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2891/2021

Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 3.2.3

Sachstandsbericht

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Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV8 (Kalk) vom 10.06.2021

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Anlage 3 - Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschuss vom 13.09.2021 - hier ToP 10.41 Antrag der BV Kalk zur Verstetigung von Förderungen

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Sachstandsbericht

3088 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2021 
 Stand: 16.08.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen 
Beschluss 
 
 
Beschluss des Rates am 16.09.2021: 
 
Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderpro-
gramm „Dritte Orte“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die institutionelle Förderung im Programm 
grundsätzlich mehrjährig zu bewilligen. Dabei erfolgt die Bewilligung für die Folgejahre unter Vorbe-
halt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Förderung richtet sich nach den für das jeweilige 
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Best-
immungen. 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk am 10.06.2021: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 7.16 einstimmig folgenden 
Beschluss zum Antrag AN/1160/2021 gefasst: 
 
Der Finanzausschuss und der Rat der Stadt Köln werden gebeten folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte Orte“ Finanzie-
rungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkeiten, über mehr als ein Jahr zu 
erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem Vorbehalt der weiteren Förderungsfähigkeit 
und rechtzeitigen Antragstellung auf weitere Förderung im nächsten Haushaltsjahr vorzunehmen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Förderung im Programm „Dritte Orte“ richtet sich nach den vom Rat am 10.12.2020 beschlosse-
nen Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, 
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Vorlage 3224/2020). Diese Allgemei-
nen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung, lassen eine mehr-
jährige Bewilligung aber grundsätzlich zu.

2 
 
Die im Beschluss genannten Vorbehalte der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antrag-
stellung auf Förderung im nächsten Haushaltsjahr sind grundlegende formale Voraussetzungen für 
die Förderung. Diese steht aber unter dem übergeordneten Vorbehalt der bereitgestellten Haushalts-
mittel.  
Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, den Vereinen oder Institutionen eine mehrjährige Pla-
nungssicherheit zu geben. Diese zeitlich begrenzte mehrjährige Gewährung von finanziellen Leistun-
gen richtet sich aber nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Finanzpla-
nung bereitgestellten Haushaltsmitteln und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt 
Köln.  
Daher sind für das Förderprogramm „Dritte Orte“ ab dem Haushaltsjahr 2022 grundsätzlich mehrjäh-
rige (institutionellen) Förderungen vorgesehen. Die Förderung in den Folgejahren richtet sich aber 
nach den für das jeweilige Haushaltsjahr vom Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln.  
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV8 (Kalk) vom 10.06.2021

1239 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 10.06.2021 
öffentlich 
7.16 Verstetigung von Programmen über das Förderprogramm „Dritte Orte“  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.06.2021 (dieser Antrag er-
setzt den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2021) 
AN/1160/2021 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss und der Rat der Stadt Köln werden gebeten folgenden Be-
schluss zu fassen: 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte 
Orte“ Finanzierungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkei-
ten, über mehr als ein Jahr zu erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem 
Vorbehalt der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antragstellung auf wei-
tere Förderung im nächsten Haushaltsjahr vorzunehmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis: Die Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) und Dickas (Die 
PARTEI) waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Anlage 3 - Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2021

1883 Zeichen

Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2021 
Hier: Tagesordnungspunkt 10.41, Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur 
Verstetigung von Förderungen 
 
Bei der Beratung der Beschlussvorlage wurden zwei Fragen gestellt, die die Verwaltung wie 
folgt beantwortet: 
 
1. RM Joisten weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschlusstext der 
Bezirksvertretung Kalk von der Verwaltung verändert wurde. Er fragt, warum 
diese Änderungen vorgenommen wurden 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Kalk bezieht sich explizit nur auf die Förderung 
der notwendigen Infrastruktur. Durch die im Beschlussvorschlag der Verwaltung 
verwendete Formulierung „institutionelle Förderung“ sind ggf. auch 
Finanzierungszusagen für notwendige Personalkosten möglich. Dieser Begriff ist 
somit weiter gefasst. Die Intention, die dem Beschluss der Bezirksvertretung zu 
Grunde liegt, wird durch diese redaktionelle Umformulierung nicht beeinträchtigt.  
 
2. RM Breite fragt, warum beim Punkt „haushaltsmäßige Auswirkungen“ Nein 
angekreuzt ist. 
 
Gemäß Beschlussvorschlag soll der Rat lediglich den Beschluss der 
Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderprogramm „Dritte Orte“ zur 
Kenntnis nehmen und die Verwaltung bitten, institutionelle Förderungen grundsätzlich 
mehrjährig zu bewilligen, wobei die Bewilligung für die Folgejahre unter dem 
Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln steht. Die Annahme dieses 
Beschlussvorschlages hat keine unmittelbaren finanziellen Folgen, da sie lediglich die 
Modalitäten der künftigen Förderung betreffen. Auswirkungen auf den Haushalt 
ergeben sich erst, wenn konkrete Zuschüsse aus dem Förderprogramm heraus zu 
beschließen sind. Die Verwaltung wird den für die Freigabe zuständigen Ratsgremien 
hierzu Beschlussvorschläge vorlegen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen 
werden dann auch die haushaltsmäßigen Konsequenzen beziffern.

Beschlussvorlage Rat

3553 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 2891/2021 
Freigabedatum 
13.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderpro-
gramm „Dritte Orte“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die institutionelle Förderung im Programm 
grundsätzlich mehrjährig zu bewilligen. Dabei erfolgt die Bewilligung für die Folgejahre unter Vorbe-
halt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Förderung richtet sich nach den für das jeweilige 
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Best-
immungen.  
 
 
 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 7.16 einstimmig folgenden 
Beschluss zum Antrag AN/1160/2021 gefasst:   
 
Der Finanzausschuss und der Ra t der Stadt Köln werden gebeten folgenden Beschluss zu 
fassen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte Orte“ Fi-
nanzierungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkeiten, über mehr als 
ein Jahr zu erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem Vorbehalt der weiteren För-
derungsfähigkeit und rechtzeitigen Antragstellung auf weitere Förderung im nächsten Haus-
haltsjahr vorzunehmen. 
 
Dieser Beschluss wird gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen der Stadt Köln dem Rat bzw. dem Ausschuss mit einem Beschlussvorschlag zugeleitet.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Förderung im Programm „Dritte Orte“ richtet sich nach den vom Rat am 10.12.2020 beschlosse-
nen Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, 
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Vorlage 3224/2020). Diese Allgemei-
nen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung, lassen eine mehr-
jährige Bewilligung aber grundsätzlich zu. 
 
Die im Beschluss genannten Vorbehalte der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antrag-
stellung auf Förderung im nächsten Haushaltsjahr sind grundlegende formale Voraussetzungen für 
die Förderung. Diese steht aber unter dem übergeordneten Vorbehalt der bereitgestellten Haushalts-
mittel.  
 
Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, den Vereinen oder Institutionen eine mehrjährige Pla-
nungssicherheit zu geben. Diese zeitlich begrenzte mehrjährige Gewährung von finanziellen Leistun-
gen richtet sich aber nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Finanzpla-
nung bereitgestellten Haushaltsmitteln und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt 
Köln.  
 
Daher sind auch für das Förderprogramm „Dritte Orte“ ab dem Haushaltsjahr 2022 grundsätzlich 
mehrjährige Förderungen vorgesehen. Die Förderung in den Folgejahren richtet sich aber nach den 
für das jeweilige Haushaltsjahr vom Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln. Daher kann über die Bewil-
ligung erst nach Prüfung aller vorliegenden Anträge auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen 
Haushalts entschieden werden.  
 
Anlage: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 10.06.2021

Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschuss vom 13.09.2021 - hier ToP 10.41 Antrag der BV Kalk zur Verstetigung von Förderungen

923 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 14.09.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 13.09.2021 
öffentlich 
10.41 Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von 
Förderungen 
2891/2021 
Der Ausschussvorsitzende regt an, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. 
 
RM Joisten stimmt dem zu und weist darauf hin, dass der ursprüngliche Be-
schlusstext der Bezirksvertretung Kalk von der Verwaltung verändert wurde. Er fragt, 
warum diese Änderungen vorgenommen wurden. 
 
RM Breite fragt, warum beim Punkt „haushaltsmäßige Auswirkungen“ Nein ange-
kreuzt ist. 
 
Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung, die Fragen bis zur Ratssitzung zu 
beantworten. 
 
Beschluss: 
 
Die Vorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.

Beratungsverlauf (2)

13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.41 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 3.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2891/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.09.2021
Erstellt
13.08.2021 10:05