3451/2023
Strukturförderfonds 2023 / 2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Förderprogramm Strukturförderfonds 2024, Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen
6452 Zeichen
Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Abmilderung der steigenden Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine- Krieges im Jahr 2024 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert wird die Teilkompensation krisenbedingter Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Betriebs- / Energiekosten (in Folge des Ukraine-Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen), die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) durch Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung. Antragsberechtigt ist nicht, wer im Jahre 2024 vom Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen keine kommunale Förderung erhält. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Betriebs- / Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung oder Stellenförderung (Personalkostenförderung) von Trägern und Projekten sind im Haushaltsplan auch Förderprogramme mit Sammelansätzen veranschlagt, aus denen Träger Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen abrufen können. Hier können gestiegene Kosten bereits im aktuellen Förderantrag einkalkuliert werden. Daher erübrigt sich ein gesonderter Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds. Um Anzahl und Qualität geförderter Leistungen und Projekte konstant zu halten, werden diese Förderprogramme aus dem Strukturförderfonds pauschal um 5 % des Haushaltsplanansatzes aufgestockt. 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2024 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat V – Soziales, Gesundheit und Wohnen erhalten. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der Gesamtfördersumme beantragt werden. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 5. Antragsverfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Förderung kann im Jahr 2024 laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge können gestellt werden bei(m): a. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Sozialamt.Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de b. Gesundheitsamt: 53-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de c. Stabsstelle Sozialplanung / Sozialberichterstatt ung LebenswerteVeedel@stadt-koeln.de Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerun gen im Bereich Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompe nsation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturer haltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmer*innen bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Rahmenbedingungen Es gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit in der aktuell gültigen Fassung (Vorlagen-Nr. 3224/2020) 7. Schlussbestimmung Dieses Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Beschlussvorlage Ausschuss
8703 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 3451/2023 Freigabedatum 15.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates V, Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Abmilderung der steigenden Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se- nioren beschließen – jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich – die Aktualisierung des Förderprogramms „Strukturförderfonds 2024, Dezernat V, Soziales, Gesund- heit und Wohnen“ und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung im Jahr 2024. 2. Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.970.000 € werden im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung gestellt. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Gesundheitsausschuss 21.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.970.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und Insti- tutionen in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen, da diese mehr Geld für Personal und Energie bezahlen müssen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestie- gen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Im Jahr 2023 hat der Rat hierfür fünf Millio- nen Euro bereitgestellt und genau so viel im Jahr 2024. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen hat für das Jahr 2024 eine Summe von 1.970.000 € zur Ver- fügung. Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Das neue Förderprogramm für das Jahr 2024 für das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen muss vom Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Se- niorinnen und Senioren beschlossen werden. 3 Begründung: Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges. Dem Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wurden entsprechend des pro- zentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen jährlich 1.970.000 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)). Mit gleichlautendem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Seni- oren vom 19.01.2023 und Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 24.01.2023 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung eines gemeinsamen fachspezifischen För- derprogrammes des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen für 2023 be- auftragt (4259/2022). Im Rahmen der Umsetzung dieses Förderprogrammes im Dezernat V, Soziales, Ge- sundheit und Wohnen, sind im Jahr 2023 zum Stichtag 25.10.2023 insgesamt 50 An- träge eingereicht worden. Bewilligt wurden davon bisher 29, sechs befinden sich noch im Bewilligungsverfahren. Von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von insgesamt 1.970.000 € wurden in diesem Jahr bislang 299.215,36 € bewilligt und an die Antragstellenden ausgezahlt. Die Ämter und Dienststellen erhielten und bewilligten die folgende Zahl an Anträgen: Gesundheitsamt Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sowie Stabsstelle So- zialplanung/-berichterstattung Anzahl der gestellten Anträge 28 22 davon bereits bewilligte Anträge 18 11 davon (noch) nicht bewilligte An- träge 10 11 Beispiele für Gründe der ausste- henden Bewilligungen (z.B. auf- grund unvollständiger Antrags- unterlagen/Nachweise) Anforderungen des Förderprogrammes wurden nicht erfüllt 4 Anforderungen des Förder- programmes wurden nicht er- füllt 6 noch im Bewilligungsverfah- ren 1 Antrag zurückgezogen Summe der bewilligten Förder- mittel (in Euro) 155.186,80 € 144.028,56 € Gesamt 299.215,36 € Falls die noch im Bewilligungsverfahren befindlichen Anträge bewilligt werden können, werden weitere Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro aus dem Förderprogramm ausge- zahlt, womit sich die Gesamtsumme der bis Ende Oktober ausgeschütteten Mittel auf 350.000 Euro erhöht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass andere Fördermöglichkeiten insbesondere zur Ab- federung der Energiekostensteigerungen vorrangig in Anspruch genommen werden 4 konnten (z.B. aus dem Stärkungspakt NRW). Eine Fortführung dieser Fördermöglich- keiten durch das Land ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorgesehen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die von den Trägern beantragten Förderun- gen im Jahr 2024 deutlich höher liegen werden, auch weil für das Jahr 2024 bereits weitere Tarifsteigerungen beschlossen sind. Die Umsetzung des Förderprogrammes für 2023 erfolgte sehr niedrigschwellig, um den betroffenen Institutionen zügig und unbürokratisch Hilfe zukommen lassen zu können. Im Jahr 2023 wurden Förderungen des Amtes für Integration und Vielfalt und des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen mit einem gemeinsamen För- derprogramm vorgenommen. Da es dabei teilweise zu Unklarheiten in der Träger- schaft kam und zudem im Dezernat der Oberbürgermeisterin die Kommunalstelle für die Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE) bei der Ab- wicklung des Strukturförderfonds berücksichtigt werden muss, wird für das Jahr 2024 ein eigenes Förderprogramm des Dezernates der Oberbürgermeisterin (vgl. 2777/2023) eingerichtet und das Förderprogramm für das Dezernat für Soziales, Ge- sundheit und Wohnen davon mit dieser Vorlage abgekoppelt. Das für das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen entwickelte Förderprogramm und die Verfahren haben sich bewährt und sollen daher gleichermaßen im Jahre 2024 fortgeführt werden. Wie im Förderprogramm für das Jahr 2023 sind auch im Förderprogramm für das Jahr 2024 Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen) antragsberechtigt, die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder eine Stellenförderung durch das Dezer- nat für Soziales, Gesundheit und Wohnen erhalten. Die Förderung kann weiterhin grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Perso- nal- und Betriebs- / Energiekosten erfolgen. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen Zuwen- dung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2024 zu entneh- men. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veran- schlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. Der Finanzausschuss erhält die Entscheidung im Nachgang zur Kenntnis. Begründung der Dringlichkeit: Da in diesem Jahr die Anträge zur Förderung aus dem Strukturförderfonds 2023 erst relativ spät eingegangen sind, konnte eine realistische Abschätzung der im Jahr 2023 ausgeschütteten Fördermittel erst jetzt erfolgen. Um den Trägen von Angeboten für das Jahr 2024 Planungssicherheit zu geben und die soziale Infrastruktur zu erhalten, ist es notwendig, die angestrebte Beratungsfolge zu erreichen. Anlage Förderprogramm Strukturförderfonds 2024, Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3451/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 15:37