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1108/2017

Zuschuss 2017 an den Verein "Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln" für die Maßnahmen Mäc up Drogenprogramm und Mäc up Sexuelle Gewalt

Beschlussvorlage Ausschuss 26.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2501 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 1108/2017 
Freigabedatum 26.04.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss 2017 an den Verein "Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln" für die 
Maßnahmen "Mäc up Drogenprogramm" und "Mäc up Sexuelle Gewalt". 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, dem Verein 
„Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln“ die im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel in Höhe von 163.142,65 Euro für die beiden Maßnahmen „Mäc up/Drogenprogramm“ 
und „Mäc up/Sexuelle Gewalt“ (nach § 14 SGB VIII) zu gewähren.  
 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  163.142,65     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsjahr 2017 ist für den Verein „Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln“ für die Maß-
nahme „Mäc up Drogenprogramm“ ein Zuschuss in Höhe von 107.440,97 Euro und für „Mäc up Se-
xuelle Gewalt“ ein Zuschuss in Höhe von 55.701,68 Euro vorgesehen.  
 
Im Rahmen des Programms „Mäc up/Sexuelle Gewalt“ werden vornehmlich Hilfestellungen bezüglich 
Grundversorgung (Essen, Trinken, Waschen), medizinische Versorgung (Spritzentausch, Kondome, 
ärztliche Betreuung), Krisenintervention und Hilfe in Notsituationen, Beratung in Alltagsfragen, ggf. 
Weitervermittlung in andere Institutionen des Drogenhilfesystems und Ausstiegsmöglichkeiten ange-
boten bzw. aufgezeigt. 
Durch das „Mäc up Drogenprogramm“ kann den drogenabhängigen Mädchen ein Schon- und Schutz-
raum angeboten werden. 
 
Die Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 163.142,65 € stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- 
und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1108/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27