2891/2021
Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen
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Sachstandsbericht
3088 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/506
___________________________
Vorlagen-Nummer
2891/2021
Stand: 16.08.2022
Sachstandsbericht
Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen
Beschluss
Beschluss des Rates am 16.09.2021:
Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderpro-
gramm „Dritte Orte“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die institutionelle Förderung im Programm
grundsätzlich mehrjährig zu bewilligen. Dabei erfolgt die Bewilligung für die Folgejahre unter Vorbe-
halt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Förderung richtet sich nach den für das jeweilige
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Best-
immungen.
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk am 10.06.2021:
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 7.16 einstimmig folgenden
Beschluss zum Antrag AN/1160/2021 gefasst:
Der Finanzausschuss und der Rat der Stadt Köln werden gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte Orte“ Finanzie-
rungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkeiten, über mehr als ein Jahr zu
erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem Vorbehalt der weiteren Förderungsfähigkeit
und rechtzeitigen Antragstellung auf weitere Förderung im nächsten Haushaltsjahr vorzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Förderung im Programm „Dritte Orte“ richtet sich nach den vom Rat am 10.12.2020 beschlosse-
nen Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren,
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Vorlage 3224/2020). Diese Allgemei-
nen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung, lassen eine mehr-
jährige Bewilligung aber grundsätzlich zu.
2
Die im Beschluss genannten Vorbehalte der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antrag-
stellung auf Förderung im nächsten Haushaltsjahr sind grundlegende formale Voraussetzungen für
die Förderung. Diese steht aber unter dem übergeordneten Vorbehalt der bereitgestellten Haushalts-
mittel.
Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, den Vereinen oder Institutionen eine mehrjährige Pla-
nungssicherheit zu geben. Diese zeitlich begrenzte mehrjährige Gewährung von finanziellen Leistun-
gen richtet sich aber nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Finanzpla-
nung bereitgestellten Haushaltsmitteln und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt
Köln.
Daher sind für das Förderprogramm „Dritte Orte“ ab dem Haushaltsjahr 2022 grundsätzlich mehrjäh-
rige (institutionellen) Förderungen vorgesehen. Die Förderung in den Folgejahren richtet sich aber
nach den für das jeweilige Haushaltsjahr vom Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln.
Nächste Schritte:
entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV8 (Kalk) vom 10.06.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 öffentlich 7.16 Verstetigung von Programmen über das Förderprogramm „Dritte Orte“ Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.06.2021 (dieser Antrag er- setzt den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2021) AN/1160/2021 Beschluss: Der Finanzausschuss und der Rat der Stadt Köln werden gebeten folgenden Be- schluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte Orte“ Finanzierungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkei- ten, über mehr als ein Jahr zu erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem Vorbehalt der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antragstellung auf wei- tere Förderung im nächsten Haushaltsjahr vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) und Dickas (Die PARTEI) waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 3 - Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2021
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Sitzung des Finanzausschusses am 13.09.2021 Hier: Tagesordnungspunkt 10.41, Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen Bei der Beratung der Beschlussvorlage wurden zwei Fragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. RM Joisten weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschlusstext der Bezirksvertretung Kalk von der Verwaltung verändert wurde. Er fragt, warum diese Änderungen vorgenommen wurden Der Beschluss der Bezirksvertretung Kalk bezieht sich explizit nur auf die Förderung der notwendigen Infrastruktur. Durch die im Beschlussvorschlag der Verwaltung verwendete Formulierung „institutionelle Förderung“ sind ggf. auch Finanzierungszusagen für notwendige Personalkosten möglich. Dieser Begriff ist somit weiter gefasst. Die Intention, die dem Beschluss der Bezirksvertretung zu Grunde liegt, wird durch diese redaktionelle Umformulierung nicht beeinträchtigt. 2. RM Breite fragt, warum beim Punkt „haushaltsmäßige Auswirkungen“ Nein angekreuzt ist. Gemäß Beschlussvorschlag soll der Rat lediglich den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderprogramm „Dritte Orte“ zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung bitten, institutionelle Förderungen grundsätzlich mehrjährig zu bewilligen, wobei die Bewilligung für die Folgejahre unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln steht. Die Annahme dieses Beschlussvorschlages hat keine unmittelbaren finanziellen Folgen, da sie lediglich die Modalitäten der künftigen Förderung betreffen. Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich erst, wenn konkrete Zuschüsse aus dem Förderprogramm heraus zu beschließen sind. Die Verwaltung wird den für die Freigabe zuständigen Ratsgremien hierzu Beschlussvorschläge vorlegen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen werden dann auch die haushaltsmäßigen Konsequenzen beziffern.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 2891/2021 Freigabedatum 13.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 zum Förderpro- gramm „Dritte Orte“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die institutionelle Förderung im Programm grundsätzlich mehrjährig zu bewilligen. Dabei erfolgt die Bewilligung für die Folgejahre unter Vorbe- halt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Förderung richtet sich nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln. Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Best- immungen. Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 7.16 einstimmig folgenden Beschluss zum Antrag AN/1160/2021 gefasst: Der Finanzausschuss und der Ra t der Stadt Köln werden gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei Förderungszusagen über das Programm „Dritte Orte“ Fi- nanzierungszusagen für die notwendige Infrastruktur, wie z.B. Räumlichkeiten, über mehr als ein Jahr zu erteilen. Diese erweiterte Zusage ist immer unter dem Vorbehalt der weiteren För- derungsfähigkeit und rechtzeitigen Antragstellung auf weitere Förderung im nächsten Haus- haltsjahr vorzunehmen. Dieser Beschluss wird gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln dem Rat bzw. dem Ausschuss mit einem Beschlussvorschlag zugeleitet. Stellungnahme der Verwaltung Die Förderung im Programm „Dritte Orte“ richtet sich nach den vom Rat am 10.12.2020 beschlosse- nen Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Vorlage 3224/2020). Diese Allgemei- nen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Förderung, lassen eine mehr- jährige Bewilligung aber grundsätzlich zu. Die im Beschluss genannten Vorbehalte der weiteren Förderungsfähigkeit und rechtzeitigen Antrag- stellung auf Förderung im nächsten Haushaltsjahr sind grundlegende formale Voraussetzungen für die Förderung. Diese steht aber unter dem übergeordneten Vorbehalt der bereitgestellten Haushalts- mittel. Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, den Vereinen oder Institutionen eine mehrjährige Pla- nungssicherheit zu geben. Diese zeitlich begrenzte mehrjährige Gewährung von finanziellen Leistun- gen richtet sich aber nach den für das jeweilige Haushaltsjahr bzw. in der mittelfristigen Finanzpla- nung bereitgestellten Haushaltsmitteln und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Stadt Köln. Daher sind auch für das Förderprogramm „Dritte Orte“ ab dem Haushaltsjahr 2022 grundsätzlich mehrjährige Förderungen vorgesehen. Die Förderung in den Folgejahren richtet sich aber nach den für das jeweilige Haushaltsjahr vom Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln. Daher kann über die Bewil- ligung erst nach Prüfung aller vorliegenden Anträge auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Haushalts entschieden werden. Anlage: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 vom 10.06.2021
Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschuss vom 13.09.2021 - hier ToP 10.41 Antrag der BV Kalk zur Verstetigung von Förderungen
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 14.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.09.2021 öffentlich 10.41 Antrag AN/1160/2021 der Bezirksvertretung Kalk zur Verstetigung von Förderungen 2891/2021 Der Ausschussvorsitzende regt an, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. RM Joisten stimmt dem zu und weist darauf hin, dass der ursprüngliche Be- schlusstext der Bezirksvertretung Kalk von der Verwaltung verändert wurde. Er fragt, warum diese Änderungen vorgenommen wurden. RM Breite fragt, warum beim Punkt „haushaltsmäßige Auswirkungen“ Nein ange- kreuzt ist. Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2891/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.09.2021
- Erstellt
- 13.08.2021 10:05