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2009/0446

Stellungnahme zum Regionaplan Südhessen/Entwurf 2009 und Regionalen Flächennutzungsplan/Entwurf 2009

Magistratsvorlage 01.10.2009

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2009/0446

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2009/0446

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0446 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Stellungnahme zum Regionaplan Südhessen/Entwurf 2009 und Regionalen 
Flächennutzungsplan/Entwurf 2009 
 
Vorlage vom:  1.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die Stellungnahme zum Entwurf 2009 des Regionalplans Südhessen und 
Entwurf 2009 des RegFNP 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Anlagen: Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen/Entwurf 2009 u. Regionalen 
Flächennutzungsplan/Entwurf 2009 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
  
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.10.2009 
 
Mit Beschluss vom 16. Mai 2003 hat die Regionalversammlung Südhessen (RVS) die obere 
Landesplanungsbehörde als ihre Geschäftsstelle beauftragt, den Entwurf des Regionalplans 
Südhessen und des regionalplanerischen Beitrags zum Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) 
für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu erarbeiten. 
 
Anfang 2006 haben Regierungspräsidium Darmstadt und Planungsverband den Entwurf des 
Regionalplans und den Vorentwurf des RegFNP fertig gestellt und zeitgleich in die 
Regionalversammlung Südhessen und die Verb andskammer eingebracht. Am 2. Februar 2007 hat 
die Regionalversammlung die Anhörung und
 die Einleitung der Offenlegung des Planentwurfs 
beschlossen.  
 
Die Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs nach § 10 (3) HLPG fand in der Zeit vom 
2. Mai bis 1. August 2007 statt. 
 
Am 01.11.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum Entwurf des Regionalplans auf Grundlage des Magistratsbeschlusses vom 
19.09.2007 beschlossen. 
 
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 27. Februar 2009 über die vorgebrachten 
Anregungen und Bedenken entschieden. 
 
Am 30. April 2009 hat die Regionalversammlung Südhessen für den Entwurf des Regionalplans 
Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) die erneute Anhörung und 
Offenlegung gemäß § 10 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 Nr. 1 HLPG 
beschlossen. 
 
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens, den notwendigen Beschlüssen von 
Regionalversammlung und Verb andskammer und der Genehmigung durch die Landesregierung soll 
der neue Regionalplan/RegFNP den am 23. August 2004 neu genehmigten Regionalplan 
Südhessen 2000 und die gültigen Flächennutzungspläne im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 
ersetzen. 
 
Die beiliegende Stellungnahme zum Entwurf 2009 des Regionalplans Südhessen bezieht sich wie 
auch schon im Rahmen der 1. Offenlage auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt. 
 
Die Beiträge der folgenden städtischen Ämter/Dienststellen sind in die Stellungnahme eingeflossen: 
 
15  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
61  Stadtplanungsamt 
56 Umweltamt (UNB) 
67  Grünflächenamt  
561 Agenda-Büro

3 
... 
 
Im Rahmen der 1. Offenlage wurden bereits folgende Ämter/Dienststellen bete iligt: 
 
66  Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
70  Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 
418  Denkmalschutz 
 
 
 
Darmstadt, den 01.10.2009 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann      Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister      Stadtrat

4 
... 
 
Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen/ Entwurf 2009 
und Regionalen Flächennutzungsplan/ Entwurf 2009 
 
Grundsätzliche Anregungen und Forderungen 
 
In der Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der 1. Offenlage wurde bereits 
hervorgehoben, dass Darmstadt in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 im Vergleich aller 
Hessischen Großstädte überdurchschnittlich stark gewachsen ist. Diese Entwicklung wird im 
vorliegenden Entwurf 2009 auch tabellarisch dargestellt. Eine auf dieser Grundlage zu erwartende 
Anpassung der Bevölkerungsentwicklung Darmstadts für den Planungszeitrum bis 2020 ist jedoch 
nicht erfolgt. 
 
Im Textteil wird angemerkt, dass die Prognose aktualisiert wurde und die nunmehr vorliegende 11. 
koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung Eingang in die Untersuchungen gefunden hätte. Für  
Darmstadt kann dies aber nicht nachvollzogen werden. Die für 2020 zu erwartende 
Bevölkerungszahl Darmstadts wurde gegenüber dem Entwurf 2007 nicht nach oben angepasst. 
 
Demgegenüber weist die aktuelle Bevölkerungsprognose der Hessen-Agentur, die ausgehend von 
der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung erstellt wurde, für Darmstadt eine deutlich 
positiver zu erwartende Bevölkerungsentwicklung im Zeithorizont bis 2020 aus. (vgl. 
Bevölkerungsvorausschätzung für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, Hessen 
Agentur, Wiesbaden 2007). 
Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts begrenzter 
Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der bestehenden 
Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind Schwerpunkt und zentrale 
Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. Dieser Aspekt findet auch im aktuellen 
Entwurf 2009  keinen Ausdruck. 
 
Wie bereits in der Stellungnahme zum Entwurf zum Regionalplan 2007 wird erneut angeregt, dass 
im Rahmen der Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt 
werden sollen. Die Stadt Darmstadt schlägt daher vor, dass vor allem im Zusammenhang mit 
anstehenden Umnutzungen gewerblicher und militärisch genutzter Flächen, die Bezeichnungen 
„Vorranggebiet Siedlung/Planung“ bzw. „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ 
Anwendung finden sollen. 
 
Stellungnahme gem. inhaltlicher Gliederung 
 
zu Kap. 2. Grundzüge der Planung 
 
Die Stadt Darmstadt erneuert den Vorschlag, die Darstellung in der Karte als eigene Kategorie 
stärker zu differenzieren, d.h. unter anderem gesonderte Darstellung von Grünflächen 
(Freiraumsicherung und Landwirtschaft) und stärkere Differenzierung der Vorrangflächen für Natur 
und Landschaft. 
 
In Kapitel 2, in dem die Grundzüge der Planung  dargelegt sind, werden neben der Sicherung der 
bestehenden Potenziale immer auch ihre Stärkung, Weiterentwicklung und Ausbau als 
Kernaufgaben herausgestellt. Nur unter dem Aspekt „Freiraum“ wird nur von Sicherung der darin 
enthaltenen Potenziale wie Arten- und Biotopschutz, Klima- und Gewässerschutz oder Schutz des 
Landschaftsbildes gesprochen. Gerade hier fehlen Aussagen zur Stärkung und Entwicklung der 
Freiraumpotenziale als Grundsatz, um den Beeinträchtigungen durch freiraumbeanspruchende 
Nutzungen entgegenzuwirken. 
 
zu Kap. 3.4. Siedlungsstruktur 
 
Im vorliegenden Entwurf 2009 zum Regionalplan wird der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche 
für Darmstadt nach wie vor mit 160 ha angegeben. Im Regionalplan 2000 wurde der maximale 
Bedarf an Wohnsiedlungsfläche mit 166 ha angeführt. Vor dem Hintergrund des bereits tatsächlich 
stattgefundenen Bevölkerungszuwachses und der weiterhin zu erwartenden positiven 
Bevölkerungsentwicklung  bleibt diese Festsetzung nicht nachvollziehbar. 
In der Stellungnahme zum Entwurf 2007 wurde bereits auf dieses Missverhältnis hingewiesen. 
Diese offensichtliche „Schieflage“ ist im weiteren Verfahren aufzuarbeiten und der mittlerweile auch 
tatsächlich nachzuvollziehenden Entwicklung anzupassen.

5 
... 
 
zu Kap. 3.4.1 Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Sonderbauflächen 
 
Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 1 Maximaler Bedarf an Wohnsiedlungsfläche) sollte entsprechend 
den hier angeführten Anregungen werden. Es wird daher erneut und nachdrücklich gefordert, die 
Erkenntnisse zur Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet von Darmstadt im weiteren Verfahren zu 
berücksichtigen. Zudem wurden zahlreiche Anregungen von der Stadt bereits zur ersten Offenlage 
vorgebracht, sind aber in der Überarbeitung nicht berücksichtigt worden. 
 
a) Cambrai-Fritsch-Kaserne  
 
Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen und angesichts des geplanten 
Stadtumbauprozesses soll die Cambrai-Fritsch-Kaserne  als „Vorranggebiet" Siedlung/Planung“ 
ausgewiesen werden. 
 
 
 
a) Starkenburg-Kaserne  
 
Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll die Starkenburg-Kaserne  als 
„Vorranggebiet" Siedlung/Planung“ ausgewiesen werden. 
 
 
 
zu Kap. 3.4.2 Gewerbliche Bauflächen 
 
Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich Flächen, die im Rahmen der kommunalen 
Flächennutzungsplanung als gewerbliche Bauflächen dargestellt und im Entwurf zum 
Regionalplan/RegFNP als Siedlungsfläche ausgewiesen werden. 
 
Einige dieser Flächen weisen eine überwiegende Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft, der 
Arbeitsplätze und der Versorgung mit gewerblich orientierten Dienstleistungen auf. Sie sollten daher 
im neuen Regionalplan/RegFNP als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ dargestellt werden. 
 
Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 3 Flächen für Gewerbe in Städten und Gemeinden) sollte 
entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap. 11.angepasst 
werden. 
 
 
a) Bereich Otto-Röhm-Str.

6 
... 
 
Alle Flächen zwischen Otto-Röhm-Straße und nördlich angrenzender Bahnanlagen sollten 
flächendeckend als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Bestand“ ausgewiesen werden. 
 
  
  
 
 
b) Fläche der HIL 
 
Das Areal der Heeresinstandsetzungslogistik bzw. Systeminstandsetzungswerkes umfasst den 
östlichen Bereich der Starkenburg-Kaserne bis zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG. 
Schon im RROP (gültig bis 2000), im derzeitig gültigen RPS 2000, sowie im vorliegenden Entwurf 
ist die Fläche der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) als Vorranggebiet Siedlung Bestand 
ausgewiesen, die aber von Ihrer Flächennutzung eine gewerbliche Fläche darstellt. Unsere 
Anregung ist, diese Flächen als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand darzustellen, dies 
entspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplans.

7 
... 
 
c) Griesheim Airfield 
 
Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll das Griesheim-Airfield als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden. 
 
 
 
 
 
d) TZ Rhein-Main 
 
Die Flächen südlich des TZ Rhein-Main müssten entsprechend Ihres Gebietscharakters bis zu 
Hilpertstraße durchgängig als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Bestand“ ausgewiesen 
werden. 
 
 
 
e) Nathan-Hale-Depot 
 
Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen soll das Nathan-Hale Depot als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden.

8 
... 
f) Kelly-Barracks 
 
Entsprechend den städtischen Entwicklungsvorstellungen sollen die Kelly-Barracks als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ ausgewiesen werden. 
 
 
 
 
zu Kap. 3.4.3 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige 
Handelsbetriebe 
 
Die Abgrenzung der Ergänzungsstandorte für großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel 
(Abb. 5-1) entspricht nicht vollumfänglich der städtische Zielsetzung zum Thema Einzelhandel. Für 
die Einzelhandelsvorhaben „W 35.2 Tüv-Gelände“ und „N 6.5.3 Bauhaus-Drive-In“ wurden bereits 
Abweichungsanträge bei der Regionalversammlung gestellt.  
 
a) Bereich Otto-Röhm-Straße 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.04.2009 zum Teilplan Einzelhandel in 
Gewerbegebieten beschlossen: „Die Zone in der Otto-Röhm-Straße, in der nicht zentrenrelevante 
großflächige Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden sollen, wird entsprechend der anliegenden 
Karte arrondiert“. Die im Entwurf 2009 dargestellte Zone für „Ergänzungsstandorte“ muss daher 
entsprechend der folgenden Abbildung geringfügig erweitert werden.  
 
 
 
b) Kelly Barracks

9 
... 
Um die Möglichkeiten einer größeren Zusammenhängenden  Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Kelly-Barracks perspektivisch zu wahren, soll die Zone für „Ergänzungsstandorte“ den gesamten 
Bereich des Kasernengeländes umfassen (vgl. zu Kap. 3.4.2 f) Kelly-Barracks). 
 
zu Kap. 3.4.4. Siedlungsbeschränkungsgebiet 
 
Der Entwurf des Regionalplanes Südhessen/Vorentwurf des Regionalplanes 2009 verletzt die 
kommunale Planungshoheit wegen der mit dem Ausbau der Landebahn Nordwest zw angsläufig auf 
dem Stadtgebiet Darmstadt einhergehenden Siedlungsbeschränkungen.  
 
Durch die Festlegung der im Entwurf des Regionalplanes dargestellten 
Siedlungsbeschränkungszone steht das gesamte nördliche Entwicklungsgebiet von Darmstadt auf 
Dauer nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung. 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dies zur Folge, dass sich wesentliche Teile ihres 
Stadtgebietes (Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein) einer durchsetzbaren Planung entziehen. 
Eine Ausweisung neuer Wohngebiete ist dort nicht mehr zulässig. 
 
Die Festlegung der im Entwurf des Regionalplanes Südhessen 2009  dargestellten 
Siedlungsbeschränkungszone greift unverhältnismäßig und willkürlich in die komm unale 
Planungshoheit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein. 
 
Die Planungshoheit einer Komm une umfasst nach ständiger Rechtsprechung des 
Bundesverwaltungsgerichts das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf 
Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. BVerwGE 74,124, 132). Städte 
können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben eine hinreichend 
bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Stadtgebiets einer durchsetzbaren 
Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt 
werden (vgl. BVerwGE 69, 256, 261). Ist dieses materielle Recht einer Stadt durch ein 
genehmigungspflichtiges Vorhaben beeinträchtigt, kann sie beeinträchtigende Maßnahmen 
abwehren. 
 
 
zu Kap. 4. Freiraumsicherung und -Entwicklung 
 
Aus naturschutzfachlicher, ökologischer und klimatischer Sicht wird nachhaltig appelliert, den 
Freiraum zu schützen, die Entsiegelung im Rahmen von Recyclingflächen zu forcieren (im Hinblick 
auf die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes).  
 
zu Kap. 4.1 Freiraumsicherung 
 
Es wird begrüßt, dass auch weiterhin dem Schutz des Freiraumes ein hoher Stellenwert eingeräumt 
wird. In dem Zusammenhang wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“ nicht als eigene 
Nutzungskategorie innerhalb des Freiraumverbundes aufgenommen wurden. 
 
zu Kap 4.3 Regionaler Grünzug 
 
Den Vorschlägen zur Neuabgrenzung des Regionalen Grünzuges wurde weitgehend gefolgt (Stand 
2007). Noch nicht berücksichtigt sind folgende Bereiche: 
 
a) nördlich des Gewerbegebietes Am Ohlenbach (Weiterstädter Straße) westlich der B3 
b) südlich der Weiterstädter Straße (Bereich geplantes Tauchzentrum) 
 
zu Kap. 4.5 Natur und Landschaft 
 
Die Stadt Darmstadt erneuert die Forderung, dass bei den Vorranggebieten für Natur und 
Landschaft keine Differenzierung mehr stattfindet. Zumindest eine Unterscheidung von Bestand und 
Planung wird gefordert. „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ beinhalten sehr unterschiedliche 
Schutzkategorien, so dass der Hinweis auf Nutzungsverbote nur in Hinblick auf die jeweiligen 
Schutzziele nicht ausreicht. 
 
zu Kap. 4.6 Klima

10 
... 
Im Entwurf 2009 wird vertieft auf den klimaschützenden Aspekt bei klimarelevanten Planungen 
eingegangen, um den allgemeinen Klimaveränderungen entgegenzutreten. Neben dem technischen 
Klimaschutz wird die Sicherung von Klimafunktionsräumen in diesem Zusammenhang nochmals 
hervorgehoben. 
 
Die für Darmstadt separate Darstellung der „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ wird 
begrüßt, die Anregung zur zusätzlichen Darstellung besonderer Kaltluftbahnen wurde jedoch nicht 
angenommen. Der Vorschlag, Kaltluftbahnen und die Flächenabgrenzung klimarelevanter Flächen 
gesondert darzustellen, wird erneuert. 
 
zu Kap. 4.7 Erholung 
 
Das innerstädtische Grünsystem sollte mit einer eigenen Nutzungskategorie dargestellt werden. 
 
Grünflächen werden als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind somit 
„Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen herangezogen werden können. 
Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert und der Funktion der 
innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht. 
 
Die Feststellung, dass im Messeler Hügelland die großen Waldgebiete… östlich von Darmstadt als 
wichtiges Naherholungsgebiet und wegen ihrer Klimafunktion zur Verbesserung der Umweltqualität 
im Verdichtungsraum erhalten werden sollen, wird begrüßt. Aufgrund der dort besonders 
vorkommenden Arten wird es für notwendig erachtet, auch in diesem Bereich die Bedeutung für den 
Biotop- und Artenschutz herauszustellen, die bisherige Formulierung bezieht sich insoweit lediglich 
auf den südlichen Teil des Kreises Offenbach.  
 
 
zu Kap. 5.1 Schienenverkehr 
 
Für den Bau einer ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar wurde in den Jahren 2003 und 
2004 vom Regierungspräsidium ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Als raumverträgliche 
Lösung wurden in der landesplanerischen Beurteilung zwei Varianten ermittelt (Varianten IV A und 
III A), die beide in der Karte zum Entwurf des Regionalplanes/RegFNP dargestellt sind. 
 
Positiv wird festgestellt, dass bereits in der Fußnote im Rahmen der Umweltprüfung im 
Zusammenhang mit den Planungen der ICE-Trasse Frankfurt-Mannheim Probleme mit 
NATURA2000-Gebieten erkannt worden sind.  
 
zu Kap. 6.1 Grundwasser 
 
Der Forderung nach Neuabgrenzung der „Vorbehaltsflächen für den Grundwasserschutz“ wurde im 
neuen Entwurf gefolgt und durch weitergehende Begründungen im Textteil vertieft. Die 
Wasserschutzzone I und II im Griesheimer Sand ist somit vollständig dargestellt. 
 
zu Kap. 7 Abfall 
 
Im Gewerbegebiet Arheilgen West wurde neu aufgenommen die Darstellung 
„Abfallentsorgungsanlage“. Hier ist die Firma „Darmstädter Recycling Zentrum“ ansässig. Aus 
städtischer Sicht ist an dieser Stelle die Darstellung Abfallentsorgungsanlage für dieses 
Unternehmen nicht zutreffend.

11 
... 
 
zu Kap. 8.2.1 Windenergienutzung 
 
Im Entwurf 2009 ist das „Vorranggebiet für Windenergie-Nutzung“ südlich der GSI zugunsten des 
bis jetzt noch ungestörten Landschaftsbildes in diesem Bereich und des Vogelschutzes aufgegeben 
worden. Dies wird begrüßt. 
 
zu Kap. 10.1. Landwirtschaft 
 
Es wird erneut eine stärkere  Differenzierung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie eine 
sachgerechte Abwägung mit anderen z.T. auch die Landbewirtschaftung einschränkende 
Nutzungen gefordert.  
 
In Darmstadt sind nahezu alle zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen als 
„Vorrangflächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Alle übrigen landwirtschaftlich nutzbaren 
Flächen sind „Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“, die im geringeren Umfang für andere 
Nutzungen mit vorrangiger Pflege durch die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Nach Abzug  
der innerstädtischen Flächen, ökologisch wertvollen Flächen und möglichen Aufforstungsflächen 
verbleiben für Darmstadt nur noch wenige Bereiche für örtliche und fachliche Planungen und damit 
Entwicklungsmöglichkeiten. 
 
Aus Sicht der Landschaftsplanung wird weiterhin gefordert: 
 
a) Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie und stärkere Differenzierung 
wohnungsnaher Freiflächen. 
 
b) Reduzierung der landwirtschaftlic hen Vorrangflächen u.a. im Bereich beiderseits der A5 in 
Eberstadt aufgrund der starken Verkehrsbelastung und des damit verbundenen Schadstoffeintrages  
 
zu Kap. 10.2 Wald- und Forstwirtschaft 
 
Die forstwirtschaftlichen Flächen wurden entsprechend den Anmerkungen zum Entwurf 2007 
aktualisiert. 
 
zu Kap. 11 Vorranggebiete Bund 
 
a) Kelly-Barracks 
 
In Darmstadt wurden alle durch die US-Army militärisch genutzten Flächen aufgegeben. Die 
bestehende Bezeichnung „Vorranggebiet Bund“ für die Kelly-Barracks kann somit entfallen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 8
TOP 7
TOP 545
TOP 14
TOP 24

Orte (3)

  • Otto-Röhm-Straße 6
  • Hilpertstraße
  • Weiterstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0446
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00