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3702/2019

Bescheinigung über den Wohngeldbezug für BUT Antragsteller

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 28.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 31.10.2019, TOP 12.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1993 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/560 
V/56/560/2 
Vorlagen-Nummer  28.10.2019 
 3702/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Bescheinigung über den Wohngeldbezug für BUT Antragsteller 
Anfrage: 
 
Herrn SE Feles hat in der 40. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 05.09.2019 fol-
gende mündliche Anfrage gestellt: 
 
Herr SE Feles fragt die Verwaltung ob die Möglichkeit besteht, zur Erleichterung und unter Einhaltung 
des Datenschutzes, für die Berechtigten bei Wohngeldbescheiden eine Bescheinigung zur Antragstel-
lung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetzes beizufügen. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgegriffen. Die Verarbeitung der Wohngeldfälle und die Erstel-
lung der Bescheide werden in NRW zentral durch den Landesbetrieb Information und Technik Nord-
rhein-Westfalen (IT NRW) vorgenommen. Bereits jetzt wird in den Wohngeldbescheiden bei Haushal-
ten mit Kindern auf die Möglichkeit der Beantragung von BUT Leistungen hingewiesen. Die gesonder-
te Ausstellung einer Bescheinigung ist bisher jedoch nicht vorgesehen. 
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ist vor dem Hintergrund der aktuell anstehenden 
Umsetzung der Änderung des Wohngeldgesetztes zum 01.01.2020 nicht mit einer kurzfristigen Reali-
sierung des Vorschlages zu rechnen. 
Die Verwaltung wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen daher formell anschreiben und um Umsetzung des Vorschlages bitten. Über den 
weiteren Verlauf wird die Verwaltung unterrichten.  
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Frage wird bereits jetzt in Einzelfällen, auf Nachfrage der 
BUT Stelle, eine Bescheinigung durch die Wohngeldstelle manuell ausgestellt.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3702/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
28.10.2019
Erstellt
23.10.2019 13:56