Bescheinigung über den Wohngeldbezug für BUT Antragsteller
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3702/2019 vom 28.10.2019
Stand: Am 31.10.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/560 V/56/560/2 Vorlagen-Nummer 28.10.2019 3702/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Bescheinigung über den Wohngeldbezug für BUT Antragsteller Anfrage: Herrn SE Feles hat in der 40. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 05.09.2019 fol- gende mündliche Anfrage gestellt: Herr SE Feles fragt die Verwaltung ob die Möglichkeit besteht, zur Erleichterung und unter Einhaltung des Datenschutzes, für die Berechtigten bei Wohngeldbescheiden eine Bescheinigung zur Antragstel- lung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetzes beizufügen. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgegriffen. Die Verarbeitung der Wohngeldfälle und die Erstel- lung der Bescheide werden in NRW zentral durch den Landesbetrieb Information und Technik Nord- rhein-Westfalen (IT NRW) vorgenommen. Bereits jetzt wird in den Wohngeldbescheiden bei Haushal- ten mit Kindern auf die Möglichkeit der Beantragung von BUT Leistungen hingewiesen. Die gesonder- te Ausstellung einer Bescheinigung ist bisher jedoch nicht vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ist vor dem Hintergrund der aktuell anstehenden Umsetzung der Änderung des Wohngeldgesetztes zum 01.01.2020 nicht mit einer kurzfristigen Reali- sierung des Vorschlages zu rechnen. Die Verwaltung wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen daher formell anschreiben und um Umsetzung des Vorschlages bitten. Über den weiteren Verlauf wird die Verwaltung unterrichten. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Frage wird bereits jetzt in Einzelfällen, auf Nachfrage der BUT Stelle, eine Bescheinigung durch die Wohngeldstelle manuell ausgestellt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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31.10.2019
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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