität“ wurde daher
dem Ziel 9 „Ressourcenoptimierung / Qualitätsma-
nagement“ zugeordnet und ein neues Ziel „Bildung
ermöglichen - Leben lernen“ in die Ziele des Amtes
aufgenommen.
Eingeleitet werden die Ziele des Amtes mit der fol-
genden
Präambel
des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien
„Wir sind Ansprechpartner/innen für Kinder, Ju-
gendliche, Familien, Alleinlebende, ältere und be-
hinderte Menschen. Wir bieten oder vermitteln Hil-
fen, Beratung und Informationen in den Bereichen
Kinder- und Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit.
Wir arbeiten bürgernah und stadtteilorientiert.“
Die Amtsziele lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender
8. Individuelle Hilfen
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen
10. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
Der Report
Im Folgenden werden diese Ziele konkretisiert.
Ferner werden jeweils konkrete Maßnahmen und
Projekte beschrieben, die beispielhaft zeigen, wie
die einzelnen Ziele des Amtes im Berichtsjahr in
der praktischen Arbeit umgesetzt bzw. erreicht
wurden.
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in
Münster wohl fühlen
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in
unserer Stadt kinder- und familienfreundlich
gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine
Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“
Aufgabe und Anliegen des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien ist es, mit dazu beizutra-
gen, dass junge Menschen und deren Familien in
Münster frühzeitig den Zugang zu den Angeboten
und Einrichtungen
finden und sie nut-
zen können, wie
sie sie für ihre
Entwicklung und
soziale Eingebun-
denheit in dieser
Stadt benötigen.
Familienfreundliche Investitionen werden in Anbe-
tracht der demografischen Entwicklung weiter an
Bedeutung gewinnen und die zukünftige Attraktivi-
tät der Stadt Münster maßgeblich mit bestimmen.
Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen auf
unterschiedlichen Ebenen intensiv auszubauen,
neue Wege zu gehen, Familien in den Mittelpunkt
aller Betrachtungen zu rücken - all das definiert die
tägliche Arbeit als wichtigste Zukunftsinvestition.
Amtszielreport
11
In Münster wohnen knapp 44.000 Kinder und Ju-
gendliche. Das sind rund 15,5 % der Bürgerinnen
und Bürger, die in Münster leben. Mit nahezu
26.000 Haushalten mit Kindern ist Münster für Fa-
milien attraktiv. Deshalb ist es die wichtigste Auf-
gabe, die Stadt Münster für Familien und beson-
ders auch für nachfolgende Generationen nachhal-
tig zu stärken. Das bedeutet konkret, Familien eine
quantitativ und qualitativ gute Infrastruktur für alle
Altersgruppen zu bieten und ihnen serviceorientiert
frühzeitig Informationen, Unterstützung und Bera-
tung in allen Lebenslagen anzubieten.
Daher wurde auch im Jahr 2009 besonderer Wert
auf den Ausbau der Infrastruktur in den Außen-
stadtteilen und auf die Weiterentwicklung der Kin-
dertagesbetreuung gelegt:
Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist nach
wie vor wichtigste Voraussetzung für Eltern, um
ihr Familien- und Berufsleben miteinander in
Einklang bringen zu können. Für jedes vierte
Kind unter drei Jahren gibt es mittlerweile einen
Kindertagesbetreuungsplatz in einer Kinderta-
geseinrichtung oder innerhalb der Kindertages-
pflege. Das sind rund 1.800 Plätze in allen
Stadtteilen für die ganz Kleinen unter drei Jah-
ren und ca. 300 zusätzliche Plätze im Vergleich
zum letzten Jahr. Mit einer Versorgungsquote
von 25 % belegt Münster in NRW damit eine
Spitzenposition. Bis zum Jahr 2013 wird die
Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren
in Münster auf 35 % steigen. Das bedeutet,
dass noch einmal etwa 550 Betreuungsplätze in
den kommenden Jahren zusätzlich geschaffen
werden.
Um auf die Bedürfnisse von Eltern noch besser
eingehen zu können, ist eine Elternumfrage zum
Thema „Flexible Kindertagesbetreuung“ durch-
geführt und ausgewertet worden. Auf Grundlage
dieser Ergebnisse konnten die Zeiten der
Betreuungsbedarfe von Eltern besser nachvoll-
zogen werden. Damit Eltern und Kinder ent-
sprechend ihren Bedürfnissen Wahlmöglichkei-
ten haben, soll dieses Thema auch in den
kommenden Jahren weiter verfolgt werden.
In Zusammenarbeit mit vielen Kindertagesein-
richtungen sowie mit der Kindertagespflege sind
bisher gut 170 betriebliche Kindertagesbetreu-
ungsplätze - überwiegend für Kinder unter drei
Jahren - in Münster realisiert worden. Arbeit-
nehmer und Arbeitgeber schätzen dies glei-
chermaßen. Eltern wissen ihre Kinder gut be-
treut in ihrer Nähe, können sich besser auf ihre
Arbeit konzentrieren und sind leistungsfähiger.
Zudem wurde in Kooperation mit der Wirt-
schaftsförderung eine Befragung zur Erhebung
der betrieblich unterstützten Kinderbetreuungs-
bedarfe erhoben.
Seit August 2009 sind drei weitere Kinderta-
geseinrichtungen in den Stadtteilen Hansaplatz,
Schlachthof und Wolbeck Familienzentren. Da-
mit hat Münster insgesamt bereits 22 Standorte.
Am bundesweiten Aktionstag unter dem Motto
„Zeit für Familie“ haben sich sieben Familien-
zentren in Münster mit vielen Ideen und Ange-
boten für Groß und Klein in den verschiedenen
Stadtbezirken Münsters engagiert. Mit ihren Ko-
operationspartnern haben die Familienzentren
sich noch besser vor Ort bekannt gemacht und
ein abwechslungsreiches und informatives Pro-
gramm gemeinsam für Eltern und Kinder gebo-
ten.
Seit 2009 ist das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien für die Durchführung der Angebote
im offenen Ganztag an den Grundschulen zu-
ständig. Das bedeutet, dass rund 2.500 Schüle-
rinnen und Schüler von ca. 80 Erzieherinnen
und Erziehern an 45 Standorten betreut und ge-
fördert werden.
In Amelsbüren gehen Kindertageseinrichtung
und Grundschule gemeinsam neue Wege. Mit
diesem Modellprojekt soll v
or allem die Bil-
dungs- und Erziehungsqualität in der Kinderta-
geseinrichtung gestärkt und der Übergang in die
Grundschule erleichtert werden.
Rund 2.500 Elterngeldanträge konnten in die-
sem Jahr positiv entschieden werden. Die Väter
sind hier mit einem Anteil von mehr als 25 %
vertreten. Deutlicher Trend ist, dass immer mehr
Väter länger als zwei Monate ihre Elternzeit
nehmen und auch für ein ganzes Jahr Eltern-
geld beantragen. Die Elterngeldstelle hat zudem
an einem von der Bundesregierung und dem
nationalen Normenkontrollrat initiierten Projekt
„Einfacher zum Elterngeld“ teilgenommen. Unter
anderem soll der Antragsvordruck einfacher ge-
staltet werden.
Amtszielreport
12
In vielen Außenstadtteilen konnten in diesem
Jahr neue Einrichtungen für Kinder, Jugendliche
und Familien auf den Weg gebracht werden.
Beispielhaft sollen an dieser Stelle folgende
neue Maßnahmen genannt werden:
In Sprakel wurde im Oktober 2009 das neue
Kinder- und Jugendhaus eröffnet. Hier sind Kin-
dertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder-
und Jugendarbeit unter einem Dach.
In Hiltrup-West wird im kommenden Jahr die
Stadtteileinrichtung 37 Grad erweitert. Damit ist
eine noch intensivere Kooperation der Angebote
für Kinder und deren Familien mit dem Famili-
enzentrum, der Familienbildung und der offenen
Ganztagsgrundschule gewährleistet.
In Gelmer wird im Frühjahr nächsten Jahres ein
Jugendtreff eröffnet.
Und auch im Neubaugebiet Wolbeck-Nord wird
Anfang 2010 mit dem Neubau einer Kinderta-
geseinrichtung und zusätzlichen Angeboten der
Kinderpädagogik begonnen.
Mit dem Projekt „Notin-
sel“ signalisieren Ge-
schäfte, Unternehmen
und Institutionen Kin-
dern ihre Hilfsbereit-
schaft und verpflichten
sich zum Helfen in Not-
situationen. Ende letz-
ten Jahres gab es 144 Geschäfte mit diesem
Zeichen an der Tür; inzwischen sind es bereits
240. Ein deutliches Zeichen für eine starke,
stadtweite Allianz, sich aktiv für Kinder einzu-
setzen und ein kinderfreundliches Klima zu
schaffen.
Unsere Leistungen sollen früh bei Familien be-
kannt sein und sie von Anfang an unterstützen.
Im Sinne einer offensiven und frühzeitigen El-
terninformation hat das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien deshalb im vergangenen
Jahr seine Öffentlichkeitsarbeit neu ausgerichtet
und den Schwerpunkt auf die direkte Ansprache
an Eltern gerichtet. Mit der Sonderbeilage „Hallo
da bin ich“ werden insbesondere junge Familien
zweimal jährlich mit zahlreichen Beiträgen aus
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
über alle wichtigen Themen und Fragen rund
um die Erziehung informiert.
In der Gratiszeitung „Moritz“, die ebenfalls die
Belange von Eltern und deren Kinder in den Mit-
telpunkt stellt, wird inzwischen einmal im Monat
ausführlich über ein spezielles Thema, wie z. B.
über Kindertagesbetreuungsangebote und An-
meldeverfahren in Münster, Elterngeld und El-
ternzeit oder die Aufgaben des Familienbüros
berichtet.
Darüber hinaus hat das Familienbüro öffentlich-
keitswirksame Maßnahmen zum Weltkindertag
und zum Geburtsfest des Franziskus-Hospitals
durchgeführt und die zentrale Hotline zum Me-
dienkonsum bedient.
Amtsziel 2 -
Vernetzung als Erfolgsfaktor
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch
verstärkte Kooperation und verbindliche Ab-
sprachen mit unseren Partnern. Dabei sind die
freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 SGB VIII von besonderer Bedeu-
tung.“
Weil wir nicht für alle Fragen und Anliegen von El-
tern, Kindern und Jugendlichen Expertinnen und
Experten sein können, arbeiten wir auf der Suche
nach Lösungen eng mit Initiativen, Vereinen, Ein-
richtungen und Diensten der Jugend-, Sozial- und
Gesundheitshilfe zusammen. Mit dieser multipro-
fessionellen Zusammenarbeit verfolgen wir das
Ziel, gemeinsam mit anderen Fachkräften eine
ganzheitliche Betrachtung des „Problems“ vorzu-
nehmen, um eine passgenaue Hilfe darauf abzu-
stimmen.
Folgende Schwerpunkte wurden im Jahr 2009 be-
arbeitet:
Jugendfilmtage „Nikotin und Alkohol“
„Nikotin und Alkohol - Alltagsdrogen im Visier“ war
der Titel der Jugend-Filmtage am 11. und
12.11.2009 im Cineplex Münster. Organisiert wur-
de diese Veranstaltung von der Suchtprävention
der Drogenhilfe zusammen mit der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Lan-
deskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Gin-
ko sowie dem Arbeitskreis Suchtvorbeugung
Münster.
Amtszielreport
13
1.350 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstu-
fen 7 bis 13 aller Schulformen nutzten die Gele-
genheit, sich mittels attraktiver Spielfilme mit den
Themen Sucht und Suchtvorbeugung zu beschäf-
tigen.
Ein attraktives Rahmenprogramm vor und nach
den Filmvorführungen wie Mitmach-Aktionen und
musikalische Darbietungen von Schülergruppen
motivierte, sich mit den Themen „Nikotin“ und „Al-
kohol“ kreativ und spielerisch auseinander zu set-
zen. Die Betreuung der verschiedenen Mitmach-
stationen übernahmen zahlreiche Kooperations-
partner aus Schule und Jugendarbeit, Kinder- und
Jugendschutz, von Suchtberatungsstellen der frei-
en Träger sowie der polizeilichen Sucht- und Dro-
genprävention.
Die Einbindung so zahlreicher Kooperationspartner
erwies sich wieder einmal als Erfolgsfaktor im
doppelten Sinn: Einerseits wären die Jugendfilm-
tage in dieser umfangreichen und attraktiven Form
ohne die engagierte externe Unterstützung nicht
möglich gewesen. Gleichzeitig wurden etliche
neue Kooperationsbeziehungen geknüpft und be-
stehende gefestigt.
Modellprojekt Davertschule als Beispiel für
eine Kooperation zwischen Kindertageseinrich-
tung und Schule
Die Errichtung einer neuen Einrichtung im Stadtteil
Amelsbüren ist konzipiert als „Modellprojekt zur
Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in
Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
sowie der bedarfsgerechten Angebotsentwicklung
und Gestaltung des Übergangs“.
Für die Bildungs- und Betreuungsbedarfe von Kin-
dern im Kindergarten- und Grundschulalter wurde
im Jahr 2009 eine Einrichtung geplant und konzi-
piert, in der Räume entstehen für
die Kindertagesbetreuung von Kindern über 3
Jahren, um in der städtischen Kindertagesein-
richtung Sonnentau den u3-Bedarf abdecken zu
können,
die offene Ganztagsbetreuung (OGS) von
Grundschulkindern, um durch die räumliche
Verbesserung qualifizierte pädagogische Arbeit
gewährleisten zu können und
die schulischen Angebote der Davertgrundschu-
le, um den zunehmenden Raumbedarf für die
unterrichtliche Versorgung in einem wachsen-
den Stadtteil sicherzustellen
Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2010 geplant.
Durch die Vernetzung und Kooperation aller Ein-
richtungen im Stadtteil - Kindertageseinrichtungen,
Jugendeinrichtung und Schule - ergeben sich viel-
fältige Synergien, die der Entwicklung von Betreu-
ungsangeboten für Kinder in Kindertageseinrich-
tungen und Grundschule zu Gute kommen. Insbe-
sondere sollen die Qualität von Bildung und Erzie-
hung gestärkt und Anforderungen an den Über-
gang der Kinder von der Kindertageseinrichtung
zur Grundschule thematisiert werden.
Die Akteure in Amelsbüren (Einrichtungsleitungen
des Familienzentrums Amelsbüren und Schullei-
tung Davertschule) haben dazu beispielhaft fol-
gende Ziele und Maßnahmen entwickelt:
Zusammenarbeit der Fachkräfte aus Kinderta-
geseinrichtung und Grundschule durch gegen-
seitige Hospitation in der Kindertageseinrich-
tung, gemeinsame thematische Elternabende
sowie gemeinsame Fortbildungsveranstaltun-
gen.
Einstimmung auf das Schulleben durch themati-
sche Angebote (z. B. Zahlenland) für die zukünf-
tigen Schulkinder oder für den gemeinsamen
Unterricht im Sinne der For
tsetzung der Integra-
tion im Anschluss an den Besuch der Kinderta-
geseinrichtung.
Förderung der Basiskompetenzen des Kindes
anhand von Selbstbehauptungskursen für an-
gehende Schulkinder zur „Ich-Stärkung“.
Gründung des Netzwerks zur Qualifizierung in
der Kindertagespflege
Im Jahr 2009 hat sich das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien mit den drei Familienbildungs-
stätten sowie der Volkshochschule und den Müns-
teraner Tageseltern e.V. zum Netzwerk „Qualifizie-
rung in der Kindertagespflege“ zusammenge-
schlossen. Seit Jahren schon gibt es in Münster
gesicherte Standards in der Kindertagespflege.
Ziel des neu gegründeten Netzwerks ist es, sicher-
Amtszielreport
14
zustellen, dass die Qualifizierung der Tagesmütter
und -väter auf hohem Niveau erfolgt.
Im Netzwerk zur Qualifizierung in der Kindertages-
pflege werden die Angebote aufeinander abge-
stimmt und das ohnehin schon ausdifferenzierte
Qualifizierungssystem weiterentwickelt. In 2009
wurden die Qualifizierungsbausteine überarbeitet
und neue Qualifizierungsmodule für 2010 geplant
und vorbereitet. So wird z. B. das Medienpaket
„Wach, neugierig, klug - Kinder unter 3“ ab 2010
fester Bestandteil der Qualifizierung und Fortbil-
dung in der Kindertagespflege sein.
Neue Partnerschaften mit dem Immanuel-Kant-
Gymnasium und der Johannes-Gutenberg-
Realschule in Hiltrup
Neben der bereits seit 5 Jahren dauernden Part-
nerschaft mit der Grundschule Ludgerus besteht
jeweils seit dem 01.09.2009 eine Kooperation des
Kinder-, Jugend- und Begegnungshauses 37 Grad
mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Jo-
hannes-Gutenberg-Realschule in Hiltrup.
Entstanden ist die Zusammenarbeit mit dem Im-
manuel-Kant-Gymnasium durch eine Anfrage der
Schule, Hausaufgabenbetreuung professionell für
die Jahrgangsstufen fünf, sechs und sieben einzu-
richten. In ausführlichen Gesprächen mit der
Schulleitung und Elternvertretung wurde ein Kon-
zept erstellt, das passgenau die Bedarfe der jun-
gen Kunden bedient.
Entstanden ist ein Angebot, das montags bis don-
nerstags in der Zeit von 13:00 -15:30 Uhr Schülern
und Schülerinnen die Gelegenheit bietet, unter in-
tensiver pädagogischer Begleitung die Hausaufga-
ben zu erledigen. Zusätzlich übernimmt das Per-
sonal des 37 Grad die Betreuung in der Mittags-
pause an der Mensa und ermöglicht den Schülern
und Schülerinnen in dieser Zeit mit flankierenden
Spielangeboten eine kurzweilige Pause.
Die Johannes-Gutenberg-Realschule hatte den
Wunsch, Angebote für den Übermittag zu entwi-
ckeln, auch hier für die Jahrgansstufen fünf, sechs
und sieben. Die Ergebnisse einer durch das
37 Grad durchgeführten Befragung von rund 180
Schülerinnen und Schülern wurden mit der Schul-
leitung abgeglichen und auf ihren pädagogischen
Nutzen hin überprüft. Entstanden sind so folgende
Angebote, die ein abwechslungsreiches, kurzweili-
ges und kostenfreies Programm-Paket darstellen:
Montags, dienstags und mittwochs findet die so
genannte Leseinsel statt, die einen Ort der Ru-
he in dem ansonsten sehr lebendigen Schulall-
tag bildet. In Büchern stöbern, sich gegenseitig
vorlesen oder einfach mal die „Seele baumeln
lassen“ sind hier die Dinge, die man tun kann.
Im Rahmen des Werkstattangebotes am Don-
nerstag werden nicht alltägliche Exponate her-
gestellt, die die Einrichtung der Schule sinnvoll
ergänzen. Aktuell stellen die Schülerinnen und
Schüler einen sogenannten Airhockeytisch her.
Dies ist ein Spieltisch, auf dem in rasender Ge-
schwindigkeit der auf einem Luftkissen schwe-
benden Spielpuk ins Tor manövriert werden
muss.
Das montags, mittwochs und donnerstags an-
gebotene Sport- und Spielangebot gibt den
Schülern und Schülerinnen die Gelegenheit,
„Dampf abzulassen“ und bei der Ausstattung
des Spielmobils aus dem Vollem zu schöpfen.
Donnerstags zeigt ein professioneller Tänzer die
neuesten „moves“ und übt mit den Hip Hop-
begeisterten Teilnehmenden Choreographien
ein.
Das Angebot „Wahrnehmungsförderung“ bietet
Techniken, die das Entspannen einfach machen
und gleichzeitig die Sinne schärfen. Das Ange-
bot reicht von progressiver Muskelentspannung
über Yoga, Atemübungen und Massagen bis zu
Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Bewe-
gungsspielen.
Amtszielreport
15
Komplettiert wird der Übermittag durch die The-
aterwerkstatt, in der die Theaterpädagogin mit
der Gruppe ein Stück einprobt, das sich in Form
einer Szenenrevue dem Thema Pubertät und
Liebe widmet.
„Gartenland in Kinderhand“ - ein Partner-
schaftsprojekt der städtischen Kindertagesein-
richtung An der Gartenstraße mit dem
Kleingartenverein Martini e.V.
„Naturbezogene Bildungsarbeit für Vorschulkinder
durchzuführen und zu fördern“ - mit dieser Idee
wandten sich die Mitglieder des Kleingartenvereins
Martini e. V. an das Team der Kindertageseinrich-
tung und es dauerte nicht lange, bis genügend
Ideen für ein in Münster einmaliges Kooperations-
projekt entwickelt waren. Im Februar 2009 wurde
der Partnerschaftsvertrag unterschrieben und als
weitere Partner kamen noch die JVA Münster, das
Amt für Grünflächen und Umweltschutz und die
Deutsche Rentenversicherung mit ins Boot.
Ziele des Partnerschaftsprojektes sind:
Naturbezogene Bildungsarbeit,
Naturbeobachtungen zu allen Jahreszeiten,
säen, keimen, wachsen, zubereiten, kompostie-
ren: ein Kreislauf,
von der Erfahrung der älteren Generation profi-
tieren und lernen,
alte Sitten und Gebräuche kennenlernen, z. B.
Lambertussingen, Kartoffelfeuer und
Tierbeobachtungen im „grünen Klassenzimmer“,
dem Kleinbiotop.
Aus der direkten Nachbarschaft Kleingarten / Kin-
dertageseinrichtung ist eine intensive und koopera-
tive Zusammenarbeit entstanden. Die Kinderta-
geseinrichtung bewirtschaftet unter Anleitung und
Mithilfe der älteren Generation der Kleingärtner ei-
ne Parzelle, die die Kindertageseinrichtung ge-
pachtet hat.
Der Verein der Kleingärtner Martini e. V. hat aus
einer Brachfläche (angrenzend an die Kinderta-
geseinrichtung) ein Kleinbiotop und einen Natur-
lehrpfad in Eigenarbeit mit Unterstützung der El-
tern und der weiteren Partner errichtet.
Dort gibt es verschiedene Bereiche zur Naturbeo-
bachtung:
Todholzhecke,
Insektenhotel für Insekten,
Baumscheiben als Versteck für Kleinsttiere
(Asseln, Würmer …),
Laubhaufen als Winterquartier für Tiere,
Steinhaufen für Pflanzen und
Sandfläche für Tiere mit Vogeltränke.
Amtsziel 3 - Prävention
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt-
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt
Reaktion.“
Präventive Arbeit bildet in der Kinder- und Jugend-
hilfe den umfassendsten Angebotsrahmen mit der
weitreichensten Wirkung für junge Menschen und
ihre Familien.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ver-
binden wir Präventionsarbeit in enger Verknüpfung
mit den Leitsätzen des SGB VIII mit folgenden
Ideen:
Prävention richtet sich auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen
und Familien.
Prävention hat einen offenen Blick für vorhan-
dene aber auch für verborgene und entwick-
lungsfähige Ressourcen, wie z. B. vorhandene
Netzwerke und Eigeninitiative.
Prävention darf und kann sich nicht nur auf er-
kennbare Einzelfälle konzentrieren, sondern
muss gemeinsam mit den Adressatinnen und
Adressaten in deren Lebenswelten entwickelt
werden.
Prävention bedarf der Kooperation und Vernet-
zung und ist auf die Initiative und das Engage-
ment aller im Themenfeld und Arbeitsbereich tä-
tigen Institutionen und Träger angewiesen.
Nachfolgende Beispiele stehen exemplarisch für
die Präventionsarbeit im Jahr 2009:
Amtszielreport
16
Früherkennungsuntersuchungen
Mit der Verordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen vom 11.09.2008 wurde das sogenannte
verbindliche Einladungswesen eingeführt, mit dem
die Teilnahmequote von Kindern an der Früher-
kennungsuntersuchung (sogenannte U5 bis U9)
verbessert werden soll. Hintergrund dieser Bemü-
hungen ist die Erkenntnis, dass die Teilnahme an
der Früherkennungsuntersuchung nicht lückenlos
geschieht und mit dem Alter der Kinder tendenziell
abnimmt.
Das Land Nordrhein-Westfalen will mit dieser Ver-
ordnung einen Beitrag zur Verbesserung des Kin-
derschutzes leisten und hat deshalb vorgesehen,
dass nach einer vergeblichen Terminerinnerung
durch das Landesinstitut für Gesundheit in Biele-
feld für alle Kinder, die eine Teilnahme bisher ver-
säumt haben, eine entsprechende Mitteilung an
das örtlich zuständige Jugendamt erfolgt. Damit
soll sichergestellt werden, dass die Erziehungsbe-
rechtigten dieser Kinder erneut zu einer Teilnahme
motiviert werden und im Zweifelsfall das für das
Wohl der Kinder Erforderliche unternommen wird.
Mit erheblicher Verzögerung lief das vorgenannte
Verfahren mit den ersten Meldungen im Septem-
ber 2009 an. Im Laufe des Jahres wurden insge-
samt ca. 120 Meldungen zugeschickt, die im Ein-
zelnen geprüft wurden. Sämtliche Erziehungsbe-
rechtigten erhalten ein Schreiben des Jugendam-
tes mit der Bitte, den Termin nachzuholen bzw. so-
fern er bereits erfolgte, den Arztbesuch des Kindes
nachzuweisen.
Auf Grund datentechnischer Anlaufschwierigkeiten
und z. T. nicht vermeidbarer zeitlicher Überschnei-
dungen ist zurzeit die Quote derjenigen, die bereits
die Untersuchung vollzogen haben, bei ca. 70 %
recht hoch. Ein Großteil der angeschriebenen Er-
ziehungsberechtigten ist dennoch dankbar, dass
die öffentliche Jugendhilfe in dieser Angelegenheit
aktiv wird.
Im Laufe des nächsten Jahres ist von einer umfas-
senden Wirksamkeit dieser Verordnung im Blick
auf sämtliche einbezogenen Altersgruppen auszu-
gehen, so dass die gemeldete Fallzahl voraus-
sichtlich bei knapp 1.000 Fällen liegen wird.
Mit diesem erheblichen Aufwand tragen die Ju-
gendämter vor Ort präventiv zur Verbesserung des
Kinderschutzes und der Aufklärung von Eltern be-
züglich des Gesundheitsschutzes ihrer Kinder bei.
Seitens der Landjugendämter in Nordrhein-
Westfalen ist eine Evaluation geplant, die den
fachlichen Ertrag sowie den organisatorischen Auf-
wand überprüft und ggf. Art und Umfang der Ju-
gendamtsaktivitäten auf diesem Gebiet modifiziert.
Medienkonsum
Seit 2008 beschäftigt sich das Jugendinformations-
und -bildungszentrum - Jib - zunehmend mit dem
Thema „problematischer/riskanter Medienkonsum“.
Um die (Fach-) Öffentlichkeit zu sensibilisieren,
wurde im November 2009 ein Fachtag zu dem
Thema „Online zwischen Faszination und Sucht“
durchgeführt, an dem 85 Personen teilnahmen.
Auf Grund des großen Interesses und vieler Unsi-
cherheiten bot das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien im Anschluss eine Telefon-Hotline für
Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte an.
Um in Zukunft auf Anfragen passgenauer reagie-
ren zu können, wurden eine „AG Medien“ initiiert
und die Angebote hinsichtlich Prävention und Be-
ratung in Münster gebündelt. Mit Hilfe dieser neu-
en Strukturen ist es möglich, in diesem Themen-
feld präventiv tätig zu werden und Eltern und Leh-
rern Handlungsmöglichkeiten für einen sinnvollen
Umgang mit den Medien zu vermitteln.
Amtszielreport
17
Münster für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Seit Ende 2007 werden im Rahmen des Bundes-
programms „Vielfalt tut gut - Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ des Bundesministeri-
ums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Präventionsprojekte mit einer jährlichen Gesamt-
summe von 100.000 € gefördert.
Angesprochen werden in Münster mit dem Bun-
desprogramm „Vielfalt tut gut“ insbesondere Kinder
und Jugendliche, rechtsextremistisch gefährdete
junge Menschen, Migrantinnen und Migranten so-
wie Eltern, Multiplikatoren der Jugendhilfe, Lehr-
kräfte und die lokalen Meinungsbildnerinnen und
Meinungsbildner vor Ort.
Vielfältige interessante präventive Angebote und
Projekte gegen Rechtsextremismus, Fremden-
feindlichkeit und Antisemitismus freier und ge-
meinnützig anerkannter Träger wurden somit in
Münster durchgeführt.
Einzelprojekte freier und gemeinnütziger Träger
sind prämiert worden, so ging u. a. ein Jugendkul-
turpreis NRW, der Integrationspreis des Deutschen
Fußballbundes (DFB) aber auch lokale Auszeich-
nungen, wie z. B. der Preis der Bürgerstiftung an
Projektträger nach Münster.
Alle Projekte verfolgen hierbei das Leitziel des lo-
kalen Aktionsplans: „In Münster lernen Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene aller Kulturen
konstruktive Alternativen zur gewaltsamen Kon-
fliktaustragung in Familie, Schule und Freizeit und
leben ein respektvolles Miteinander.“
Ende 2010 endet das dritte und letzte Projektjahr.
Zu diesem Zeitpunkt werden insgesamt 32 Projek-
te modellhaft gefördert worden sein.
In 2009 wurden folgende Projekte freier Träger ge-
fördert:
BALANCE
Projektträger: Cactus Jugendtheaterwerkstatt
Begleitende Einführung in das deutsche Schul-
wesen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte
Projektträger: Treffpunkt Waldsiedlung
Demokratisches und tolerantes Miteinander in
Vereinen und auf den Rängen
Projektträger: SC Preußen Münster
Die Parallelweltreisenden
Projektträger: Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V.
Gegensätze ziehen sich an - Gemeinsam im
Osten
Projektträger: Handorfer Netzwerk Jugend
Jungen in ihrer Rolle gegenüber Mädchen
sensibilisieren
Projektträger: Grundschule Berg Fidel
(Förderverein)
kiCK ( kompetent in Cliquen Konflikten)
Projektträger: Verein sozial-integrativer Projekte
Nienberge - ein Ortsteil setzt sich ein für Vielfalt
und Toleranz
Projektträger: St. Sebastian Nienberge
Paulinum Schule mit Courage - unsere Vielfalt
tut uns gut
Projektträger: Gymnasium Paulinum
Radio Mambo Jambo-total international! Radio-
projekt/Workshop Ausbau
Projektträger: Mama Afrika
Vielfalt gewinnt: Viele Kulturen - ein Team
Projektträger: DJK Borussia 07 Münster
Näheres zu den Einzelprojekten unter: www.stadt-
muenster.de/jib (Button „Vielfalt tut gut“ folgen).
Amtsziel 4 -
Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Ju-
gendlichen gewährleisten und sie künftig noch
stärker vor schädlichen Einwirkungen bewah-
ren.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen
seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zur
Schaffung und Bereitstellung der für den Kinder-
und Jugendschutz notwendigen Infrastruktur ver-
Amtszielreport
18
pflichtet. Darüber hinaus ist es selbst Leistungsan-
bieter.
Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil aller An-
gebote der Kinder- und Jugendhilfe und damit
Querschnittsaufgabe im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien.
Kinder- und Jugendschutz umfasst dabei die kon-
krete - auch rechtliche - Jugendschutzberatung.
Hier wird Hinweisen aus der Bevölkerung nachge-
gangen oder es werden Stellungnahmen zu Ju-
gendschutzanfragen erstellt und Projekte in Form
von Gruppenangeboten, Veranstaltungen, Fortbil-
dungen usw. organisiert.
Auch im Jahr 2009 wurde dieses Amtsziel durch
vielfältige Aktivitäten verwirklicht:
Erstellung der Handlungsempfehlungen zum
Kinderschutz für drogenabhängige Schwange-
re und Eltern
Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Drogenhilfe ha-
ben im vergangenen Jahr gemeinsam ein Hand-
lungskonzept erarbeitet, um das Angebot und die
Verfügbarkeit von Hilfen für drogenabhängige
Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwor-
tung in Münster zu optimieren. Um eine breite Ak-
zeptanz des Konzeptes zu erreichen, wurden bei
der Erstellung Vertreter aller beteiligten Professio-
nen (Kliniken, niedergelassene Ärzte, Hebammen,
Gesundheitsamt, kommunaler Sozialdienst und
Drogenhilfe) von Beginn an beteiligt.
Ziel ist es, ein gesundes Aufwachsen der betroffe-
nen Kinder zu fördern durch verbesserte Koopera-
tion untereinander sowie gemeinsame und fach-
dienstspezifische Standards in der Arbeit mit die-
ser Klientel. Dazu gehört auch die Sicherung des
Kindeswohls und Einleitung der notwendigen
strukturellen Schutzmaßnahmen bei Kindeswohl-
gefährdung. Um die Empfehlungen und Vereinba-
rungen „lebendig“ zu halten, soll eine „AG Kinder-
schutz und elterlicher Drogenkonsum“ aus den be-
teiligten Einrichtungen und Institutionen zum Erfah-
rungsaustausch, zur Abstimmung untereinander
sowie zur Fortschreibung dieses Handlungskon-
zeptes mindestens einmal jährlich tagen. Ergän-
zend sollen in 2010 Informationsveranstaltungen
für die beteiligten Professionen sowie Qualifizie-
rungsangebote für die Arbeit mit dieser Klientel
angeboten werden.
Kinderschutz in der Kinderpädagogik
Die Handlungs- und Verfahrensvorgaben des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien im Um-
gang mit Kindesschutzthemen bieten ein hohes
Maß an Verhaltenssicherheit für alle pädagogi-
schen Fachkräfte. In allen Fachbereichen des Am-
tes sind diese Vorgaben selbstverständliche
Grundlagen der täglichen Arbeit.
Dennoch führt die Konfrontation mit Kindesschutz-
fragen bei allen pädagogischen Fachkräften immer
wieder zu Unsicherheiten hinsichtlich der Bewer-
tung subjektiver Wahrnehmung sowie zu den Mög-
lichkeiten und Grenzen des eigenen Handelns. In
den weniger beratungsintensiven Arbeitsberei-
chen, in denen Fachkräfte häufig täglich persönlich
Kontakt zu eventuell betroffenen Kindern haben,
ergeben sich für den professionellen Umgang mit
Kindesschutzthemen ganz eigene Fragestellun-
gen.
Für eine Entscheidungs- und Handlungssicherheit
sind deshalb die Reflexion der eigenen Wahrneh-
mung und Wertung sowie die Konkretisierung im
Sinne der amtsinternen Verfahrensvorgaben we-
sentlich und im Einzelfall Voraussetzung für eine
reibungslose Kooperation mit dem Kommunalen
Sozialdienst.
Mit den kinderpädagogischen Einrichtungen des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wur-
den solche Fragen grundsätzlich erörtert und an-
hand konkreter Fallbeispiele reflektiert. Für 2010
ist die Institutionalisierung dieser regelmäßigen
Reflexion geplant.
Amtszielreport
19
Folgende Inhalte stehen hierbei im Mittelpunkt:
Welche Wahrnehmung löst Fragen nach dem
Wohl des Kindes aus?
Wie bewerte ich die Wahrnehmung?
Differenzieren von Fakten und Vermutungen.
Was sind die nächsten Schritte, was kann oder
muss ich tun?
Dokumentation der Reflexion.
Amtsziel 5 - Partizipation
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege
beschreiten, um sie stärker mit ihren Wün-
schen und Interessen in die Ausgestaltung von
Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ei-
ne zentrale Handlungsorientierung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Sie bedarf keines spezifischen
konzeptionellen Ansatzes. Vielmehr findet die Par-
tizipation als verpflichtende Querschnittsaufgabe
und durchgängiges Handlungsprinzip u. a. in den
§§ 8 und 11 SGB VIII und im Kinderrechtsabkom-
men der UN ihre rechtliche und politische Begrün-
dung.
Wir gehen davon aus, dass junge Menschen selbst
über Lösungsmöglichkeiten verfügen, um sich an
Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher
möchten wir Mädchen und Jungen Lernorte bieten,
an denen sie Verantwortungsübernahme einüben,
Lösungskompetenzen erwerben und selbstbe-
stimmtes Handeln entwickeln können.
Folgende Bespiele verdeutlichen, wie diese Hand-
lungsorientierung in die Praxis umgesetzt wird:
„Was geht ab in Sprakel…!?“ - Ergebnisse
eines Partizipationsprojektes zum Anfassen
Ein durch den Landschaftsverband finanziell ge-
fördertes und vom Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien initiiertes Partizipationsprogramm „Parti-
zipation und Demokratie fördern“ mit dem Projektti-
tel „Was geht ab in Sprakel…!?“ wurde in Sprakel
durchgeführt.
Konkreter Anlass war der Neubau einer Kombiein-
richtung (Jugendzentrum / Kindertageseinrichtung)
in Münster-Sprakel. Für das Jugendzentrum sollte
im Vorfeld mit Jugendlichen aus Sprakel, mit Ju-
gendlichen der katholischen Mariengemeinde
Sprakel und Jugendlichen des Jugendforums Nord
(bereits bestehendes Gremium der Jugendpartizi-
pation) ein attraktives Freizeitprogramm erarbeitet
werden. Ebenfalls wurden Politikerinnen und Poli-
tiker der Bezirksvertretung Nord und der Ratsfrak-
tionen angefragt. Alle Gruppen sagten ihre Teil-
nahme zu. 18 Jugendliche und fünf Politikerinnen
und Politiker, die zukünftige Mitarbeiterin und der
Mitarbeiter der neuen Jugendeinrichtung sowie der
Mitarbeiter eines Jugendzentrums in Münster-
Coerde, der Jugendliche in Sprakel seit einem
Jahr im Rahmen „aufsuchender Arbeit“ betreute,
nahmen an dem Projekt teil. Moderiert und organi-
siert wurden die Treffen vom Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien.
Das Projekt umfasste vier Module (Treffen) zu den
Themen „Jugendkultur und Politik“, „Planungstage
in Hamburg“, „Vorstellung des Freizeitprogramms“,
„Präsentation des vorläufigen Freizeitprogramms
und Abschlussveranstaltung des Projektes“.
Bei der Abschlussveranstaltung waren rund 40
Kinder und Jugendliche aus Sprakel, 10 Politike-
rinnen und Politiker der Bezirksvertretung Nord
und der Ratsfraktionen und Vertreter des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien anwesend.
Nach der Präsentation wurden aufgrund von Nach-
fragen und Anregungen Details verändert und das
Freizeitprogramm von allen Seiten angenommen.
Ort der Präsentation war der Außenbereich des
noch nicht fertig gestellten Jugendzentrums.
Der Verlauf des Partizipationsprojektes „Was geht
ab in Sprakel…!?“ hat gezeigt, dass Mitwirkung
von Jugendlichen bei für sie relevanten Interes-
sengebieten auf große Bereitschaft stößt, sich zu
engagieren. Aber auch Politik ist stark interessiert,
Jugendliche für jugendpolitische Belange zu be-
geistern. Ins Gespräch kommen beide Gruppen
jedoch nur über persönliche Begegnungen. Ju-
gendliche und Politikerinnen und Politiker mussten
schon bei der Aushandlung der Rahmenbedingun-
gen (Treffen an Wochenenden und an jugendtypi-
schen Orten, strukturierte Treffen mit der Bereit-
schaft sich einzubringen) Kompromisse eingehen.
Amtszielreport
20
Was sowohl Jugendlichen und Politikerinnen und
Politikern fehlt ist: Zeit. Darum hat auch die durch-
schnittliche Dauer der Treffen von drei Stunden,
geteilt in einen offiziellen Teil und einen Freizeitteil,
wertvollen Raum geöffnet, sich gegenseitig als
„Menschen“ kennenzulernen und nicht nur in ober-
flächlichen Gesprächen zu verharren. Auch das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und der
Träger der neuen Einrichtung konnten so im Vor-
feld den Bedürfnissen der Jugendlichen im Rah-
men des vorläufigen Freizeitprogramms Rechnung
tragen und haben somit eine gute Grundlage, die
Angebotswünsche der Kinder und Jugendlichen
aufzunehmen.
muensterbandnetz - Initiative mit Freiwilligen in
der Jugendkulturarbeit
Das Jugendinformations- und -bildungszentrum
(Jib) bietet jungen Menschen seit rund zwei Jahr-
zehnten die Möglichkeit, sich aktiv an der Jugend-
kulturarbeit Münsters zu beteiligen. Das Engage-
ment, aber auch die Erfolge lassen sich am „Gleis
22“ ablesen. Rund 70 Personen gestalten aktiv
das Kulturprogramm, neben den Ausstellungen
und Lesungen vor allem das Konzert- und Party-
programm.
Unter qualifizierter Anleitung und Begleitung ist die
Initiative muensterbandnetz expandiert. Das Ein-
zugsgebiet der Initiative muensterbandnetz wurde
durch verschiedene Kooperationen auf das ge-
samte Münsterland erweitert. Die Möglichkeiten
der Erfassung, Vernetzung, Kommunikation und
Kooperation von Musikern und Bands aus der Re-
gion sind somit gestiegen und bilden die Basis für
ein breites Spektrum an Teilhabe und Mitgestal-
tung der Jugendkultur(arbeit) im Münsterland für
die kommenden Jahre.
Die Initiative muensterbandnetz bietet interessier-
ten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an,
sich aktiv an der Jugendkulturarbeit im Rahmen
von wöchentlich stattfindenden Redaktionssitzun-
gen der initiativeigenen Internetplattform muenster-
bandnetz.de zu beteiligen und die Arbeit in der
musikalischen und kulturellen Szene mit zu gestal-
ten. Das Jib leitet diese redaktionellen Treffen pro-
fessionell an und leistet Hilfestellung bei allen zu
klärenden Fragen.
Komplette Umgestaltung eines Jugendtreffs
mit 17 Jugendlichen in den Ferien
Zum 10-jährigen Jubiläum des Jugendtreffs „Top“
am Gescherweg wünschten sich die jugendlichen
Besucherinnen und Besucher aber auch die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter eine komplette Umge-
staltung der Räumlichkeiten.
Die Vorbereitungen dazu standen unter dem Motto
„von Jugendlichen für Jugendliche“. Der Blick der
Jugendlichen auf ihren Treff spielte die entschei-
dende Rolle. Was muss aus Sicht eines Jugendli-
chen in einem Jugendtreff zu finden sein? Welche
Räume und welche Einrichtungsgegenstände sind
besonders wichtig? Antworten auf diese Fragen
fanden die Mitarbeiter/innen durch eine Beteili-
gungsaktion im Jugendtreff. Anfang 2009 nahmen
insgesamt 17 Jugendliche an einer Fotoaktion zum
Thema „Mein Jugendtreff“ teil.
Sowohl an der Vorbereitungsphase als auch an
der Durchführungsphase in den Sommerferien ar-
beiteten die 17 Jugendlichen kontinuierlich und
ausdauernd mit. Unter fachlicher Aufsicht rissen
sie Wände heraus und bauten eigene Einrich-
tungsgegenstände. Das Ergebnis ist ein freundli-
cher, heller und jugendgerechter Treff, der sich
nun mit einem einladenden Erscheinungsbild prä-
sentiert.
Auch die regelmäßige Öffnungszeiten und die pä-
dagogischen Projekte wurden den Bedürfnissen
der Jugendlichen angepasst. Einzig auf einen
neuen Namen für den Treff konnten sich die Pro-
jektbeteiligten bisher nicht einigen.
Amtszielreport
21
Amtsziel 6 - Chancengleichheit
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integra-
tion von benachteiligten Kindern und Jugendli-
chen fördern.“
Damit verfolgt die Kinder- und Jugendhilfe das Ziel
und den Auftrag, sich besonders um die jungen
Menschen und Familien zu kümmern, die sich in
problembezogenen persönlichen oder gesell-
schaftlichen Lebenssituationen befinden.
In den Abteilungen und Fachstellen des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien gibt es durchge-
hend Angebote und Förderstrukturen, die ihr be-
sonderes Augenmerk auf diese Gruppen richten.
Beispielhaft hierfür stehen folgende Angebote:
Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe-
chancen von Kindern und Jugendlichen mit
Armutsrisiko
Die Stadtverwaltung Münster hat im Rahmen einer
Ratsvorlage eine Übersicht über das differenzierte
Angebot zur Verbesserung der Teilhabechancen
von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko
vorgelegt. Es wurden jene Ansätze aufgeführt, die
die Chancenverbesserung von Kindern und Ju-
gendlichen in den Bereichen Bildung, Gesundheit ,
Jugendhilfe sowie Sport und Kultur als Ziel im Blick
haben.
Die strukturellen und projektbezogenen Maßnah-
men des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ziehen sich als Querschnittsaufgabe durch alle
Leistungsbereiche der öffentlichen Jugendhilfe.
Als ergänzende Handlungsempfehlung zur Ver-
besserung der Teilhabechancen von jungen Men-
schen wurde deutlich, dass bislang eine individuel-
le Fördermöglichkeit fehlt, damit Kinder und Ju-
gendliche mit Armutsrisiko an außerschulischen
Aktivitäten in den Bereichen Musik, Kultur und
Sport teilnehmen können.
Deshalb wurde 2009 mit dem neuen Förderfonds
der Stiftung Bürgerwaisenhaus für Kinder aus ein-
kommensschwachen Familien die „Stiftung Mit-
machkinder“ gegründet. Der Name „Mitmachkin-
der“ ist Programm: Es geht darum, diesen Kindern
die Möglichkeit zu geben an außerschulischen Bil-
dungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen, um
ihnen damit bessere Perspektiven für ihre Persön-
lichkeitsentwicklung zu eröffnen.
Stärkung der Entwicklungs- und Bildungsmög-
lichkeiten im Hort Lorenz Süd
Die 20 Kinder des Lorenz-Hortes kommen aus un-
terschiedlichen sozialen Zusammenhängen aus
dem Süden Münsters. Sie bedürfen einer beson-
deren Betreuung und/oder einer speziellen Förde-
rung. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit
steht ein vertrauensvolles und an den individuellen
Stärken der Kinder angelehntes Beziehungs- und
Förderangebot.
In Kleingruppen werden die Kinder individuell und
behutsam an die Anforderungen der Schule und
den damit verbundenen Ganztag herangeführt.
Besonderer Wert wird außerdem auf eine qualifi-
zierte Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung
gelegt.
Durch naturpädagogisch, theaterpädagogisch,
musisch, hauswirtschaftlich und sportlich orientier-
te Angebote können zusätzlich verschiedenste
Lern- und Erfahrungsbereiche, wie Sprache, Be-
wegung, Konzentration, emotionale Stabilität und
soziale Kompetenzen aufgebaut und gestärkt wer-
den. Die kontinuierliche Betreuung gewährleistet
eine Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit der Ange-
bote in hohem Maße.
Durch die intensive Elternarbeit können Stärken
und Vorlieben der Kinder, auch über die Betreuung
im Hort hinaus, in Vereinen und ähnlichen Angebo-
ten zusätzlich gefördert und ausgebaut werden.
Das Ziel ist eine ganzheitliche Stärkung des Kin-
des, um im sozialen Umfeld und im Schulalltag zu
bestehen.
Amtszielreport
22
Amtsziel 7 -
Geschlechterdifferenzierung / Gender
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren
unterschiedlichen Interessen und gehen durch
differenzierte Angebote in unserer Arbeit
darauf ein.“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien en-
gagiert sich in allen Aufgabenfeldern für die Um-
setzung dieser Querschnittsaufgabe. Besonderes
Anliegen ist, die Geschlechtsdifferenzierung
gleichgewichtig für Jungen und Mädchen bzw. jun-
ge Männer und junge Frauen wirksam zu gestalten
und mit entsprechenden Konzepten und Angebo-
ten stetig weiterzuentwickeln.
Die beiden folgenden Beispiele verdeutlichen, auf
welch vielfältige Weise dieses Amtsziel realisiert
werden kann:
Auswertung der einjährigen Modellphase der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
Am 16.01.2009 fand die Auswertung der einjähri-
gen Modellphase der AG 1 statt, die sich Ende
2007 aus der AG Mädchen und dem AK Jungen
gebildet hatte.
Die AG-Mitglieder nahmen sich einen Vormittag
Zeit, um zusammen mit einer Moderation das erste
Jahr der gemeinsamen Arbeit zu reflektieren. Ge-
meinsam wurden die in der Gründungsphase for-
mulierten Wünsche und Bedürfnisse analysiert und
festgestellt, dass, anders als vormals befürchtet,
die Zusammenarbeit zwischen Frauen und Män-
nern von beiden Gruppen als einvernehmlich und
hoch geschätzt wird.
Amtszielreport
23
Die Einschätzung der politischen Wirksamkeit
wurde als bislang eher gering betrachtet. Die ge-
meinsame fachliche Weiterentwicklung zur Gen-
derthematik bedarf nach Meinung der Teilneh-
menden noch der weiteren Entwicklung.
Im ersten Jahr stand der Aufbau einer gemeinsa-
men Gruppen- und Genderidentität sowie einer
tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen den Frau-
en und Männern im Vordergrund. Mit der Organi-
sation des Genderparcours zum Abschluss des
ersten AG 1-Jahres konnte eine öffentlichkeits-
wirksame Veranstaltung präsentiert werden, die
unter anderem auch durch das gemeinsame Tun
ein Wir-Gefühl in der Gruppe entwickelt und die
Gruppe damit als AG konstituiert hat.
Perspektivisch für die kommende Arbeitsphase
wurden konkrete Verabredungen getroffen. Die AG
Gender trifft sich nicht mehr sechsmal, sondern
nur noch viermal im Jahr, dafür jeweils dreistündig.
Dies wurde aufgrund der hohen Termindichte der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer als dauerhaft
praktikabler erachtet. Unterjährig treffen sich je-
weils eine Unter-AG Mädchen und eine Unter-AG
Jungenarbeit, um Arbeitsaufträge im Sinne der
Mädchen- und Jungenarbeit weiter zu entwickeln.
Ein Schwerpunktthema für 2009 sollte der neue
Kinder- und Jugendförderplan sein. Hier hat sich
die AG Gender an der Erarbeitung von Gender-
aspekten beteiligt.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die Fusion
der AG Mädchen mit dem AK Jungenarbeit zu der
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender ein ehrgei-
ziges und in NRW bisher einmaliges Projekt ist,
das aus Sicht der Frauen und Männer in der AG
gleichermaßen erfolgreich die Modellphase abge-
schlossen hat.
Standards für die Personalauswahl im
Kommunalen Sozialdienst
Für eine geschlechterdifferenzierte Arbeit der Ju-
gendhilfe ist es nicht nur erforderlich, die entspre-
chenden Bedürfnisse des betreffenden Adressa-
tenkreises zu berücksichtigen, sondern auch die
dafür erforderlichen Ressourcen (hier Fachkräfte)
so zu strukturieren, dass sowohl Jungen als auch
Mädchen in angemessener Weise pädagogisch
beraten und begleitet werden können.
Das Jugendamt der Stadt Münster hat bezogen
auf die geschlechterdifferenzierte Strukturierung
seines Fachpersonals die mittelfristige Absicht,
das bestehende starke Ungleichgewicht zwischen
Frauen und Männern zugunsten eines deutlich hö-
heren Anteils männlicher Fachkräfte zu verändern.
Angesichts der Tatsache, dass in weiten Teilen der
Hilfen zur Erziehung männliche Kinder bzw. Ju-
gendliche im Verhältnis zu Mädchen / jungen
Frauen deutlich überwiegen, ist auch von der Seite
des Fachkräfteangebots dafür Sorge zu tragen,
dass sich in etwa der steigende Bedarf in Bezug
auf männliche Betreuungspersonen in der Zu-
sammensetzung der Fachkräftestruktur widerspie-
gelt. So liegt beispielsweise der Anteil männlicher
Jugendlicher im Bereich der Jugendgerichtshilfe-
aufgaben bei ca. 80 %, während lediglich ca. 20 %
der Straftaten weibliche Jugendliche betreffen.
Ähnliche geschlechtsspezifische Unterschiede las-
sen sich auch in anderen Leistungsbereichen bzw.
Aufgabenfeldern der Jugendhilfe feststellen.
In der jährlichen Berichterstattung über die Ent-
wicklung der Ressourcen des Jugendamtes (Bera-
tungsschwerpunkte, Finanzen, Organisation und
Personal) wurde mit der Vorlage V/0853/2009 zu-
letzt ausführlich auch die alters- bzw. geschlechts-
spezifische Zusammensetzung des Personals des
Jugendamtes dargestellt. Daraus ergibt sich, dass
der Anteil weiblicher Fachkräfte in den unter-
schiedlichen Altersgruppen bei ca. 80 % des Ge-
samtpersonals liegt. Bezogen auf einzelne Arbeits-
felder, wie z. B. die erzieherischen Hilfen, ergibt
sich eine geschlechtsspezifische Aufteilung von
ca. 1/3 zu 2/3 (Männer und Frauen).
Die ungleiche Geschlechterverteilung in der Ju-
gendhilfe ist allerdings kein rein personalwirtschaft-
liches Problem der Kommunalverwaltung, sondern
basiert insbesondere darauf, dass auch in den so-
zialpädagogischen Studiengängen überwiegend
Frauen zahlenmäßig dominieren, so dass sich dies
auch bei den entsprechenden Bewerbungseingän-
gen niedersc
hlägt.
Amtszielreport
24
Grundsätzlich muss es also auch mit den Ausbil-
dungsstätten der Sozialarbeit Anstrengungen um
ein ausgeglichenes Verhältnis unter den Aspekten
der Geschlechterdifferenzierung geben, damit sich
die Verhältnisse tendenziell verändern.
Dieses Anliegen ist insbesondere eine Aufgabe
der Leitungsebene, damit in den Einstellungsver-
fahren in dieser Frage eine stärkere Aufmerksam-
keit geweckt wird. Dabei ist dann auch zu berück-
sichtigen, dass bereits bei dem Angebot von Be-
schäftigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Ju-
gendhilfe beispielsweise soweit möglich vermieden
wird, Stellen befristet bzw. überwiegend als Teil-
zeitbeschäftigungsverhältnisse auszuschreiben,
weil erfahrungsgemäß auf solche Stellen stärker
Frauen reflektieren als dies bei männlichen Fach-
kräften der Fall ist. Ferner besteht eine starke
Konkurrenz auf dem öffentlichen pädagogischen
Arbeitsmarkt, die auf Grund des ungleichen Ver-
hältnisses der Geschlechterverteilung dazu führt,
dass männliche qualifizierte Fachkräfte von vielen
Jugendämtern / freien Trägern der Jugendhilfe
dringend gesucht werden und insoweit ein ange-
spannter Arbeitsmarkt in diesem Bereich schon
seit längerem besteht.
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information
und Hilfe an und schaffen individuelle und
passgenaue Angebote. Dabei greifen wir ge-
sellschaftliche Trends und Herausforderungen
frühzeitig auf.“
Der oft berechtigte Trend zur Individualisierung
von Hilfen und Ansprüchen gewinnt auch für die
Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeu-
tung. Neben den bereits traditionell stark einzel-
fallorientierten Hilfen zur Erziehung und in den an-
deren individuellen Leistungsbereichen des Kin-
der- und Jugendhilfegesetzes sowie Beratungsan-
geboten wirkt sich dieser Trend auf eher gruppen-
und einzelfallunspezifische Bereiche, wie die Kin-
der- und Jugendarbeit und die Betreuung in Kin-
dertageseinrichtungen aus.
Nachfolgende Beispiele zeigen, mit welchen Maß-
nahmen im Jahr 2009 an der Verwirklichung die-
ses Amtsziels gearbeitet wurde:
Soziale Gruppenarbeit
Im Zuge der Neuorganisation der Jugendgerichts-
hilfe in Münster (V/0839/2008) wurde auch die so-
ziale Gruppenarbeit neu konzipiert.
Die soziale Gruppenarbeit wird seit 2009 in den
Stadtteilen Kinderhaus, Coerde, Mitte-Süd, Mitte-
Nord, Gievenbeck, Albachten, Angelmodde und
Hiltrup angeboten. Durchgeführt wird das Angebot
von den freien Trägern Verbund sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen, Verein sozial-integrativer Pro-
jekte, Sozialdienst Katholischer Männer und der
städtischen Streetwork.
Die jeweiligen Angebots- und Arbeitsschwerpunkte
orientieren sich in hohem Maße an der jeweiligen
Gruppenkonstellation und den Bedarfen der Ju-
gendlichen.
Das Angebot der Streetwork soll nachfolgend aus-
führlicher dargestellt werden.
Soziale Gruppenarbeit in Mitte-Süd und
Mitte Nord im Rahmen der Streetwork
Ergänzend zu der aufsuchenden Cliquenarbeit bie-
tet die Streetwork seit Anfang 2009 an zwei ver-
schiedenen Standorten soziale Gruppenarbeit ge-
mäß § 29 SGB VIII an. Die Gruppen treffen sich
einmal wöchentlich: als stadtteilorientiertes Ange-
bot in der Thomas-Morus-Sporthalle (Stadtteil Mit-
te-Nord) und stadtteilübergreifend als mädchen-
spezifisches Angebot in den Räumen der Street-
work.
Zielgruppe sind vorrangig Jugendliche zwischen
14 und 21 Jahren, die mehrfach gravierende Straf-
taten begangen haben, sozial erheblich benachtei-
ligt sind und eine richterliche Weisung zur sozialen
Gruppenarbeit bekommen haben. Für diese Ju-
gendlichen stellt die soziale Gruppenarbeit eine Al-
ternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie
Jugendarrest bzw. kurzen Jugendstrafen dar. Eine
Teilnahme auf freiwilliger Basis ist ebenfalls mög-
lich - hierbei handelt es sich überwiegend um Ju-
gendliche, die auch nach Ablauf der Weisung in
der Gruppe bleiben oder um deren Freunde oder
auch Cliquen.
Amtszielreport
25
Ziel ist es, soziale Kontakte und den Umgang mit-
einander nachhaltig zu fördern und alternative
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung aufzuzeigen.
Im gruppendynamischen Prozess wird die Selbst-
und Fremdwahrnehmung geschult. Durch Vermitt-
lung von Kommunikationsstrukturen werden kon-
struktive Konflikt- und Problemlösungsstrategien
erlernt. Die begangenen Delikte werden reflektiert
und aufgearbeitet.
Im Stadtbezirk Mitte-Nord, wo die Streetwork seit
Mitte 2007 auch im Rahmen der aufsuchenden
Cliquenarbeit tätig ist, zeigen sich positive Syner-
gieeffekte. So werden Jugendliche aus der sozia-
len Gruppenarbeit auf der Straße und am Street-
workmobil weiter betreut. Hier ergeben sich häufig
auch Ansatzpunkte für die weitere Einzelhilfe.
Gleichzeitig werden andere Jugendliche im Rah-
men der aufsuchenden Arbeit auf das Angebot der
sozialen Gruppenarbeit aufmerksam gemacht und
motiviert, vorbeizuschauen.
Etablierung der familienunterstützenden Nach-
sorge in Kooperation mit den Trägern der
sozialpädagogischen Familienhilfe
Ambulante Hilfen zur Erziehung zielen grundsätz-
lich auf die Verselbständigung sozialer Systeme
ab. Mit Zielabsprachen versehen sollen sie in ge-
planten Zeiträumen bewirken, dass eine dem Kin-
deswohl entsprechende Erziehung nach Beendi-
gung der Hilfe gewährleistet bleibt bzw. wieder
gewährleistet ist.
In einigen Familien sind entsprechende Entwick-
lungspotentiale dauerhaft nur begrenzt vorhanden.
Für diese Gruppe von Familien wurde im Dialog
zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern
der Jugendhilfe das Konzept der familienunterstüt-
zenden Nachsorge konzipiert und in den beiden
letzen Jahren erprobt.
Entscheidend für den Einsatz einer kompensatori-
schen Hilfe ist, dass allein mit einer solchen nicht
intensiven Hilfe der Verbleib von Kindern in Famili-
en gesichert werden kann. Hauptzielgruppe sind
Eltern, die von Behinderung oder einer chroni-
schen psychischen Erkrankung betroffen sind.
Durch Fachkräfte der Familienpflege oder mit So-
zialpädagogischen Fachkräften der Anbieter der
sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß
§ 31 SGB VIII (AWO, Caritasverband, Lebenshilfe,
Prokus, VSE) wird die Nachsorge erbracht. Sie
umfasst maximal 10 Stunden pro Monat.
Diese Nachbetreuung hat sich für einen kleinen
Kreis der Familien etabliert und sichert langfristig
den Verbleib von Kindern im Haushalt der Eltern.
Amtsziel 9 -
Bildung ermöglichen - Leben lernen
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung för-
dern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir
begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ih-
ren Bildungsbiografien - in der Familie, in der
Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in
Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Ange-
bote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung
sichern wir gleiche Bildungschancen von Ge-
burt an.“
Qualitätsmanagement umfasst Methoden und Tä-
tigkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung der je-
weiligen Aufgaben. Unser Ziel ist es dabei, die
höchstmögliche Übereinstimmung mit den Anfor-
derungen zu erreichen, die an uns gestellt werden.
Grundlage eines effektiven Qualitätsmanagements
sind Daten und Informationen, die in verschiede-
nen Arbeitsprozessen entstehen und erfasst wer-
den. Nur die systematische Handhabung dieser In-
formationen ermöglicht es uns beispielsweise,
Fallzahl- und Kostenentwicklungen sowie Proble-
me und ihre Ursachen und Folgen zu erkennen
und richtig zu bewerten.
Aus dieser Analyse sollen wirksame Maßnahmen
abgeleitet werden, die entweder korrektiv oder prä-
ventiv ausgerichtet sind.
Die drei folgenden Beispiele aus ganz unterschied-
lichen Arbeitsbereichen verdeutlichen diese Be-
mühungen:
Amtszielreport
26
Systematische Qualitätsfeststellung und Quali-
tätsentwicklung in städtischen Kindertagesein-
richtungen
„Pädagogische Qualität weiterentwickeln“ - dieses
Ziel wird seit Jahren in den städtischen Kinderta-
geseinrichtungen groß geschrieben. Im November
2009 wurden wiederum 10 Einrichtungen für ihren
erfolgreichen Qualitätsentwicklungsprozess mit ei-
nem Zertifikat belohnt.
Seit 1999 gehört ein Qualitätsmanagementsystem
auf der Grundlage der Kindergarteneinschätzskala
(KES) und der Krippeneinsschätzskala (KRIPS)
zum Alltag der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
den städtischen Kindertageseinrichtungen. In den
Anfangsjahren ging es darum, ein Verständnis da-
für zu wecken, dass pädagogische Qualität ein-
schätzbar und erfassbar ist und in den Qualitäts-
diskussionen das Leitziel: „Qualität sichern, wo sie
gut ist und steigern, wo sie verbesserungswürdig
ist“ zu vermitteln. Unkonventionelle Methoden wie
KES-Zeitung, KES-Cafe, Begleitgruppe Qualitäts-
management und Mitarbeiterversammlungen un-
terstützten damals das Anliegen, einen Diskurs
über Qualität von pädagogischer Qualität in Gang
zu setzen. Sie förderten die Bereitschaft der Kolle-
gen und Kolleginnen, sich auf diesen neuen Weg
zu begeben.
Die Arbeit im Rahmen des Qualitätsmanagements
zeigte, dass es notwendig ist, den Qualitätsent-
wicklungsprozess für die Einrichtung in einer zeit-
lich und thematisch festgelegten Struktur zu ver-
ankern. Erarbeitet wurde ein trägerspezifisches
System zur Qualitätsfeststellung und -entwicklung
in städtischen Kindertageseinrichtungen.
Qualitätsdialoge mit den Trägern der stationä-
ren Hilfen zur Erziehung
Das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
formuliert in den §§ 78 a ff. als Voraussetzung für
die Übernahme des Leistungsentgeltes, dass unter
anderem mit den Trägern der Einrichtungen oder
Verbänden „Grundsätze und Maßstäbe für die Be-
wertung der Qualität der Leistungsangebote sowie
über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleis-
tung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) abge-
schlossen“ sein müssen.
Der Rahmenvertrag I NRW konkretisiert diese
Forderung in § 8 und insbesondere in der zugehö-
rigen Anlage 3. Hier ist bestimmt, dass die Bewer-
tung der Qualität dialogischen Prozessen unterliegt
und die zu entwickelnden Qualitätsmaßstäbe und
-merkmale kontinuierlich einer Auswertung zuge-
führt werden.
Den initiierten Qualitätsdialogen haben sich fünf
Träger von stationärer Jugendhilfe und das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2009
gestellt. Sie wurden mit den Einrichtungen vorbe-
reitet und standen unter dem Gesichtspunkt „Leis-
tung, Entgelt und Qualität bilden eine Einheit“. Es
ging um Strukturen und Prozesse, Ziele und Maß-
stäbe, Schlüsselprozesse und Merkmale. Heraus-
kommen sollte kein weiteres Qualitätspapier mit
der Beschreibung von Qualitätssicherung, sondern
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Damit ist
Entwicklung ein längerfristiger Vorgang, gegebe-
nenfalls ein Wandel. Die freien Träger hatten - ent-
sprechend der Regelung im Rahmenvertrag - die
Aufgabe, die Gespräche zu dokumentieren.
Die Qualitätsdialoge gewinnen vor dem Hinter-
grund der angespannten finanziellen Lage bei
gleichzeitig steigenden Problembelastungen in den
Familien und der Debatte um eine wirkungsorien-
tierte Steuerung eine besondere Bedeutung. Des-
halb ist im Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en neben der Geschäftsstelle Örtliche Kommission
und dem Kommunalen Sozialdienst auch das fach-
liche Controlling beteiligt.
Die Qualitätsdialoge werden auch im Jahr 2010
weiter geführt und ausgeweitet. Im Unterschied
zum Jahr 2009 soll ein Schlüsselprozess beleuch-
tet werden, der in allen Einrichtungen durchgeführt
wird. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung mit den
Einrichtungen. Dabei sollen Ziele entwickelt wer-
den, die sowohl für das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien als auch für die freien Träger
verbindlich sind.
Erprobung von WIMES - Wirkungs-Evaluations-
verfahren für Erziehungsbeistandschaften
Kinder, Jugendliche und Elt
ern sollen optimal von
den eingesetzten Ressourcen einer Hilfe zur Er-
ziehung profitieren können. Um dieses Anliegen
Amtszielreport
27
noch besser steuern zu können, gewinnt die Frage
nach der Wirkung von Erziehungshilfen immer
mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund wurde im
Jahr 2009 in den Bezirken Hiltrup sowie Ost/Süd-
ost des Kommunalen Sozialdienstes für alle neu
begonnenen Erziehungsbeistandschaften das Eva-
luationsverfahren WIMES (Wirkungen messen) er-
probt.
Das Wirkungs-Evaluationsverfahren WIMES prüft
mit einem geringen Zeitaufwand die Wirksamkeit
von Angeboten erzieherischer Hilfen. Es bildet die
wesentlichen jugendhilfespezifischen Problemla-
gen und Hilfeziele ab. WIMES reduziert die Kom-
plexität der psychosozialen Diagnosen, der Fall-
verläufe und der möglichen Ausgänge und eröffnet
eine umfassende aktuelle Datenbank.
Die Fachkräfte bewerten am Anfang und Ende der
Erziehungshilfe in folgenden acht vorgegebenen
Dimensionen den erzieherischen Bedarf des Hilfe-
empfängers:
Versorgung und Schutz in der Familie,
Erziehungskompetenz der Eltern,
Familienkommunikation und Beziehungen,
Körper, Geist und Psyche,
Sozialverhalten,
Lernen und Leistung,
Eigenverantwortung und
Möglichkeiten zur Teilhabe, Bildung und Frei-
zeitgestaltung.
Die einzelnen Bewertungen erfolgen auf einer
festgelegten Skala und werden gemeinsam mit
den fallzuständigen Fachkräften des freien Trägers
vorgenommen.
Von Wirkungen einer Maßnahme wird dann ge-
sprochen, wenn die zwischen den Messzeitpunk-
ten stattgefundenen Veränderungen intendiert wa-
ren und hinreichend plausibel auf die Jugendhilfe-
leistung zurückgeführt werden können. Gemein-
sam mit weiteren erhobenen Parametern, wie z. B.
die Art der Beendigung sowie Dauer und Intensität
der Maßnahme, ergibt sich für die Gesamtheit aller
Hilfen ein Bild, aus dem Rückschlüsse zu positiven
und negativen Wirkfaktoren gezogen werden kön-
nen.
Die Erprobung des Verfahrens in den beiden Mo-
dellbezirken verlief insgesamt positiv. Die beteilig-
ten Fachkräfte bewerten das Verfahren als prakti-
kabel und kompatibel mit den fachlichen und me-
thodischen Ansätzen der Bezirkssozialarbeit. Eine
erste Auswertung hinsichtlich der Wirkungen der
Erziehungsbeistandschaften in den Bezirken
Hiltrup und Ost/Südost soll im Februar 2010 durch
das e/l/s-Institut erfolgen.
Anschließend soll entschieden werden, ob WIMES
als Evaluationsinstrument für alle erzieherischen
Hilfen eingesetzt wird.
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung /
Qualitätsmanagement
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mit-
tel- und Personaleinsatz zu optimieren und un-
sere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle
zu unterziehen. Wir suchen nach Möglichkei-
ten, um bürgerorientiert, flexibel und unbüro-
kratisch zu arbeiten, durch schnelle Hilfe bei
kurzen Wegen.“
Folgende Beispiele geben einen Einblick in die
Umsetzung dieses Amtsziels:
Forschendes Lernen in der städtischen Kinder-
tageseinrichtung Nienberge-Häger
Seit Oktober 2005 ist die städtische Kinderta-
geseinrichtung Nienberge-Häger Mitglied in der
„Akademie für Kinder“, einer privaten Stiftung in
Münster. Mit 8 weiteren Kindertageseinrichtungen
unterschiedlicher Träger wurde ein Weg gesucht,
Natur und Technik - forschendes Lernen in den Ki-
ta-Alltag zu verorten. Unterschiedliche methodi-
sche Modelle wurden diskutiert und ausprobiert.
Als nachhaltig, sinnvoll und wegweisend wurden
die Elemente aus der Reggio-Pädagogik prakti-
ziert.
Im offenen pädagogischen Konzept der städti-
schen Kindertageseinrichtung Nienberge-Häger
mit seinen Funktionsräumen, den entsprechenden
Materialien und der systematischen Themenerar-
beitung konnten sich Kinder schnell orientieren
und Antworten auf ihre Fragen mit Unterstützung
der Erzieherinnen suchen.
Amtszielreport
28
In Altersgruppen erarbeiten die Kinder ihre The-
menfelder. Vom Entdecker, Finder zum Experten
(in diese Gruppen sind die Kinder eingeteilt) lernen
sie Forscherschritte selbständig und altersentspre-
chend zu erfassen.
Nachfolgend ein Beispiel:
„Wespennestforscher“
Die Experten, 5- bis 6-Jährige, begutachten das
Objekt „Wespennest“. Fragen und Ideen werden
gesammelt, die Erzieherin hält alles schriftlicht
fest:
Datum: 20.08.2009
Uhrzeit: 8:30 Uhr
Raum: Kunstraum/Forschertisch
Gruppe: Experten
Thema: Wespen/Wespennest
Beim Herumreichen des Wespennests:
O-Ton Experten:
Lea: „War da Honig drin?“
Lilly: „… oder Eier?“
Silas: „… oder oben waren die Wespen drauf.“
Emely: „… oder oben haben die Wespen geschla-
fen?“
Die Erzieher formulieren die Ideen dann zu Fragen
um:
Wo schlafen die Wespen?
Wo sind die Eier?
Wo ist der Honig?
Was ist unten im Wespennest?
Wieso ist es so leicht?
Das Thema „Wespe/Wespennest“ beschäftigte die
Kinder neben vielen anderen Fragen über mehrere
Wochen. Die Journalistin, Gabriele Dahle, beglei-
tete Kinder und Erzieherinnen mit Ihrem For-
schungsprojekt. Die so entstandene Dokumentati-
on wird in der nächsten Ausgabe der Fachzeit-
schrift der Firma „pragma gmbh“ nachzulesen sein.
Ausbau Konzept Offener Ganztag
Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird in Grund- und
Förderschulen in der Stadt Münster die offene
Ganztagsgrundschule umgesetzt. In drei Ausbau-
stufen werden mit Start des Schuljahres
2009/2010 insgesamt 42 Grundschulen und drei
Förderschulen als offene Ganztagsschulen ge-
führt. Darüber hinaus existieren drei Grundschulen
und eine Förderschule mit gebundenen Ganztags-
zweigen, eine Förderschule ist eine erweiterte
Ganztagsschule.
Seit Januar 2009 wird in den meisten Schulen die
Trägerschaft für die Angebote im Rahmen der of-
fenen Ganztagsschule durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster wahr-
genommen. Die Gesamtverantwortung für die
Konzeption liegt bei den Schulleitungen.
Grundlegende Idee der offenen Ganztagsschule ist
es, dass alle Angebote über den Unterricht hinaus
freiwillig sind und Familien mit ihren Kindern ent-
scheiden, ob sie dieses Angebot wahrnehmen wol-
len. Eine Anmeldung ist dann jedoch für ein Jahr
verbindlich und beinhaltet die tägliche Anwesen-
heit bis mindestens 15 Uhr.
Die offene Ganztagsschule ist als Kooperations-
modell angelegt. Die Schule gestaltet gemeinsam
mit der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen, Musik-
schulen und/oder den Sportvereinen und weiteren
Partnern die Betreuung und Förderung der Kinder.
Grundlegend ist dabei die Verzahnung der Vormit-
tagsangebote mit den Angeboten am Nachmittag
in allen Bereichen. Dies bezieht die Hausaufga-
benbetreuung oder Lernzeit ebenso mit ein wie die
freizeitpädagogischen Angebote und die individuel-
le Förderung einzelner Kinder. Weiterer wichtiger
Bestandteil des Angebotes ist das Mittagessen.
Im Schuljahr 2009/2010 nehmen 2.440 Schü-
ler/innen an den Angeboten der offenen Ganztag-
schule teil. Darüber hinaus wurden rund 2.130
Schüler/innen für die Bis-Mittag-Betreuung ange-
meldet. Insgesamt wird damit eine Versorgungs-
quote von bislang 26,1 % in der offenen Ganz-
tagsschule und von 22,1 % in der Bis-Mittag-
Betreuung erreicht.
Die derzeitige Versorgungsquote ist in den nächs-
ten Jahren auf bis zu 35 % auszubauen. Damit
wird ein Betreuungsangebot für Schulkinder ge-
schaffen, welches sich dem in der vorschulischen
Betreuung festzustellenden Bedarf annähert.
Amtszielreport
29
Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung
Die Kindertagsbetreuung gilt als Elementarbereich
des Bildungssystems. Neben der Familie legt die
Kindertagesbetreuung das entscheidende Funda-
ment für die Bildungsbiografie eines Kindes.
Nach § 22 SGB VIII haben Kindertageseinrichtun-
gen und Kindertagespflege einen eigenständigen
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
Konkretisiert wird der Bildungsauftrag im Kinder-
bildungsgesetz NRW (KiBiz) in den §§ 3, 13 und
14:
§ 3 KiBiz - Aufgaben und Ziele
Kernaufgaben der Kindertagesbetreuung:
Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner
Persönlichkeit.
Beratung und Information der Eltern insbeson-
dere in Fragen der Bildung und Erziehung, Er-
ziehungspartnerschaft.
§ 13 KiBiz - Grundsätze der Bildungs- und
Erziehungsarbeit:
Bildung, Erziehung und Betreuung nach eige-
nem träger- oder einrichtungsspezifischem pä-
dagogischen Konzept.
Kindliche Entwicklung ist zu beobachten und re-
gelmäßig zu dokumentieren (Bildungsdokumen-
tationen).
Förderung der Sprachentwicklung gehört zum
Bildungsauftrag.
§ 14 KiBiz - Zusammenarbeit mit den
Grundschulen:
Kindertageseinrichtungen und Schulen arbeiten
zusammen.
Zur Gestaltung des Übergangs gehören insbe-
sondere
- kontinuierliche gegenseitige Information über
die Bildungsinhalte, -methoden und -konzepte
in beiden Institutionen, regelmäßige
gegenseitige Hospitationen,
- die Benennung fester Ansprechpersonen in
beiden Institutionen,
- gemeinsame Informationsveranstaltungen für
die Eltern,
- gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des
Übergangs in die Grundschule und
- gemeinsame Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen.
Für die Kindertagesbetreuung ist Bildung der Pro-
zess der Entwicklung und Aneignung von Fähig-
keiten und Fertigkeiten, die es dem Menschen er-
laubt zu lernen, individuelle Leistungspotenziale zu
entwickeln, Probleme zu lösen, mit seiner Umwelt
in Kontakt zu treten und Beziehungen zu gestalten
(vgl. Bundesjugendkonferenz).
Neue Theorien über frühkindliche Bildungsprozes-
se gehen von der aktiven Selbstbildung des Kin-
des aus. Der Begriff Selbstbildung meint nicht,
dass alle Bildung wie von selbst geht, wenn man
Kinder nur mit ihren Kräften hantieren lässt. Viel-
mehr sagt er aus, dass Kinder sich selbst die Welt
aneignen und für Welterkenntnis und -deutung
sorgen. Sie streben danach, ihre Welt zu entde-
cken und Sinnzusammenhänge zu konstruieren.
Mit jeder neuen Erfahrung entwickeln sie ihre Er-
klärungsmuster weiter.
Kinder brauchen dazu jedoch Erwachsene, die die-
sen Prozess begleiten, indem sie Kinder
zum
selbstständigen Lernen unterstützen und heraus-
fordern. Die pädagogischen Fachkräfte müssen
dazu wissen, mit welchen Themen sich das Kind
gerade beschäftigt, was es interessiert und was es
anregend findet. Grundlage für eine zielgerichtete
Bildungsarbeit ist daher die wahrnehmende Beo-
bachtung des Kindes (vgl. Bildungsverständnis der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 5
Tagesbetreuung für Kinder, 2009).
Einführung und Verankerung des Medienpa-
kets „Wach, neugierig, klug...“ in die Qualifizie-
rung in der Kindertagespflege
Um Kindern von Anfang an gute Startchancen zu
geben, benötigen sie nicht nur viele, sondern gute
Bildungsangebote in sicherer Atmosphäre. Der Be-
treuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag der
Kindertagespflege im u3-Bereich kann nur ent-
sprechend des gesetzlichen Auftrags umgesetzt
werden, wenn die Tagespflegepersonen über eine
entsprechende Qualifizierung verfügen.
Amtszielreport
30
Im Jahr 2009 hat sich das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien daher entschieden, das Me-
dienpaket „Wach, neugierig, klug - Kinder unter
drei Jahren“ als festen Bestandteil der Qualifizie-
rung in der Kindertagespflege zu verankern.
Das praxisorientierte Medienpaket wurde vom
Staatsinstitut für Frühpädagogik in Zusammenar-
beit mit der Bertelsmann Stiftung entwickelt. Die
Autoren gehen davon aus, dass Kinder von Geburt
an lernen müssen. Dieses eigenaktive Lernen ist
geprägt durch höchst differenzierte Lernprozesse,
die durch gut gebundene Bezugspersonen in der
richtigen Umgebung und Begleitung aktiv gefördert
werden können. Das Medienpaket hat es daher
zum Ziel, Basiswissen und Kompetenzen für die
Begleitung der Bildungsprozesse von Kindern un-
ter drei Jahren für Praktiker und Praktikerinnen zur
Verfügung zu stellen.
Der Start für die Einführung des Medienpakets er-
folgte im Jahr 2009 auf der Fachtagung für Tages-
eltern mit über 200 Teilnehmern und Teilnehme-
rinnen. Ab 2010 soll das Medienpaket „Wach, neu-
gierig, klug - Kinder unter 3“ fester Bestandteil der
Qualifizierung und Fortbildung in der Kindertages-
pflege sein.
Sozialraumreport
31
4. Sozialraumreport
Stadt Münster insgesamt
Veränderte gesellschaftliche Entwicklungen und
Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Fami-
lien sowie die allgemeine demografische Entwick-
lung sind Grundlagen für erforderliche Infrastruk-
turmaßnahmen, Bedarfsanpassungen und Kon-
zepte innerhalb der gesamten Leistungspalette der
Kinder- und Jugendhilfe.
Neben der allgemeinen stadtweiten Entwicklung
sind für sozialräumliche Planungen insbesondere
die jeweiligen Bedingungen und Entwicklungen in
den Bezirken bzw. Stadtteilen in den Blick zu neh-
men, die zu Bedarfsveränderungen oder Bedarfs-
anpassungen führen können.
Im Folgenden werden die wichtigsten Daten der
demografischen Entwicklung und die Inanspruch-
nahme der sozialen Infrastruktur in Münster
1. auf gesamtstädtischer Ebene und
2. auf Bezirksebene
dargestellt.
Entwicklung der Bevölker
ungsstruktur
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 281.050 282.718 279.388
davon unter
18 Jahren 43.525 43.503 40.886
Haushalte
mit Kindern 25.896 25.945 -----
Ausländer-
anteil
20.900
(7,4 %)
20.649
(7,4 %) -----
Geburten
(neu) 2.535 2.565 -----
In Münster waren zum 31.12.2009 insgesamt über
282.000 Bürgerinnen und Bürger wohnhaft. Die
Einwohnerzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr
mit einem Plus von über 1.600 Einwohnern weiter
gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von
0,6 % und einem Zuwachs, der fast doppelt so
hoch ausfällt wie ein Jahr zuvor.
Entsprechend dieser positiven Bevölkerungsent-
wicklung ist auch die Anzahl der Kinder und Ju-
gendlichen von 0 Jahren bis zum 18. Lebensjahr
recht stabil geblieben. Die Anzahl der Geburten ist
aktuell auf 2.565 angestiegen, in 2007 waren es
stadtweit 2.400 Geburten.
Mit einem Zuwachs innerhalb eines Jahres von ca.
1.000 Einwohnern hat insbesondere der Bezirk
Mitte deutliche Zugewinne. Den größten absoluten
Bevölkerungszuwachs verzeichnet aufgrund der
Bautätigkeit der Stadtteil Uppenberg mit 377 Per-
sonen.
In den Außenbezirken wird in der Gesamtschau
deutlich, dass der Bezirk West mit weiteren 550
Einwohnern der noch am stärksten wachsende
Außenbezirk ist, gefolgt vom Bezirk Ost (plus 70
Einwohner) sowie mit leichten Zugewinnen Südost
(plus 26 Einwohner) und Hiltrup (plus 27 Einwoh-
ner). Der Bezirk Nord weist weiterhin rückgängige
Einwohnerzahlen auf. Im vergangenen Jahr war
dieser Trend von 134 Einwohnerverlusten gekenn-
zeichnet; aktuell sind es weitere 73 Einwohner we-
niger.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 9.027 9.058
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 21,4 % 25,0 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 102,5 % 104,2 %
Anzahl Familienzentren 19 22
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 2.281 2.503
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 39 39
Sozialraumreport
32
Daten und Fakten 2008 2009
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 1.219 1.401
davon ambulant 698 851
davon stationär 521 550
Angebote der Familienbildung
Anzahl 2.485 2.163
Die allgemeine demografische Entwicklung erfor-
dert einen wachen und fachlichen Umgang mit den
Jugendhilfebedarfen insgesamt. Es gilt, sowohl
Sprunginvestitionen zu vermeiden, als auch Über-
hänge in der sozialen Infrastruktur zu identifizieren.
Das bedeutet, dass neben dem Ausbau von Infra-
struktureinrichtungen oder Maßnahmen und Ange-
boten in den Stadtteilen, die bislang unterversorgt
waren, auch frühzeitig die Stadtteile in den Blick zu
nehmen sind, die in den kommenden Jahren mög-
licherweise eine Überversorgung aufzeigen könn-
ten.
Bezirk Mitte
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 114.193 115.209 106.326
davon unter
18 Jahren 12.424 12.509 10.292
Haushalte
mit Kindern 8.025 8.115 -----
Ausländer-
anteil
7.780
(6,8 %)
7.430
(6,5 %) -----
Geburten
(neu) 1.035 1.082 -----
Der Stadtbezirk Mitte wächst. Mit einer Zunahme
von ca. 1.000 (0,88 %) wohnberechtigten Einwoh-
nern ist die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vor-
jahr entgegen den ausgewiesenen Daten der Be-
völkerungsprognose weiterhin gestiegen.
Die Zunahme zeigt sich insbesondere im Innen-
stadtring mit einem Einwohnerzuwachs innerhalb
eines Jahres von insgesamt 440 Einwohnern
(0,93 %), in Mitte-Nordost (plus 342, 1,08 %) und
in Mitte-Süd mit einem Plus von 189 Personen
(0,68 %).
Zurückzuführen ist dies sicherlich auf die Bautätig-
keit im Bezirk Mitte insgesamt. Nach Angaben des
Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung entstand die Hälfte der neuen Woh-
nungen (47 %) im Stadtbezirk Mitte. Hier vor allem
im Stadtteil Uppenberg (239 neue Wohnungen), in
der Altstadt und im Innenstadtring mit insgesamt
188 bezugsfertigen Wohnungen.
Im Vergleich zum vergangenen Jahr zeigt sich die
Wirkung insbesondere in Mitte-Nordost im Stadtteil
Uppenberg mit einem Plus von 377 Personen, im
Innenstadtring in den Stadtteilen Kreuz (plus 126
Einwohner), Hansaplatz (plus 76 Personen) und
Mauritz-West mit einem Zuwachs von 73 Perso-
nen. In Mitte-Süd haben insbesondere im Ver-
gleich zum Vorjahr die Stadtteile Düesberg (plus
87 Einwohner) und Geist (plus 84 Einwohner) Zu-
wächse erfahren.
Dementsprechend ist auch die Altersgruppe der
Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jah-
ren im Bezirk Mitte weiterhin stark vertreten bzw.
hat leicht zugenommen (plus 85 Einwohner).
Die allgemeine Entwicklung im Bezirk Mitte ist
auch in der Zunahme der Haushalte mit Kindern
und der Geburtenziffer ablesbar.
Insgesamt zeigt die Bevölkerungsentwicklung der
letzten Jahre, dass der Bezirk Mitte seit 2005 mit
damals 113.216 Einwohnern wieder deutlich an
Einwohnern gewonnen hat und auch für Familien
attraktiv ist.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.772 2.756
Sozialraumreport
33
Daten und Fakten 2008 2009
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 23,6 % 26,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 102,1 % 103,8 %
Anzahl Familienzentren 3 5
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 1.041 1.114
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 12 12
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 296 331
davon ambulant 156 177
davon stationär 140 154
Angebote der Familienbildung
Anzahl 1.786 1.802
Der Bezirk Mitte zeichnet sich insgesamt durch ei-
ne dichte und vielseitige Jugendhilfeinfrastruktur
aus.
Folgende Entwicklungen innerhalb der Kinder- und
Jugendhilfeleistungen im Bezirk Mitte sind heraus-
zustellen:
Zum Kindergartenjahr 2009/2010 hat der Bezirk
Mitte insgesamt eine Versorgungsquote für un-
ter 3-jährige Kinder von 26,4 % erreicht. Der An-
teil der 45-Stunden-Betreuung bei den Plätzen
für unter Dreijährige liegt bei 79,2 %.
Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreu-
ungsangebote im Primarbereich ist mit insge-
samt 1.114 Schülerinnen und Schülern im Ver-
gleich zum Vorjahr weiter angestiegen (plus 72).
Seit dem Schuljahr 2009/2010 nehmen 36 %
der Grundschüler den offenen Ganztag in An-
spruch. Stadtweit sind es 26 %.
Innenstadtring:
Im Stadtteil Hansaplatz wurde zum Kindergarten-
jahr 2009/2010 die katholische Kindertagesstätte
St. Elisabeth zum Familienzentrum umgewandelt.
Mitte-Süd:
In Kooperation mit dem Förderkreis Sozialpsy-
chiatrie bietet die Erziehungsberatungsstelle
Süd seit September 2009 ein Gruppenangebot für
Kinder und Jugendliche psychisch kranker Eltern
an (Auryngruppe).
Durch das Familienzentrum Heilig Geist wurde
im vergangenen Jahr ein offener Spieltreff für Vä-
ter mit ihren Kindern angeboten, um Väter in ihrer
Erziehungsverantwortung und ihrer Beziehung
zum Kind zu unterstützen.
Für das Gelände der ehemaligen Gemeinde St.
Sebastian wurde im Rahmen eines Architekten-
und Investorenverfahrens gemeinsam mit der ka-
tholischen Kirchengemeinde Hl. Geist die Pla-
nung für eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung
ausgeschrieben. In diesem Zuge sollen zusätzliche
Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei
Jahren geschaffen werden.
Mitte-Nordost:
Der Bereich Mitte-Nordost weist bislang ein Defizit
innerhalb der Angebote der offen Kinder- und Ju-
gendarbeit auf. Vor diesem Hintergrund wurde
2008 ein Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit
in Mauritz-Mitte am Pötterhoek installiert. Dieses
Angebot hat sich etabliert und wurde 2009 durch
ein mobiles Bulliangebot für Jugendliche ergänzt.
Mit dem Errichtungsbeschluss für eine neue kin-
derpädagogische Infrastrukturmaßnahme auf dem
Gelände der Pötterhoekschule und Erich Käst-
ner-Schule wird zukünftig in Mauritz-Mitte die
Sozialraumreport
34
wohnortnahe Versorgung für die Zielgruppe der 6-
bis 13-Jährigen sichergestellt. Die neuen Gruppen-
räume können zudem für die Betreuung der Kinder
im offenen Ganztag mitgenutzt werden. In dem
gesamten Planungsprozess sind die Schulleitun-
gen, Elternvertretungen und Erzieherinnen aktiv
mit einbezogen. Der Baubeginn ist für Juli 2010,
die Fertigstellung für Februar 2011 geplant.
Die Angebotsstruktur für Kinder und Jugendliche
im Asylbewerberheim „Am Pulverschuppen“
wurde mit verschiedenen Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe aufeinander abgestimmt. Eine intensi-
vere Verzahnung mit den Angeboten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit im sozialen Nahraum ist
für 2010 geplant.
Bezirk West
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 54.419 54.969 56.505
davon unter
18 Jahren 9.872 9.950 10.292
Haushalte
mit Kindern 5.573 5.615 -----
Ausländer-
anteil
4.659
(8,6 %)
4.725
(8,6 %) -----
Geburten
(neu) 514 456 -----
Im Bezirk West waren zum 31.12.2009 insgesamt
knapp 55.000 Einwohner wohnhaft. Damit ist die
Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr mit einer
Zunahme von 550 Personen (1,0 %) weiter gestie-
gen.
Insbesondere Albachten war mit einer Zunahme
von weiteren 129 Einwohnern im vergangenen
Jahr ein deutlich wachsender Stadtteil. Dies ent-
spricht einem Anteil von 2,3 % an der Bevölkerung
in Albachten.
Während die Stadtteile Gievenbeck und Nienberge
zum Jahresende 2008 Einwohnerverluste zu ver-
zeichnen hatten, gab es zum 31.12. 2009 wieder
Zuwächse: Gievenbeck hatte ein Plus von 211
(1,1 %), Nienberge von 111 (1,8 %) Personen.
Roxel hingegen hat im Vergleich zum Vorjahr 69
Einwohner weniger. Eine Erklärung hierfür kann
darin liegen, dass der erste Bauabschnitt Roxel-
Nord weitgehend abgeschlossen ist. Da ab Som-
mer 2010 im Bauabschnitt Roxel-Nord II jedoch
weitere 84 Wohnbaugrundstücke baureif sind, ist
davon auszugehen, dass Roxel zukünftig Einwoh-
ner gewinnen wird.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen positiven
Bevölkerungsentwicklung in nahezu allen Stadttei-
len des Bezirks West hat auch die Altersgruppe
der unter 18-Jährigen insgesamt ein Plus von 78
Kindern und Jugendlichen erfahren (plus 0,8 %),
während die Anzahl der Neugeborenen zurück ge-
gangen ist (minus 58 Geburten).
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung im Be-
zirk West ist mit 8,6 %stabil geblieben und liegt
weiterhin über dem städtischen Durchschnitt von
7,3 %.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.201 2.211
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 25,6 % 28,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 101,8 % 106,1 %
Anzahl Familienzentren 5 5
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 336 353
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 9 8
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 273 288
davon ambulant 163 184
davon stationär 110 104
Sozialraumreport
35
Daten und Fakten 2008 2009
Angebote der Familienbildung
Anzahl 244 234
Die in den vergangenen Jahren realisierten Infra-
struktureinrichtungen der Jugendhilfe im Bezirk
West - insbesondere Kindertageseinrichtungen
und Einrichtungen der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit - zeigen eine gute Auslastung.
Im Rahmen der Kindertagesbetreuung beträgt die
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in-
zwischen 28,4 %. Dies ist stadtweit die aktuell bes-
te Versorgungsquote.
Auffällig ist, dass die Inanspruchnahme an offenen
Ganztagsplätzen in den Grundschulen im Bezirk
West mit einem Anteil von 15,5 % insgesamt hinter
dem stadtweiten Wert von 26 % zurückliegt. Es ist
jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinzu-
weisen, dass die Wartburg-Grundschule als ge-
bundene Grundschule in diesem Bezirk sehr gut in
Anspruch genommen wird.
Gievenbeck
Im Stadtteil gab es auffällige Cliquenbildungen.
Bürgerinnen und Bürger waren hierdurch zeitweise
tangiert. Diese Entwicklung wurde in verwaltungs-
internen Gremien und dem pädagogischen Ar-
beitskreis Gievenbeck beobachtet, analysiert und
entsprechende Problemlösungen wurden entwi-
ckelt. Auch die Einrichtung eines zusätzlichen run-
den Tisches mit beteiligten Institutionen aus dem
Stadtteil sowie der Polizei und dem Service- und
Ordnungsdienst hat sich bewährt und erste Wir-
kungen gezeigt. Kurzfristige Interventionen und
längerfristige Maßnahmen werden aufeinander ab-
gestimmt.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtun-
gen hat in diesem Zusammenhang seine aufsu-
chende Arbeit im Stadtteil intensiviert und im Rah-
men der sozialen Gruppenarbeit innerhalb der Ju-
gendgerichtshilfe seine Arbeit aufgenommen.
Der pädagogische Arbeitskreis hat sich im
Schwerpunkt mit der Vernetzung der verschiede-
nen Familienzentren im Stadtteil beschäftigt. Die
Entwicklung der Familienzentren wird durch den
Arbeitskreis regelmäßig begleitet, um Beobachtun-
gen und Themen aus der Arbeit der anderen Ein-
richtungen im Stadtteil in den Prozess einfließen
zu lassen, damit Eltern passgenaue Unterstüt-
zungsangebote erhalten. Besonders für das Gebiet
Toppheide werden die vielseitigen Angebote in
den Familienzentren sehr positiv gesehen, da in
diesem Wohngebiet bislang wenig Angebote für El-
tern vorgehalten wurden.
Eine Veranstaltung zum Thema „Migration - Be-
deutung des Themas im Alltag der Einrichtungen -
Herausforderungen und Chancen für den Stadtteil“
war ein zweiter Schwerpunkt des Arbeitskreises.
Albachten
Das Jugendforum West führte eine Umfrage über
die Bedarfe und Freizeitangebote der Kinder und
Jugendlichen in Albachten durch. In dieser Umfra-
ge sprachen sich die Kinder und Jugendlichen
mehrheitlich für eine Skateranlage aus. Die dar-
aufhin gestellte Anregung nach § 24 der Gemein-
deordnung an die Bezirksvertretung West wurde
von den politischen Gremien befürwortetet. Die
Standortfrage wird von den Fachämtern der Stadt-
verwaltung geprüft.
Der Verein VIP e.V. hat die aufsuchende Arbeit in
Mecklenbeck und Albachten mit insgesamt 10
Wochenstunden für Jugendliche im Alter von 12
bis 21 Jahren, die sich im öffentlichen Raum auf-
halten, aufgenommen. Ziel ist es, mit ihnen ihre In-
teressen zu erörtern und ihnen alternative Orte der
Freizeitgestalt
ung im Sozialraum anzubieten. In
Albachten ließen sich die Jugendlichen für ein
Sozialraumreport
36
Gruppenangebot in Form eines Sportangebotes
begeistern.
Roxel
Das „Gesun
dheitsjahr Roxel“ mit dem Schwer-
punkt „gesunde Ernährung und Bewegung für den
Stadtteil“ wurde im Juni mit einem Abschlussfest
erfolgreich beendet. Das Projekt wurde mit dem
dritten Platz des Bürgerpreises „Bürger für Müns-
ter“ und dem „Gesunde Städtepreis“ des bundes-
deutschen „Gesunde StädteNetzwerks“ ausge-
zeichnet.
Nachdem der Erweiterungsbau für die Droste-
Hauptschule und Augustin-Wibbelt-Schule rea-
lisiert wurde, stehen den Schülerinnen und Schü-
lern ausreichend Räume für den gebundenen
Ganztag zur Verfügung. Für Kinder, die ohne
Frühstück zur Schule kommen, wird mit ehrenamt-
lichen Kräften und dem FRÜZ e.V. ein Früh-
stücksangebot vorgehalten.
Mit der Aktion „Tischlein deck Dich!“ versorgen
Mitarbeiter des Sozialbüros in Roxel ca. 20 Kinder
in den Schulen und einem Kindergarten regelmä-
ßig mit einem warmen Mittagessen. Das Projekt
wird durch Spenden finanziert.
Im Rahmen der Gruppenarbeit der Jugendge-
richtshilfe hat der VSE e. V. seine Arbeit in Roxel
aufgenommen.
Mecklenbeck
Der VIP e. V. hat die aufsuchende Arbeit in Ver-
bindung mit sozialer Gruppenarbeit für Kinder und
Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren aufge-
nommen. Die aufsuchende Arbeit findet in erster
Linie mit Gruppen Jugendlic
her statt, die sich im
öffentlichen Raum aufhalten. Ziel ist es, mit ihnen
gemeinsam Möglichkeiten zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität in der Öffentlichkeit zu entwi-
ckeln bzw. ihnen alternative Orte der Freizeitges-
taltung im Sozialraum anzubieten.
Vom Arbeitskreis Jugend Mecklenbeck wurden
zwei Nachtsportevents unter dem Motto „Meck-
Night-Soccer-Turnier“ für Kinder und Jugendliche
im Alter von zehn bis siebzehn Jahren durchge-
führt. Finanziert wurde es mit Mitteln des kriminal-
präventiven Rates.
Nienberge / Häger
In Nienberge wird zunehmend die Trendsportart
„La Parkour“ ausgeübt, bei der es darum geht,
auf einer festgelegten Strecke Hindernis
se zu
überwinden und Distanzsprünge auszuüben. Die
Aktivitäten und Strecken werden auf der Internet-
seite unter http://www.muenster.tk/ vorgestellt.
Der neue Sportplatz und eine Beachvolley-
ballfläche im Stadtteil werden von den Jugendli-
chen gut angenommen.
Im Baugebiet „Waltruper Weg“ wurden die ersten
Häuser errichtet bzw. bezogen. In unmittelbarer
Nähe wird ein neuer Spielplatz errichtet. Das Ju-
gendforum West beteiligte sich an der Planung.
Bezirk Nord
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 28.112 28.039 28.102
davon unter
18 Jahren 5.521 5.503 5.194
Haushalte
mit Kindern 3.107 3.101 -----
Ausländer-
anteil
3.189
(11,3 %)
3.189
(11,4 %) -----
Geburten
(neu) 302 331 -----
Die rückläufigen Einwohnerzahlen in den vergan-
genen Jahren setzten sich im Bezirk Nord weiter
- wenn auch nur leicht - mit einem Minus von 0,3 %
fort. Dies gilt im Vergleich zum Vorjahr insbeson-
dere für Kinderhaus-Ost.
Für Sprakel wird hingegen durch die Baulandent-
wicklung mit einer weiteren Zunahme der wohnbe-
rechtigten Bevölkerung gerechnet. Im Vergleich
zum Vorjahr sind knapp 50 Personen (1,5 %) mehr
zu verzeichnen.
Sozialraumreport
37
Aktuell sind die Kinder und Jugendlichen im Alter
von 0 bis 18 Jahren im Vergleich zum Vorjahr auf
einem stabilen Niveau. Rückgänge im Stadtteil
Kinderhaus werden durch Zuzüge von Familien in
Sprakel im Bezirk Nord insgesamt aufgefangen.
Für das Jahr 2015 wird laut Bevölkerungsprognose
derzeit jedoch ein Rückgang in dieser Altersgruppe
um knapp 6 % erwartet.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf
hinzuweisen, dass dem stadtweiten Trend ent-
sprechend auch im Bezirk Nord im Vergleich zum
Vorjahr eine Zunahme der Geburten festzustellen
ist. Sowohl diese Entwicklung als auch die für das
2. Quartal 2010 vorgesehene Bevölkerungsprog-
nose bis 2020 sind bei den weiteren Maßnahmen-
und Bedarfsplanungen zu berücksichtigen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.281 1.275
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 20,3 % 25,5 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 117,0 % 113,2 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 255 297
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 6 7
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 252 277
davon ambulant 123 145
davon stationär 129 132
Angebote der Familienbildung
Anzahl 165 139
Kinderhaus und Coerde zeichnen sich durch eine
jeweils sehr gut ausgebaute und differenzierte so-
ziale Infrastrukturlandschaft mit vielseitigen Ange-
boten der Jugendhilfe und allen Schulformen aus.
Sprakel hingegen, ein Stadtteil in einem eher länd-
lichen Gefüge, verfügte bislang über eine Grund-
schule und eine Kindertageseinrichtung. Eine
Neuerung ist die kombinierte Einrichtung für Kin-
der, Jugendliche und Familien, die im Oktober
2009 offiziell eröffnet wurde.
Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen in
Kindertageseinrichtungen im Bezirk Nord konnte
im Vergleich zum Vorjahr auf 25,5 % gesteigert
werden.
Die Inanspruchnahme des offenen Ganztags ist im
Bezirk Nord mit 33,3 % überdurchschnittlich. Im
stadtweiten Vergleich liegt die Inanspruchnahme
bei ca. 26 %.
Coerde
Im Rahmen der Präventionsarbeit in dem Stadtteil
wurde u. a. eine Informations-Börse „Frühe Hilfen
für Familien“ in der Zweigs
telle der Stadtbüche-
rei Münster am Hamannplatz in Coerde eingerich-
tet. Bedingt durch die bürgernahe Ausrichtung und
die zentrale Lage werden viele Familien mit geziel-
ten Informationen versorgt; der Zugang zu den
Einrichtungen im Stadtteil wird erleichtert.
Das Präventionsprojekt „Coenige“, ein Modul-
system, das vorbeugend gegen Jugendkriminalität
eingesetzt wird, hat im vergangenen Jahr mit zwei
Jugendcliquen gearbeitet. Das Konzept richtet
sich an 10- bis 14-jährige Heranwachsende vor der
Strafmündigkeit.
Die Hauptschule Coerde in Münster belegte Platz
zwei im Schulwettbewerb „Starke Schule; Deutsch-
lands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife füh-
ren“. Insgesamt waren rund 600 Schulen, die zum
Hauptschulabschluss führen, beteiligt. Die Schule
wurde u. a. deshalb ausgezeichnet, da sie ihren
Schülerinnen und Schülern eine optimale Vorberei-
tung auf ein selbstbestimmtes Leben bzw. Berufs-
leben bieten.
Sozialraumreport
38
Kinderhaus
Das Programm „Stärken vor Ort“, ein Programm
des Europäis
chen Sozialfonds (ESF), ist in den
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus gestartet. Von
2009 bis 2011 werden im Rahmen eines Aktions-
planes kleine Initiativen und Organisationen geför-
dert, die Projekte im Rahmen der Verbesserung
der sozialen, schulischen und beruflichen Integra-
tion von jungen Menschen mit schlechten Start-
chancen und von Frauen mit Problemen beim Ein-
stieg bzw. Wiedereinstieg ins Erwerbsleben durch-
führen. Für die Koordination ist die Arbeitsmarkt-
initiative Münster (AIM) und ein Begleitaus-
schuss zuständig.
Im Wohnquartier Brüningheide wurden die Pro-
jekte des Bund-Länder-Programms „Soziale
Stadt“ verstetigt. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien engagiert sich in den Handlungsfel-
dern Integration, Bildung und soziale Sicherung.
Durch das Programm der Sozialen Stadt wurden
wichtige Ressourcen für präventive Arbeitsansätze
und individuelle Förderangebote ermöglicht. Ins-
gesamt werden nach Einschätzung der Fachkräfte
die einzelnen Projekte gut angenommen. Das Pro-
gramm endet 2010 nach dreijähriger Laufzeit.
Ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
finanziertes und vom Institut für Ethnologie (ESE)
in Kooperation mit der städtischen Kinder- und Ju-
gendeinrichtung WUDDI und dem Jugendzentrum
Jugendsalon durchgeführtes Streitschlichterprojekt
wurde erfolgreich angenommen. 21 Schülerinnen
und Schüler der Klasse 8 der Waldschule und der
Geschwister Scholl Realschule erhielten das
Zertifikat „Interkulturelle/r Streitschlichter/in“ bzw.
„Trainer(-in) für interkulturelle Kompetenz“.
Sprakel
Die kombinierte Einrichtung für Kinder, Jugendli-
che und Familien - Kindertageseinric
htung und
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit -
wurde offiziell im Oktober 2010 eröffnet. Träger der
Einrichtung ist Outlaw gGmbH. Die Angebote des
Kinder- und Jugendhauses richten sich mit unter-
schiedlichen Programmen und Öffnungszeiten an
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jah-
ren. Die Einrichtung arbeitet eng mit den Vereinen
und Institutionen im Stadtteil zusammen.
Sozialraumreport
39
Unter dem Titel „Was geht ab in Sprakel“ wurde
ein vom LWL gefördertes und vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien begleitetes Partizipati-
onsprojekt in Sprakel durchgeführt. Teilnehmer/
-innen waren Jugendliche aus Sprakel und des
Jugendforums Nord sowie Politikerinnen und Poli-
tiker der Bezirksvertretung Nord. Konkreter Anlass
war der Neubau der Kombi-Einrichtung. Innerhalb
eines halben Jahres wurde in vier Modulen ein
gemeinsames Freizeitprogramm erarbeitet.
Bezirk Ost und Südost
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Ost
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 20.680 20.750 20.935
davon unter
18 Jahren 3.734 3.734 3.505
Haushalte
mit Kindern 2.148 2.146 -----
Ausländer-
anteil
920
(4,5 %)
910
(4,4 %) -----
Geburten
(neu) 186 164 -----
Der Stadtbezirk Ost zeigt sich bezüglich der Ein-
wohnerentwicklung im Vergleich zum Vorjahr ins-
gesamt sehr stabil mit leichten Zuzügen.
Durch weitere Bauvorhaben, wie z. B. in Mauritz-
Ost, südlich der Wolbecker Straße (Baumschule
Niederbeckmann), mit rund 100 geplanten Wohn-
einheiten und weiteren kleinen Baugebieten im
Bezirk wie z. B. in Handorf-Sudmühle, ist davon
auszugehen, dass die Bevölkerungsentwicklung in
den kommenden Jahren eine positive Entwicklung
erfahren wird.
In Handorf wurde die Bevölkerungsentwicklung
durch das Neubaugebiet „Drei Eichen“ bereits ent-
sprechend beeinflusst; im Vergleich zum Vorjahr
hat Handorf eine Zunahme um weitere 120 Ein-
wohner (1,6 %) erfahren.
Dementsprechend sind die Haushalte mit Kindern
bzw. die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in
Handorf und im Bezirk Ost auf stabilem Niveau.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Ost
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 596 625
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 15,4 % 20,6 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 89,1 % 94,4 %
Anzahl Familienzentren 1 1
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 165 197
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 4 4
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 68 76
davon ambulant 42 46
davon stationär 26 30
Angebote der Familienbildung
Anzahl 53 67
In den kommenden Jahren gilt ein Hauptaugen-
merk der Infrastrukturentwicklung dem Bezirk Ost
bzw. den jeweiligen Stadtteilen, da aufgrund ver-
schiedener Bebauungsvorhaben davon auszuge-
hen ist, dass in den kommenden Jahren der Be-
darf wachsen wird und derzeit noch nicht alle
Stadtteile entsprechend gut versorgt sind.
Im vergangenen Jahr wurden deshalb die Angebo-
te der Familienbildung vor Ort ausgebaut und für
Gelmer erfolgte der Errichtungsbeschluss für eine
Jugendeinrichtung in der ehemaligen Hausmeis-
terwohnung der Astrid-Lindgren-Grundschule. Die
Versorgungsquote der unter Dreijährigen konnte
innerhalb eines Jahres von 15 % auf gut 20 % ge-
steigert werden; erfordert aber weiterhin den konti-
nuierlichen Ausbau.
Sozialraumreport
40
Mauritz-Ost
Der Arbeitskreis Mauritz-Ost hat sich 2009 vor
allem mit dem Bedarf dieses Stadtteils beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Arbeitskreis
die Entstehung eines Soz
ialbüros mit Beratungs-
angeboten in der Seelsorge-Einheit St. Benedikt
(Zusammenschluss aus Margaretenkirche, Kon-
radkirche und Dyckburgkirche), welches im Früh-
jahr 2010 eröffnet werden soll.
In diesem Zusammenhang bildete die Erstellung
eines Stadteilreaders einen weiteren Schwer-
punkt. Der Reader vermittelt den Fachkräften ei-
nen komprimierten Überblick über alle tätigen Insti-
tutionen in dem Stadtteil. Ende des Jahres 2009
stand der Reader kurz vor seiner Fertigstellung.
Handorf
Der Kinder- und Jugendt
reff „Drei Eichen“ der
im August 2008 eröffnet wurde, hat in den letzten
zwei Jahren seine Angebotspalette stetig erweitert
und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendli-
chen angepasst. Im Sommer 2009 wurde ein er-
höhter Bedarf an aufsuchender Arbeit in Handorf
sichtbar. In Absprache mit dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien erweiterte der Träger seine
Angebote der aufsuchenden Cliquenarbeit in dem
Stadtteil. Mit ausgeprägter Motivationsarbeit konn-
ten die Cliquen erreicht und teilweise an die Ange-
bote des Jugendzentrums „Drei Eichen“ angebun-
den werden. Im Rahmen der thematischen aufsu-
chenden Cliquenarbeit veranstaltete das Jugend-
zentrum „Drei Eichen“ zudem in enger Zusam-
menarbeit mit Eltern und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien einen offenen Elternabend
zum Thema „Alkoholkonsum und seine Auswir-
kungen“.
Gelmer-Dyckburg
Im Rahmen der Überprüfung der Angebotsstruktur
für die offene Kinder- und Jugendarbeit wurde
deutlich, dass
in Gelmer keine entsprechenden
Treffpunkte oder Angebote für Kinder und Jugend-
liche existieren. Vor diesem Hintergrund wurde ein
Errichtungsbeschluss vom Rat der Stadt Münster
gefasst, die freistehende Hausmeisterwohnung in
der Astrid Lindgren-Schule zu einem Kinder-
und Jugendtreff umzubauen.
Die zentrale Aufgabe der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit, für junge Menschen Kommunikations-,
Erfahrungs- und Begegnungsräume zu schaffen,
war das wichtigste Kriterium bei den Planungen.
Die Eröffnung des neuen Kinder- und Jugendtreffs
in Gelmer ist für April 2010 vorgesehen. Die Trä-
gerschaft wurde dem Verein Schule, Kids und
Jugend e. V. übertragen.
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Bezirk Südost
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 26.928 26.954 29.943
davon unter
18 Jahren 5.164 5.080 5.520
Haushalte
mit Kindern 3.025 2.980 -----
Ausländer-
anteil
1.575
(5,9 %)
1.582
(5,9 %) -----
Geburten
(neu) 205 234 -----
Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtbezirk Süd-
ost zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr relativ un-
verändert. Die absolute Anzahl der Kinder und Ju-
gendlichen ist mit einem Minus von 84 Personen
(1,6 %) leicht zurückgegangen. In den kommenden
Jahren wird sich die Bevölkerungsentwicklung im
Bezirk Südost vor allem durch die Baugebietsent-
Sozialraumreport
41
wicklung in Wolbeck deutlich positiv entwickeln.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose erwartet
bis zum Jahr 2015 ein Anwachsen der Gesamtbe-
völkerung von heute 8.569 Einwohner auf 10.350
Einwohner. Dies entspricht einer Steigerung von
ca. 20 %. In diesem Zeitraum wird sich insbeson-
dere der Anteil der jungen Altersgruppen (0 bis 13
Jahre) um gut 31 % erhöhen.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Bezirk Südost
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 921 935
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 17,9 % 22,9 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 103,0 % 101,7 %
Anzahl Familienzentren 2 3
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 240 266
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 3 3
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 133 146
davon ambulant 80 93
davon stationär 53 53
Angebote der Familienbildung
Anzahl 89 135
Im Bezirk Südost konnte im vergangenen Jahr die
Versorgungsquote für unter 3-Jährige in Kinderta-
geseinrichtungen und der Tagespflege von 17,9 %
auf 22,9 % gesteigert werden. Die städtischen Kin-
dertageseinrichtungen „Am Schulzentrum“ und
„Am Drostehof“ haben sich im Verbund erfolgreich
für die Entwicklung zum Familienzentrum bewor-
ben.
Die drei Stadtteilarbeitskreise in Gremmendorf,
Angelmodde und Wolbeck hatten 2009 die Ergeb-
nisse der Schuleingangsuntersuchungen zu den
sozialen Ressourcen von Schulanfängern zum
Schwerpunkt. Der Zusammenhang zwischen den
sozialen Bedingungen des Aufwachsens und den
damit einhergehenden unterschiedlichen Entwick-
lungschancen von Kindern hat die Arbeitskreise
veranlasst, sich mit der Thematik in Form eines
Fachtages intensiver auseinanderzusetzen. Unter
dem Titel „Elternarbeit - Erziehungspartnerschaft
auf Augenhöhe“ ist ein gemeinsamer Bezirkstag
für Sommer 2010 geplant.
Angelmodde
Das Projekt „Sure Start“, ein Ange
bot der Famili-
enbildung für Mütter in verschiedenen Problemsi-
tuationen, welches bereits erfolgreich in verschie-
denen Stadtteilen erprobt wurde, wird seit 2009
auch in Angelmodde im Familienzentrum St.
Bernhard durchgeführt. Das präventive Programm
zielt auf die Stärkung der Mütter und der Mutter-
Kind-Beziehung. Es beinhaltet Einzelgespräche
und Gruppentreffen.
Im Wohngebiet Osthuesheide bietet die Jugend-
gerichtshilfe soziale Gruppenarbeit für 11- bis 14-
jährige Kinder an, welche bereits durch kleinere
Delikte und ihr teilweise grenzüberschreitendes
Verhalten in der Nachbarschaft auffielen. Die Kin-
der erwerben über Spiel und Sport mit Unterstüt-
zung des Trainers soziale Kompetenzen. Ein No-
vum ist, dass ein ehemaliger Teilnehmer der sozia-
len Gruppenarbeit als Trainer gewonnen werden
konnte, der damit eine authentische Vorbildfunkti-
on für die Kinder übernimmt.
Wolbeck
Im Verbund des Familienz
entrums wurde im No-
vember ein neues Gruppenangebot für Mütter initi-
iert. Fragen zur Erziehung und zur eigenen Mutter-
rolle stehen hierbei im Mittelpunkt. Während der
Gruppenarbeit der Mütter werden die Kinder im
Familienzentrum betreut.
Für die Realisierung einer neuen Kinder- und Ju-
gendhilfeeinrichtung in Wolbeck-Nord - Kinder-
tageseinrichtung und offene Angebote der kinder-
pädagogischen Arbeit unter einem Dach - wurden
die parlamentarischen Beschlüsse vorbereitet und
gefasst. Die Kindertageseinrichtung ist mit drei
Sozialraumreport
42
Gruppen für zwei- bis sechsjährige Kinder geplant.
Das besondere Merkmal der offenen kinderpäda-
gogischen Einrichtung zeichnet sich durch ein
großzügig angelegtes Außengelände aus. Dieses
Gelände dient als Abenteuer- und Bauspielplatz
und wird damit der Kreativität und dem Bewe-
gungsdrang der Altersgruppe der 6- bis 13-
Jährigen gerecht. Die Fertigstellung der Einrich-
tung ist für Frühjahr 2011 vorgesehen.
Bezirk Hiltrup
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Demografie 2008 2009 Prognose
2015
Gesamt-
bevölkerung 36.718 36.797 37.577
davon unter
18 Jahren 6.810 6.727 6.604
Haushalte
mit Kindern 4.018 3.988 -----
Ausländer-
anteil
2.777
(7,6 %)
2.813
(7,6 %) -----
Geburten
(neu) 293 298 -----
Mit knapp 37.000 Einwohnern zum Jahresende
2009 zeigt sich der Stadtbezirk Hiltrup im Vergleich
zu den beiden Vorjahren weiterhin - mit leichten
Zuzügen - insgesamt sehr stabil.
Leichten Bevölkerungsrückgängen in Berg Fidel,
Hiltrup-Ost und Hiltrup-Mitte stehen Zuzüge in den
Stadtteilen Hiltrup-West und Amelsbüren gegen-
über. Insgesamt sind durch diese Bevölkerungs-
entwicklung derzeit leichte Rückgänge bei den Kin-
dern und Jugendlichen (1,2 %) zu verzeichnen.
Durch die noch anhaltende Bautätigkeit in Amels-
büren und Hiltrup-West wird diese Entwicklung je-
doch perspektivisch aufgefangen.
Ab 2010 werden jährlich etwa 50 Wohneinheiten in
dem Baugebiet an der Meesenstiege realisiert, so
dass in den kommenden Jahren insgesamt ein
kontinuierlicher Bevölkerungsanstieg zu erwarten
ist. Bis zu 340 Wohneinheiten sind hier insgesamt
geplant.
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur
Daten und Fakten 2008 2009
Tagesbetreuung für Kinder
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.256 1.256
Versorgungsquote für unter
dreijährige Kinder 16,3 % 19,4 %
Versorgungsquote für drei-
bis sechsjährige Kinder 99,0 % 100,6 %
Anzahl Familienzentren 4 4
Offene Ganztagsgrundschule
Teilnehmer/-innen 244 276
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anzahl 5 5
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung
Jahreszahlen 197 232
davon ambulant 134 155
davon stationär 63 77
Angebote der Familienbildung
Anzahl 148 135
Hiltrup, zweitgrößter Außenbezirk in Münster, ver-
fügt insgesamt über eine gut ausgebaute und diffe-
renzierte Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und
Familien. Insbesondere die in den vergangenen
Jahren realisierten Angebote der Jugendhilfe in
Hiltrup-West sind gut ausgelastet.
Bei einer Versorgungsquote von aktuell 19,4 %
sind die Plätze für unter Dreijährige im Rahmen
der Kindertagesbetreuung im Bezirk Hiltrup weiter
auszubauen.
Die Institutionen und Einrichtungen sind in jedem
Stadtteil durch bestehende Stadtteilarbeitskreise
intensiv vernetzt. Auf Initiative der Fachstelle Ju-
gendhilfe an Schulen wurde 2009 zudem ein ge-
meinsames Werkstattgespräch im Stadtbezirk mit
Vertreterinnen und Vertretern aller Schulen in Hilt-
rup, Berg Fidel und Amelsbüren sowie Vertreterin-
nen und Vertretern sämtlicher Jugendhilfeeinrich-
tungen durchgeführt.
Sozialraumreport
43
Berg Fidel
Das Stadtteilhaus Lorenz-
Süd hat in Kooperation
mit dem Arbeitskreis Berg Fidel ein groß ange-
legtes Fotoprojekt zur Imageverbesserung und zur
Förderung der Kommunikation im Stadtteil unter
dem Motto „Berg Fidel zeigt Berg Fidel“ durchge-
führt. Akteure waren die Bürgerinnen und Bürger
aller Altersgruppen aus dem Stadtteil. 2010 wer-
den die Ergebnisse des Projekts im Rahmen einer
Wanderausstellung in den verschiedenen Stadttei-
len in Münster präsentiert.
Hiltrup
Die Bezirksvertretung Hiltrup hat 2009 finanzielle
Mittel zur Errichtung eines akzeptierten Jugend-
platzes in Hiltrup-Ost bereitgestellt. Das Amt für
Grünflächen und Umweltschutz und das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien wurden mit der
Umsetzung beauftragt. Wunsch der Bezirksvertre-
tung Hiltrup ist, dass Jugendliche bei der Planung
und Umsetzung beteiligt werden. Die Errichtung
soll im Juli 2010 abgeschlossen sein.
Die städtische Einrichtung „37 Grad“ in Hiltrup-
West wird mit Mitteln des Konjunkturprogramms II
um zwei Gruppenräume und einen Förderraum
erweitert. Die Fertigstellung ist für Herbst 2010
vorgesehen.
Gemeinsam mit der Bezirksvertretung Hiltrup, der
Bezirksverwaltung, dem Ordnungsamt, der Polizei
und dem für die aufsuchende Arbeit zuständige
Jugendhilfeträger VSE e.V. wurde ein Verfahren
entwickelt, wie mit Störungen durch auffällige Ju-
gendliche/Cliquen im Bezirk Hiltrup umzugehen
ist. Begleitet wurde das Modellprojekt von der ka-
tholischen Fachhochschule Münster.
Amelsbüren
Im Stadtteil Amelsbüren besteht Bedarf für den
Ausbau der Betreuungsangebote in den vorhan-
denen Kindertageseinr
ichtungen und in der Da-
vertschule. Die Stadt Münster errichtet an der Da-
vertschule in Amelsbüren eine Einrichtung für die
offene Ganztagsbetreuung der Schule in Kom-
bination mit einer Kindertageseinrichtung. Die-
se Erweiterung hat zur Intention, modellhaft ein
Projekt zur Stärkung der Bildungs- und Erzie-
hungsqualität in Kindertageseinrichtungen und
Ganztagsschulen sowie der bedarfsgerechten An-
gebotsentwicklung und Gestaltung des Übergangs
zu entwickeln und umzusetzen. Die Einrichtung
umfasst insgesamt ca. 650 qm und geht voraus-
sichtlich im Sommer 2010 in Betrieb.
Das Jugendzentrum Black Bull erweitert das of-
fene Angebot um aufsuchende Arbeit im Stadtteil.
Unterstützt wird das Black Bull durch den VSE e.V.
Produktüberblicke
44
5. Produktüberblicke
Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien
Seit dem Geschäftsbericht 2008 stellen die so ge-
nannten Produktüberblicke (früher: Leistungsüber-
blicke) den Schwerpunktteil der Berichterstattung
dar. Damit folgen die Berichte des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien den Vorgaben des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF),
durch das wesentliche Inhalte der früheren Ge-
schäftsberichte, insbesondere die Darstellung von
fachlichen Zielen, aufgegriffen wurden.
Durch die Verlagerung der Aufgaben der AIM
jugend+ zum Amt für Schule und Weiterbildung
entfällt im diesjährigen Geschäftsbericht das ent-
sprechende Produkt (Nr. 060304).
Hier der Produktplan des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien:
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe
(auch Budgetebene) Nr. Produkt
06 Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe
0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen
060102 Förderung von Kindern in
Tagespflege
0602 Kinder- und 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendarbeit 060202 Jugendverbandsarbeit
0603 060301 Jugendsozialarbeit
060302 Jugendhilfe an Schulen
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
060303 Drogenhilfe
0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien
060402 Besondere familienpolitische
Maßnahmen
0605 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie
und eigenen Wohnung
Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen
060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG und Betreuungsbehörde
060504 Schutz von Kindern und
Jugendlichen
060505 Mitwirkung bei Familien-,
Vormundschafts- und Jugendgericht
060506 Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-,
Gesundheits- und
Eingliederungshilfe
Produktüberblicke
45
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts, wie Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet.
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwendungen
des Jahres 2009 handelt es sich jeweils um vorläu-
fige Rechnungsergebnisse. Die Inhalte aus dem
Haushalt werden ergänzt durch Beschreibungen
der einzelnen Produkte des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie durch die zum Teil
tiefer gehenden Informationen und Daten der frü-
heren Geschäftsberichte, die der neuen Produkt-
hierarchie zugeordnet wurden.
Um einen schnellen Einblick in den Kern der Pro-
dukte zu gewinnen, werden neben den Kurzdar-
stellungen in den „Eckdaten / TOP-Kennzahlen“
einige der insgesamt angebotenen Produktinfor-
mationen vorgezogen, die das jeweilige Produkt
besonders prägen oder die Situation in dem betref-
fenden Feld der Kinder- und Jugendhilfe charakte-
risieren.
Viele der Angaben, wie etwa die Ressourcen und
die Wirkungs-, Programm- und Leistungsziele so-
wie die Elemente „Schwerpunkte im Jahr 2009“
oder „Ausblick auf das Jahr 2010“ sind aus den
früheren Geschäftsberichten bekannt. Neu hinge-
gen ist der „Zielbericht“, der über die in den Haus-
haltsplänen vorgesehene Darstellung lediglich von
Rechnungsergebnissen zu den Zielkennzahlen
hinaus geht. Hier wird über die Entwicklung in den
Arbeitsfeldern berichtet und eine fachliche Ein-
schätzung angeboten, welche Schwerpunkte in
den einzelnen Fachgebieten mit welchem Ergebnis
bearbeitet wurden oder im Sinne einer Weiterent-
wicklung der Produkte zur Umsetzung anstehen.
Nicht in der Produktstruktur abgebildet ist die Ju-
gendhilfeplanung, die jedoch als so genanntes
Teilprodukt in vielen anderen Produkten des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt
ist und wesentlich zur fachlichen Aufgabenerfül-
lung beiträgt. Daher wird auch für die Jugendhilfe-
planung die bisherige Berichterstattung aufgegrif-
fen und ein „Produktüberblick“ angeboten.
Produktüberblicke
46
060101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen
Kurzdarstellung
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII sowie das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) gefördert
werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien ent-
lasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei be-
sonders, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 333
Aufwendungen: 58.305.655 €
Erlöse: 33.954.188 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von
Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren (in %)
103 104,2
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern
unter drei Jahren (in %)
9,6 14,7 16,5
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 164 165
Anzahl der Gruppen 414 421
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 7.019 6.961
Kinder im Alter von unter 3 Jahren 7.079 7.241
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen wurde um 160 neue Plätze
ausgebaut, so dass ca. 1.200 u3-Plätze in Kindertageseinrichtungen (Versorgungsquote: 16,5 %) vorhan-
den sind.
Für ca. 40 Einrichtungen wurden räumliche Erweiterungen und Anpas
sungen der Raumprogramme geplant
und entwickelt.
Der Baubeginn für eine Modelleinrichtung an der Davertschule im Stadtteil Amelsbüren zur Zusammenar-
beit von Kindertageseinrichtung und Offener Ganztagsgrundschule sowie Grundschule wurde erreicht.
Eine neue Kindertageseinrichtung in Sprakel konnte eröffnet und die parlamentarischen Beschlüsse für eine
neue Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Wolbeck mit Kindertageseinrichtung und offenen Angeboten im
Rahmen der kinderpädagogischen Arbeit konnten herbeigeführt werden.
Produktüberblicke
47
Mit dem Konjunkturprogramm II wurden in 3 städtischen und in 8 Kindertageseinrichtungen freier Träger
Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Situation umgesetzt.
Drei weitere Kindertageseinrichtungen wurden zu Familienzentren weiterentwickelt.
15 weitere, betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätzen konnten eingerichtet werden, so dass insge-
samt 171 Plätze zur Verfügung stehen.
In Kooperation mit der Wirtschaftsförderung wurden verschiedene Unternehmen befragt, um die Bedarfe an
betrieblicher Kinderbetreuung zu ermitteln.
Die Bearbeitung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule, die Grund- und Förderschulen sowie die
Verpflegungskostenzuschüsse für alle Schulformen wurde neu organisiert.
In Zusammenarbeit mit der AG nach § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“ wurden „Grundlagen zur Um-
setzung flexibler Betreuungsangebote für Kindertageseinrichtungen in Münster“ erarbeitet.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Weitere Plätze für unter dreijährige Kinder werden unter Berücksichtigung des Kinderförderungsgesetzes
(Kifög) mit sei
nen Regelegungen zum 01.10.2010 (Angebote für unter dreijährige Kinder bestimmter Ziel-
gruppen) und 01.08.2013 (Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr) geschaffen.
Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird weiter ausgebaut.
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Kindertageseinrichtungen wird verbessert.
Die Print- und Internetmedien „Bärenstarke Sache: Tagesbetreuung für Kinder in Münster“, die Eltern bei
der Suche nach einem guten Betreuungsangebot für ihre Kinder unterstützen, werden neu aufgelegt.
In Amelsbüren wird das „Modellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kinderta-
geseinrichtungen und Ganztagsschulen sowie der bedarfsgerechten Angebotsentwicklung und Gestaltung
des Übergangs“ an der Davertschule in Betrieb genommen.
Um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule zu qualifizieren, werden konkrete Maß-
nahmen umgesetzt.
Im Rahmen der frühkindlichen Bildung werden die „Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0
bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW“ bearbeitet.
Die Maßnahmen zur Sprachförderung für Kinder werden umgesetzt und weiterentwickelt.
Der Bereich zur Förderung von behinderten/von Behinderung bedrohten Kindern wird qualifiziert.
Das Qualitätsmanagement in Münsteraner Kindertageseinrichtungen wird fortgeschrieben.
Die Beratungsangebote von Hebammen und der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und
Jugendalter (BfE) werden an Familienzentren angebunden.
Um die Notfallbetreuung zu verbessern, werden deren Grundlagen und Kriterien untersucht.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Der Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder
und der Ausbau der Betreuungsangebote für un-
ter 3-jährige Kinder werden sichergestellt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuellen Gesetzeslagen werden umgesetzt
und kommunale Regelungen herbeigeführt.
Die Beratung von und die Zusammenarbeit mit
Trägern, Kindertageseinrichtungen und Eltern
sind wichtige Kriterien der Arbeit.
Neue Maßnahmen sowie die Umstrukturierung
bestehender Einrichtungen werden umgesetzt.
Produktüberblicke
48
Die individuellen Fähigkeiten der Kinder (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) und ihre Schulfähigkeit
werden gefördert und verbessert.
Die Chancengleichheit zur gesellschaftlichen
Teilhabe junger Menschen wird verbessert.
Erziehungspartnerschaften von Eltern und Kinder-
tageseinrichtungen werden angestrebt.
Die Qualität der Kindertageseinrichtungen wird
gesichert.
Familienzentren werden ausgebaut und gefördert.
Die betriebliche Kindertagesbetreuung wird wei-
terentwickelt und ausgebaut.
Die Betreuungsbedarfe von Eltern werden erfasst,
um für sie in Abstimmung mit den Interessen des
Kindes und den Möglichkeiten der Organisation
ein geeignetes Angebot zu realisieren.
Die körperlichen, emotionalen und geistigen Fä-
higkeiten der Kinder sollen ganzheitlich gefördert
werden.
Für alle Kinder wird in den letzten zwei Jahren vor
dem Schuleintritt eine zusätzliche Sprachförde-
rung angeboten.
Kinder mit Migrationsvorgeschichte werden in
Kindertageseinrichtungen frühzeitig integriert.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für K
inder im Alter von 3-6 Jahren ist sichergestellt.
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagesbetreuung sind laut Ratsbeschluss bis
zum Jahr 2010 mit einer Versorgungsquote von bis zu 13 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. Der Ge-
setzentwurf des Kinderfördergesetzes (Bundesgesetz) sieht bis zum Jahr 2013 einen Ausbau auf 23,3 % (=
2/3 von 35 %) vor.
Bericht
In 2009 lag die Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsans
pruchs) für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jah-
ren im stadtweiten Durchschnitt bei 104,2 %. Damit wurde erneut das Ziel mehr als erreicht, den Rechtsan-
spruch für 3- bis 6-jährige Kinder zu 100 % sicherzustellen.
Im Berichtsjahr 2009 betrug die Versorgungsquote für unter 3-jährige Kinder schon insgesamt 25 %, davon
16,5 % in Kindertageseinrichtungen. Bei dem Ziel, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in
Kindertagesbetreuung bis zum Jahr 2013 auf insgesamt 35 % zu erweitern, davon ca. 27 % in Kindertagesein-
richtungen, ist der Ausbau des Betreuungsangebots um ca. 2 % - in Kindertageseinrichtungen um ca. 1 % -
besser vorangekommen als geplant.
Wie geplant haben sich bis 2009 insgesamt 22 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiter entwickelt.
Dabei wurde die Verteilung der Familienzentren innerhalb des Stadtgebiets berücksichtigt. Auch ist die Aus-
wahl durch eine breite Trägervielfalt gekennzeichnet.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Versorgungsquote (= Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs) von Kindern im Al-
ter von 3 - 6 Jahren (in %)
100 104,2
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei
Jahren (in %)
15,6 16,5
Produktüberblicke
49
Leistungsdaten 2009
Ansatz
2009
Ist
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren 6.520 7.241
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 6.624 6.961
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (0- u. 6 J.) 8.100 8.448
davon:
Plätze für unter dre ijährige Kinder 1.000 1.198
Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 7.100 7.250
Ganztagsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 3.000 3.166
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Plätze nach Gruppenformen insgesamt 8.700 8.234 8.448
Plätze in Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I)
25 Stunden (G I a)
35 Stunden (G I b)
45 Stunden (G I c)
10
449
672
2
535
903
Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II)
25 Stunden (G II a)
35 Stunden (G II b)
45 Stunden (G II c)
9
164
597
8
182
644
Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
25 Stunden (G III a)
35 Stunden (G III b)
45 Stunden (G III c)
186
3.641
2.506
226
3.456
2.492
Anzahl der Kinder mit Sprachförderung - Delfin4 838 733 851
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern,
deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen
13 19 23
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behinderter
Kinder (Einzelintegration)
193 236 350
Betriebliche Kindertagesbetreuung:
Anzahl der betriebseigenen Plätze
Anzahl der Belegplätze
43
59
73
69
73
69
Anzahl der Spielgruppen 980 950 776
Anzahl der Familienzentren 12 19 22
Produktüberblicke
50
Produktüberblicke
51
Anzahl der Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
48
15
50
29
23
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Anzahl der Gruppen in
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
149
40
63
97
72
Katholische T räger
Evangelische T räger
Elterninitiativen als Träger
Städtische Trägerschaft
Sonstige T räger
Produktüberblicke
52
Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenform
1.131
770 834
6.1746.333
1.440
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Plätze für Kinder von
2 bis 6 Jahren (G I)
Plätze für Kinder unter
3 Jahren (G II)
Plätze für Kinder ab
3 Jahren und älter (G III)
2008
2009
Transferaufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier
Träger in 2009
Gruppenform II
8.171.186 €
Gruppenform I
5.984.774 €
Gruppenform III
27.612.915 €
Produktüberblicke
53
Plätze für Kinder unter 3 Jahren (G II)
9
597
8
164
644
182
0
100
200
300
400
500
600
700
25 Stunden (G II a) 35 Stunden (G II b) 45 Stunden (G II c)
2008
2009
Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren (G I)
10
672
2
903
449 535
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1.000
25 Stunden (G I a) 35 Stunden (G I b) 45 Stunden (G I c)
2008
2009
Produktüberblicke
54
Plätze für Kinder ab 3 Jahren und älter (G III)
2.506
186
3.641
226
3.456
2.492
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
25 Stunden (G III a) 35 Stunden (G III b) 45 Stunden (G III c)
2008
2009
Produktüberblicke
55
060102 - Förderung von Kindern in Tagespflege
Kurzdarstellung
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform insbesondere für unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu an-
deren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster und der Verein Münsteraner Tageseltern e. V.
beraten, vermitteln und begleiten stadtteilorientiert Eltern und Tagespflegepersonen.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII, § 16 a SGB II
Ressourcen
Stellen: 16
Aufwendungen: 5.235.833 €
Erlöse: 1.423.765 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern
unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %)
6,8 8,4
Kinder unter 3 Jahren 7.079 7.241
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 809 952
davon:
für Kinder von 0 - 3 Jahren 478 610
für Kinder von 3 - 6 Jahren 205 151
für Kinder von 6 - 10 Jahren 126 191
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Die Regelungen zur Kindertagespflege im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförde-
rungsgesetzes (KiföG) wurden umgesetzt.
Die Aus
wirkungen, die durch die Besteuerung der Einkommen und der hiermit verbundenen Sozialversiche-
rungspflicht von Tagespflegepersonen entstehen, wurden analysiert und die sich daraus ergebenden Hand-
lungsalternativen wurden entwickelt.
Das Qualifizierungssystem für Tagespflegepersonen wurde hin zu einem Netzwerk für die Qualifizierung
von Kindertagespflege geplant, organisiert und weiterentwickelt.
Die Geschäftsprozesse wurden optimiert, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Produktüberblicke
56
Zwischen den Beratungsstellen und der Fachstelle Elternbeiträge wurde die technische Unterstützung zum
Datentransfer verbessert.
Der Vorgang zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis wurde qualifiziert.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege nimmt am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundes teil.
Für die Kindertagespflege wurde ein Weiterbildungskonzept im Bereich Arbeitslosengeld 1 entwickelt.
Die betriebliche Kindertagespflege und die Kindertagespflege in fremden Räumen wurden ausgebaut.
Die Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit wurden überarbeitet.
Eine Fachtagung für Kindertagespflegepersonen wurde zum Thema „Wach, neugierig, klug“ - Bildung in die
Kindertagespflege - organisiert.
Das Medienpaket „wach, neugierig, klug - Kinder unter 3“ wurde zur frühkindlichen Bildungsarbeit einge-
führt.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Die Kindertagespflege in anderen Räumen soll ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen hierfür Standards
entwickelt werden.
Die betrieblic
he Kindertagespflege soll weiter ausgebaut werden.
Für die Kooperation der Familienzentren mit dem Bereich Kindertagespflege soll ein geeignetes Konzept
gewonnen werden.
Tagespflegepersonen sollen im Umgang mit den Auswirkungen der Besteuerung ihrer Einkommen und der
Sozialversicherungspflicht weiter unterstützt werden.
Das Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege soll durch den Ausbau der Weiterbildungsange-
bote für Tagespflegepersonen (z. B. Praxisbegleitung, Bildungsdokumentation) fortentwickelt werden.
Eine neue Werbestrategie soll entwickelt werden, um neue Tagespflegepersonen zu gewinnen.
Die Informationstechnologie soll für den Bereich Kindertagespflege weiterentwickelt und systematische
Auswertungen sollen aufgebaut werden.
Das neue Verfahren zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis soll ein- und umgesetzt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ver-
bessert.
Die individuellen Fähigkeiten des Kindes (Betreu-
ung, Bildung, Erziehung) werden gefördert.
Geeignete Tagespflegepersonen werden be-
darfsgerecht akquiriert.
Die Kindertagespflegeplätze werden um jährlich
30 neue Plätze ausgebaut.
Die Qualität in der Kindertagespflege wird gesi-
chert.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die aktuelle Gesetzeslage (TAG, KICK, KiBiz,
KiföG) wird umgesetzt und kommunale Regelun-
gen werden herbeigeführt.
Tagespflegepersonen und Eltern werden beraten
und begleitet.
Nachgefragte Plätze werden an Tagespflegeper-
sonen vermittelt.
Neue Tagespflegepersonen werden gezielt ge-
worben und qualifiziert.
Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegeper-
sonen werden ausgebaut.
Die Qualität der Tagespflegeplätze wird überprüft,
gefördert und gesichert.
Produktüberblicke
57
Die Tagespflegepersonen werden durch gezielte
Angebote vernetzt.
Die Beratungsstellen für Kindertagespflege wer-
den innerhalb der Jugendhilfe vernetzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Die Tages
betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind laut Ratsbeschluss bis
2010 mit einer Versorgungsquote bis zu 7% ausgebaut. Der Gesetzentwurf des Kinderfördergesetzes (Bun-
desgesetz) sieht bis zum Jahr 2013 einen Ausbau auf 11,7 % (= 1/3 von 35 %) vor.
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qulifikationsstufe
mit 160 Ust. oder Erzieherin/Soz.päd) soll gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertages-
pflege um jährlich 2 % erhöht werden.
Bericht
Das Ziel, die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespf
lege bis zum Jahr 2010 mit
einer Versorgungsquote bis zu 8 % auszubauen, wurde im Jahr 2009 mit einer Quote von bereits 8,4 % um
0,4 % übertroffen. Allerdings ist mittelfristiges Ziel der Ausbau der Kindertagespflege bis 2013 mit einer Ver-
sorgungsquote von 11,6 %. Die Nachfrage (d.h. nachgewiesener Bedarf von Vereinbarkeit von Beruf und Fa-
milie) nach u3-Plätzen in Kindertagespflege ist in bestimmten Stadtteilen, wie z. B. Innenstadt, Südviertel und
Aaseestadt, höher als das Angebot, obwohl die Platzzahl schon über dem Planungsziel für 2010 liegt. Trotz
der erfolgreichen Zielerreichung in 2009 sind also weitere Anstrengungen in der Werbung interessierter und
geeigneter Tagespflegepersonen notwendig. Ein entsprechendes Konzept für die Stadt Münster soll im Rah-
men des Aktionsprogramms Kindertagespflege entwickelt werden. Auch ein weiterer Ausbau der Angebots-
form Kindertagespflege in anderen Räumen ist geplant.
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des qualifizierten Angebots. Dieses Ziel gehört zu den Leitlinien des Aktions-
programms Kindertagespflege in der Stadt Münster. Im März 2009 verabschiedete der Rat eine Vorlage über
die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems in der Kindertagespflege (V/0109/2009). Des Weiteren ha-
ben sich in 2009 die in der Qualifizierung tätigen Einrichtungen zum Netzwerk zur Qualifizierung von Kinderta-
gespflege zusammengeschlossen. Die Weiterentwicklung des Qualifizierungssystems spiegelt sich schon
2009 in den Kennzahlen wider. Ganz deutlich macht sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreuungsstun-
den in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2008 bei 48 % so stieg sie in 2009 auf 57 % an. Gleich-
zeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 1 von 19 % auf
10 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolgten wesentlich schneller als angenommen und
werden sich in 2010 voraussichtlich weiter fortsetzen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. Kindern unter drei Jah-
ren in Kindertagespflege (in %)
7,4 8,4
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifikations-
stufe mit 160 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
50 57
Produktüberblicke
58
Leistungsdaten 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 (mittlere Qualifikationsstufe
mit 42 USt.) an den Gesamtbetreuungsstunden (in %)
31 33
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an den Gesamtbetreu-
ungsstunden (in %)
19 10
Kinder unter 3 Jahren 6.520 7.241
Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse insgesamt 778 952
Kindertagespflegeverhältnisse für Kinder von 0 - 3 Jahren 478 610
Kindertagespflegeverhältnisse für Kinder von 3 - 6 Jahren 200 151
Kindertagespflegeverhältnisse für Kinder von 6 - 10 Jahren 100 191
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Erstberatung von Eltern 860 1.000 1.081
Neuvermittlungen 769 830 803
Begleitete Tagesmütter-Treffen 66 141 175
Kooperationen mit Familienzentren 12 19 21
Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen 508 549 715
Teilnehmerstunden für Qualifizierungsmaßnahmen 8.114 7.302 8.391
Kindertagespflege in anderen Räumen (Anzahl) 9 9
Kindertagespflege in anderen Räumen (Plätze) 69 75
Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen als
Großtagespflegestellen (Anzahl)
6 11
Betriebliche Kindertagespflege (Anzahl) 2 2
Betriebliche Kindertagespflege (Plätze) 14 18
Produktüberblicke
59
Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege
860
1000
1081
769
830 803
508 549
715
0
200
400
600
800
1000
1200
2007 2008 2009
Erstberatung von Eltern Neuvermittlungen Teilnehmer/innen an Qualifizierungsmaßnahmen
Produktüberblicke
60
060201 - Offene Kinder- und Jugendarbeit
Kurzdarstellung
Auf Grundlage der §§ 11 und 12 SGB VIII wird Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen im Alter von 6
bis 27 Jahren organisiert. Durchgeführt werden dafür Angebote von:
freien Trägern,
Initiativen und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
Seit dem 01. Januar 2009 organisiert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Ganztagsbetreuung an
den 45 offenen Ganztagsschulen in Münster.
Ressourcen
Stellen: 48
Aufwendungen: 11.839.889 €
Erlöse: 4.393.031 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 44
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 47.623 50.032 45.300
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 19 17 17
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
In Münster-Sprakel wurde im Baugebiet „Nördlich Landwehr“ der Neubau für eine „Kindertageseinrichtung
und Einrichtung der Kinder
- und Jugendarbeit unter einem Dach“ errichtet und eröffnet.
Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit mit Angeboten im Rahmen des Cliquenkonzeptes wurden kon-
zeptioniert und verzahnt.
Die Angebote der offenen Ganztagsschulen wurden ausgebaut.
Für Münster-Wolbeck erfolgte die Planung für den Neubau einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, die
Räume für eine Kindertageseinrichtung und für kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
beinhaltet.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt des Jahres war die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und
Jugendförderplanes.
Ausblick auf das Jahr 2010:
In Münster-Hiltrup (West) wi
rd das städtische Kinder-, Jugend- und Begegnungshaus 37 Grad für eine mul-
tifunktionale Nutzung – insbesondere für kinderpädagogische und familienfördernde Angebote – erweitert.
Der Baubeginn der im Jahr 2009 geplanten Einrichtung in Münster- Wolbeck (s.o.) steht an.
Produktüberblicke
61
Auf dem Gelände der Pötterhoekschule und Erich-Kästner-Schule in Münster-Mauritz (Mitte) werden die
erweiterten Gruppenräume für kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe fertig gestelt und
die Einrichtung eröffnet.
Die neue Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Münster-Gelmer wird eröffnet.
Der zweite Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2010 – 2014 soll durch die politischen Gremien ver-
abschiedet werden.
Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und den freien Trägern
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Berichtswesens werden weiterentwickelt.
Des Weiteren steht eine Neukonzeptionierung des Jugendrates an.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit werden in jedem Sozialraum in
Münster vorgehalten.
Angebote der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit sind in Münster breit vorhanden.
Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öff-
nung an den Wochenenden und Angebote zu Ta-
ges- und Abendzeiten.
Die Angebote sollen offen und vielfältig sein.
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder-
und Jugendarbeit übernehmen Verantwortung für
den Sozialraum.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Mindestens zehn Einrichtungen haben regelmä-
ßig an den Wochenenden geöffnet.
In allen Sozialräumen sind mindestens fünf der
neun Angebotsfelder abgedeckt.
Angebote von Trägern der Kinder- und Jugendar-
beit werden im Rahmen des Berichtswesens be-
zirksbezogen abgebildet.
Die Angebote werden abgestimmt und die Träger
beraten.
Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und
Schule wird ausgebaut.
Für die Träger soll Planungssicherheit herge-
stellt werden.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
40 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, haben regel-
mäßige Öffnungszeiten am Wochenende.
In den 39 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden mindestens 42.600 Angebotsstunden
pro Jahr stadtweit durchgeführt.
Der Anteil der Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ („offene Treffs“) liegt bei
mindestens 20 % pro Einrichtung.
In 12 Sozialräumen findet die aufsuchende Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit statt.
Bericht
Die Ziele für die offene Kinder- und Jugendarbeit wurden erreicht. In 2009 haben bereits 40 % der Einrichtun-
gen (17 von 43) eine regelmäßige Öffnungszeit an den Wochenenden angeboten.
Produktüberblicke
62
Durch die Übernahme der Ganztagsbetreuung an den 45 Grundschulen und die Verantwortung für den be-
darfsgerechten Ausbau der Ferienbetreuung ist die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule außeror-
dentlich ausgebaut worden.
Es liegen bezirksbezogene Daten über die Angebote der Träger in den Sozialräumen vor.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnung (in %) 40 40
Angebotsstunden stadtweit (nach Leistungsvereinbarung) 42.600 42.910
Anteil des Angebotsfeldes Begegnung und Kommunikation an den Gesamtan-
gebotsstunden im Durchschnitt pro Einrichtung (in %)
20 20
Versorgung der Sozialräume durch aufsuchende Arbeit 12 12
Leistungsdaten
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 39 40
Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit 4 4
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit
Wochenendöffnungszeit
17 17
Durchgeführte Qualitätszirkel 2 2
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 45.300 45.300
Angebotsstunden der Einrichtungen insgesamt 92.000 92.000
Angebotsstunden im Angebotsfeld Begegnung und Kommunikation 33.000 33.000
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume 21 21
Anzahl der Stadtteile / Sozialräume mit aufsuchenden Angeboten 12 12
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Einrichtungen in der Förderstruktur 43 43 44
davon:
im Stadtbezirk Münster-Mitte 13 13 13
in den Außenstadtbezirken 13 13 14
von freien Trägern 35 35 36
in Trägerschaft der Stadt Münster 8 8 8
Produktüberblicke
63
2007 2008 2009
Öffnungsstunden der Einrichtungen insgesamt 47.623 50.032 45.300
davon:
im Stadtbezirk Münste r-Mitte 14.519 15.108 16.000
in den Außenstadtbezirken 33.104 34.924 29.300
Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenendöffnungszeit 19 17 17
Ganztagsbetreuung in den Ferien (Stunden insgesamt) 21.968 22.392 22.776
In den Ferien ganztags betreute Kinder 2.746 2.799 2.799
davon im Rahmen Offener G anztagsschule 1.993 2.046 2.046
Entwicklung der Versorgung mit OGS-Plätzen im Stadtbezirk
0,0 %
2,0 %
4,0 %
6,0 %
8,0 %
10,0 %
12,0 %
14,0 %
Mitte Nord Ost Südost Hiltrup West
SJ. 2006/07
SJ. 2007/08
SJ. 2008/09
SJ. 2009/10
Produktüberblicke
64
060202 - Jugendverbandsarbeit
Kurzdarstellung
Jugendverbandsarbeit findet auf Grundlage des § 12 SGB VIII in unterschiedlichen Bereichen statt. Kenn-
zeichen der Jugendverbände ist die Selbstorganisation. Die Arbeit ist freiwillig, ehrenamtlich und gemein-
schaftlich in folgenden Organisationsformen:
Jugendverbänden
Jugendgruppen
Ressourcen
Stellen: 0,5
Aufwendungen: 465.313 €
Erlöse: 9.354 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Jugendverbände in Münster 23 23 23
Ausgegebene Jugendleiterkarten 70 74 47
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Wesentliche Aufgabe war es, mit den 23 Jugendverbänden ein Jahresgespräch durchzuführen.
Die Ausgabe und die Verwendbarkeit der Jugendleiter
karte (Juleica) sollte intensiviert werden.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Im Rahmen der Stärkung und Qualifizierung des Ehrenamtes soll die Richtlinie entsprechend im Punkt
„Qualifizierung und Bildung“ angepasst werden.
Es ist geplant
, eine Abendveranstaltung für Jugendliche, die sich ehrenamtlich engagieren, durchzuführen.
Es soll eine Bestands- und Bedarfserhebung der Arbeit der Jugendverbände vorgenommen werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ehrenamtliche engagieren sich in den Jugend-
verbänden.
Ehrenamtliche Gruppenleitungen sind qualifiziert.
Das Engagement wird anerkannt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Vergünstigungen im Rahmen der Jugendlei-
terkarte (Juleica) werden ausgebaut und attrakti-
ver.
Qualifizierungsmaßnahmen für die Grundausbil-
dung haben einen münsterweit gültigen Standard.
Die Jugendverbände wissen um die finanzielle
Förderung im Rahmen der Richtlinien.
Produktüberblicke
65
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Ein Gütesiegel für 5 Qualifizierungsmaß
nahmen von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern wird eingeführt.
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber/-innen wird von 70 auf 80 erhöht.
Bericht
Die Qualif
izierungsmaßnahmen für die Grundausbildung (Gütesiegel) sind im Aufbau. Die Einführung soll mit
der entsprechenden Richtlinienänderung umgesetzt werden.
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anzahl der Qualifizierungsangebote mit Gütesiegel 5 0
Anzahl der Firmenvergünstigungen 75 75
Leistungsdaten
Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt 40 70
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen mit Gütesiegel 5 0
Ausgegebene Jugendleiter-Cards (Gültigkeit 3 Jahre) 50 47
Produktüberblicke
66
060301 - Jugendsozialarbeit
Kurzdarstellung
Die Jugendsozialhilfen umfassen die sozialpädagogischen Maßnahmen und Projekte in den Bereichen
aufsuchende Jugendsozialarbeit / Streetwork
Wohnhilfen nach §13 Abs. 3 SGB VIII und
Integrations- und Migrationshilfen für ausgesiedelte junge Menschen und Flüchtlinge
Alle Angebote richten sich an junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Die Bereiche Integrations- und Migrationshilfen sowie Wohnhilfen umfassen hier auch die Trägerberatung und
-förderung.
Ressourcen
Stellen: 5,6
Aufwendungen: 1.238.890 €
Erlöse: 206.822 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Hilfen der städtischen Streetwork insgesamt 198 213 289
Anzahl der Jugendlichen in den offenen Gruppenangeboten und
Sprechstunden
1.595 1.879 1.535
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
In einem gemeinsamen Prozess von öffentlicher und freier Jugendhilfe wurden Handlungs
empfehlungen
„Jugendsozialarbeit“ für den Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014 entwickelt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat Schulungen zum § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kin-
deswohlgefährdung – für freie Träger angeboten.
Der Aktionsplan „aufsuchende Cliquenarbeit“ – für die Arbeit mit auffälligen Jugendcliquen in den Stadttei-
len wurde ausgeweitet.
Das Modellprojekt zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) wurde in zwei Stadtteilen in
Form von Kompetenztrainings umgesetzt.
Für die soziale Gruppenarbeit konnte an zwei Standorten ein Konzept erstellt und umgesetzt werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in Kooperation mit dem Gesundheitsamt ein Frühstücks-
angebot für Mädchen und junge Frauen verknüpft mit medizinischer Gesundheitsvorsorge etabliert.
Ein weiterer Schwerpunkt lag darin, Kindern und Jugendlichen, die in Flüchtlingsunterkünften leben, Unter-
stützung zur vermehrten Teilnahme an Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu geben.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Die Handlungs- und Verfahrenssicherheit
im Umgang mit dem § 8a SGB VIII für die kinderpädagogischen
Angebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien soll weiterentwickelt werden.
Produktüberblicke
67
Um junge Menschen im Jugendwohnen bei ihrer Verselbständigung zu unterstützen, ist vorgesehen, abge-
stimmte Verfahren zwischen Jugendhilfe und weiteren Leistungserbringern zu entwickeln.
Die sozialpädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in den städtischen Flüchtlingsunterkünften
sind flexibel weiterzuentwickeln.
Das Modellprojekt zur sekundären Suchtprävention mit Jugendlichen (SeM) wird in Form von Kompetenz-
trainings umgesetzt. Ferner ist die Fortschreibung und Umsetzung des Mehrebenenkonzeptes in einem
Stadtteil und Übertragung auf einen weiteren Stadtteil in Form von zwei Kompetenztrainings beabsichtigt.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der sozialen Gruppenarbeit ist in der Streetwork geplant.
Geplant ist die Fortschreibung und Umsetzung des Konzeptes „aufsuchende Cliquenarbeit“ im Bereich Mitte
Nord. Die Kooperation mit dem SKM am Standort Mitte-Nord-Ost soll ausgeweitet werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist der Ausgleich ungleicher Chancen sowie
unterschiedlicher individueller Fähigkeiten junger
Menschen bei der
Entwicklung persönlicher Kompetenzen,
gesellschaftlichen Integration und der
Teilhabe an Bildungsangeboten.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Auf gesellschaftliche Trends wird frühzeitig rea-
giert.
Schwellen im Zugang zu den Angeboten
werden bewusst niedrig gehalten.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Für freie Träger wird ein Qualifiz
ierungsprojekt (Risikokompetenztraining) zum professionellen Umgang mit
problematischen suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen durchgeführt.
Bericht
Als Qualifiz
ierungsprojekt wurde das evaluierte Modellprojekt SeM zur sekundären Suchtprävention mit Ju-
gendlichen im Mehrebenenansatz auf den Stadtteil Hiltrup übertragen. Die Umsetzung des Mehrebenenkon-
zeptes wurde in einem Stadtteilgremium vorgestellt. In einer Informationssammlung wurde die jugendliche
Zielgruppe fokussiert. Der VSE Hiltrup konnte als Träger der Jugendhilfe über die aufsuchende Arbeit den
Kontakt zu den Jugendcliquen herstellen. An dem viertägigen Risikokompetenztraining zur Suchtprävention
nahmen 15 ausgewählte Jugendliche teil, die nachgehend vom Träger im Stadtteil betreut werden.
Die Multiplikatoren im Stadtteil haben als Schlüsselpersonen eine Qualifizierung zur motivierenden Kurzinter-
vention mit konsumierenden Jugendlichen erhalten. Über eine aktive Elternarbeit des Jugendhilfeträgers konn-
ten Eltern und Schule für den Prozess erreicht werden. Für das kommende Jahr sind eine weitere Kompe-
tenzschulung der Jugendlichen und Informationsveranstaltungen für Eltern und Multiplikatoren zur Intensivie-
rung vorgesehen.
Produktüberblicke
68
Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anzahl der geplanten Qualifizierungsprojekte 2 2
Leistungsdaten
Anzahl der durchgeführten Qualifizierungsangebote 2 2
Produktüberblicke
69
060302 - Jugendhilfe an Schulen
Kurzdarstellung
Die Leistung umfasst:
Angebote für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in den Hauptschulen und
der städtischen Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Form von individueller, lösungsori-
entierter Beratung und gruppenorientierter präventiver Projektarbeit,
Angebote zur unmittelbaren Intervention bei Schulverweigerungstendenzen für Schüler und Schülerinnen in
den Hauptschulen, der städtischen Förderschulen sowie den Realschulen und Gymnasien,
finanzielle und inhaltliche Förderung der freien Träger in den Bereichen Lern-, Hausaufgaben- und thera-
peutische Hilfen für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und
die Abstimmung der Angebote der Jugendhilfe mit der Schulentwicklungsplanung.
Ressourcen
Stellen: 12
Aufwendungen: 822.600 €
Erlöse: 10.000 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Kontakte in Hauptschulen 517 595 621
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
30 38 27
Rückführungen der städtischen Förderschule für soziale und
emotionale Entwicklung
46 63 47
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Einen wesentlichen Schwerpunkt bildete die sozialraumorientierte Dezentralis
ierung des Werkstattgesprä-
ches Schule - Jugendhilfe hinsichtlich der Umsetzung und Verantwortung.
Die Fachberatung Schulverweigerung hat sich weiter etabliert und verankert.
Zielsetzung war des Weiteren die Etablierung eines Qualitätszirkels Schulsozialarbeit.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligte sich an dem Projekt „Kompetenzzentrum - Uppen-
bergschule“.
Entschieden wurde über ein Jugendhilfeangebot an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
An Grundschulen wurde ein Jugendhilfeangebot verankert.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Geplant ist die Etablierung des Jugendhilfeangebotes an zwei Grundschulen und an den Förderschulen
Lernen.
Produktüberblicke
70
Das Konzept dezentraler Werkstattgespräche Schule – Jugendhilfe soll auf weitere Stadtteile übertragen
werden.
Angestrebt wird die Umsetzung eines Qualitätszirkels mit freien Trägern, die Maßnahmen für schulmüde
und schulverweigernde Jugendliche vorhalten.
Der Qualitätszirkel Schulsozialarbeit soll fortgesetzt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Ziel ist die Stärkung persönlicher und sozialer
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Negative Schulkarrieren sind zu vermeiden.
Angestrebt wird die Reintegration in das Regel-
schulsystem.
Die Jugendhilfeangebote für benachteiligte Ju-
gendliche werden weiterentwickelt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Regelmäßige Präsenzzeiten an unterschiedli-
chen Schulen werden vorgehalten.
Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig un-
terstützt.
Das bestehende Kooperationsnetz Schule - Ju-
gendhilfe ist zu pflegen und auszubauen.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
20 % der Schüler/-innen aller Hauptschulen werden durch die Fachk
räfte „Jugendhilfe an den Hauptschulen“
erreicht.
14 % der Schüler/-innen der Jugendhilfe an der Richard von Weizsäcker Schule werden in Kooperation mit
der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt.
In sechs Förderhorten (inkl. FEEZ-Kinderhaus) wird die Versorgung mit 1.920 Stunden LRS + Dyskalkulie ge-
sichert.
Bericht
Der Anteil der
betreuten Schülerinnen und Schüler an den Hauptschulen konnte auf 28% gesteigert werden.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die von der Richard-von-Weizsäcker-Schule in das Regelschulsys-
tem reintegriert werden konnte, wurde auf 27 % erhöht.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der betreuten Schüler/innen an der Gesamtschülerzahl (in %) 20 26
Anteil der rückgeführten Schüler/innen an der Gesamtzahl (in %) 14 27
Anzahl der Förderstunden Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) und Rechen-
schwäche (Dyskalkulie)
1.000 1.000
Produktüberblicke
71
Leistungsdaten 2009
Ansatz
2009
Ist
Schüler/-innen an allen Hauptschulen 3.027 2.369
Betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 596 621
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Primarstufe 85 80
Schüler /-innen in der Richard von Weizsäcker Schule - Sekundarstufe 96 94
Rückgeführte Schüler/-innen der R.v.W.-Schule insgesamt 39 47
Anzahl der geförderten Kinder im Bereich Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS)
und Rechenschwäche (Dyskalkulie)
10 10
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Kontakte in Hauptschulen 517 596 621
Stunden Präsenz an den Hauptschulen pro Woche 80 80 90
Stunden Präsenz an einer Realschule pro Woche 5 5 5
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 322 297 293
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen För-
derbedarfs) an der städtischen Förderschule für soziale und emo-
tionale Entwicklung
74 67 63
Sozialpädagogische Intensivbetreuungen in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
30 38 27
Sozialpädagogisch betreute Gruppenfahrten in der städt. Förder-
schule für soziale und emotionale Entwicklung
5 5 6
Produktüberblicke
72
060303 - Drogenhilfe
Kurzdarstellung
Der Aufgabenbereich der Drogenhilfe umfasst die
Suchtprävention,
suchtbegleitende Hilfen,
ausstiegsorientierte Hilfen und
Unterstützung von Selbsthilfe.
Die Angebote der Suchtprävention richten sich primär an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch
Information, Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendlicher qualifiziert,
Suchtprävention in den Erziehungs- und Lehralltag zu integrieren und strukturelle Rahmenbedingungen zu
fördern, durch die Suchtrisiken minimiert werden. Durch Medienarbeit und öffentlichkeitswirksame Kampagnen
wie „Voll ist out“ werden sämtliche Bürger/innen der Stadt Münster sensibilisiert.
Über suchtbegleitende und ausstiegsorientierte Hilfen werden Drogen konsumierende, suchtgefährdete und
drogenabhängige Menschen in Münster und deren Angehörige durch eine Vielzahl von Beratungs- und Be-
treuungsangeboten ganzheitlich unterstützt. Dazu zählen sowohl die niedrigschwelligen, offenen Angebote als
auch die zielgruppenspezifischen Angebote der Drogenberatung von der Krisenintervention über die Motiva-
tionsarbeit bis zur Therapievermittlung und Nachsorge.
Durch die Zusammenarbeit mit ehemaligen Abhängigen, Eltern und Selbsthilfeinitiativen werden die Selbst-
hilfepotenziale gefördert und in Gruppenangeboten unterstützt.
Die Koordination suchtpräventiver Angebote und der Suchthilfeangebote im Rahmen der Jugendhilfe obliegt
ebenso wie die Förderung des freien Trägers INDRO e.V. (kommunale und Landesmittel) der städtischen
Drogenhilfe. Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und
junge Erwachsene.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II.
Ressourcen
Stellen: 9,3
Aufwendungen: 1.036.490 €
Erlöse: 329.505 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Klientenkontakte in der Beratung 5.383 5.825 5.623
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.732 6.154 6.240
Produktüberblicke
73
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendberatung wurde intensiviert durch die Multipliz
ierung des neuen Falt-
blatts über gezielte persönliche Ansprache sowie Vorstellung in Teams, Arbeitskreisen und Gremien der
Jugendarbeit und Jugendhilfe.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Etablierung des Gruppenangebotes FreD - Frühintervention bei erstauf-
fälligen Drogenkonsumenten als Regelangebot im Rahmen der Diversion an der Schnittstelle von Suchtprä-
vention und Jugendsuchtberatung (4-malige erfolgreiche Durchführung; Evaluation und Vorstellung in Gre-
mien).
Auch die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ konnte etabliert und weiterentwickelt werden durch die
Gewinnung neuer Kooperationspartner wie DRK, Jugendfeuerwehr, Bürgerausschuss Karneval u. a; durch
jährlich neue Schwerpunktsetzungen, Aktionen und Materialien; durch Intensivierung der unmittelbaren An-
sprache Jugendlicher an (informellen) Treffpunkten und auf Tanzveranstaltungen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien war federführend beteiligt an der Erstellung der „Handlungs-
empfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwor-
tung in Münster“. Dabei wurden u. a. Standards für die Arbeit mit dieser Klientel und Sicherstellung von Ab-
läufen und Verfahren zur Kooperation zwischen den beteiligten Ämtern und Einrichtungen entwickelt.
Als erfolgreich zu werten war zudem die Ausstellung „Sucht hat immer eine Geschichte“ im Fürstenberg-
haus mit über 60 Schulklassenführungen in acht Tagen sowie über 100 Besucher/innen der Eröffnungsver-
anstaltung.
1.300 Schüler nahmen an den „Jugendfilmtagen Nikotin und Alkohol“ in Kooperation mit der BZgA und dem
AK Suchtvorbeugung Münster im Cineplex teil.
Es wurde ein regelmäßiger Fachaustausch an der Schnittstelle Drogenhilfe – Wohnungslosenhilfe (HdW,
INDRO und Drogenhilfe) eingerichtet.
Durch „Eltern beraten Eltern“ wurde auf die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials in den Elternkreisen für die
eigenständige Elternberatung abgezielt.
Ausblick auf das Jahr 2010:
2010 beginnt die Umsetzungsphase der „Handlungsem
pfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige
Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster“: Dazu zählen: Vorstellung in den Aus-
schüssen; Verteilung an die Kooperationspartner und Multiplikator/innen; Organisation und Durchführung
von Infoveranstaltungen und einer Fortbildung für die Qualifizierung der Arbeit mit dieser Klientel; praktische
Umsetzung und Auswertung der Handlungsempfehlungen in der Kooperation mit KSD, Gesundheitsamt
und Ärzten.
Fortgeführt wird die gezielte Ansprache junger Drogenkonsumenten/innen für die Angebote der Jugend-
suchtberatung, u. a. mit einem neuen zielgruppenadäquaten Internetauftritt.
Im Rahmen der Kampagne „Voll ist out“ sollen die neuen Kooperationen (DRK, Karnevalsgesellschaften
u. a.)ausgebaut und kontinuierlich fortgeschrieben werden, u. a. durch die Konzipierung und Umsetzung ei-
ner Fortbildung zur Multiplizierung von Schulungseinheiten für die Gruppenarbeit mit riskant Alkohol kon-
sumierenden Jugendlichen.
Erneut angeboten werden die „Jugendfilmtage Alkohol und Nikotin“ in Kooperation mit der BZgA mit dem
Schwerpunkt Tabakprävention anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31.05.2010.
Produktüberblicke
74
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Junge Drogenkonsumenten werden frühzeitig
erreicht.
Ziel ist die gesundheitliche Grundsicherung so-
wie die soziale und berufliche Reintegration Be-
troffener.
Das Thema „Sucht“ wird in der Öffentlichkeit
versachlicht.
Eine kritische Einstellung zu und ein verantwor-
tungsvoller Umgang mit Suchtmitteln wird er-
reicht.
Es gibt in der Suchtprävention engagierte und
qualifizierte Multiplikator/innen.
Die Ressourcen für die Suchtprävention und -
hilfe in Münster sind zu bündeln.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Drogenhilfe bietet jugendspezifische Ange-
bote, jugendgerechte Ansprache und Schaffung
neuer Zugangswege.
Die Betreffenden erhalten Unterstützung im
Rahmen von Krisenintervention, Vorbereitung
und Begleitung des Ausstiegsprozesses, Nach-
sorge.
Die Selbsthilfe wird gefördert, u. a. durch Eltern-
arbeit und Begleitung von Selbsthilfegruppen.
Angeboten werden Präventionsberatung für
Multiplikator/innen, Projektentwicklung und
-begleitung, Durchführung von Fortbildungen
und Fachtagungen.
Suchtpräventive Angebote und Drogenhilfe in
der Jugendhilfelandschaft Münsters werden ko-
ordiniert.
Nachhaltige und öffentlichkeitswirksame Kam-
pagnen werden konzipiert und umgesetzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen bis 21 Jahre mit festgestelltem Hilfebedarf münden
in einen Hilfeprozess.
Die Abbruchquote in der laufenden niedr
igschwelligen Beratung junger Menschen ist niedriger als 20 %.
Bericht
Der Anteil festgestellter Hilf
ebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden, war in
2009 etwas höher als der erwartete Ansatz von 65 %. So wurden in der Beratung insgesamt 293 Erstgesprä-
che geführt, davon 76 mit unter 21-jährigen (26 %). Bei 51 Personen unter 21 Jahren wurde ein über das ein-
malige Beratungsgespräch hinausgehender weiterer Hilfebedarf festgestellt (67 %). Davon mündeten 35 Per-
sonen in einen kontinuierlichen Hilfeprozess (69 %).
Auch der Anteil der der durch die Klienten abgebrochenen Beratungsprozesse der unter 21-jährigen war mit
nur 17 % deutlich niedriger als der Ansatz (25 %). Insgesamt befanden sich in 2009 94 junge Menschen unter
21 Jahre in einem kontinuierlichen Beratungsprozess. Davon brachen lediglich 16 Personen vorzeitig den Be-
ratungsprozess ab.
Diese erfreulich hohe „Haltequote“ belegt die Effektivität der gezielten jugendgerechten Ansprache sowie die
hohe Qualität der Jugendsuchtberatung der Drogenhilfe. Die Ausdifferenzierung dieses Bereichs sowie die of-
fensive Öffentlichkeitsarbeit „machen sich bezahlt“.
Produktüberblicke
75
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil festgestellter Hilfebedarfe bei unter 21-Jährigen, die in kontinuierlichen
Hilfeprozess münden (in %)
65 69
Anteil durch Klienten abgebrochener Beratungsprozesse an allen Fällen der
unter 21-Jährigen (in %)
25 17
Leistungsdaten
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 483 563
Anzahl der Erstgespräche unter 21 Jahren
(Ansatz 2009: Erstgespräche insgesamt)
202 76
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Präventionsberatungen 127 98 95
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 57 61 46
Durchgeführte Fortbildungstage 36 53 70
Offene Sprechstunden 245 245 245
davon:
Offene Sprechstunde 151 151 151
Frauensprechstunde 47 47 47
Jugendsprechstunde 47 47 47
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100 100
Stammklientel im ausstiegsorientierten Bereich 442 506 563
davon:
männlich 363 397 456
weiblich 79 109 107
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.732 6.154 6.240
Klientenkontakte in der Beratung 5.383 5.825 5.623
davon:
männlich 4.341 4.698 4.780
weiblich 1.042 1.127 843
Klientenkontakte insgesamt 11.115 11.979 11.863
Produktüberblicke
76
2007 2008 2009
Gruppenangebotstage 159 148 140
davon:
Cleangruppe 48 48 48
EKS-Gruppe (ehemalige Kiffer Selbsthilfegruppe) 48 48 48
Elternkreise (Cannabis und Heroin) 54 54 30
FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten 0 22 14
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangeboten 768 783 708
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 208 271 265
Verhältnis Erstgespräche -Stammklienten
298265
506
563
0
100
200
300
400
500
600
2008 2009
Erstgespräche Stammklienten
Produktüberblicke
77
Anzahl der Klientenkontakte
5.383
5.825
5.623
6.154
6.240
5.732
4.800
5.000
5.200
5.400
5.600
5.800
6.000
6.200
6.400
2007 2008 2009
Klientenkontakte in der Beratung Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich
Stammklientel in der Beratung
10779 109
456
397
363
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2007 2008 2009
weiblich männlich
Produktüberblicke
78
060401 - Angebote für Familien
Kurzdarstellung
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. Bei Angeboten in den Aufgabenbereichen „Fa-
milienbildung“, „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personensorge“ und „Soziale Schwan-
gerschaftsberatung“ sind sowohl der öffentliche Träger als auch freie Träger beteiligt. Durch Leistungsverein-
barungen mit den freien Trägern sind konkrete Leistungen und Leistungsumfänge verhandelt sowie Art und
Form der Kooperation geregelt.
Ziel der Angebote der Familienbildung ist die frühzeitige Wissensvermittlung rund um die Themen Familie
und Erziehung sowie die Entwicklung von Handlungs- und Bewältigungskompetenzen in den Familien. Als
zentrale Funktion der Erziehungsberatung lässt sich die Unterstützung und Wiederherstellung der Erzie-
hungskompetenz der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten
beschreiben.
Die Schwangerschaftsberatung ist ein produktübergreifendes städtisches Angebot. Gemäß § 11 ÖGDG
(Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) wird Schwangeren- und Mütterberatung angeboten.
Mit dem Präventionsteam Familienbesuche hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein Angebot
geschaffen, durch das junge Eltern frühzeitig Information und Beratung erhalten. Bei dem Hausbesuch wird
ein Gutschein im Wert von 20 Euro überreicht, mit dem die jungen Familien Kurse der Familienbildungsstät-
ten belegen können, die erziehungs- oder familienrelevante Themen zum Inhalt haben.
Seit Oktober 2009 wird auf der Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les NRW vom 10.09.2008 Versäumnissen bei der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder nach-
gegangen. Erst ab dem Jahr 2010 werden aussagekräftige Daten zu diesem Verfahren erwartet, das im
Kommunalen Sozialdienst verortet ist.
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es
ist als dynamische Leistung konzipiert, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das Elterngeld soll verhin-
dern helfen, dass die Übernahme der persönlichen Verantwortung für ein Kind dazu führt, dass die ökonomi-
sche Selbständigkeit verloren geht.
Ressourcen
Stellen: 16
Aufwendungen: 2.422.721 € (ohne Elterngeld)
Erlöse: 144.329 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildung 41.869 45.454 38.219
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§ 16 SGB VIII (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie)
3.904 4.027 3.455
Produktüberblicke
79
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach
§§ 17,18 SGB VIII (Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.)
3.415 4.143 4.361
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben) 128 208
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 175 167 167
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.388 3.384
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Im Bereich der Familienbildung hatte der Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten das Thema „Migrati-
on“ zum alleinigen Schwerpunktthema im Jahr 2009 bestimmt. Mit unterschiedlic
hen Fragestellungen zum
Bereich Familienbildung wurde diese Auseinandersetzung vertieft.
In der Erziehungsberatung bildete das Thema „Psychisch kranke Eltern“ unter Fragestellungen wie Zu-
gänge, Stützsysteme, begleitende Fallarbeit und Nachversorgung einen Schwerpunkt des Qualitätszirkels
der Erziehungsberatungsstellen. Das Thema wird zukünftig als Querschnittsthema des Qualitätszirkels wei-
tergeführt.
Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Analyse der „Gründe für die Hilfegewährung“ entsprechend der Be-
richterstattung der Erziehungsberatungsstellen dar. Dieses Thema wird zukünftig in einem Turnus von zwei
Jahren im Qualitätszirkel bearbeitet.
Schwerpunktthema der Schwangerschaftsberatung war das Thema „Migration“ mit dem Aspekt der inter-
kulturellen Kompetenz in der Schwangerschaftsberatung und -konfliktberatung.
Das Präventionsteam Familienbesuche konzentrierte sich im Jahr 2009 vor allem darauf, tragfähige Koo-
perations- und Vernetzungsbezüge zu allen wesentlichen Einrichtungen und Akteuren im Handlungsfeld
herzustellen. Beispielsweise wurden mit allen münsteraner Geburtskliniken Kontrakte geschlossen, welche
eine frühzeitige Information für junge Eltern über das Angebot Familienbesuche sicherstellen.
Im Bereich des Elterngeldes nahm die Stadt Münster am Bundesprojekt „Einfacher zum Elterngeld“ mit
dem Ziel teil, bei den Anträgen die bürokratischen Belastungen und ihre Herkunft zu identifizieren und hier-
aus Vereinfachungsmaßnahmen und Serviceangebote zu entwickeln, die zu einer Entlastung der Antrag-
stellerinnen und Antragsteller sowie der Elterngeldstellen führen.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Auf der Grundlage der Sin
us-Studie „MigrantenMilieus“ soll das Thema „Migration“ auch im Jahr 2010 das
Schwerpunktthema im Qualitätszirkel der Familienbildungsstätten. Die 2009 erarbeiteten Fragestellungen
werden in Abhängigkeit zu den Informationen und Erkenntnissen der Milieustudie diskutiert.
Der Qualitätszirkel der Erziehungsberatungsstellen hat als Schwerpunktthema für das Jahr 2010 „Me-
dienberatung“ vorgesehen. Dieses Thema soll mit dem Fokus auf „Jugendliche und ihr Umgang mit dem
Medium Computer“ diskutiert werden.
In der Schwangerschaftsberatung wird das Jahr 2010 geprägt sein durch organisatorische Veränderun-
gen im Rahmen von Stellenwechseln und Altersteilzeit zu Beginn und zum Ende des Jahres.
Das Präventionsteam Familienbesuche wird im Jahr 2010 in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der
Stadt Münster die Zusammenarbeit mit den Hebammen im Rahmen der Familienbesuche weiter qualifizie-
ren und vertiefen.
Produktüberblicke
80
Mit einer Personalverstärkung um eine halbe Stelle soll den steigenden Antragszahlen beim Elterngeld und
dem nach wie vor großem Beratungsbedarf von (werdenden) Eltern Rechnung getragen werden. Die Bear-
beitungszeiten sollen wieder auf zwei Wochen reduziert werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
In der Familienbildung und Erziehungsbera-
tung soll eine hohe Inanspruchnahme der An-
gebote durch die Erziehungsverantwortlichen er-
reicht werden, damit sie in ihrer Erziehungs-
kompetenz unterstützt und gestärkt werden.
Durch die Schwangerschaftsberatung werden
Frauen und Paare bei der Bewältigung von fi-
nanziellen und psychosozialen Problemlagen
unterstützt.
Das Präventionsteam Familienbesuche stellt
eine frühzeitige Information und Beratung der El-
tern sicher, um die bestmögliche Förderung der
Gesundheit und Entwicklung der Kinder in
Münster zu erreichen.
Der Familiengutschein soll dazu beitragen,
trotz einer sozialen oder wirtschaftlichen Be-
nachteiligung von Familien die Inanspruchnah-
me der Angebote der Familienbildung zu stei-
gern.
Die Elternzeit soll in Verbindung mit dem El-
terngeld Müttern und Vätern die persönliche Be-
treuung und Versorgung ihres Kindes erleich-
tern.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Niedrigschwelligkeit der Angebote der Fa-
milienbildung und Erziehungsberatung soll
erhalten und ausgebaut werden. Zu diesem
Zweck erfolgt ein regelmäßiger Austausch durch
Jahres- und Kooperationsgespräche sowie
fachliche Diskurse.
In der Schwangerschaftsberatung wird ein fa-
milienfreundliches Angebot individueller Sprech-
zeiten vorgehalten.
Die pädagogischen Fachkräfte des Präventi-
onsteams Familienbesuche informieren und
beraten junge Familien frühzeitig und individuell.
Sie geben einen umfassenden Überblick über
die vorhandenen Angebote in Münster und in
den jeweiligen Stadtteilen.
Der Familiengutschein wird grundsätzlich im
Rahmen des Familienbesuches übergeben.
Anträge auf Elterngeld werden zügig innerhalb
von zwei Wochen bearbeitet. Werdende Eltern
und Arbeitgeber erhalten erläuternde Beratun-
gen zur Elternzeit.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der hohe Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von nur 2 Wochen bearbeitet werden, wird ge-
halten.
Der Anteil der
Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung gesteigert werden.
Um bei den Eltern mit Migrationsvorgeschichte die Leistungsvoraussetzungen des BEEG bekannter zu ma-
chen, sollen ab 2010 mindestens 2 Vorträge jährlich angeboten werden.
Niedrigschwellige Angebote der Familienbildung sollen in allen Stadtteilen erhalten, ausgebaut und mit Koope-
rationspartnern sichergestellt werden.
Der Anteil der Beratungen nach §§ 16 - 18 SGB VIII in den Erziehungsberatungsstellen soll erhalten bleiben.
Produktüberblicke
81
Bericht
Die Anzahl der Teilnehmer/innen an den Angeboten der Familienbildung konnte im Jahr 2009 nicht das hohe
Niveau aus dem Vorjahr halten. Insbesondere die Anz
ahl der teilnehmenden Kinder ist im Vergleich zum Jahr
2008 stark zurückgegangen. Auch konnte die im Vorjahr leichte Verlagerung der Angebote von der Stadtmitte
in die Außenbezirke im Berichtszeitraum nicht festgestellt werden.
Im Bereich der Erziehungsberatung ist das Stundenvolumen in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17, 18 SGB VIII –
Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.) gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. In der Leistungsgruppe
1 (§ 16 SGB VIII - Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen) nahm der Anteil der Beratung ab.
Im Jahr 2009 führte das Präventionsteam Familienbesuche 2.054 Besuche bei neu geborenen Kindern und
deren Eltern in Münster durch. Darüber hinaus fanden 15 Besuche in Flüchtlingseinrichtungen statt. Somit
wurden im Jahr 2009 insgesamt 2.069 Familien besucht. Hier ergab sich bei 134 Familienbesuchen ein wei-
tergehender Bedarf der Eltern nach Information und Beratung. Bei 29 Besuchen konnten die Präventionsfach-
kräfte den entsprechenden Familien eine Hebammenberatung vermitteln, in 13 Fällen stellten sie Verbindung
zum Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien her.
Der Anteil der Väter als Empfänger von Elterngeld wurde - bei gleichbleibender Personalressource trotz stei-
gender Fallzahlen - auf 25,4 % gesteigert. Im gesamten Jahr 2009 haben insgesamt 58 Väter für zwölf Monate
und 221 Väter länger als zwei Monate Elterngeld erhalten.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen abschließend
bearbeitet werden (in %)
75 46
Anteil der Väter als Leistungsempfänger (in %) 25 25,4
Vorträge für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 1 1
Anteil der Stadtteile, in denen Familienbildung vor Ort angeboten wird (in %) 100 100
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 1 (§ 16 SGB VIII; in %) 15 16
Anteil der Beratung in der Leistungsgruppe 2 (§§ 17,18 SGB VIII; in %) 20 20
Leistungsdaten
Anzahl der Ratsuchenden in der Elterngeldstelle 8.000 10.000
Anzahl der Teilnehmer/innen pro BEEG-Vortrag 20 20
Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten insgesamt 42.000 38.219
Erwachsene Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten 29.000 29.102
Minderjährige Teilnehmer/innen an Kursen der Familienbildungsstätten 13.000 9.117
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach § 16 SGB VIII
(Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie)
3.000 3.455
Stundenvolumen der Erziehungsberatungsstellen nach §§ 17, 18 SGB VIII
(Beratung bei Partnerschaft, Trennung usw.)
4.400 4.361
Produktüberblicke
82
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/innen der Familienbil-
dungsstätten (in Stellenäquivalenten)
14,73 15,5 15,28
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter/innen der Famili-
enbildungsstätten (in Stellenäquivalenten)
10,92 10,9 12,02
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 625 692 740
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio €) 2,44 2,5 2,41
Realisierte Angebote der Familienbildung vor Ort:
im Stadtteil Mitte 1.849 1.786 1.802
im Stadtteil West 217 244 234
im Stadtteil Nord 160 165 139
im Stadtteil Ost 17 53 67
im Stadtteil Südost 74 89 86
im Stadtteil Hiltrup 164 148 135
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 175 167 167
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstiftung
(Anzahl)
72 91 107
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 703 751 770
davon:
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsberatung 84 88 97
Anträge auf Elterngeld 3.388 3.384
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Personen-
sorge
535 533 590
davon:
gem. § 17 SGB VIII (Partnersc haft, Trennung und Scheidung) 239 246 272
gem. § 18 Abs. 3 SGB VI II (Umgangsrecht) 296 287 318
Elternvereinbarungen gesamt (seit 2008 erhoben) 128 128
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche in 2009 gesamt 2.069
davon:
Besuche von Neugeborenen in Fl üchtlingseinrichtungen 15
Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 313
Produktüberblicke
83
2007 2008 2009
Anzahl Vermittlung weitergehender Informationen und Beratung
an Eltern
134
davon:
Vermittlung von Hebammenberatung 29
Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 13
Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder
Beratungsstellen
92
Familienbildung vor Ort - Angebote in den Stadtteilen ...
Mitte; 73 %
Hiltrup; 5 %
Südost; 3 %
Ost; 3 %
Nord; 6 %
West; 10 %
Produktüberblicke
84
060402 - Besondere familienpolitische Maßnahmen
Kurzdarstellung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen hat das Leitbild
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen besondere Bedeutung. Wie Kinder
heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerk-
male und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.
Die Stadt Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsge-
rechten Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Be-
schluss des Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das
„Netzwerk für Familien in Münster“ hat in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Handlungsfeldern be-
reits zahlreiche Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien hat hierbei eine federführende Rolle; insbesondere wurden innerhalb der Handlungsfelder „Flexible Kin-
dertagesbetreuung“ und „Familien stärken“ bereits viele freiwillige und zusätzliche Maßnahmen im Sinne von
familienfreundlichen Zukunftsinvestitionen umgesetzt.
Ressourcen
Stellen: 0,7
Aufwendungen: 60.439 €
Erlöse: 0 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.887 5.302 5.421
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 112 156 171
Anzahl der Notinseln 144 240
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Folgende Ver
anstaltungen bzw. Maßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich:
Vernetzungstreffen familienfreundlich orientierter bzw. zertifizierter Unternehmen der Region Münster,
Beratung von Unternehmen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung sowie Erhebung der unter-
nehmerischen Bedarfe dazu in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Münster,
Auswertung der Elternumfrage zu den Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen,
Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder,
Ausbau von Familienzentren und deren Teilnahme am bundesweiten Aktionstag „Zeit für Familie“,
Ausbau der „Notinsel-Standorte“,
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Elterninformation durch die Sonderbeilage „Hallo da bin
ich“ und regelmäßige Artikel in der „Moritz“ sowie
Hotlineaktion zum Thema Medienschutz.
Produktüberblicke
85
Ausblick auf das Jahr 2010:
Das Amt für Kinder, Jugend
liche und Familien wird bei der Zertifizierung der Stadtverwaltung Münster als
familienfreundliches Unternehmen mitwirken.
In Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Münster soll die Erhebung zu den unternehmerischen Bedarfen
betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungsangebote ausgewertet werden.
Der Ausbau betrieblicher Formen der Kindertagesbetreuung soll verstetigt werden.
Die Kindertagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder werden weiter ausgebaut.
Weitere Kindertageseinrichtungen sollen zu Familienzentren weiterentwickelt werden.
Gezielte Elterninformation und Öffentlichkeitsarbeit durch die Sonderbeilage „Hallo da bin ich“ und Beiträge
in der Gratiszeitung „Moritz“ sollen verstetigt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Das Netzwerk für Familien möchte kinder- und
familienfreundliche Maßnahmen stärker forcie-
ren und alle gesellschaftlichen Akteure zu einer
ganzheitlichen Sicht auf die Familie motivieren.
Das Thema Familie soll ressortübergreifend und
nachhaltig als Querschnittsthema in Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Gesellschaft Eingang
finden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen
und Projekte sind zu initiieren und zu versteti-
gen, wobei es wichtig ist, Informationen und
Wissen zu vermitteln, Kontakte herzustellen und
Vernetzungen zu fördern.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreu
ndlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt
werden durch:
a.) das „Netzwerk für Familien in Münster“ (mind. 1 Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt pro Jahr mit über-
geordnetem Charakter),
b.) das Familienbüro (mindestens 2 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr).
Mindestens vier Unternehmen und Institutionen sollen für betriebliche Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert
werden.
Bericht
Am bundesweiten Aktionst
ag unter dem Motto „Zeit für Familie“ haben sich sieben Familienzentren in Münster
mit Ideen und Angeboten für Groß und Klein in den verschiedenen Stadtbezirken Münsters beteiligt. Mit ihren
Kooperationspartnern haben die Familienzentren ein abwechslungsreiches und informatives Programm ge-
meinsam für Eltern und Kinder geboten.
Produktüberblicke
86
Mit dem in 2008 initiierten Projekt „Notinsel“ wurde eine deutliche Allianz in unserer Stadt geschaffen, Kindern
in Notsituationen beizustehen. Ende 2008 gab es 144 Geschäfte mit diesem Zeichen an der Tür; inzwischen
sind es bereits 240.
Im Sinne einer serviceorientierten und frühzeitigen Elterninformation wurde im vergangenen Jahr ein Schwer-
punkt der Öffentlichkeitsarbeit auf die gezielte Ansprache von Eltern gelegt. Mit der Sonderbeilage zur Tages-
zeitung „Hallo da bin ich“ werden insbesondere junge Familien zweimal jährlich mit zahlreichen Beiträgen aus
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien über alle wichtigen Themen und Fragen rund um das Kind in-
formiert. In der Gratiszeitung „Moritz“, die ebenfalls die Belange von Eltern in den Mittelpunkt stellt, wird einmal
im Monat ausführlich über ein spezielles Thema rund um das Elternsein berichtet.
Das Familienbüro hat neben dem täglichen Informations- und Beratungsservice drei öffentlichkeitswirksame
Maßnahmen durchgeführt. Ein deutlicher Anstieg der persönlichen Beratungen im Familienbüro zeigt, dass es
sich zu einem wichtigen Baustein in der Palette der Informations- und Beratungsstellen in Münster entwickelt
hat.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und vielen Kindertageseinrichtungen
sowie mit der Fachstelle Kindertagespflege sind bisher 171 betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze - über-
wiegend für Kinder unter drei Jahren - in Münster realisiert worden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schätzen
dieses Angebot gleichermaßen, Eltern wissen ihre Kinder gut betreut in ihrer Nähe, können sich besser auf ih-
re Arbeit konzentrieren und sind leistungsfähiger.
Um auf die Bedürfnisse von Eltern noch besser eingehen zu können, wurde eine Elternumfrage zum Thema
„Flexible Kindertagesbetreuung“ durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können die konkreten Be-
treuungsbedarfe von Eltern besser nachvollzogen werden. Dieses Thema wird auch im kommenden Jahr wei-
terverfolgt, damit Eltern und Kinder die Wahlmöglichkeiten haben, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anzahl der Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte des „Netzwerk für Familien
in Münster“
1 1
Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Familienbüros 2 3
Anzahl der Unternehmen/Institutionen, die für die Schaffung von betrieblichen
Formen der Kindertagesbetreuung beraten werden
4 16
Leistungsdaten
Anzahl der Teilnehmer/innen pro Veranstaltung / Maßnahme / Projekt 4.000 350
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher/innen im Familienbüro pro Jahr 5.000 5.421
Produktüberblicke
87
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.887 5.302 5.421
Betriebliche Plätze der Kindertagesbetreuung 112 156 171
Anzahl der Notinseln 144 240
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der Presse 2 3 5
Produktüberblicke
88
060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Kurzdarstellung
Hilfen zur Erziehung in der eigenen Familie und eigenen Wohnung sind ambulante Angebote der Jugendhilfe,
die nach individuellen erzieherischen Erfordernissen im Einzelfall geplant, eingeleitet und gesteuert werden.
Neben der kurzzeitigen und prozessorientierten Beratung werden folgende ambulante Hilfen zur Erziehung
bewilligt und begleitet:
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII),
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII),
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII),
Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII),
Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII),
Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII),
Intensive sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und
Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII).
Die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe sind die am häufigsten gewährten
ambulanten Erziehungshilfen.
Ressourcen
Stellen: 22
Aufwendungen: 10.067.045 €
Erlöse: 224.406 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Anteil der ambulanten Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
57 61
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.365 1.401
Anzahl der ambulanten Fälle der Hilfen zur Erziehung 750 851
Quote der Fälle der Hilfen zur Erziehung pro 10.000 der
0- bis 21-Jährigen in Münster
259 266,4
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Der Qualitätszirkel ambulante Erziehungshilfen hat sic
h im Jahr 2009 regelmäßig getroffen. Arbeitsschwer-
punkte waren die gemeinsame Weiterentwicklung der „ressourcen- und lösungsorientierten Hilfeplanung“
und das Thema „Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes bei drogenabhängigen Eltern“.
Produktüberblicke
89
Das im Jahr 2008 entstandene Qualitätshandbuch des Kommunalen Sozialdienstes ist weiter mit den inter-
nen Verfahrensregelungen und Qualitätsstandards verknüpft worden. Damit ist die Standardentwicklung im
Kommunalen Sozialdienst fachlich und organisatorisch auf aktuellem Stand.
Im November 2009 wurde der erste Fachbericht „Hilfen zur Erziehung 2009“ zur Beratung mit den freien
Trägern der Jugendhilfe und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorgelegt.
Im Rahmen der Kooperation der Jugendhilfe mit der Kinder und Jugendpsychiatrie wurde eine Verabredung
über die Einführung eines systematischen Fallclearings ausgearbeitet und in Kraft treten.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Der Kommunale Sozialdienst wird künftig die Federführung für den Qualitätszirkel ambulante Erziehungshil-
fen wahrnehmen.
Das Evaluationsverfahren „Wimes“ wird mit dem Institut e/l/s in den Sozialbez
irken Hiltrup und Ost erprobt.
Dabei wird für Fälle der Erziehungsbeistandschaft mit einem ambulanten HzE-Träger zusammen gearbeitet.
Ziel ist eine fallbezogene Evaluation, die summarische Auswertungen über die Wirkungen von Hilfen bzw.
deren Gelingensfaktoren ermöglicht. Ziel ist ein flächendeckender Einsatz des Verfahrens.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Auf den Einzelfall bezogene ambulante Hilfen sol-
len bedarfsgerecht und zeitnah vermittelt und ge-
leistet werden.
Eine angemessene Hilfeplanung und Leistung der
Jugendhilfe soll nach individuellen Erfordernissen
sichergestellt werden.
Die soziale Kompetenz von Familien, Kindern,
Jugendlichen, jungen Volljährigen und jungen
Menschen soll verbessert werden.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die individuelle Situation des Kindes soll durch
pädagogische Maßnahmen verbessert werden.
In Kooperation mit freien Trägern werden die
fachlichen Standards weiter entwickelt.
Die verbrauchten Stundenkontingente in der am-
bulanten Erziehungshilfe werden ermittelt und der
Jahresverbrauch hochgerechnet.
Die Trägeranteile an der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft
werden durch ein internes Steuerungsverfahren
gesichert.
Die Hilfedauer in der ambulanten Erziehungshilfe
wird grundsätzlich auf längstens 18 Monate be-
grenzt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der
ambulanten Leistungen am Gesamtvolumen HzE soll bis 2011 auf 55 % steigen.
Bis 2011 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 80% (Standard) die Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne
weitere ambulante Hilfe (SPFH und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewältigen.
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe
von insgesamt 79.000 Stunden werden eingehalten.
Produktüberblicke
90
Bericht
Das Ziel, die f
estgelegten Leistungskontingente in der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erzie-
hungsbeistandschaft einzuhalten, konnte im Jahr 2009 nicht erreicht werden. Beide Stundenkontingente sind
gestiegen. Nachdem im Jahr 2008 der Gesamtverbrauch von 79.000 auf 88.613 Jahresstunden angestiegen
war, ergibt sich für das Jahr 2009 eine erneute Steigerung des Kontingents auf 104.366 Stunden (Sozialpäda-
gogischen Familienhilfe 66.920 Jahresstunden, Erziehungsbeistandschaft 37.446 Jahresarbeitsstunden).
In Fallzahlen ausgedrückt stellt sich der Anstieg wie folgt dar: Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe er-
gab sich ein deutlicher Anstieg von 309 auf 356 Fälle (am 31.12. laufende und beendete Fälle). Für die Erzie-
hungsbeistandschaft war ein leichter Anstieg von 205 auf 218 Fälle (am 31.12. laufende und beendete Fälle)
zu verzeichnen.
Mit 81 % ist dagegen der Prozentanteil der ambulanten Hilfen, die nach 18 Monaten beendet wurden, stabil
geblieben.
Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvolumen der Erziehungshilfen ist wiederum gestiegen. An-
gesichts sinkender bzw. stagnierender Gesamtzahlen in der stationären Unterbringung steigt der Anteil der
ambulanten Erziehungshilfe nunmehr auf 61 % aller Hilfen zur Erziehung.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind (in %) 76 82
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden
sind (in %)
76 81
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 52 61
Anzahl verbrauchter Stundenkontingente 82.000 104.366
Leistungsdaten
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII) gesamt 1.587 1.401
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 180 219
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 231 354
Anzahl der Fälle HTG (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 96 88
Anzahl der beendeten Fälle SPFH 105 142
Anzahl Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind 89 116
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistandschaft 95 106
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet worden sind 81 86
Jahresstundenkontingent SPFH 52.000 66.920
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand 30.000 37.446
Produktüberblicke
91
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Versorgung in Notsituationen § 20 SGB VIII 14 15 18
Fälle ambulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII 13 7 8
davon junge Volljährige 11 7 8
Fälle aufsuchender Familientherapie § 27 II SGB VIII 10 7 15
Fälle sozialer Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 40 66 51
Fälle Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 180 205 219
davon:
junge Volljährige 7 5 4
im Berichtsjahr beendete Fälle 106
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 113
Fälle am 31.12. (Stichtag) 109
davon junge Volljährige 4
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 25.496 33.965 37.446
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 231 309 354
davon:
im Berichtsjahr beendete Fälle 105 143 142
davon beendete Hilfen in längstens 18 Monaten 89 124 119
davon beendete Hilfen übe r 18 Monate Dauer 16 19 28
davon beendete Hilfen in längs tens 18 Monaten in % 85 87 81
davon beendete Hilfen über 18 Monate Dauer in % 15 13 19
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 193
Fälle am 31.12. (Stichtag) 212
in Anspruch genommene Stunden im Jahr (Stundenkontingent) 44.674 54.801 66.920
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG) § 32 SGB VIII 89 96 88
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
53 56 50
Produktüberblicke
92
2007 2008 2009
Fälle intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
13 4 5
davon junge Volljährige 11 4 5
Familienunterstützende Nachsorge § 27 SGB VIII (am 31.12.)
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 45
Fälle am 31.12. (Stichtag) 24
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Aufwendungen für ambulante und teilstationäre Hilfen
Aufsuchende
Familientherap.
135.637 €
Alle anderen Hilfen
226.412 €
Familienunterst.
Nachsorge
90.034 €
Betr.u. Vers. in
Notsituationen
134.183 €
Heilp. Horte
787.886 €
Erziehungsbeistand
2.097.936 €
Erziehung in einer
T agesgruppe
2.147.370 €
Sozialpäda g.
Familienhilfe
3.783.243 €
Produktüberblicke
93
Erträge für ambulante und teilstationäre Hilfen
Erstattung von
Gemeinden
104.562 €
Rückzahlung
gewährter Hilfen
105.064 €
Kostenbeitrag
ausserhalb von
Einrichtungen
14.779 €
Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten in Euro -
23.875 22.606
18.56619.602
5.002
26.837
35.789
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
Tagesgruppe (
§ 32)
Betr.i.Notsituat
ionen (§ 20)
Heilp.
Hort (§27 V
ar. 3)
Auf
s.Fam
ilient
herap.
(§ 27 Var. 2)
SPFH (§ 31)
Erziehungsbeistand (
§ 30)
Fam.. Nachsorge (§ 27 Var
. 5)
Produktüberblicke
94
060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Kurzdarstellung
In diesem Produkt werden folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses bewilligt und be-
gleitet:
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII),
Vollzeit- und Verwandtenpflege (§ 33 SGB VIII),
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII),
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) und
Adoptionen (§ 51 SGB VIII).
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung von jun-
gen Menschen bis 21 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
Voraussetzung ist, dass die Erziehung und/oder das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie allein oder durch am-
bulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, dass
junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dau-
erhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der
Eltern mit der Option auf Rückkehr des Kindes ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerbern/innen mit
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Ressourcen
Stellen: 28
Aufwendungen: 19.869.073 €
Erlöse: 2.111.893 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Anteil der stationären Hilfen an allen Leistungen der Hilfen zur
Erziehung (in %)
43 39
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35,
41 SGB VIII) insgesamt
1.365 1.401
Anzahl der stationären Fälle der Hilfen zur Erziehung 582 550
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
(§ 34 SGB VIII, ohne Abklärung)
312 352
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster unter-
gebracht werden (in %)
87 73
Produktüberblicke
95
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Betreuungsformen für spezielle Zielgruppen, z. B. für ältere Kinder und Jugendliche mit hohen Aggressi-
onsanteilen (Intensivangebote), wurden konzeptionell entwickelt und aufgebaut.
Die Qualitäts
dialoge für den Gesamtbereich stationärer Hilfen wurden z. B. durch Einbeziehung weiterer
Leistungsbereiche und Entwicklung gemeinsamer Standards weiterentwickelt.
Das Prüfverfahren, mit dem die Perspektive für Kinder in Bereitschaftspflege geklärt wird, wurde systema-
tisch strukturiert.
Die Intensivgruppen für Adoptiv- und Pflegeeltern wurden ausgeweitet.
Mit freien Trägern der stationären Jugendhilfe wurden unterjährige Arbeitsgespräche geführt und gemein-
same Standards entwickelt.
In Kooperation mit münsteraner Trägern der stationären Jugendhilfe wurden Kinder und Jugendliche orts-
nah untergebracht.
Spezielle und intensive Betreuungsformen für Kinder- und Jugendliche mit hohem Betreuungsaufwand wur-
den konzeptionell aufgebaut.
Die Hilfen gemäß § 34 SGB VIII, die außerhalb Münsters begonnen wurden, wurden fachlich ausgewertet.
Die Wahrnehmung des gesetzliches Aufgabenbereichs zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Ein-
richtungen und sonstigen Wohnformen gemäß § 45 SGB VIII wurde intensiviert.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Für die Arbeitsabläufe im bezirksübergreifenden Fachdienst für Heimerziehung wird ein System zur Quali-
tätssicherung eingeführt und die Standards innerhalb der bezirklichen Beratung werden aufrechterhalten.
Die Voraussetzungen im Abklärungsprozess werden intensiv geprüft (Stichwort: Aufnahmebedingungen).
Die Erhebung statistischer Daten zur Fachberatung wird verbindlich eingeführt.
Beim Abbruch von stationären Hilfen gemäß § 34 SGB VIII werden Daten erhoben und anschließend aus-
gewertet.
Die vier installierten Intensivgruppen mit Pflegeeltern und Adoptivelter
n werden beibehalten.
Eine methodische Überarbeitung des Konzepts zur Vorbereitung und Auswahl von Pflege- und Adoptivel-
tern wird abgeschlossen und dokumentiert.
Die jährliche Fortbildungsreihe für Adoptiv- und Pflegeeltern wird fortgesetzt.
Der Kommunale Sozialdienst beteiligt sich an der Planung des Fachtags „4. Forum Pflegekinder in Münster“
Für die Beratung in der Verwandtenpflege werden Standards entwickelt.
Es wird ein strukturiertes Verfahren eingeführt, um das „erweiterte Führungszeugnis“ einzuholen.
Für Kinder in Bereitschaftspflegefamilien werden Gespräche eingeleitet, durchgeführt und dokumentiert, um
ihre Perspektiven zu klären.
Produktüberblicke
96
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungs-
stellen wird umfassend wahrgenommen.
Die Elternschaft/Kindschaft in Pflegefamilien wird
rechtlich abgesichert.
Adoptionen werden auch im Ersetzungsverfahren
vermittelt.
Eine individuell erforderliche Erziehung und Ver-
sorgung im Einzelfall wird sichergestellt.
Für junge Menschen und Eltern (Mutter-
Vater/Kind) wird eine verantwortliche und tragfä-
hige Lebensperspektive erarbeitet.
Die Perspektiven für eine Rückkehr in die Familie
werden verbindlich geklärt.
Pflege- und Heimerziehung wird als alters- und
bedarfsgerechte Alternative vermittelt.
Jugendliche und junge Volljährige werden recht-
zeitig bei ihrer Verselbständigung unterstützt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Adoptiveltern werden gewonnen, ausgewählt,
geschult, beraten und begleitet.
Für Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Interessierte
werden Fortbildungsveranstaltungen geplant und
durchgeführt.
Orientiert an den Problemlagen und den Bedürf-
nissen des einzelnen Kindes/Jugendlichen wer-
den Hilfen individuell gestaltet.
Die pädagogische Qualität von Lebensorten und
Betreuungsformen wird sichergestellt und geför-
dert.
Die Entwicklung von Angeboten vor Ort wird un-
terstützt, damit möglichst viele Hilfebedarfe am
Lebensort Münster angemessen abgedeckt wer-
den können.
Bei laufenden stationären Hilfen wird der weitere
Hilfebedarf frühzeitig, d.h. 6 Monate vor Volljäh-
rigkeit des jungen Menschen, überprüft.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der Anteil der
stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert werden.
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen in seine Herkunftsfamilie wird in 56 % der Fälle erreicht.
Mindestens 75 % aller neu untergebrachten Minderjährigen soll innerhalb von Münster untergebracht werden.
Bericht
Der Anteil stationärer Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung lag in 2009 bei 39 %. Die Zielmarke von 48 % wur-
de damit sehr deutlich unterschritten. Damit einher geht ein weiterer Anstieg im Bereich der ambulanten Er-
ziehungshilfen auf 52 %, wie z. B. in den erkennbar angestiegenen Betreuungsbedarfen in der sozialpädago-
gischen Familienhilfe.
Der Anteil der
ortsnaher Unterbringungen in Heimerziehung lag mit 73 % knapp unter der verankerten Größe
von 75 % . Bei einer im Vergleich zum Vorjahr insgesamt geringeren Anzahl von Fällen bei den Hilfen zur Er-
ziehung ist die erreichte Quote der ortsnahen Unterbringungen positiv zu bewerten.
Die Bereitschaftspflege wird seit 2009 als familienbezogene Hilfe in der Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz
2 SGB VIII erfasst, was zu einer höheren Fallzahl als in den Vorjahren führte. Gleichzeitig gelang es im Be-
richtsjahr, Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen verstärkt in Pflegefamilien gemäß § 33 Satz
1 SGB VIII zu erreichen.
Produktüberblicke
97
Der Anteil Kinder und Jugendlicher, die nach stationärerer Hilfe in ihre Familie reintegriert wurden, lag in 2009
bei 58 %. Das gesetzte Ziel von 56 % wurde damit übertroffen. Gründe für Schwankungen im jährlichen Ver-
lauf sind die Relation von Neuaufnahmen und die Laufzeitentwicklungen. Gleichzeitig sind die sozialen und
materiellen Lebenslage der Herkunftsfamilien von Veränderungen geprägt, die schwer beeinflussbar sind.
Der insgesamt moderate Anteil von jungen Volljährigen an den stationären Erziehungshilfen ist darauf zurück-
zuführen, dass im Rahmen der Hilfeplanung frühzeitig auf eine Verselbständigung hingewirkt wird.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %)
56 58
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %) 48 39
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Münster untergebracht
werden (in %)
75 73
Leistungsdaten
Anzahl Fälle der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 41 SGB VIII)
insgesamt
1.587 1.401
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 156 198
Anzahl Fälle Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) 375 352
Anzahl Fälle Heimerziehung in Kriseneinrichtungen (§ 34 SGB VIII) 95 58
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie 100 57
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 67 78
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster 54 57
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII 28 24 43
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 145 150 198
davon:
junge Volljährige 14
im Berichtsjahr beendete Fälle 23
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 157
Fälle am 31.12. (Stichtag) 175
davon junge Volljährige 11
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 87 87 99
Produktüberblicke
98
2007 2008 2009
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 45 63 99
davon junge Volljährige 6 11 7
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 113 120 58
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII:
laufende und beendete Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 326 312 352
davon:
junge Volljährige 79 54 68
im Berichtsjahr beendete Fälle 129
Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 205
Fälle am 31.12. (Stichtag) 223
davon junge Volljährige 36
Neufälle in eigener Zuständigkeit 67 96 78
davon in Münster untergebracht 54 69 57
entspricht an Neufällen in % 81 72 73
Hier folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der
ambulanten Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten:
Aufwendungen für stationäre Hilfen
Gem. Wohnformen
1.379.644 €
Alle anderen Hilfen
1.954.135 €
Vollzeitpflege
1.722.140 €
Vollzeitpflege
2.628.874 €
Reguläre
Heimerziehung
12.184.279 €
Produktüberblicke
99
Erträge für stationäre Hilfen
Erstattung von
Gemeinden
677.098 €
Sonstige
(Leist. SV-Träger,
Unterhaltsanspr.)
200.428 €
Kostenbeiträge und
Rückzahlungen
1.234.367 €
Stationäre Hilfen
- Pro-Fall-Kosten in Euro -
35.525
20.749
59.436
81.156
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
Gem. Wohnformen (§ 19)
Heimerz.(§ 34 Var. 1)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 2)
Vollzeitpflege (§ 33 Satz 1)
Produktüberblicke
100
060503 - Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Kurzdarstellung
Eltern werden in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, der
Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsanspruchs beraten und unterstützt. Beur-
kundungen werden vorgenommen und vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden erteilt. Beistandschaften
werden geführt, wobei die Vaterschaft festgestellt und der Kindesunterhalt festgesetzt, eingezogen und weiter-
geleitet wird.
Vormundschaften und Pflegschaften werden in der Stadt Münster im Rahmen eines ganzheitlichen pädago-
gischen Konzepts geführt. Dazu gehören folgende Tätigkeitsfelder: eigenständige und fachlich qualifizierte In-
teressenvertretung für Minderjährige, Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, Ko-
ordination des Vormundschaftswesens in Münster in enger Kooperation mit dem Familien- und Vormund-
schaftsgericht sowie mit den freien Trägern.
Der Unterhalt von Kindern allein stehender Mütter und Väter wird durch Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG) sichergestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen dieser Leistung werden jährlich überprüft.
Die Überprüfung ist in einigen Fällen mit arbeitsintensiven Ermittlungen verbunden.
Neben den Koordinations- und Kooperationsaufgaben ist die Vormundschaftsgerichtshilfe das Hauptauf-
gabenfeld der Betreuungsstelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für das örtliche Betreuungswesen, wobei
sie gesetzliche Aufgaben in Kooperation mit verschiedenen Institutionen umsetzt. Die Betreuungsvereine ge-
winnen, beraten und begleiten die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen. Die Fachkräfte der Betreu-
ungsvereine führen ebenfalls Betreuungen.
Ressourcen
Stellen: 18
Aufwendungen: 5.329.252 €
Erlöse: 2.111.093 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Beistandschaften 1.507 1.470 1.389
Beurkundungen 1.190 1.410 1.338
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 129 139 144
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 47 57 58
Laufende Fälle Unterhaltsvorschuss (am 31.12.) 1.716 1.807 1.876
Betreuungen 5.025 4.704 4.505
Produktüberblicke
101
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Zum 01.09.2009 wurde das
neu in Kraft getretene Gesetz über die Reform des Verfahrens in Familiensa-
chen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umgesetzt. Die Mütter und Väter wurden über
die Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes informiert.
Nachdem der „1. nordrhein-westfälischen Vormundschaftstag“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Insti-
tut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. erfolgreich durchgeführt und dokumentiert wurde, konnte eine
Vielzahl anderer Organisationen als Kooperationspartner gewonnen und mit der Planung und Organisation
des „Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft“ begonnen werden.
Die UVG-relevanten ausländerrechtlichen Regelungen wurden zusammengefasst.
Die Unterhaltsvorschussstelle hat die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen weiter intensiviert mit dem Er-
folg, dass die Einnahmen weiter um 35 % gesteigert werden konnten.
Damit Fälle sowohl im Bereich der Beistandschaften wie auch durch die Unterhaltsvorschussstelle parallel
bearbeitet werden können, wurde ein Verfahren abgestimmt, das sicherstellt, dass der laufende Unterhalt
immer vorrangig behandelt wird.
Die Arbeit der Betreuungsstelle war durch die Neuregelungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geprägt. Diese Regelungen sehen eine umfassendere und weitreichende
Beteiligung der Betreuungsstelle in Betreuungsverfahren vor.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Die Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes wird zum 01.01.2010 im Bereich der Beistand-
schaften umgesetzt.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und
Familienrecht, dem Bund Deutscher
Rechtspfleger, dem deutschen Familiengerichtstag, den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-
Lippe sowie anderen Organisationen wird für Dezember 2010 ein „Bundesforum Vormundschaft und Pfleg-
schaft“ geplant und durchgeführt.
Für die Qualifizierung von interessierten Menschen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Füh-
rung einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen möchten, soll ein Schulungsprogramms entwickelt
werden.
Die Neuerungen des Familienverfahrensrechts (FamFG) sollen umgesetzt und den Vormündern und Pfle-
gern in der Stadt Münster vermittelt werden.
Die UVG-Leistungen werden zum 01.01.2010 entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Höhe angepasst.
Die UVG-relevante Änderung in § 104 a Aufenthaltsgesetz (Altfallregelung) wird bearbeitet.
Die mit den Beistandschaften vereinbarten Verfahrensabsprachen werden nach einem Erprobungszeitraum
ausgewertet.
Für 2010 hat das Betreuungsgericht, bedingt durch gerichtsinterne Umstellungen, entschieden, die Betreu-
ungsstelle nunmehr in allen Fällen im Bereich der Vormundschaftsgerichtshilfe zu beteiligen. Diese Aufgabe
wird gemeinsam mit allen Akteuren des Betreuungswesens organisiert und bewerkstelligt.
Produktüberblicke
102
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Die Abstammung nichtehelich geborener Kinder
wird geklärt und ihr Unterhalt gesichert.
Unterhaltspflichtige werden verstärkt herangezo-
gen, um staatliche Leistungen (UVG, Sozialgeld
usw.) für die Kinder und Jugendlichen zu vermei-
den bzw. zu verringern.
Die Arbeit des freien Trägers von Vormundschaf-
ten SKM soll durch Beratung und Unterstützung
aufgrund von Personalwechsel weiter qualifiziert
werden.
Einzelpersonen werden für die Aufgabe des eh-
renamtlichen Vormundes/Pflegers vorbereitet.
Eine dem Wohl des Kindes und Jugendlichen för-
derliche Entwicklung und Erziehung wird sicher-
gestellt.
Allein stehende Mütter und Väter werden durch
Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unter-
stützt.
Die Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben
im Bereich Koordination, Vormundschafts-
gerichtshilfe und Beratung in der Themenstel-
lung Betreuung und Vollmachten werden erfüllt.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Die Beratungsqualität im Bereich der Beistand-
schaften wird sicherstellt und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner
profiliert.
Die übertragenen rechtlichen Aufgaben zur Un-
terstützung der Mündel werden bei der Durchset-
zung ihrer Interessen wahrgenommen.
Es werden regelmäßige persönliche Kontakte
zum Mündel sichergestellt.
Die Aufgaben im Bereich der Vormundschaften
werden koordiniert und die Zusammenarbeit mit
den anderen beteiligten Stellen intensiviert.
In Unterhaltsvorschussfällen soll innerhalb eines
Monats über die Leistung entschieden werden.
Das Betreuungswesen in Münster wird koordiniert
und die Betreuungsvereine in ihrer Arbeit unter-
stützt.
Bürger/innen und Multiplikator/innen werden In-
formationen über das Betreuungsrecht und Vor-
sorgevollmachten bereitgestellt.
Die Vormundschaftsgerichtshilfe wird zeitnah er-
ledigt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt.
Es werden jährlich 55 Vor
mundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger (SKM Münster e.V.) geführt.
Rechtzeitige und mindestens 20-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG).
Der Anteil der durch ehrenamtliche Betreuer betreuten Erwachsenen steigt in den nächsten 5 Jahren auf über
65 %.
Bericht
Der Anteil der
Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden, beträgt 97 %. Damit
konnte das Ziel einer 100-prozentigen Erledigung bis auf 3 % erreicht werden.
Die eingezogenen Unterhaltsbeiträge haben sich gegenüber 2008 verringert. Das liegt überwiegend daran,
dass die Kindergeldbeträge zum 01.01.2009 prozentual mehr erhöht wurden, als die Unterhaltsbeträge. Das
hälftige Kindergeld mindert den Unterhalt. Somit verringerte sich bei einer Vielzahl der Fälle der vom Unter-
Produktüberblicke
103
haltspflichtigen zu zahlende Unterhalt. Lediglich in der 3. Altersstufe (Kinder von 12 Jahren bis zum vollende-
ten 18. Lebensjahr) stieg der Unterhaltsanspruch in der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle
um 2,34 %.
Die Gesamtrückholquote im Bereich Unterhaltsvorschuss liegt bei 21,5 %. Die Unterhaltsvorschussstelle hat in
den eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-Leistungen) eine Rückholquote von 57 % erreicht. Im Jahr 2008
lag diese Rückholquote bei 43 %.
Eine Steigerung der ehrenamtlich geführten Betreuungen in Münster um 1 % konnte erzielt werden.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-Wochen-Frist erledigt wurden
(in %)
100 97
Anzahl der Vormundschaften/ Pflegschaften der freien Träger 55 58
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis zur Höhe der bewillig-
ten Leistung (in %)
25 22
Anteil neu eingerichteter Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer/-innen
(in %)
64 64,5
Leistungsdaten
Anzahl der Beistandschaften 1.600 1.389
Anzahl der Beurkundungen 1.200 1.338
Anzahl der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften 161 144
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften an ehrenamtliche
Vormünder und freie Träger
75 93
Laufende UVG-Fälle 1.700 1.876
Anzahl der Betreuungen gesamt 4.564 4.505
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 644 707 751
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 470 545 539
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 442 493 489
Vaterschaftsklagen 21 29 29
Unterhaltsklagen 8 7 9
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio €) 1,55 1,54 1,37
davon eingezogen für Unterhaltsvorschusskasse,
Arbeitsgemeinschaft bzw. So zialamt Münster (in Mio €)
0,21 0,14
Produktüberblicke
104
2007 2008 2009
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unterhaltsleis-
tungen (in Mio €)
0,7 0,75 0,75
Bestand der Amtsvormundschaften/Pflegschaften 129 139 144
Anzahl der Vormundschaften/Pflegschaften der freien Träger 47 57 58
Anteil ehrenamtlich geführter Vormundschaften/Pflegschaften
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vormundschaften/Pfleg-
schaften in %
17 14 11
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Ehrenamt) 42 36 35
Einzelvormundschaften und -pflegschaften (Beruf) 31 24 26
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio €) 3,15 3,10 3,00
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio €) 0,63 0,63 0,64
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 870 854 749
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 730 756 619
Widersprüche Unterhaltsvorschuss 9 0 0
Klagen Unterhaltsvorschuss 2 1 0
Anzahl der Betreuungen gesamt 5.025 4.704 4.505
In 2008 neu eingerichtete Betreuungen 589 633 633
davon:
ehrenamtlich geführt 380 406 398
in Prozent 64 65
beruflich geführt 209 227 219
in Prozent 36 35
Produktüberblicke
105
060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kurzdarstellung
Das Produkt Schutz von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in 3 Teilprodukte: Maßnahmen des Kinder-
schutzes, Inobhutnahmen und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Für die ersten beiden Teilprodukte
liegt die Zuständigkeit beim Kommunalen Sozialdienst (KSD), für den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz liegt sie in der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Minderjährige vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung zu
schützen. Dies gilt für direkt auf den/die Minderjährige/n bezogene Handlungen wie Vernachlässigung, Miss-
handlung und Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender
Situationen über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entste-
hen gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII aktiv wahr und
richtet seine Hilfeangebote danach aus. Es beteiligt die Eltern an der Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird
das Familiengericht angerufen.
Laufende Gefährdungsfälle des KSD mit komplexem Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team
der Clearingstelle (Ärztliche Kinderschutzambulanz, Polizei/Staatsanwaltschaft, Gesundheitsamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien) anonym beraten.
Ressourcen
Stellen: 4,7
Aufwendungen: 1.584.238 €
Erlöse: 6.866 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen
im Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
120 72
Anzahl der Inobhutnahmen 118 93 126
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag
der Meldung ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)
100 100
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Eine verbindliche Vereinbar
ung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls gemäß § 42 Abs.
6 Schulgesetz NRW wurde mit den Grund- und Förderschulen in Münster abgeschlossen.
Münsteraner Grund- und Förderschulen sowie Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
haben gemeinsam eine Konferenz zum Meinungsaustausch und zur Handhabung der Vereinbarung gemäß
§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW durchgeführt.
Produktüberblicke
106
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der ambulanten und stationären Gesundheitshilfe hat das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige
Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung in Münster erarbeitet.
Das Konzept zur Fallbearbeitung bei Kindeswohlgefährdung im Kommunalen Sozialdienst wurde im Hin-
blick auf laufende gesetzliche Veränderungen (u. a. BGB) und das neu strukturierte ressourcenorientierte
Hilfeplanverfahren im Kontext des Kinderschutzes überarbeitet.
Sechs Veranstaltungen wurden im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung als Informa-
tion/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
Es fanden zwei Arbeitssitzungen der in § 8a Abs. 2 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“
freier Träger zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der Qualitätssicherung statt.
Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gemäß § 8a Abs.
3 SGB VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet.
Mit den Familienrichter/-innen am Amtsgericht Münster zum § 8a SGB VIII fand ein Dialog statt.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Die pädagogischen Fachkr
äfte im Bereich der Offenen Ganztagsschule werden zur strukturierten Koopera-
tion zwischen Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz gemäß § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW geschult.
Zwischen dem KSD und dem Qualitätszirkel ambulante erzieherische Hilfen in Münster werden Verabre-
dungen zur Falleinordnung im laufenden Hilfeplanverfahren im Kontext des Kinderschutzes getroffen.
Das Verfahren zur Erfassung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U5 - U9), die das Landesinstitut
für Gesundheit und Arbeit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien meldet, wenn die Teilnahme an
der Untersuchung versäumt wurde, wird weiterentwickelt.
Eine Konzeption zum Thema „Häusliche Gewalt im Kontext Kinderschutz“ soll mit Blick auf die Lage der
Kinder, die Gewalt in elterlichen Beziehungen in der Familie miterleben, erstellt werden.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Kindesgefährdungen werden in allen Fällen
durch pädagogische Angebote, Hilfen zur Erzie-
hung, Maßnahmen der Inobhutnahme und durch
die Anrufung des Familiengerichtes abgewen-
det.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin-
deswohlgefährdung bekannt, wird das Gefähr-
dungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abgeschätzt. Dabei werden die Per-
sonensorgeberechtigten und das Kind/der Ju-
gendliche einbezogen, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes/des Jugendlichen
nicht in Frage gestellt wird.
Wird zur Abwendung der Gefährdung die Ge-
währung von Hilfen für geeignet und notwendig
gehalten, werden diese den Personensorgebe-
rechtigten angeboten.
Es wird systematisch geprüft, mit welcher erzie-
herischen Hilfe verhindert werden kann, dass
Kinder gefährdet werden.
Die Erziehungsfähigkeit von Eltern wird gestärkt.
Produktüberblicke
107
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Hinweise auf Jugendgefähr
dungen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) und Anfra-
gen zu aktuellen Jugendschutzthemen werden innerhalb von 3 Tagen bearbeitet.
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 90 % der Fälle längstens 10 Werktage.
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gem. § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr) findet noch am Tag der Meldung eine persönliche Kontaktaufnahme statt.
Bericht
Der Anteil der
Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung ein Hausbesuch stattge-
funden hat, ist wie geplant zu 100 % erreicht worden, da in diesen Fälle nur durch sofortige Maßnahmen der
Kinderschutz gewährleistet werden kann und muss. Durch eine Monatsstatistik und jährliche Stichproben er-
folgt eine Überprüfung der Standards.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Bearbeitung/Beantwortung von Hinweisen und Anfragen innerhalb von 3 Tagen
(in %)
90 90
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten (in %) 90 95
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe, an denen am Tag der Meldung
ein Hausbesuch stattgefunden hat (in %)
100 100
Leistungsdaten
Anzahl der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen im Bereich
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
114 72
Anzahl der Inobhutnahmen 107 126
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a Abs. 3 SGB VIII 34 35 38
Anzahl der Inobhutnahmen 118 93 126
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 144 171 236
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatungen 87 85 72
Multiplikatorenberatungen 189 196 263
Herausgegebene Materialien 800 785 923
Elternbriefversand 33.720 33.771 38.421
Produktüberblicke
108
060505 - Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht
Kurzdarstellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen mit dem
Ziel, die Hilfemöglichkeiten zur Stärkung der Erziehungssituation von Eltern auszuschöpfen. Das Gericht er-
hält fachliche Hilfe durch das Amt, die es selbst nicht abdecken kann, um in der jeweiligen Situation die best-
mögliche Hilfe für den Minderjährigen zu leisten. Die Mitwirkung erfolgt zeitnah und unter Beteiligung der El-
tern und Minderjährigen. Hierdurch soll die elterliche Verantwortung gefördert und eine kindzentrierte Rege-
lung ermöglicht werden. Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nehmen an den Verhand-
lungen vor dem Gericht teil. Das Amt entscheidet selbst über Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Die
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren ist jedoch so zu gestalten, dass eine Leistung der Jugendhilfe nicht ge-
fährdet wird und die Interessen und erzieherischen Belange der Minderjährigen aufgezeigt und in das Verfah-
ren eingebracht werden.
Seinerseits ruft das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Gericht gemäß § 8a SGB VIII an, wenn das
Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzieherische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Das
heißt, andere Hilfen/Maßnahmen bleiben erfolglos bzw. reichen zur Abwendung der Gefahr nicht aus. Das
Amt kommt durch die Anrufung des Familiengerichts im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls seiner Ver-
pflichtung im Rahmen des „Wächteramtes“ der staatlichen Gemeinschaft (Garantenstellung) nach.
Seit dem 01.01.2009 wird aufgrund der Entscheidung des Rates vom 29.10.2008 die Mitwirkung in Verfahren
vor dem Jugendgericht in Münster spezialisiert vom Fachdienst Jugendgerichtshilfe im Kommunalen Sozial-
dienst und durch die gemeinnützige SKM GmbH wahrgenommen. Die Mitwirkung im Verfahren vor dem Ju-
gendgericht umfasst die Begleitung von älteren Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in Verfahren
der Staatsanwaltschaft, vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren (Verfahrenseinstellung verbunden
mit erzieherischen Maßnahmen zur Förderung der Resozialisierung und der Entlastung der Gerichte).
Darüber hinaus gibt es in Münster sozialpädagogische Maßnahmen sowie die Vermittlung und Überwa-
chung von gerichtlichen Auflagen und Weisungen, die auf den Verein sozial-integrativer Projekte e.V. übertra-
gen wurden und unter Beteiligung der Fachstelle aufsuchen Jugendarbeit (Streetwork) des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien, der gemeinnützigen SKM GmbH und des Verbundes sozialtherapeutischer Einrich-
tungen organisiert werden. Dazu gehören stadtteilorientierte sozialpädagogische Gruppenangebote, Konflikt-
regelungen zwischen Opfern von Straftaten und geständigen Tätern, Täter-Opfer-Ausgleich, sozialpädagogi-
sche Wochenenden, Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse oder Anti-Aggressivitäts-Trainingkurse.
Ressourcen
Stellen: 13
Aufwendungen: 1.056.594 €
Erlöse: 0 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684, 1684
i.V.m. §§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
486 543 434
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
34 35 38
Produktüberblicke
109
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Anzahl Jugendgerichtshilfen
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.423 1.367 1.388
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Der fallübergreifende Dialo
g zwischen dem Kommunalen Sozialdienst und den Familienrichter/innen am
Amtsgericht Münster wurde fortgesetzt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wirkte bei der Insolvenz von Sorgeberechtigten mit, wenn
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahren das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder gefährdet erschien.
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nahmen am Workshop „Interdisziplinäre Zusam-
menarbeit im Familienrecht, Kooperation Familiengericht - Jugendamt“ teil, um sich mit den neuen Inhalten
des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG) vertraut zu machen.
Im Jahr 2009 wurde die Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe umgesetzt.
Die Begleitung in den Verfahren vor dem Jugendgericht und in Diversionsverfahren wurde spezialisiert
durch den Fachdienst der gemeinnützigen SKM GmbH und den Fachdienst Jugendgerichtshilfe im Kom-
munalen Sozialdienst wahrgenommen.
Gerichtliche Auflagen und Weisungen wurden vermittelt und überwacht sowie die Durchführung von ambu-
lanten Maßnahmen wurde vom Verein sozial-integrativer Projekte e.V. umgesetzt.
Erstmalig wurde in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Trägern das Präventionsprojekt „Coenige“,
ein präventives Gruppenangebot für strafunmündige Kinder in Coerde, erfolgreich umgesetzt.
Gemeinsam mit der Fachstelle Jugendförderung und -sozialarbeit und dem Treffpunkt Waldsiedlung wird
seit Herbst 2009 erfolgreich ein präventives Cliquenangebot für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren vor-
gehalten.
Die Kooperation mit Polizei und Justiz wurde intensiviert.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Für ein kinde
swohlorientiertes Kooperationsmodell („Runder Tisch“) sollen mit den verfahrensbeteiligten
Professionen in familienrechtlichen Angelegenheiten (Sorgerechts- und Umgangsverfahren) Grundlagen
entwickelt werden.
Die ambulanten Angebote für straffällige Jugendliche und junge Erwachsene sollen aufgrund der deutlich
gestiegenen Anzahl gerichtlich angeordneter sozialpädagogischer Angebote ausgebaut werden.
Möglichkeiten zur Optimierung der ambulanten Maßnahmen sollen geprüft werden.
Die Präventionsprojekte „Coenige“ im Stadtteil Coerde und „Präventives Cliquenangebot“ im Stadtteil Süd-
ost werden fortgesetzt.
Das Konzept zur zeitnahen Intervention bei Intensivtätern wird in Kooperation mit Polizei und Justiz weiter-
entwickelt.
Die Kooperation mit Justiz, Polizei und freien Trägern zur Jugendstrafrechtspflege in Münster soll vertieft
werden.
Produktüberblicke
110
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Eine kindorientierte Kooperationspraxis soll ent-
wickelt werden, damit in familiengerichtlichen
Verfahren die Kindesinteressen und die Vertre-
tung des Kindes im Laufe des gerichtlichen Ver-
fahrens wirksamer umgesetzt werden können.
Betroffene werden mit dem Ziel unterstützt und
begleitet, Alternativen zum abweichenden Ver-
halten zu entwickeln, Verantwortung für das ei-
gene Handeln zu übernehmen und sich sozial zu
integrieren. Sie erhalten Hilfen, mit denen sie
Konflikte bearbeiten können bzw. ambulante
Angebote, die ihre sozialen Kompetenzen stär-
ken.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
In gerichtlichen Verfahren werden die Interessen
der Kinder und kindorientierte Regelungen ver-
treten unter der Maßgabe, dass die Unterstüt-
zungspflicht des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien alle Maßnahmen des Gerichtes be-
trifft, die im Interesse des Kindes durchgeführt
werden.
In allen Verfahren vor dem Jugendgericht und in
Haft werden die Betroffenen begleitet bzw. ver-
treten.
Sozialpädagogische Gruppen- und Individualan-
gebote werden in Kooperation mit freien Trägern
initiiert und weiterentwickelt.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Mindestens einmal im laufenden familie
n-/vormundschaftsgerichtlichen Verfahren wird der/die Minderjährigen
in dem Beratungsprozess persönlich beteiligt.
In mindestens 75 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mitwirkungsaufforderung
eine Stellungnahme an das Familien-/Vormundschaftsgericht.
In mindestens 80 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht.
Bericht
In 56 % der Fälle im familie
ngerichtlichen Verfahren konnte ein Kontakt zu den Minderjährigen hergestellt
werden. Diese in 2008 neu definierte Vorgabe lässt sich nicht zu 100 % realisieren. Eine Kontaktaufnahme
scheitert in etlichen Fällen (z. B. wegen Krankheit), ferner wenn Eltern die Kontakte verweigern oder die Kin-
der aus praktischen Gründen nicht erreicht werden können. Eine Verständigung mit Kindern im Kontext von
Trennung/Scheidung der Eltern ist erst oberhalb des Kleinkindalters möglich. Es ist festzustellen, dass die
persönliche Beteiligung der Kinder bei mehreren parallelen Mitwirkungsanlässen in einer Familie mindestens
einmal erfolgt.
Die Stellungnahme an das Familiengericht erfolgte in 77 % der Fälle innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach
Aufforderung zur Mitwirkung. Auf Grund gesetzlicher Veränderungen ist das Familiengericht zu einem frühen
ersten Anhörungstermin in bestimmten kindschaftsrechtlichen Verfahren verpflichtet, so dass das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien mündlich berichtet. Unabhängig von der schriftlichen Berichterstattung inner-
halb des 3-monatigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen Bezirkssozialarbeiters im Verhand-
lungstermin gesichert. Das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit will insgesamt zu einer Beschleunigung der Verfahren in Familienrechtssachen bei-
tragen.
Produktüberblicke
111
Die Berichterstattung vor dem Jugendgericht bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte in 80 % aller Fäl-
le innerhalb der Frist von 3 Monaten erfolgen.
In den Fällen, in denen dieses Ziel nicht erreicht werden konnte, war die Mitwirkung der Betroffenen bezie-
hungsweise die Erreichbarkeit nicht gegeben. Unabhängig von der Berichterstattung innerhalb des 3-
monatigen Zeitraums ist eine Anwesenheit des zuständigen Jugendgerichtshelfers beim Verhandlungstermin
gesichert.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal ein Kontakt hergestellt
wurde (in %)
100 56
Anteil der Stellungnahmen an das Familien-/Vormundschaftsgericht, die inner-
halb von 3 Monaten erfolgten (in %)
75 77
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in max. 3 Monaten nach
Anklagerhebung erfolgten (in %)
80 80
Leistungsdaten
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren) 417 434
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversionsverfahren) 1.196 1.388
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII i.V. mit
§ 1666 BGB
34 35 38
Fälle von Mitwirkung gem. §§ 1671, 1672, 1678, 1684 i.V.m.
§§ 1685 und 1696 BGB (einschl. sonstige)
486 543 434
Anzahl Jugendgerichtshilfen
(Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren)
1.423 1.367 1.388
davon:
Verfahren vor dem Jugendgericht 946 884 847
Diversionsverfahren 477 483 541
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit 9 7 8
mit Teilnehmer/innen insgesamt 113 102 97
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilnehmer/innen 34 35 32
Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren durch die städtische Jugendge-
richtshilfe
11 14 117
Produktüberblicke
112
060506 - Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe
Kurzdarstellung
Bezirkliche Sozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunk-
ten:
Informieren und zur Selbsthilfe anregen,
gemeinwesenbezogene Bedürfnisse unterstützen und
Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sachfragen beteiligen.
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung.
Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Sozialarbeit sind die Einleitung, Vermittlung und Hilfeplanung
zur Überwindung von drohender Wohnungsnot in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden (Sozialdienste
Wohnungsnotfälle),
zum betreuten Wohnen für alleinstehende wohnungslose Münsteraner Frauen und Männer (§ 67 SGB XII)
und
Stellungnahmen für die Arbeitsgemeinschaft Münster im Rahmen der dortigen Hilfegewährung.
Der Bereich Beratung in der Altenpflege/Altenhilfe gehört seit Oktober 2008 nicht mehr zum Aufgabenbereich
des KSD und wird seitdem im Geschäftsbericht des Sozialamtes erfasst.
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird Eingliederungshilfe gewährt, wenn ihre seelische Ge-
sundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und schuli-
sche bzw. berufliche Integration gesichert werden, um eine dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen zu
verhindern.
Ressourcen
Stellen: 16
Aufwendungen: 3.829.964 €
Erlöse: 317.091 €
Eckdaten / TOP-Kennzahlen 2007 2008 2009
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken 750 750
Anzahl der Bearbeitungsfälle gem. SGB XII bzw.
Serviceleistungen
870 373
Leistungen nach § 35a SGB VIII insgesamt 130 145
Produktüberblicke
113
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Die präventiv
e Arbeit ist durch die Bildung eines Fachdienstes Prävention intensiviert worden. Der Fach-
dienst besucht in Münster alle Familien mit Neugeborenen.
Der KSD war weiter in den sozialen Arbeitskreisen der Stadtteile aktiv. Die Arbeit in den Sozialräumen wur-
de eng vernetzt mit Kindertageseinrichtungen, Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe. Mit einer Reihe
von Familienzentren wurde intensiv kooperiert.
Im Sozialbezirk Mitte, Bereich Aasee, hat sich ein neuer sozialräumlicher Arbeitskreis gebildet, an dem der
KSD regelmäßig teilnimmt.
Für alle Grund- und Förderschulen wurden Ansprechpartnern im KSD benannt. Verschiedene Schulen lu-
den die zuständigen Fachkräfte in Lehrerkonferenzen oder zu Schulgesprächen ein. Dieses förderte die an-
gestrebte Intensivierung der Zusammenarbeit.
In verschiedenen Stadtteilarbeitskreisen wurde das Thema Jugendcliquen besprochen. In Zusammenarbeit
von Schulen, Jugendarbeit, KSD und anderen Stadtteilakteuren wurden spezielle Angebote für die Jugend-
lichen geplant.
Mit den vorhandenen fachärztlichen Dienstleistern (niedergelassen Ärzte und Fachklinik) wurde eine inten-
sive Kooperation initiiert, um frühzeitig präventive oder ausreichende nachgehende Hilfen gemeinsam zu
organisieren. Mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Münster wurde eine gesonderte Kooperati-
onsvereinbarung vorbereitet.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein stadtweit flächendeckendes Angebot an offener Beratung in
den Bezirken und Stadtteilen vorhalten.
Er wird sich im Rahmen seiner sozialräu
mlichen Aktivitäten an Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die
Stadtteilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
Die Zusammenarbeit mit den münsteraner Schulen wird schwerpunktmäßig zum Thema Kinderschutz in-
tensiviert. Erfahrungen der Ansprechpartner im KSD werden für die Grundschulen ausgewertet und die ge-
nerelle Zusammenarbeit auch über das Thema Kinderschutz hinaus entwickelt.
Im Rahmen der Bezirkssozialarbeit wird weiterhin die allgemeine Beratung zu sozialen Themen angeboten.
Für die Arbeitsgemeinschaft Münster werden Stellungnahmen zu Einzelfragen der Hilfegewährung erstellt.
Um durch Eingliederungshilfe dauerhafte Erwerbslosigkeit zu verhindern und gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen, werden zeitnah fachlich gebotene Leistungsentscheidungen getroffen und Konzepte für Integ-
rationshilfen in Regel- und Förderschulen entwickelt.
Die Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern im Feld der Eingliederungshilfe wer-
den fortgesetzt.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Der Kommunale Sozialdienst wird weiter ein
stadtweit flächendeckendes Angebot an offener
Beratung in den Bezirken und Stadtteilen vorhal-
ten.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Der Kommunale Sozialdienst wird sich im Rah-
men seiner sozialräumlichen Aktivitäten an
Stadtteilprojekten beteiligen, die durch die Stadt-
teilarbeitskreise initiiert oder begleitet werden.
Produktüberblicke
114
Familien und Alleinstehende sind vor Verschul-
dung und Obdachlosigkeit zu bewahren.
Durch Eingliederungshilfen soll die gesellschaft-
liche Teilhabe junger Menschen gefördert wer-
den.
In Kooperation mit den Trägern der freien Wohl-
fahrtspflege werden Hilfen zur Überwindung
drohender Wohnungsnot, Maßnahmen für be-
treutes Wohnen für alleinstehende wohnungslo-
se Münsteraner Frauen und Männer geplant,
eingeleitet und vermittelt.
Die Arbeitsgemeinschaft Münster wird bei ihrer
Hilfegewährung unterstützt.
Durch Eingliederungshilfe soll eine dauerhafte
Erwerbslosigkeit verhindert und die gesellschaft-
liche Teilhabe ermöglicht werden.
Ziele aus dem NKF-Haushalt
Ziele
Der KSD erweitert sein bezirkliches Sprechstundenangebot bis 2011 um 10 %.
An jedem lauf
enden Stadtteilarbeitskreis nimmt ein Bezirkssozialarbeiter teil.
„Case-Management Pflege“ wird in Zusammenarbeit mit verschiedensten Diensten sichergestellt. Die Anzahl
der erreichten Bürger/innen wird langfristig gesteigert.
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit oder Beruf.
Der Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit liegt über 80 %.
Bericht
Das Sprechstundenangebot in der bezirklichen Soz
ialarbeit ist in den Bezirken im Wesentlichen unverändert
geblieben, wobei die Inanspruchnahme der Sprechstunden in den Stadtteilen unterschiedlich ist.
Der Kommunale Sozialdienst ist weiter in allen Stadtteilarbeitskreisen aktiv.
Das Ziel „Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlosigkeit = 80 %“ wurde
erreicht.
Die Anzahl der Leistungsfälle nimmt langsam anhaltend zu. Die Anzahl der jungen Menschen mit schwerwie-
genden psychischen Erkrankungen wächst. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist die Anzahl der Leistungs-
fälle aber noch gering. Die finanziellen Aufwendungen im Einzelfall steigen, da z. B. im Schulsystem struktu-
relle und passgenaue Förderangebote an Regelschulen fehlen. Die Voraussetzungen für eine „inklusive“ schu-
lische und persönliche Förderung sind noch längst nicht systemübergreifend abgestimmt und entwickelt.
Teil 1: Zielkennzahlen und Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken 800 750
Anteil der Arbeitskreise im Bezirk, an denen der KSD beteiligt ist (in %) 100 100
Produktüberblicke
115
Zielkennzahlen 2009
Ansatz
2009
Ist
Case Management (Anzahl der erreichten Bürger/innen) 15 0
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen (in %) 75 72
Anteil der planmäßig beendeten Hilfen an allen Hilfen bei drohender Obdachlo-
sigkeit (in %)
80 80
Leistungsdaten
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 23
Anzahl der Bearbeitungsfälle gemäß SGB XII bzw. Serviceleistungen 870 373
Anzahl der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII 125 145
Teil 2: Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2007 2008 2009
Leistungen nach § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen, insgesamt 130 145
davon:
für junge Volljährige 40 41
ambulante Eingliederungshilfen 92 105
stationäre Eingliederungshilfen 38 40
Produktüberblicke
116
Produktübergreifend - Jugendhilfeplanung
Kurzdarstellung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderen die Kommunen, alles Notwendige zu planen und
vorzuhalten, das dazu beiträgt, insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer
Familien Rechnung zu tragen.
Jugendhilfeplanung trägt im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der
Jugendhilfe dazu bei, geeignete Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiie-
ren, zu planen und bereitzustellen. Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträ-
gers ist in den §§ 79, 80, 81 SGB VIII festgelegt.
Jugendhilfeplanung als Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Handlungsfelder der Jugendhilfe, so dass al-
le Maßnahmen, Projekte und Konzepte gemeinsam mit den jeweiligen Fachabteilungen entwickelt und geplant
werden.
Arbeitsbericht
Schwerpunkte im Jahr 2009:
Folgende Infrastrukturmaßnahmen und Projekte waren im vergangenen Jahr maßgeblich:
Sprakel: Mit der Kombi-Einrichtung - Kindertageseinric
htung und Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit unter einem Dach - wurde eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für Kinder, Jugendliche und
Familien im Bezirk Nord realisiert. Der Träger der Einrichtung und das Jugendforum Nord wurden intensiv
an dem gesamten Planungs-, Angebots- und Realisierungsprozess beteiligt.
In folgenden Stadtteilen wurden Infrastrukturmaßnahmen der kinderpädagogischen Arbeit und offenen Ju-
gendarbeit geplant und ausgebaut:
- Bezirk Mitte: Mauritz-Mitte, Pötterhoek
- Bezirk Ost: Gelmer
- Bezirk Südost: Wolbeck
- Bezirk Hitrup: Hiltrup-West
Kinder- und familienfreundliche Maßnahmen im Rahmen des „Netzwerks für Familien in Münster“ wurden
verstetigt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko wur-
den in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung erhoben.
Das Projektmanagement für die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis
2014 wurde übernommen.
Ausblick auf das Jahr 2010:
Im Rahmen der weiteren Infrastrukturplanung stehen folgende Projekte an:
Eröffnung der Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer,
Eröffnung der Erweiterung der Stadtteileinrichtung 37 Grad in Hiltrup-West,
Planung und Realisierung der kinderpädagogisc
hen Einrichtung auf dem Gelände der Pötterhoek- und
Erich Kästner-Schule und
Planung der Infrastruktureinrichtung in Wolbeck.
Produktüberblicke
117
Darüber hinaus ist das Projektmanagement für folgende Maßnahmen zu übernehmen:
kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014,
Mitwirkung bei der Umsetzung des Handlungskonzepts demografischer Wandel und Durchführung einer
Fachtagung für die Träger der Jugendhilfe,
Entwicklung eines Verfahrens und Maßnahmeprogramms zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster,
Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung,
Mitwirkung bei der Zertifizierungsmaßnahme der Stadtverwaltung zum familienfreundlichen Unternehmen,
Verstetigung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen familienpolitischer Maßnahmen des „Netzwerk für Famili-
en in Münster“ und
Erstellung eines Konzepts für ein virtuelles Kinderportal.
Zielfenster
Wirkungsziele
(Was wollen wir erreichen?)
Aufgabe von Jugendhilfeplanung ist es, mit einer
frühzeitigen, bedarfsgerechten Angebotsplanung
und Versorgung innerhalb des gesamten Aufga-
benspektrums der Kinder- und Jugendhilfe posi-
tive Lebensbedingungen für junge Menschen
und ihre Familien zu schaffen.
Zu dem Leistungsspektrum zählen u. a. die För-
derung in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Förderung der Erziehung in der Familie, sowie
die Hilfen zur Erziehung.
Programm- und Leistungsziele
(Was müssen wir tun?)
Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Pro-
jekt- bzw. Maßnahmenplanung sind zentraler
und integrierter Bestandteil aller jugendhilfepla-
nerischen Maßnahmenplanungen und gemäß
§ 80 SGB VIII verpflichtende Vorgabe für den
Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Freie Träger der Jugendhilfe werden innerhalb
der Planungsprozesse frühzeitig mit einbezogen,
so dass diese ihre fachliche Perspektive mit ein-
bringen können. In Münster erfolgt diese Beteili-
gung über die Arbeitsgemeinschaften gemäß
§ 78 SGB VIII, die den verschiedenen Leis-
tungsbereichen der Jugendhilfe entsprechen.
Darüber hinaus umfassen die Kooperationsbe-
reiche auch die frühe Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen u. a. durch die Jugendforen in
den Bezirken und den Jugendrat der Stadt
Münster.
Zielbericht
Für verschiedene Gremien wurden Daten und fachliche Grundlagen aufbereitet, u. a. für Bezirkskonferenzen,
Infrastrukturplanungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen, den kommunalen Kinder- Jugendförderplan so-
wie den Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ferner wurden sozialraumorientierte Infrastrukturmaßnahmen initiiert, begleitet und realisiert, wie die
Kombi-Einrichtung in Sprakel - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendar-
beit unter einem Dach - mit einer Größe von 620 qm und einer Zielgruppe von 800 Kindern und Jugendli-
chen im Alter von 0 bis 20 Jahren,
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer mit einer Größe von 120 qm und einer Ziel-
gruppe laut aktueller Bevölkerungsstatistik von 584 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 20 Jahren,
Produktüberblicke
118
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogischen Angebote in Wolbeck-Nord mit einer Größe von 523 qm
und kinderpädagogischen Angeboten für Kinder im Alter von 0 bis ca. 13 Jahren; laut Bevölkerungsprogno-
se wird die Zahl junger Menschen von heute 1.139 mittelfristig auf 1.488 steigen,
Erweiterung der Stadtteileinrichtung 37 Grad in Hiltrup-West mit einer Größe von 220 qm für eine Zielgrup-
pe von 82 Schüler/-innen der Offenen Ganztagsschule sowie für Eltern-Kind-Gruppen und Kurse,
Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Angebote auf dem Gelände der Pötterhoekschule
und Erich Kästner-Schule in Mauritz-Mitte mit einer Größe von ca. 200 qm für eine Zielgruppe von 522 Kin-
dern im Alter von 6 bis 13 Jahren.
Schließlich wurde das Projektmanagement übernommen für
das Netzwerk für Familien in Münster zur Initiierung der Zertifizierung der Stadtverwaltung zum familien-
freundlichen Unternehmen,
serviceorientierte, direkte Elternansprache durch Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und
die Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014 mit den Handlungsfel-
dern „Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.
Jugendhilfeetat
119
6. Jugendhilfeetat
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Das Geschäftsjahr 2009 war das zweite Jahr, in
dem das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung nach
der Umstellung vom kameralen Rechnungswesen
auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements (NKF) vorgenommen hat.
Ziel der Umstellung war es, nicht mehr nur reine
Finanzströme darzustellen, sondern das Ressour-
cenaufkommen und den -verbrauch vollständig
abzubilden sowie eine neue Art der outputorientier-
ten Steuerung des Verwaltungshandelns anhand
von transparenten Zielsetzungen zu ermöglichen.
Zu diesen Zielsetzungen wird auf das Kapitel „Pro-
duktüberblicke“ dieses Geschäftsberichts verwie-
sen. Das Kapitel enthält zudem eine Übersicht
über den Produktplan im Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe, der in der Haus-
haltssystematik Basis für den Aufbau der Darstel-
lung ist.
Im Folgenden geht es um den „Finanzteil“ des
Haushalts (Teilergebnisplanung/-rechnung und
Teilfinanzplanung/-rechnung). Die Planung enthält
die Ansätze in der Vorausschau, das Rechnungs-
ergebnis stellt die tatsächliche Verwendung dar. In
diesem Geschäftsbericht ist es erstmals möglich,
Vergleiche mit Daten aus dem Vorjahr zu ziehen,
da diese nunmehr auf Grundlage der gleichen
Haushaltssystematik entstanden sind.
Auch im zweiten Jahr der Bewirtschaftung nach
dem neuen Haushaltssystem hat sich gezeigt,
dass weitere Schritte zur Optimierung des neuen
Verfahrens möglich und notwendig sind. Zwar läuft
der tägliche Zahlungsverkehr inzwischen weit-
gehend reibungslos. Dennoch werden auch hier
Optimierungen für die Kosten- und Leistungsrech-
nung, das Controlling und zur Aufwandsverringe-
rung angestrebt. Vor allem die SAP-basierte
Haushaltsbewirtschaftung bietet im Vergleich zum
kameralen Haushalt erheblich komfortablere Aus-
wertungsmöglichkeiten.
Teilergebnisplan
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-; Jugend- und Familienhilfe
vor:
Ansatz 2008 Ansatz 2009
Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge
Kindertagesbetreuung 62.485.190 € 26.335.510 € 68.692.750 € 28.313.100 €
Kinder- und Jugendarbeit 6.870.920 € 1.203.850 € 13.426.760 € 4.773.520 €
Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
4.451.780 € 984.810 € 3.469.980 € 301.230 €
Familienförderung 2.572.280 € 132.680 € 2.715.590 € 132.680 €
Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien
38.209.410 € 5.407.390 € 38.828.460 € 5.738.910 €
Gesamt 114.589.580 € 34.064.240 € 127.133.540 € 39.259.440 €
Jugendhilfeetat
120
Teilergebnisrechnung
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2009 jeweils
vorläufig):
34,4
28,2
0,6
7,9
0,3 3,2 2,3 2,3
32,9 37,0
78,9 78,5
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für
Familien
Gesamt
Gesamtzuschuss des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2008 - grau - in Mio €
2009 - farbig - in Mio €
61,4 63,5
7,4 12,3
4,4 3,8 2,5 2,5
38,4 41,7
114,1
123,9
Kindertagesbetreuung Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Familienförderung Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für
Familien
Gesamt
Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2008 - grau - in Mio €
2009 - farbig - in Mio €
Jugendhilfeetat
121
Wesentliche Mehraufwendungen und -erträge im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe er-
geben sich ab dem Jahr 2009 durch die Verlagerung von Aufgaben des offenen Ganztags an Grund- und För-
derschulen vom Amt für Schule und Weiterbildung zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Parallel
wurde die AIM jugend+ zum Amt für Schule und Weiterbildung verlagert. Diese Veränderungen werden im
Haushalt gesamtstädtisch kompensiert. Des Weiteren entsteht durch rechtliche und tatsächliche Entwicklun-
gen (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsgesetz, rechtlich geregelter Ausbau des u3-Angebots
sowie steigende Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung) fortlaufend ein Mehrbedarf. Bisher ist es ge-
lungen, diesen intern zu decken. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass die Haushaltslage insgesamt erheblich
schwieriger wird.
Die Verteilung der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe auf die einzelnen Bereiche stellte sich inner-
halb der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:
27,0
35,4
1,5
4,4 1,1 0,6 0,1 0,1
5,6 4,8
35,2
45,3
Kindertages-
betreuung
Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von
benachteiligten
jungen Menschen
Familienförderung Erzieherische und
wirtschaftliche
Hilfen für Familien
Gesamt
Erträge des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
2008 - grau - in Mio €
2009 - farbig - in Mio €
Verteilung nach Aufwendungsarten
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen
3,1 %
Aufwendungen
aus internen
Leistungs-
beziehungen
3,4 %
Personal-
aufwendungen
22,5 %
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2,2 %
Transfer-
aufwendungen
68,8 %
Jugendhilfeetat
122
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2009 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Grö-
ße.
Durch rechtliche und tatsächliche Entwicklungen (gesetzliche Vorgaben nach dem Kinderbildungsgesetz,
rechtlich geregelter Ausbau des u3-Programms sowie steigende Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erzie-
hung) entsteht fortlaufend ein Mehrbedarf, der 2009 durch intensives Controlling intern gedeckt werden konn-
te. In Anbetracht der schwierigen Haushaltslage ist jedoch nicht absehbar, wie lange es möglich bleibt, den
steigenden Anforderungen insbesondere in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung
weiterhin gerecht werden zu können. Die Bewirtschaftung der verfügbaren Mittel gestaltet sich zunehmend
schwieriger.
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2009 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:
Wesentliche Ertragsarten waren wie in der Vergangenheit die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die zusammen nach wie vor mehr als drei Viertel der Erträge in der
Kinder- und Jugendhilfe darstellen.
Die folgenden Grafiken stellen dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die ein-
zelnen Produkte aufteilen:
Verteilung nach Ertragsarten
Zuwendungen und
allgemeine
Umlagen
58,9 %
Öffentlich-
rechtliche
Leistungsentgelte
18,6 %
Kosten-
erstattungen
6,9%
Sonstige
T ransfererträge
7,9 %
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
4,9 %
Sonstige
ordentliche
Erträge
2,8 %
Jugendhilfeetat
123
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Produktgruppe 0602 - Kinder- und Jugendarbeit
24,4
3,8
Produktgruppe 0601 - Zuschuss 2009
(in Mio €)
24,4
3,8
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder
Produktgruppe 0602 - Zuschuss 2009
(in Mio €)
7,4
0,5
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit
Jugendhilfeetat
124
Produktgruppe 0603 - Förderung von benachteiligten jungen Menschen
Produktgruppe 0604 - Familienförderung
Produktgruppe 0603 - Zuschuss 2009
(in Mio €)
1,0
0,70,8
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
Jugendsozialarbeit Jugendhilfe an den Schulen Drogenhilfe
Produktgruppe 0604 - Zuschuss 2009
(in Mio €)2,3
0,06
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
Angebote für Familien Besondere familienpol. Maßnahmen
Jugendhilfeetat
125
Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien
Produkt 01 = Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
Produkt 02 = Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Produkt 03 = Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde
Produkt 04 = Schutz von Kindern und Jugendlichen
Produkt 05 = Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht
Produkt 06 = Bezirkliche Sozialarbeit, Sozial-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe
Produktgruppe 0605 - Zuschuss 2009
(in Mio €)
1,6
3,5
1,1
3,2
17,8
9,8
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
Produkt 01 Produkt 02 Produkt 03 Produkt 04 Produkt 05 Produkt 06
Jugendhilfeetat
126
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt.
2009 waren im Teilfinanzplan für den Produktbe-
reich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ins-
gesamt 1.000.000 € als Einzahlungen und
3.035.620 € als Auszahlungen veranschlagt, da-
von die gesamten Einzahlungen und der wesentli-
che Anteil der Auszahlungen (2.856.120 €) in der
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung. Größte Posten waren dabei der
Neubau einer kombinierten Einrichtung mit Kinder-
tagesbetreuung und Einrichtung der Kinder- und
Jugendarbeit im Stadtteil Sprakel, der Neubau ei-
ner Kindertageseinrichtung im Stadtteil Wolbeck
sowie Umbauten in städtischen Kindertagesein-
richtungen im Rahmen des u3-Programms.
Teilfinanzrechnung
In der Teilfinanzrechnung konnten im Ergebnis
Einzahlungen in Höhe von 1.845.056 € und Aus-
zahlungen in Höhe von 3.872.644 € verbucht wer-
den. Zusätzliche Einnahmen wurden dabei in der
Produktgruppe 0601 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung erzielt und zweckentsprechend
verausgabt.
Zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Maß-
nahmen konnten durch die Inanspruchnahme von
Fördermitteln des Bundes aus dem Konjunkturpro-
gramm II (Zukunftsinvestitionsgesetz) weitere
Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bil-
dungsinfrastruktur mit einem Gesamtvolumen in
Höhe von 3.999.000 € vorgesehen werden, die
ohne die finanzielle Förderung nicht realisierbar
gewesen wären. Die Maßnahmen werden zum Teil
erst 2010 fertiggestellt, so dass die 2009 nicht auf-
gebrauchten Mittel zur weiteren zweckentspre-
chenden Verwendung in das Folgejahr übertragen
werden.
Ausblick
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die
Aufstellung des Haushalts ab dem Haushaltsjahr
2011 im sogenannten „Gegenstromprinzip“ erfol-
gen zu lassen. Dazu wird der Rat zunächst auf der
Grundlage eines Verwaltungsvorschlags über
Budgetvorgaben auf Ebene der Produktbereiche/
-gruppen beschließen. Diese Budgetvorgaben stel-
len die Basis für die Erarbeitung des konkreten
Haushaltsplanentwurfs dar, der den parlamen-
tarischen Gremien von der Verwaltung zur Be-
schlussfassung vorgelegt wird. Ab dem Haushalts-
jahr 2011 soll der Haushaltsplan zudem wieder vor
Beginn des Haushaltsjahres - also im IV. Quartal
2010 - verabschiedet werden (Jährlichkeitsprinzip).
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
127
7. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammensetzung und Aufgaben
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt.
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe,
insbesondere mit
der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
der Jugendhilfeplanung und
der Förderung der freien Jugendhilfe.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster.
Die Neukonstituierung im Jahr 2009
Nach der Neuwahl des Rates am 30.08.2009 wurde auch der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
neu gebildet. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand am 02.12.2009 statt. In der neuen Legislaturpe-
riode gehören dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster nunmehr folgende Personen
an (Stand 31. Dezember 2009):
Stimmberechtigte Mitglieder
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr)
von der CDU
1. RH Meik Bolte
Vertreterin: Marie-Theres Kastner
2. RH Bruno Kleine Borgmann
Vertreter: RH Dieter von den Berg
3. RH Josef Rickfelder
Vertreterin: Elke von Göwels
4. Teresa Küppers
Vertreterin: Christiane Krüger
von der SPD
5. RF Maria Anna Hakenes (Ausschussvorsitzende)
Vertreter: Palitha Daniel Löher
6. RF Anne Schultze Wintzler
Vertreterin: RF Petra Seyfferth
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL
7. RF Jutta Möllers (stellvertretende Vorsitzende)
Vertreter: Karl-Heinz Neubert
8. RF Anne Maria Naegels
Vertreter: Dr. Wolfgang Thoring
von der FDP
9. RH Jens-Ulrich Lenski
Vertreterin: RF Dr. Karin Obst
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe
10. Pfarrer Ulrich Messing
Vertreter: Hendrik Werbick
11. Stephan Degen
Vertreterin: Dorothea Große-Frintrop
12. Jutta Lebkücher
Vertreter: Felix Braun
13. Lutz Selig
Vertreter: Klaus Tantow
14. Wilfried Stein
Vertreter: Dr. Jörn Dummann
15. Gerhard Dworok
Vertreter: Marcel Beule
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
128
Beratende Mitglieder
Stadt Münster
1. Stadträtin Dr. Andrea Hanke
(Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
Stadt Münster
2. Anna Pohl
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien)
Präsident des Landgerichts Münster
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothee Schulze
Direktor der Agentur für Arbeit
4. Theo Wübbels
Vertreterin: Renate Waltke
Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde
5. Gerd Krützmann
Vertreter: Thomas Terhaer
Polizeipräsident Münster
6. Lisa Hester
Vertreter: Wolfgang Schallenberg
Stadtdechant von Münster
7. Bernd Kersken
Vertreterin: Petra Kreuter
Superintendent des Kirchenkreises Münster
8. Pfarrer Frank Beckmann
Vertreter: Rolf Grieskamp
Jüdische Gemeinde Münster
9. Ruth Frankenthal
Vertretung: N.N.
Sachkundige Einwohner/innen
10. Spyros Marinos
Vertreter: Ismet Keles
Sachkundige Einwohner/innen
11. RH Gerd Kersting
Vertretung: N.N.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband -
Kreisgruppe Münster
12. Beate Heeg
Vertreterin: Petra Karallus
Deutsches Rotes Kreuz -
Kreisverband Münster
13. Ulrich Schindler
Vertreter: Michael Grühn
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
14. Johannes Röttgen
Vertreter: Siegfried Riemann
Stadtsportbund Münster e. V./Sportjugend
15. Dietmar Wiese
Vertreter: Mortimer Behrendt
Jugendrat der Stadt Münster
16. Nazanin Talebpour Fard
Vertreterin: Jana Rietkötter
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
17. Rita Tücking
Vertreter: Dirk Zeuner
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
18. Dieter Schönfelder
Vertreter: Stefan Bommes
AG 3 - Jugendsozialarbeit
19. Klaus Fröse
Vertretung: N.N.
AG 4 - Familienförderung
20. Astrid-Maria Kreyerhoff
Vertreterin: Adelheid Kubitz-Eber
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
21. Sabine Busch-Böckmann
Vertreterin: Felizitas Schulte
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
22. Michael Kaiser
Vertretung: Dr. Friedhelm Höfener
Beratungsprogramm 2009
Im Jahr 2009 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in 6 öffentlichen und 2 nichtöffentli-
chen Sitzungen. In der Liste auf den folgenden Seiten sind die einzelnen Beratungsvorlagen des Berichtsjah-
res zusammengestellt, die vom Ausschuss in öffentlicher Sitzung beraten wurden:
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
129
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0911/2008 Gesamtkonzept Schulsozialarbeit in Münster 28.01.2009
V/0944/2008 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung - Kinderta-
geseinrichtung und kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Wol-
beck - Nord (Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße)
28.01.2009
V/0955/2008 Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster 28.01.2009
V/1096/2008 Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
zu Beginn des Jahres 2009 (Beratungsschwerpunkte, Finanzen, Organisation, Personal)
28.01.2009
V/0001/2009 Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz und deren Auswirkungen insbe-
sondere auf das Handlungsfeld der Kindertagespflege
28.01.2009
V/0930/2008 Stiftung Bürgerwaisenhaus: Verantwortung lernen - Ehrenamtliches Engagement an
Schulen - Abschlussbericht
04.03.2009
V/1002/2008 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII - Medienforum
Münster
04.03.2009
V/0032/2009 Stiftung Bürgerwaisenhaus: Aktiv für junge Menschen - Förderpreis der Stiftung (Antrag
der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 31.05.2008)
04.03.2009
V/0034/2009 Stiftung Siverdes; Fortführung des Projektes "Privjet" 04.03.2009
V/0107/2009 Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+ 04.03.2009
V/0109/2009 Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) - Finanzielle Auswirkun-
gen auf den Bereich der Kindertagespflege
04.03.2009
V/0111/2009 Kommunale Förderung der Erziehungsberatungsstellen
- Senkung des Eigenanteils der drei Träger von Erziehungsberatungsstellen
04.03.2009
V/0137/2009 Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt
Münster
04.03.2009
V/0855/2008 10 Jahre Gesundheitshaus 29.04.2009
V/0997/2008 Fortschreibung des Masterplanes Verkehrsunfallprävention 2008 und
Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009-2013
29.04.2009
V/0075/2009 Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit
Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung
29.04.2009
V/0201/2009 Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendli-
che und Familien
29.04.2009
V/0202/2009 Jahresbericht 2008 des Familienbüros 29.04.2009
V/0211/2009 Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II (Zukunftsinvestitionsgesetz) in
der Kinder- und Jugendhilfe
29.04.2009
V/0242/2009 Errichtungsbeschluss: Nutzung von Räumlichkeiten in der Astrid-Lindgren-Schule für
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Gelmer
29.04.2009
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
130
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0257/2009 Offene Ganztagsschulen;
Umwandlung weiterer Schulen in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2009/10 und
Herrichtung weiterer Betreuungsräume an bestehenden offenen Ganztagsschulen
29.04.2009
V/0273/2009 Flexible Kindertagesbetreuung - Auswertung der Elternumfrage 29.04.2009
V/0289/2009 u3-Ausbauprogramm der Stadt Münster - Zuschüsse für freier Träger zum erforderlichen
Ausbau des Raumprogramms
29.04.2009
V/0177/2009 Errichtungsbeschluss - Davertschule Amelsbüren - Modellprojekt zur Stärkung der Bil-
dungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen sowie
der bedarfsgerechten Angebotsentwicklung und Gestaltung des Übergangs.
10.06.2009
V/0212/2009 Kindertagesbetreuungsbericht 2009 10.06.2009
V/0240/2009 Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2008 10.06.2009
V/0297/2009 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide; Jahresbericht 2008 10.06.2009
V/0322/2009 Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes 10.06.2009
V/0331/2009 Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Be-
treuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Antrag
10.06.2009
V/0358/2009 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - Umsetzung der 4.
Phase zum Kindergartenjahr 2009/2010
10.06.2009
V/0360/2009 Errichtungsbeschluss: Erweiterung der Stadtteileinrichtung 37 Grad in Hiltrup-West und
Aufstellen einer Fertigbauklasse auf dem Grundstück der Ludgerusschule Hiltrup
10.06.2009
V/0405/2009 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstraße 44, Münster-
Kinderhaus: Errichtungs- und Baubeschluss
10.06.2009
V/0408/2009 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Emmerbachtal, Roggenkamp 110 Münster-
Hiltrup: Errichtungs- und Baubeschluss
10.06.2009
V/0473/2009 Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009
"Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten"
16.09.2009
V/0474/2009 Wirksamkeit der über die AIM-Projektförderung geförderten Maßnahmen 16.09.2009
V/0475/2009 Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2008 16.09.2009
V/0477/2009 "Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen" - Umsetzung
des Konzeptes
16.09.2009
V/0481/2009 Errichtungsbeschluss: Erweiterung von Gruppenräumen für kinderpädagogische Ange-
bote der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Gelände der Pötterhoekschule und Erich-
Kästner-Schule in Mauritz-Mitte
16.09.2009
V/0483/2009 Offene Ganztagsschule in Münster - Standortbestimmung und Perspektiven 16.09.2009
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
131
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung
am
V/0501/2009 Davertschule Amelsbüren -
Modellprojekt zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrich-
tungen und Ganztagsschulen sowie der bedarfsgerechten Angebotsentwicklung und
Gestaltung des Übergangs
- Baubeschluss -
16.09.2009
V/0502/2009 Erweiterung der Stadtteileinrichtung 37 Grad in Hiltrup-West
- Baubeschluss -
16.09.2009
V/0565/2009 Neubau einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung:
Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote in Wolbeck-Nord
- Baubeschluss -
16.09.2009
V/0496/2009 HzE-Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster 02.12.2009
V/0682/2009 Bestellung eines Schriftführers/ einer Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses
für Kinder, Jugendliche und Familien
02.12.2009
V/0725/2009 u3-Ausbauprogramm der Stadt Münster - Zuschüsse für freie Träger zum erforderlichen
Ausbau des Raumprogramms
02.12.2009
V/0726/2009 Weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II (Zukunftsinvestitions-
gesetz) in der Kinder- und Jugendhilfe
02.12.2009
V/0748/2009 Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen
Lebens"
Hier: Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2007 und 2008
02.12.2009
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im
Internet abrufbar unter: www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/sigr22.htm.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
132
8. Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII
Aufgaben und Bildung
Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemein-
schaften anstreben, in denen die anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe, die Träger geförder-
ter Maßnahmen sowie die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.
Im Jahr 1995 hat der Rat die Bildung von sechs
Arbeitsgemeinschaften beschlossen. Besonderhei-
ten in Münster waren die hohe Differenzierung der
Aufgabenfelder und die Bestellung der Spreche-
rinnen und Sprecher zu beratenden Mitgliedern im
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 SGB VIII - AG 7 Mädchenförderung, später
AG Mädchen, hinzu.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII -
AG 1 Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung be-
schloss im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflö-
sung. Um eine kontinuierliche und nachhaltige
Fortführung der Arbeit in diesem Bereich zu si-
chern, werden die inhaltlichen Schwerpunkte in der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 2
Kinder- und Jugendarbeit verortet.
Seit dem Jahr 2007 hat sich die Arbeitsgemein-
schaft „Mädchen“ mit dem Arbeitskreis „Jungen“
zusammengeschlossen und die Arbeitsgemein-
schaft 1 Mädchen und Jungen / Gender gebildet.
Damit existieren in der Stadt Münster folgende Ar-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (Stand:
31.12.2009):
AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender
AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit
AG 3 - Jugendsozialarbeit
AG 4 - Familienförderung
AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder
AG 6 - Hilfen zur Erziehung
Jahrestreffen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
mit den Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften im November 2009
(Foto: Presseamt der Stadt Münster)
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
133
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen Jah-
ren im Rahmen des Geschäftsberichts des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien ihre Arbeit
dar. An dieser Stelle sind einige Daten zu jeder Ar-
beitsgemeinschaft aufgelistet (Stand: 31.12.2009).
Es folgt jeweils eine kurze Eigendarstellung, in der
die Themen des abgelaufenen Jahres dargestellt
und ein Ausblick auf das Folgejahr gegeben wird.
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII
Mädchen und Jungen/Gender
Sprecher/in Rita Tücking
Stellvertretung Dirk Zeuner
Geschäftsführung Karin Weinlich,
02 51/ 4 92 - 5157
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2009
6
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, ab-
leitet und im SGB VIII zum Grundsatz der Kinder-
und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel ist es, Mäd-
chen und Jungen in ihren unterschiedlichen Inte-
ressen zu stärken und ihre geschlechtsspezifi-
schen Belange zu berücksichtigen.
Zu Beginn des Jahres 2009 wurde die einjährige
Modellphase der AG 1 intensiv ausgewertet, die
sich Ende 2007 aus der AG Mädchen und dem AK
Jungen gebildet hatte. Unterjährig treffen sich je-
weils eine Unter-AG Mädchen und eine Unter-AG
Jungenarbeit, um Arbeitsaufträge im Sinne der
Mädchen und Jungenarbeit weiter zu entwickeln.
Bei weiteren Arbeitstreffen ging es u. a. um die
Themen „Politische Einflussnahme für Jungen- und
Mädchenarbeit“ und um die Erarbeitung von The-
sen und gemeinsamen Standpunkten der Mäd-
chen- und Jungenarbeit in Münster. Die Arbeit der
AG war geprägt durch Austausch, Kommunikation
und Kooperation.
Im Jahr 2010 sind folgende Themenschwerpunkte
vorgesehen:
Gender im Elementarbereich.
Standortbestimmung Mädchen- und Jungenar-
beit in Münster in Bezug auf die Handlungsemp-
fehlungen im Kinder- und Jugendförderplan
(ggf. Erstellung einer Datenbank über die vor-
handenen Angebote in Zusammenarbeit mit
dem Frauenbüro).
evt. Durchführung eines Fachtages zum
Schwerpunktthema Gender im Elementarbe-
reich im Frühjahr 2011.
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII
Kinder- und Jugendarbeit
Sprecher/in Dieter Schönfelder
Stellvertretung Stefan Bommes
Geschäftsführung Bernhard Paschert,
02 51/ 4 92 - 58 90
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte
der Kinder- und Jugendar-
beit, der Jugendverbands-
arbeit, Fachkräfte der freien
Träger und des kommuna-
len Jugendhilfeträgers
Anzahl der
Sitzungen 2009
7
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
134
Die Sitzungen wurden überwiegend von den
hauptamtlichen Fachkräften aus der Kinder- und
Jugendarbeit genutzt. Aus der Jugendverbandsar-
beit nahmen leider nur wenige Vertreter an den
Treffen der AG 2 teil. Insgesamt ist nach wie vor
ein großes Interesse an der Mitarbeit in der AG 2
vorhanden. So beteiligten sich im Jahr 2009 ca. 25
bis 30 Fachkräfte der freien Träger und des kom-
munalen Jugendhilfeträgers an der Arbeit in der
AG 2.
Die inhaltliche Struktur der Arbeitsgemeinschaft
besteht im Wesentlichen aus der Bearbeitung ei-
nes Schwerpunktthemas, gegenseitigem Informa-
tionsaustausch und Berichten aus den Sozialräu-
men. Zunehmend erweist sich die AG 2 als Ver-
netzungsgremium der Fachkräfte und der jugend-
relevanten Fachdienste.
Die Themenschwerpunkte im Jahr 2009 waren:
Voll ist Out - Vorstellung der Kampagne 2009.
Vorstellung des Konzeptes „Inklusion in der Kin-
der- und Jugendarbeit“ durch die Lebenshilfe
Münster.
Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Mul-
tiplikatoren durch das Regionalbüro Ost für Kin-
der- und Jugendseelsorge.
Vorstellung der Angebote der Suchtprävention -
Drogenhilfe, aktuelles Programm und neue
Fachkräfte.
Aufsuchende Jugendarbeit mit dem Focus
„Jugendliche die nicht erreicht werden“.
Soziale Gruppenarbeit und Jugendgerichtshilfe.
Berichte und Auswertung der Sommerferienpro-
gramme.
Bedarfsabfrage und Weiterentwicklung des Kin-
der- und Jugendförderplanes.
Vorstellung des Förderpreises der Stiftung Bür-
gerweisenhaus „Aktiv für junge Menschen“.
Positionierung der AG 2 zum Bildungsbegriff in
der Kinder- und Jugendarbeit.
Im Jahr 2010 wird sich die Arbeitsgemeinschaft
u. a. mit folgenden Themen beschäftigen:
Offene Ganztagsgrundschulen - Möglichkeiten
der Kooperation.
„Fetten Dank“ - Veranstaltung für Ehren-
amtliche in der Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendförderplan.
Überarbeitung der Förderungsrichtlinien.
Kinder- und Jugendbericht des Bundes.
Jugendliche im öffentlichen Raum - ausgegrenz-
te Jugendliche.
Ausbildungsstandards der Gruppenleiterkurse/
Juleica.
„Bildungsanlässe“ in der Kinder- und Jugend-
arbeit.
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII
Jugendsozialarbeit
Sprecher/in Klaus Fröse
Stellvertretung N. N.
Geschäftsführung Bernhard Paschert,
02 51/ 4 92 - 58 90
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe, der Trä-
ger von geförderten Maß-
nahmen, dem öffentlichen
Träger und der Arbeitsver-
waltung
Anzahl der
Sitzungen 2009
4
In ihrem Arbeitsfeld will die Arbeitsgemeinschaft
mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benach-
teiligungen zu vermeiden und abzubauen. Für die
Umsetzung dieses Zieles ist es erforderlich, die in
diesem Feld tätigen Akteure fachlich und informell
zu stärken, ihre Arbeitsansätze transparent zu ma-
chen und bei Bedarf die geplanten Maßnahmen
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
135
aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu
ergänzen.
Rückblick auf die Sitzungen im Jahr 2009:
Regelmäßige Tagesordnungspunkte:
- Bericht vom Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien (AKJF).
- Neues aus der Trägerschaft.
Vorstellung des „Handbuches zum Umgang mit
schwierigen Jugendlichen“.
Vorstellung des Berichtes „Kinder- und jugend-
psychiatrische Versorgung in Münster“.
Umstrukturierung AIM in das Amt für Schule und
Weiterbildung - OGTS in das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Umstrukturierung der sozialen Gruppenarbeit in
den Stadtteilen.
Gemeinsame Sitzung:
Agentur für Arbeit - AG 3.
Konzeptvorstellung Schulsozialarbeit.
Neuwahl der Sprecher/innen.
Arbeitsergebnisse:
Zur Frage der sonderpädagogischen Förderung an
den Berufskollegs wurden Gespräche mit den
Schulleitern von Förderschulen geführt. Im An-
schluss wurden Gespräche mit den Berufskollegs
über die Umsetzung des festgestellten Förderbe-
darfs geführt. Das Thema wird die Arbeitsgemein-
schaft auch im Jahr 2010 weiter beschäftigen.
Definition des Bildungsbegriffes aus Sicht der Ju-
gendsozialarbeit
Möglichkeiten der AG 3:
Sie ist beteiligt an der Jugendhilfeplanung.
Sie kann fachliche Themen in und für Münster
besetzen.
Sie dient dem Informationsaustausch.
Sie kann Stellungnahmen zu aktuellen Themen
abgeben.
Sie entsendet den/die Sprecher/in und deren/
dessen Stellvertretung als beratendes/stell-
vertretendes beratendes Mitglied in den AKJF.
Die Sprecher/-innen haben teilgenommen an:
Sitzungen des AKJF.
AG Übergang Schule - Beruf im Rahmen der
Bildungskonferenz.
Beirat der Arbeitsgemeinschaft.
Treffen zum Kinder- und Jugendförderplan.
Sprecher/-innentreffen.
Treffen Verwaltung - Sprecher/-innen.
Aufgaben der Sprecher/-innen:
Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen.
Leitung der Sitzungen.
Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit
(nur zu zweit).
Zusammenarbeit mit den anderen
Sprecher/-innen.
Vertretung der AG 3 im AKJF.
Themen für das Jahr 2010:
2. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Münster.
Die persönlic
hen Budgets im Rahmen von
Reha-Maßnahmen der Arbeitsgemeinschaft.
Abstimmung mit der ARGE und AMS.
Kooperationsmöglichkeiten mit der Polizei
(KK Jugend).
Interkulturelle Kompetenzen in der Berufsvorbe-
reitung.
13. Kinder- und Jugendbericht des Bundes.
Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit (Stan-
dards, Perspektiven).
Zum Übergang Schule und Beruf: Präventive
Arbeit an den Schulen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf von Schü-
lern und Schülerinnen in Berufskollegs.
Gemeinsame Veranstaltungen mit allen Arbeits-
gemeinschaften zu den Themen:
Bildung
Demografischer Wandel
13. Kinder- und Jugendbericht des Bundes
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
136
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII
Familienförderung
Sprecher/in Astrid-Maria Kreyerhoff
Stellvertretung Adelheid Kubitz-Eber
Geschäftsführung Heiner Vogt,
02 51/ 4 92 - 51 75
Zusammensetzung 14 Vertreter/innen freier
Träger aus den Bereichen
„ambulante Beratung“ und
„Familienbildung“,
4 Mitarbeiter/innen des Am-
tes für Kinder, Jugendliche
und Familien
Anzahl der
Sitzungen 2009
5
Im Einzelnen besteht die AG 4 aus Vertreter/innen
folgender freier Träger:
Haus der Familie e.V.
Stadtdekanat Münster
Ev. Familienbildungswerk Münster e.V.
- Paul-Gerhard-Haus
Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V.
Arbeiterwohlfahrt e.V.
Ev. Beratungsdienste gGmbH des Diakonischen
Werkes Münster e.V.
Anna-Krückmann-Haus e.V.
Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum
Münster
Zartbitter e.V.
Trialog e.V.
Caritasverband Münster e.V.
Verband allein erziehender Mütter und
Väter e.V.
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Münster e.V.
Pro Familia
Die AG tagt an vier festgelegten Sitzungsterminen
im Jahr für jeweils 2 Stunden. Bei Bedarf wird ein
zusätzlicher Termin vereinbart.
Die wesentlichen bearbeiteten Themen des Jahres
2009 waren:
Vorstellung des „Präventionsteams Familienbe-
suche“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien.
Weiterbearbeitung des Themas „Armut“ (Stich-
worte: Kinderarmut, Zugang zu Angeboten).
Bildungszugänge/Netzwerke (Stichwort: Bil-
dungskonferenz).
Der Sprecher und die Sprecherin der AG sind
aktive Teilnehmer in der Arbeitsgruppe „die frü-
hen Jahre“ der Bildungskonferenz Münster.
Umsetzung des Migrationsleitbildes.
Als Querschnittsthema: Familienzentren.
Besondere Schwerpunkte der AG 4 lagen auf
der aktiven Mit- und Weiterentwicklung des Bil-
dungsbegriffes der Bildungskonferenz. Zudem
war es der AG ein Anliegen in einem Sonder-
termin über die Sinus-Studien (Millieuspezifi-
sche Betrachtung und deren Bedeutung im Kon-
text von Hilfen zur Erziehung, Familienberatung
und -bildung) einen anderen Blick auf die Inhalte
und Zugänge der Einrichtungen zu richten.
Die geplanten Themen für das Jahr 2010 sind:
Eine erste Bestandsaufnahme zur Entwicklung
der Familienzentren und der gemeinsamen Ar-
beit.
Eine Neuauflage der Marktes der Möglichkeiten
für Mitarbeiter/innen der Kindertageseinrichtun-
gen und Familienzentren ist angefragt.
13. Kinder- und Jugendber
icht der Bundesregie-
rung.
Veränderungen von Familiensituationen unter
anderem durch den demografischen Wandel.
Weiterführung des Themas Bildung/ Bildungs-
verständnis als Querschnittsthema.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
137
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII
Tagesbetreuung für Kinder
Sprecher/in Sabine Busch-Böckmann
Stellvertretung Felizitas Schulte
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti
02 51/ 4 92 - 51 30
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2009
7
Im ersten Jahr nach in Kraft treten des Kinderbil-
dungsgesetzes NRW (KiBiz) bestimmten die struk-
turellen, organisatorischen und finanziellen Verän-
derungen das Arbeitsfeld Kindertageeinrichtungen.
Die AG 5 thematisierte die Problemanzeigen aus
der Praxis und begleitete den Prozess der Umset-
zung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und den Trägern und Einrichtungen
in Münster.
Die AG 5 setzte sich seit längerem mit dem Bedarf
und der Realisierung flexibler Betreuungsangebote
in Tageseinrichtungen für Kinder auseinander und
konnte parallel zur Veröffentlichung der Auswer-
tung der Elternumfrage 2009 eine Broschüre vor-
legen, die aus fachlicher Sicht die Grundlagen zur
Umsetzung flexibler Betreuungsangebote in Kin-
dertageseinrichtungen darstellt. Den Einrichtungen
wurde hiermit ein praxisbezogener Leitfaden zur
Verfügung gestellt, der Möglichkeiten, aber auch
Grenzen im Kontext des KiBiz, zur bedarfsgerech-
ten Weiterentwicklung von Betreuungszeiten auf-
zeigt. Die fachliche Auseinandersetzung mit die-
sem Thema wird fortgesetzt.
Ausführlich informierte sich die AG 5 über die
Auswirkungen der Neuregelungen durch das Kin-
derfördergesetz (KiFöG) und den weiteren Ausbau
der Kindertagspflege in Münster sowie die Schul-
kindbetreuung in der offenen Ganztagsschulen und
Kinderhorten.
Schwerpunktthemen waren darüber hinaus die Be-
reiche der sprachlichen Bildung und Förderung
sowie der Gesundheitserziehung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Der Diskussionsentwurf
zu den Empfehlungen zur Bildungsförderung für
Kinder von 0 bis 10 Jahren in Tageseinrichtungen
und Schulen im Primarbereich in NRW wurde in
der letzten Sitzung des Jahres zur Kenntnis ge-
nommen, Auswirkungen und Konsequenzen wer-
den im kommenden zu bearbeiten sein.
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Sprecher/in Michael Kaiser
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener
Geschäftsführung Heiner Vogt,
02 51/ 4 92 - 56 81
Karl Materla
02 51/ 4 92 - 56 81
Zusammensetzung Vertreter und Vertreterinnen
der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und des
öffentlichen Trägers
Anzahl der
Sitzungen 2009
4
Mit insgesamt vier Arbeitstreffen der AG 6 - Hilfen
zur Erziehung - setzte sich die gute Zusammenar-
beit zwischen den 23 freien Trägern und dem öf-
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
138
fentlichen Träger der Jugendhilfe im Jahr 2009 fort.
Im Mittelpunkt standen die Themen:
Qualitätsentwicklungsprozess und Qualitäts-
handbuch im Kommunalen Sozialen Dienst.
Gemeinsame Fachveranstaltung mit der AG 4
„Sinus-Milieu-Studien“ am 27.10.2009.
Beteiligungskonzepte für Familien (neue For-
men der Beteiligung).
Entwicklung eines einheitlichen Bildungsver-
ständnisses der AG 6.
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in
Münster.
Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Auseinan-
dersetzung um das Selbstverständnis der AG, das
sich folgendermaßen beschreiben lässt:
„Grundlage für die Überprüfung und Entwicklung
bedarfsgerechter Konzepte und Angebote ist die
verlässliche Zusammenarbeit zwischen öffentli-
chem und freien Trägern. (...) Das Gremium bietet
ein Forum, das den gegenseitigen Austausch, die
Vernetzung und die Kooperation fördert. Die AG
verfügt über eine hohes Maß an Fachkompetenz
und Ressourcen. Sie betreibt aktiv Jugendhilfepla-
nung und versteht sich als Beratungsgremium für
Entscheidungen von Politik und Verwaltung.“
Daraus ergeben sich die folgenden Ziele:
Aktive Jugendhilfeplanung: Entwicklung von be-
darfsgerechten Rahmenkonzepten und deren
regelmäßiger Überprüfung.
Informationsaustausch, Vernetzung und Koope-
ration.
Fachpolitische Auseinandersetzung mit aktuel-
len Entwicklungen.
Repräsentation der Erziehungshilfe in der Stadt
Münster.
Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfeh-
lungen für den AKJF und ggf. für andere Gre-
mien.
Für das Jahr 2010 sind folgende Themen geplant:
Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ 2009.
Bildung/Bildungsbegriff/Bildungsverständnis
(Schule - Jugendhilfe).
Vernetzung der Jugendhilfe mit der Kinder- und
Jugendpsychiatrie für Kinder und Jugendliche
mit psychischen Auffälligkeiten (Durchführung
eines Workshops).
13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregie-
rung.
Weiterentwicklung Kinderschutz.
Inobhutnahme/Anbindung an stationäre Einrich-
tung (Erfahrungsaustausch).
Junge Mütter und erzieherische Hilfen
(§ 19 SGB VIII).
Demografischer Wandel und Jugendhilfe.
Jugendrat
139
9. Jugendrat
Aus der Modellphase in die Implementierung
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom
18.06.2008, den Jugendrat als dauerhaftes Ange-
bot in Münster einzurichten, bietet die Stadt Müns-
ter den Kindern und Jugendlichen in ihrer Stadt die
Chance der institutionalisierten Beteiligung und der
aktiven Mitwirkung an kommunalpolitischen Pro-
zessen.
Das bedeutet, dass die Stadt Münster dauerhaft
einen Jugendrat sowie ein Jugendforum pro Stadt-
bezirk implementiert.
Ziele für die Einrichtung der Jugendforen /
des Jugendrates
Die Einrichtung der Jugendforen / des Jugendrates
basiert auf dem Handlungsprinzip, Kinder und Ju-
gendliche an allen sie betreffenden Entscheidun-
gen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen, wel-
ches aus den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN-
Kinderrechtskonvention resultiert. Das Kinder- und
Jugendfördergesetz NRW vom 01.01.2005 konkre-
tisiert diese Forderung.
Der Jugendrat der Stadt Münster und die Jugend-
foren bilden eine verbindliche und institutionalisier-
te Beteiligungsform der Interessensvertretung von
Jugendlichen für die Jugendlichen in Münster:
Der Jugendrat der Stadt Münster und die Ju-
gendforen sichern die Beteiligungsrechte von
Kindern und Jugendlichen in Münster.
Der Jugendrat der Stadt Münster und die Ju-
gendforen fördern die Einflussnahme Jugendli-
cher auf kommunalpolitische Prozesse.
Der Jugendrat der Stadt Münster und die Ju-
gendforen können die Lebenswelt von Kindern
und Jugendlichen aktiv mitgestalten.
Der Jugendrat der Stadt Münster und die Ju-
gendforen bieten Freiräume der Mitverantwor-
tung.
Die Jugendrat der Stadt Münster und die Ju-
gendforen bieten die Gelegenheit, demokrati-
sche Lernprozesse einzuüben.
Zweite Wahl des Jugendrates und der
Jugendforen
Zum zweiten Mal wurden also am 19.11.2008 die
Mitglieder der Jugendforen in den sechs Stadtbe-
zirken gewählt.
14.732 wahlberechtigte und wählbare Kinder und
Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren erhielten
per Post Informationen und den Brief zur Kandida-
tur. Im Schulunterricht und in den Jugendeinrich-
tungen wurden die Kinder- und Jugendlichen über
die bevorstehende Wahl informiert und vorbereitet.
Die Wahl erfolgte in 43 weiterführenden Schulen
der Stadt Münster.
71 Kandidaten standen zur Wahl und die Wahlbe-
teiligung lag bei ca. 57 %.
Nach der offiziellen Verabschiedung der ehemali-
gen Mitglieder der Jugendforen / des Jugendrates
und nach den ersten Kennlerntreffen der Jugendfo-
ren im Januar 2009 trafen sich alle gewählten Kin-
der und Jugendlichen am ersten Wochenende im
Februar 2009 zu einem Orientierungsseminar.
Eine Vorbereitung der Jugendlichen auf die Tätig-
keit im Jugendrat und in den Jugendforen wurde
durch das Angebot eines von der Verwaltung or-
ganisierten Orientierungsseminars (§ 14 der Sat-
zung für den Jugendrat) gewährleistet. Die Schu-
lung hatte das Ziel, dass die Jugendlichen einen
Einblick in die Funktion der Verwaltung bekom-
men. Wer trifft bei der Stadt die erforderlichen Ent-
scheidungen? Was sind Aufgaben einer Stadt und
welche Möglichkeiten der Einflussnahme haben
Einwohner/innen und Bürger/innen? Diese und
weitere Fragen zur kommunalen Selbstverwaltung
konnten geklärt werden.
Durch das Orientierungsseminar sollte erreicht
werden, dass die Jugendlichen sich besser im
Dschungel der Gemeindeordnung zu Recht finden.
Jugendrat
140
In verständlicher Weise sollte über die Zusammen-
setzung des Rates und der Ausschüsse, den Auf-
bau der Stadtverwaltung, die Rechte der Bür-
ger/innen und Einwohner/innen informiert werden.
Das Seminar sollte den Jugendlichen auch die Ge-
legenheit bieten, sich forumsintern sowie forums-
übergreifend näher kennenzulernen. In Kleingrup-
pen konnte nach Foren getrennt gearbeitet wer-
den.
Am Ende des Seminarwochenendes bot sich ein
kurzes Treffen des neu gewählten Jugendrates an,
um sich kurz kennenzulernen und einen Termin für
die erste und konstituierende Sitzung zu vereinba-
ren. Anfang Februar 2009 hat die erste konstituie-
rende Sitzung der einzelnen Jugendforen und die
Wahl des neuen gesamtstädtischen Jugendrates
stattgefunden.
Am 17.02.2009 fand die Wahl der Ämter im Ju-
gendrat der Stadt Münster statt. Zur Wahl standen
folgende Ämter:
Sprecher/in
Stellv. Sprecher/in
Schriftführer/in
Vertreter/in im Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien
Vertreter/in im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung
Vertreter/in im Sportausschuss
Themen/ Projekte des
Jugendrates 2009
Der zweite gewählte Jugendrat
der Stadt Münster tagte im Jahr
2009 insgesamt an neun
Sitzungsterminen. Folgende
Themen und Projekte wurden
durch den Jugendrat 2009 er-
arbeitet und begleitet:
Weiterentwicklung der
Öffentlichkeitsarbeit wie
Internetauftritt, jugendgerechte
Flyer, Installation von
Briefkästen für Anregungen in
den einzelnen Stadtteilen.
Teilnahme am landesweiten Treffen der Kinder-
und Jugendgremien NRW.
Mitarbeit beim Bildungsnetzwerk Münster.
Initiierung und Durchführung der zweiten Zu-
kunftswerkstatt „Gemeinsam für ein faires Müns-
ter“ in Kooperation mit der Seniorenvertretung
Münster.
Ergänzende Maßnahmenplanung für den Kin-
der- und Jugendförderplan 2010 - 2014 der
Stadt Münster.
Gemeinsames Organisieren der Politikerdebatte
am 12.05.2009 in enger Zusammenarbeit mit
der Seniorenvertretung Münster.
Teilnahme an Arbeitsgruppen zum Weltfrie-
densmarsch.
Durchführung und Auswertung einer Jugendum-
frage auf dem Hafenfest 2009.
Besuch des Landtages in Düsseldorf Anfang
2009.
Rückblickend auf das Jahr 2009 wurde mit viel In-
teresse und Engagement an unterschiedlichsten
Themen und Projekten gearbeitet. Immer vom Mot-
to des Jugendrates begleitet: „Mitmachen -
Mitbestimmen - Mitgestalten“.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
141
10. Zusammenarbeit mit Trägern der
freien Jugendhilfe
Leitlinien der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien und den Trägern
der freien Jugendhilfe wird durch die im SGB VIII
verankerten Leitlinien bestimmt. Insbesondere die
partnerschaftliche Zusammenarbeit, das autonome
Betätigungsrecht der freien Jugendhilfe, die Vielfalt
von Trägern und Arbeitsformen, der Vorrang der
freien vor der öffentlichen Jugendhilfe sowie die
Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentli-
chen Trägers haben einen hohen Stellenwert.
Die Leistungen im Bereich der Kinder- und Ju-
gendhilfe werden in der Stadt Münster dem
SGB VIII entsprechend in überwiegendem Anteil
von den Trägern der freien Jugendhilfe erbracht.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien
Träger vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien auf Grund der gesetzlichen Grundlage Zuwen-
dungen oder Entgelte.
Die freien Träger werden dem Arbeitsfeld entspre-
chend fachlich und finanziell durch die zuständige
Fachabteilung unterstützt. Die Arbeitsfelder haben
jeweils eigene gesetzliche Grundlagen, die Ein-
fluss auf die konkrete Ausgestaltung der partner-
schaftlichen Zusammenarbeit nehmen.
In diesem Jahr wird die trägerübergreifende Zu-
sammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe am
Beispiel der Qualitätszirkel dargestellt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat
in unterschiedlichen Leistungsbereichen Qualitäts-
zirkel mit den freien Trägern der Kinder- und Ju-
gendhilfe eingerichtet und etabliert. Im Rahmen
der Qualitätszirkel findet ein regelmäßiger Aus-
tausch über die Angebotsstruktur der Träger statt.
Arbeitsschwerpunkte, Veränderungen und Neue-
rungen im Hinblick auf Themen und fachliche An-
forderungen werden vorgestellt und miteinander
erörtert sowie mit den Bedarfen in Beziehung ge-
setzt. Insofern dienen die Qualitätszirkel - über die
Reflexion - der kontinuierlichen fachlichen Weiter-
entwicklung. Sie sind somit Instrument der Pla-
nung, des Berichtswesens und des Controllings
und stellen ein Forum für konstruktive Qualitätsdia-
loge zwischen den freien Trägern untereinander
sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien dar.
Die unter Federführung des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien regelmäßig stattfindenden
Qualitätszirkel werden im Folgenden hinsichtlich
ihrer Struktur und wesentlichen Inhalte - insbeson-
dere im Berichtszeitraum - vorgestellt.
Qualitätszirkel Ambulante Hilfen zur Erziehung
Der Qualitätszirkel „Ambulante Hilfen zur Erzie-
hung“ wurde im November 2004 durch das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien initiiert, zunächst
als Qualitätszirkel Sozialpädagogische Familienhil-
fe (SPFH). Teilnehmer waren dem entsprechend
die fünf Träger der Sozialpädagogischen Familien-
hilfen gemäß § 31 SGB VIII (AWO, Caritasver-
band, Lebenshilfe, ProKus und VSE).
Ab März 2009 sind zwei weitere Träger der Erzie-
hungsbeistandschaften gemäß § 30 SGB VIII (Ev.
Jugendhilfe Münsterland und LWL Jugendheim
Tecklenburg) hinzu gekommen.
Der Qualitätszirkel SPFH erarbeitete in fachlicher
Hinsicht die „Leitsätze der Weiterentwicklung fami-
lienunterstützender Erziehungshilfen“ und das
„Konzept Familienunterstützende Nachsorge“. Dar-
über hinaus wurden Gruppenangebote konzipiert
und gemeinsame Fortbildungen organisiert. Neben
Zielgruppen- und Bedarfsbeschreibungen wurden
auch alle Leistungsbeschreibungen neu gefasst.
Mit der Erweiterung um die Erziehungsbeistand-
schaft wird der Qualitätszirkel folgende Themen
behandeln:
Wirkungsmessung ambulanter Hilfen zur Erzie-
hung (WIMES).
Qualifizierung des Leistungsfeldes § 30 durch
- Betrachtung und Bewertung der Schnitt-
menge zwischen §§ 30 und 31 SGB VIII.
- Erarbeitung der fachlichen Herausforder-
ungen im Rahmen der Erziehungs-
beistandschaft (Weiterentwi
cklung).
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
142
- Auseinandersetzung mit dem familiären
Wandel und möglichen Konsequenzen für
das Leistungsfeld.
- Auswertung des Trägerberichtes und des
Evaluationsbogens.
Auswertung der ambulanten Nachsorge gemäß
§ 31 SGB VIII.
Rückführungskonzepte im Kontext stationärer
Hilfen zur Erziehung.
Qualitätszirkel Erziehungsberatungsstellen
Die Leistungsvereinbarung zwischen den drei Er-
ziehungsberatungsstellen und dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien sowie deren kontinuierli-
che Anpassung und Fortschreibung bilden die
Grundlage des Qualitätszirkels Erziehungsbera-
tungsstellen. Im Jahr finden zwei bis drei Sitzun-
gen statt. An dem Qualitätszirkel nehmen die Lei-
tungen der Erziehungsberatungsstellen teil.
In 2009 wurden die folgenden Themen als
Schwerpunktsetzung bestimmt:
Psychisch kranke Eltern - Zugänge, Stützsyste-
me, begleitende Fallarbeit und Nachversorgung.
Gründe zur Hilfegewährung 2006, 2007, 2008 -
vergleichende Betrachtung.
Qualitätszirkel Familienbildungsstätten
Neben den Regelungen zum Leistungsangebot der
Familienbildungsstätten beinhalten die Grundsätze
für die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien und den vier
Familienbildungsstätten in Münster auch Festle-
gungen zu den fachlichen Standards und zur Qua-
litätssicherung.
Als wichtiges Instrument, um Familienbildung als
ein präventiv wirkendes Arbeitsfeld der Kinder- und
Jugendhilfe zu stärken sowie zur Impulssetzung
erweist sich hier der Qualitätszirkel. So werden in
diesem Gremium Themen erörtert und bearbeitet,
die starke Relevanz hinsichtlich des Anforderungs-
profils einer modernen Familienbildung haben.
Die Leitungen der Familienbildungsstätten nehmen
an dem Qualitätszirkel Familienbildungsstätten teil.
Im Jahr finden zwei Sitzungen statt, jedoch können
themenbezogen Sondersitzungen terminiert wer-
den.
Die alleinige Schwerpunktsetzung dieses Quali-
tätszirkels in 2009 war das Thema „Migration“.
Qualitätszirkel Familienzentren
Seit September 2007 wird die Entwicklung der
Familienzentren durch einen regelmäßigen Quali-
tätszirkel begleitet. Der Qualitätszirkel setzt sich
zusammen aus den Leitungen der Familienzentren
sowie einer Vertretung der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII - AG 4 - Familienförderung
(ständiges Mitglied).
Der Qualitätszirkel trifft sich drei bis vier Mal jähr-
lich mit dem Ziel, Kindertageseinrichtungen bei der
Entwicklung zu Familienzentren - zu zentralen Or-
ten der Prävention und Vernetzung - zu unterstüt-
zen, Informationen zu vermitteln, Entwicklungen zu
beobachten, Erfahrungen auszutauschen und Kon-
takte zu ermöglichen.
Zu den Inhalten des Qualitätszirkels im Berichts-
zeitraum zählten neben dem regelmäßigen Infor-
mationsaustausch im Wesentlichen:
Kooperationsformen zwischen Familienzentren
und Kindertagespflege - Entwicklung eines „Ko-
operationskoffers“ mit Infomaterialien.
Qualifizierung eines Ansprechpartners vor Ort.
„Patenschaften“ - „erfahrene“ Familienzentren
werde „Paten“ für sich neu entwickelnde Famili-
enzentren.
Situation alleinerziehende Mütter und Väter in
Münster - Ansatzpunkte für die Arbeit in den
Familie
nzentren.
Einrichtung von Präventionsgruppen für junge
Mütter mit Kindern in Familienzentren.
Teilnahme einzelner Familienzentren am Akti-
onstag „Zeit für Familien“ am 15.05.2009 unter
dem Motto „Familienzeit in Familienzentren“.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
143
Qualitätszirkel der im Kinder- und Jugend-
schutz spezialisierten Träger
In 2001 wurde im Rahmen der Vorlage „Angebote
des Kinder- und Jugendschutzes in Münster“ eine
Gesamtbetrachtung des Feldes Kinder- und Ju-
gendschutz in Münster vorgenommen. Gleichzeitig
wurde eine Leistungsvereinbarung mit den drei
spezialisierten Trägern
Ärztliche Kinderschutzambulanz des Deutschen
Roten Kreuzes,
Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband
Münster e.V., und
Zartbitter Münster e.V.
ausgehandelt. Auf dieser Basis wurde der Quali-
tätszirkel initiiert, um relevante Themen sowie Im-
pulse für das Feld Kinder- und Jugendschutz zu
setzen. Dieser Qualitätszirkel findet zwei bis vier
Mal im Jahr statt.
Neben dem Informationsaustausch und der vertief-
ten themenspezifischen Auseinandersetzung or-
ganisierte der Qualitätszirkel Aktionstage und ver-
fasste zwei Handlungsleitfäden zum Thema.
In 2009 waren die Schwerpunktthemen:
Warteliste - Umgang, Pflege, Unterstützungs-
möglichkeiten und Zusammenarbeit.
Umgang mit den Anfragen aus umliegenden
Kreisen und der damit verbundene Druck.
Qualitätszirkel der Kinderhorte
Für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der Kinderhorte findet zweimal jährlich ein
Qualitätszirkel statt. Dieser hat die Zielsetzung,
den fachlichen Austausch der Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen untereinander, die fachliche Qualifi-
zierung in besonderen Themenbereichen und da-
mit die Weiterentwicklung der Einrichtungen insge-
samt zu fördern.
Die Federführung und Organisation des Qualitäts-
zirkels liegt beim Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien.
Qualitätszirkel der offenen und mobilen
Kinder- und Jugendarbeit
Das Ziel, eine qualitäts- und wirksamkeitsorientier-
te offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit in
Münster zu gestalten, erfordert ein geeignetes In-
strument.
Durch die Implementierung des Qualitätszirkels der
offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in
Münster wird diesem Ziel der Qualitätsentwicklung
entsprochen.
Im Dialog sowohl zwischen den Fachkräften, den
freien Trägern, dem öffentlichen Träger als auch
mit der Politik werden Handlungs- und Wirkungs-
ziele zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ent-
wickelt.
Zweimal jährlich findet der Qualitätszirkel der mobi-
len und offenen Kinder- und Jugendarbeit statt.
Das Eingehen auf aktuelle Bedarfe, das sich z. B.
in der Formulierung von Halbjahreszielen fest-
macht, oder die Veränderungen von Schwerpunk-
ten in den Einrichtungen der offenen und mobilen
Kinder- und Jugendarbeit usw. sind Inhalte, die die
Arbeit in den Qualitätszirkeln beschreiben.
Die Qualitätszirkel sind ein wichtiges Instrument,
um Dynamik und Flexibilität als zwei wesentliche
Merkmale eines funktionierenden Qualitäts- und
Wirksamkeitsdialoges in der offenen und mobilen
Kinder- und Jugendarbeit zu sichern.
Die Federführung und Organisation des Qualitäts-
zirkels liegt beim Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien. Gemeinsam mit den Sprechern der Ar-
beitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 2 Kin-
der- und Jugendarbeit werden die Themen der
Qualitätszirkelarbeit festgelegt.
Qualitätszirkel Schulsozialarbeit
Der Qualitätszirkel Schulsozialarbeit setzt wesent-
liche Aspekte des Rahmenkonzeptes Schulsozial-
arbeit vom 06.01.2009 (Vorlage V/0911/2008) in
die Praxis um
.
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
144
Einmal jährlich wird unter gemeinsamer Federfüh-
rung der Stadt Münster und dem Schulamt für die
Stadt Münster ein Qualitätszirkel für alle Fachkräfte
der Schulsozialarbeit, die in Schulen in Münster tä-
tig sind, durchgeführt. Für die kommunal finanzier-
ten Fachkräfte ist die Teilnahme verpflichtend. In-
halt der Qualitätszirkel ist der fachliche Austausch
untereinander, die Auseinandersetzung mit fach-
spezifischen Schwerpunktthemen und die Weiter-
entwicklung des Handlungsfeldes insgesamt.
Der Qualitätszirkel fand 2009 erstmals mit ca. 30
Teilnehmern und Teilnehmerinnen statt.
Geplant und ausgewertet wird die Umsetzung in
einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern
vom Amt für Schule und Weiterbildung, Schulamt
für die Stadt Münster sowie Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien.
Schwerpunkte in der Umsetzung bestehen bisher
aus einem Referenten-Input und thematisch oder
organisatorisch orientierten Gruppenarbeiten.
Stellenplan
145
11. Stellenplan
Dem Haushaltsplan einer Gemeinde ist der so ge-
nannte Stellenplan beizufügen. Er hat alle Stellen
für die Beschäftigten unabhängig von ihrer Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen auszuweisen. Enthalten sind die Stellen
der Beamten/innen und der nicht nur vorüberge-
hend tariflich Beschäftigten. Geringfügige Beschäf-
tigungsverhältnisse, befristet eingerichtete Projekt-
stellen, eingesetzte Praktikantinnen und Praktikan-
ten usw. sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Der
Stellenplan stellt die Grundlage für die Personal-
wirtschaft der Gemeinde dar und weist deshalb
aus, wie viele Beschäftigte für die Aufgabenerfül-
lung der Gemeinde benötigt werden.
Die Zahl der Stellen im Gesamtstellenplan der
Stadt Münster ist seit 2000 um ca. 15 % gesunken,
während die Anzahl der Stellen des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien mit sehr geringen
Schwankungen bis zum Jahr 2008 fast gleich
geblieben ist. Der Zuwachs an Stellen durch die
Übernahme der Aufgaben des offenen Ganztags
an Grund- und Förderschulen ließ die Zahl der
Stellen des Amtes noch einmal um ca. 15 %
sprunghaft auf 500 ansteigen. Damit beträgt der
Anteil der Stellen im Bereich der städtischen Kin-
der- und Jugendhilfe an den Stellen der Stadt ins-
gesamt nunmehr über 16 %. Hinzu kommen noch
weitere 190 geringfügig Beschäftigte sowie Be-
schäftigte in befristeten Projekten, Praktikanten
usw.
Für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
ergaben sich nach den einschlägigen Beschlüssen
des Rates folgende Personalveränderungen:
Dauerhafte Übernahme der Rückforderungen
der Nicht-SGB-II-Empfänger von der Einzie-
hungsstelle des Sozialamtes zum Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien mit zwei Teilzeit-
kräften zur Umsetzung der Empfehlung aus dem
„Abschlussbericht Beratung und Begleitung der
Stadt Münster bei der Konsolidierung des städti-
schen Haushalts 2007 ff.“ im Rahmen des Rödl
& Partner-Verfahrens.
Ergänzende Personalausstattung für den Aus-
bau des Platzangebotes für unter dreijährige
Kinder im Bereich der Kindertagespflege und
der administrativen Begleitung einschließlich der
erweiterten Aufgaben für die Verwaltung städti-
scher Kindertageseinrichtungen.
Verlagerung von 3,5 Vollzeitstellen aus dem
Kommunalen Sozialdienst zum Sozialamt im
Rahmen der Zuständigkeit für Leistungen zu
den Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behin-
derte Menschen und für Stellungnahmen.
Organisation des spezialisierten „Fachdienstes
Jugendgerichtshilfe“ im Kommunalen Sozial-
dienst mit insgesamt 3,5 Stellen zur Fallbearbei-
tung bei Intensivtätern, zur Qualitätssicherung
sowie zur Vernetzung mit dem Jugendgericht,
der Polizei, den freien Trägern und Arbeitskrei-
sen. Mit der Verlagerung wesentlicher Aufgaben
der Jugendgerichtshilfe zu freien Trägern ent-
steht eine notwendige Entlastung für die Fach-
kräfte in den Bezirken des Kommunalen Sozial-
dienst zugunsten ihrer Kernaufgaben im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und der Familienge-
richtshilfe.
Übernahme von ca. 80 Erzieherinnen und 259
geringfügig Beschäftigten der offenen Ganz-
tagsgrundschulen sowie 2,5 Stellen des Amtes
für Schule und Weiterbildung für die Organisati-
on der offenen Ganztagsschule einschließlich
der Übernahme von Verpflegungskosten und
der Einziehung von Elternbeiträgen. Im Gegen-
zug wurden 4,25 Stellen sowie 4,6 Projektstellen
der AIM jugend+ für die kommunale Beschäfti-
gungsförderung und die Jugendberufshilfe zum
Amt für Schule und Weiterbildung verlagert.
Erneut wurden 0,5-Teilzeit-Stellen eingerichtet,
durch die der Fortfall der Einsatzmöglichkeiten
von Praktikantinnen und Praktikanten im Be-
rufsanerkennungsjahr kompensiert wurden
(Lorenz-Süd, ABI Südpark, Richard-von-
Weizsäcker-Schule).
Stellenplan
146
Die Beschäftigten
Die Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien sind von 677 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern besetzt. Der Anteil weiblicher Beschäftigter
beträgt 83 %, der Anteil Teilzeitbeschäftigter 51 %.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amtes hat sich zum Vorjahr deutlich erhöht.
Dies resultiert aus der Übernahme der Aufgaben
des offenen Ganztags an Grund- und Förderschu-
len. Hinzu kommen regelmäßig weitere ca. 190 ge-
ringfügig Beschäftigte sowie Beschäftigte in befris-
teten Projekten, Praktikanten usw.
Um ein differenzierteres Bild über die Beschäftig-
ten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Famili-
en zu gewinnen, sollen die folgenden Grafiken ne-
ben der Geschlechterverteilung deutlich machen,
welche Professionen an der Aufgabenerfüllung in
der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken. Ferner wird
die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amtes (einschließlich Kindertageseinrichtun-
gen, Jugendeinrichtungen und offene Ganztags-
schulen) zum 31.12.2009 nach Alter und Ge-
schlecht dargestellt:
Vollzeit
71 Männlich
89 Teilzeit
18
Vollzeit
88
Jugendamt
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen
und OGS
Beschäftigte
285
Weiblich
196 Teilzeit
108
Vollzeit
11 Männlich
23 Teilzeit
12
Vollzeit
159
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und
OGS
Beschäftigte
392
Weiblich
369 Teilzeit
210
Männlich
112
(17 %)
Vollzeit
329
(49 %)
Summen Beschäftigte
677 Weiblich
565
(83 %)
Teilzeit
348
(51 %)
3.631
165
4,5%
3.597
230
6,4%
3.655
426
11,7%
3.538
415
11,7%
3.417
430
12,6%
3.364
420
12,5%
3.311
421
12,7%
3.292
433
13,2%
3.097
500
16,1%
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
1980 1990 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009
Stellenplan Stadt Münster / Amt für Kinder,
Jugendliche und Fam ilien (Zahl bzw. % der Stellen)
Stadt Münster Jugendamt
Stellenplan
147
Anzahl der Mitarbeiter/innen des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nach Alter
0
20
40
60
80
100
120
140
21 - 25 J. 26 - 30 J. 31 - 35 J. 36 - 40 J. 41 - 45 J. 46 - 50 J. 51 - 55 J. 56 - 60 J. über 60 J.
weiblich
männlich
Personal des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
nach Professionen
Dipl.-Sozialarbeiter
142
Schreibkraft
15
Dipl.-Sozialpäd.
36
Verwaltungskraft
75
Hausw. Gehilfe
12 Heilerzieher/-in
7
Sonstige
13
Hauswirtschafter/-in
10
Kinderpfleger/-in
89
Erzieher/-in
278
Organisation
148
12. Organisation
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien sind in den als Anlage folgenden
Übersichten dargestellt. Diese Organigramme zei-
gen, welche Organisationseinheiten mit welchen
Funktionen und Beschäftigten zum 31.12.2009 an
der Bereitstellung der Leistungen des Amtes mit-
wirkten (Aufbauorganisation).
Auf folgende wesentliche Veränderungen im abge-
laufenen Jahr wird besonders hingewiesen:
Im Zuge einer Neuausrichtung der Jugendge-
richtshilfe in Münster wurde zum 01.01.2009 eine
Teilverlagerung von Aufgaben der Jugendgerichts-
hilfe auf freie Träger vorgenommen (vgl. Vorlage
V/0839/2008). Die Aufgaben der Jugendgerichts-
hilfe werden seitdem gemeinsam vom Sozialdienst
katholischer Männer (SKM), dem Verein sozial-
integrativer Projekte (ViP e.V.) und dem Kommu-
nalen Sozialdienst der Stadt Münster wahrgenom-
men.
Zum 01.01.2009 wurde im Rahmen der Bündelung
und Optimierung der Aufgaben des Amtes für
Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien (vgl. Vorlage
V/0950/2008) eine Verlagerung von Aufgaben vor-
genommen.
Der Bereich der offenen Ganztagsschulen (ohne
den gebundenen Ganztag) wurde dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien zugeordnet.
Damit ging das gesamte Aufgabenspektrum von
Personaleinsatz, -verwaltung und -fortbildung so-
wie Ferienbetreuung, Budgetverwaltung, Elternbei-
träge, Zuschüsse zu den Verpflegungskosten und
Anmeldungen in die Zuständigkeit des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien über.
Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Schule
und Weiterbildung wurde das Übergangsmanage-
ment Schule - Beruf mit den bisherigen Aufgaben
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien,
der kommunalen Beschäftigungsförderung und der
Jugendberufshilfe, zusammengeführt. Daraus re-
sultierte die Verlagerung der AIM jugend+ ein-
schließlich der Stadtteilwerkstatt Nord zum Amt für
Schule und Weiterbildung.
Im Rahmen des zweiten Kinder- und Jugendför-
derplans der Stadt Münster wurden zum
01.11.2009 für zunächst fünf Jahre befristet vier
halbe Stellen an den „Förderschulen mit dem För-
derschwerpunkt Lernen“ Albert-Schweitzer-Schule,
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, Johannesschule
Hiltrup und Uppenbergschule für pädagogische
Fachkräfte mit organisatorischer Anbindung an das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einge-
richtet (vgl. Vorlage V/0477/2009). Damit wird das
Angebot der Jugendhilfe durch ein individuelles
Beratungs- und Förderangebot erweitert. Damit
einher ging die Entwicklung des Teams Schule /
Jugendhilfen zur neuen Fachstellen Jugendsozial-
arbeit.
Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil)
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder
(mit Stimmrecht)
22 beratende Mitglieder
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
28 Kindertageseinrichtungen
10 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen
Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger
Abteilung 51.2
Kinder- und
Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Chris Hagel, N. N.)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für
Kinder
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung,
Finanzmanagement und
Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und
Jugendförderung /
Offener Ganztag
Leitung: Silke Thesing
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
28 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung
Birgit Herdes
Finanzmanagement
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Abteilung 51.3
Kommunaler
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz, N. N.)
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung:
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung: Rita Kreuchauff
Schwanger-
schaftsberatung
N. N.
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste:
Leitung: Petra Gittner
Adoptiv- und
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimerziehung
Frank Museler
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Betreuungsstelle
Uwe Dammann
Präventionsteam
Familienbesuche
Koordination Britta Bülter
Verwaltung /
Organisation
Chris Hagel
Kinder- und
Jugendeinrichtung
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz
Stadtteilhaus
Fachwerk
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring, Helga Block)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschussstelle,
Elterngeldstelle
Leitung: Helga Block
Fachstelle
Beistandschaften
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche
Kommission nach
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung:
Jutta Echelmeyer
Konzept. Grundsatz-
angelegenheiten
Clemens Homann
Betrieblich
unterstützte, flexible
Kindertagesbetreuung
Brigitte Berghoff
Eingliederungs-
hilfen /
Kinderschutz
Hermann Sandknop
Udo Hartmann
Abteilung 51.5
Controlling und
zentraler Service
Leitung: Heinz Lembeck
(Heike Dierks)
IuK- und
Gebäudemanagement
Informations- und
Bürgerservice,
Familienbüro
Heidemarie Neumair-Otto,
Margret Lengemann
Sozialpädagogische
Grundsatzfragen
erzieherischer Hilfen und
Familienhilfen
Wolfgang Rheinhard
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: N. N. / Andreas
Wildemann
Fachcontrolling
Sabine Trockel
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilungsleiterin
Fr. Kratz-Trutti 1,0
(Stellvertretung:
Fr. Reuter-Humpohl, Frank Philipp)
Fachstelle
Städt. Tageseinrichtungen
für Kinder
Leitung Fr. Reuter-Humpohl 1,0
Fachstelle
Planung, Finanzmanagement
und Betriebskosten
Kindertageseinrichtungen
Leitung Hr. Philipp 1,0
Abteilung 51 1 - Tag esbetreuung für Kinder
Fr. Eschert 0,77Fr. Leifeld 1,0
Fr. Beyer 0,5
Fachberater/-in
Fr. Lübke 1,0
Fachberater/-in
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung Hr. Heintze 1,0
Fachberater/-in
Fachberater/-in
Fachberater/-in
Fr. Merschkötter
0,5
Fachberater/-in
1. Sachbearbeiter/-in Fr. Siewert 1,0
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
1. Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Fr. Schepers 1,0
Fr. Witt 0,99
Fr. Tüns 0,85
Fr. Branse 0,60
Fr. Beuckmann
1,0
Fr. Schulz 1,0
Fr. Aßmann 1,0
Sachbearbeiter/-in
Fr. Kröger 1,0
Fr. Zientek 0,87
Sachbearbeiter/-in
SB Textverarbeitung
Sachbearbeiter/-in 1. Sachbearbeiter/-inHr. Lammers 1,0 Hr. Braun 1,0
Sachbearbeiter/-in Fr. Aumann 0,5
Sachbearbeiter/-in
Fr. Banse 1,0
Fr. Gremme
0,94
Sachbearbeiter/-in
Fr. Greiwe 0,65
Verwaltung, Textverar-
beitung, Aufgaben der
Bürokommunikation
Fr. Schwering 0,77
Sachbearbeiter/-in Fr. Hölscher 1,0
Fachstelle
Elternbeiträge und
wirtschaftliche Hilfen
Leitung Fr. Bauer 1,0
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in
Fachberater/-in Fr. Sen 0,5
Fr. Dellwig 0,82Fachberater/-in
Betrieblich
unterstützte, flexible
Kindertagesbetreuung
Fr. Berghoff 0,5
Konzeptionelle
Grundsatzangelegenheiten
Kindertageseinrichtungen
Hr. Homann 1,0
Fr. Möllenkamp
0,11
Fr. Becker-
Jostes 0,64
Fr. Schmidt 1,0
Sachbearbeiter/-in Fr. Bäumker 1,0
Sachbearbeiter/-in Fr. Konert 0,5
Hr. Smirnov 1,0
Fr. Praß 1,0
Sachbearbeiter/-in
Sachbearbeiter/-in Fr. Tatura 1,0
Hr. Iwan 1,0
Fachberater/-in Fr. Niemann
0,77
Fr. Brühl 1,0
Fachberater/-in Fr. Henrich 0,5*
* Projektstellen, durch
Drittmittel oder selbst finanziert
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Sachbearbeiter/-in Fr. Rostamdel
1,0
Sachbearbeiter/-in Fr. Fehre 0,57
Fachberater/-in Fr. Kölsch 0,5
1
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51 1 - Städtische Tageseinrichtungen für Kinder
1
Stadtbezirk
Mitte
Stadtbezirk
West
Stadtbezirk
Nord
Stadtbezirk
Ost
Stadtbezirk
Südost
Stadtbezirk
Hiltrup
Kita
Am Inselbogen
Gut Insel 24
Ltg. Fr. Bandelow
(4,89 Stellen)
Kita An der
Gartenstraße
Gartenstraße 194
Ltg. Fr. Otte
(5,45 Stellen)
Kita
Rumphorst
Elisabeth-Selbert-Weg 2
Ltg. Fr. Kaczmarek
(9,72 Stellen)
Kita
Gievenbeck
Weitkampweg 1
Ltg. Fr. Nefigmann
(8,65 Stellen)
Kita
Am Gievenbach
Toppheideweg 21
Ltg. Fr. Röder
(10,24 Stellen)
Kita
Legdenweg
Legdenweg 142
Ltg. Fr. Demtröder
(9,44 Stellen)
Kita In der
Alten Schule
Dingbängerweg 103
Ltg. Fr. Penzl
(4,56 Stellen)
Kita
Mecklenbeck
Brockmannstraße 162
Ltg. Fr. Fiehnen
(9,69 Stellen)
Kita
Albachten
Albachtener Straße 91
Ltg. Fr. Naendorf
(6,97 Stellen)
Kita
Nienberge-Häger
Plantstaken 55
Ltg. Fr. Kock
(4,12 Stellen)
Kita
Brüningheide
J.-Beckmann-Str. 34a
Ltg. Fr. Bonato
(9,95 Stellen)
Kita Killingstraße
Killingstraße 44
Ltg.
Fr. Reinhold-Kollmann
(8,07 Stellen)
Kita Kinderhaus
Von-Humboldt-Str. 1
Ltg.
Fr. Fillers-Lehmann
(10,04 Stellen)
Kita
Im Moorhock
Im Moorhock 71
Ltg. Fr. Jahnig
(8,09 Stellen)
Kita
Wilkinghege
Guerickeweg 2
Ltg. Fr. Zumbülte
(5,49 Stellen)
Kita
Am Edelbach
Coerdestiege 15
Ltg. Fr. Wortman
(10,62 Stellen)
Kita
Eichenaue
Eichenaue 3
Ltg. Fr. Ullrich-Wilken
(10,78 Stellen)
Standort:
Heriburgstraße 15
Kita
Loddengrund
Delstrup 21
Ltg. Fr. Merettig
(9,28 Stellen)
Kita
Normannenweg
Normannenweg 2
Ltg. Fr. Glüsenkamp
(9,49 Stellen)
Kita
Eichendorff
Eichendorffstraße 38
Ltg. Fr. Neumann
(3,95 Stellen)
Kita
Am Drostenhof
Marktstraße 9
Ltg. Fr. Wennemann
(9,70 Stellen)
Standort:
Herrenstraße 20
Kita
Am Schulzentrum
Von-Holte-Straße 52
Ltg. Fr. Kuck
(7,62 Stellen)
Kita
Berg Fidel
Hogenbergstraße 158
Ltg. Fr. Liebe
(10,70 Stellen)
Kita Burgwall
Böttcherstraße 2
Ltg.
Fr. Cepeda Rendón
(9,73 Stellen)
Kita Hiltrup-West
An der Alten Kirche 163
Ltg.
Fr. von Lützau-Kepp
(7,77 Stellen)
Kita
Wielerort
Schlagholz 58
Ltg. Fr. Dühnen-Kroke
(9,30 Stellen)
Kita Emmerbachtal
Am Roggenkamp 110
Ltg.
Fr. Ahlers-Roveran
(6,49 Stellen)
Kita
Sonnentau
Im Sonnentau 15
Ltg. Fr. Meeßen
(10,60 Stellen)
Abteilungsleiter
Hr. Paschert 1,0
(Stellvertretung:
N. N., Hr. Hagel)
Fachstelle
Kinder- und Jugendförderung /
Offener Ganztag an Grundschulen
Leitung Fr. Thesing 1,0
Kinder- und Jugend-
einrichtung WUDDI
Leitung Hr. Schmitz 1,0
Stadtteilhaus
Fachwerk Gievenbeck
Leitung Hr. Egbert 1,0
Stadtteilhaus
Lorenz-Süd
Leitung Hr. Götte 1,0
Jugendinformations- und
-bildungszentrum - Jib
Leitung Hr. Geringhoff 1,0
Referat West
Jugendverbandsarbeit (Juleica),
Jugendforum West
Referat Hiltrup
Qualitätsmanagement,
Jugendforum Hiltrup
Referat Nord / Ost
Kinder- und Jugendschutz,
Jugendforum Nord, Jugendforum Ost
Abteilung 51 2 - Kinder- und Ju gendarbeit / Jugendsozialarbeit
Fr. Heinrichs 0,78
Hr. Kleybold 0,78*
Hr. Martin 0,5
Hr. Edeler 0,75*
Fr. Esmail-Bönte 0,74*
Fr. Schrichten-El Hajar 1,0
Hr. Schnellhardt 1,0
Hr. Lanfer 0,39
Fr. Henzel 0,37
Hr. Kober 1,0
Hr. Dietrich 0,78*
Fr. Bruns 0,38*
Fr. Splinter 0,75
Hr. Boße 1,0
Hr. Martin 0,5
Fr. Rüberg 0,91
Hr. Bartsch 0,78*
Hr. Paruszewski 1,0
Hr. Schui 1,0
Hr. van Dornick 0,83*
Fr. Sörries 0,5
Hr. Paschert, H. 0,78*
Hr. Hildebrand 0,5
Fr. Brandner 1,0
Fr. Volk 0,5
Hr. Gaußelmann-
Reinhardt 1,0
Fr. Benner 0,72
Fr. Uhrhan 0,5
Fr. Reher 0,52
Hr. Heise 1,0
Fr. Mehmann 1,0
Hr. Kloster 1,0
Fr. Ueberfeld 1,0
Hr. Schmidt 1,0
Hr. Rost 0,5
Fr. Kaup 0,5
Hr. Kosmeier 1,0
1
Städtische Einrichtungen
(4 Fachstellen)
Referat Mitte
OGTS Ferienbetreuung,
Jugendforum Mitte
Fr. Weber-
Neander 0,86
Referat Südost / Jugendrat
Jugendforum Südost
37 °
La Vie
FEEZ
Fr. Hemmer 1,0
Fr. Sannig 0,75
Hr. Niermann 0,75
Hort Lorenz-Süd
Fr. Rengshausen
0,78
Verwaltung /
Organisation
Hr. Hagel
Verwaltung, Haushalt,
Trägerförderung
Hr. Kreimer 0,8
Richtlinienförderung Fr. Brügging 0,7
Fr. Mentrup 1,0Organisation OGTS /
Personalverwaltung
Fr. Schild 0,5
40 offene Ganztagsgrundschulen
in städtischer Trägerschaft
ca. 80 Fachkräfte
Fachberatung Offener Ganztag
an Grundschulen
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
* Projektstellen, durch
Drittmittel oder selbst finanziert
Verwaltung, Textverar-
beitung, Aufgaben der
Bürokommunikation
Fr. Echelmeyer 0,5
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung Hr. Garske 1,0
Junior Kinderbüro
Zentrale kinder-
pädagogische Aufgaben und
Ferienangebote
Kinderspielplatzplanung
ABI Südpark
Maxi Sand, Maxi Turm
Hr. Köhler 1,0
Hr. Droberg 1,0
Fr. Kerstiens
0,5
Fr. Kerstiens
0,5
Fr. Mertens 0,63
Abteilung 51 2 - Kinder- und Ju gendarbeit / Jugendsozialarbeit
Fr. Hinrichs 1,0
Fachstelle
Jugendhilfe in der
Richard-von-Weizsäcker-Schule
Leitung Hr. Hoppe-Suhr 1,0
Sozialarbeiter/-in
Sozialarbeiter/-in
Heilpädagoge/-in
Heilpädagoge/-in
Fr. Lamberty 1,0
Fr.Kamphuis
0,75
Fachstelle
Drogenberatung
Leitung Hr. Piepel 1,0
Hr. Kandolf 1,0Psychosoziale Begleitung,
Akzeptierende Drogenarbeit
Fr. Firgau 0,75Frauenspezifische Arbeit,
Elternkreis
Sozialarbeiter/-in Fr. Eikel 0,5
Drogenabhängige Inhaftierte Fr. Weil-Kröger
1,0
Beratung Kinder,
Jugendliche, Eltern
Fr. Köster 1,0Beratung Kinder,
Jugendliche, Eltern
Fr. Müller 1,0Offene Angebote,Verwaltung
Fr. Eikel 0,5
Sozialarbeiter/-in
Fr. Knappe-
Mihatsch 0,75
Fr. Schlickbernd
0,5
Sozialarbeiter/-in
1
Hr. Cramer
0,65*
Sozialarbeiter/-in
Sozialarbeiter/-in
Fr. Gesing 0,75
Sozialarbeiter/-in Hr. Dartmann
0,75
Sozialarbeiter/-in
Fr. Klute 0,5
Sozialarbeiter/-in Hr. Scholz 1,0
Fr. Dohr 1,0
Sozialarbeiter/-in Fr. Goldbeck 0,5
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
* Projektstellen, durch
Drittmittel oder selbst finanziert
Fr. Kriener 1,0
Fr. Wiesner 1,0
Fr. Hack 0,5*
Hr.Arnsmann
0,88
Fr. Tovar 0,75
Fr. Edel 0,5
Fr. Korte 0,5
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung
N. N. 0,5 / Hr. Wildemann 1,0
Augustin-Wibbelt-Schule
Roxel
Johannesschule Hiltrup
N. N. 0,5
Albert-Schweitzer-Schule
Uppenbergschule
Hauptschule Roxel /
Lernhilfen
Hauptschule Wolbeck /
FSJ
Geistschule /
Angebote für
Flüchtlingskinder
Fürstenbergschule
Hauptschule
Münster-Nord (Coerde)
Hauptschule Hiltrup
Sekundarstufe I (Laerer Landweg)
Primarstufe (Beckstraße)
Jugendhilfe an Hauptschulen Jugendhilfe an Förderschulen Lernen
N. N. 0,5
N. N. 0,5
N. N. 0,5
Fachberatung
Schulverweigerung
N. N. 1,0
Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz
N. N. 0,5
Suchtprävention
Streetwork
Waldschule Kinderhaus /
Wartburgschule
Abteilung 51 3 - Kommunaler Sozialdienst (KSD)
Abteilungsleiter
Hr. Materla 1,0
(Stellvertretung:
Fr. Fernholz, N. N.)
Verwaltung,
Textverarbeitung, Aufgaben
der Bürokommunikation
Fr. Wilmsen 1,0
KSD-Bezirk
Mitte I
Leitung
Fr. Echelmeyer 1,0
KSD-Bezirk
West
Leitung
Fr. Fernholz 1,0
KSD-Bezirk
Nord
Leitung
Hr. Tillack 1,0
KSD-Bezirk
Ost / Südost
Leitung
Fr. Brörmann 1,0
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung
Fr. Kreuchauff 1,0
Bezirksüber-
greifende
Fachdienste
Leitung Fr. Gittner 1,0
Hr. Laurenz 1,0
Hr. Reuters 1,0
Hr. Kerklau 1,0
Fr. Ratering 1,0
Fr. Uphues 1,0
Fr. Terbeck 1,0
Hr. Gehlmann 1,0
Fr. Lamping 1,0
Fr. Kiskemper 1,0
Fr. Pogadl 1,0
Fr. Dirumdam 0,5
Fr. Reckordt 0,5
Fr. Kafka 0,75
Hr. Denker 1,0
Fr. Kröger 1,0
Hr. Santel 1,0
Hr. Geller 1,0
Fr. Glauer 0,5
Fr. Tooten 1,0
Hr. Brey 1,0
Fr. Horstmann 1,0
Fr. Richter 0,75
Fr. Stratmann 0,5
Fr. Lagemann 0,5
Fr. Priggemeyer 1,0
Fr. Heyer 1,0
Fr. Erpenstein 1,0
Fr. Rösner 1,0
Fr. Plotzitzka 1,0
Hr. Wigger 1,0
Fr. Völker-Krekeler 0,5
Fr. Montag 1,0
Fr. Lütke-Dartmann 0,5
Fr. Achterholt 1,0
Hr. Parketny 1,0 Hr. Eckert 1,0
Hr. Heese 1,0
Fr. Birth 1,0
Hr. Pawlak 1,0
Fr. Kalle-Rekittke 1,0
Fr. Dirks 1,0
Fr. Schulte 1,0
Fr. Hinse 0,5Adoptiv- /
Pflege-
kinder
Fr. Ten-
humberg
0,78
Fr. Röck-
mann 0,86
Fr. Schwe-
min 0,5
Hr. Gerling-
Nörenberg
1,0
Heim-
erziehung
Fr. Gola
0,73
Fr. Röring
1,0
Hr. Museler
1,0
Vormund-
schaften /
Pflegschaften
Hr. vor der
Brüggen 1,0
Fr. Hollen-
der 1,0
Fr.Grothues
0,5
Betreuungs
-stelle
Hr. Dam-
mann 1,0
Fr. Nierhoff
0,5
Hr. Heming-
Reher 0,5
Fr. Föhring
0,5
KSD-Bezirk
Mitte II
Leitung
Hr. Kauling 1,0
Schwangerschaftsberatung
N. N. 1,0
Fr. Schinz-Fandel 0,5
Fr. Gesterkamp-Ritz 0,62
Fr. Hundrieser 0,5
Fr. Wittke 1,0
Fr. Droste 0,5
Fr. Schwab 0,75
Fr. Böing
0,5
Fachdienst
Eingliederungshilfen /
Kinderschutz
Hr. Sandknop 1,0
Hr. Hartmann 1,0
Fr. Winter 1,0
Fr. Becker-Kaiser 0,75
Hr. Weber 1,0
Fr. Schwarz 1,0
Fr. Dölzer 0,5
Fr. Boye 0,5
Fr. Keller 1,0
Fachdienst
Jugendgerichtshilfe
Hr. Gleitz 1,0, Hr. Milic 1,0
Hr. Tembrink 1,0,
Fr. Michael 0,5
Springerkräfte
Fr. Janning 0,5
Fr. Vormann 0,5
Präventions-
team
Familien-
besuche
Fr. Bülter
0,78
Fr. Kuzu
0,5
Fr. Heidrich
0,5
Fr.
Wortmann
0,5
Fr. Tigger
0,5
Fr.
Mühlenweg
0,5
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fr. Haase 1,0
Fr. Geist 1,0
Fr. Pelzer 0,5
Hr. Horstmann 0,31
Fr. Döcker 1,0
Fr. Schöppner 1,0
Fr. Gathmann 1,0
Hr. Schmitz-Hübsch 1,0
Abteilungsleiter
Hr. Vogt 1,0
(Stellvertretung:
Fr. Petring, Fr. Block)
Abteilung 51 4 - Familien- und Erziehungshilfen
Verwaltung,
Textverarbeitung, Aufgaben
der Bürokommunikation
Fr. Krüler 0,5
Fachstelle
Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschussstelle,
Elterngeldstelle
Leitung Fr. Block 1,0
Wirtschaftliche Jugendhilfe Unterhaltsvorschussleistungen
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Hr. Müller 1,0
Hr. Harder 1,0
Hr. Schomaker
1,0
Hr. Krutwage 1,0
Fr. Watermann
0,5
Sachbearbeiter/in
Fr. Trautvetter
0,73
Sachbearbeiter/in Fr. Frenzer 1,0
Sachbearbeiter/in Fr. Rösner 1,0
Fr. Horstmeier
1,0
Fr. Stuermer 1,0
Fr. Schöning 1,0
Fr. König 0,75
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in Fr. Amedick
0,75
Fachstelle
Beistandschaften
Leitung Fr. Petring 0,94
Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in
1. Sachbearbeiter/in
Hr. Weichelt 1,0
Hr. Neuhaus 1,0
Fr. Sommer 1,0
Fr. Bosse 0,5
Sachbearbeiter/in Fr. Küper 1,0
Fr. Elkmann-
Reul 0,5
Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in Fr. Bruning 0,5
1. Sachbearbeiter/in Hr. Hundeloh1,0
Elterngeld und Elternzeit
Sachbearbeiter/in Fr. Hölscher 0,8
Sachbearbeiter/in Fr. Wichmann
0,8
Sachbearbeiter/in Fr. Ziegler 1,0
Sachbearbeiter/in
Fr. Schürmann
0,75
Fr. Nehring 0,5
Geschäftsstelle
Örtliche Kommission
nach §§ 78a ff. SGB VIII
Fr. Weinlich 1,0
Zentrale Trägerförderung
Fr. Landenberger 1,0
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Sachbearbeiter/in Fr. Kasberg 0,27
Abteilungsleiter
Hr. Lembeck 1,0
(Stellvertretung: Fr. Dierks)
Abteilung 51 5 - Controlling und zentraler Service
Finanzmanagement u. -controlling,
Ausschussangelegenheiten
Heike Dierks 1,0
IT- und Gebäudemanagement
Finanzmanagement,
Ausschuss
Hr. Schnermann 1,0
Finanzcontrolling,
Betriebswirtschaft
Fr. Scheipers 0,5
Fortbildung,
Elternbriefe, Einkauf
Fr. Averbeck 0,5Rechnungsstelle,
Einkauf, IT-
Anwenderbetreuung
Hr. Arndt 1,0
IT-Management
Hr. Engberding 1,0
IT- und Gebäude-
management
Informations- und Bürgerservice
Fr. Neumair-Otto
0,79Familienbüro,
Öffentlichkeitsarbeit
Fr. Lengemann 0,79
Familienbüro
Controlling
Sozialpädagogische
Grundsatzfragen
erzieherischer Hilfen
und Familienhilfen
Hr. Rheinhard 1,0
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
51 0 - Zentrale Dienste
Amtsleiterin
Fr. Pohl 1,0
(Stellvertretung: Hr. Materla, Hr. Paschert)
Sekretariat
Fr. Karger 1,0
Jugendhilfeplanerin Fr. Herdes 1,0 Fachcontrollerin Fr. Trockel 1,0
Jugendhilfeplanung Fachcontrolling
STADT MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt
männlich
weiblich
Ausländer
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
Ausländer
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
Ausländer
Familien
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
43.187 43.152
35.058 34.852 34.907
20.162 20.115 20.187
43.331
17.114 16.985 16.892
25.912 25.897 25.945
3.665
3.414 3.539
868
4.878
6.097
4.824
6.136
4.816
6.056
10.975
228.240
813
409 378 339
4.842
4.977
4.825
783
9.802
133.831
148.887
3.778
3.532
3.599
3.344
106.653
121.587
105.056
121.666
Prognose
2015
279.388
130.783
148.605
6.350
3.228
226.722
4.961
6.819
11.780
5.243
5.067
10.310
3.184
3.064
4.653
9.553
9.402
4.361
4.215
9.905
4.794
9.994
4.669
633 557
9.454
4.660
8.576
406 397
6.248
3.122
6.943
4.749
6.961
9.865
4.904
3.542
3.419
4.884
809 801
718
105.789
120.864
10.960
225.518
10.872
226.653
105.256
120.262
891 868
7.019
4.922
4.799
3.499
3.520
4.999
4.755
9.721
442
9.754
2009
281.050
5.043
7.241
282.718
7.310
132.805
20.649
5.152
3.702
148.245
20.900
2007
280.199
2008
7.079
132.409
147.790
21.195
4.862
5.029
812 829
4.836
5.244
10.148
19,3 % 19,1 %
8.273 8.335 8.245
22,2 % 22,3 % 22,2 %
5.750 5.782 5.758
19,1 %
Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2007 2008 2009
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 9,6 14,7 16,5
Versorgungsquote für drei- bis seschsjährige Kinder in % 108,3 102,5 104,2
Versorgungsquote für sechs- bis zehnjährige Kinder in % 3,9
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt (GTK-Bereich) 8.700 8.234 8.448
für unter dreijährige Kinder 673 1.039 1.198
für drei- bis sechsjährige Kinder 7.639 7.195 7.250
für sechs- bis zehnjährige Kinder 388 (jetzt OGS) (jetzt OGS)
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 689 809 952
für unter dreijährige Kinder 433 478 610
für drei- bis sechsjährigen Kinder 170 205 151
für sechs- bis zehnjährige Kinder 86 126 191
Tagespflegepersonen, Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII 241 341 325
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Angebotsstunden insgesamt 98.568 95.972 92.000
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 19 17 17
Jugendsozialarbeit
Hilfen der städtischen Streetwork 198 213 289
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 517 596 621
Durch Lernhilfen geförderte Kinder 322 297 293
Versorgungsquote für Schüler/-innen im offenen Ganztag in % 21 24 26
Versorgungsquote für Schüler/-innen in der bis-Mittag-Betreuung in
% 17 19 22
Drogenhilfe
Klientenkontakte in der Beratung 5.383 5.825 5.623
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.732 6.154 6.240
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 442 506 563
Vermittlungen in Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen 208 271 265
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.069
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 3.388 3.384
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 175 167 167
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 535 533 590
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 4.887 5.302 5.421
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.207 1.365 1.401
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 21 25 25
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 13 14 20
Erziehungsbeistandschaft 85 96 113
Sozialpädagogische Familienhilfe 126 166 212
Erziehung in einer Tagesgruppe 59 57 61
Heilpädagogische Horte 32 35 33
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 77 70 93
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 38 56 82
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 225 215 223
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 5 1 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 73 80 110
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 14 15 18
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 113 120 58
Inobhutnahme 118 93 126
Adoptionen 19 7 15
Gesetzliche Amtsvormundschaft 12 15 19
Bestellte Amtsvormundschaft 70 67 61
Bestellte Amtspflegschaften 54 73 64
Beistandschaften 1.507 1.470 1.389
Sorgerechtsentzüge 26 29 23
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 486 543 434
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.423 1.367 1.388
Anmerkung:
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (51)
- Gartenstraße 194
- Wolbecker Straße
- Telgter Straße
- Killingstraße 44
- Heriburgstraße 15
- Herrenstraße 20
- Beckstraße
- Gescherweg
- Hansaplatz
- Waltruper Weg
- Grenkuhlenweg
- Inselbogen
- Elisabeth-Selbert-Weg 2
- Laerer Landweg
- Am Pulverschuppen
- Am Borggarten
- An der Alten Kirche 163
- Am Roggenkamp 110
- Albachtener Straße 91
- Von-Humboldt-Straße 1
- Eichendorffstraße 38
- Von-Holte-Straße 52
- Brockmannstraße 162
- Hogenbergstraße 158
- Böttcherstraße 2
- Brüningheide
- Meesenstiege
- Weitkampweg 1
- Am Gievenbach
- Toppheideweg 21
- Dingbängerweg 103
- Plantstaken 55
- Im Moorhock 71
- Wilkinghege
- Guerickeweg 2
- Coerdestiege 15
- Normannenweg 2
- Marktstraße 9
- Im Sonnentau 15
- Kinderhaus
- Pötterhoek
- Drei Eichen
- Gut Insel 24
- Legdenweg 142
- Edelbach
- Eichenaue 3
- Burgwall
- Wielerort
- Schlagholz 58
- Düesberg
- Delstrup 21
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0418/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37