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0836/2023

Beitritt zur Kampagne der Menschenrechtsstädte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9069 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0836/2023 
Freigabedatum 
14.03.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beitritt zur Kampagne der Menschenrechtsstädte 
hier: Beschluss des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung / Vergabe / Recht und 
Internationales vom 30.01.2023  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung / Vergabe / Recht 
und Internationales zum Antrag AN/2305/2022 aus seiner Sitzung vom 30.01.2023 und be-
schließt: 
 
Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, den Schutz und die Verwirklichung der Men-
schenrechte auf der lokalen Ebene weiter zu stärken, auch durch noch intensiveren internati-
onalen Austausch.  
 
Die Stadt Köln erklärt ihren Beitritt zur Kampagne der Menschenrechtsstädte des Weltverban-
des der Kommunen (UCLG), „10, 100, 1.000 Menschenrechtsstädte bis 2030“, und beauftragt 
die Oberbürgermeisterin, UCLG den Beitritt Kölns zur Kampagne zu übermitteln. 
 
 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die LINKE, FDP, Volt und die Ratsmit-
glieder Gabrysch (KLIMA FREUNDE) und Zimmermann (GUT Köln) haben im Ausschuss für 
Allgemeine Verwaltung / Vergabe / Recht und Internationales den gemeinsamen Antrag 
AN/2305/2022 eingereicht. Dazu hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2023 unter 
TOP 8.1 einstimmig folgende Empfehlung an den Rat beschlossen:  
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt 
dem Rat wie folgt zu beschließen:  
Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, den Schutz und die Verwirklichung der Men-
schenrechte auf der lokalen Ebene weiter zu stärken, auch durch noch intensiveren internati-
onalen Austausch.  
Die Stadt Köln erklärt ihren Beitritt zur Kampagne der Menschenrechtsstädte des Weltverban-
des der Kommunen (UCLG), „10, 100, 1.000 Menschenrechtsstädte bis 2030“, und beauftragt 
die Oberbürgermeisterin, UCLG den Beitritt Kölns zur Kampagne zu übermitteln. 
 
Zur Begründung des Antrags führen die Antragsteller aus: 
 
In Köln haben Menschenrechte einen hohen Stellenwert. Dies zeigt sich in vielen Ratsbe-
schlüssen, Aktionsplänen, Förderkonzepten und Projekten genauso wie in der Beteiligung an 
internationalen Initiativen und Städtenetzwerken. Durch Zusetzungen im Haushalt sind die 
finanziellen und personellen Voraussetzungen bereits geschaffen worden, um das Thema 
Menschenrechte in der Stadt sowohl mit der Kölner Zivilgesellschaft als auch im Austausch 
mit den kommunalen und internationalen Netzwerken und unseren Städtepartnern weiter vo-
ranzubringen. Darüber hinaus wurden finanzielle Mittel bereitgestellt, um temporäre Schutz-
aufenthalte von gefährdeten Menschenrechtsverteidiger*innen in Köln mit einem Stipendium 
zu ermöglichen. Eine Städtepartnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara in West- oder 
Zentralafrika soll in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht werden. Weitere aktuelle 
„Leuchttürme“ sind der 2. Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025, das 
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe, der Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtli-
cher Vielfalt sowie das Projekt „(Post)koloniales Erbe der Stadt Köln“.  
 
Der Kölner Einsatz für die Menschenrechte stößt über die Stadtgrenzen hinaus national wie 
international auf großes Interesse und positive Resonanz. Jüngstes Beispiel war im Frühjahr 
die Auszeichnung Kölns zur „Europäischen Hauptstadt der Vielfalt und Integration“, ein erst-
malig von der Europäischen Kommission vergebener Preis, mit dem besonderes Engagement 
zur Stärkung einer vielfältigen europäischen Stadtgesellschaft gewürdigt wird.  
 
Auch international gibt es einen deutlich zunehmenden Trend, Städte und Menschenrechte

3 
systematischer zu verbinden. Viele Städte intensivieren ihre Anstrengungen gegen alle For-
men von Ungleichheit, Diskriminierung und Rassismus, zur Sicherstellung des gleichberech-
tigten Zugangs zu Bildung, Gesundheit, Wohnraum und Kultur sowie zur Weiterentwicklung 
demokratischer Beteiligungsprozesse.  
 
Internationale Organisationen, die für die Menschenrechte eine besondere Verantwortung 
tragen, wie die Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, der Europarat und die Agen-
tur für Grundrechte der Europäischen Union, wünschen sich von Städten noch mehr Engage-
ment und bieten den Städten hierbei ihre Unterstützung an. Erst vor wenigen Wochen hat der 
UN-Menschenrechtsausschuss dies mit einer neuen Resolution zu Städten und Menschen-
rechten (A/HRC/51/L.21) unterstrichen.  
 
Initiatoren der Kampagne „10, 100, 1.000 Menschenrechtsstädte bis 2030“ im Rahmen des 
Weltverbandes der Kommunen (UCLG) sind Städte wie Wien, Utrecht, Barcelona, Gwangju 
und Mexiko-City. Als weltweiter Dachverband, der sich für demokratische Regierungsführung 
von der lokalen bis zur globalen Ebene und für das Recht auf kommunale Selbstverwaltung 
einsetzt, ist UCLG das wichtigste Forum für den interkommunalen Austausch auf internationa-
ler Ebene.  
 
Die Kampagne richtet sich an Städte auf der ganzen Welt. Ihr Ziel ist es, die entstehende glo-
bale Bewegung von Städten, die sich gezielt für die Menschenrechte engagieren, weiterzu-
entwickeln, sichtbarer und stärker zu machen, Austausch, Zusammenarbeit und Solidarität 
zwischen Städten noch wirksamer zu fördern und einen globalen Rahmen dafür zu schaffen.  
 
Mit seinem starken Engagement für die Menschenrechte gehört Köln zu jenen Städten, von 
denen sich die Initiatoren der Kampagne besonders wertvolle Impulse versprechen. Köln kann 
und möchte viele wichtige praktische Erfahrungen weitergeben und damit die internationale 
Diskussion bereichern. Dadurch wird Köln noch sichtbarer auf der Weltkarte der menschen-
rechtlich besonders ambitionierten Städte. Gleichzeitig verspricht die Teilnahme an der Kam-
pagne für Köln einen erheblichen Mehrwert: sie schafft neue Berührungspunkte mit der sehr 
dynamischen internationalen Diskussion zu Menschenrechten und Städten und neue Gele-
genheiten zur Vernetzung mit und zum Lernen von Städten, die eine Vorreiterrolle spielen und 
besonders innovativ sind bei der lokalen Umsetzung der Menschenrechte. Dies wiederum 
weitet den Blick für die eigenen Möglichkeiten, Menschenrechte in Köln noch wirksamer zu 
fördern und zu schützen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Zielsetzung der Kampagne ist, Kommunal- und Landesregierungen miteinander zu ver-
netzen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich das Thema Menschenrechte vorantreiben wollen. 
Insbesondere hat sich die Kampagne zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Bildung, Ge-
sundheit und Sicherheit für alle Bürger*innen zu gewährleisten und sich gegen Ungerechtig-
keiten und Diskriminierung in ihrem Einflussbereich sowie den menschengemachten Klima-
wandel einzusetzen. 
 
Die teilnehmenden Städte erklären sich mit dem Kampagnenbeitritt dazu bereit, Menschen-
rechte als Richtschnur für ihr politisches Handeln zu betrachten mit dem Ziel, ein menschen-
würdiges Leben für alle Bürger*innen zu sichern. 
 
Um diesen innerstädtischen Prozess voran zu treiben, werden zwei konkrete Maßnahmen be-
nannt. Zum einen soll die „UCLG Global Agenda Charter for Human Rights in the City“, die 
2012 angenommen wurde, aktualisiert werden. Zum anderen, soll ein Lern-Tool erarbeitet 
werden, mit dessen Hilfe Kommunalregierungen, Verwaltungsmitarbeitende und andere rele-
vante Personen in einer Kommune zu Menschenrechten geschult werden können. Die Mit-
glieder der Kampagne sind eingeladen, sich in die Umsetzung der benannten Maßnahmen

4 
einzubringen. Konkrete Verpflichtungen ergeben sich aus den Maßnahmen für die beitreten-
den Städte jedoch nicht. Ebenso fallen keine Kosten aufgrund des Kampagnenbeitritts an. 
 
Mit Unterzeichnung der Beitrittsurkunde verpflichtet sich die jeweilige Kommune jedoch, die 
Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen städtischen Handelns zu befördern, sich in der 
internationalen Bewegung “Human Rights Cities and Territories” zu engagieren und eine*n 
Ansprechpartner*in für die Kampagne zu benennen. 
 
Wie in der Antragsbegründung ausgeführt, engagiert sich die Stadt Köln bereits jetzt intensiv 
und nachhaltig zum Thema Menschenrechte. Die sich aus einem Kampagnenbeitritt ergeben-
den Anforderungen sind zum größten Teil bereits von den menschenrechtlichen Aktivitäten 
der Stadt Köln gedeckt.  
Zudem strebt die Stadt Köln – nicht zuletzt mit dem „Konzept zur Weiterentwicklung der  
Städtepartnerschaftsarbeit bei der Stadt Köln“ und den darin aufgeführten menschenrechtli-
chen Maßnahmen – an, die Menschenrechtsarbeit in Zukunft weiter zu intensivieren und stra-
tegisch zu verankern. 
 
Der Beitritt zur UCLG-Kampagne würde diesem Vorhaben Folge leisten und ist als ein weite-
rer Schritt in Richtung strategische Menschenrechtsarbeit der Stadt Köln zu bewerten.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2023 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0836/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.03.2023
Erstellt
06.03.2023 12:45