2009/0446
Stellungnahme zum Regionaplan Südhessen/Entwurf 2009 und Regionalen Flächennutzungsplan/Entwurf 2009
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2009/0446
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.10.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0446 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Stellungnahme zum Regionaplan Südhessen/Entwurf 2009 und Regionalen Flächennutzungsplan/Entwurf 2009 Vorlage vom: 1.10.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt die Stellungnahme zum Entwurf 2009 des Regionalplans Südhessen und Entwurf 2009 des RegFNP 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen/Entwurf 2009 u. Regionalen Flächennutzungsplan/Entwurf 2009 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.10.2009 Mit Beschluss vom 16. Mai 2003 hat die Regionalversammlung Südhessen (RVS) die obere Landesplanungsbehörde als ihre Geschäftsstelle beauftragt, den Entwurf des Regionalplans Südhessen und des regionalplanerischen Beitrags zum Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu erarbeiten. Anfang 2006 haben Regierungspräsidium Darmstadt und Planungsverband den Entwurf des Regionalplans und den Vorentwurf des RegFNP fertig gestellt und zeitgleich in die Regionalversammlung Südhessen und die Verb andskammer eingebracht. Am 2. Februar 2007 hat die Regionalversammlung die Anhörung und die Einleitung der Offenlegung des Planentwurfs beschlossen. Die Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs nach § 10 (3) HLPG fand in der Zeit vom 2. Mai bis 1. August 2007 statt. Am 01.11.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Entwurf des Regionalplans auf Grundlage des Magistratsbeschlusses vom 19.09.2007 beschlossen. Die Regionalversammlung Südhessen hat am 27. Februar 2009 über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entschieden. Am 30. April 2009 hat die Regionalversammlung Südhessen für den Entwurf des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) die erneute Anhörung und Offenlegung gemäß § 10 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 Nr. 1 HLPG beschlossen. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens, den notwendigen Beschlüssen von Regionalversammlung und Verb andskammer und der Genehmigung durch die Landesregierung soll der neue Regionalplan/RegFNP den am 23. August 2004 neu genehmigten Regionalplan Südhessen 2000 und die gültigen Flächennutzungspläne im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ersetzen. Die beiliegende Stellungnahme zum Entwurf 2009 des Regionalplans Südhessen bezieht sich wie auch schon im Rahmen der 1. Offenlage auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt. Die Beiträge der folgenden städtischen Ämter/Dienststellen sind in die Stellungnahme eingeflossen: 15 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 61 Stadtplanungsamt 56 Umweltamt (UNB) 67 Grünflächenamt 561 Agenda-Büro 3 ... Im Rahmen der 1. Offenlage wurden bereits folgende Ämter/Dienststellen bete iligt: 66 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 70 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 418 Denkmalschutz Darmstadt, den 01.10.2009 Walter Hoffmann Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat 4 ... Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen/ Entwurf 2009 und Regionalen Flächennutzungsplan/ Entwurf 2009 Grundsätzliche Anregungen und Forderungen In der Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der 1. Offenlage wurde bereits hervorgehoben, dass Darmstadt in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 im Vergleich aller Hessischen Großstädte überdurchschnittlich stark gewachsen ist. Diese Entwicklung wird im vorliegenden Entwurf 2009 auch tabellarisch dargestellt. Eine auf dieser Grundlage zu erwartende Anpassung der Bevölkerungsentwicklung Darmstadts für den Planungszeitrum bis 2020 ist jedoch nicht erfolgt. Im Textteil wird angemerkt, dass die Prognose aktualisiert wurde und die nunmehr vorliegende 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung Eingang in die Untersuchungen gefunden hätte. Für Darmstadt kann dies aber nicht nachvollzogen werden. Die für 2020 zu erwartende Bevölkerungszahl Darmstadts wurde gegenüber dem Entwurf 2007 nicht nach oben angepasst. Demgegenüber weist die aktuelle Bevölkerungsprognose der Hessen-Agentur, die ausgehend von der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung erstellt wurde, für Darmstadt eine deutlich positiver zu erwartende Bevölkerungsentwicklung im Zeithorizont bis 2020 aus. (vgl. Bevölkerungsvorausschätzung für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, Hessen Agentur, Wiesbaden 2007). Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind Schwerpunkt und zentrale Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. Dieser Aspekt findet auch im aktuellen Entwurf 2009 keinen Ausdruck. Wie bereits in der Stellungnahme zum Entwurf zum Regionalplan 2007 wird erneut angeregt, dass im Rahmen der Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt werden sollen. Die Stadt Darmstadt schlägt daher vor, dass vor allem im Zusammenhang mit anstehenden Umnutzungen gewerblicher und militärisch genutzter Flächen, die Bezeichnungen „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ bzw. „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ Anwendung finden sollen. Stellungnahme gem. inhaltlicher Gliederung zu Kap. 2. Grundzüge der Planung Die Stadt Darmstadt erneuert den Vorschlag, die Darstellung in der Karte als eigene Kategorie stärker zu differenzieren, d.h. unter anderem gesonderte Darstellung von Grünflächen (Freiraumsicherung und Landwirtschaft) und stärkere Differenzierung der Vorrangflächen für Natur und Landschaft. In Kapitel 2, in dem die Grundzüge der Planung dargelegt sind, werden neben der Sicherung der bestehenden Potenziale immer auch ihre Stärkung, Weiterentwicklung und Ausbau als Kernaufgaben herausgestellt. Nur unter dem Aspekt „Freiraum“ wird nur von Sicherung der darin enthaltenen Potenziale wie Arten- und Biotopschutz, Klima- und Gewässerschutz oder Schutz des Landschaftsbildes gesprochen. Gerade hier fehlen Aussagen zur Stärkung und Entwicklung der Freiraumpotenziale als Grundsatz, um den Beeinträchtigungen durch freiraumbeanspruchende Nutzungen entgegenzuwirken. zu Kap. 3.4. Siedlungsstruktur Im vorliegenden Entwurf 2009 zum Regionalplan wird der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für Darmstadt nach wie vor mit 160 ha angegeben. Im Regionalplan 2000 wurde der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche mit 166 ha angeführt. Vor dem Hintergrund des bereits tatsächlich stattgefundenen Bevölkerungszuwachses und der weiterhin zu erwartenden positiven Bevölkerungsentwicklung bleibt diese Festsetzung nicht nachvollziehbar. In der Stellungnahme zum Entwurf 2007 wurde bereits auf dieses Missverhältnis hingewiesen. Diese offensichtliche „Schieflage“ ist im weiteren Verfahren aufzuarbeiten und der mittlerweile auch tatsächlich nachzuvollziehenden Entwicklung anzupassen. 5 ... zu Kap. 3.4.1 Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Sonderbauflächen Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 1 Maximaler Bedarf an Wohnsiedlungsfläche) sollte entsprechend den hier angeführten Anregungen werden. Es wird daher erneut und nachdrücklich gefordert, die Erkenntnisse zur Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet von Darmstadt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Zudem wurden zahlreiche Anregungen von der Stadt bereits zur ersten Offenlage vorgebracht, sind aber in der Überarbeitung nicht berücksichtigt worden. a) Cambrai-Fritsch-Kaserne Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen und angesichts des geplanten Stadtumbauprozesses soll die Cambrai-Fritsch-Kaserne als „Vorranggebiet" Siedlung/Planung“ ausgewiesen werden. a) Starkenburg-Kaserne Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll die Starkenburg-Kaserne als „Vorranggebiet" Siedlung/Planung“ ausgewiesen werden. zu Kap. 3.4.2 Gewerbliche Bauflächen Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich Flächen, die im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung als gewerbliche Bauflächen dargestellt und im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP als Siedlungsfläche ausgewiesen werden. Einige dieser Flächen weisen eine überwiegende Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft, der Arbeitsplätze und der Versorgung mit gewerblich orientierten Dienstleistungen auf. Sie sollten daher im neuen Regionalplan/RegFNP als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ dargestellt werden. Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 3 Flächen für Gewerbe in Städten und Gemeinden) sollte entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap. 11.angepasst werden. a) Bereich Otto-Röhm-Str. 6 ... Alle Flächen zwischen Otto-Röhm-Straße und nördlich angrenzender Bahnanlagen sollten flächendeckend als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Bestand“ ausgewiesen werden. b) Fläche der HIL Das Areal der Heeresinstandsetzungslogistik bzw. Systeminstandsetzungswerkes umfasst den östlichen Bereich der Starkenburg-Kaserne bis zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG. Schon im RROP (gültig bis 2000), im derzeitig gültigen RPS 2000, sowie im vorliegenden Entwurf ist die Fläche der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) als Vorranggebiet Siedlung Bestand ausgewiesen, die aber von Ihrer Flächennutzung eine gewerbliche Fläche darstellt. Unsere Anregung ist, diese Flächen als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand darzustellen, dies entspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplans. 7 ... c) Griesheim Airfield Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll das Griesheim-Airfield als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden. d) TZ Rhein-Main Die Flächen südlich des TZ Rhein-Main müssten entsprechend Ihres Gebietscharakters bis zu Hilpertstraße durchgängig als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Bestand“ ausgewiesen werden. e) Nathan-Hale-Depot Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll das Nathan-Hale Depot als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden. 8 ... f) Kelly-Barracks Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen sollen die Kelly-Barracks als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden. zu Kap. 3.4.3 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe Die Abgrenzung der Ergänzungsstandorte für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (Abb. 5-1) entspricht nicht vollumfänglich der städtische Zielsetzung zum Thema Einzelhandel. Für die Einzelhandelsvorhaben „W 35.2 Tüv-Gelände“ und „N 6.5.3 Bauhaus-Drive-In“ wurden bereits Abweichungsanträge bei der Regionalversammlung gestellt. a) Bereich Otto-Röhm-Straße Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.04.2009 zum Teilplan Einzelhandel in Gewerbegebieten beschlossen: „Die Zone in der Otto-Röhm-Straße, in der nicht zentrenrelevante großflächige Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden sollen, wird entsprechend der anliegenden Karte arrondiert“. Die im Entwurf 2009 dargestellte Zone für „Ergänzungsstandorte“ muss daher entsprechend der folgenden Abbildung geringfügig erweitert werden. b) Kelly Barracks 9 ... Um die Möglichkeiten einer größeren Zusammenhängenden Einzelhandelsentwicklung am Standort Kelly-Barracks perspektivisch zu wahren, soll die Zone für „Ergänzungsstandorte“ den gesamten Bereich des Kasernengeländes umfassen (vgl. zu Kap. 3.4.2 f) Kelly-Barracks). zu Kap. 3.4.4. Siedlungsbeschränkungsgebiet Der Entwurf des Regionalplanes Südhessen/Vorentwurf des Regionalplanes 2009 verletzt die kommunale Planungshoheit wegen der mit dem Ausbau der Landebahn Nordwest zw angsläufig auf dem Stadtgebiet Darmstadt einhergehenden Siedlungsbeschränkungen. Durch die Festlegung der im Entwurf des Regionalplanes dargestellten Siedlungsbeschränkungszone steht das gesamte nördliche Entwicklungsgebiet von Darmstadt auf Dauer nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dies zur Folge, dass sich wesentliche Teile ihres Stadtgebietes (Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein) einer durchsetzbaren Planung entziehen. Eine Ausweisung neuer Wohngebiete ist dort nicht mehr zulässig. Die Festlegung der im Entwurf des Regionalplanes Südhessen 2009 dargestellten Siedlungsbeschränkungszone greift unverhältnismäßig und willkürlich in die komm unale Planungshoheit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein. Die Planungshoheit einer Komm une umfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. BVerwGE 74,124, 132). Städte können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Stadtgebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwGE 69, 256, 261). Ist dieses materielle Recht einer Stadt durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben beeinträchtigt, kann sie beeinträchtigende Maßnahmen abwehren. zu Kap. 4. Freiraumsicherung und -Entwicklung Aus naturschutzfachlicher, ökologischer und klimatischer Sicht wird nachhaltig appelliert, den Freiraum zu schützen, die Entsiegelung im Rahmen von Recyclingflächen zu forcieren (im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes). zu Kap. 4.1 Freiraumsicherung Es wird begrüßt, dass auch weiterhin dem Schutz des Freiraumes ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. In dem Zusammenhang wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“ nicht als eigene Nutzungskategorie innerhalb des Freiraumverbundes aufgenommen wurden. zu Kap 4.3 Regionaler Grünzug Den Vorschlägen zur Neuabgrenzung des Regionalen Grünzuges wurde weitgehend gefolgt (Stand 2007). Noch nicht berücksichtigt sind folgende Bereiche: a) nördlich des Gewerbegebietes Am Ohlenbach (Weiterstädter Straße) westlich der B3 b) südlich der Weiterstädter Straße (Bereich geplantes Tauchzentrum) zu Kap. 4.5 Natur und Landschaft Die Stadt Darmstadt erneuert die Forderung, dass bei den Vorranggebieten für Natur und Landschaft keine Differenzierung mehr stattfindet. Zumindest eine Unterscheidung von Bestand und Planung wird gefordert. „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ beinhalten sehr unterschiedliche Schutzkategorien, so dass der Hinweis auf Nutzungsverbote nur in Hinblick auf die jeweiligen Schutzziele nicht ausreicht. zu Kap. 4.6 Klima 10 ... Im Entwurf 2009 wird vertieft auf den klimaschützenden Aspekt bei klimarelevanten Planungen eingegangen, um den allgemeinen Klimaveränderungen entgegenzutreten. Neben dem technischen Klimaschutz wird die Sicherung von Klimafunktionsräumen in diesem Zusammenhang nochmals hervorgehoben. Die für Darmstadt separate Darstellung der „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ wird begrüßt, die Anregung zur zusätzlichen Darstellung besonderer Kaltluftbahnen wurde jedoch nicht angenommen. Der Vorschlag, Kaltluftbahnen und die Flächenabgrenzung klimarelevanter Flächen gesondert darzustellen, wird erneuert. zu Kap. 4.7 Erholung Das innerstädtische Grünsystem sollte mit einer eigenen Nutzungskategorie dargestellt werden. Grünflächen werden als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind somit „Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen herangezogen werden können. Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert und der Funktion der innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht. Die Feststellung, dass im Messeler Hügelland die großen Waldgebiete… östlich von Darmstadt als wichtiges Naherholungsgebiet und wegen ihrer Klimafunktion zur Verbesserung der Umweltqualität im Verdichtungsraum erhalten werden sollen, wird begrüßt. Aufgrund der dort besonders vorkommenden Arten wird es für notwendig erachtet, auch in diesem Bereich die Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz herauszustellen, die bisherige Formulierung bezieht sich insoweit lediglich auf den südlichen Teil des Kreises Offenbach. zu Kap. 5.1 Schienenverkehr Für den Bau einer ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar wurde in den Jahren 2003 und 2004 vom Regierungspräsidium ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Als raumverträgliche Lösung wurden in der landesplanerischen Beurteilung zwei Varianten ermittelt (Varianten IV A und III A), die beide in der Karte zum Entwurf des Regionalplanes/RegFNP dargestellt sind. Positiv wird festgestellt, dass bereits in der Fußnote im Rahmen der Umweltprüfung im Zusammenhang mit den Planungen der ICE-Trasse Frankfurt-Mannheim Probleme mit NATURA2000-Gebieten erkannt worden sind. zu Kap. 6.1 Grundwasser Der Forderung nach Neuabgrenzung der „Vorbehaltsflächen für den Grundwasserschutz“ wurde im neuen Entwurf gefolgt und durch weitergehende Begründungen im Textteil vertieft. Die Wasserschutzzone I und II im Griesheimer Sand ist somit vollständig dargestellt. zu Kap. 7 Abfall Im Gewerbegebiet Arheilgen West wurde neu aufgenommen die Darstellung „Abfallentsorgungsanlage“. Hier ist die Firma „Darmstädter Recycling Zentrum“ ansässig. Aus städtischer Sicht ist an dieser Stelle die Darstellung Abfallentsorgungsanlage für dieses Unternehmen nicht zutreffend. 11 ... zu Kap. 8.2.1 Windenergienutzung Im Entwurf 2009 ist das „Vorranggebiet für Windenergie-Nutzung“ südlich der GSI zugunsten des bis jetzt noch ungestörten Landschaftsbildes in diesem Bereich und des Vogelschutzes aufgegeben worden. Dies wird begrüßt. zu Kap. 10.1. Landwirtschaft Es wird erneut eine stärkere Differenzierung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie eine sachgerechte Abwägung mit anderen z.T. auch die Landbewirtschaftung einschränkende Nutzungen gefordert. In Darmstadt sind nahezu alle zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen als „Vorrangflächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Alle übrigen landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind „Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“, die im geringeren Umfang für andere Nutzungen mit vorrangiger Pflege durch die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Nach Abzug der innerstädtischen Flächen, ökologisch wertvollen Flächen und möglichen Aufforstungsflächen verbleiben für Darmstadt nur noch wenige Bereiche für örtliche und fachliche Planungen und damit Entwicklungsmöglichkeiten. Aus Sicht der Landschaftsplanung wird weiterhin gefordert: a) Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie und stärkere Differenzierung wohnungsnaher Freiflächen. b) Reduzierung der landwirtschaftlic hen Vorrangflächen u.a. im Bereich beiderseits der A5 in Eberstadt aufgrund der starken Verkehrsbelastung und des damit verbundenen Schadstoffeintrages zu Kap. 10.2 Wald- und Forstwirtschaft Die forstwirtschaftlichen Flächen wurden entsprechend den Anmerkungen zum Entwurf 2007 aktualisiert. zu Kap. 11 Vorranggebiete Bund a) Kelly-Barracks In Darmstadt wurden alle durch die US-Army militärisch genutzten Flächen aufgegeben. Die bestehende Bezeichnung „Vorranggebiet Bund“ für die Kelly-Barracks kann somit entfallen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Otto-Röhm-Straße 6
- Hilpertstraße
- Weiterstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0446
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00