Mandari Insight

2478/2017

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung und den Weiterbetrieb der Deponie „Am Wiemersgrund" in Köln-Poll

Beschlussvorlage Ausschuss 24.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 5.3

Anlage 4 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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Anlage 2 – Erläuterungsbericht

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Anlage 12 - Neuer Beschlussvorschlag

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Anlage 11 - Höhenplan

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Anlage 10 - Gestaltungsplan

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Anlage 7 - Verkehrsplan

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Anlage 8 - Fotodokumentation

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Anlage 9 - Gestaltungskonzept

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Anlage 3 – Gestaltungsplan

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Anlage 6 - aktueller Sachstand

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Anlage 5 - Auszug BV 7

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 – Auszug aus dem Stadtplan

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Anlage 4 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 52 - 
z. Hd. Frau Puttkamer 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 52.03.09 -0003/17/11.0-
PF-Be/Pu 
62/621/2-62.10.06  20.07.2017 
 
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung und den Weiterbetrieb der Deponie 
„Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll als Deponie der Klasse I (DK I - nach § 2 Nr. 7 Depo- 
nieverordnung (DepV)) durch die Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG 
 
Sehr geehrte Frau Puttkamer, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 16.05.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: 
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Köln das hier zur R ede stehende Vorhaben, um auch in Zu- 
kunft im Großraum Köln die Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen der Deponieklasse I 
zu gewährleisten, soweit die nachfolgend im Einzeln en aufgeführten Hinweise und Auflagen 
berücksichtigt werden. Die Errichtung einer zweiten  Zufahrt über den Poller Holzweg wird 
jedoch aus verkehrlichen und Umweltgesichtspunkten abgelehnt (s. hierzu im Einzelnen die 
Ausführungen unter den Punkten Verkehr, Stadtplanung, Straßenrecht und Landschafts- und 
Artenschutz). Vorsorglich sind jedoch auch Hinweise  aufgeführt, die im Falle der Genehmi- 
gung der Zufahrt zu beachten wären. 
 
Verkehr 
Aufgrund des aktuellen Ausbauzustands des Poller Ho lzweges wird die beabsichtigte Nut- 
zung als zweite Zufahrt abgelehnt. Derzeit ist der Poller Holzweg bis zu der Grundstückszu- 
fahrt der Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co . KG nicht durchgängig mit dem er- 
forderlichen Regelquerschnitt ausgebaut. Der Poller  Holzweg lässt somit in Teilbereichen 
keinen LKW-Begegnungsverkehr zu.  
Der Poller Holzweg müsste für die beabsichtigte Nut zung erst mit einem Mindestregelquer- 
schnitt von 6,50 m Fahrbahn und 2,50 m Gehweg ausge baut werden, um einen LKW-
Begegnungsverkehr zu gewährleisten und hierbei den Fußgänger sicher zu führen. Gleich- 
zeitig muss eine Aussage zur zukünftigen Entwässeru ng getroffen werden. Für eine Bewer- 
tung der Verkehrserschließung sollte zudem eine Beg renzung der Fahrzeugbewegungen 
angestrebt werden.

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Das LKW-Führungskonzept der Stadt Köln sieht für di e Beschickung des Industriegebietes 
Poll als Hauptfahrtrichtung die östliche Zubringers traße (L 124) vor. Die Straße „Auf dem 
Sandberg“ ist für die LKW-Durchfahrt in beide Richtungen gesperrt. 
Ansprechpartnerin im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
ist Frau Michell (Telefon: 0221-221-27894; E-Mail: ursula.michell@stadt-koeln.de). 
 
 
Stadtplanung 
Im Kapitel 2.5 „Planungsrechtliche Ausweisung im Flächennutzungsplan“ bedarf es redaktio- 
neller Änderungen. So ist auf Seite 6 des Erläuteru ngsberichtes der erste Satz wie folgt zu 
ändern: „Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Deponie „Am Wiemersgrund“ 
als Grünfläche dargestellt.“ Die Bezeichnung als Mü lldeponie ist eine rein kartographische 
und entspricht einer Bezeichnung der Kartengrundlag e. Es handelt sich hierbei nicht um ei- 
nen Inhalt des Flächennutzungsplans. 
Ferner ist auf Seite 7 des Erläuterungsberichtes de r letzte Satz zu streichen. Dieser lautet: 
„Die Änderung des Flächennutzungsplans wird paralle l zum Planfeststellungsverfahren zur 
Erweiterung der Deponie „Am Wiemersgrund“ durchgeführt.“ 
Im Erläuterungsbericht fehlt zudem ein Kapitel, das  sich mit dem Umgang mit der Arten- 
schutzproblematik befasst und die Maßnahmen in die Gesamtplanung und die Bauabwick- 
lung integriert. Die dafür auf dem Deponiekörper vo rgesehen Maßnahmen, die als CEF-
Maßnahmen umzusetzen sind, müssen, sofern Sie auf dem Deponiegelände verortet sind, in 
die einzelnen Bauphasen integriert im Gesamtkonzept  dargestellt werden. Dabei ist zu ge- 
währleisten, dass die Artenschutzmaßnahmen nicht im  Konflikt mit der Erholungsnutzung 
stehen. Aus den vorliegenden Planfeststellungsunter lagen wird nicht deutlich, wo die Maß- 
nahmen angesiedelt sind. Die CEF-Maßnahmen sowie an dere Artenschutzmaßnahmen sind 
im Planfeststellungsbeschluss sowohl räumlich als auch zeitlich festzulegen. 
In Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung Köln und auch der Deponiegesellschaft 
Wiemersgrund mbH & Co. KG ist entschieden worden, lediglich den Regionalplan im Bereich 
der Deponie „Am Wiemersgrund“ zu ändern, nicht jedo ch den Flächennutzungsplan. Die 
Änderung des Regionalplanes befindet sich zurzeit im laufenden Verfahren. Durch die Rekul- 
tivierungsverpflichtung sind für den Standort die r egionalplanerischen und bauleitplaneri- 
schen Zielsetzungen vorgegeben und werden durch die Planung erfüllt. 
Auf dem rekultivierten Deponiehochpunkt ist eine Au ssichtplattform geplant. Es ist jedoch 
nicht erkennbar, wie und wo die auf dem Deponiegelä nde geplanten Wege an das vorhan- 
dene städtische Fuß- und Radwegenetz anknüpfen sollen. In Richtung Süden kann mit einer 
Fuß- und Radwegeverbindung – eventuell durch Rückba u der geplanten südlichen Zufahrt – 
an den Poller Holzweg und weiter über die Bahnunterführung Baumschulenweg eine attrakti- 
ve Verbindung von Poll nach Humboldt/Gremberg gesch affen werden. Damit bestünde eine 
für Fußgänger und Radfahrer bislang nicht zur Verfügung stehende Verbindung. 
Die Beurteilung des Immissionsortes 7 (Aggerstraße)  erfolgt als WA. Diese Einstufung ent- 
spricht der durch die Stadt Köln festgestellten Geb ietskategorie. Die Immissionsorte sind 
richtig gewählt und beurteilt. 
Durch den nur teilweise ausgebauten Poller Holzweg ergibt sich auf der Zufahrt zum geplan- 
ten Deponiegelände eine unzulängliche Verkehrssitua tion. Diese wird dadurch verschärft, 
dass es sich hier nicht ausschließlich um ein Gewer begebiet handelt, sondern südlich des 
Poller Holzweges an der geplanten Zufahrt Wohnheime  für Asylbewerber – die postalische 
Anschrift lautet: "Poller Holzweg 10" – angesiedelt sind und hier zudem eine Kindertagesstät- 
te und eine Jugendeinrichtung betrieben wird. Durch den sehr engen Straßenquerschnitt und

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den Schwerlastverkehr auf dem Poller Holzweg darf e s nicht zu einem Gefährdungspotential 
kommen. Das Büro Dr. Brenner schlägt in der Verkehr suntersuchung vom 15.06.2016 eine 
Verbreiterung des Gehweges vor, damit die Sicherhei t der Gehwegbenutzer ausreichend 
gewährleistet werden kann. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln ist Frau Hüser 
(Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). 
 
 
Straßenrecht 
Die geplante südliche Zufahrt zu der Deponie „Am Wi emersgrund“ soll in einem aktuell 
nicht ausgebauten Bereich des Poller Holzweges hergestellt werden. Hierbei ist festzustel- 
len, dass der Poller Holzweg bis zur hinteren Zufah rt zu dem Gewerbebetrieb des Contai- 
nerdienstes Porschen – die postalische Anschrift la utet: "Poller Holzweg 12" – als Ge- 
meindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet g ilt. Ab dieser hinteren Zufahrt 
jedoch, gilt der Poller Holzweg bis zur Straße „Im Wasserfeld“ als Gemeindestraße mit der 
Benutzungsbeschränkung auf den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. 
Der Poller Holzweg ist in diesem Bereich aktuell ni cht endgültig ausgebaut und in der vor- 
handenen Form für den zu erwartenden Schwerlastverk ehr nicht geeignet. Zwecks Reali- 
sierung der südlichen Zufahrt zu der Deponie „Am Wi emersgrund“ muss der Poller Holz- 
weg daher in diesem Bereich erst noch ausgebaut und  entsprechend dem Ausbau gewid- 
met werden. 
Ansprechpartnerin für die Belange des Straßenrechte s im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-
Platz 2, 50679 Köln ist Frau Zelinski (Telefon: 022 1-221-23662; E-Mail: 
heidemarie.zelinski@stadt-koeln.de). 
 
 
Öffentliche Ordnung 
Die Fläche ist, sofern dies noch nicht geschehen is t, auf deren Kampfmittelbelastung zu 
überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öf fentliche Ordnung eine Luftbildauswer- 
tung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der B ezirksregierung Düsseldorf zu bean- 
tragen, 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln sind Herr 
Kühlem und Herr Goetz (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). 
 
 
Landschafts- und Artenschutz 
Es erfolgte kein Abgleich der vorliegenden Unterlag en zum Planfeststellungsantrag mit den 
Unterlagen des ursprünglichen Verfahrens zur Deponieschließung. Es sind daher keine Aus- 
sagen zur ursprünglichen Rekultivierung enthalten. Daher ist ein Abgleich mit den Unterla- 
gen des Altverfahrens sicherzustellen. 
Die Einrichtung der sogenannten CEF-Maßnahmen (vorg ezogene artenschutzrechtliche 
Ausgleichsmaßnahmen) war für das vergangene Winterh albjahr 2016/2017 auf den bereits 
verfüllten Deponieabschnitten vorgesehen. Die Funkt ionalität der Maßnahmen ist vor Ort zu 
überprüfen.

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Beteiligungserfordernis des Beirates bei der Untere n Naturschutzbehörde und materielle 
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Köln 
Das Vorhaben liegt im nordwestlichen Randbereich de s Landschaftsschutzgebietes L23 
„Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis H eumar“. Somit ist für das Vorhaben 
eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich. 
Wird die Genehmigung innerhalb eines konzentrierend en Verfahrens mit Zuständigkeit der 
Bezirksregierung Köln geführt, so prüft das Umwelt-  und Verbraucherschutzamt, -Untere 
Naturschutzbehörde-, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln das Vorliegen der materiellen Befrei- 
ungsvoraussetzungen. 
Gemäß § 70 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der Nat ur in Nordrhein-Westfalen (Lan- 
desnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maß- 
nahmen der Unteren Naturschutzbehörde der Naturschu tzbeirat zu hören. Das beantragte 
Vorhaben ist nach Art und Umfang als wichtig zu wer ten. Die Untere Naturschutzbehörde 
wird diese Stellungnahme dem Beirat vorlegen und de m Beirat darüber hinaus die Möglich- 
keit geben, eine Stellungnahme abzugeben. Die Stell ungnahme der Unteren Naturschutzbe- 
hörde ist auch aus diesem Grund als vorläufig anzusehen, da Änderungen und Ergänzungen 
aufgrund der Anmerkungen des Beirates möglich sind. 
 
Eingriffsregelung nach § 13ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Die zur Erweiterung der Deponie und zur Schaffung e iner zweiten Anfahrt notwendigen Ar- 
beiten stellen einen Eingriff in Natur und Landscha ft nach §14 BNatSchG dar. Der Verursa- 
cher eines Eingriffs ist gemäß § 15 BNatSchG verpfl ichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen 
von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unver meidbare Beeinträchtigungen durch 
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. 
Hierfür ist gemäß § 17 Absatz 4 BNatSchG seitens de s Antragstellers eine Bewertung der 
Eingriffserheblichkeit einschließlich der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen sowie der 
Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen in prüffähigen Unterlagen vorzulegen. 
Die Zuständigkeit für die Abarbeitung der vorgelegt en Eingriffsregelung obliegt in Planfest- 
stellungsverfahren der Höheren Naturschutzbehörde. Für die Prüfung der Befreiungsvoraus- 
setzungen ist die ordnungsgemäße Abarbeitung jedoch  auch für die Untere Naturschutzbe- 
hörde erforderlich. 
 
Zum Vorgehen bei der Überarbeitung der Unterlagen 
Anmerkungen zu einzelnen Fachgutachten haben sehr o ft auch Auswirkungen auf die Be- 
trachtung und Darstellung in den jeweils anderen Un terlagen. Die Aussagen und Wertungen 
sind daher stimmig in allen Unterlagen wie beispiel sweise Bestandserhebungen, Konfliktbe- 
trachtung u.a. zu berücksichtigen, auch wenn in die ser Stellungnahme die jeweiligen Aspek- 
te nicht ausdrücklich für jede Unterlage nochmals gesondert aufgeführt sind. 
 
Anlage 4-1, Umweltverträglichkeitsstudie / Status-Quo-Prognose 
Es fehlt die Angabe, um wieviel Jahre sich die Stil llegung durch die Erweiterung des 3. De- 
ponieabschnittes (DA 3) gegenüber der bereits geneh migten Deponieschließung von 1996 
verzögert. Die durch die Erweiterung bedingte länge re Betriebsdauer und die damit verbun- 
denen negativen Auswirkungen sind bei der Abarbeitung der Schutzgüter nicht berücksichtigt 
worden.

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8.4.1.1 Errichtung einer zweiten Zufahrt 
Die Errichtung einer zweiten Zufahrt wird seitens d er Unteren Naturschutzbehörde nicht be- 
fürwortet, da sie zu einer Beunruhigung eines bisla ng vergleichsweisen ruhigen Abschnitts 
des Deponiegeländes führt und die Notwendigkeit unter Berücksichtigung von Vermeidungs-/ 
Minderungsaspekten nicht hinreichend aufgearbeitet worden ist. Es ist darzulegen, aus wel- 
chen Gründen die Zufahrt zwingend erforderlich ist und ob ein unbeschränkter Kapazitäts- 
umfang notwendig ist. 
 
8.4.1.2 Baubedingte Auswirkungen 
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird eine Tr ennwirkung durch eine temporäre 
Sperrung, also eine Sperrung während der Dauer des geplanten Deponiebetriebes, nicht 
gewünscht. 
 
8.4.2.6 Beurteilung der Auswirkungen 
Aufgrund der Alleinstellung des Angelgewässers nach  der bereits abgeschlossenen Verfül- 
lung des Restgewässers auf dem Deponiegelände kommt  diesem als damit einzig vorhan- 
denen Oberflächengewässers in der Umgebung nicht nu r eine mittlere, sondern eine beson- 
dere Bedeutung zu. Bei der beantragten Verfüllung führt dies zu einem Verlust als Jagdhabi- 
tat für Fledermäuse und eventuell eines essentielle n Nahrungshabitats des Eisvogels. Dies 
ist gutachterlich noch einmal ausführlich aufzuarbeiten. 
 
8.4.6.4. Schutzgut Landschaft, Anlagebedingte Auswirkungen 
Die Erläuterung, dass ein gegenüber der umgebenden Landschaft um 30 m bis 35 m über- 
höhter Fremdkörper nicht landschaftsbildbeeinträcht igend wirkt, kann trotz der geplanten 
Eingrünung nicht nachvollzogen werden. Nach Ansicht  der Unteren Naturschutzbehörde hat 
für die Bewertung des Landschaftsbildes eine eigene Bilanzierung zu erfolgen. 
 
Karte 2 Biotoptypen und Schutzgebiete 
Die Legende ist auf die vollständige Darstellung der vorkommenden Biotoptypen zu überprü- 
fen wie beispielsweise AF1 oder FD2. 
 
Karte 3.1 Tiere und Pflanzen, Biotopbewertung 
Der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) aufgeführte Eisvogel fehlt in der zeichne- 
rischen Darstellung. 
 
Gestaltungsplan Vorentwurf 
Der eingereichte Plan entspricht nicht den inhaltli chen Anforderungen an notwendige arten- 
schutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzflächen und der Darstellung der für die Kompensati- 
on des Eingriffs geplanten Biotoptypen. 
 
Anlage 4-2, Artenschutzrechtliche Prüfung 
Die Deponie „Am Wiemersgrund“ stellt einen wesentli chen Sonderstandort für streng ge- 
schützte Arten wie Kreuzkröte, Wechselkröte, Flussr egenpfeifer, Fledermäuse und möglich-

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erweise den Eisvogel dar. Durch geeignete Maßnahmen  (CEF-Maßnahmen, ökologische 
Baubegleitung und anschließende Pflege) sind die ge schützten Fortpflanzungs- und Ruhe- 
stätten dieser Arten trotz der Deponieerweiterung d auerhaft zu sichern. Hierfür ist ein Kon- 
zept dieser geplanten CEF-Maßnahmen zu erstellen, i n dem die Wirksamkeit der Maßnah- 
men für Kreuzkröte, Wechselkröte, Flussregenpfeifer, diverse Fledermausarten und Eisvogel 
nachgewiesen wird. 
Auf dem Deponiekörper findet sich eine der letzten geschützten Fortpflanzungsstätten des 
Flussregenpfeifers auf dem Kölner Stadtgebiet. Es besteht der dringende Verdacht, dass der 
Flussregenpfeifer diesen Standort durch den Besuche rdruck und der damit verbundenen 
freilaufenden Hunde nicht mehr aufsuchen würde. Des  Weiteren kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass streng geschützte Amphibien getötet und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
zerstört werden. Die Erfüllung der CEF-Maßnahmen ist jedoch Voraussetzung zur Erlangung 
der Genehmigungsfähigkeit des künftigen Vorhabens. Eine Inanspruchnahme der Fortpflan- 
zungs- und Ruhestätten der Kreuzkröte, Wechselkröte  und/oder des Flussregenpfeifers, o- 
der die Störung ihrer Funktion, erfüllt gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG die artenschutzrecht- 
liche Verbotstatbestände und ist damit verboten. 
Dies hat zu Folge, dass die CEF-Maßnahmen zur Siche rung der geschützten Fortpflan- 
zungs- und Ruhestätten im weiteren Verfahren als ni cht erfüllt gelten würden und die Ge- 
nehmigungsfähigkeit nicht gegeben wäre. Demzufolge rät die Untere Naturschutzbehörde 
dringlich von der Anlage der geplanten Aussichtsplattform („Domplatte“) und/oder eines inne- 
ren Wegenetzes in der zukünftigen Nutzung ab. Eine Erholungsnutzung steht hier im direk- 
ten Widerspruch zum gesetzlichen Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Aus 
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird ein dauer haftes Betretungsverbot inklusive einer 
entsprechenden Umzäunung für die Öffentlichkeit emp fohlen. Hiervon nicht betroffen ist die 
Anlegung eines äußeren Wegenetzes in Nord-Süd-Richt ung auf der westlichen wie auf der 
östlichen Seite der Deponie. Solche Wegebeziehungen werden nicht abgelehnt. 
Weiterhin besteht keine artenschutzrechtliche Unbed enklichkeit der Verfüllung des sich im 
3. Deponieabschnitt (DA 3) befindlichen Angelgewäss ers, da sich hier möglicherweise ein 
essentielles Nahrungshabitat des Eisvogels befindet . Sollte sich dies bewahrheiten, wäre 
eine Verfüllung des Angelgewässers nicht genehmigun gsfähig. In der Artenschutzprüfung 
(Büro Drecker, 09.12.2016) wurde der Eisvogel als G astvogel deklariert. Es besteht jedoch 
die Möglichkeit, dass der Eisvogel hier als Brutvog el vorkommt. Durch das Gutachterbüro ist 
dies noch abschließend zu klären. 
 
Anlage 14, Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Der eingereichte Landschaftspflegerische Begleitplan ist nach Überprüfung der Unteren Na- 
turschutzbehörde in der vorliegenden Form keine aus reichend verfahrenssichere Unterlage 
und bedarf daher einer Überarbeitung, die mindesten s die nachfolgend aufgeführten Ge- 
sichtspunkte berücksichtigt. 
 
5.3.4 Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen und Konflikte 
Wie bereits in den Ausführungen zur Anlage 4-2, Artenschutzrechtliche Prüfung dargelegt, ist 
hier in Abhängigkeit von der abschließenden Aussage des Gutachters, der Eisvogel als Kon- 
fliktpunkt aufzunehmen. 
 
5.7.3. V1 Umleitung des Wanderweges 
Der Poller Holzweg ist als Wegeverbindung für den Rad- und Fußgängerverkehr zu erhalten.

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5.7.5. Kompensationsmaßnahme 
Zur Gestaltung des Deponiekörpers ist mit Blick auf  die Errichtung einer Aussichtsplattform 
(„Domplatte“) und der Zugänglichkeit des Deponiekörpers nach Abschluss der Rekultivierung 
aus artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten festzustellen, dass dies höchst kritisch gesehen 
wird, wenngleich es zu Zeiten der Aufstellung des L andschaftsplans als Rekultivierungsziel 
im Landschaftsplan festgesetzt wurde (R 706). Hier besteht die Notwendigkeit der Anpas- 
sung an die aktuellen Rechtsgrundlagen und Planungserfordernisse. 
Eine stille Erholungsnutzung mit einer den Deponiek örper umlaufenden Wegeverbindung, 
wie sie teilweise bereits vorhanden ist, sollte aus  Sicht der Unteren Naturschutzbehörde fa- 
vorisiert werden. 
 
6.2. Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation 
Wie bereits in dem Abschnitt zur Artenschutzrechtli chen Prüfung dargelegt, ist hier, in Ab- 
hängigkeit von der abschließenden Aussage des Gutac hters, der Eisvogel als Konfliktpunkt 
aufzunehmen. 
 
6.3.1 Kompensationsbilanz 
Die Zielwerte der geplanten Biotoptypen erscheinen aufgrund des technischen Untergrundes 
überhöht. Ein Überschuss von 126.527 Biotopwertpunk ten ist aufgrund des erheblichen Ein- 
griffs durch die geplante Erweiterung nicht nachvol lziehbar. Die Berechnung ist im Detail zu 
überarbeiten. Hierbei ist auch zu hinterfragen, ob eine Aufwertung von Mischbiotopen um 
einen Punkt für den Artenschutz flächig erfolgen kann. 
Für die Biotoptypen sind Pflanzlisten anzuführen, die bereits Vorschläge für die spätere Aus- 
führungsplanung unterbreiten.  
An den Standort angepasste Initialeinsaaten für Wie senbereiche erscheinen notwendig, um 
möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, da Ne ophyten – primär vor allem flächen- 
deckend Robinien – bereits sehr stark auf den alten  angrenzenden Deponieflächen vorhan- 
den sind. 
 
6.3.2 Landschaftsbild 
Ein gegenüber der umgebenden Landschaft um 30 m bis 35 m überhöhter Fremdkörper stellt 
einen Eingriff ins Landschaftsbild dar. Dieser Eing riff ist aus Sicht der Unteren Naturschutz- 
behörde entsprechend zu bilanzieren, hierzu wird au ch auf den bereits erwähnten Punkt 
8.4.6.4. (Schutzgut Landschaft, Anlagebedingte Auswirkungen) verwiesen. 
 
6.4.2 Pflege- und Funktionskontrolle 
Die Ausführungen zu diesem Kapitel sind erheblich z u kurz und zu wenig detailliert ausge- 
führt. Ein pauschaler Pflegerhythmus von 2-3 Jahren  ist je nach Biotoptyp nicht ausreichend 
oder zu häufig. Hier ist eine detaillierte Darstell ung aufgeteilt in die unterschiedlichen Bio- 
toptypen mit den entsprechenden Entwicklungszielen und der Art der Pflege vorzunehmen. 
Darüber hinaus ist ein Monitoring der angelegten Ar tenschutzmaßnahmen durchzuführen, 
um die Funktionalität der CEF-Maßnahmen zu gewährle isten und im Bedarfsfall die vorge- 
sehenen Pflegemaßnahmen anzupassen.

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Karte 1: Bestands- und Konfliktplan 
Die Legende ist auf die vollständige Darstellung der vorkommenden Biotoptypen zu überprü- 
fen wie beispielsweise AF1 oder FD2. 
 
Karte 2: Maßnahmenplan 
Die morphologische Ausgestaltung der Deponiefläche in Form eines Aussichtsberges er- 
scheint nicht geeignet die notwendigen artenschutzr echtlichen Maßnahmen zu gewährleis- 
ten, da die Böschungen in Teilen zu steil angelegt sind und damit nicht den Habitatansprü- 
chen der planungsrelevanten Arten entsprechen. 
Der Erhalt des Flussregenpfeifers (Darstellung von offenen großen Flächen), der Kreuzkröte 
und der Wechselkröte (Darstellung von temporären un d/oder dauerhaften Kleingewässern) 
sowie der Umgang mit dem möglichen Konflikt-Punkt Eisvogel sind auch zeichnerisch darzu- 
stellen. 
Darüber hinaus sind die einzelnen Biotoptypen (Temp orärgewässer, Ruderalbereiche mit 
Hochstaudenfluren, Wiesenbereiche durch Initialeins aaten, einzelne Gehölzpflanzungen) 
mosaikartig und detaillierter auszugestalten. 
Ansprechpartnerinnen für die Belange der Unteren Na turschutzbehörde im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 K öln sind Frau Löwisch (Telefon: 0221-
221-36521; E-Mail: christina.löwisch@stadt-koeln.de ) und Frau von Schweinitz (Telefon: 
0221-221-21326; E-Mail: julia.vonschweinitz@stadt-koeln.de). 
 
 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Die Deponie „Am Wiemersgrund“ wurde zuständigkeitshalber mit der letzten Änderung der 
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 31.03.2015 an die Bezirksregierung 
Köln abgegeben. Insofern werden die Belange des Umw elt- und Verbraucherschutzamtes, 
-Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft-, W illy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln als Ge- 
nehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Erricht ung und den Betrieb der Deponie 
„Am Wiemersgrund“ nicht berührt. 
Südlich angrenzend an die Deponie „Am Wiemersgrund“  befinden sich jedoch gewerbliche 
Nutzungen, für die die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft zuständig 
ist. 
Für die Errichtung einer zweiten Zufahrt über den Poller Holzweg wurde bereits im Verfahren 
PFST-574/3/12/2015 Stellung bezogen. Diese Stellungnahme ist weiterhin gültig. 
Darüber hinaus sind die südlich der Deponie befindl ichen Wohnheime für Asylbewerber zu 
berücksichtigen. Die Zufahrt zu den Wohnheimen erfo lgt – ebenso wie die neu geplante 
zweite Zufahrt zur Deponie – über den Poller Holzweg. Möglicherweise kann es zu gegensei- 
tigen Beeinträchtigungen kommen. 
Im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren sind vorha benspezifische Fachgutachten 
(Staub- und Lärmimmissionsprognose) erstellt worden . Diese wurden keiner detaillierten 
inhaltlichen Prüfung unterzogen. 
Ansprechpartner für die Belange Immissionsschutz- Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 506 79 Köln ist Herr Bohl (Telefon: 0221-
221-24618; E-Mail: berthold.bohl@stadt-koeln.de).

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Boden- und Grundwasserschutz  
Aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes besteh en keine Bedenken gegen das Vor- 
haben, wenn die nachfolgenden Auflagen berücksichtigt werden. 
Für die Errichtung einer zweiten Zufahrt über den Poller Holzweg wurde bereits im Verfahren 
PFST-574/3/12/2015 Stellung bezogen. Diese Stellungnahme ist weiterhin gültig. 
Zu der Errichtung und dem Betrieb eines 3. Deponiea bschnittes (DA 3) für Abfälle der Depo- 
nieklasse I (DK I), inklusive der Verfüllung der au f dem Betriebsgelände befindlichen südöst- 
lichen Wasserfläche sowie der anschließenden Stilll egungs- und Nachsorgemaßnahmen 
sind die nachfolgenden Empfehlungen zu geben: 
Grundlage für die Empfehlungen ist das Gutachten zu r Altlastenbewertung im Umfeld der 
Deponie „Am Wiemersgrund“ des Gutachters Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH in 
Köln vom 16.08.2016. 
Für die Umsetzung der Planung wird den Empfehlungen  des Gutachters Mull & Partner In- 
genieurgesellschaft mbH aus dem o. g. Gutachten den  unter Punkt 5 (Empfehlungen) be- 
nannten Vorgaben zugestimmt. 
Hierbei sind explizit die Sachverhalte unter 5.1 (E rweiterung des bestehenden Grundwas- 
sermessstellennetzes) sowie unter 5.2 (Stellungnahm e zur Seeverfüllung im Südosten der 
Deponie) durchzuführen. 
Die Nachweise der Umsetzung sind in geeigneter Form  dem Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, -Boden- und Grundwasserschutz-, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln zu erbringen. 
Wenn im Zuge der Bodenbearbeitung geruchlich oder f arblich auffällige Bodenbereiche auf- 
treten, sind diese unverzüglich mitzuteilen. 
Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grun dwasserschutzes im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 K öln sind Frau Kuhle (Telefon: 0221-
221-23341; E-Mail: jasmin.kuhle@stadt-koeln.de) und  Herr Rosch (Telefon: 0221-221-
23538; E-Mail: detlef.rosch@stadt-koeln.de). 
 
 
Landschaftspflege und Grünflächen 
Das insgesamt über 20 ha große Gelände der Deponie „Am Wiemersgrund“ ist ein wichtiger 
Baustein im Kölner Grünsystem. Die Bedeutung des Ge bietes wird auch durch die Schutz- 
festsetzungen und Ziele des Landschaftsplans dokume ntiert. Bereits in den frühen Deponie-
Genehmigungsverfahren wurde von einer Rekultivierun g und Ausgestaltung für Erholungs- 
zwecke ausgegangen. Das ehemals vorgesehene, umfang reiche Wegenetz auf dem Depo- 
niekörper ist aus heutiger Sicht in der vorgesehene n Dichte nicht mehr erforderlich. Gleich- 
wohl erfüllt das Deponiegelände als Teil des Äußere n Grüngürtels eine wichtige Funktion für 
die Erholungsnutzung. Dazu sind zumindest Wegebezie hungen in Nord-Süd-Richtung auf 
der westlichen wie auf der östlichen Seite der Deponie erforderlich. 
Nach Beendigung des Deponiebetriebs und der Rekulti vierung soll das Erdbauwerk für die 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die in de r Verfüll- und in der Rekultivierungspha- 
se erforderliche Umzäunung sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt entfernt werden. 
Gemäß den vorliegenden Unterlagen zum Planfeststell ungsantrag umfasst das Vorhaben 
auch die Umleitung des Wanderwegs im Süden der Depo nie. Als Ausweichroute wird die 
Straße „Zum Gremberger Wäldchen“ vorgeschlagen. Beg ründet wird diese Maßnahme mit 
der bau- und betriebsbedingten Störung der Erholungsfunktion.

Seite 10 
 
  
 
 
Hierzu ist festzustellen, dass die Sperrung des Poller Holzweges für Fußgänger und Radfah- 
rer aus freiraumplanerischer Sicht nicht hinnehmbar  ist. Der Poller Holzweg muss auch wei- 
terhin für Radfahrer und Fußgänger benutzbar sein. Durch geeignete Maßnahmen ist dafür 
Sorge zu tragen, dass durch die südliche Zufahrt üb er den Poller Holzweg zum Betriebsge- 
lände die Sicherheit der Gehwegbenutzer ausreichend gewährleistet wird. 
Die Verfüllung des südlich gelegenen Angelteichs al s „Schutzmaßnahme gegen eine poten-
zielle Grundwasserverschmutzung“ ist des Weiteren n icht hinreichend begründet, da gege- 
benenfalls zur Verfügung stehende technische Alternativen nicht vertieft untersucht wurden. 
Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln ist Herr Pniewski (Telefon: 0221-221-25456; E-Mail: bernd.pniewski@stadt-koeln.de). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme 
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- 
ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Porz 
mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Cornelia Müller

Anlage 2 – Erläuterungsbericht

344262 Zeichen

Sweco GmbH
Jakob-Anstatt-Straße 2
55130 Mainz
T +49 6131 98283-0
F +49 6131 98283-25
E mainz@sweco-gmbh.de
W www.sweco-gmbh.de
Deponie Am Wiemersgrund in Köln -Poll
Weiterbetrieb als DK I - Deponie
Vorhabensträger:
Deponiegesellschaft Wiemersgrund GmbH & Co. KG
Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH – INGENUM GmbH
Antrag auf Planfeststellung
gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (neu)

Impressum
Antragsteller: Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
Auftraggeber: Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
Auftragnehmer: Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH – INGENUM GmbH
Sweco GmbH INGENUM GmbH
Jakob-Anstatt-Straße 2 Industriestraße 17
55130 Mainz 46240 Bottrop
Bearbeitung: Heiko Töhne
Thorsten Rath
Ina Gahmann
Rene Bonne
Anna-Katharina Haßlinger
Bearbeitungszeitraum: Juli 2016 – April 2017

Seite
Inhaltsverzeichnis
9121-16-012 ·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite I www.sweco-gmbh.de
Inhaltsverzeichnis
1 Angaben zum Antragsteller und Entwurfsverfasser 1
1.1 Angaben zum Antragsteller 1
1.2 Angaben zum Betreiber 1
1.3 Angaben zum Entwurfsverfasser 1
2 Angaben zur Antragstellung 3
2.1 Allgemeines 3
2.2 Berücksichtigung im Abfallwirtschaftskonzept 3
2.3 Planungsrechtliche Ausweisung im Landesentwicklungsplanplan 4
2.4 Planungsrechtliche Ausweisung im Regionalplan 4
2.5 Planungsrechtliche Ausweisung im Flächennutzungsplan 5
2.6 Planungsrechtliche Ausweisung im Bebauungsplan 7
2.7 Planungsrechtliche Ausweisung im Landschaftsplan der Stadt Köln 7
2.8 BImSchG - Genehmigungen 7
2.9 Festgesetzte Wasserschutzgebiete 7
2.10 Sonstige Überschneidungen mit planrechtlichen Ausweisungen 8
2.11 Anträge 8
2.12 Nichttechnische Zusammenfassung der beantragten Maßnahme 12
2.13 Kurzdarstellung der Zulassungsvoraussetzungen 21
3 Allgemeine Angaben zum Deponiestandort 27
3.1 Standort 27
3.1.1 Lageplan Iststand 27
3.1.2 Geografische Lage und Verkehrsanbindung 27
3.1.3 Standort der Anlage 28
3.2 Vorhandene Genehmigungen 31
4 Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens / Bedarfsnachweis 34
5 Kapazität der Deponie 36
5.1 Nutzvolumen 36
5.2 Flächenbedarf 37
5.3 Laufzeit des Deponiebetriebes / Deponiebetriebsabschnitte 38
6 Liste der Abfälle 40
7 Standortverhältnisse 53
7.1 Katasterauszug der zu nutzenden Grundstücke 53
7.2 Katasterauszug der benachbarten Grundstücke 53
7.3 Nachbarschaft und Schutzgebiete 53
7.4 Morphologie 54
7.5 Meteorologie 55
7.6 Hydrologie 55
7.7 Geologie und Hydrogeologie 56
7.8 Vorhandene Betriebseinrichtungen und Erschließungen 57
7.9 Vorhandener Deponiekörper 58
8 Bau- und Maßnahmenbeschreibung 61
8.1 Allgemeines 61
8.2 Maßnahmenkatalog für Deponieerrichtung, Betrieb und Stilllegung 65
8.3 Baubeschreibung 68
8.3.1 Vorbereitende Arbeiten und Baufeldfreiräumung 68
8.3.1.1 Baufeldvorbereitung 68

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9121-16-012·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite II www.sweco-gmbh.de
8.3.1.2 Grundwassermessstellen 69
8.3.1.3 Eingangsbereich 69
8.3.1.4 Zufahrt zum Deponiegelände 69
8.3.1.5 Sicherungsmaßnahmen 70
8.3.1.6 Profilierungsmaßnahmen 71
8.3.2 Basis- und Böschungsabdichtungssystem 72
8.3.2.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen 72
8.3.2.2 Deponieaufstandsfläche 72
8.3.2.3 Ausführung des Basisabdichtungssystems 73
8.3.2.4 Sickerwasserfassung und Sickerwasserableitung 75
8.3.2.4.1 Sickerwasseranfall 75
8.3.2.4.2 Sickerwasserableitung 78
8.3.2.4.3 Sickerwasserentsorgung 80
8.3.3 Deponiekörpermodellierung 81
8.3.3.1 Betriebsphasen / Betriebsabschnitte 81
8.3.3.2 Technische Vorgaben für die Betriebsführung 82
8.3.3.3 Deponiekörperkubatur 82
8.3.4 Oberflächenabdichtungssystem 84
8.3.4.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen 84
8.3.4.2 Ausführung des Regelsystems DK I 85
8.3.4.3 Ausführung der Alternativen zum Regelsystem DK IFehler! Textmarke nicht definiert.
8.3.5 Qualitätssicherung 87
8.3.6 Setzungen und Standsicherheit 88
8.3.6.1 Setzungsprognose 88
8.3.6.2 Standsicherheitsnachweise 90
8.3.7 Setzungspegel 90
8.3.8 Rekultivierung 91
8.3.9 Wegenetzkonzeption / Straßen und Verkehrsflächen 92
8.3.9.1 Allgemeines 92
8.3.9.2 Betriebswege, Betriebsflächen und Unterhaltungswege 93
8.3.9.2.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen 93
8.3.9.2.2 Verkehrsführung 93
8.3.9.2.3 Entwurfselemente 94
8.3.9.2.4 Ausbau und Gestaltung 94
8.3.9.3 Anbindung an das Verkehrsnetz 96
8.3.9.4 sonstige Verkehrsflächen 97
8.3.9.5 Verkehrssicherung 97
8.3.9.6 Betriebsflächen 98
8.3.10 Zwischenlager 98
8.3.11 Gasfassung 99
8.3.12 Oberflächenentwässerung 100
8.3.12.1 Oberflächenwasseranfall 100
8.3.12.2 Oberflächenwasserfassung 100
8.3.12.3 Oberflächenwasserableitung, Rückhaltung und Versickerung 101
8.4 Deponiebetrieb 102
8.4.1 Betriebsführung 102
8.4.2 Anlieferung der Abfälle 102
8.4.3 Einbau der Abfälle 103
8.4.4 Personal 104

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9121-16-012·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite III www.sweco-gmbh.de
8.4.5 Sicherungsmaßnahmen 104
8.4.6 Überwachungsmaßnahmen 106
8.4.6.1 Allgemeines 106
8.4.6.2 Maßnahmenplan für Gasfassung und Gasableitung 107
8.4.6.3 Maßnahmenplan für Fassung und Ableitung von Sickerwasser 107
8.4.6.4 Maßnahmenplan zur Fassung, Rückhaltung und Ableitung von Oberflächenwasser 107
8.4.6.5 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Grundwassermessstellen 108
8.4.6.6 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Grünflächen 108
8.4.6.7 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Zaunanlagen 108
8.4.6.8 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege 108
8.4.6.9 Mess- und Kontrollprogramm Meteorologische Daten 108
8.4.6.10 Mess- und Kontrollprogramm Emissionsdaten 109
8.4.6.11 Grundwasserdaten 112
8.4.6.12 Mess- und Kontrollprogramm Daten zum Deponiekörper 114
8.4.6.13 Mess- und Kontrollprogramm Daten zu Abdichtungssystemen 115
8.4.6.14 Auswertung der Messungen und Kontrollen 117
8.4.7 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten 117
9 Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase 118
9.1 Allgemeines 118
9.2 Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen im Nachsorgezeitraum 119
9.2.1 Betrieb und Unterhaltung der Gasableitungseinrichtungen 119
9.2.2 Betrieb und Unterhaltung der Sickerwasserfassungs- und
Sickerwasserableitungseinrichtungen 119
9.2.3 Betrieb und Unterhaltung der Oberflächenwasserableitungseinrichtungen 119
9.2.4 Unterhaltung der Grundwassermessstellen 120
9.2.5 Unterhaltung der rekultivierten Flächen 120
9.2.6 Unterhaltung der Zaunanlage 120
9.2.7 Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege 121
9.3 Mess- und Kontrollprogramm für den Nachsorgezeitraum 121
9.3.1 Meteorologische Daten 121
9.3.2 Emissionsdaten 121
9.3.3 Grundwasserdaten 124
9.3.4 Daten zum Deponiekörper 126
9.3.5 Abdichtungssysteme 127
9.3.6 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten 129
10 Angaben zur Sicherheitsleistung 130
11 Einsatz von Deponieersatzbaustoffen 131
12 Unterschrift des Antragstellers und des Entwurfsverfassers 133

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Anlagenverzeichnis
Anlage – Nr. Inhalt
1 Bedarfsnachweis für die Erweiterung der Deponie Am Wiemersgrund
2 Katasterplan
3
3-1
3-2
3-3
3-4
3-5
3-6
Anträge
Antrag auf Planfeststellung
Wasserrechtlicher Antrag für Oberflächenwasserversickerung
Antrag auf Sickerwassereinleitung in öffentlichen Kanal
Antrag auf Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung
Antrag auf Verzicht der Temperaturmessungen im Basisabdichtungssystem
Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
4
4-1
4-2
4-3
4-4
4-5
4-6
Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit
Umweltverträglichkeitsstudie
Artenschutzrechtliche Prüfung
Gestaltungsplan
Lärmemissionsprognose
Immissionsprognose
Verkehrsgutachten
5
5-1
Geologisches und Hydrogeologisches Gutachten
Altlastenbewertung im Umfeld der Deponie „Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll
6 Setzungsprognose
7
7-1
Nachweise Basis- und Böschungsabdichtungssystem
Standsicherheitsnachweis Basisabdichtungssystem
8
8-1
Nachweise Oberflächenabdichtungssystem
Standsicherheitsnachweis Oberflächenabdichtungssystem
9
9-1
9-2
9-3
Nachweise Sickerwasserfassung und Sickerwasserableitung
Hydraulische Grundlagen
Hydraulischer Nachweis Flächenfilter
Hydraulischer Nachweis Rohrleitungen
10
10-1
10-2
10-3
10-4
Nachweise Oberflächenentwässerung
Hydraulische Grundlagen
Nachweis Oberflächenwasserabfluss
Bemessung der Abflussprofile
Nachweis der Zwischenspeicherung und der Versickerung
11 vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnik
12 vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geokunststoff
13
13-1
13-2
vorläufiger Arbeits- und Gesundheitsschutzplan
vorläufiger SiGe – Plan gemäß Baustellenverordnung
vorläufiger Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß BGR 128
14 Landschaftspflegerischer Begleitplan
15 Kostenberechnung
16 Terminplan

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9121-16-012·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite V www.sweco-gmbh.de
Zeichnungsverzeichnis
Zeichnung-Nr. Inhalt Maßstab
Lagepläne
GP-LP-01 Übersichtslageplan ohne Maßstab
GP-LP-02 Lageplan Iststand 1 : 1.000
GP-LP-03 Lageplan geplante Maßnahmen 1 : 1.000
GP-LP-04 Lageplan Untergrundbeschaffenheit 1 : 1.000
GP-LP-05 Lageplan Deponieaufstandsfläche 1 : 1.000
GP-LP-06 Lageplan Basisabdichtungssystem 1 : 1.000
GP-LP-07 Lageplan Sickerwasserentwässerung bis Kanalanschluss 1 : 1.000
GP-LP-08 Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur 1 : 1.000
GP-LP-09 Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur 1 : 1.000
GP-LP-10 Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur 1 : 1.000
GP-LP-11 Lageplan Deponieendverfüllung 1 : 1.000
GP-LP-12 Lageplan Deponieendgestaltung 1 : 1.000
GP-LP-13 Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur 1 : 1.000
GP-LP-14 Lageplan Oberflächenentwässerung 1 : 1.000
Schnitte
GP-S-01 Längsschnitte Deponiekörper 1 : 500
GP-S-02 Querschnitte Deponiekörper 1 : 500
GP-S-03 Längsschnitt Sickerwasserableitung bis Kanalanschluss 1 : 500
Details
GP-D-01 Details Basisabdichtungssystem 1 : 50/25
GP-D-02 Details Oberflächenabdichtungssystem 1 : 50/25
GP-D-03 Details Randanschluss West- und Nordbereich 1 : 50
GP-D-04 Details Randanschluss Ost- und Südbereich 1 : 50
GP-D-05 Details Rohrdurchführungen und Schächte 1 : 50
GP-D-06 Details Oberflächenentwässerung 1 : 50/25

1        Angaben zum Antragsteller und Entwurfsverfasser
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 1 www.sweco-gmbh.de
1 Angaben zum Antragsteller und Entwurfsverfasser
1.1 Angaben zum Antragsteller
Mit den vorliegenden Antragsunterlagen beantragt die
Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
als Antragsteller die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 37 KrWG.
Ansprechpartner ist:
Herr Jörg H. Weidenhöfer
Telefon: +49 2233 96632-37
Fax: +49 2233 96632-42
E-Mail: j-weidenhoefer@engel-umwelttechnik.de
1.2 Angaben zum Betreiber
Die Deponie Am Wiemersgrund wird auch beim Weiterbetrieb als DK I – Deponie mit dem Deponieab-
schnitt DA 3 durch die Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG errichtet und betrieben. Die
Betreiberanschrift ist
Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
In der Nachsorgephase wird die Deponie Am Wiemersgrund durch die Deponiegesellschaft Wiemer-
grund mbH & Co. KG betreut. Anschriften siehe zuvor.
Die Angaben zum Betreiber entsprechen den Angaben zum Antragsteller.
1.3 Angaben zum Entwurfsverfasser
Verfasser der vorliegenden Antragsunterlagen ist die Ingenieurgemeinschaft Sweco GmbH – INGENUM
GmbH
Sweco GmbH
Jakob-Anstatt-Straße 2
55130 Mainz
Ansprechpartner ist:
Herr Heiko Töhne
Telefon: +49 6131 98283-0

1        Angaben zum Antragsteller und Entwurfsverfasser
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 2 www.sweco-gmbh.de
Mobil: +49 171 9754605
Fax: +49 6131 98283-25
E-Mail: heiko.toehne@sweco-gmbh.de
INGENUM GmbH
Industriestraße 17
46240 Bottrop
Ansprechpartner ist :
Herr Thorsten Rath
Telefon: +49 2041 77188-0
Mobil: +49 172 4080821
Fax: +49 2041 77188-19
E-Mail: rath@ingenum.de
Folgende Unterlagen wurden durch Fachbüros ergänzend bearbeitet :
Fachbeitrag Fachbüro
Standsicherheitsnachweise für
die Dichtungssysteme
BBG Bauberatung Geokunststoffe
P.O. Box 3025
32332 Espelkamp
Setzungsberechnung und erdsta-
tische Nachweise
IGH – Ingenieurgesellschaft Grundbauinstitut Hannover
Volgersweg 58
30175 Hannover
Umweltverträglichkeitsstudie Büro Drecker GmbH
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop
Fachgutachten zum Arten- und
Naturschutz
Büro Drecker GmbH
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop
Landschaftspflegerischer Be-
gleitplan
Büro Drecker GmbH
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop
Geologie und Hydrogeologie Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Widersdorfer Straße 190
50825 Köln
Lärmemissionsprognose TÜV Rheinland AG
Am Grauen Stein
51105 Köln
Staubemissionsprognose TÜV Rheinland AG
Am Grauen Stein
51105 Köln
Verkehrsgutachten Brenner BERNARD Ingenieure GmbH
Am Westhover Berg 30
51149 Köln - Westhoven
Die als Anlagen zu diesem Planfeststellungsantrag beiliegenden Unterlagen wurden zum Teil durch
Fachbüros erarbeitet und sind entsprechend gekennzeichnet.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 3 www.sweco-gmbh.de
2 Angaben zur Antragstellung
2.1 Allgemeines
Zeichnungen GP-LP-03 Lageplan geplante Maßnahmen
Für die Deponie Am Wiemersgrund wird die Planfeststellung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG
(neu) § 35 Abs. 2 für die Errichtung des Deponieabschnitts DA 3 und den Weiterbetrieb des Deponie-
körpers als Erweiterung des bestehenden Deponiekörpers beantragt. In diesem Zusammenhang wer-
den auch die Maßnahmen nach Abschluss der einzelnen Betriebsabschnitte sowie die Stilllegungsmaß-
nahmen nach KrWG (neu) § 40 Abs. 1 und Abs. 2 nach Verfüllung der Deponie beantragt.
Bei der beantragten und zu betreibenden Anlage handelt es sich um eine Deponie der Klasse I (Depo-
nieklasse I / DK I) gemäß DepV § 2, die den Vorgaben der DepV und hinsichtlich der technischen Ein-
richtungen der DepV Anhang 1 für diese Deponieklasse DK I entspricht.
Der Planfeststellungsantrag für die Erweiterung des Deponieabschnitts DA 3 und dem Weiterbetreib der
Deponie Am Wiemersgrund als DK I - Deponie beinhaltet folgende Unterlagen :
· Erläuterungsbericht (Gliederung entsprechend den Vorgaben der DepV § 19 Abs. 1) zum
Planfeststellungsantrag
· Anlagen zum Erläuterungsbericht
· zusätzliche Anträge (als Anlagen zum Erläuterungsbericht)
· Zeichnungen zum Erläuterungsbericht
Die Inhalte und Bezeichnungen der dem Planfeststellungsantrag beiliegenden Unterlagen, Anlagen und
Zeichnungen sind den vorangestellten Verzeichnissen (Inhaltsverzeichnis zum Erläuterungsbericht,
Anlagenverzeichnis und Zeichnungsverzeichnis) zu entnehmen.
Die beantragte planfestzustellende Fläche ist in der Zeichnung GP-LP-03 dargestellt.
2.2 Berücksichtigung im Abfallwirtschaftskonzept
Anlagen 1 Bedarfsnachweis für die Erweiterung der Deponie Am Wiemers-
grund
Der Abfallwirtschaftsplan AWP NRW 2016 ist gemäß § 17 LAbfG NRW, der durch Art. 3 Nr. 5 des Ge-
setzes vom 11.12.2007 neu gefasst worden ist, vom MKULNV NRW als gemäß § 34 Abs. 1 LAbfG
NRW oberster Abfallwirtschaftsbehörde im April 2016 erlassen worden. Der räumliche Geltungsbereich
des AWP NRW 2016 ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit dem AWP NRW 2016 sind die zuvor
von den fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen für ihren jeweiligen Regierungsbezirk aufge-
stellten und zum Teil fortgeschriebenen 5 Abfallwirtschaftspläne ersetzt worden und außer Geltung ge-
treten.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 4 www.sweco-gmbh.de
Durch das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Artikel 1 des Gesetzes
v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1324;
Geltung ab 01.06.2012 – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfallwirtschaftspläne geän-
dert und neu festgelegt. Um den AWP NRW unter Beachtung dieser geänderten Vorgaben mit den Zie-
len einer regionalen Entsorgungsautarkie und einer ökologischen Abfallwirtschaft fortzuschreiben, wurde
vom MKULNV NRW der Entwurf AWP NRW 2016 erarbeitet. Mit Stand April 2016 ist der AWP NRW
2016 verbindlich. Die Deponie Am Wiemersgrund ist in dem AWP NRW 2016 nicht erfasst.
2.3 Planungsrechtliche Ausweisung im Landesentwicklungsplanplan
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein – Westfalen (LEP NRW) beinhaltet Festlegungen zur Raumord-
nung im Land Nordrhein – Westfalen ist stellt die Grundlage für die Landesplanung und somit die Ziele
und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung dar. Der derzeit gültige LEP NRW ist seit 1995
in Kraft.
Für das Vorhabensgebiet weist der LEP NRW ein Verdichtungsgebiet aus, in dem die Sicherung der
Grüngürtel, Grünverbindungen und Freiräume eine besondere Bedeutung haben. In Folge dessen gilt in
dem Vorhabensgebiet der Schutz von Grüngürtel und Grünverbindungen vor konkurrierenden und ihrer
Funktion beeinträchtigenden Raumansprüchen. Diese Zielvorgaben sind in den nachgeordneten Pla-
nungsebenen weiter zu konkretisieren.
Ein Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP NRW wurde im Juli 2016 abgeschlossen. Dieser neue
LEP NRW definiert für das Vorhabensgebiet folgende allgemeine Zielaussage - Das Vorhabensgebiet
ist als Freiraum bzw. Grünzug ausgewiesen. Im Westen schließen Siedlungsräume an. Südlich des
Untersuchungsraumes ist ein Gebiet für den Schutz des Wassers ausgewiesen. In den stärker verdich-
teten Räumen der Rheinschiene weist der Erhalt und die Entwicklung der gekennzeichneten Freiräume
und Grünzüge eine besondere Bedeutung auf. Diese im LEP NRW dargestellten Grünzüge sind in den
Regionalplänen zu entwickeln und als Vorranggebiete festzusetzen.
2.4 Planungsrechtliche Ausweisung im Regionalplan
Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit durch Sicherstellung ausreichender geeigneter Deponie-
kapazitäten für deponierungsbedürftige Abfälle ist auch eine zentrale Vorgabe des für den Bereich der
Deponie Am Wiemersgrund geltenden Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Regi-
on Köln mit Stand von Oktober 2013. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Köln wurde mit Erlassen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2000
und 23.11.2000 genehmigt und am 21.05.2001 bekannt gemacht (GV.NRW., Nr. 15 vom 21.05.2001, S.
196). Im Anschluss daran wurde der Regionalplan mehrfach geändert.
Der genehmigte Gebietsentwicklungsplan (heutige Bezeichnung „Regionalplan“) für den Regierungsbe-
zirk Köln, Teilabschnitt Köln mit aktuellem Stand Oktober 2013 führt in der zeichnerischen Darstellung
den Standort der Deponie Am Wiemersgrund als Grünflächenbereich bzw. Waldbereich auf. Diese Flä-
chen übernehmen im östlichen Bereich der Deponiefläche die Funktion für den Schutz der Landschaft
und der landschaftsorientierten Erholung. Eine Bezeichnung als „Kiesabbau“ oder „Abfalldeponie“ ist in
diesem Bereich nicht enthalten.
Die Deponie Am Wiemersgrund ist somit in dem Regionalplan als Deponiestandort derzeit nicht explizit
ausgewiesen.
Nachfolgend ist der entsprechende Ausschnitt des Standortes der Deponie Am Wiemersgrund aus dem
aktuellen Regionalplan dargestellt:

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 5 www.sweco-gmbh.de
Im Rahmen des beantragten Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und Betriebs des Deponieab-
schnitts DA 3 und dem Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund als DK I – Deponie wurde auch
die Änderung des Regionalplans bezüglich der vorgenannten Maßnahme beantragt. Die Änderung des
Regionalplans ist ein derzeit laufendes Verfahren bei der Bezirksregierung Köln. Der Verfahrensbeginn
erfolgte im Frühjahr 2016 ist wird voraussichtlich im Herbst 2017 abgeschlossen sein.
2.5 Planungsrechtliche Ausweisung im Flächennutzungsplan
Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Deponie Am Wiemersgrund als Mülldeponie ein-
getragen, die Legende weist den gesamten Bereich als „Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher
Nutzung“ aus. Diese Grünfläche setzt sich im Norden, unterbrochen durch den östlichen Zubringer, und
Deponiestandort

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 6 www.sweco-gmbh.de
im Süden fort. Östlich des Deponiegeländes schließt sich das Gremberger Wäldchen als Fläche für die
Forstwirtschaft an. IM Westen des Deponiegeländes schließen Gewerbeflächen an.
Aufgrund des für Deponien geltenden Vorrangs der Fachplanung steht die Darstellung in dem Flächen-
nutzungsplan der geplanten Deponieerweiterung nicht entgegen.
Nachfolgend ist der entsprechende Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan im Bereich der Deponie
Am Wiemersgrund dargestellt:
Bezüglich einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplans wird auf die Darstellungen zum Regio-
nalplan in dieser Unterlage verwiesen. Die Zielsetzung des Flächennutzungsplanes durch die Rekultivie-
rung der Grünfläche wird nach Beendigung des Deponiebetriebes, Herstellung des Oberflächenabdich-
tungssystems und durchführung der Rekultivierungsmaßnahmen erfüllt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung
der Deponie Am Wiemersgrund durchgeführt.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 7 www.sweco-gmbh.de
2.6 Planungsrechtliche Ausweisung im Bebauungsplan
Für den Deponiestandort Am Wiemersgrund ist gemäß § 38 BauBG keine planrechtliche Absicherung
durch einen Bebauungsplan erforderlich. Der Standortbereich befindet sich nicht im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes.
2.7 Planungsrechtliche Ausweisung im Landschaftsplan der Stadt Köln
Der Landschaftsplan der Stadt Köln ist das wesentliche Planungsinstrument zur Umsetzung des nord-
rheinwestfälischen Landschaftsgesetzes (LG NRW) mit der Aufgabe, im öffentlichen Interesse Regelun-
gen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu treffen. Der Landschafts-
plan der Stadt Köln ist seit April 1991 in Kraft und beinhaltet fast vollständig den Außeneberich der Stadt
Köln.
Der Vorhabensbereich befindet sich im vollen Umfang im Außenbereich und unterliegt somit den Ent-
wicklungszielen und Festsetzungen des Landschaftsplanes uneingeschränkt.
Entsprechend dem Landschaftsplan der Stadt Köln liegt das Vorhabensgebiet im nordwestlichen Rand-
bereich des Landschaftsschutzgebietes „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar“
(L 23). In dem Landschaftsplan ist die Rekultivierung der Deponie (R 706) zur Grünfläche als Maßnah-
me festgesetzt. Aus dem Deponiekörper soll westlich des Gremberger Wäldchens ein Aussichtsberg
aufgeschüttet und bepflanzt werden.
2.8 BImSchG - Genehmigungen
Im Vorhabensbereich befinden sich keine technischen Anlagen und sind auch keine technischen Anla-
gen geplant, für die eine BImSchG – Genehmigung erforderlich ist. Planrechtliche Überschneidungen
bestehen somit nicht.
2.9 Festgesetzte Wasserschutzgebiete
Im Vorhabensbereich befinden sich keine festgesetzten Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzge-
biete und es sind auch keine diesbezüglichen Schutzgebiete derzeit in der Planung.
Südlich des Vorhabensbereiches verläuft die Abgrenzung des Wasserschutzgebietes des Wasserwer-
kes Westhoven, das durch die Bezirksregierung Köln am 23.03.1992 festgeschrieben worden ist.
In der nachfolgenden Abbildung sind der Vorhabensbereich sowie die festgeschriebenen Wasser-
schutzzonen im weiteren Umfeld hierzu dargestellt.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 8 www.sweco-gmbh.de
Planrechtliche Überschneidungen bestehen somit auch bei den festgesetzten Wasserschutzgebieten
nicht.
2.10 Sonstige Überschneidungen mit planrechtlichen Ausweisungen
Überschneidungen mit sonstigen planrechtlichen Ausweisungen bestehen auf Basis der aktuellen Veröf-
fentlichungen für den Bereich des geplanten Vorhabens nicht.
2.11 Anträge
Anlagen 3-1
3-2
3-3
3-4
3-5
3-6
Antrag auf Planfeststellung
Wasserrechtlicher Antrag für Oberflächenwasserversickerung
Antrag auf Sickerwassereinleitung in öffentlichen Kanal
Antrag auf Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung
Antrag auf Verzicht der Temperaturmessung im Basisabdich-
tungssystem
Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
Folgende Anträge werden im Rahmen des Planfeststellungsantrages zur Genehmigung mit eingereicht :
· Antrag auf Planfeststellung
· Wasserrechtlicher Antrag für Oberflächenwasserversickerung
· Antrag auf Sickerwassereinleitung in öffentlichen Kanal

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 9 www.sweco-gmbh.de
· Antrag auf Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung
· Antrag auf Verzicht der Temperaturmessung im Basisabdichtungssystem
· Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
Die Anträge liegen als Einzelanträge in der Anlage 3 den Unterlagen zur Beantragung der Planfeststel-
lung für die Errichtung und den Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 sowie den Weiterbetrieb der Depo-
nie Am Wiemersgrund bei.
Antrag auf Planfeststellung
Gegenstand des Verfahrens ist die Erweiterung und der Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund
als DK I – Deponie gemäß DepV. Der Standortbereich besteht aus der Altdeponie, die bereits abge-
deckt und begrünt ist, dem Deponieabschnitt DA 1, der in weiten Teilen abgedeckt und begrünt ist, dem
Deponieabschnitt DA 2, der derzeit als DK I – Deponie betrieben wird und dessen Verfüllvolumen nahe-
zu erschöpft ist. Der Deponieabschnitt DA 2 wird in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Abschnitten
betrieben. Im südlichen Bereich des Deponiegeländes außerhalb des Ablagerungsbereiches wird der-
zeit eine Seeverfüllung durchgeführt. Die Wasserfläche ist hier bereits mit Boden verkippt, dass geneh-
migte Endprofil von einem Niveau von + 43,50 m NN wird derzeit profiliert. Zugeordnet ist außerdem der
vorhandene Eingangsbereich im Bereich des nördlichen Deponiegeländes mit der nördlichen Zufahrt.
Die Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG beabsichtigt den Weiterbetrieb der Deponie Am
Wiemersgrund, um auch in Zukunft die Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen, die der Deponie-
klasse DK I zugeordnet werden können, zu gewährleisten. Dieser Deponiekörper soll als Deponieab-
schnitt DA 3 südlich des vorhandenen Deponiekörpers errichtet und betrieben werden. Der Deponieab-
schnitt DA 2 wird in das Ablagerungskonzept mit integriert.
Parallel zu diesem Planfeststellungsantrag wurde bereits die Änderung des Regionalplans durch die
Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG bei der Bezirksregierung beantragt. Mit der Ände-
rung des Regionalplans soll die Deponie Am Wiemersgrund in den Regionalplan mit aufgenommen
werden. Das Verfahren läuft seit Anfang 2016 und die für das Änderungsverfahren erforderlichen Unter-
lagen wurden der Bezirksregierung bereits vorgelegt.
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be-
seitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) § 35 Abs. 2 wird die Errichtung und der Be-
trieb des Deponieabschnitts DA 3 und der Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund beantragt. Die
hierfür erforderlichen Unterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der diesbezüglich zugehörigen Anlagen
und Zeichnungen werden mit diesem Antrag vorgelegt.
Wasserrechtlicher Antrag für Oberflächenwasserversickerung
Im Bereich von gedichteten Flächen wird das anfallende nicht belastete Oberflächenwasser gefasst und
über Ableitungseinrichtungen einem im südlichen Deponiegelände anzuordnenden Sedimentations- und
Retentionsbecken zugeleitet. Dieses Oberflächenwasser fällt auf den gedichteten, aber noch nicht be-
legten Flächen des Basisabdichtungssystems an, die durch getrennte Fassungssysteme gefasst werden
können. Des Weiteren fällt auf den Flächen, die bereits endverfüllt und mit einem Oberflächenabdich-
tungssystem gedichtet sind, Oberflächenwasser an, welches über Entwässerungsgräben gefasst und
abgeleitet wird.
Das anfallende und gefasste Oberflächenwasser soll ebenfalls über das Sedimentations- und Rückhal-
tebecken einer Versickerung zugeführt werden.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 10 www.sweco-gmbh.de
Die Sedimentationsbecken werden in gedichteter Ausführung hergestellt und mit einem Dauerstau von
etwa 2,0 m Tiefe vorgesehen. Zusätzlich besteht über Mönchsbauwerke die Möglichkeit der stufenlosen
Einstellung des Dauerstaus, um auf geänderte Betriebszustände reagieren zu können. Das Retentions-
becken wird als Erdbecken ausgeführt. Das Retentionsbecken wird als Versickerungsbecken ausge-
führt. Zur Notentlastung wird ein Überlauf vorgesehen. Das im Notfall übertretende Oberflächenwasser
fließt in die Randbereiche des Deponiegeländes ab und wird hier dann versickern. Zusätzlich bestehen
zwischen den Becken selbst als auch im Bereich der Ableitungen befestigte Notüberläufe, über die im
worst – case – Fall eine Wasserableitung ohne Schädigungen der Bauwerke erfolgen kann.
Die Zuleitung des Wassers zu dem Sedimentations- und Retentionsbecken erfolgt über offene Entwäs-
serungsgräben, die im Südwesten der Erweiterungsfläche zusammengeführt werden und im Versicke-
rungsbereich enden. Das Becken befindet sich etwa am zentralen Tiefpunkt des südlichen Deponiege-
ländes.
Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Wassergesetzes (LWG) und der
Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswassers wird
ein Antrag auf Fassung, Ableitung und Versickerung in das Grundwasser gestellt. Dieser Antrag wird
zusammen mit den Unterlagen zum Planfeststellungsantrag vorgelegt.
Antrag auf Sickerwassereinleitung in öffentlichen Kanal
Das anfallende Deponiesickerwasser wird im freien Gefälle aus dem Deponiekörper herausgeführt und
über zwei Freispiegelkanäle, die im Zuge der Errichtung des Deponieabschnitts DA 3 mit erstellt werden
sollen, über ein Zusammenfassungsbauwerk und Pumpwerk zum öffentlichen Schmutzwasserkanal, der
südlich des Deponiestandortes verläuft, abgeleitet. Eine Sickerwasserbehandlung auf dem Deponiege-
lände ist nicht vorgesehen und aufgrund der prognostizierten Sickerwasserqualität auch nicht erforder-
lich.
Die Qualität des abzuleitenden Sickerwassers entspricht den Vorgaben der Indirekteinleiterverordnung.
Die einzuleitende Sickerwassermenge wird für den Normalbetrieb und den worst – case – Fall berech-
net. Für den worst – case – Bemessungsansatz werden Staumöglichkeiten mit berücksichtigt.
Entsprechend der jeweiligen Bemessungsansätze ist es erforderlich, dass über die mögliche Ablei-
tungsmenge hinausgehende Sickerwassermengen in den ableitenden Rohrleitungen und im worst –
case – Fall auch in den nicht belegten Flächenbereichen im Deponiekörper temporär zwischengespei-
chert wird. Hierdurch wird das Ziel umgesetzt, dass auf dem gesamten Deponiestandort eine strikte
Trennung von sauberen, unbelasteten Wässern und belasteten Wässern (Sickerwasser) auch im worst
– case – Fall als auch im Notfall gewährleistet werden kann.
Die Sicherstellung der Einleitungsmenge in den Abwasserkanal erfolgt über eine Drosseleinrichtung, die
in der Pumpstation Süd angeordnet wird.
Die Trasse für die Sickerwasserableitung verläuft im Bereich vorhandener Wege. Zur Unterhaltung der
Sickerwasserableitung werden Revisionsschächte vorgesehen, die über den umlaufenden Randbe-
triebsweg sowie außerhalb über die Wege angefahren werden können. Im Anschlussbereich an den
vorhandenen öffentlichen Abwasserkanal wird ein Schachtbauwerk installiert. Die Sickerwasserablei-
tung von der Pumpstation zum Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal erfolgt über eine doppel-
wandige Druckrohrleitung.
Entsprechend den Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln und den maßgebenden
gesetzlichen Vorgaben über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (IndVO) wird
ein Antrag auf Sickerwassereinleitung in den öffentlichen Kanal gestellt, der zusammen mit diesen Un-
terlagen zum Planfeststellungsantrag vorgelegt wird.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 11 www.sweco-gmbh.de
Antrag auf Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung gemäß DepV Anhang 5
Gemäß der DepV Anhang 5 sind sowohl in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase (Häufigkeit viertel-
jährlich) als auch in der Nachsorgephase (Häufigkeit halbjährlich) die von der Deponiefläche abfließen-
den Oberflächenwassermengen zu messen und zu dokumentieren. Gemäß DepV Anhang 5 Kap. 3.2
kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abweichungen hinsichtlich Umfang und Häufigkeit fest-
gelegt werden.
Eine Erfassung der Oberflächenwassermengen im Rahmen der Ableitung in das Retentionsbecken soll
nicht erfolgen, da dieses aufgrund des zu installierenden Entwässerungssystems und der zusätzlichen
technischen Einrichtungen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen wird. Die Aufstellung einer
Wasserhaushaltsbilanz ist mit der erforderlichen Genauigkeit aufgrund der Komplexität der Gesamtan-
lage mit unterschiedlichen Zwischenbetriebszuständen nicht möglich.
Zum Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung in den einzelnen Phasen wird ein separater An-
trag zusammen mit diesen Unterlagen zum Planfeststellungsantrag vorgelegt.
Antrag auf Verzicht der Temperaturmessungen im Basisabdichtungssystem gemäß DepV An-
hang 5
Gemäß der DepV Anhang 5 sind in der Ablagerungsphase bis zu einer Überdeckung von 5 m (Häufig-
keit alle 6 Monate) und bei besonderen Vorkommnissen Temperaturmessungen im Deponiebasisab-
dichtungssystem durchzuführen. Hierzu sind durchgehende Temperaturprofile in den Sickerwasserlei-
tungen zu erstellen und zu dokumentieren. Gemäß DepV Anhang 5 Kap. 3.2 kann mit Zustimmung der
zuständigen Behörde Abweichungen hinsichtlich Umfang und Häufigkeit festgelegt werden.
Die Temperaturmessungen sollen nicht erfolgen, da ausschließlich mineralisches Deponat, dass die
Zuordnungswerte der DepV für Deponieklasse DK I einhält, zur Ablagerung zugelassen ist. Dieses Ma-
terial ist weder chemisch noch biologisch aktiv, sodass Reaktionen im Abfall mit signifikanten Wärme-
entwicklungen vollständig ausgeschlossen werden können.
Zum Verzicht der Temperaturmessungen im Basisabdichtungssystem in den einzelnen Deponieab-
schnitten und Bauabschnitten wird ein separater Antrag zusammen mit diesen Unterlagen zum Plan-
feststellungsantrag vorgelegt.
Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gemäß KrWG § 37
Für die zur Planfeststellung beantragte Errichtung und der Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 der De-
ponie Am Wiemersgrund wird eine Zulassung auf vorzeitigen Baubeginn der Errichtung des Basisab-
dichtungssystems im Bereich des Deponieabschnittes DA 3 gemäß § 37 KrWG beantragt. Dieser vor-
zeitige Baubeginn bezieht sich auf vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des Deponieabschnittes DA
3 und die Weiterverfüllung im Bereich des Deponieabschnitts DA 2.
Der Bau und die Verlegung der Dichtungskomponenten sind hierbei witterungsbedingten Zwängen ge-
mäß den Vorgaben der entsprechenden BAM – Zulassungen und Vorgaben der entsprechenden Bun-
deseinheitlichen Qualitätsstandards - BQS – unterworfen. Aus diesem Grund sollen alle vorziehbaren
Arbeiten, die die Grundlage für die Herstellung des Basisabdichtungssystems darstellen, im Frühjahr
2018 realisiert werden, wenn ein Dichtungsbau aus Witterungsgründen noch nicht möglich ist.
Außerdem soll bis zur Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes der Deponieabschnitts DA 2 weiter zur
Ablagerung von DK I - Abfällen über das genehmigte Endverfüllniveau hinaus betrieben werden. Derzeit
ist die Endverfüllung mit einer Böschungsneigung von 1 : 3 genehmigt. Diese Endverfüllung stellt auch
die Endkubatur nach Verfüllung des Deponieabschnitts DA 2 und Herstellung des Oberflächenabdich-

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 12 www.sweco-gmbh.de
tungssystems dar. Zum Weiterbetrieb der Deponie soll als Abschlussböschung des Deponieabschnitts
DA 2 eine Arbeitsböschung mit einer Neigung von 1 : 1,5 hergestellt werden.
Folgende Arbeiten werden als unkritische Arbeiten angesehen und daher zum vorzeitigen Baubeginn
beantragt:
· Weiterbetrieb des Deponieabschnitts DA 2 mit Herstellung der südlichen Böschung als Arbeits-
böschung mit einer Neigung von 1 : 1,5
· Verfüllung des südlichen Wasserbereiches
· Freiräumungsarbeiten im gesamten Erweiterungsbereich des Deponieabschnitts DA 3
· Profilierung der Deponieaufstandsfläche im Erweiterungsbereich des Deponieabschnitts DA 3
· Herstellung des Feinplanums im Bereich des 1. Bauabschnitts des Deponieabschnitts DA 3
· Bau des Probefeldes für das Basisabdichtungssystem
· Freilegung des Anschlusses an das vorhandene Basisabdichtungssystem im Bereich des 1.
Bauabschnitts des Deponieabschnitts DA 3
Für den vorzeitigen Baubeginn mit der Durchführung der zuvor beschriebenen Arbeiten wird ein separa-
ter Antrag zusammen mit diesen Unterlagen zum Planfeststellungsantrag vorgelegt.
2.12 Nichttechnische Zusammenfassung der beantragten Maßnahme
Die nichttechnische Zusammenfassung der beantragten Maßnahme zur Errichtung, dem Betrieb und
dem späteren Abschluss der Deponie Am Wiemersgrund dient zur Veranschaulichung der beabsichtig-
ten Maßnahme und zur zusammenfassenden Darstellung.
Beschreibung des Standortes
Der Deponiestandort der Deponie Am Wiemersgrund besteht aus dem vorhandenen Eingangsbereich
mit der nördlichen Zufahrt und dem Deponiekörper. Der Eingangsbereich besteht aus einem Betriebs-
und Sozialgebäude, einer Waageanlage sowie zugehörigen betrieblichen und infrastrukturellen Einrich-
tungen, die für den ordnungsgemäßen Deponiebetrieb erforderlich sind und den Betriebs- und Verkehrs-
flächen mit direktem Anschluss an die nördliche Zufahrt.
Der Deponiekörper besteht aus dem Deponiealtteil (CFK – Altteil), der bereits abgedeckt und bewach-
sen ist und dem Deponiekörper mit den Deponieabschnitten DA 1 und DA 2. Der Deponieabschnitt DA 1
ist verfüllt und weitgehend abgedeckt und rekultiviert. Der Deponieabschnitt DA 2 wird derzeit in zwei
Abschnitten verfüllt und ist bis auf ein geringes Restvolumen bis zur genehmigten Endverfüllniveau ver-
füllt.
In der nachfolgenden Abbildung ist der Deponiestandort mit den einzelnen Teilbereichen dargestellt.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 13 www.sweco-gmbh.de
Der Eingangsbereich befindet sich im Norden des gesamten Standortes. Hier sind neben einem Be-
triebs- und Sozialgebäude für das im Standortbereich tätige Personal auch eine Waage, Kontroll- und
Überwachungseinrichtungen für die angelieferten Abfälle, Containerstellflächen, eine Sicherungsfläche
und Umladeeinrichtungen für Abfälle und Wertstoffe vorhanden.
Der Standort der Deponie Wiemersgrund befindet sich im Bereich einer ehemaligen Kiesgrube.
Die wasserrechtliche Erlaubnis vom 03.10.1963 erlaubt die Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube durch
Verkippung, hierzu konnten silikatische und mineralische Rückstände der verarbeiteten Rohsteinsalze
sowie Ascherückstände aus den Steinkohlen- und Braunkohlenkesseln der Chemischen Fabrik Kalk
abgelagert werden.
Mit der wasserrechtlichen Genehmigung vom 16.02.1965 wurde eine Erweiterung der zur Verkippung
zugelassenen Materialien um Erdaushub, Bauschutt, Asche und kohlensauren Kalk zugelassen. Diese
Erlaubnis war an Randbedingungen gebunden, die bis zum Frühjahr 1967 erfüllt waren.
Mit dem Antrag vom 25.07.1967 wurde durch die Chemische Fabrik Kalk unter anderem die Verkippung
von Papier und Verpackungsmaterialien in offenen und mit wassergefüllten Teilbereichen der ehemali-
gen Kiesgrube beantragt. Die bis 1980 befristete Erlaubnis wurde unter der Voraussetzung erteilt, das
die offene Wasserfläche nach Südosten hin von dem sich anschließenden Wasserschutzgebiet durch
einen Damm getrennt wird.
Die Verkippung vorgenannter Materialien erfolgte bis 1987. Die verbleibende  Kiesgrube wurde an-
schließend in dem Zeitraum zwischen 1987 und 1996 als Werksdeponie der Chemischen Fabrik Kalk
zur Ablagerung von produktionsspezifischen Reststoffen aus der Sodaherstellung (vorrangig Kalk und
Salzrückstände) genutzt. Weiterhin wurden Abbruchmaterialien und Aschen, die im Werksbereich der
Chemischen Fabrik Kalk anfielen, abgelagert. Parallel zum Deponiebetrieb wurde Bodenaushub zur
Verfüllung der angrenzenden Seefläche in der ehemaligen Kiesgrube eingebaut.
Grundsätzliche genehmigungsrechtliche Grundlage für die Einrichtung und Betrieb der Deponie ist die
Abfallrechtliche Genehmigung des Oberstadtdirektors der Stadt Köln vom 24.11.1992. Diese abfallrecht-
Gesamtstandort einschließ-
lich südlicher Wasserfläche

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 14 www.sweco-gmbh.de
liche Plangenehmigung beinhaltet die Ablagerung von mineralischen Rückständen aus der Bau-
schuttaufbereitung, Bodenaushub, Asbest-Zementabfälle, Asbest-Zement-Stäube, Asbestabfälle,
Spritzasbest und Rückstände aus der Aufbereitung von Kalisalzen, Kalkschlämmen mit schädlichen
Verunreinigungen, Straßenkehricht sowie Rückstände aus der Siel-, Kanalisations- und Gullireinigung
sowie Sandfangrückstände.
Im Bereich der Südböschung der Altdeponie wurde eine Zwischenabdichtung errichtet und der Weiter-
betrieb der Ablagerung als DK I – Deponie auf der Grundlage des Genehmigungsbescheides des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln vom 14.03.2013 durchgeführt. Die Zwischenabdich-
tung wird entsprechend des fortlaufenden Deponiebetriebes im Rahmen der genehmigten Fläche suk-
zessiv erweitert.
Die derzeit durchgeführte Verfüllung des im südlichen Teilbereiches des Deponiegeländes befindlichen
Sees basiert auf der Genehmigung vom 19.06.1996, ergänzt durch weitere Änderungsbescheide vom
z.B. 29.12.1996, 26.05.1999, 28.09.2001. Die Verfüllung erfolgt mit Boden, der die Zuordnungswerte Z 0
nach LAGA M 20 einhält.
Die Deponiealtteil (CFK – Altteil) befindet sich im nördlichen Flächenbereich. Der Deponiekörper ist
oberflächig mit Boden abgedeckt und mit Bäumen, Büschen und niedrigem Bewuchs flächendeckend
bewachsen. Die Befahrung des Deponiekörpers erfolgt über Bermen, die teilweise mit Schotter befestigt
sind. Besondere Einrichtungen sind auf dem Deponiekörper nicht vorhanden.
Im direkten südlichen Anschluss an den Deponiealtteil befindet sich der Deponieabschnitt DA 1, der aus
3 Ablagerungsbereichen besteht. Der Deponieabschnitt dient für die Entsorgung von schwach belaste-
ten mineralischen Abfällen und ist bereits endverfüllt. Die beiden Flankenbereiche des Deponieab-
schnitts sind bereits abgedeckt und rekultiviert.
Südlich des Deponieabschnitts DA 1 wird derzeit der Deponieabschnitt DA 2 in 2 Unterabschnitten als
DK I – Deponie entsprechend den Vorgaben der DepV betrieben. Der Deponieabschnitt endet am südli-
chen Ausbauende mit einem Abschlussdamm.
Südlich des Deponieabschnitts DA 2 befindet sich die Fläche für den zukünftigen Deponieabschnitt DA
3. Die in diesem Flächenbereich genehmigte Seeverfüllung ist weitgehend abgeschlossen, lediglich die
genehmigte Endprofilierung muss noch hergestellt werden. Diese Fläche ist weitgehend eben. Im süd-
östlichen Randbereich befindet sich ein Wasserbereich, der analog zu der genehmigten Seeverfüllung
verfüllt und als Deponieaufstandsfläche hergestellt werden soll. Im Bereich der Seeverfüllung ist kein
signifikanter Bewuchs aufgrund des kontinuierlichen Baubetriebes vorhanden. Im Wasserbereich sind
niedriger Bewuchs und Büsche sowie teilweise auch Bäume vorhanden, im südlichen Randbereich be-
finden sich auch höherer Bäume und älterer Bewuchs.
Der Deponieabschnitt DA 3 beinhaltet den Flächenbereich der genehmigten Seeverfüllung sowie die
derzeit noch vorhandene im südöstlichen Flächenbereich vorhandene offene Wasserfläche.
Die Erweiterungsfläche für den Deponieabschnitt DA 3 wird im Norden durch die anstehende Betriebs-
böschung des Deponieabschnitts DA 2, im Osten durch die Eisenbahntrasse, im Süden durch den alten
Waldbestand und den Poller Holzweg und im Westen durch den Schutzwall mit dem dahinter liegenden
Gewerbegebiet begrenzt. Durch die vorhandenen Deponiekörper ist die Erweiterungsfläche in nördliche
Richtung vollständig sichtverschattet.
Der Untergrund besteht aus Auffüllböden sowie in Teilbereichen vor längerer Zeit eingebrachten minera-
lischen Ablagerungen und hierunter aus Wechsellagen von bindigen und weniger bindigen Böden. Das
Grundwasser steht oberflächennah auf einem maximalen Niveau von + 42,50 m NN an. Der Auffüllbo-
den wurde im Rahmen der genehmigten Seeverfüllung eingebaut, die Verfüllung ist bis zu einem Niveau

2        Angaben zur Antragstellung
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von + 43,50 m NN genehmigt. Im südöstlichen Randbereich befindet sich noch eine Wasserfläche, die
im Zuge der Herstellung der Deponieaufstandsfläche auch mit Auffüllboden verfüllt werden soll.
Der für die Erweiterung vorgesehene Flächenbereich ist hinsichtlich der in der Deponieverordnung
(DepV) vorgegebenen Standortkriterien für die Errichtung und den Betrieb einer DK I – Deponie grund-
sätzlich geeignet.
Notwendigkeit der Anlage
Eine spezifisch für das Land NRW und den Regierungsbezirk Köln erarbeitete Prognose bezüglich der
Mengenentwicklung von anfallenden DK I – Abfällen ergibt für die Zukunft eine dringende Notwendig-
keit, eine Deponie im südlichen und rechtsrheinischen Stadtgebiet der Stadt Köln und dem hierzu gehö-
renden weiteren Umland zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zu betreiben. Die Deponie Am
Wiemersgrund soll vorrangig Abfälle aus dem Großraum Köln und den benachbarten Kreisen und kreis-
freien Städten aufnehmen. Derzeit wird von einem vorrangigen Einzugsgebiet mit einem Radius von ca.
50 km bis ca. 100 km zum Deponiestandort ausgegangen.
Mit der Inbetriebnahme des Deponieabschnitts DA 3 der Deponie Am Wiemersgrund werden sich die
angelieferten Abfallmengen mindestens entsprechend der derzeitigen Abfallanlieferungssituation ein-
stellen. Derzeit wird jedoch von einer Abfallanlieferungsmenge von etwa 200.000 t/a bis etwa 400.000
t/a ausgegangen, da entsprechende Deponiekapazitäten im Stadtgebiet von Köln sowie im rechtsrheini-
schen Gebiet von Köln und dem direkten Umland nicht vorhanden ist.
Nach der vollständig durchgeführten Deponieerweiterung besteht bei dem zur Verfügung zu stellenden
Deponievolumen von ca. 2.687.000 m³ voraussichtlich bis ca. 2042 eine Entsorgungsmöglichkeit für die
im direkten Umland anfallenden DK I – Abfälle.
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt
Für die Einrichtung und Betrieb einer Deponie werden in der Deponieverordnung (DepV) Eignungskrite-
rien an den Standort definiert. Durch die Einhaltung dieser Eignungskriterien soll sichergestellt werden,
dass das Wohl der Allgemeinheit gemäß § 15 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht beeinträch-
tigt wird.
Die Deponieerweiterung erfolgt entsprechend den in der Deponieverordnung (DepV) vorgegebenen
Anforderungen an die technischen Einrichtungen und den Vorgaben für die Durchführung des Deponie-
betriebes und der Überwachungsmaßnahmen. Damit ist sichergestellt, dass der aktuelle Stand der
Technik eingehalten wird und somit die Schutzgüter effektiv und optimal bezüglich der Errichtung und
des Betriebes der Deponie geschützt sind.
Die in der DepV geforderten Standortvoraussetzungen gewährleisten einen Abstand von mindestens 1
m zwischen dem höchsten zu erwartenden Grundwasser und der Deponieaufstandsfläche und einen
ausreichenden Schutzabstand zu besonders geschützten oder schützenswerten Flächen sowie zu sen-
siblen Gebieten. Eine Gefahr von Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen, Erdfällen, Hang-
rutschen oder Lawinen besteht im Standortbereich ebenfalls nicht. Außerdem ermöglicht der Standort
auch dauerhaft die Ableitung von auf dem Basisabdichtungssystem gesammelten Sickerwassers in
freiem Gefälle aus dem Deponiekörper heraus.
Der vorhandene Untergrund erfüllt nicht in vollem Umfang die in der DepV formulierten Anforderungen
an eine geologische Barriere, sodass diese durch eine technische Barriere ersetzt werden muss. Die
technische Barriere besteht aus einer mindestens 1,0 m mächtigen gering durchlässigen Tondichtung,
die in einem theoretisch möglichen Versagensfall des Basisabdichtungssystems eine zusätzliche Ab-
dichtung gegenüber dem Untergrund und dem Grundwasser darstellt. Der eingebaute Ton ist außerdem

2        Angaben zur Antragstellung
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in der Lage, Schadstoffe dauerhaft anzulagern und dadurch ein Abfließen in den Untergrund und in das
Grundwasser wirkungsvoll zu verhindern.
Vorgenannte erfüllte Standortvoraussetzungen sind Bestandteil des Multibarrierensystems, das umfäng-
lich für den bestehenden Deponieabschnitt DA 2 sowie für den neuen Deponieabschnitt DA 3 umgesetzt
wird. Die Kriterien zur Standortvoraussetzung sind gegeben. Daneben werden als technische Barrieren
ein Basisabdichtungssystem und nach Endverfüllung der Deponie ein Oberflächenabdichtungssystem
hergestellt. Hierdurch soll der Sickerwasseraustrag und Schadstoffaustrag ausgeschlossen und durch
das Oberflächenabdichtungssystem der Wassereintrag in den Deponiekörper dauerhalft vermieden
werden. Die Oberflächenabdichtung wird zum Schutz der Dichtungselemente und zur Gewährleistung
einer standortangepassten Rekultivierung mit Rekultivierungsboden überdeckt. Nach der Endverfüllung
und Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems wird der Deponiekörper wieder rekultiviert, die
Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplans standortgerecht mit
regional typischem Bewuchs.
Der Deponiebetrieb wird so organisiert und durchgeführt, dass Emissionen auf ein Minimum reduziert
werden.
Nach dem Deponieabschluss wird die Deponie in die Stilllegungs- und abschließend in die Nachsorge-
phase überführt. In der Nachsorgephase wird das in der DepV vorgegebenen Untersuchungs- und Kon-
trollprogramm regelmäßig durchgeführt, um frühzeitig auf Änderungen und / oder Störungen reagieren
zu können und so Schädigungen der Umwelt durch Emissionen sicher zu vermeiden.
Durch die konsequente Umsetzung des Multibarrierenkonzeptes wird ein umfassender Schutz der Um-
welt gewährleistet und die Umwelt schädigende Emissionen dauerhaft verhindert.
Technische Einrichtungen und geplante Baumaßnahme
Die Errichtung des Deponieabschnitts DA 3 und der Weiterbetrieb als DK I - Deponie wird mit folgenden
technischen Einrichtungen realisiert :
· technische Barriere als Tondichtung mit einer Mächtigkeit von mindestens 1,0 m, die techni-
sche Barriere wird anstatt der standortspezifisch erforderlichen geologischen Barriere, die in
der geforderten Qualität jedoch nicht ansteht, eingebaut; die technische Barriere hat nach dem
Einbau eine sehr geringe Durchlässigkeit und ist in der Lage, Schadstoffe dauerhaft anzula-
gern und somit einem langfristigen Schadstoffaustrag vorzubeugen; die technische Barriere
wird im Basisbereich als auch auf den zu überbauenden Böschungen im Übergang zum De-
ponieabschnitt DA 2 und in den Randbereichen aufgebracht
· Basisabdichtungssystem bestehend aus einer Dichtungskomponente (Kunststoffdichtungs-
bahn) und gegebenenfalls zugehörigen Schutzlagen (Schutzvliese oder feinkörnige minerali-
sche Böden) ober- und unterhalb der Dichtungskomponente, Entwässerungsschicht (Kies-
schicht mit integrierten Dränagerohren) oberhalb der Dichtungskomponente; die Komponen-
ten für das Basisabdichtungssystem haben generell eine Zulassung oder sind für den spezifi-
schen Anwendungsfall untersucht und von einem unabhängigen Prüflabor als geeignet einge-
stuft worden
· Deponieentgasung wird nicht vorgesehen, da ausschließlich mineralische Abfälle zur Abla-
gerung kommen
· Sickerwasserentwässerung erfolgt im Basisbereich über den mineralischen Flächenfilter; in
der Basis wird ein Dachprofil vorgesehen, über das das Sickerwasser zu den in den jeweiligen
Kehlen angeordnete Dränagerohr abfließen kann; die Dränagerohre in der Basis sind von Ab-
schnittsmitte in Richtung Osten als auch von Abschnittsmitte in Richtung Westen mit Gefälle

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 17 www.sweco-gmbh.de
angeordnet und münden im östlichen und westlichen Deponierandweg in Sickerwassersam-
melschächte; zur Unterhaltung und Kamerabefahrung ist eine Zugänglichkeit über die Revisi-
onsschächte gegeben; insgesamt werden 6 Dränageleitungen mit Abständen untereinander
von 30 m bis 42 m vorgesehen; die beiden Sickerwassersammelleitungen werden am süd-
westlichen Geländetiefpunkt zusammengeführt und über ein Sickerwasserpumpwerk dem
vorhandenen Abwasserkanal zugeführt
· Sickerwasserableitung erfolgt über das südwestlich des Deponiekörpers angeordneten Si-
ckerwasserpumpwerk, an denen die beiden Sammelleitungen angeschlossen werden; die
Sammelleitungen verlaufen mit Gefälle im Westen, Osten und Süden um den Deponieab-
schnitt DA 2 herum und sind mit Revisionsschächte ausgestattet; über diese Sickerwasser-
sammelschächte können die Dränageleitungen als auch die Sammelleitung mit einer Kamera
befahren und auch im Bedarfsfall gereinigt werden; von dem südwestlichen Sickerwasser-
sammelschacht verläuft eine Sammelleitung zu dem Sickerwasserpumpwerk mit vorgeschal-
tetem Speicherraum; die weitere Ableitung erfolgt über eine doppelwandige Druckleitung zu
dem südlich des Pumpwerks gelegenen öffentlichen Abwasserkanal; die Ableitung in den Ab-
wasserkanal erfolgt über eine entsprechende Steuerung der Pumpen gedrosselt
· Betriebsabschnitte unterteilen den Bereich des Deponieabschnitts DA 3 entsprechend der
Vorhaltung für die erforderlichen Ablagerungsmengen, damit eine großflächige Offenlage von
Ablagerungsbereichen zur Reduzierung der Sickerwasserneubildungsrate möglichst vermie-
den wird; insgesamt werden 3 Betriebsabschnitte vorgesehen, die sich von Norden in Rich-
tung Süden weiter entwickeln; somit kann mit Verfüllung des Deponieabschnitts DA 2 die wei-
tere Verfüllung direkt im Anschluss hieran erfolgen; innerhalb der Betriebsabschnitte erfolgt
die Verfüllung von Westen in Richtung Osten mit einer bei Bedarf weiteren Unterteilung in Un-
terabschnitte; die Betriebsabschnitte orientieren sich hierbei an den jeweiligen Entwässe-
rungsabschnitten mit der Zuordnung zu den Einzugsgebieten der Dränageleitungen und dem
etwa in der Mitte des Deponieabschnitts DA 3 in Nord – Süd – Richtung verlaufenden Grat
· Betriebswege und Betriebsflächen werden asphaltiert und geschottert ausgeführt; die Zu-
fahrt, die von Norden über das Deponiegelände verläuft als auch die im Süden neu herzustel-
lende Zufahrt sind bzw. werden auf Teilstrecken in Asphaltbauweise hergestellt, um eine Rei-
nigung zu vereinfachen; die über die vorhandenen und abgeschlossenen Deponieabschnitte
verlaufenden Bermen werden beibehalten; alle übrigen Betriebswege und Bermen werden nur
mit Schotter befestigt; auf dem endverfüllten und oberflächig gedichteten Deponieabschnitt DA
3 wird eine Berme als Betriebsweg für die spätere Unterhaltung in der Nachsorgephase ange-
ordnet
· Entwässerungseinrichtungen werden als Entwässerungsgräben, die parallel zu den Be-
triebswegen und Bermen angeordnet werden, ausgeführt; die Entwässerungsgräben sind ge-
dichtet und je nach Gefälle befestigt; zur Schaffung von Vernässungsbereichen als Habitate
werden in den Entwässerungsgräben Aufweitungen und selbstentwässernde Staukörper in
naturnaher Ausführung vorgesehen; die Entwässerungsgräben enden in dem am südwestli-
chen Geländetiefpunkt angeordneten Sedimentationsbecken und nachfolgend angeordnetem
Retentionsbecken; das Sedimentationsbecken wird mit einem Dauerstau ausgeführt, um das
zulaufende Wasser zu beruhigen, sodass sich Schwebstoffe und Sedimente absetzen kön-
nen; das Sedimentationsbecken wird gedichtet ausgeführt und hat als Ablauf ein Mönchsbau-
werk mit variabel einstellbarer Stauhöhe und zusätzlich einen Notüberlauf; das Retentionsbe-
cken wird als nicht besonders gedichtetes Erdbecken hergestellt und dienen zur Drosselung
des zulaufenden Wassers; das Retentionsbecken wird als Versickerungsbecken ausgeführt, in
dem das gesamte gefasste Oberflächenwasser über eine Versickerung mit belebter Bodenzo-
ne wieder dem Grundwasser zugeführt wird

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 18 www.sweco-gmbh.de
· Oberflächenabdichtungssystem nach Verfüllung der Deponie bzw. einzelnen Betriebsab-
schnitte bestehend aus einer Dichtungskomponente (Kunststoffdichtungsbahn) und gegebe-
nenfalls zugehörigen Schutzlagen (Schutzvliese oder feinkörnige mineralische Böden) ober-
und unterhalb der Dichtungskomponente, Entwässerungsschicht (Kiesschicht oder Dränage-
bahn) oberhalb der Dichtungskomponente; zum Schutz der Dichtungskomponenten und zur
Gewährleistung der vorgesehenen Rekultivierung wird oberhalb der Entwässerungsschicht
Rekultivierungsboden eingebaut; die Komponenten für das Oberflächenabdichtungssystem
haben generell eine Zulassung oder sind für den spezifischen Anwendungsfall untersucht und
von einem unabhängigen Prüflabor als geeignet eingestuft worden
· Abdichtung des Deponieabschnitts DA 2 ist nicht erforderlich, da beide Deponieabschnitte
als DK I – Deponien entsprechend den Vorgaben der DepV betrieben werden
Die Ausführung der Dichtungssysteme erfolgt nach dem Stand der Technik und entsprechend den Vor-
gaben der DepV.
Die Baumaßnahme ist in Bauabschnitte unterteilt, die Realisierung erfolgt von Norden in Richtung Sü-
den sowie innerhalb der Betriebsabschnitte von Westen in Richtung Osten und beinhaltet für die Her-
stellung der Betriebsabschnitte 3 Bauabschnitte und für die Herstellung des Oberflächenabdichtungs-
systems ebenfalls 3 Bauabschnitte. Die Bauabschnitte für die Herstellung der Basis- und der Oberflä-
chenabdichtungssysteme sollen nach Möglichkeit zusammen realisiert werden, um wirtschaftliche, be-
triebliche und umweltrelevante Synergien nutzen zu können. Weitere Unterteilungen der Bauabschnitte
können außerdem jederzeit umgesetzt werden.
Standortverfügbare Böden sind nicht vorhanden, zur Herstellung der Auffüllungen, der Profilierungen
und der Rekultivierungsschicht müssen die Böden in der geforderten Qualität angeliefert werden.
Deponiebetrieb
Der Deponiebetrieb ist in 3 Betriebsabschnitten vorgesehen, die Verfüllung erfolgt hierbei von Norden in
Richtung Süden. Als Betriebsabschnitte werden die Flächenbereiche bezeichnet, auf denen eine geord-
nete Ablagerung von Abfällen auf gedichteten Basisflächen erfolgen kann. Die Betriebsabschnitte wer-
den jeweils bis zur genehmigten Endverfüllhöhe betrieben, die jeweils südliche Abfallböschung stellt
hierbei die Betriebsböschung dar, an die der jeweils nachfolgende Betriebsabschnitt angeschlossen
werden soll. Der 1. Betriebsabschnitt beinhaltet 2 Dränageleitungen, der 2. und 3. Betriebsabschnitt
schließen im Süden hieran an und beinhalten ebenfalls jeweils zwei Dränageleitung.

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 19 www.sweco-gmbh.de
In dem nachfolgenden Lageplanausschnitt sind die einzelnen Betriebsabschnitte dargestellt :
Die Eingangskontrolle und Verwiegung erfolgt analog zum Betrieb des Deponieabschnitts DA 2 im vor-
handenen Eingangsbereich. Alle für den Deponiebetrieb erforderlichen Einrichtungen sind bereits vor-
handen und können für den Deponiebetrieb genutzt werden.
Der Deponiebetrieb wird entsprechend den Vorgaben der DepV durchgeführt. Die Abfalleinlagerung
erfolgt mit einer Raupe und/oder Radlader und bei Bedarf mit einem Walzenzug, um die erforderliche
Verdichtung zu gewährleisten. Der Abfalleinbau erfolgt zur Minimierung von Emissionen möglichst klein-
räumig.
Die Durchführung des Deponiebetriebes erfolgt durch speziell geschultes Personal. Für das Leitungs-
personal gelten die Vorgaben der DepV.
Technische, betriebliche und zeitliche Fakten
Der Deponieabschnitt DA 3 weist hinsichtlich der Ausführung, des Betriebes und der Laufzeiten folgen-
de wesentliche Spezifikationen auf :

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 20 www.sweco-gmbh.de
Flächengrößen
Gesamtfläche ca. 24,1 ha
basisgedichtete Fläche (neu) ca. 9,31 ha
Fläche für Randdämme und Infrastruktur (neu) ca. 0,79  ha
1. Betriebsabschnitt Basisfläche ca. 2,20 ha
2. Betriebsabschnitt Basisfläche ca. 3,40 ha
3. Betriebsabschnitt Basisfläche ca. 3,68 ha
Abfallmengen
Mengenprognose für DK I – Abfälle ca. 200.000 to/a bis ca. 400.000 to/a
abzulagerndes Volumen mind. 125.000 m³
gesamtes Deponienutzvolumen ca. 2.687.000 m³
Nutzvolumen 1. Betriebsabschnitt BA 1.1 ca. 363.000 m³
Nutzvolumen 1. Betriebsabschnitt BA 1.2 ca. 484.000 m³
Nutzvolumen 2. Betriebsabschnitt BA 2.1 ca. 382.000 m³
Nutzvolumen 2. Betriebsabschnitt BA 2.2 ca. 593.000 m³
Nutzvolumen 3. Betriebsabschnitt BA 3.1 ca. 347.000 m³
Nutzvolumen 3. Betriebsabschnitt BA 3.2 ca. 518.000 m³
Laufzeiten
geplante Laufzeit bei den prognostizierten Abfallmengen ca. 20 Jahre
geplante Deponiestilllegung ca. im Jahr 2042
betriebliche Daten
Bezeichnung Jahr Ablagerungsvolumen Bemerkungen
2017 Planfeststellungsverfahren
BA 1.1 2018 Errichtung - BAS 1.1
2019 125.000 m³ Inbetriebnahme
2020 250.000 m³
2021 375.000 m³ Errichtung – BAS 1.2
BA 1.2 2022 500.000 m³
2023 625.000 m³
2024 750.000 m³ Errichtung – BAS 2.1
BA 2.1 2025 875.000 m³
2026 1.000.000 m³ Errichtung – OFA 1
2027 1.125.000 m³ Errichtung - BAS 2.2
BA 2.2 2028 1.250.000 m³
2029 1.375.000 m³
2030 1.500.000 m³
2031 1.625.000 m³
2032 1.750.000 m³ Errichtung – BAS 3.1
BA 3.1 2033 1.875.000 m³
2034 2.000.000 m³ Errichtung - OFA 2
2035 2.125.000 m³ Errichtung – BAS 3.2
BA 3.2 2036 2.250.000 m³
2037 2.375.000 m³
2038 2.500.000 m³
2039 2.625.000 m³
2040 2.687.000 m³ Endverfüllung der Deponie
2041 Errichtung OFA 3 - Stilllegung
2042 Beginn Deponienachsorge

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 21 www.sweco-gmbh.de
Die Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme werden nur für den jeweils zugeordneten Betriebsab-
schnitt hergestellt. Der Ausbau erfolgt sukzessiv für jeden Betriebsabschnitt. Das Oberflächenabdich-
tungssystem wird ebenfalls auf jeden verfüllten Betriebsabschnitt aufgebracht.
Stilllegung und Nachsorge
Mit Fertigstellung der genehmigten Endverfüllung wird die Deponie stillgelegt und nach Herstellung des
Oberflächenabdichtungssystems in die Nachsorgephase überführt. Die Überwachung der Deponie und
die durchzuführenden Kontrollen, Wartungsarbeiten und Messungen werden anhand von Überwa-
chungs- und Maßnahmenplänen durchgeführt und dokumentiert.
Die Nachsorgephase erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kriterien zur Entlassung aus der Nach-
sorge durch die Deponie erfüllt und die zuständige Genehmigungsbehörde den Abschluss der Nachsor-
ge feststellt. Grundsätzlich dürfen zu diesem Zeitpunkt keine Emissionen, die die Umwelt schädigen
können, aus dem Deponiekörper austreten.
2.13 Kurzdarstellung der Zulassungsvoraussetzungen
Anlagen 4-1 Umweltverträglichkeitsstudie
Gemäß KrWG § 36 Abs. 1 bestehen folgende Zulassungsvoraussetzungen für den Planfeststellungsbe-
schluss für die Errichtung und Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 und dem Weiterbetrieb der Deponie
Am Wiemersgrund als DK I - Deponie :
Sicherstellung, dass das Wohl der Allgemeinheit gemäß den Vorgaben des KrWG § 15 Abs.
2 nicht beeinträchtigt wird, insbesondere Gefahren für die Schutzgüter nicht hervorgerufen
werden können
Eine Prognose über mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens liegt als Anlage 4-1 diesen
Unterlagen zum Planfeststellungsantrag bei.
Nach den Vorgaben von § 15 Abs. 2 KrWG entsteht eine Beeinträchtigung des Wohles der All-
gemeinheit insbesondere dann, wenn
 1. die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt wird,
 2. Tiere und Pflanzen gefährdet werden,
 3. Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst werden,
 4. schädliche Umwelteinheiten durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden,
 5. die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht beachtet
oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht
berücksichtigt werden oder
 6. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in sonstiger Weise gefährdet oder gestört wird.“
In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS siehe Anlage 4-1) wird dargelegt, dass die benannten
Kriterien durch das geplante Vorhaben nur unerheblich beeinträchtigt werden. Im Einzelnen ist
dies folgendermaßen zu begründen :

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 22 www.sweco-gmbh.de
1. Die Gesundheit der Menschen wird nicht beeinträchtigt, da
· keine siedlungsnahen Freiräume beansprucht werden,
· keine bedeutsame Störung der Erholungsnutzung erfolgt,
· die Deponie-Erweiterung auf der siedlungsabgewandten Seite realisiert wird,
· das Grundwasser durch Schutzvorkehrungen (Basisabdichtungssystem, gezielte Si-
ckerwasserfassung, organisierter Deponiebetrieb, gezielte Fassung und Ableitung
von belastetem Oberflächenwasser, Oberflächenabdichtungssystem) vor einer Ver-
schlechterung der Qualität bewahrt wird.
2. Tiere und Pflanzen werden nur in unerheblichem Maß gefährdet, da
· geeignete vorgezogene Maßnahmen für betroffene Tierarten durchgeführt werden;
es werden Ersatzhabitate geschaffen und vorhandene Biotopstrukturen optimiert,
· der Baubeginn jahreszeitlich so angesetzt wird, dass mobile Tierarten das Baufeld
verlassen können bzw. dass Vogelbrutzeit und Jungenaufzucht vorbei sind,
· Gehölzrodung, Baufeldfreimachung und Deponieerschließung und Deponieverfüllung
abschnittsweise erfolgen,
· überwiegend Pioniervegetation und junger Sukzessionswald beansprucht wird, die
auch im natürlichen Sukzessionsprozess im Verlauf der nächsten Jahre verschwin-
den / überwachsen würden.
3. Gewässer oder Böden werden nicht schädlich beeinflusst, da
· durch eine Reihe von Vor- und Nachsorgemaßnahmen (Basisabdichtung, geordneter
Deponiebetrieb, gezielte Fassung und Ableitung von belasteten Wässern, Oberflä-
chenabdichtung) eine Beeinträchtigung des relativ hoch anstehenden Grundwassers
vermieden wird,
· eine kontrollierte Sickerwasserfassung mit Ableitung zur Kläranlage erfolgt,
· durch die Anlage von Sedimentationsbecken und Retentionsbecken eine Ver-
schmutzung von Oberflächengewässern vermieden wird,
· auf der Deponieoberfläche keine Versiegelung (mit Ausnahme der Betriebswege) er-
folgt und die Bodenfunktionen durch den Auftrag der mindestens 1 m starken Rekul-
tivierungsschicht weitgehend wiederhergestellt werden.
4. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen entstehen nicht und die
Umwelteinwirkungen durch Lärm sind unerheblich für Mensch und Tier, da
· durch Deponieanlage und Deponiebetrieb keine schädlichen Luftverunreinigungen
entstehen (die Abgasbelastungen der wenigen Baufahrzeuge sind vernachlässigbar),
· keine Deponieausgasung auftritt (es werden keine organischen Abfälle abgelagert),

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 23 www.sweco-gmbh.de
· keine Staubemissionen, die aus den abgelagerten DK I – Abfällen zu erwarten sind
(bei Ablagerung von staubhaltigen Abfällen wird befeuchtet),
· die abgelagerten staubfähigen DK I-Abfälle im Rahmen des Deponiebetriebes abge-
deckt werden,
· nur geringfügige und unerhebliche Lärmemissionen während der Bauzeit und wäh-
rend der Deponie-Betriebszeiten auftreten (siehe Lärmuntersuchung Anlage 4-4).
5. Die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung werden
beachtet; die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städte-
baues werden berücksichtigt
· Im vorgelagerten Regionalplanänderungsverfahren wird nachgewiesen, dass das
geplante Vorhaben den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumord-
nung entspricht. Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans läuft seit Anfang
2016 und soll nach derzeitiger Kenntnis im Jahr 2017 abgeschlossen werden.
· Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege werden berücksichtigt, da das
geplante Vorhaben gegen keine naturschutzrelevanten Grundsätze oder Ziele ver-
stößt und vom Vorhaben beanspruchte Habitate vorgezogen ersetzt oder nach Be-
endigung wiederhergestellt werden. Außerdem entspricht die Deponie-Erweiterung
dem Minimierungsgebot nach § 15 Abs. 1 BnatSchG , indem die Neu-
Inanspruchnahme durch die Anbindung an den bestehenden Deponiekörper erheb-
lich reduziert werden kann.
6. Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wird weder gefährdet noch gestört, da
· der Deponiebetrieb mit dem bisherigen Sicherheitskonzept, ergänzt um die aktuellen
Vorgaben der Deponieverordnung, weitergeführt wird,
· die Deponiefläche eingezäunt und während der Betriebszeiten stets Aufsichtsperso-
nal zugegen ist.
Sicherstellung, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere
Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der Schutzgüter, insbesondere durch bauliche, be-
triebliche oder organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik getrof-
fen wird
Durch die geplanten baulichen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen, die im Weiteren
in diesem Antrag detaillierter beschrieben sind und den in der DepV definierten Anforderungen
mindestens entsprechen, soll sichergestellt werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt ist und ausreichend Vorsorge gegen die Beeinträchtigung der Schutzgüter getroffen wur-
de.
Bei diesen geplanten Maßnahmen zur Vorsorge für die aus der Deponie hervorgehenden mögli-
chen Beeinträchtigungen der Schutzgüter handelt es sich um :
· technische Barriere als Tondichtung anstatt der standortspezifisch erforderlichen
geologischen Barriere stellt ein Dichtungssystem zur Verhinderung von Schadstoffen
im Versagensfall der übrigen Barriere (Basisabdichtungssystem, Böschungsabdich-
tungssystem, Deponiebetrieb, Oberflächenabdichtungssystem) dar; außerdem kann

2        Angaben zur Antragstellung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 24 www.sweco-gmbh.de
der Ton Schadstoffe anlagern und somit einen Austritt in die Umwelt wirkungsvoll
verhindern
· Basisabdichtungssystem besteht aus einer Dichtungskomponente und dem dar-
über angeordneten mineralischen Flächenfilter mit Dränagerohren und dient als
Dichtungssystem zur Verhinderung des Austretens von Schadstoffen in die Umwelt,
insbesondere in den Untergrund
· Deponieentgasung ist für die Deponieerweiterung nicht vorgesehen, da keine orga-
nischen Abfälle abgelagert werden dürfen
· Sickerwasserentwässerungssystem auf den Dichtungssystemen fasst das anfal-
lende Sickerwasser gezielt, verhindert einen Aufstau auf den Dichtungssystemen
und verhindert somit ein Austreten von Schadstoffen in den Untergrund
· Betriebswege und Betriebsflächen werden nach Erfordernis in Asphaltbauweise
ausgeführt, um die Straßenreinigung zu optimieren und um Schadstoffverschleppun-
gen über den Wasser- und Staubpfad zu vermeiden; für den Deponiebetrieb unter-
geordnete Betriebswege werden geschottert ohne weitere Befestigung hergestellt,
die Abrollstrecke für Fahrzeuge, die den Ablagerungsbereich verlassen, wird inner-
halb des jeweiligen Betriebsabschnittes entsprechend des Verfüllfortschrittes ange-
legt und unterhalten; das auf den Abrollstrecken anfallende Wasser wird dem Si-
ckerwasserfassungssystem zugeführt; ein Schadstoffaustrag über den Wasserpfad
mit Beeinträchtigung der Schutzgüter wird hierdurch vermieden
· Entwässerungseinrichtungen gewährleisten eine klare und eindeutige Trennung
von belasteten und unbelasteten Wässern im gesamten Deponiestandortbereich;
das belastete Wasser wird mit dem Sickerwasser der öffentlichen Schmutzwasser-
kanalisation zugeführt; unbelastetes Oberflächenwasser wird über ein Sedimentati-
ons- und anschließendes Retentionsbecken mit Versickerung des Oberflächenwas-
sers in das Grundwasser zur zeitlichen Pufferung und Schwebstoffabscheidung ge-
führt; Schadstoffausträge oder sonstige Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden
hierdurch ausgeschlossen
· Deponiebetrieb erfolgt entsprechend den Vorgaben der DepV mit eingesetztem
qualifiziertem Personal; hierdurch werden Beeinträchtigungen durch Emissionen und
Immissionen mit negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden
· Oberflächenabdichtungssystem besteht aus einer Dichtungskomponente mit Ent-
wässerungseinrichtung und darüber eingebauten Rekultivierungsboden, der eine
Rekultivierung gewährleistet; somit werden Emissionen und Immissionen in der
Nachsorgephase der Deponie unterbunden
Durch die vorgenannten Maßnahmen werden Emissionen und Immissionen, die von dem Depo-
niekörper in der Betriebs- und in der Nachsorgephase ausgehen und eine Beeinträchtigung der
Schutzgüter zur Folge haben können, soweit minimiert, dass negative Auswirkungen auf die
Schutzgüter ausgeschlossen werden können.
Sicherstellung, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, insbesondere
Energie sparsam und effizient verwendet wird
Für die Errichtung der Deponie werden Baufahrzeuge und Baugeräte der neueren Generation
eingesetzt, deren Kraftstoffverbrauch den nationalen und internationalen Kriterien zur Minimierung
von Dieselkraftstoffen genügt. Durch die beabsichtigte Bauausführung und Organisation des pa-

2        Angaben zur Antragstellung
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rallelen Baubetrieb und Deponiebetrieb werden Fahrzeugbewegungen bei den beabsichtigten
Baumaßnahmen und somit auch der Energieverbrauch minimiert.
Im Rahmen der Durchführung des Deponiebetriebes werden ebenfalls kraftstoffsparsame Ein-
baugeräte eingesetzt. Durch regelmäßige betriebliche Optimierungsmaßnahmen soll ein optimaler
Wirkungsgrad zwischen standsicherem und ausreichend verdichtet eingebautem Abfall und dem
hierzu erforderlichen Kraftstoffeinsatz erreicht werden.
Eine umfassende Versorgung des Deponiebetriebes mit elektrischem Strom ist nicht notwendig
und nicht vorgesehen. Abwässer werden im freien Gefälle entwässert, sodass ein Pumpbetrieb
als Regelbetrieb nicht erforderlich ist. Das Sickerwasser muss aufgrund der Höhenverhältnisse in
den vorhandenen Abwasserkanal gepumpt werden, durch den geringen Höhenunterschied sind
die erforderlichen Pumpleistungen vergleichsweise gering. Sonstige elektrische Stromverbraucher
werden auf das erforderliche Minimum eingesetzt und betrieben. Im Rahmen des laufenden De-
poniebetriebes wird dieser Sachverhalt regelmäßig überprüft.
Tatsachen dürfen nicht vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der
für die Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Nachsorge der
Deponie verantwortlichen Personen ergeben
Für die Planung und Errichtung der Deponie werden ausschließlich Planungsbüros durch den An-
tragsteller beauftragt, die über eine entsprechende Referenzlage im Deponiebau verfügen. Die
Zuverlässigkeit des Planungsbüros ist Vergabekriterium.
Für die Bauausführung werden seitens des Antragstellers ausschließlich bauausführende Unter-
nehmen zugelassen, die über eine ausreichende Referenzlage im Deponiebau verfügen. Für das
von dem bauausführenden Unternehmen eingesetzte Leitungspersonal muss vor der Vergabe die
ausreichende Berufserfahrung in der eingesetzten Position nachgewiesen werden.
Für die Qualitätsüberwachung der einzubauenden Dichtungskomponenten werden für den Be-
reich mineralische Baustoffe – Geotechnik (Erdbau, technische Barriere, mineralische Schutz-
schicht, sonstige mineralische Baustoffe, mineralisches Dränagematerial, Filterschichten, Rekulti-
vierungsboden) und den Bereich der polymeren Bauteile - Geokunststoff (Kunststoffdichtungs-
bahn, geotextile Filter- und Schutzvliese, Dränagebahn, Geogitter, Rohre, Bauteile und Schächte)
die Vorgaben der DepV Anhang 1 umgesetzt. Die Herstellung und der Einbau erfolgt nach abge-
stimmten und freigegebenen Qualitätsmanagementplänen und werden durch die Eigen- und
Fremdprüfung überwacht.
Für die Überwachung der Baumaßnahmen (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung) wird
ausschließlich erfahrenes Personal mit ausreichenden Referenzen im Deponiebau eingesetzt.
Für die Beaufsichtigung des Deponiebetriebes wird durch den Deponiebetreiber eigenes, erfahre-
nes und ausreichend geschultes Personal eingesetzt. Die Personen werden der zuständigen Be-
hörde bei Betriebsbeginn und beim jeweiligen Personalwechsel mitgeteilt. Die Sachkunde und Er-
fahrung des eingesetzten Personals werden im Jahresbericht dokumentiert.
Für den Zeitraum der Deponienachsorge wird durch den Deponiebetreiber eine verantwortliche
Person benannt, die über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese verantwortliche Person wird
der zuständigen Genehmigungsbehörde mit Beginn des Nachsorgezeitraumes und bei Personal-
wechsel angezeigt.

2        Angaben zur Antragstellung
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Verantwortliche Personen und sonstiges Personal müssen die erforderliche Fach- und
Sachkunde besitzen
Die Organisation des Deponiebetriebes hinsichtlich des verantwortlichen und sonstigen Personals
erfolgt entsprechend den Vorgaben der DepV § 4. Die für die Deponieleitung verantwortlichen
Personen werden mindestens alle 2 Jahre an Lehrgängen teilnehmen, deren Inhalte den Vorga-
ben der DepV Anhang 5 Nr. 9 entsprechen.
Nachteilige Auswirkungen auf das Recht eines Anderen
Die für die Errichtung und den Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 zu nutzenden Flächen als
auch die direkt an die Erweiterungsfläche angrenzenden Flächen sind im Besitz eines Eigentü-
mers (Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG). Das Nutzungsrecht ist somit nicht ein-
geschränkt. Diesbezüglich bestehen keine nachteiligen Auswirkungen auf das Recht von be-
troffenen Grundstückseigentümern.
Die Nutzung des direkten Umfeldes zum Deponiestandort wird durch die Erweiterungsmaßnahme
nicht eingeschränkt, da durch den Zaun an der Grenze der Erweiterungsfläche eine klare Abtren-
nung zu den umliegenden Flächen vorhanden sein wird.
Weitere Nutzungsrechte bestehen im Flächenbereich der Erweiterung als auch im direkten Um-
feld zur Erweiterungsfläche nicht.
Nachteilige Auswirkungen auf das Recht eines Anderen sind somit nicht zu erwarten.
Verbindlich erklärte Feststellungen eines Abfallwirtschaftsplanes dürfen dem Vorhaben
nicht entgegen stehen
Der gültige Abfallwirtschaftsplan steht dem Vorhaben zur Erweiterung der Deponie Am Wiemers-
grund nicht entgegen.
Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß KrWG § 32 Abs. 1 für den Planfeststellungsbeschluss für die
Errichtung und Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 und dem Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemers-
grund als DK I - Deponie sind somit vollständig erfüllt.

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 27 www.sweco-gmbh.de
3 Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
3.1 Standort
3.1.1 Lageplan Iststand
Zeichnungen GP-LP-01
GP-LP-02
Übersichtslageplan
Lageplan Iststand
Der Lageplan Iststand ist als Vermessungsplan in der Zeichnung GP-LP-02 dargestellt.
3.1.2 Geografische Lage und Verkehrsanbindung
Zeichnungen GP-LP-01
GP-LP-02
Übersichtslageplan
Lageplan Iststand
Der Standort der Deponie Am Wiemersgrund befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Köln im
Stadtteil Poll. Der Standortbereich liegt in der Gemarkung Vingst und in der Gemarkung Poll. Der ge-
samte Deponiestandort gliedert sich in die Bereiche
· CFK-Altteil und endverfüllter, teilweise bereits rekultivierter Deponieabschnitt DA 1
· derzeit betriebener Deponieabschnitt DA 2 als DK I – Deponie zur Ablagerung mineralischer Ab-
fälle
· Seebereich, der derzeit mit Z0-Boden (gemäß LAGA TR Boden) verfüllt wird
· Wasserfläche als Bestandteil der Auskiesung im südöstlichen Randbereich
Der gesamte Deponiestandort einschließlich des Seebereiches umfasst eine Fläche von ca. 24,1 ha.
Die großräumige verkehrstechnische Anbindung des Standortes der Deponie Am Wiemersgrund erfolgt
überregional über die Bundesautobahn A 559 und regional über die Gremberger Straße. Diese Depo-
niezufahrt ist mit Beschränkung der Fahrzeugbewegungen genehmigt. Zusätzlich wurde durch den An-
tragsteller eine südliche Deponiezufahrt für die Durchführung der Seeverfüllung im südlichen Standort-
bereich zur Genehmigung beantragt, dieses Verfahren wird in diesem Antrag eingeschlossen.
Zukünftig soll die südliche Deponiezufahrt im Rahmen des Deponiebetriebes genutzt werden, die be-
triebstechnischen Einrichtungen einschließlich der Waage sollen entsprechend umgebaut werden. Die
nördliche Zufahrt bleibt bestehen und soll im Rahmen der bestehenden genehmigungsrechtlichen Rah-
menbedingungen weiter betrieben werden.
Aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Anbindung an die Bundesautobahn A 559 erfolgt die An- und
Abfahrt zum Deponiestandort über gut ausgebaute öffentliche Straßen.
Im Osten bildet ein Bahndamm mit Gleistrassen die Begrenzung des Deponiestandortes, an die sich ein
Waldstück anschließt. Im Süden wird der Deponiestandort durch den Poller Holzweg begrenzt. Hier
befindet sich auch die zweite beantragte Zufahrt zum Deponiestandort. Im Westen grenzen an den De-
poniestandort die Gebäude und Flächenbereich des Industriegebietes Poll an.

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
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Die wesentlichen Standortbereiche der Deponie Am Wiemersgrund sind in der nachfolgenden Abbildung
als Luftbildausschnitt dargestellt :
Alle Zufahrtsstraßen können ohne weitere Beschränkungen befahren werden.
3.1.3 Standort der Anlage
Zeichnungen GP-LP-01
GP-LP-02
Übersichtslageplan
Lageplan Iststand
In der nachfolgenden Abbildung sind der CFK-Altteil und die Bezeichnung der einzelnen Deponieab-
schnitte auf den Standort Der Deponie Am Wiemersgrund sowie der Flächenbereich des neu zu bean-
tragenden Deponieabschnitts dargestellt.
Gesamtstandort einschließ-
lich südlicher Wasserfläche

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
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Der CFK-Altteil und die einzelnen Deponieabschnitte haben folgende Kenngrößen:
Deponieabschnitt Unterabschnitt Flächengröße Bemerkungen
CFK-Altteil ca. 3,7 ha Verfüllung ist abgeschlossen
Gesamtoberfläche ist rekultiviert
DA 1
DA 1.1
DA 1.2
DA 1.3
ca. 0,9 ha
ca. 0,8 ha
ca. 1,9 ha
Deponiekörper mit Anlehnung an CFK-Altteil
Verfüllung und Rekultivierung sind abgeschlossen
Verfüllung und Rekultivierung sind abgeschlossen
Verfüllung ist abgeschlossen, keine Rekultivierung
DA 2
DA 2.1
DA 2.2
ca. 3,1 ha Deponiekörper mit Anlehnung an DA 1
DK I-Deponiebetrieb auf Gesamtfläche
DK I-Deponiebetrieb auf Gesamtfläche
DA 3 ca. 10,1 ha geplanter Deponiekörper mit Anlehnung an DA 2
geplanter DK I – Deponiebetrieb
Nutzung des Flächenbereichs der Seeverkippung
Nutzung der südlichen Wasserfläche mit Verkippung
Ablagerungsfläche ca. 20,5 ha
Betriebsflächen ca. 3,6 ha Straßen, Einrichtungen, Infrastruktur, Randbereiche
Gesamtfläche ca. 24,1 ha
Der CFK – Altteil ist stillgelegt und rekultiviert. Der Deponieabschnitt 1 ist bereits verfüllt, die Unterab-
schnitte DA 1.1 und DA 1.2 sind rekultiviert, im Bereich des Unterabschnitts DA 1.3 muss die Rekultivie-
rung noch erfolgen.
Der derzeit betriebene Deponieabschnitt DA 2 wird als Mineralstoffdeponie entsprechend Deponieklas-
se DK I gemäß den Vorgaben der DepV betrieben. Das Ablagerungsvolumen des zum Weiterbetrieb der
Deponie Am Wiemersgrund genehmigten Deponieabschnitts beträgt ca. 207.000 m³, der Ablagerungs-
bereich befindet sich auf der südlichen Anlehnungsböschung des Deponiealtteils und ist mit einer Zwi-
schenabdichtung gemäß den Vorgaben der DepV zum Deponiealtteil getrennt.
Derzeit sind der DA 2.1 und der DA 2.2 mit dem Zwischenabdichtungssystem gedichtet, dieses ent-
spricht einer Flächengröße von ca. 2,1 ha. Das in dem gedichteten Flächenbereich verfügbare Ablage-
rungsvolumen beträgt ca. 140.000 m³.
Der Deponiebetrieb wird entsprechend der vorliegenden Plangenehmigung vom 14.03.2013 und den
nachfolgenden sich hierauf beziehenden Anordnungen und Anzeigen betrieben.
Die Deponie besteht im Wesentlichen aus den Bereichen :
Eingangsbereich : der Eingangsbereich befindet sich im Norden des Deponiegeländes und ist infra-
strukturell an die öffentlichen Verkehrsflächen angebunden. Im Eingangsbereich sind Anlagen für Ab-
fallumschlag, Betriebsgebäude mit Waage zur Wiegedatenerfassung und Dokumentation, Sanitär- und
Sozialeinrichtungen für das Personal, Betriebs- und Revisionsflächen sowie infrastrukturelle Einrichtun-
gen mit Strom-, Trinkwasser- und Abwasseranschluss vorhanden.
Zufahrten zum Deponiegelände : Die zum Eingangsbereich zugehörige nördliche Zufahrt ist derzeit
die Hauptzufahrt zu dem Deponiegelände. Über diese Zufahrt erfolgt derzeit der gesamte Anlieferver-
kehr und abfahrende Verkehr sowohl für die Materialien zur Seeverfüllung als auch für die Abfallanliefe-
rung. Für die nördliche Zufahrt gilt entsprechend der derzeit gültigen Genehmigung eine Beschränkung
der Fahrzeugbewegungen mit 38 Lkw-Bewegungen pro Tag. Die südliche Zufahrt wurde bereits im Jahr
2014 zur Genehmigung beantragt, ein gültiger Genehmigungsbescheid liegt hierzu bisher nicht vor.

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
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CFK - Altteil : Die Altdeponie befindet sich im nördlichen Flächenbereich und wurde bis etwa 1990 ver-
füllt. Der Deponiekörper ist oberflächig mit Boden abgedeckt und mit Bäumen, Büschen und niedrigem
Bewuchs flächendeckend bewachsen. Der Deponiekörper hat eine weitgehend rechteckige Ausdeh-
nung. Der Kuppenbereich ist gewölbt ausgebildet, die Böschungsneigungen betragen ca. 1 : 2 bis ca. 1 :
4 und werden im Kuppenbereich flacher. Im Norden sind Bermen zur Befahrung des Deponiekörpers
vorhanden, der Abstand der Bermen untereinander beträgt ca. 10 bis 15 Höhenmeter. Die Zufahrt zu
den Bermen erfolgt im Norden von dem Eingangsbereich aus.
Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 1 und DA 2 :Der Deponiekörper befindet sich im zentra-
len Flächenbereich und wurde seit etwa 1992 betrieben. Der Deponiekörper gliedert sich in einen Abla-
gerungsbereich DA 1 mit 3 Unterabschnitten. Zwei dieser Unterabschnitte sind bereits mit Rekultivie-
rungsboden abgedeck und rekultiviert. Der dritte Unterabschnitt befindet sich unterhalb des Deponieab-
schnitts DA 2 und ist mit der Böschungsabdichtung abgedichtet. Der Deponiekörper lehnt sich an die
Südböschung der Altdeponie / CFK Altteil an und hat eine längliche Ausdehnung in Ost - West – Rich-
tung. Die Böschungsneigungen betragen in den westlichen und östlichen Randbereichen etwa. 1 : 3 bis
1 : 4 und sind im Gratbereich abgeflacht. Die Südböschung wird derzeit mit DK I – Abfall verfüllt und soll
in einer genehmigten Böschungsneigung von 1 : 3 hergestellt werden. Der Deponiekörper ist nicht rekul-
tiviert und oberflächig gedichtet. Ebenfalls von dem Eingangsbereich ausgehend erfolgt die Andienung
über den östlichen und westlichen Randweg. Die auf der Altdeponie vorhandenen Berme führt bis zu
den Deponieabschnitten DA 1 und DA 2. Hierüber erfolgt derzeit der Deponiebetrieb.
Der Deponieabschnitt DA 2 ist in zwei Unterabschnitte gegliedert, der Deponieabschnitt DA 2.1 ist weit-
gehend verfüllt. Der Deponieabschnitt DA 2.2 weist noch ein geringes Restvolumen mit einer zeitlich
begrenzten Laufzeit von maximal 2 Jahren auf.
Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 3 : Der Flächenbereich befindet sich südlich des Deponie-
abschnitts DA 2 und befindet sich derzeit in der Phase der Herstellung der genehmigten Endprofilierung.
Die Basisfläche ist weitgehend eben hergestellt und wird bis auf das genehmigte Niveau von + 43,50 m
NN verfüllt.
3.2 Vorhandene Genehmigungen
Für die Deponie Am Wiemersgrund liegt derzeit ein Genehmigungsbescheid des Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamtes der Stadt Köln vom 14.03.2013 zur Einrichtung und zum Betrieb der Deponie Am
Wiemersgrund als DK I – Deponie entsprechend den Vorgaben der DepV vor.
Die wesentlichen Genehmigungen für die Deponie Am Wiemersgrund sind in der nachfolgenden Auflis-
tung zusammenfassend dargestellt:
Nr. Genehmigung Datum Inhalt
1 Genehmigung zur Errichtung und
einer Werksdeponie der Stadt Köln
UWAB
Az. 572/230-7/6321-0728A (7.06)
(aufgehoben durch neuen Ge-
nehmigungsbescheid)
24.11.1992 Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer
Werksdeponie gemäß § 7 Abs. 2 AbfG i.V.m. §§
34 und 38 LAbfG NRW
Festlegung der Abfallschlüssel zur Ablagerung auf
der Deponie
Befristung bis 31.12.2062
2 Genehmigung zur Seeverfüllung der
Stadt Köln UWAB
Az. 572/62
21.06.1993 Genehmigung zur Seeverfüllung des Baggersees
4 Genehmigungs- und Erlaubnisbe-
scheid der Stadt Köln UWAB
Az. 572/62-7/6321-1018B (7.06)
19.06.1996 Genehmigungs- und Erlaubnisbescheid gemäß §
7 Abs. 2 und 3 AbfG i.V.m. §§ 34 und 38 LAbfG
NRW

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
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Befristung bis 31.12.2062
5 Anzeige Deponieweiterbetrieb der
Stadt Köln
Az, 52.21.02.08 (11.0)-8
17.07.2003 Anzeige nach § 14 (1) DepV zum Weiterbetrieb
der Deponie
6 Plangenehmigungsbescheid der
Stadt Köln Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt
Az. 572/60-7-321-7.06
14.03.2013 Plangenehmigungsbescheid zum Weiterbetrieb
der Deponie als DK I - Deponie
In der nachfolgenden Zusammenstellung sind alle Genehmigungen und Erlaubnisse für die Deponie Am
Wiemersgrund mit entsprechenden Anmerkungen zur Aufhebung und Ersatz dargestellt :
Nr. Datum Genehmigung
1 03.10.1963 Wasserrechtliche Erlaubnis Stadt Köln (Untere Wasserbehörde) an CFK zur Verfüllung
der Kiesgrube mit betriebseigenen Abfällen (Boden und bodenähnliches Material)
Az 532 – Antrag CFK vom 26.04.1963 –
aufgehoben mit Nr. 4
2 16.09.1964 Stadt Köln Wasserrechtliche Erlaubnis zur Verfüllung, AzK5-R/Ra –
aufgehoben mit Nr. 4
3 16.02.1965 Wasserrechtliche Erlaubnis Ergänzung Boden, Bauschutt
4 25.07.1967 Wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Köln (Untere Wasserbehörde) an CFK zur Verfül-
lung von Erdaufschlüssen (weitere Abfälle)
Az 533-92-04/05/67 – Antrag CFK vom 16.05.1967
Befristung: 31.12.1980
5 28.12.1973 Einschränkung des Verfüllbereichs wegen Teilveräußerung/ Änderungsbescheid
6 23.09.1974 Eintragung von Wasserrechten in das Wasserbuch, Änderung aufgrund Bescheid vom
28.12.1973
7 18.12.1979 Stadt Köln Wasserrechtliche Erlaubnis zur Verfüllung, Az 680/2-Kri/E – Änderungsbe-
scheid
8 08.01.1980 Fristverlängerung wasserrechtliche Erlaubnis bis 31.03.1981
9 28.04.1981 Stadt Köln Änderungsbescheid wasserrechtliche Erlaubnis, Fristverlängerung bis
31.12.1991
Az 680/2-En/E
10 07.09.1981 Stadt Köln Änderung der Erlaubnis, Az680/2-68.43.22 (Teilbereiche)
11 24.11.1992 Genehmigung Errichtung und Betrieb einer Werksdeponie
§ 7 Abs. 2 AbfG i.V.m. §§ 34 und 38 LAbfG NRW
Abfallschlüssel zur Ablagerung auf dem Gelände
Stadt Köln UWAB Az 572/230-7/6321-0728A (7.06)
Antrag CFK vom 30.11.1987
Befristung 31.12.2062
aufgehoben mit Nr. 16, Auflagen und Bedingungen bleiben
12 21.06.1993 Stadt Köln UWAB, Az 572/62
Seeverfüllung Baggersee
13 03.03.1994
20.06.1995
Amt für Stadtentwässerung Az 684/1
Bis 30.04.1994 befristete Ausnahmegenehmigung Sickerwassereinleitung
Fristverlängerung bis 31.05.1996
14 03.08.1995 Stadt Köln Indirekteinleitergenehmigung § 59 LWG,
Az 572/62-7/6203-0728-A
geändert mit Nr. 25
15 27.02.1996 Genehmigung der Übertragung der Deponie an Deponiegesellschaft Wiemersgrund

3        Allgemeine Angaben zum Deponiestandort
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Stadt Köln UWAB – Az 572/62-7/6321-1018A(7.06)
aufgehoben und ersetzt durch Nr. 16
16 19.06.1996 Genehmigungs- und Erlaubnisbescheid Stadt Köln UWAB
§ 7 Abs. 2 u. 3 AbfG i.V.m. §§ 34 und 38 LAbfG NRW
Befristung 31.12.2062
Az 572/62-7/6321-1018B (7.06)
geändert mit Nr. 25 unter Berücksichtigung der Nebenbedingungen
17 29.12.1998 Änderungsbescheid zur Genehmigung vom 19.06.1996 Stadt Köln UWAB, Az 572/62-
7/6321-1018 B (7.06)
Anpassung der Abfallschlüssel an EAK
Einführung von Grenzwerten für die Seeverfüllung
18 26.05.1999 Änderungsbescheid zu Genehmigung vom 19.06.1996
UWAB Az 572/62-7/6321-1018C (7.06)
Antrag vom 19.11.1998
Änderung NB zusätzliche Zuordnungskriterien (Bestimmung von Sulfat und Chlorid nur
bei Überschreitung der Parameter Leitfähigkeit und/oder wasserlöslicher Anteil
Nitrit geändert von 3 mg/l auf 0,3 mg/l
19 04.06.1999 Stadt Köln Änderung der Indirekteinleitergenehmigung,
Az 572/62-7/6203-1018-A
geändert mit  Nr. 25
20 28.09.2001 Stadt Köln Ausnahmegenehmigung DepSüVO
Az 572/60-7/321-1018D
21 28.09.2001 Stadt Köln Änderung von Nebenbestimmungen
Az 572/60-7/321-1018D
(in 20 enthalten)
22 19.12.2001 Änderungsbescheid zu Genehmigung vom 19.06.1996
UWAB Az 572/60-7-321-7.06
Umstellung der Abfallschlüssel von EAK auf AVV.
Entscheidung Asbest
23 17.07.2003 Stadt Köln Anzeige nach § 14(1) DepV Weiterbetrieb
Az 52.21.02.08(11.0)-8
24 14.03.2013 Stadt Köln Änderung Indirekteinleitergenehmigung
Az 572/60-7-321-7.06
(in 23 enthalten)
25 14.03.2013 Plangenehmigungsbescheid zum Weiterbetrieb der Deponie
Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Az 572/60-7-321-7.06
ergänzt mit Nr. 27
26 03.09.2013 Teilabnahme gem. § 5 DepV
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Az 572/60-7-110-7.06
Antrag vom 09.08.2013
Abnahme des 1. BA Zwischenabdichtung
27 30.03.2015 Nachträgliche Anordnung Sickerwasserüberwachung Az 572/60-6.003_7-
1018_321_2015_01
28 29.07.2015 Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Az 572/60-6.003_7-1018_321_2015_01a
29 22.10.2015 Änderungsanzeige / Bestätigung Trenndamm
BezReg Köln, Az 52-A 35.4KRW-300.0020/15-Tho
30 18.04.2016 Bezirksregierung Köln, Az 52.03.10.1(11.0)-1/16Tho
Schlussabnahme (Teilflächen DA 1.1 und 1.2)
31 11.11.2016 Bezirksregierung Köln, Frau König
Deponie Wiemersgrund – Wasserrechtliche Genehmigung
32 17.11.2016 Bezirksregierung Köln, Az 52.03.10.02(11.0)-11-2016-Tho
Beseitigung von Gehölbewuchs der Teilflächen DA 1.1 u. 1.2

4        Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens / Bedarfsnachweis
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4 Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens / Bedarfsnach-
weis
Anlagen 1 Bedarfsnachweis für die Erweiterung der Deponie Am Wiemers-
grund
Die generelle Bewertungen des Deponierungsbedarfs basieren auf der Grundlage des immer noch ak-
tuellen und geltenden Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen – Teilplan Siedlungsabfälle des NRW-
Umweltministeriums mit Stand von November 2009, bekanntgemacht am 31.03.2010, MBl. NRW 2010,
S. 206, (AWP NRW 2010) sowie dem neuen Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen – Teilplan
Siedlungsabfälle mit Stand vom April 2016 (AWP NRW 2016).
Der Abfallwirtschaftsplan AWP NRW 2010 ist gemäß § 17 LAbfG NRW, der durch Art. 3 Nr. 5 des Ge-
setzes vom 11.12.2007 neu gefasst worden ist, vom MKULNV NRW als gemäß § 34 Abs. 1 LAbfG
NRW oberster Abfallwirtschaftsbehörde erlassen worden. Der räumliche Geltungsbereich des AWP
NRW 2010 ist gemäß seiner Ziffer 1.3 Abs. 1 das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit dem AWP NRW
2010 sind die zuvor von den fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen für ihren jeweiligen Regie-
rungsbezirk aufgestellten und zum Teil fortgeschriebenen 5 Abfallwirtschaftspläne ersetzt worden und
außer Geltung getreten (vgl. Ziffer 1.4 Abs. 1 AWP NRW 2010).
Durch das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Artikel 1 des Gesetzes
v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; zuletzt geändert durch § 44 des Gesetzes v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1324;
Geltung ab 01.06.2012 – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfallwirtschaftspläne geän-
dert und neu festgelegt. Um den AWP NRW unter Beachtung dieser geänderten Vorgaben mit den Zie-
len einer regionalen Entsorgungsautarkie und einer ökologischen Abfallwirtschaft fortzuschreiben, wurde
vom MKULNV NRW der ÖAWP-E NRW 2016 erarbeitet. Dieser ÖAWP-E NRW 2016 ist im Rahmen
einer Öffentlichkeitsbeteiligung im März 2014 veröffentlicht und am 12.03.2014 dem Landtag NRW zur
Kenntnis gegeben worden. Die Stellungnahmen zum ÖAWP-E NRW 2016 konnten bis zum 30.09.2014
geäußert werden. Am 21.04.2015 veröffentlichte das MKULNV NRW eine mit Blick auf die Ergebnisse
der Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitete und vom Kabinett der Landesregierung beschlossene Fas-
sung des ÖAWP-E NRW 2016.
Am 31. August 2015 fand im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz sowie im Ausschuss für Kommunalpolitik eine öffentliche Anhörung statt. Auf Basis der
hier erzielten Ergebnisse muss das MKULNV NRW den ÖAWP-E NRW 2016 erneut überarbeitete. Letz-
ter diesbezüglicher Sachstand ist, dass das MKULNV NRW den erneut überarbeiteten ÖAWP-E NRW
2016 dem Landtag NRW zuführte. Am 14.01.2016 wurde eine Stellungnahme zur Aktualität der Daten-
basis des ÖAWP-E NRW 2016 Stellung vorgelegt. Im April 2016 ist der neue AWP NRW 2016 in Kraft
getreten.
In der dem Planfeststellungsantrag beiliegenden Bedarfsnachweis als Begründung der Notwendigkeit
des Vorhabens wird der aktuelle regionale Deponiebedarf auf Basis des derzeitig gültigen AWP NRW
2016 und amtlicher Mitteilungen sowie der derzeitige Sachstand auf der Deponie Am Wiemersgrund
dargestellt.
Weiterhin werden eine Prognose zu der zukünftigen Entwicklung der Deponierungsmengen im Vergleich
zu den Deponierestvolumen auf Basis von vorliegenden Gutachten und Veröffentlichungen und der sich
hieraus abzuleitende Bedarf für die Deponie Am Wiemersgrund dargestellt.
Als Ergebnis der Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens kann festgehalten werden, dass inner-
halb der im Regierungsbezirk Köln gelegenen Wirtschaftsregion Köln und insbesondere der rechtsrhei-

4        Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens / Bedarfsnachweis
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nischen Umgebung prognostisch kein hinreichendes Deponievolumen vorhanden ist, um den voraus-
sichtlichen Deponierungsbedarf an DK I – Abfällen entsprechend den Vorgaben der DepV für die kom-
menden 10 Jahre und länger abzudecken.
· Der Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund ist zur Aufnahme von DK I-Abfällen aus abfall-
und deponierechtlicher und deponieplanerischer Sicht erforderlich.
· Im Raum Köln sowie im angrenzenden Umland, hierbei insbesondere im rechtsrheinischen Um-
land, ist kein ausreichendes DK I – Ablagerungsvolumen vorhanden.
· Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans mit Aufnahme des Deponiestandortes Am Wie-
mersgrund befindet sich derzeit im laufenden Verfahrensprozess. Die Regionalplanänderung
wurde seitens der verfahrensführenden Behörde Bezirksregierung Köln zeitnah in Aussicht ge-
stellt.
· Um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
wie auch die anderen Entsorgungspflichtigen, insbesondere aus Gewerbe und Industrie, im öf-
fentlichen Interesse wie auch im privaten Interesse darauf angewiesen, dass ihnen langfristig eine
möglichst ortsnahe geeignete Ablagerungsmöglichkeit für deponierungsbedürftige DK I-Abfälle
zur Verfügung steht.
· Die in den vergangenen Jahren dokumentierte Abfallanlieferung stellt eine Grundauslastung auch
für den Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund dar. Aufgrund von Änderungen in der Um-
weltgesetzgebung und dem auf Wachstum unterliegenden Umfeld von Köln als auch dem Stadt-
gebiet selbst wird die Menge an zu entsorgendem DK I – Abfall in Zukunft steigen. Die vorliegen-
den Bedarfsanalysen und Gutachten bestätigen diesen eindeutigen Trend.
Somit ist die Planrechtfertigung für das vorliegende Deponievorhaben im Ergebnis zweifelsfrei gegeben.

5        Kapazität der Deponie
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5 Kapazität der Deponie
5.1 Nutzvolumen
Anlagen 1 Bedarfsnachweis für die Erweiterung der Deponie Am Wiemers-
grund
Entsprechend der Bedarfsprognose zur Errichtung und Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 und dem
Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund als DK I – Deponie wurde für die zukünftig im Einzugsge-
biet der Deponie zu entsorgenden DK I - Abfallmengen ein Ansatz von etwa 200.000 t/a bis etwa
400.000 to/a prognostiziert. Diese Ansätze basieren auf den im laufenden Betrieb der Deponie Am
Wiemersgrund angenommenen Abfallmengen, die im Großraum noch zur Verfügung stehenden Depo-
niekapazitäten und prognostizierten Abfallmengenentwicklungen entsprechend den Veröffentlichungen
des PROGNOS – Gutachtens.
Hierzu werden folgende Ansätze als Abfallmengenprognose gebildet :
minimaler
Mengenansatz
maximaler
Mengenansatz
Eintrittswahr-
scheinlichkeit
sichere Basismenge 120.000 to/a 120.000 to/a sehr hoch
Zuschlag für zukünftig nicht auf Deponien
zu verwertende Abfallmenge
40.000 to/a 200.000 to/a hoch
Auswirkungen durch neue Verordnungen
und Gesetzgebungen
30.000 to/a 60.000 to/a hoch
Risikoaufschlag 10.000 to/a 20.000 to/a offen
zu beseitigende Gesamtabfallmenge 200.000 to/a 400.000 to/a
to = Tonnen = Megagramm
a = Jahr
Für den Zeitraum von nach der Erteilung der Genehmigung bis etwa 2042 entsprechend der vorgese-
henen Deponielaufzeit von etwa 25 Jahren wird ein zu beseitigendes Abfallaufkommen von jährlich
zwischen 200.000 to/a und 400.000 to/a prognostiziert.
Die für die Ablagerung vorgesehenen DK I – Abfälle sind mineralisch und haben eine Ablagerungsdichte
nach dem Einbau im Deponiekörper von etwa 1,0 to/m³ bis etwa 2,0 t/m³. Aufgrund von Untersuchungen
der Abfallablagerungen auf der Deponie Am Wiemersgrund ist nach Abfalleinbau von einer mittlere
Dichte von 1,65 to/m³ aus.
Legt man eine mittlere Ablagerungsdichte des Abfalls im eingebauten Zustand von 1,65 to/m³ zugrunde,
ergibt sich bei der vorgesehenen Deponiebetriebszeit ein erforderliches Deponienutzvolumen von etwa
350.000 m³. Die mögliche Marge an abzulagernden Abfallmengen, ergibt sich zu
200.000 to/a  / 1,65 to/m³  = ca. 125.000 m³/a
400.000 to/a  / 1,65 to/m³  = ca. 245.000 m³/a
Pessimistischer Ansatz abzulagernde Abfallmenge 125.000 m³/a x 20 Jahre Laufzeit

5        Kapazität der Deponie
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 37 www.sweco-gmbh.de
erforderliches Gesamtvolumen etwa 2.500.000 m³
Der Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 3 mit Weiterbetrieb des derzeit betriebenen Deponieab-
schnitts wird entsprechend für ein Deponienutzvolumen von etwa 2.687.000 m³ ausgelegt.
Die Stilllegung der Deponie Am Wiemersgrund wird dementsprechend etwa im Jahre 2042 erfolgen und
liegt somit in dem Zeitraum der Genehmigung bis 2062.
5.2 Flächenbedarf
Zeichnungen GP-LP-03
GP-LP-05
GP-LP-11
GP-LP-12
Lageplan geplante Maßnahmen
Lageplan Deponieaufstandsfläche
Lageplan Deponieendverfüllung
Lageplan Deponieendgestaltung
Zur Gewährleistung des erforderlichen Deponienutzvolumens für den Deponieabschnitt DA 3 und dem
Weiterbetrieb von etwa 2.687.000 m³  ergibt sich auf Basis
· der erforderlichen landschaftsgerechten Gestaltung des Deponiekörpers
· der Einbindung des Deponiekörpers in das direkte und weitere Umfeld
· der Einbindung in die Kubaturen der vorhandenen Deponiekörper
· der möglichen Reduzierung der Inanspruchnahme von bisher nicht versiegelten Flächen durch
möglichst weitgehende Optimierung der Deponieböschungen und der Deponiekubatur
ein erforderlicher Flächenbedarf für den Deponiekörper des Deponieabschnitts von
Flächenbereich Flächengröße
1 gedichtete Basisfläche (neu) ca. 9,0 ha
2 gedichtete Böschungsfläche (bestehende Deponie) ca. 0,3 ha
3 Randfläche mit Dämmen und Infrastruktur (neu) ca. 0,8 ha
4 kurzzeitig beanspruchte Randflächen während der Baumaßnahme ca. 0,8 ha
5 neu in Anspruch genommene Fläche (Basisfläche zuzüglich Rand-
flächen und Infrastruktur) (Fläche  1 + 2 + 3) ca. 10,1 ha
6 Gesamtfläche der Deponie (Basis- und Böschungsfläche einschließ-
lich Randflächen und Infrastruktur) (Fläche 1 + 2 + 3 + 4) ca. 10,9 ha
Die einzelnen Flächenbereiche werden folgendermaßen definiert :
Die gedichtete Basisfläche (neu) (1) ist der Flächenbereich, der mit einem Basisabdichtungssys-
tem gedichtet wird ohne die Flächenbereiche der Randverwallung, der Böschungsflächen und
sonstiger in Anspruch genommener Flächen.
Die gedichtete Böschungsfläche (2) ist der Flächenbereich im Anlehnungsbereich der vorhande-
nen Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 2, der mit einem Böschungsabdichtungssystem
gedichtet wird. Die Böschungsfläche schließt am Böschungsfuß an das Basisabdichtungssystem
an.

5        Kapazität der Deponie
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 38 www.sweco-gmbh.de
Die Randfläche mit den Dämmen und der Infrastruktur (3) ist der Flächenbereich außerhalb der
gedichteten Flächen, der für Randverwallungen, Oberflächenentwässerungseinrichtungen, Be-
triebswege usw. benötigt wird.
Die kurzzeitig beanspruchten Randflächen während der Baumaßnahme (4) sind die Flächenbe-
reiche außerhalb der gedichteten Flächen, in denen Profilierungsarbeiten zum Angleich der Hö-
henniveaus zusätzlich zu den Flächen (3) benötigt werden. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt
in der Bauphase der Realisierung des 3. Bauabschnittes, dieser Flächenbereich wird mit Fertig-
stellung des 3. Bauabschnittes wieder rekultiviert.
Die neu in Anspruch genommenen Flächen (5) liegen außerhalb der derzeit vorhandenen Depo-
nieflächen und haben eine Flächengröße von ca. 10,1 ha.
Die Gesamtfläche der Deponie (6) hat eine Flächengröße von ca. 12,2 ha. Dieser Flächenbe-
reich setzt sich zusammen aus bereits bestehenden Böschungen und den neu in Anspruch ge-
nommenen Flächen.
Durch die Anordnung des Deponiekörpers als südliche Fortführung des bestehenden bzw. derzeit be-
triebenen Deponiekörpers wird die Inanspruchnahme noch nicht beanspruchter Flächen auf ein Mini-
mum reduziert.
5.3 Laufzeit des Deponiebetriebes / Deponiebetriebsabschnitte
Anlagen 1
16
Bedarfsprognose für die Erweiterung der Deponie Am Wiemers-
grund
Terminplan
Zeichnungen GP-LP-06
GP-LP-08
GP-LP-09
GP-LP-10
GP-LP-11
GP-LP-12
Lageplan Basisabdichtungssystem
Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan Deponieendverfüllung
Lageplan Deponieendgestaltung
Auf Basis des Deponienutzvolumens für den Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 3 und Weiterbe-
trieb des Deponiekörpers von etwa 2.687.000 m³ und einem zu beseitigenden Abfallaufkommens von
etwa 200.000 to/a bis etwa 400.000 to/a ergibt sich eine Deponielaufzeit von etwa 25 Jahren.
Vorgesehen ist, den Deponieabschnitt DA 3 in 3 Betriebsabschnitten zu betreiben, die Anordnung der
Betriebsabschnitte erfolgt von Norden in Richtung Süden.
Der 1. Betriebsabschnitt wird im Westen der Erweiterungsfläche angeordnet und wird mit 2 Sickerwass-
ersammlern mit zugehörigen Einzugsgebieten ausgestattet. Die Flächeninanspruchnahme für die Ab-
fallablagerung soll sukzessiv erfolgen. Der 2. und 3. Betriebsabschnitt schließen in Richtung Osten an
den 1. Betriebsabschnitt an und beinhalten die Herstellung jeweils eines Sammlers mit dem zugehöri-
gen Einzugsgebiet.
Die einzelnen Betriebsabschnitte weisen folgende Spezifikationen auf :

5        Kapazität der Deponie
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 39 www.sweco-gmbh.de
1. Betriebsabschnitt 2. Betriebsabschnitt 3. Betriebsabschnitt
Basisfläche ca. 22.000 m²
ca. 10.800 m³ (1.1)
ca. 11.200 m² (1.2)
ca. 34.000 m²
ca. 16.700 m² (2.1)
ca. 17.300 m² (2.2)
ca. 36.800 m²
ca. 18.000 m² (3.1)
ca. 18.800 m² (3.2)
Netto - Verfüllvolumen ca. 363.000 m³ (1.1)
ca. 484.000 m³ (1.2)
ca. 382.000 m³ (2.1)
ca. 593.000 m³ (2.2)
ca. 347.000 m³ (3.1)
ca. 518.000 m³ (3.2)
Betriebslaufzeit ca. 3 Jahre (1.1)
ca. 3 Jahre (1.2)
ca. 4 Jahre (2.1)
ca. 6 Jahre (2.2)
ca. 3 Jahre (3.1)
ca. 5 Jahre (3.2)
Folgender Zeitplan für die Errichtung der einzelnen Betriebsabschnitte und deren Laufzeiten ist unter
Zugrundelegung der prognostizierten Abfallmengen geplant :
1. Betriebsabschnitt 2. Betriebsabschnitt 3. Betriebsabschnitt
geplante Bauzeit ca. 2018 – ca. 2019
(BA 1.1)
ca. 2021 – ca. 2022
(BA 1.2)
ca. 2024 – ca. 2025
(BA 2.1)
ca. 2027 – ca. 2028
(BA 2.2)
ca. 2032 – ca. 2033
(BA 3.1)
ca. 2035 – ca. 2036
(BA 3.2)
geplante Betriebszeit ca. 2019 – ca. 2024 ca. 2024 – ca. 2032 ca. 2032 – ca. 2040

6        Liste der Abfälle
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6 Liste der Abfälle
Zur Ablagerung werden Abfälle im Sinne der DepV vorgesehen, die mindestens die Anforderungen für
die Deponieklasse I gemäß DepV 2013 erfüllen und die Zuordnungswerte gemäß DepV  2013 Anhang 3
Nummer 2 für die Deponieklasse I einhalten.
Auszug aus DepV Anhang 3 Nummer 2 :

6        Liste der Abfälle
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6        Liste der Abfälle
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Die Vorgaben der DepV § 6 „Voraussetzungen für die Ablagerung“ werden für DK I eingehalten.
Bei der Ablagerung der Abfälle wird sichergestellt, dass
· Staubemissionen auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 43 www.sweco-gmbh.de
· unverpackte Abfälle, die gefährliche Mineralfasern enthalten, ausreichend mit Wasser benetzt
werden und eine Faserausbreitung unterbunden wird; diese Abfälle sind vor jeder weiteren
Verdichtung mit dem Einbaugerät, mindestens aber arbeitstäglich mit geeigneten Materialien
abzudecken.
· verpackte asbesthaltige Abfälle sowie verpackte Abfälle, die andere gefährliche Mineralfasern
enthalten vor jeder Verdichtung mit dem Einbaugerät, mindestens jedoch einmal wöchentlich,
mit geeigneten Materialien abgedeckt werden. Für beschädigte Verpackungen gilt zuvor be-
schriebenes für unverpackte gefährliche Mineralfasern analog.
· die Deponie so aufgebaut wird, dass keine nachteiligen Reaktionen der Abfälle oder Deponie-
ersatzbaustoffe untereinander oder mit dem Deponiesickerwasser erfolgen können. Insbeson-
dere ist zu gewährleisten, dass Temperaturentwicklungen im Deponiekörper zu keinen Beein-
trächtigungen der deponietechnischen Einrichtungen führen. Bei Bedarf wird eine getrennte
Ablagerung, getrennte Entwässerung oder ähnliches betrieblich und organisatorisch durchge-
führt.
· pastöse, schlammige und breiige Abfälle so abgelagert werden, dass die abgelagerten Abfälle
unter den spezifischen Ablagerungsbedingungen entwässern und konsolidieren oder sich ver-
festigen können. Eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des Deponiekörpers muss hierbei
grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung der Langzeitfunktion des
Entwässerungssystems darf durch diese Ablagerungen nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
· die Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe im Deponiekörper hohlraumarm eingebaut werden.
Der Einbau wird so durchgeführt, dass sich aus dem Deponiekörper langfristig für die Dich-
tungssysteme und die innere Standsicherheit des Deponiekörpers nur geringe Setzungen er-
geben.
· durch den Deponiebetrieb und den Einbau der Abfälle der Deponiekörper in allen Verfüll- und
Betriebszuständen standsicher ist. Der diesbezügliche Standsicherheitsnachweis liegt als Set-
zungsprognose in der Anlage 6 diesem Antrag bei.
Folgende Abfälle mit den zugehörigen Abfallschlüsselnummern und Abfallbezeichnungen sollen in der
Deponie Am Wiemersgrund im Deponieabschnitt DA 3 und im Rahmen des Weiterbetriebes abgelagert
werden :
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikali-
schen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen
Bodenschätzen
01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05
fallen
01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen

6        Liste der Abfälle
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AVV-Nr. Abfallbezeichnung
01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der
unter 01 03 07 fällt
01 03 99 Abfälle a.n.g.
01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht-
metallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch, mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07
fallen
01 04 09 Abfälle von Sand und Ton
01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die
unter 01 04 07 fallen
01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bo-
denschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und –sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04
07 fallen
01 04 99 Abfälle a.n.g.
02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd
und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 01 Rübenerde
02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 99 Abfälle a.n.g.
06 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säu-
ren
06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub,
der unter 10 01 04 fällt

6        Liste der Abfälle
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AVV-Nr. Abfallbezeichnung
10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 05 Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit
Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01
16 fallen
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01
07 und 10 01 18 fallen
10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen,
die unter 10 01 20 fallen
10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02 unverarbeitete Schlacke
10 02 08 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07
fallen
10 02 10 Walzzunder
10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11
fallen
10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die
unter 10 02 13 fallen
10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen
10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 05 Aluminiumoxidabfälle
10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjeni-
gen, die unter 10 03 17 fallen
10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die
unter 10 03 21 fallen
10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23
fallen
10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 46 www.sweco-gmbh.de
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
unter 10 03 27 fallen
10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 04 andere Teilchen und Staub
10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08
fallen
10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 99 Abfälle a.n.g.
10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 04 andere Teilchen und Staub
10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09
fallen
10 06 99 Abfälle a.n.g.
10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 07 04 andere Teilchen und Staub
10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07
fallen
10 07 99 Abfälle a.n.g.
10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmatallurgie
10 08 04 Teilchen und Staub
10 08 09 andere Schlacken
10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 08 13 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten mit Ausnahme der-
jenigen, die unter 10 08 12 fallen
10 08 14 Anodenschrott

6        Liste der Abfälle
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AVV-Nr. Abfallbezeichnung
10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung  mit Ausnahme derjenigen, die
unter 10 08 17 fallen
10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19
fallen
10 08 99 Abfälle a.n.g.
10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 03 Ofenschlacke
10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05
fallen
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09
07 fallen
10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15
fallen
10 09 99  Abfälle a.n.g.
10 10 Abfälle vom Gießen von Nichtmetallen
10 10 03 Ofenschlacke
10 10 06 Gießformen und –sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05
fallen
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10
07 fallen
10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die uner 10 10 15
fallen
10 10 99 Abfälle a.n.g.
10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 03 Glasfaserabfall
10 11 05 Teilchen und Staub

6        Liste der Abfälle
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AVV-Nr. Abfallbezeichnung
10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt
10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13
fallen
10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15
fallen
10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die
unter 10 11 17 fallen
10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen,
die unter 10 11 19 fallen
10 11 99 Abfälle a.n.g.
10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Bau-
stoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen
10 12 03 Teilchen und Staub
10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasreinigung
10 12 06 verworfene Formen
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09
fallen
10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
10 12 99 Abfälle a.n.g.
10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus
diesen
10 13 01 Abfälle von Rohgemengen vor dem Brennen
10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasreinigung
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10
13 09 fallen
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme
derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12
fallen

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 49 www.sweco-gmbh.de
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
10 13 99 Abfälle a.n.g.
12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen
und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen
und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 01 Eisenfeil- und –drehspäne
12 01 02 Eisenstaub und –teile
12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne
12 01 04 NE-Metallstaub und –teile
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutz-
kleidung (a.n.g.)
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungs-
abfälle)
15 01 07 Verpackungen aus Glas
16 Abfälle, die nicht anderswo im Katalog aufgeführt sind
16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen
Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Aus-
nahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit
Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 50 www.sweco-gmbh.de
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter
17 01 06 fallen
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 02 Glas
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Seine und Bag-
gergut
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 7 05 03 fallen
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17
09 02 und 17 09 03 fallen
19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsan-
lagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und
Wasser für industrielle Zwecke
19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01
11 fallen
19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahmen derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99 Abfälle a.n.g.
19 03 Stabilisierte und verfestige Abfälle

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 51 www.sweco-gmbh.de
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01 verglaste Abfälle
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder
industriellem Brauchwasser
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zer-
kleinern, Verdichten, Pelletieren) a.n.g.
19 12 05 Glas
19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine)
19 12 12 Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behand-
lung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13
01 fallen
19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03
fallen
19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter
19 13 05 fallen
20
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle
Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) einschließlich getrennt gesammelter
Fraktionen
20 01 getrennte gesammelte Fraktionen
20 01 02 Glas
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

6        Liste der Abfälle
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 52 www.sweco-gmbh.de
AVV-Nr. Abfallbezeichnung
20 02 02 Boden und Stein
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 53 www.sweco-gmbh.de
7 Standortverhältnisse
7.1 Katasterauszug der zu nutzenden Grundstücke
Anlagen 2 Katasterplan
Gemäß dem Katasterauszug und dem Katasterplan befinden sich im Bereich des Deponieabschnitts DA
3 folgende Flurstücke :
Gemarkung Poll Flur 38
Flurstücksnummer Grundstückseigentümer
622 Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
826 Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
335 Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
953 Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Die ausgewiesenen Grundstücke werden jeweils vollständig in Anspruch genommen. Das Flurstück 953
wird nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen, hierauf befindet sich hauptsächlich der vor-
handene Deponiekörper
7.2 Katasterauszug der benachbarten Grundstücke
Anlagen 2 Katasterplan
Gemäß dem Katasterauszug und dem Katasterplan befinden sich angrenzend an den Bereich des De-
ponieabschnitts DA 3 folgende Grundstücke :
Gemarkung Poll Flur 38
Flurstücksnummer Grundstückseigentümer
954
252
1320
7.3 Nachbarschaft und Schutzgebiete
Anlagen 4-1
4-2
Umweltverträglichkeitsstudie
Artenschutzrechtliche Prüfung
Folgende Nachbarschaftsnutzungen sind im direkten Umfeld zum Deponiekörper des Deponieabschnitts
vorhanden :
· Eingangsbereich der Deponie,
· Altdeponiekörper und bereist in der Stilllegungs- und Nachsorgephase befindliche Deponieab-
schnitte,

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 54 www.sweco-gmbh.de
· Gewerbeansiedlung,
· Eisenbahntrasse,
· Öffentliche Verkehrsflächen,
· Grünflächen.
Folgende Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln und amtliche
Daten des LANUV) sind im direkten Umfeld zum Deponiekörper des Deponieabschnitts vorhanden :
· FFH – Gebiete / Vogelschutzgebiete  – im Untersuchungsgebiet sind keine Natura 2000 – Ge-
biete vorhanden.
· Naturschutzgebiete – im Untersuchungsgebiet sind keine Naturschutzgebiete vorhanden.
· Landschaftsschutzgebiete – das Vorhabensgebiet liegt im nordwestlichen Randbereich des
Landschaftsschutzgebietes „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis Heumar“ (L
23). Die Festsetzung erfolgte zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts durch Sicherung von Rast- und Nahrungsplätze für Wasser- und Watvögel so-
wie naturnaher Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Laubwaldflächen zwischen den
Siedlungsgebieten, aufgrund der Vielflat und Eigenart des Landschaftsbildes und hier insbeson-
dere im Bereich des Gremberger Wäldchens und wegen der besonderen Bedeutung für die Er-
holung und hier insbesondere durch die Sicherung wichtiger Grünverbindungen
· Naturdenkmäler - im Untersuchungsgebiet sind keine Naturdenkmäler vorhanden.
· Gesetzlich geschützte Biotope – im Untersuchungsgebiet sind keine nach § 30 BNatSchG
bzw. § 62 Abs. 3 LG NRW gesetzlich geschützten Biotope verzeichnet.
· Allen – Kataster NRW  – im Untersuchungsgebiet sind keine nach § 47a LG NRW mit gesetzli-
chem Schutzstatus vorhandene Alleen vorhanden.
In der Umweltverträglichkeitsstudie sind die vorgenannten Schutzgebiete detailliert beschrieben.
7.4 Morphologie
 Anlagen 4-1 Umweltverträglichkeitsstudie
Das Gebiet des Standortes der Deponie Am Wiemersgrund wird dem Landschaftsraum „Rheinischer
Verdichtungsraum Köln – Leverkusen“ (LR-II-010) zugeordnet. Diese Region ist bedingt durch das aus-
geprägte Stadt- und Umlandgebiet großflächig versiegelt und anthropogen verändert.
Naturräumlich wird der Deponiestandort dem „Niederrheinischen Tiefland“ im Naturraum „Köln – Bonner
Rheinebene“ und in der naturräumlichen Untereinheit den „Rechtsrheinischen Niederterrassen“ bzw.
den „Mülheim – Porzer Niederterrassen“ zugeordnet. Die rechtsrheinische Niederterrassenfläche befin-
det sich zwischen dem Steilabfall der Mittelterrasse und der Rheinaue. Die Grenze zwischen der rechts-
rheinischen Niederterrasse und der Rheinaue bildet eine etwa 5 m hohe Geländestufe. Die Grenze zu
den Mittelterrassen ist durch eine deutliche Geländestufe gekennzeichnet.
Die überwiegend ebene Terrassenfläche wird durch zahlreiche holozäne Stromrinnen durchzogen, die
heute trocken sind und Geländedifferenzen von etwa 2,5 m bis etwa 5,0 m haben.

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 55 www.sweco-gmbh.de
Die im Bereich der Niederterrassen vorhandenen Schotter- und Sandeinlagerungen sind von maximal 2
m hohen Hochflutlehmen überlagert.
Der Vorhabensbereich wurde aus pleistozänen fluvialen Ablagerungen des Rheins sowie holozänen
Bach- und Flussablagerungen geformt. Der gesamte Standortbereich der Deponie als auch die direkt
anschließende Umgebung ist weitgehend eben ohne weitere signifikante Geländesenken und Gelände-
erhebungen.
7.5 Meteorologie
 Anlagen 4-1
4-5
Umweltverträglichkeitsstudie
Immissionsprognose für die geplante Erweiterung der Deponie
Am Wiemersgrund in Köln-Poll
Die klimatischen Bedingungen im weiträumigen Standortbereich der Gesamtdeponie einschließlich des
Erweiterungsbereiches sind durch kontinentale Gegebenheiten geprägt. Das Klima ist mäßig feucht und
mäßig warm.
Dir durchschnittliche Jahreslufttemperatur beträgt gemäß Klimaatlas im Mittel ca. 10° C bis ca. 15° C.
Die Jahresniederschlagshöhen betragen gemäß Klimaatlas im Mittel ca. 750 mm/a bis ca. 800 mm/a. In
den Monaten Mai bis Juli werden die höchsten Niederschlagsmengen verzeichnet.
Das trocken – warme Stadtklima resultiert aus dem hohen Anteil an Industrie- und Gewerbegebieten
sowie an dem hohen Anteil an Wohnbebauung und dem hohen Anteil an versiegelten Verkehrsflächen
an der Gesamtfläche zurückzuführen.
Der übergeordnete geostrophische Wind weht vornehmlich aus westlicher Richtung, der Anteil an Ost-
windlagen ist etwa geringer.
Im Bereich des Deponiestandortes und der Erweiterungsfläche sowie in dessen Umgriff bestehen keine
signifikanten lufthygienischen Vorbelastungen. Die vorhandenen Vorbelastungen sind in der Anlage 4-5
dargestellt.
7.6 Hydrologie
 Anlagen 4-1 Umweltverträglichkeitsstudie
Im näheren Bereich des Deponiegeländes stellt die südlich der Seeverfüllung vorhandene Wasserfläche
das einzige Oberflächengewässer dar. Diese Wasserfläche befindet sich ebenfalls auch dem Deponie-
gelände und wurde aufgrund alter und derzeit nicht mehr gültiger wasserrechtlicher Vorgaben im Rah-
men der Grubenverfüllung bisher nicht verfüllt. Bei der Wasserfläche handelt es sich um die Restfläche
des aus der Auskiesung resultierenden Grundwassersees, der derzeit als Anglerteich genutzt wird.
Wasserläufe, Bäche und Flüsse als auch natürliche offene Wasserflächen sind im direkten Umfeld zu
dem Deponiegelände nicht vorhanden. Der Rhein stellt diesbezüglich das nächstgelegene natürliche
offene Gewässer dar.

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 56 www.sweco-gmbh.de
7.7 Geologie und Hydrogeologie
Anlagen 5-1 Altlastenbewertung im Umfeld der Deponie Am Wiemersgrund
in Köln-Poll
Zeichnungen GP-LP-04 Lageplan Untergrundbeschaffenheit
Geologisch befindet sich der Deponiestandort gemäß vorliegender Gutachten in der Niederrheinischen
Bucht, die im Südwesten durch das Senkungsfeld der Ville und im Osten durch das paläozoische
Grundgebirge des Rheinischen Schiefergebirges begrenzt wird. Die Kölner Scholle ist Bestandteil des
Senkungsfeldes der Ville, in dem sich über dem paläozoischen Grundgebirgssockel mächtige Lo-
ckersedimente der Tertiärs und des Quartärs abgelagert haben. Im Standortbereich der Deponie stehen
die tertiären Lockersedimente in einer 0 m bis ca. 10 m dicken Tonschicht an, die mit ca. 15 m bis ca. 20
m dicken Sandschichten überlagert sind. Hierüber befinden sich bis ca. 25 m mächtige quartäre Ablage-
rungen der Niederrheinterrassensedimente, die aus Sanden und Kiesen bestehen. Diese Sande und
Kiese werden weitgehend durch 1 m bis 2 m dicke Lagen aus Hochflutlehmen überlagert.
Die im Deponieuntergrund dominierenden Sande und Kiese weisen eine gute bis sehr gute Porendurch-
lässigkeit mit 1,0 x 10-3 m/s bis 6,0 x 10-3 m/s auf. Diese Schichten bilden das Hauptgrundwasserstock-
werk im Standortbereich. Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Nordwesten zum Rhein hinge-
neigt.
Zur Überwachung des Deponiestandortes wurden 12 Grundwassermessstellen innerhalb und außerhalb
des Deponiegeländes installiert und im Rahmen des genehmigten Monitoring-Programms überwacht.
Bei diesen Grundwassermessstellen handelt es sich um :
Grundwassermessstelle CFK 1, CFK 2, CFK 3, CFK 4, CFK 5 und CFK 6
Grundwassermessstelle AP 29, AP 30 und AP 85
Grundwassermessstelle UBC 1, UBC 2 und UBC 3
Die Grundwassermessstellen UBC 1 bis UBC 3 wurden im Jahr 2014 zur Erweiterung des bestehenden
Messstellennetzes eingerichtet.
Auf der Basis einer im Jahr 2012 durchgeführten Untersuchung zur hydrogeologischen Situation im
Standortbereich der Deponie Am Wiemersgrund wurde festgestellt, dass die Grundwasserfliessrichtung
auch bei jahreszeitlich schwankenden Grundwasserständen überwiegend westlich in Richtung Rhein
gerichtet ist. Bei Hochwasserständen des Rheins erfolgt eine temporäre Umkehr der Grundwasserfliess-
richtung in Richtung Nordosten.
Das Untersuchungsprogramm zur Überwachung der Deponie Am Wiemersgrund wurde in Anlehnung
an den Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft zur „Überwachung
von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdische Gewässer bei Deponien“ festgelegt und
werden aktuell zweimal pro Jahr durchgeführt.
Der höchste zu erwartende Grundwasserspiegel liegt im Standortbereich auf einem Niveau von + 42,50
m NN.
Die genehmigte Seeverfüllung im südlichen Bereich des Deponiestandortes erfolgt bis auf ein Niveau
von + 43,50 m NN. Dieses Niveau liegt mehr als 1,0 m über dem prognostizierten maximal möglichen
Grundwasserstand und stellt die Basis für die Höhenlage der Abdichtungskomponenten des Basisab-
dichtungssystems (Deponieaufstandsfläche) dar. Der höchste zu erwartende Grundwasserspiegel im
Vorhabensbereich wurde mit der Abfallrechtlichen Plangenehmigung vom 24.11.1992 mit mindestens +
42,00 m NN festgelegt. Aufgrund der hydraulisch notwendigen Neigungsverhältnisse der Deponieauf-

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 57 www.sweco-gmbh.de
standsfläche beträgt der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel im Großteil des
Standortbereichs deutlich mehr als 1,0 m.
Das Höhenniveau des geplanten Abdichtungssystems liegt oberhalb des Geländetiefpunkts im Stand-
ortbereich und gewährleistet somit auch die spätere Ableitung von Sickerwasser im freien Gefälle aus
dem Deponiekörper heraus.
7.8 Vorhandene Betriebseinrichtungen und Erschließungen
Zeichnungen GP-LP-01
GP-LP-02
Übersichtslageplan
Lageplan Iststand
Der Standort ist durch den vorhandenen Deponiebetrieb vollständig infrastrukturell erschlossen.
Der Deponiebereich einschließlich des Eingangsbereiches ist eingezäunt und mit Toranlagen gesichert.
Der Eingangsbereich befindet sich nördlich der Altdeponie. Folgende Einrichtungen sind hier vorhanden:
· Lkw – Waage
· Betriebsgebäude mit Wiegemeisterbüro, Aufenthaltsraum und Sanitärbereich
· Umladebereich
· asphaltierte Betriebs- und Regieflächen
· Anschluss an elektrische Stromversorgung, Abwasserkanalisation und Trinkwasser
· die Löschwasserversorgung wird über den Trinkwasseranschluss und Becken sichergestellt
· Oberflächenwasserfassung im Eingangsbereich und Ableitung in die Kanalisation
· Sickerwasserableitung in die Kanalisation
Die gesamten Einrichtungen wurden bereits für den derzeitigen Deponiebetrieb genutzt.
Von dem Eingangsbereich aus sind Betriebswege vorhanden, über die der derzeitige Deponiebetrieb
abgewickelt wird. Der Betriebsweg auf dem Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 2 und der Altde-
ponie ermöglicht die Andienung des Deponieabschnitts DA 2, über die beiden Randwege ist auch eine
äußere Erschließung gewährleistet. Ein Ringverkehr kann somit auf der oberen Ebenen des Deponie-
körpers als auch im Randbereich gewährleistet werden.
Einrichtungen zur Sickerwasserfassung sind im Standortbereich des Deponieabschnitts DA 2 vorhan-
den, die Ableitung des Sickerwassers erfolgt in eine Kläranlage. Einrichtungen zur Sickerwasserbehand-
lung sind im Standortbereich nicht vorhanden.
Einrichtungen zur Deponiegasfassung, Ableitung und Entsorgung sind im Standortbereich nicht vorhan-
den. Aufgrund der Ablagerung von ausschließlich mineralischen Abfällen im Deponiekörper ist dieses
auch nicht erforderlich.
Um die vorhandenen Deponiekörper sind im Grundwasseranstrom als auch im Grundwasserabstrom
Grundwassermessstellen vorhanden, die regelmäßig überwacht werden.

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 58 www.sweco-gmbh.de
7.9 Vorhandener Deponiekörper
Zeichnungen GP-LP-01
GP-LP-02
Übersichtslageplan
Lageplan Iststand
Der vorhandene Deponiekörper gliedert sich in den Bereich des bestehenden Deponiekörpers des GFK
– Altteils, des Deponieabschnitts DA 1 und des Deponieabschnitts DA 2.
Deponiekörper
Der vorhandene Deponiekörper besteht aus dem CFK – Altteil sowie den Deponieabschnitten DA 1 und
DA 2. Der CFK – Altteil und der Deponieabschnitt DA 1 verfügen über kein qualifiziertes Basisabdich-
tungssystem.
Der CFK-Altteil und die einzelnen Deponieabschnitte haben folgende Kenngrößen:
Deponieabschnitt Unterabschnitt Flächengröße Bemerkungen
CFK-Altteil ca. 3,7 ha Verfüllung ist abgeschlossen
Gesamtoberfläche ist rekultiviert
· Basisabdichtungssystem ist nicht vorhanden
· Sickerwasserfassung ist nicht vorhanden
· Gasfassungssystem ist nicht erforderlich
· Oberflächenabdichtungssystem besteht aus
Abdeckboden / Wasserhaushaltsschicht
· Oberflächenentwässerungssystem ist vor-
handen
· Rekultivierung ist erfolgt
· Deponiekörper befindet sich in der Nachsor-
gephase
DA 1
DA 1.1
DA 1.2
DA 1.3
ca. 0,9 ha
ca. 0,8 ha
ca. 1,9 ha
Deponiekörper mit Anlehnung an CFK-Altteil
Verfüllung und Rekultivierung sind abgeschlossen
Verfüllung und Rekultivierung sind abgeschlossen
Verfüllung ist abgeschlossen, keine Rekultivierung
· Basisabdichtungssystem ist nicht vorhanden
· Sickerwasserfassung ist nicht vorhanden
· Gasfassungssystem ist nicht erforderlich
· Oberflächenabdichtungssystem besteht aus
Abdeckboden / Wasserhaushaltsschicht im
DA 1.1 und DA 1.2
· DA 1.3 ist noch nicht abgedeckt und noch
nicht rekultiviert
· Rekultivierung ist erfolgt im DA 1.1 und DA
1.2
· Deponiekörper DA 1.1 und DA 1.2 befinden
sich in der Nachsorgephase
· Deponiekörper DA 1.3 befindet sich in der
Stilllegungsphase

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 59 www.sweco-gmbh.de
DA 2
DA 2.1
DA 2.2
ca. 3,1 ha Deponiekörper mit Anlehnung an DA 1
DK I-Deponiebetrieb auf Gesamtfläche
DK I-Deponiebetrieb auf ausgebauten Teilflächen
· Basisabdichtungssystem ist entsprechend
den Vorgaben der DepV für DK I vorhanden
· Sickerwasserfassung ist entsprechend den
Vorgaben der DepV für DK I vorhanden
· Gasfassungssystem ist nicht erforderlich
· Oberflächenabdichtungssystem ist nicht vor-
handen, da sich der Deponieabschnitt noch
vollständig in der Betriebsphase befindet
· Deponiekörper DA 2.1 und DA 2.2 befinden
sich in der Betriebsphase
· die Abgrenzung zum Bereich der Seeverfül-
lung
Alle Einrichtungen und baulichen Elemente des CFK – Altteils und der beiden Deponieabschnitts DA 1
und DA 2 bleiben bei dem beantragten Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund sowie der Errich-
tung und dem Betrieb des neuen Deponieabschnitts DA 3 unverändert erhalten. Die Systeme der Ober-
flächenentwässerung im Bereich des CFK – Altteils und des Deponieabschnitts DA 1 sowie die Systeme
der Sickerwasserfassung bleiben vollständig von dem neu zu errichtenden Deponieabschnitt DA 3 ge-
trennt. Der Deponieabschnitt DA 2 wird frühestens mit der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn
weiter mit DK I – Abfällen über das derzeit genehmigte Endverfüllniveau hinaus verfüllt, da der Abfall-
körper des Deponieabschnitts DA 3 weitgehend überlagern wird.
Die maximale Endhöhe des derzeit verfüllten Deponiekörper liegt etwa im Übergang zwischen dem CFK
– Altteil und dem Deponieabschnitt DA 1.3 auf einem Niveau von etwa + 70 m NN. Die maximalen Bö-
schungsneigungen des bestehenden Deponiekörper liegen bei 1 : 3, in Teilbereich des CFK – Alttails
auch steiler bei etwa 1 : 2,5. Der Kuppenbereich ist uhrglasförmig ausgebildet, die Neigungen flachen
hier bis auf 1 : 10 bis 1 : 15 ab.
Die derzeitige südliche Endböschung, die im Rahmen der Realisierung des DA 3 dann eine Betriebsbö-
schung wird, wurde mit einer Böschungsneigung von 1 : 3 genehmigt. Im Fußbereich ist eine Aufwallung
zur Trennung des Sickerwasserfassungssystems im DA 2 zu den Außenbereichen hin vorhanden.
Infrastrukturelle Einrichtungen
Infrastrukturelle Einrichtungen sind mit Ausnahme von Grundwassermessstellen und Revisionsschäch-
ten für die Sickerwasserfassung nicht vorhanden.
Die vorhandenen Betriebswege sind in Asphaltbauweise ausgeführt bzw. werden im Rahmen der Reali-
sierung des Oberflächenabdichtungssystems in Asphaltbauweise ausgeführt und sind mit Lkw einspurig
befahrbar. In unregelmäßigen Abständen sind Ausweichbuchten vorhanden.
Seeverfüllung
Die genehmigte Seeverfüllung erfolgt im südlichen Bereich des Deponiestandortes bis zu einem Niveau
von + 43,50 m NN und liegt somit mindestens 1,0 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasser-
spiegel. Der ehemalige Seeteil ist bereits über dem anstehenden Grundwasserniveau von + 42,50 m
NN verfüllt. Derzeit finden die Restverfüllungen zur Herstellung des Verfüllniveaus von + 43,50 m NN
am südlichen Rand des Deponiegeländes statt.

7        Standortverhältnisse
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 60 www.sweco-gmbh.de
Die Seeverfüllung basiert auf der Genehmigung vom 19.06.1996, ergänzt durch weitere Änderungsbe-
scheide vom z.B. 29.12.1996, 26.05.1999 und 28.09.2001. Die Verfüllung erfolgt mit Boden, der die
Zuordnungswerte Z 0 nach LAGA TR Boden einhält.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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8 Bau- und Maßnahmenbeschreibung
8.1 Allgemeines
Folgende Begriffe werden für die weitere technische und betriebliche Beschreibung im Rahmen dieses
Planfeststellungsantrages definiert :
Bauabschnitte
Teilfläche der Deponiefläche, die für die Ablagerung von Abfällen hergerichtet wird (Basisabdichtungs-
system) oder nach Erreichen des Endverfüllniveaus oberflächig gedichtet wird (Oberflächenabdich-
tungssystem). Die Realisierung des Deponieabschnitts DA 3 ist in 6 Bauabschnitten geplant.
Folgende Bauabschnitte sind angedacht (Nummerierung nicht chronologisch) :
· 1. Bauabschnitt – Realisierung des Basisabdichtungssystems des Betriebsabschnittes 1.1 und
1.2 mit den zugehörigen und für die gesamte Betriebsdauer erforderlichen infrastrukturellen
Einrichtungen
· 2. Bauabschnitt – Realisierung des Oberflächenabdichtungssystems im Bereich des Betriebs-
abschnittes 1.1 und 1.2 nach Erreichen des Endverfüllniveaus mit den zugehörigen infrastruk-
turellen Einrichtungen
· 3. Bauabschnitt –Realisierung des Basisabdichtungssystems des Betriebsabschnittes 2.1 und
2.2 mit den zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen
· 4. Bauabschnitt – Realisierung des Oberflächenabdichtungssystems im Bereich des Betriebs-
abschnittes 2.1 und 2.2 nach Erreichen des Endverfüllniveaus in diesem Betriebsabschnitt mit
den zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen
· 5. Bauabschnitt –Realisierung des Basisabdichtungssystems des Betriebsabschnittes 3.1 und
3.2 mit den zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen
· 6. Bauabschnitt – Realisierung des Oberflächenabdichtungssystems im Bereich des Betriebs-
abschnittes 3.1 und 3.2 nach Erreichen des Endverfüllniveaus in diesem Betriebsabschnitt mit
den zugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen, der Deponieabschnitt DA 3 sowie der an-
grenzende Deponieabschnitt DA 2 werden mit dem 6. Bauabschnitt abgeschlossen und in die
Nachsorgephase überführt.
Die Bauabschnitte sind zeitlich so aufeinander abzustimmen, dass Synergien hinsichtlich der Wieder-
verwendbarkeit von zwischengelagerten Bodenmaterialien auf dem Standort maximal möglich sind.
Zwischengelagertes Aushubmaterialien im Bereich des herzustellenden Basisabdichtungssystems sol-
len als Baumaterial (z.B. Dammbau, Profilierungsmaterial) als auch als Rekultivierungsboden für das
Oberflächenabdichtungssystem des zuvor betriebenen Betriebsabschnittes wieder verwendet werden.
Betriebsabschnitt
Bei einem Betriebsabschnitt handelt es sich um eine begrenzte Teilfläche der gesamten Erweiterungs-
fläche, die für die Ablagerung der Abfälle vorbereitet ist (Basis- und Böschungsabdichtungssysteme sind
vollständig realisiert).und die mit Abfall im Rahmen des regulären Deponiebetriebes verfüllt wird.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Der Deponieabschnitt DA 3 soll in 3 Betriebsabschnitten, die von Norden in Richtung Süden realisiert
werden sollen, betrieben werden. Die Unterabschnitte werden von Westen in Richtung Osten betrieben.
Die Anordnung der Betriebsabschnitte erfolgt so, dass auch nach dem 1. oder 2. Betriebsabschnitt die
Deponie stillgelegt werden kann.
Jedem Betriebsabschnitt werden Flächenbereiche (Schwarzbereich als Ablagerungsbereich) zugeord-
net, in denen die Abfallablagerung erfolgt und das in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser
separat gefasst und als Sickerwasser abgeleitet werden kann. Durch den Verfüllungsfortschritt von Nor-
den in Richtung Süden kann die Anlehnungsfläche an den Böschungen separat entwässert werden,
dass hier anfallende Wasser ist bis zur Abfalleinlagerung in diesem Bereich unbelastet und kann als
Oberflächenwasser abgeleitet werden.
1. Betriebsabschnitt (1. BA)
Der 1. Betriebsabschnitt wird mit 2 Sickerwassersammlern ausgeführt, die von Osten in Richtung Wes-
ten (DA 3.1) bzw. von Westen in Richtung Osten (DA 3.2) verlaufen. Die Anordnung dieses Betriebsab-
schnittes erfolgt an der Südböschung des Deponiekörpers im Deponieabschnitt DA 2. Das Basisabdich-
tungssystem wird an das vorhandene Basisabdichtungssystem im Deponieabschnitt DA 2 angeschlos-
sen, sodass keine ungedichteten Bereiche vorhanden sein werden. Die Gesamtbreite beträgt an der
Basis ca. 60 m. Die Sickerwasserdränagen an der Basis werden entsprechend des Verfüllfortschrittes
an die Sickerwasserableitung angeschlossen, das gefasste unbelastete Wasser wird als Oberflächen-
wasser abgeleitet.
Mit Errichtung des Deponieabschnitts DA 3 werden der 1. Betriebsabschnitt einschließlich des zugehö-
rigen Basisabdichtungssystems, der wetslichen und östlichen Randverwallung und der für den Betrieb
des 1. Betriebsabschnittes erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen realisiert. Die gesamte Zufahrt
mit den zugehörigen Betriebswegen wird mit dem 1. BA hergestellt.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 63 www.sweco-gmbh.de
Zur Fassung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird auch das Sedimentationsbecken
mit dem zugehörigen Retentionsbecken ebenfalls mit dem 1. BA hergestellt, um eine Wassertrennung
und geordnete Wasserableitung gewährleisten zu können.
2. Betriebsabschnitt (2. BA)
Rechtzeitig vor Erreichen der genehmigten Endverfüllungskubatur im 1. Betriebsabschnitt wird der 2.
Betriebsabschnitt mit dem zugehörigen Basisabdichtungssystem realisiert, sodass der Deponiebetrieb
ohne zeitliche und betriebliche Unterbrechungen fortgeführt werden kann.
Der 2. Betriebsabschnitt wird mit zwei Sickerwassersammlern ausgeführt, die Gesamtbreite beträgt an
der Basis ca. 60 m. Mit der Inbetriebnahme dieses Betriebsabschnittes wird die Sickerwasserfassung
aktiviert und das anfallende Sickerwasser über die Abwasserkanalisation einer Behandlungsanlage
zugeführt.
3. Betriebsabschnitt (3. BA)
Der 3. Betriebsabschnitt wird rechtzeitig vor Erreichen der genehmigten Endverfüllungskubatur im 2.
Betriebsabschnitt mit dem zugehörigen Basisabdichtungssystem und der Anpassung der Sickerwas-
serableitung realisiert. Auch hier wird gewährleistet, dass der Deponiebetrieb ohne zeitliche und betrieb-
liche Unterbrechungen fortgeführt werden kann.
Der 3. Betriebsabschnitt wird ebenfalls mit einem Sickerwassersammler ausgeführt, die Gesamtbreite
dieses Betriebsabschnittes an der Basis beträgt auch ca. 60 m. Die Sickerwasserfassung wird ebenfalls
mit der Inbetriebnahme aktiviert.
Deponiebetriebsfläche
Die Flächenbereiche des 2. und 3. Betriebsabschnittes werden als Deponiebetriebsflächen im Rahmen
des 1. Betriebsabschnittes genutzt und vom Ablagerungsbereich abgetrennt. Diese Flächenbereiche
einschließlich des Randstreifens zum 1. Betriebsabschnitt werden im 1. Bauabschnitt frei geräumt und
betrieblich genutzt. Sollen diese Flächenbereiche bei Bedarf genutzt werden, wird der Betreiber einen
entsprechenden Antrag auf befristete Waldumwandlung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
stellen.
Im 2. Betriebsabschnitt wird der Flächenbereich des 3. Betriebsabschnittes sowie der hieran angren-
zende Flächenstreifen als Deponiebetriebsfläche genutzt.
Mengenmanagement
Mit der Herstellung der einzelnen Betriebsabschnitte und der oberflächigen Dichtung bereits verfüllter
vorhergehender Betriebsabschnitte werden Bodenmaterialien auf dem Standort benötigt. Hinsichtlich
Ihrer Wiederverwendung sind die Böden zu unterscheiden und zu separieren.
Im Rahmen der Herstellung des 1. Betriebsabschnittes soll der der erforderliche Profilierungsboden zur
Herstellung der Deponieaufstandsfläche im Vorfeld der Baumaßnahme besorgt und auf dem Flächenbe-
reich des Deponieabschnitts DA 3 zwischengelagert werden.
Der mit Herstellung des 2. Betriebsabschnittes benötigte Boden soll für die Herstellung des Oberflä-
chenabdichtungssystems auf dem 1. Betriebsabschnitt und für Bodenauftrag im 2. Betriebsabschnitt zur
Herstellung der Deponieaufstandsfläche ebenfalls im Vorfeld der Maßnahme besorgt und im Standort-
bereich zwischengelagert werden.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 64 www.sweco-gmbh.de
Bei der Realisierung des 3. Betriebsabschnittes gelten die gleichen Bedingungen wie für den 2. Be-
triebsabschnitt. Die Differenzmengen sollen aus den zwischengelagerten Böden gedeckt  werden. Die
Zwischenlagerung erfolgt in Randbereichen, die nicht für den Deponiebetrieb benötigt werden.
zur Genehmigung beantragte Maßnahmen
Die geplanten und zur Genehmigung beantragten Maßnahmen beinhalten für alle Betriebsabschnitte :
· Baufeldvorbereitung mit Rodung der Bewuchses im jeweiligen Baufeld und Beseitigung der
Vegetation
· Sicherung von zu erhaltenden Bauwerken, Grundwassermessstellen, Schächten usw.
· Herstellung der Deponieaufstandsfläche mit Herstellung des entsprechend erforderlichen Pro-
fils
· Verfüllung der südöstlichen Wasserfläche, die Verfüllung muss spätestens vor Verfüllung des
Betriebsabschnitts BA 2 vollständig verfüllt sein
· Durchführung des Baubetriebes zur Errichtung der Deponie
· Vervollständigung und Umbau der Zaunanlage
· Bodeneinbau bis zum Niveau der Deponieaufstandsfläche, die einzubauenden Böden sind im
Rahmen der Zwischenlagerung hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung zur Wiederverwendung
zu separieren. Standsichere Böden werden für den Randdamm, Entwässerungseinrichtungen
und für den Betriebswegebau wiederverwendet. Die übrigen zwischengelagerten Böden sollen
ebenfalls als Rekultivierungsboden z.B. in Oberflächenabdichtungssysteme des Deponiekör-
pers DA 2 und der vorangegangenen Betriebsabschnitte des Deponiekörpers des Deponieab-
schnitts DA 3 eingebaut werden.
· Einbau von standsicheren Böden im Auftragsbereich zur Herstellung des Niveaus der Depo-
nieaufstandsfläche
· Herstellung des Planums der Deponieaufstandsfläche im Bereich der Basis
· Freilegung und Herstellung des Anschlusses an das Basisabdichtungssystem des Deponie-
abschnitts DA 2
· Herstellung der Randverwallung im Süden, Westen und Osten des Deponieabschnitts DA 3
· Einbau der technischen Barriere entsprechend den Vorgaben der DepV, der Einbau erfolgt im
Bereich der Basis sowie an den Böschungen. Die technische Barriere wird bis in die seitliche
Randverwallung im Süden, Westen und Osten der Erweiterungsfläche des Deponieabschnitts
DA 3 eingebunden
· Einbau der Dichtungskomponente als Basis- und Böschungsabdichtungssystem gemäß den
Vorgaben der DepV für DK I, die Verlegung erfolgt auf dem Planum der technischen Barriere
· Herstellung der für den Deponiebetrieb erforderlichen Betriebs- und Verkehrsflächen, die Be-
festigung für die stärker beanspruchten Verkehrsflächen erfolgt in Asphaltbauweise, alle übri-
gen untergeordneten Betriebs- und Verkehrsflächen werden in Schotterbauweise ausgeführt

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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· Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen für die Durchführung des Deponiebetriebes,
die infrastrukturellen Einrichtungen werden in Abhängigkeit des fortschreitenden Deponiebe-
triebes ergänzt
· Herstellung eines Abwasseranschlusses zum vorhandenen Schmutzwasserkanal zur Ablei-
tung des Sickerwassers
· Errichtung des Sedimentationsbecken und des Retentionsbecken im südwestlichen Randbe-
reich der Ablagerungsfläche, die Auslegung erfolgt für die möglichen Betriebszustände und
beinhaltet einen Sedimentationsbereich und einen Rückhaltebereich in weitgehend naturna-
hem Ausbau
· Herstellung des Randentwässerungsgrabens und Anschluss an das Sedimentationsbecken
und dem zugeordneten Retentionsbecken, der Randentwässerungsgraben dient auch zur
temporären Ableitung von unbelastetem Oberflächenwasser aus den noch nicht in Betrieb ge-
nommenen Ablagerungsbereichen
· die Randentwässerungsgräben werden naturnah mit Rückhalteeinrichtungen zur verzögerten
Ableitung des Oberflächenwassers ausgebildet
· Durchführung des ordnungsgemäßen Deponiebetriebes
· Einbau des Oberflächenabdichtungssystems nach Verfüllung des jeweiligen Betriebsabschnit-
tes mit Herstellung der Randanschlüsse, der Bermen, des Oberflächenentwässerungssystems
und der Rekultivierung
· Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
· Rückbau der Zaunanlage nach Durchführung der Rekultivierung und Überführung in die
Nachsorgephase
· Durchführung der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
Die einzelnen beschriebenen Maßnahmen werden sukzessiv entsprechend der Errichtung der einzelnen
Betriebsabschnitte, des Betriebes der einzelnen Betriebsabschnitte und der oberflächigen Abdichtung
der einzelnen Betriebsabschnitte realisiert.
8.2 Maßnahmenkatalog für Deponieerrichtung, Betrieb und Stilllegung
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-03
Lageplan Iststand
Lageplan geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen werden in den einzelnen Bau- und Betriebsabschnitten geplant :
1. Bauabschnitt
· Abtrag des Bodens bis zum Niveau der Deponieaufstandsfläche und Profilierung der zugehö-
rigen Böschungsbereiche an der Altdeponie und dem Deponiekörper der Norderweiterung
· Herstellung der zugehörigen südlichen und östlichen Randverwallung mit Oberbodenande-
ckung an den Außenböschungen und zeitnaher Rekultivierung und Wiederaufforstung

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 66 www.sweco-gmbh.de
· Einbau des Basis- und Böschungsabdichtungssystems
· Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen einschließlich der Sickerwassertransportlei-
tung
· Herstellung der zugehörigen Betriebswege und Betriebseinrichtungen
Betriebsabschnitt BA 1
· Ablagerung von Abfällen im Bereich des mit einem Basis- und Böschungsabdichtungssystem
vorbereiteten 1. Betriebsabschnittes
· Die Verfüllung erfolgt zuerst in dem Einzugsbereich des westlichen Sammlers und wird ent-
sprechend des Verfüllfortschrittes auf das Einzugsgebiet des zweiten ausgedehnt
· Die Sickerwasserdränageleitungen werden sukzessiv entsprechend der voranschreitenden
Abfallverfüllung in Betrieb genommen, die noch nicht mit Abfall belegten Einzugsgebiete von
Dränageleitungen werden an das Oberflächenentwässerungssystem angeschlossen
· Zwischen den einzelnen Einzugsgebieten werden Verwallungen vorgesehen, um einen Si-
ckerwassereinstau im worst – case – Fall gewährleisten zu können
· die Ablagerung erfolgt bis auf das genehmigte Endverfüllniveau
· der Deponiebetrieb wird entsprechend den genehmigungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt
2. Bauabschnitt
· Profilierung des Deponiekörpers aus dem 1. Betriebsabschnitt und Herstellung des Oberflä-
chenabdichtungssystems einschließlich der Herstellung der Randanschlüsse an die Altdepo-
nie und den Deponiekörper der Norderweiterung
· Herstellung der Betriebswege und des Oberflächenwasserfassungssystems mit Anschluss an
die bestehenden Einrichtungen
· Einsäen einer Zwischenbegrünung auf der hergestellten Rekultivierungsschicht zur Reduzie-
rung des Oberflächenwasserabflusses und als Erosionssicherung und Herstellung der Rekul-
tivierung
3. Bauabschnitt
· Abtrag des Bodens bis zum Niveau der Deponieaufstandsfläche und Profilierung der zugehö-
rigen Böschungsbereiche an dem Deponiekörper der Norderweiterung
· Einbau des Basis- und Böschungsabdichtungssystems
· Herstellung und Ergänzung der infrastrukturellen Einrichtungen
· Ergänzung der zugehörigen Betriebswege und Betriebseinrichtungen
Betriebsabschnitt BA 2

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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· Ablagerung von Abfällen im Bereich des mit einem Basis- und Böschungsabdichtungssystem
vorbereiteten 2. Betriebsabschnittes
· Die Verfüllung erfolgt in einem Einzugsbereich eines Sammlers
· die Ablagerung erfolgt bis auf das genehmigte Endverfüllniveau und schließt an den Deponie-
körper des 1. Betriebsabschnittes an
· der Deponiebetrieb wird entsprechend den genehmigungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt
4. Bauabschnitt
· Profilierung des Deponiekörpers aus dem 2. Betriebsabschnitt und Herstellung des Oberflä-
chenabdichtungssystems einschließlich der Herstellung der Randanschlüsse an die Deponie-
körper der Norderweiterung und des 1. Betriebsabschnittes
· Herstellung der Betriebswege und des Oberflächenwasserfassungssystems mit Anschluss an
die bestehenden Einrichtungen
· Einsäen einer Zwischenbegrünung auf der hergestellten Rekultivierungsschicht zur Reduzie-
rung des Oberflächenwasserabflusses und als Erosionssicherung und Herstellung der Rekul-
tivierung
5. Bauabschnitt
· Abtrag des Bodens bis zum Niveau der Deponieaufstandsfläche, lagenweise verdichteter Ein-
bau im südöstlichen Bereich und Profilierung der zugehörigen Böschungsbereiche an dem
Deponiekörper der Norderweiterung
· Einbau des Basis- und Böschungsabdichtungssystems
· Herstellung und Ergänzung der infrastrukturellen Einrichtungen
· Ergänzung der zugehörigen Betriebswege und Betriebseinrichtungen
Betriebsabschnitt BA 3
· Ablagerung von Abfällen im Bereich des mit einem Basis- und Böschungsabdichtungssystem
vorbereiteten 3. Betriebsabschnittes
· Die Verfüllung erfolgt in einem Einzugsbereich eines Sammlers
· die Ablagerung erfolgt bis auf das genehmigte Endverfüllniveau und schließt an den Deponie-
körper des 2. Betriebsabschnittes an
· der Deponiebetrieb wird entsprechend den genehmigungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt
6. Bauabschnitt

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 68 www.sweco-gmbh.de
· Profilierung des Deponiekörpers aus dem 3. Betriebsabschnitt und Herstellung des Oberflä-
chenabdichtungssystems einschließlich der Herstellung der Randanschlüsse an die Deponie-
körper der Norderweiterung und des 2. Betriebsabschnittes
· Herstellung der Betriebswege und des Oberflächenwasserfassungssystems mit Anschluss an
die bestehenden Einrichtungen
· Herstellung der endgültigen Rekultivierung
Stilllegungsphase
Entsprechend der Definition der DepV Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase der Deponie bzw.
eines Betriebsabschnittes bis zur endgültigen Stilllegung
Nachsorgephase
Entsprechend der Definition der DepV Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung der Deponie bis zur
Entlassung der Deponie aus der Nachsorgephase durch die zuständige Behörde. Nach Fertigstellung
des 6. Bauabschnittes geht der Deponiekörper der Osterweiterung der Deponie Überlingen – Füllenwaid
in die Nachsorgephase über.
8.3 Baubeschreibung
8.3.1 Vorbereitende Arbeiten und Baufeldfreiräumung
8.3.1.1 Baufeldvorbereitung
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-03
Lageplan Iststand
Maßnahmenplan
Zur Herstellung der im 1. Bauabschnitt durchzuführenden Maßnahmen muss das Baufeld von Bewuchs,
der sich in den Randbereichen befindet, beräumt werden.  Bei der zu beräumenden Fläche handelt es
sich um den Flächenbereich des Basisabdichtungssystems im 1. Bauabschnitt sowie direkt angrenzen-
de Flächen, die für die Herstellung der Randverwallung, für die Oberflächenentwässerung und Be-
triebswege benötigt werden.
Auf diesen Flächenbereichen ist hauptsächlich niedriger Bewuchs und vereinzelt Bäume vorhanden.
Dieser Bewuchs ist kurz vor der Durchführung der Maßnahme zu beseitigen und zu entsorgen. Die
Stubben sind zu beseitigen.
Die gesamte Vegetationsschicht wird abgeschoben, je nach Erfordernis geordnet in Mieten zwischenge-
lagert und als Rekultivierungsboden im Standortbereich wiederverwendet.
Die gesamten Rodungsarbeiten sind bodenschonend durchzuführen. Die Rodungsarbeiten werden zu-
erst in den Böschungsbereichen und im Anschluss hieran vorwiegend von Norden in Richtung Süden
durchgeführt. Diese Arbeiten werden zeitlich entzerrt über eine Dauer von etwa 2 Monaten und räumlich
alternierend durchgeführt, um den im Standortbereich vorhandenen Tierarten ausreichend Raum und
Zeit für Ausweich- und Fluchtbewegungen zu ermöglichen. Für die besonders zu schützende Hasel-
maus und Zauneidechse werden besondere Vorkehrungen zum Arten- und Individuenschutz getroffen.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Der größte Anteil der Fläche, auf dem der Deponieabschnitt DA 3 errichtet werden soll, ist derzeit ohne
Bewuchs. Im weiteren Betriebsverlauf aufkommender Bewuchs wird durch den Betreiber zeitnah besei-
tigt.
8.3.1.2 Grundwassermessstellen
Anlagen 5-1 Altlastenbewertung im Umfeld der Deponie „Am Wiemersgrund“
in Köln-Poll
Die Errichtung von zusätzlichen Grundwassermessstellen ist nicht erforderlich, da aufgrund der vorhan-
den Grundwasserfließrichtung am Deponiestandort mit Hilfe der vorhandenen Grundwassermessstellen
der Abstrom der Deponieerweiterung überwacht werden kann, ohne dass eine Beeinflussung durch den
CFK – Altteil und dem Deponieabschnitt DA 1 zu besorgen ist.
Auch die Beeinflussungen aus Altablagerungen außerhalb des Deponiestandortes wurden bereits im
Monitoringprogramm erfasst und sind im weiteren Betrieb entsprechend zu berücksichtigen.
8.3.1.3 Eingangsbereich
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-03
Lageplan Iststand
Lageplan geplante Maßnahmen
Der bestehende Eingangsbereich mit Zufahrt, Betriebsflächen, Waage und Sozialgebäude bleibt beste-
hen und wird weiter genutzt. Es sind in diesem Bereich keine Änderungen des Bestandes vorgesehen.
Im Bereich der südlichen Zufahrt soll eine zusätzliche Waageanlage installiert werden. Diese Waagean-
lage wird als Lkw – Waage mit einer Länge von 20 m ausgeführt. Zur Einfahrtkontrolle und Bedienung
der Waageanlage wird ein zusätzlicher Aufenthalts- und Betriebscontainer neben der Waageanlage
installiert. Während der Anlieferzeiten ist bei Öffnung der südlichen Zufahrt der Zufahrtsbereich perso-
nell besetzt.
Ist eine Mitbenutzung der vorhandenen Reifenreinigungsanlage als betrieblichen Gründen bei der Ab-
fallanlieferung und Materialanlieferung über die südliche Zufahrt nur mit erheblichen zusätzlichen Auf-
wendungen möglich, wird eine zusätzliche Reifenreinigungsanlage im Bereich des südlichen Betriebs-
weges für den abfahrenden Verkehr installiert.
Bei zusätzlichen Verschmutzungen erfolgt eine Straßenreinigung der entsprechenden Betriebsstraßen.
Durch diese betrieblichen Maßnahmen wird ein Austrag von Verschmutzungen vom Deponiegelände
auf die öffentlichen Straßen sicher vermieden.
8.3.1.4 Zufahrt zum Deponiegelände
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-03
Lageplan Iststand
Lageplan geplante Maßnahmen
Anlagen 4-1
4-4
4-5
4-6
Umweltverträglichkeitsstudie
Lärmuntersuchung
Immissionsprognose für die geplante Erweiterung der Deponie
Am Wiemersgrund in Köln-Poll
Verkehrsgutachten
Die bestehende nördliche Zufahrt soll weiterhin bestehen bleiben. Die genehmigte Begrenzung der
Fahrzeugbewegungen von maximal 38 zufahrenden Fahrzeuge/Tag soll beibehalten werden.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Zusätzlich wird die südliche Zufahrt zum Deponiegelände beantragt. Über diese Zufahrt sollen
· Materialien für die weitere Verfüllung der Wasserfläche,
· Materialien für die Fertigstellung der genehmigten Seeverfüllung,
· Materialien für die Profilierung der Deponieaufstandsfläche im Deponieabschnitt DA 3,
· Materialien und Baustoffe für die Herstellung des Basis- und des Oberflächenabdichtungssys-
tems im Deponieabschnitt DA 3,
· Deponat DK I zur Einlagerung im Deponieabschnitt DA 3 und
· Rekultivierungsboden
angeliefert werden. Aufgrund der geringen zur erwartenden Belastungen und Auswirkungen auf die
Schutzgüter wird eine Begrenzung der Fahrzeugbewegungen nicht angestrebt.
8.3.1.5 Sicherungsmaßnahmen
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-03
GP-LP-06
Lageplan Iststand
Lageplan geplante Maßnahmen
Lageplan Basisabdichtungssystem
Derzeit ist das Deponiegelände mit einer Zaunanlage gesichert. Ausgeschlossen von dieser Sicherung
ist die als Angelteich genutzte Wasserfläche im südöstlichen Randbereich des Deponiegeländes. Im
Bereich der nördlichen und der südlichen Zufahrt sind in die Zaunanlage Toranlagen integriert.
Mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes wird der vorhandene Zaun beibehalten. Im Zuge des weite-
ren Ausbaus und Verfüllung der südöstlichen Wasserfläche wird die Zaunanlage an der südlichen
Grundstücksgrenze entsprechend den zugehörigen Fluren für die Erweiterung um den Deponieabschnitt
DA 3 umgelegt und auf die Flurstücksgrenzen gesetzt.
Der Zaun dient als umschließende Sicherung gegen den Zutritt Unbefugter und hat eine Höhe von min-
destens 2,0 m.
Im Bereich der nördlichen und der südlichen Zufahrt sind bereits Toranlagen in die Umzäunung inte-
griert. Die Toranlage der südlichen Zufahrt wird entsprechend instand gesetzt.
Folgende zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen für den Anlieferverkehr werden realisiert :
· Absturzsicherung der südlichen Zufahrt im Bereich der Becken mittels Schutzplanken oder
Gabionen
· Absturzsicherung im Bereich der Bermen durch Steine oder gleichwertigen Sicherungseinrich-
tungen
· Beschilderung zur maximal zulässigen Geschwindigkeit auf dem Deponiegelände, Ausweich-
buchten und besondere Gefahrenstellen
· stationäre Geschwindigkeitsreduzierungseinrichtungen
Im Bauzeitraum werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Baustellenverkehr und den Baustel-
lenbetrieb umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine angepasste Verkehrsführung für den Baustellen-
verkehr einschließlich der erforderlichen Absturzsicherungen auf den Bermen.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Weiterhin sind die Einrichtungen im baubeeinflussten Bereich gegen Beschädigungen aus dem Baustel-
lenbetrieb zu schützen.
8.3.1.6 Profilierungsmaßnahmen
Zeichnungen GP-LP-04
GP-LP-05
Lageplan Untergrundbeschaffenheit
Lageplan Deponieaufstandsfläche
Zur Herstellung des Basis- und Böschungsabdichtungssystems sind Profilierungsarbeiten sowohl an der
Basis zur Herstellung der Deponieaufstandsfläche als auch in den Böschungsbereichen der Anleh-
nungsflächen des Deponieabschnitts DA 2 erforderlich :
· Die Profilierungen in dem Böschungsbereich zur Herstellung des Anschlusses an das Basis-
abdichtungssystem des Deponieabschnitts DA 2 erfolgt durch Abtrag. Der Abtragsboden wird
als Profilierungsboden im Erweiterungsbereich lagenweise verdichtet wieder eingebaut.
· Separierter Abtrag des in den baubeeinflussten Randbereichen vorhandenen Oberbodens
und anderweitige Nutzung als Rekultivierungsboden auf dem Standort. Die Abtragstiefe be-
trägt maximal ca. 1,0 m. Eine längerfristige Zwischenlagerung der Bodenmaterialien ist nicht
vorgesehen. Bei einer Zwischenlagerung erfolgt dies in profilierten und geordneten Mieten mit
einer Mietenhöhe von maximal 2,0 m.
· Auftrag von Profilierungsboden zur Herstellung der Deponieaufstandsfläche oberhalb des Ni-
veaus + 43,50 m NN. Hierzu werden geeignete Böden lagenweise verdichtet eingebaut. Die
Profilierung erfolt sowohl in Nord – Süd – Richtung für jeden Dränagesammler als Dachprofil
sowie in Ost – West – Richtung ebenfalls als Dachprofil mit einem etwa mittig angeordneten
Grat. Die Oberfläche ist entsprechend verdichtet mit einem E v2 von mindestens 30 MN/m²
herzustellen. Da die Profilierungsmaterialien nicht just – in – time angeliefert werden können,
ist im Bereich des Deonieabschnitts DA 3 eine geordnete Zwischenlagerung erforderlich. Un-
belastete Materialien können ohne zusätzliche Einrichtungen hier zwischengelagert werden.
Belastete Baumaterialien müssen eine temporäre Basisdichtung (PEHD – Dichtungsbahn oh-
ne BAM – Zulassung) und Basisentwässerung (Kies- oder Brechkornschicht ohne Eignungs-
nachweis) haben.
· Das Planum in dem Basisbereich wird entsprechend der Profilierung an der Oberfläche des
Dichtungssystems hergestellt, die Längs- und Querneigungen zur Herstellung der Einzugsge-
biete für die Sickerwasserdränageleitungen werden mit profiliert.
· In dem östlichen, westlichen und südlichen Randbereich wird eine Randverwallung aus den
unbelasteten Zuliefermaterialien hergestellt, die lagenweise in Lagen von je ca. 25 cm verdich-
tet aufgebaut wird. Auf dieser Verwallung wird die spätere umlaufende Betriebsstraße aufge-
baut. Auf der deponieabgelegenen Seite der Verwallung wird Oberboden in einer Mächtigkeit
von mindestens 10 cm möglichst unverdichtet aufgebracht, um auch hier eine Rekultivierung
gewährleisten zu können. Die Rekultivierung der aussenliegenden Böschung dieser Verwal-
lung erfolgt zeitnah im Rahmen der Realisierung des 1. Betriebsabschnittes.
Die Profilierung erfolgt abschnittsweise entsprechend der zeitlichen Abfolge zur Realisierung der Be-
triebsabschnitte.
Als Bodenmaterialien für die Rekultivierungsschicht soll angelieferter Boden genutzt werden. Für diese
zur Verwendung kommenden Böden werden im Vorfeld Eignungsuntersuchungen durchgeführt, die die
uneingeschränkte Eignung des Bodens als Rekultivierungsboden bescheinigen. Auch diese Böden sol-
len bis zur weiteren verwendung auf dem Deponiegelände zwischengelagert werden.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Die abschließenden Profilierungsarbeiten erfolgen im weitestgehenden Mengenausgleich, der Aushub-
boden zur Herstellung des Planums verbleibt vollständig auf dem Standort und wird einer Wiederver-
wendung auf dem Standort zugeführt.
8.3.2 Basis- und Böschungsabdichtungssystem
8.3.2.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen
Die Ausführung des Basis- und Böschungsabdichtungssystems erfolgt entsprechend den Vorgaben der
DepV. Die technischen Komponenten der Dichtungssysteme werden nach den Vorgaben der LAGA Ad-
hoc-AG „Deponietechnik“ Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard realisiert. Für diese Maßnahme rele-
vant sind
· Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 1-0 „Technische Maßnahmen betreffend die geologi-
sche Barriere“
· Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 3-1 „Mineralische Entwässerungsschichten aus natürli-
chen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen“
· Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 8-1 „Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in
Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien“
Alle eingesetzten Kunststoffkomponenten (Kunststoffdichtungsbahn, Schutzvliese, Dränagebahn, Geo-
gitter, Rohre und Bauteile) müssen eine BAM – Zulassung haben.
8.3.2.2 Deponieaufstandsfläche
Anlagen 5-1 Altlastenbewertung im Umfeld der Deponie Am Wiemersgrund
in Köln-Poll
Zeichnungen GP-LP-04
GP-LP-05
Lageplan Untergrundbeschaffenheit
Lageplan Deponieaufstandsfläche
Im Standortbereich des Deponieabschnitts DA 3 wurde im Rahmen der genehmigten Seeverfüllung der
Boden fachgerecht und oberhalb des Grundwasserspiegels lagenweise verdichtet eingebaut. Der Un-
tergrund besteht somit aus natürlich gelagerten Kiesen und Sanden und hierauf aufgebrachten minerali-
schen Verfüllböden.
Die geologischen und hydrogeologischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass der vorhandene
Untergrund den Anforderungen an eine geologische Barriere entsprechend den Vorgaben aus der DepV
nicht entspricht. Aus diesem Grund wird eine technische Barriere entsprechend den vorgenannten An-
forderungen errichtet.
Der permanent zu gewährleistende Abstand der Oberkante der technischen Barriere vom höchsten zu
erwartenden freien Grundwasserspiegel beträgt mindestens 1,0 m. Entsprechend der als Anlage 5-1
beiliegenden Hydrogeologischen Stellungnahme basiert der höchste zu erwartende freie Grundwasser-
spiegel auf Messungen des Grundwasserflurabstandes in vorhandenen Grundwassermessstellen, die
im Zuge der Überwachung der errichtet wurden. Das maximale und maßgebende Grundwasserniveau
im Bereich des Deponieabschnitts DA 3 liegt auf + 42,50 m NN.
Die OK der technischen Barriere muss folglich mindestens auf dem Niveau + 43,50 m NN liegen. Im
Abgleich mit dem maßgeblichen maximalen Grundwasserniveau im gesamten Flächenbereich und den
technisch realisierbaren Längs- und Querneigungen der technischen Barriere und des Basisabdich-

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tungssystems liegt das Planum der technischen Barriere im südöstlichen und südwestlichen Randbe-
reich direkt auf dem Niveau des festgelegten höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegels. Von die-
sem Konstruktionspunkt ausgehend vergrößert sich in Richtung Norden der Abstand zwischen dem
Planum und dem maßgeblichen Grundwasserspiegel, um noch ein ausreichendes Gefälle für die Si-
ckerwassersammelleitungen, die im Randbereich verlaufen, gewährleisten zu können.
Das Planum erhält die Profilierung der darüber liegenden Oberkante (OK) Basisabdichtung mit dem
Längsgefälle der Sickerwasserdränageleitungen und dem zugehörigen Dachprofil zur Begrenzung der
Einzugsgebiete. Der einzuhaltende Abstand zwischen dem Planum und dem maßgeblichen Grundwas-
serspiegel bezieht sich hierbei auf die Trasse der Sickerwasserdränageleitungen, da diese im Dachprofil
die tiefste Achse darstellen. Diese Kehle hält den in der DepV vorgegebenen Abstand zum höchsten zu
erwartenden Grundwasserspiegel ein. An der Oberkante des Dachprofils beträgt der Abstand zwischen
dem Planum und dem maßgebenden Grundwasserspiegel zusätzlich mindestens 45 cm. Bezogen auf
die Trassen der Dräangeleitungen vergrößert sich der Abstand durch das einzuhaltende Mindestgefälle
der Dränageleitungen nochmals um mindestens 2,50 m.
Das Längsgefälle in den Kehlen des Dachprofils liegt bei 1,50 %, das zu gewährleistende Mindestlängs-
gefälle von 1,0 % nach Abschluss der Setzungen wird somit eingehalten. Das Quergefälle im Dachprofil
beträgt mindestens 3,5 %.
8.3.2.3 Ausführung des Basisabdichtungssystems
Anlagen 6
7-1
11
12
Setzungsprognose
Standsicherheitsnachweis Basis- und Böschungsabdichtungs-
system
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnik
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geokunststoff
Zeichnungen GP-LP-03
GP-LP-05
GP-LP-06
GP-S-01
GP-D-01
GP-D-03
GP-D-04
Lageplan geplante Maßnahmen
Lageplan Deponieaufstandsfläche
Lageplan Basis- und Böschungsabdichtungssystem
Längsschnitte Deponiekörper
Details Basis- und Böschungsabdichtungssystem
Details Randanschluss West- und Nordbereich
Details Randanschluss Ost- und Südbereich
Auf dem Niveau der zuvor beschriebenen Profilierung und der hergestellten technischen Barriere wird
ein Basisdichtungssystem aufgebaut. Die Qualität der Basisabdichtung entspricht den Vorgaben der
DepV für DK I und besteht von unten nach oben aus folgenden Komponenten :
· 1,0 m technische Barriere, Qualität entsprechend DepV DK I
· Feinplanum auf der OK technische Barriere mit Herstellung des Profiles
· Kunststoffdichtungsbahn (KDB) entsprechend BAM oder gleichwertiges Dichtungssystem mit
Eignungsbeurteilung
· Schutzvlies mit mindestens 2.000 g/m² Flächengewicht entsprechend projektspezifischen
Schutzwirksamkeitsnachweis
· 50 cm mineralische Dränageschicht mit PEHD - Dränageleitungen und Rigolenüberschüttung,
Körnung gemäß DIN 19667, Schichtdicke entsprechend dem hydraulischen Nachweis
· PEHD - Dränageleitungen mindestens DN 300, Verlegung in der Dränageschicht als Rigole

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Das Basisabdichtungssystem ist von Norden nach Süden sowie in Ost – West – Richtung mit einem
etwa mittig verlaufenden Grat in beide Richtungen geneigt und weist ein Längsgefälle entsprechend der
OK technische Barriere von mindestens 1,5 % auf. In Nord – Süd – Richtung werden Profile ausgebildet
mit Hoch- und Tiefgrat. Das Quergefälle beträgt mindestens 3,5 %. Der Abstand zwischen Hoch- und
Tiefgrat wird mit mindestens 15 m entsprechend den Vorgaben der Richtlinie zur Entwässerung von
Deponien festgelegt. Im Bereich der vorhandenen Deponiekörper schließt die technische Barriere an die
bestehenden Deponiefußbereiche an. Das Basisabdichtungssystem geht hier in das Böschungsabdich-
tungssystem über.
Die Entwässerungsrichtung in Ost – West - Richtung wurde gewählt, um die Sickerwasserableitung
unten Berücksichtigung der vorhandenen Topographie komplett im Freispiegelverfahren unter Minimie-
rung der zusätzlich erforderlichen Profilierungsmengen durchführen zu können.
Zum Schutz des Abdichtungssystems vor witterungsbedingten schädlichen Einflüssen ist die minerali-
sche Entwässerungsschichter frühzeitig mit einer ersten definierten Abfalllage zu belegen. Diese erste
Lage wirkt sich zudem positiv auf den zu erwartenden Sickerwasseranfall aus. Kommt dafür ein Abfall
mit einer Körnung zum Einsatz, der gegenüber dem Flächenfilter filterstabil ist, kann auf ein Trennvlies
zwischen diesen Schichten verzichtet werden. Die Qualität der Basisabdichtung entspricht den Vorga-
ben der DepV für die Deponieklasse I und besteht aus folgenden Komponenten :
Aufgrund der gegebenen Standortsituation sind technische Maßnahmen zur Verbesserung und Vervoll-
ständigung der geologischen Barriere entsprechend den Vorgaben der DepV erforderlich. Entsprechend
der BQS 1-0 soll die technische Barriere unter den Voraussetzungen der DepV Anhang 1 Nr. 1.2 Ziffer 3
eine Mindestmächtigkeit von 1, 0 m bzw. bei Reduzierung 0,5 m betragen. Zwischen der Mindestmäch-
tigkeit nach DepV Anhang 1 Tab. 1 von 1,0 m und der Mindestmächtigkeit nach DepV Anhang 1 Nr. 1.2
Ziffer 3 von 0,5 m soll in Abhängigkeit des Durchlässigkeitsbeiwertes des zum Bauzeitpunkt verfügbaren
Bodenmaterial interpoliert werden. Da eine Reduzierung der Schichtmächtigkeit der technischen Barrie-
re nur unter der Voraussetzung möglich ist, das es sich hierbei um ergänzende oder verbessernde

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Maßnahmen der bereits vorhandenen geologischen Barriere handelt, eine geologische Barriere jedoch
im Standortbereich nicht vorhanden ist, wird die technische Barriere in einer Mächtigkeit von mindestens
1,0 m hergestellt.
Alternativ zu dem Standarddichtungssystem mit einer Kunststoffdichtungsbahn werden auch eine mine-
ralische Dichtung gemäß den Vorgaben der DepV und dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard be-
antragt.
Die Ausführung der in den Randbereichen herzustellenden Böschungsabdichtung ist identisch mit dem
Aufbau und der Ausführung des zuvor beschriebenen Basisabdichtungssystems.
8.3.2.4 Sickerwasserfassung und Sickerwasserableitung
8.3.2.4.1 Sickerwasseranfall
Anlagen 3-3
9-1
Antrag auf Sickerwassereinleitung in öffentlichen Kanal
hydraulische Grundlagen
Zeichnungen GP-LP-06
GP-LP-07
GP-LP-08
GP-LP-09
GP-LP-10
Lageplan Basis- und Böschungsabdichtungssystem
Lageplan Sickerwasserentwässerung bis Kanalanschluss
Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Das anfallende Deponiesickerwasser wird im freien Gefälle aus dem Deponiekörper herausgeführt und
über einen Freispiegelkanal, der im Zuge der Errichtung der Deponie mit erstellt werden soll, zum öffent-
lichen Schmutzwasserkanal, der südlich des Deponiestandortes verläuft, abgeleitet. Eine Sickerwasser-
behandlung auf dem Deponiegelände ist nicht vorgesehen und aufgrund der prognostizierten Sicker-
wasserqualität auch nicht erforderlich.
Zusätzlich zu den im Ablagerungsbereich anfallenden Sickerwassermengen wird auch eine Um-
schlussmöglichkeit im Bereich des südlichen Randentwässerungsgrabens an die Sickerwasserrevisi-
onsschächte vorgesehen. Sollten im Bereich der Umfahrungsstraße Wassermengen anfallen, die auf-
grund der Inhaltsstoffe nicht dem südlichen Sedimentationsbecken zugeleitet werden dürfen, kann die-
ses Wasser über die Umschlussmöglichkeiten abgeschlagen und der Sickerwasserfassung zugeführt
werden. Die Umschlüsse sollen, wenn erforderlich, sukzessiv entsprechend des Betriebsfortschrittes
erfolgen.
Zur Feststellung, ob ein Umschluss des südlichen Randentwässerungsgrabens erforderlich ist, werden
nach einem Jahr Betriebszeit Analysen des Wassers im Randentwässerungsgraben und des Sedimen-
tes im südlichen Sedimentationsbecken durchgeführt und auf dessen Basis Vorgaben an die Oberflä-
chenentwässerung gegebenenfalls neu definiert.
Auf dem gesamten Deponiegelände wird eine eindeutige und betrieblich einfach durchführbare Tren-
nung von belastetem und unbelastetem Wasser gewährleistet.
Das gesamte Entwässerungssystem für Sickerwasser umfasst die Komponenten Schutzschicht, Ent-
wässerungsschicht, Sickerleitungen, Sammel- und Kontrollschächte.
Die mineralische Entwässerungsschicht wird auf der Basisabdichtung flächig in einer Mächtigkeit von 50
cm hergestellt. Sie besteht aus einem mineralischen Material z.B. der Körnung (/32 mm oder 16/32 mm
und weist beim Einbau eine Durchlässigkeit von mindestens k ≥ 1 x 10-2 m/s auf. Durch diesen geringen
Durchlässigkeitsbeiwert beim Einbau wird der nach DIN 19667 geforderte langfristige Wert von k = 1 x
10-3 m/s eingehalten. Wie in der GDA-Empfehlung E 2-14 ausgeführt, wird der Durchlässigkeitsbeiwert
langfristig durch das Eindringen von Feinanteilen und die Bildung von Inkrustationen beeinflusst. Der

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Einbau von sehr grobkörnigem Material mit sehr hoher Durchlässigkeit gewährleistet die langfristige
Funktion des Flächenfilters mit einer Durchlässigkeit von k = 1 x 10-3 m/s. Darüber hinausgehende stoff-
liche Anforderungen an die Materialien werden im Qualitätsmanagementplan unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) definiert.
In der DepV Anhang 1, Tabelle 1 ist eine mineralische Entwässerungsschicht mit einer Dicke von min-
destens 50 cm und einer Körnung gemäß DIN 19667 aufzutragen. „Wenn nachgewiesen wird, dass es
langfristig zu keinem Wasseranstau im Deponiekörper kommt, kann mit Zustimmung der zuständigen
Behörde bei Deponien der Klasse I, II und III die Entwässerungsschicht mit einer geringeren Schicht-
stärke oder anderer Körnung hergestellt werden.“1
In der DIN 19667: 2015-08 werden unter Punkt 4.2 Hydraulik die Mindestanforderungen für die Parame-
ter Längsgefälle, Quergefälle, Zulauflänge und Innendurchmesser an ein Regel-Entwässerungssystem
aufgeführt. „Falls von diesen Anforderungen abgewichen wird, sind gesonderte Nachweise nach GDA
E2-14 mit dem Regenereignis r15,1 nach KOSTRA zu erbringen.“2 Desweiteren werden unter Punkt 4.6
Entwässerungsschicht exakte Vorgaben zu Körnungen und Durchlässigkeitsbeiwerten gemacht.
Die GDA-Empfehlung E 2-14, auf die in der DIN 19667 verwiesen wird, behandelt die Basis-
Entwässerung von Deponien (April 2011). Hier werden die Grundsätze eines Basisentwässerungssys-
tems mit Grundriss und Querschnitt als Regelsystems nach Vorgaben der DIN 19667 nochmals detail-
liert beschrieben. Unter Punkt 2 Anforderungen wird explizit darauf hingewiesen, dass die maximale
Einstauhöhe kleiner als die Dicke der Entwässerungsschicht sein muss. Unter Punkt6.1 Hydraulische
Nachweise heißt es: „Falls vom „Regel-Entwässerungssystem“ abgewichen wird, müssen gesonderte
Nachweise aufgestellt werden. Dazu können die Berechnungsvorschläge gemäß Ramke, 1991 (s.a.
Ramke 1998) genutzt werden. … Die Rohrleitungen sowie Pumpwerke sind hydraulisch so zu dimensi-
onieren, dass ein Rückstau von Sickerwasser in den Abfallkörper für den Bemessungsregen bzw. die
Bemessungssickerwasserspende auszuschließen ist. Für darüber hinausgehende Ereignisse ist nach-
zuweisen, dass das Sickerwasser aus dem Fassungs- und Ableitungssystem nicht in den Untergrund
oder die Oberflächenentwässerung gelangt.“3
Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass bei einer Abweichung vom Regelsystem ein
hydraulischer Nachweis dahingehend durchgeführt werden muss, dass kein Einstau in den Deponiekör-
per möglich ist und das Sickerwasser gesichert abgeführt wird. Eine Grundlage für den zu erbringenden
hydraulischer Nachweis ist die Ermittlung oder Festlegung der Bemessungssickerwasserspende. Hierfür
werden in der GDA-Empfehlung 2-14 drei Fälle unterschieden :
· Betriebsbeginn mit geringer Abfallüberdeckung – Es ist das Regenereignis r 15,1 nach KOSTRA
anzusetzen (gem. DIN 19667), 108,3 l/s*ha, es wird ein Abflussbeiwert von 0,8 angesetzt, um
die Abflussverzögerung durch die Fläche zu berücksichtigen
· Betriebszustand mit offener Abfallfläche – Es kann von einer durchschnittlichen Sickerwasser-
spende von 1 mm/d ausgegangen werden (gem. Ramke, 1991), wobei eine 10-fache Überhö-
hung empfohlen wird -> 10 mm/d (entspricht 1,16 l/s*ha)
· Betriebsende mit rekultivierter Deponie – Die Sickerwasserspenden werden sich weiter deutlich
reduzieren bzw. gegen 0 auslaufen
Das Regenereignis nach KOSTRA zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns ist räumlich und zeitlich sehr eng
begrenzt und betrifft damit immer nur einzelne Abschnitte oder Rohrleitungsstränge.
1 DepV, 2009
2 DIN 19667: 2009-10
3 GDA E 2-14, 2011

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Durch eine aufgrund der Grundfläche vorgegebene Anordnung der Sickerwasserleitungen beträgt der
Abstand der Leitungen zueinander mehr als 30 m. Somit wird in diesem konkreten Einzelfall vom Regel-
system der Entwässerung gemäß DIN 19667:2015-08 abgewichen und ein gesonderter Nachweis mit
hydraulischer Berechnung notwendig.
Der hydraulische Nachweis der Sickerwasserleitungen erfolgt separat für jede einzelne Leitung für ver-
schiedene Betriebszustände. In einer ersten Berechnung wird angenommen, dass die angeschlossene
Fläche mit nur einer geringen Lage Abfall bedeckt ist und die abzuführende Sickerwassermenge in di-
rektem Zusammenhang zum Bemessungsregen r15,1 nach KOSTRA steht. Dieser Fall stellt für alle Lei-
tungen die Hauptbelastung dar. Das nächste Stadium beschreibt die Situation, dass auf der Fläche Ab-
fall eingebaut wurde und der untere Abschnitt der Böschungsfläche in Betrieb geht. Für die Fläche wer-
den in diesem Fall 10 mm/d angesetzt und die angeschlossene Böschungsfläche unterliegt dem Be-
messungsregen.
Die Schichtstärken des mineralischen Flächenfilters ergeben sich aus den hydraulischen Erfordernissen
(Abstand der Sammler, Fließlänge und Einzugsgebiet), der Nachweis ist dem hydraulischen Nachweis
gemäß Anlage 9 zu entnehmen.
Weitere stoffliche Anforderungen an die zur Verwendung kommenden Materialen für den Flächenfilter
werden im beiliegenden Qualitätsmanagementplan Geotechnik definiert. Sollte die erste aufzubringende
Abfalllage gegenüber dem mineralischen Flächenfilter aufgrund ihrer Körnung nicht filterstabil sein, ist
alternativ ein geotextiles Trennvlies auf den Flächenfilter aufzubringen.
Innerhalb dieses Flächenfilters sind in profilierten Tiefenlinien der Basisabdichtung angeordnete 2/3-
geschlitzte oder gelochte Sickerwasserdränageleitungen aus PE 100 vorgesehen. Die Verlegung erfolgt
in einer Leitungszone, die in nachfolgender Abbildung schematisch dargestellt und der DIN 19667 ent-
nommen ist.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Die Rohrverbindungen der Dränageleitungen erfolgt gesteckt, mit Muffen oder verschweißt. Die stati-
sche Dimensionierung hat unter Berücksichtigung der maximalen Abfallauflast zu erfolgen. Die Statik
wird material- und projektspezifisch durchgeführt
Von ausgebildeten Graten aus fällt die Entwässerungsschicht mit einer Neigung von mindestens 3 % in
Richtung der Dränageleitungen. Diese werden in der Entwässerungsschicht mit einem Gefälle von min-
destens 1,5 % verlegt, damit ist nach Abklingen aller Setzungen das Mindestgefälle von 1 % gemäß DIN
19667 „Dränung von Deponien“ sichergestellt und das Sickerwasser gelangt im freien Gefälle zu den
Sammelschächten.
Von weiteren Vorgaben der DIN 19667 bezüglich Zulauflänge und maximaler Leitungslänge wird abge-
wichen, es ist somit ein gesonderter Nachweis unter Berücksichtigung der GDA-Empfehlung E 2-14 mit
dem Regenereignis r15,1 nach Kostra - DWD erforderlich.
Für die Ermittlung der bemessungsrelevanten Sickerwasserspenden zum hydraulischen Nachweis des
Flächenfilters werden nachfolgende Betriebszustände unterhalten :
· Betriebsbeginn – mit fehlender bzw. geringer Abfallüberdeckung: Sickerwasseranfall ist unmit-
telbar abhängig vom Niederschlagsereignis
· Betriebszustand – offene Einbaufläche mit relevanter Abfallüberdeckung des Flächenfilters:
durchschnittliche Sickerwasserspende von 1 mm/d = 10 m³/(ha x d)4
Aufgrund der Anordnung der Dränageleitungen in Ost – West – Richtung ist eine Spülung und Kame-
rabefahrung der Leitungen an beiden Ausbauenden möglich.
8.3.2.4.2 Sickerwasserableitung
Zeichnungen GP-LP-07
GP-D-01
Lageplan Sickerwasserentwässerung bis Kanalanschluss
Details Basisabdichtungssystem
Details Rohrdurchführungen und Schächte
Anlagen A-9 Nachweise Sickerwasserfassung und Sickerwasserableitung
An den Tiefpunkten der Dränageleitung erfolgt im Bereich des Böschungsfußes die Durchdringung des
Basisabdichtungssystems mittels Durchdringungsbauwerk. Hierdurch wird der optimale Anschluss der
Abdichtungskomponenten im Bereich der Rohrdurchführung gewährleistet.
Es erfolgt der Transport des Sickerwassers im freien Gefälle zu den außerhalb der Basisabdichtung
angeordneten Sickerwasserschächten. Der hydraulische Nachweis des Abflussvermögens sämtlicher
als Vollwandrohre ausgeführten Freigefälleleitungen erfolgt nach der Prandtl-Colebrook-Gleichung und
ist in Anlage A-9 aufgeführt. Für den Bemessungsregen bzw. die Bemessungssickerwasserspende wird
in Anlage A-9 nachgewiesen, dass kein Rückstau von Sickerwasser in den Abfallkörper erfolgt.
In den Tiefpunkten des Basisabdichtungssystems wird das Sickerwasser aus dem Deponiekörper her-
ausgeführt und über zwei Sammelleitungen (Westbereich sowie Ost- und Südbereich) dem zentralen
Tiefpunkt im Bereich des vorhandenen Geländetiefpunktes im südwestlichen Deponiegelände zugelei-
tet. An Rohranschlüssen sowie Richtungsänderungen werden Schachtbauwerke errichtet An zentralen
Tiefpunkt wird eine Pumpstation für Sickerwasser errichtet. Die Ausführung der Pumpstation erfolgt als
Kompaktstation in PEHD – Bauweise mit einem mindestens 10 m³ großem Vorlagebehälter und einer
Pumpenkammer mit redundant ausgeführten Pumpen. Die Pumpstation wird als unterirdisches Bauwerk
ausgeführt. Die Wandungen des Vorlagebehälters sind doppelwandig mit zugehöriger Leckagekontrolle.
4 [Ramke, 1991]

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Die Pumpstation hat folgende Spezifikationen :
· Vorlagebehälter mit integriertem Pumpenschacht aus PEHD komplett als werksseitig vorbereite-
tes Bauteil
· Installation einschließlich Auftriebssicherung und bauartspezifischer Gründung
· doppelwandig und überwachbar mit innenliegendem Überwachungssystem
· zweiteiliger Stauraum mit separatem Pumpenraum und Vorlagebehälter
· Speicher - Nutzvolumen mindestens 10 m³
· Durchmesser DN 2.000
· lichter Durchmesser des Pumpenraums 3,00 m
· aufgesetzter Schacht auf Stauraum DN 1.500
· Einstiegsdom DN 1.500, Leiter V4A und ausziehbarer Einstieghilfe sowie Absturzsicherung aus
Edelstahl, tagwasserdichte, klappbare Einstiegsöffnung aus Edelstahl einschließlich Dunsthut,
mit Dom verschraubt, Einbau auf dem Pumpenschacht
· Einstiegsdom DN 1.000, tagwasserdichte, klappbare Einstiegsöffnung aus Edelstahl einschließ-
lich Dunsthut, mit Dom verschraubt, Einbau auf dem Vorlagebehälter
· Zulaufstutzen aus PEHD
· 2 Saugleitungen sowie Saugrohr als Entnahmestutzen mit Tauchrohr
· integrierter Pumpensumpf DN 800, lichte Tiefe 0,30 m
· Unterdruck - Leckageanzeige - Gerät mit allgemeinerbauaufsichtlicher Zulassung für wasserge-
fährdende, nicht brennbare Flüssigkeiten und einem Alarmschalldruck
· Pumpensteuerung, Pumpenüberwachung, Mengenerfassung und Füllstandsüberwachung
Über angeschlossene Druckleitungen, die im Deponierandweg und im weiteren Verlauf Richtung Süden
zum vorhandenen Abwasserkanal verlaufen, erfolgt die Förderung des Sickerwassers zu dem für den
Anschluss vorgesehenen Abwasserkanal. Die Druckrohrleitungen werden doppelwandig mit einer Le-
ckageanzeige ausgeführt.
Der hydraulische Entwurf der Pumpendruckleitungen und der Pumpstationen wurde aufeinander abge-
stimmt. Leitungsdurchmesser, Pumpenförderstrom, Schaltzeiten der Pumpen sowie Pumpenvorlagevo-
lumen sind so zu wählen, dass mit einem Arbeitsspiel der Pumpen möglichst das gesamte Druckrohrlei-
tungsvolumen durch das Pumpvolumen ausgetauscht wird. Im Bedarfsfall kann alternativ auch eine
Druckrohrspülanlage eingesetzt werden. Hierdurch wird die Standzeit des Abwassers in der Leitung
minimiert und der Bildung von Inkrustationen in den Druckleitungen vorgebeugt.
Zur Ermittlung der für die Pumpenstationen bemessungsrelevanten Sickerwasserzuflüsse erfolgt ein
Vergleich der unterschiedlichen Betriebszustände über die Dauer der gesamten Betriebsphase der De-
ponie. Durch den Vergleich der unterschiedlichen Betriebszustände, wurde in Anlage A-9 der bemes-
sungsrelevante Spitzenabfluss ermittelt werden. Da sich die anfallende Sickerwassermenge aus dem
betriebenen Ablagerungsbereich mit fortschreitender Abfalleinlagerung deutlich reduziert, ist mit diesem
Bemessungsansatz eine ausreichende hydraulische Dimensionierung garantiert.
Im Trassenverlauf der Druckrohrleitung werden Revisionsschächte angeordnet, wodurch die Spülbarkeit
sowie die Kamerainspektion der Druckleitungen ermöglicht werden.
Im Zuge der Errichtung der Speichereinrichtung im Westen des Deponiekörpers können unterschiedli-
che Varianten zum Einsatz kommen, die den rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen
(VAwS):

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8.3.2.4.3 Sickerwasserentsorgung
Aufgrund der zur Ablagerung beantragten Abfallarten ist eine Sickerwasserqualität zu erwarten, die eine
Entsorgung zur Kläranlage möglich ist. Seitens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln stellt die Qualität
und Menge des abzuleitenden Deponiesickerwassers keine Restriktionen an die Einleitung in die zuge-
ordnete Kläranlage.
Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Analytik zum zukünftigen Sickerwasser vorgelegt werden kann, wird an
dieser Stelle auf Literaturangaben verwiesen. Hierzu wird auf den LANUV-Fachbericht 24 „Beschaffen-
heit von Deponiesickerwasser in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen. In diesem Bericht wertet das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen den Datenbestand aus dem
Informationssystem ADDIS getrennt nach Deponieklassen aus. In diesem Informationssystem werden
die Analysedaten aller überwachungspflichtigen Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelegt. Die Ergeb-
nisse für DK I-Deponien sind unter der Angabe des Median sowie des 75 %-Quantils in zusammenge-
fasst.
Literaturwerte Sickerwasserqualität
Parameter
Grenzwert
Anhang 51 –
Abs. D
Mittelwert
Messwerte
DK I5
FB24 DK I-SiWa
(Gewerbeabfalldeponie)6
FB24 DK I-SiWa (Kraft-
werkreststoffdeponie)7
mg/l mg/l Median
mg/l
75%-Quantil
mg/l
Median
mg/l
75%-Quantil
mg/l
AOX 0,5 0,08 0,05 0,5 0,022 0,09
Quecksilber 0,05l 0,002 0,0002 0,0009 0,0002 0,0013
Cadmium 0,1 0,001 0,0007 0,004 0,0003 0,001
Chrom, gesamt 0,5 0,04 0,01 0,29 0,012 0,257
Chrom VI 0,1 0,05 k.A. k.A. k.A. k.A.
Nickel 1 0,04 0,02 0,074 0,01 0,02
Blei 0,5 0,02 0,005 0,097 0,005 0,014
Kupfer 0,5 0,06 0,01 0,068 0,005 0,059
Zink 2 0,19 0,049 0,964 0,023 1,364
Arsen 0,1 0,02 0,005 0,045 0,003 0,024
Cyanid, leicht freisetzbar 0,2 0,05 k.A. k.A. k.A. k.A.
Sulfid, leicht freisetzbar 1 0,98 k.A. k.A. k.A. k.A.
Hiermit kann belegt werden, dass eine Überschreitung der Forderungen der Verordnung über Anforde-
rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) - Anhang 51 „Ober-
irdische Ablagerung von Abfällen“  - Abschnitt D „Anforderungen an das Abwasser vor der Vermi-
schung“ nicht zu besorgen ist.
5 [LANUV, 2015]
6 [LANUV, 2012]
7 [LANUV, 2012]

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Die bestehende Indirekteinleitergenehmigung für das Sickerwasser aus dem Deponieabschnitt DA 2
wird durch die hier beantragte Maßnahme nicht tangiert.
8.3.3 Deponiekörpermodellierung
8.3.3.1 Betriebsphasen / Betriebsabschnitte
Zeichnungen GP-LP-06
GP-LP-08
GP-LP-09
GP-LP-10
GP-LP-11
GP-LP-12
GP-S-01
GP-S-02
Lageplan Basisabdichtungssystem
Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan Deponieendverfüllung
Lageplan Deponieendgestaltung
Längsschnitte Deponiekörper
Querschnitte Deponiekörper
Vorgesehen ist, die Verfüllung von Norden in Richtung Süden durchzuführen. Hierdurch kann die An-
lehnungsfläche der Böschungen separat entwässert werden und der Deponiekörper von Deponieab-
schnitt DA 2 entsprechend fortgeführt werden, ohne das nicht belegbare Zwischenbereiche entstehen.
Außerdem kann eine getrennte Entwässerung des bereits abgedeckten Deponiekörpers von derzeit
betrieben Deponiekörper mit unterschiedlichen Wasserqualitäten gewährleistet werden. Im Randbereich
stellt der Übergang vom Deponieabschnitt DA 2 auf den Deponieabschnitt DA 3 sowohl im Westen als
auch im Osten etwa den Geländehochpunkt dar, sodass dieser Bereich auch als Wasserscheide auf
dem Deponiegrundstück genutzt werden kann.
Die Verfüllung erfolgt abschnittsweise gegen die jeweils nördlich anstehende Abfallböschung. Auch
hierdurch wird eine Separierung der unterschiedlichen Wasserqualitäten gewährleistet.
Der Betrieb soll in 3 Betriebsabschnitten durchgeführt werden, jedem Betriebsabschnitt werden Sicker-
wassersammler zugeordnet. Der 1. Betriebsabschnitt wird mit 2 Sickerwassersammlern ausgeführt und
hat eine Gesamtbreite von ca. 60 m. Der 2. und 3. Betriebsabschnitt bestehen ebenfalls jeweils aus
zwei Sickerwassersammler mit einer Gesamtbreite von jeweils ca. 60 m. Aufgrund der vorgegebenen
Betriebsbreiten von ca. 60 m ist ein Befahren mit Anlieferfahrzeugen und gleichzeitigem Abfalleinbau
möglich.
Die einzelnen Betriebsabschnitte weisen folgende Spezifikationen auf :
1. Betriebsabschnitt 2. Betriebsabschnitt 3. Betriebsabschnitt
Basisfläche ca. 22.000 m²
BA 1.1 – ca. 10.800 m²
BA 1.2 – ca. 11.200 m²
ca. 34.000 m²
BA 2.1 – ca. 16.700 m²
BA 2.2 – ca. 17.300 m²
ca. 36.800 m²
BA 3.1 – ca. 18.000 m²
BA 3.2 – ca. 18.800 m²
Netto - Verfüllvolumen ca. 847.000 m³
BA 1.1 – ca. 363.000 m³
BA 1.2 – ca. 484.000 m³
ca. 975.000 m³
BA 2.1 – ca. 382.000 m³
BA 2.2 – ca. 593.000 m³
ca. 847.000 m³
BA 3.1 – ca. 347.000 m³
BA 3.2 – ca. 518.000 m³
Mit Errichtung der Deponieabschnitts DA 3 wird der 1. Betriebsabschnitt einschließlich der zugehörigen
Basis- und Böschungsabdichtungen, der zugehörigen westlichen  und östlichen Randverwallung, der
Betriebswege, des Sedimentationsbecken und Retentionsbeckens / Versickerungsbeckens und der für
den Betrieb des 1. Betriebsabschnittes erforderlichen Infrastruktur realisiert.
Die südlichen Flächenbereiche des 2. und 3. Betriebsabschnittes werden als Deponiebetriebsflächen im
Rahmen des 1. Betriebsabschnittes genutzt und vom Ablagerungsbereich abgetrennt. Diese Flächen

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 82 www.sweco-gmbh.de
sind nicht bewachsen und werden während des Betriebes des 1. Betriebsabschnittes bis zur Herstellung
des Profilniveaus der Deponieaufstandsfläche weiter verfüllt. Die Verfüllung erfolgt entsprechend der
weiteren chronologischen Reihenfolge der nachfolgenden Bau- und Betriebsabschnitte.
Rechtzeitig vor Erreichen der Endverfüllhöhen im 1. Betriebsabschnitt wird der 2. Betriebsabschnitt mit
den zugehörigen Basis- und Böschungsabdichtungen und Erweiterung der Sickerwasserableitung und
der zugehörigen restlichen westlichen und östlichen Randverwallung realisiert, so dass der Deponiebe-
trieb ohne weitere Unterbrechungen fortgeführt werden kann. Der 1. Betriebsabschnitt kann mit Errei-
chen des Endverfüllniveaus mit einem Oberflächenabdichtungssystem gedichtet werden. Der nördliche
Flächenbereich des 3. Betriebsabschnittes wird während dieses Zeitraumes als Deponiebetriebsfläche
genutzt.
Der 3. Betriebsabschnitt wird rechtzeitig vor Erreichen der Endverfüllhöhen im 2. Betriebsabschnitt mit
den zugehörigen Basis- und Böschungsabdichtungen und Erweiterung der Sickerwasserableitung reali-
siert. Mit Realisierung des 3. Betriebsabschnittes wird auch der südliche Randdamm hergestellt. Mit
Herstellung des Endverfüllniveaus im 2. Betriebsabschnitt kann auch dieser Betriebsabschnitt mit einem
Oberflächenabdichtungssystem gedichtet werden.
Mit Verfüllung des 3. Betriebsabschnittes ist die restliche noch nicht gedichtete Oberfläche der Deponie
mit einem Dichtungssystem zu versehen und der gesamte Deponiekörper ist in die Nachsorge zu über-
führen.
8.3.3.2 Technische Vorgaben für die Betriebsführung
Zur Gewährleistung der Sickerwasserzwischenspeicherung in den Betriebsphasen, in denen nur geringe
Abfallmengen in den einzelnen Betriebsabschnitten eingelagert sind (Betriebsbeginn der einzelnen Be-
triebsphasen) und es zu worst – case – Szenarien hinsichtlich der Sickerwassermengenentwicklung
kommen kann, muss der Abfalleinbau von Norden in Richtung Süden sowie in den Unterabschnitten von
Osten in Richtung Westen (östlichen Unterabschnitte) sowie von Westen in Richtung Osten (westliche
Unterabschnitte) erfolgen. Die Zufahrt in dem Ablagerungsbereich erfolgt an der jeweils westlichen
Grenze der Betriebsabschnitte. Dieser Bereich wird auch als Abrollstrecke ausgebaut.
Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Ablagerungsbereich kurzzeitig mit Abfall belegt wird, um die
Sickerwasserneubildungsrate möglichst schnell zu minimieren.
Der Abfalleinbau hat bereits die Deponieendverfüllungskubatur zu berücksichtigen, die Außenböschun-
gen sind bereits im Rahmen des Deponiebetriebes als Grobplanum herzustellen.
Die jeweils südliche Arbeitsböschung der einzelnen Betriebsabschnitte kann mit einer Böschungsnei-
gung von 1 : 2 und maximal 1 : 1,5 hergestellt werden, in der weiteren Verfüllphase des nachfolgenden
Betriebsabschnittes wird der Abfall an diese Arbeitsböschung mit entsprechender Verzahnung ange-
baut.
8.3.3.3 Deponiekörperkubatur
Anlagen 4-1
4-3
14
Umweltverträglichkeitsstudie
Gestaltungsplan
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zeichnungen GP-LP-11
GP-LP-12
GP-S-02
Lageplan Deponieendverfüllung
Lageplan Deponieendgestaltung
charakteristische Querschnitte
Die Deponiekubatur orientiert sich an den bestehenden Deponiekörpern des CFK – Altteils sowie der
Deponieabschnitte DA 1 und DA 2 und fügt sich mit der Basisfläche im Süden des Deponiekörpers in

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 83 www.sweco-gmbh.de
die freie Fläche ein. Im weiteren Verfüllfortschritt wird der jeweils vorhandene vorhergehende Deponie-
körper im Böschungsbereich überbaut.
Die Deponiekubatur gewährleistet ein Nutzvolumen von bis zu ca. 2.687.000 m³ und somit eine Laufzeit
von ca. 20 Jahren.
Neben dem zu gewährleistenden Nutzvolumen, der weitgehend landschaftsgerechten Einbindung in die
Umgebung mit dem vorgegebenen Entwicklungsziel soll die Deponiekörperprofilierung vordringlich ge-
währleisten, dass das Oberflächenabdichtungssystem aufgebracht werden und seine Funktion auf lange
Sicht erfüllen kann.
Aus vorgenannten Gründen sind bei der Deponiekörperprofilierung folgende Gestaltungselemente ein-
zuhalten :
· Zur Gewährleistung der Standsicherheit des Oberflächenabdichtungssystems darf die Bö-
schungsneigung maximal 1 : 2,5 betragen. Das Oberflächenabdichtungssystem ist unter
Verwendung von Geogittern bei dieser Böschungsneigung in allen Lastfällen statisch stand-
sicher. Um theoretisch alle genehmigungsfähigen Dichtungssysteme realisieren zu können,
ist eine Generalneigung von maximal 1 : 3 erforderlich, bei dieser Neigung kann auf zusätzli-
che Geogitter zur Gewährleistung der ausreichenden Standsicherheit in allen Lastfällen ver-
zichtet werden. Diese maximale Böschungsneigung von 1 : 3 wird in allen Bereichen des
Deponiekörpers eingehalten.
· Die Böschungsneigung muss zur Gewährleistung des Oberflächenwasserabflusses mindes-
tens 1 : 20 betragen.
· Die Fließlänge auf dem Oberflächenabdichtungssystem bis zum nächstliegenden Entwässe-
rungsgraben darf bei den vorgegebenen Böschungsneigungen maximal 200 m betragen
(Vermeidung von großflächigen Erosionen).
· Die Unterhaltungswege sind so vorzusehen, dass eine Befahrung auch in den einzelnen Be-
triebsabschnitten möglich ist. Die Unterhaltungswege sind an die vorhandenen Betriebswege
und an die Hauptzufahrt anzuschließen. Der Hochpunkt muss über Betriebswege erreichbar
sein. Relevante Betriebspunkte sind auf dem Deponiekörper während der Nachsorgephase
nicht vorhanden.
· Die Bermen für die Herstellung der Unterhaltungswege werden entweder in den Deponiekör-
per einprofiliert oder alternativ auf den Deponiekörper aufgesetzt. Bei der Ausführung der
aufgesetzten Bermen erfolgt die erforderliche Profilierung in der Rekultivierungsschicht. Bei-
de Ausführungen sind erdstatisch standsicher.
· Der Deponiekörper ist im Endzustand über einen Randweg im Osten, Westen und Süden als
Ergänzung zu dem bestehenden Randweg und über einen Unterhaltungsweg auf dem De-
poniekörper zu Kontroll- und Wartungszwecken zu umfahren.
Die Deponiekubatur hat folgende Charakteristiken :
· Der Deponiekörper wird als Hügel entsprechend der begrenzenden Flächengrenze mit ei-
nem Hochpunkt im Übergangsbereich zwischen den Deponieabschnitten DA 2 und DA 3
ausgebildet.
· Der Deponiekörper lehnt sich im Norden an die Böschungen des bestehenden Deponiekör-
pers des CFK – Altteils und der Deponieabschnitts DA 1 und DA 2 an.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 84 www.sweco-gmbh.de
· Die Höhenniveaus der Randanschlüsse an die bestehenden Deponiekörper werden durch
den zu errichtenden Randdamm hergestellt. Hierdurch soll ein annähernd gleiches Höhenni-
veau für die Dichtungsanschlüsse gewährleistet werden. Außerdem erfolgt über die Ausbil-
dung eines entsprechenden Längsgefälles die Gewährleistung der Oberflächenentwässe-
rung und der Sickerwasserentwässerung im freien Gefälle zum Geländetiefpunkt im süd-
westlichen Deponiegelände.
· Die Böschungsneigung beträgt im unteren Bereich oberhalb des Deponierandes 1 : 2,5 und
geht im Kuppenbereich auf etwa 1 : 10 über.
· Das Endniveau orientiert sich an dem Höhenniveau des bestehenden Deponiekörpers und
wird bei ca. + 81,80 m NN festgelegt. Das maximale Höhenniveau des bestehenden Depo-
niekörpers liegt derzeit bei ca. + 70 m NN wird durch den neu herzustellenden Deponiekör-
per um etwa 11,80 m überschritten. Zuzüglich des noch auf dem bestehenden Deponiekör-
per aufzubringenden Oberflächenabdichtungssystems beträgt die Erhöhung des neuen De-
poniekörpers bezogen auf den bestehenden Deponiekörper etwa 10,00 m..
· Die Kubatur des neu herzustellenden Deponiekörpers wird an die Niveaus des bestehenden
Deponiekörpers angeschlossen, sodass der Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 2 et-
wa ab dem derzeit bestehenden Grat in Richtung Süden überdeckt wird.
· Im Kuppenbereich wird der Deponiekörper uhrglasförmig ausgebildet.
· Der Hochpunkt befindet sich etwas im Übergangsbereich zwischen den Deponieabschnitten
DA 2 und DA 3 sowie in Ost – West – Ausrichtung etwa mittig in der Deponiefläche und liegt
auf einem Niveau von ca. + 81,80 m NN.
· Der Deponiekörper im Endverfüllniveau erhält gleichmäßige Neigungen im unteren Bereich
mit 1 : 2,5 sowie im oberen Bereich mit 1 : 10.
· Zusätzliche Böschungsabfangungen sind nicht erforderlich.
8.3.4 Oberflächenabdichtungssystem
8.3.4.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen
Anlagen 6
8-1
11
12
Setzungsprognose
Standsicherheitsnachweis Oberflächenabdichtungssystem
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnik
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geokunststoff
Zeichnungen GP-LP-12
GP-S-01
GP-S-02
GP-D-02
GP-D-03
GP-D-04
Lageplan Deponieendgestaltung
Längsschnitte Deponiekörper
Querschnitte Deponiekörper
Details Oberflächenabdichtungssystem
Details Randanschluss West- und Nordbereich
Details Ost- und Südbereich
Auf dem profilierten Deponiekörper wird das Oberflächenabdichtungssystem aufgebaut. Auf dem Pla-
num ist ein Verformungsmodul Ev2 von mindestens 20 MN/m² einzuhalten. Das erforderliche Verfor-
mungsmodul wird mit Herstellung des Planums für das Oberflächenabdichtungssystems nachgewiesen
und dokumentiert.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 85 www.sweco-gmbh.de
Das Oberflächenabdichtungssystem wird entsprechend den Vorgaben der DepV für DK I ausgeführt. Als
Abdichtungskomponente wird nur ein Dichtungselement eingebaut.
Für alle vorgesehenen Dichtungsausführungen liegen Eignungsbeurteilungen vor.
Für alle eingesetzten Komponenten liegen BAM – Zulassungen vor bzw. werden die in den BQS vorge-
gebenen Qualitäts- und Ausführungskriterien eingehalten.
8.3.4.2 Ausführung des Oberflächenabdichtungssystems DK I
Anlagen 8-1
11
12
14
Standsicherheitsnachweis Oberflächenabdichtungssystem
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnikffe
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geokunststoff
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zeichnungen GP-D-02
GP-D-03
GP-D-04
Details Oberflächenabdichtungssystem
Details Randanschluss West- und Nordbereich
Details Randanschluss Ost- und Südbereich
Auf dem profilierten Deponiekörper wird das Oberflächenabdichtungssystem aufgebaut. Das Planum auf
dem endverfüllten Deponiekörper ist hierzu verdichtet herzustellen.
Entsprechend der zugeordneten Deponieklasse DK I gemäß DepV wird ein Oberflächenabdichtungssys-
tem gemäß den Anforderungen DK I der Deponieverordnung DepV realisiert.
Folgender Regelaufbau wird von unten nach oben vorgesehen :
· Planum auf dem Deponiekörper
· ≥  0,10 m mineralische Schutzschicht
· KDB mit BAM – Zulassung oder gleichwertiges Dichtungssystem
· Dränagebahn mit BAM – Zulassung oder gleichwertige Entwässerungsschicht
· Geogitter mit BAM – Zulassung und Böschungsbereichen steilet als 1 : 3
· ≥  1,0 m Rekultivierungsschicht im Bereich des Oberflächenabdichtungssystems
· Rekultivierung entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplans
In der nachfolgenden Abbildung ist der Regelaufbau des Oberflächenabdichtungssystems dargestellt :

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 86 www.sweco-gmbh.de
Gemäß Deponieverordnung DepV werden ausschließlich Dichtungskomponenten und Entwässerungs-
schichten als auch Alternativen hierzu vorgesehen, für die BAM – Zulassungen und / oder Eignungsbe-
urteilungen des LAGA AD-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ vorliegen.
Auf eine Ausgleichsschicht wird verzichtet, da die Oberfläche des Deponiekörpers aus mineralischen
Abfällen hergestellt werden soll und entsprechend zu verdichten ist.
Das Oberflächenabdichtungssystem wird an das Basis- und Böschungsabdichtungssystem angeschlos-
sen.
Die Rekultivierungsschicht wird in dem Bereich des Oberflächenabdichtungssystems in einer Stärke von
mindestens 1,0 m aufgebracht, um die Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplanes nach Beendi-
gung jedes Betriebsabschnittes umsetzen zu können. Außerdem ist mit der Rekultivierungsschicht ein
entsprechender Schutz der Dichtungskomponenten des Oberflächenabdichtungssystems zu gewährleis-
ten.
In Einzelbereichen wird die Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht entsprechend auf eine Schichtstärke
von 1,5 m bis 2,0 m erhöht, ohne hierdurch die in der DepV geforderten Mindestneigungen an der Ober-
fläche zu unterschreiten. Durch diese größere Schichtmächtigkeit können die Ziele des Landschafts-
pflegerischen Begleitplans mit der Realisierung auch etwa tiefer wurzelnder regionaler Pflanzen einge-
halten werden.
Als Bodenmaterialien für die Rekultivierungsschicht soll primär angelieferter Boden bzw. zwischengela-
gerter geeigneter Boden genutzt werden. Für diese zur Verwendung kommenden Böden werden im
Vorfeld Eignungsuntersuchungen durchgeführt, die die uneingeschränkte Eignung des Bodens als Re-
kultivierungsboden bescheinigen.
Neben den Anforderungen der DepV, die in den beiliegenden QMP (siehe Anlage 11 und 12) verankert
sind, gelten für das erforderliche Fremdmaterial folgende Eignungskriterien, damit diese Böden den
Kriterien an die Rekultivierungsböden zur Umsetzung der Ziele des Landschaftspflegerischen Begleit-
plans entsprechen :
· Wasserspeicherkapazität mindestens 140 mm
· Bodenart : besonders geeignet sind Schluffe (Löß), Lehme und sandige Lehme mit einem
Grobbodenanteil von max. 1 bis 10 Vol.-%; darüber hinaus sind lehmige, schluffige und tonige
Sande sowie sandige Tone mit einem Grobbodenanteil von max. 10 bis 30 Vol.-% geeignet

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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· das als Rekultivierungsschicht einzubauende Bodenmaterial soll mindestens die Vorgaben der
DepV hinsichtlich Qualität und chemische Beschaffenheit einhalten
Die Bodenarbeiten zur Herstellung der Rekultivierungsschicht müssen grundsätzlich bei trockener Witte-
rung durchgeführt werden. Außerdem ist grundsätzlich abgetrocknetes Bodenmaterial einzubauen, um
die Verdichtungsneigung so gering wie möglich zu halten.
8.3.5 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Anlagen 11
12
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnik
vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geokunststoff
Die Herstellung des Basis- und Böschungsabdichtungssystems sowie des Oberflächenabdichtungssys-
tems mit allen Komponenten erfolgt entsprechend den Vorgaben der vorläufigen Qualitätsmanagement-
pläne.
Die Vorgaben der DepV gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 und der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards der
LAGA werden hierbei eingehalten.
Die Aufstellung des Qualitätsmanagementplanes QMP erfolgt nach den Grundsätzen des Qualitätsma-
nagements der GDA – Empfehlung des Arbeitskreises 6.1 „Geotechnik der Deponiebauwerke“ Kapitel E
5-1. Die QMP werden separat für mineralische Baustoffe und für polymere Bauteile aufgestellt. Für fol-
gende mineralische Baustoffe und polymere Bauteile werden Vorgaben zur Eignungsuntersuchung /
Eignungsfeststellung und zur baubegleitenden Qualitätsuntersuchung und Qualitätssicherung in den
QMP gemacht :
mineralische Baustoffe Material zur Auffüllung Materialanlieferung
Materialumlagerung vorhandenes Material
Profilierungsmaterial Materialanlieferung
technische Barriere Materialanlieferung
mineralische Schutzschicht Materialanlieferung
mineralisches Dränagematerial Materialanlieferung
Rohrbettungsmaterial Materialanlieferung
Rekultivierungsboden Materialanlieferung
Material für Betriebsflächen und Be-
triebswege
Materialanlieferung
polymere Bauteile Kunststoffdichtungsbahn
geotextile Schutz- und Trennvliese
Geogitter
Dränagebahn
Rohrleitungen und Rohrleitungsteile
Schächte und Bauteile
In den QMP werden die speziellen Elemente des Qualitätsmanagements sowie die Verantwortlichkeiten,
sachlichen Mittel und Tätigkeiten so festgelegt, dass die vorgegebenen Qualitätsmerkmale der Depo-
nieabdichtungssysteme eingehalten werden.
Die Qualität der einzubauenden Materialien und Komponenten sowie deren Eignungsprüfungen, Eigen-
und Fremdprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung erfolgt nach den grundsätzlichen Vorgaben der
DepV und den spezifischen Vorgaben entsprechend den BAM – Zulassung und den spezifischen Vor-
gaben für die nicht BAM – zugelassenen Materialien entsprechend der BQS.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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8.3.6 Setzungen und Standsicherheit
Anlage A-6 Setzungsprognose
8.3.6.1 Setzungsprognose
Der geplante Weiterbetrieb der Deponie Am Wiemersgrund nimmt eine Ablagerungsfläche von etwa 10
ha in Anspruch und lehnt sich im Norden an die bestehenden Deponieabschnitte DA 1 und DA 2 an, die
die sich teilweise noch im Verfüllungsbetrieb befinden. Durch die Restverfüllung mit Einlagerung der DK
I-Abfälle sowie die abschließende Oberflächenabdichtung werden die bestehende Deponie bzw. der
neue Deponiekörper sowie der darunter anstehenden Baugrund komprimiert. Die zusätzlichen Auflasten
gegenüber dem ursprünglichen Zustand führen zu Setzungen des herzustellenden Abdichtungssystems
im Bereich der Deponieaufstandsfläche. Weitere Setzungen im bestehenden Deponiekörper durch die
biologischen Abbauprozesse resultieren nicht, da Abfälle mit einem hohen Organikanteil nicht abgela-
gert wurden. Die resultierenden Setzungen werden durch eine Überhöhung im Planum der Deponieauf-
standsfläche ausgeglichen, damit die vorgesehenen Höhen- und Gefälleverhältnisse dauerhaft gewähr-
leistet sind. Außerdem darf die Funktionstauglichkeit der Abdichtungskomponenten durch die Setzungen
nicht beeinträchtigt werden.
Die diesbezüglich durchgeführten Berechnungen der Setzungen, die an der Basisabdichtung sowie
unterhalb der Oberflächenabdichtung aufgrund der Zusatzlasten zu erwarten sind, erfolgte mit Hilfe des
Programms GGU SETTLE. Für die Setzungsberechnungen wurde das Modellgebiet im Bereich des
Deponieabschnitts DA 3 mit einer Reihe von Berechnungspunkten überzogen. Die bestehenden Depo-
nieabschnitte wurden dabei entsprechend ihrer räumlichen Ausdehnung und ihrer Mächtigkeit nicht
berücksichtigt, da durch die vorgegebene Neigung der Zwischenabdichtung im Deponieabschnitt DA 2
durch die weitere Auflast des Abfalleinbaus solche Verformungen erhält, die von Süden in Richtung
Norden mit sich reduzierender Auflasten abnehmen. Der für die Setzungsberechnungen relevante Auf-
bau des Baugrunds unterhalb der Bestandsdeponie und der Restverfüllfläche wurde anhand der vorlie-
genden Unterlagen festgelegt. Die für die Berechnungen benötigten bodenphysikalischen bzw. boden-
mechanischen Kennwerte, insbesondere zum Spannungs-Verformungsverhalten der einzelnen Bau-
grundschichten, wurden anhand der vorliegenden Informationen zu den eingebauten Böden und dem
zugehörigen Grundwasserstand und anhand von Erfahrungswerten aus Literaturquellen abgeschätzt.
Die setzungserzeugenden Zusatzlasten resultieren im Einzelnen aus den Abdichtungssystemen und
den auf der geplanten Deponieabschnitt DA 3 einzubauenden DK I - Abfälle.
Dem Prognosemodell wurden die seit Juni 2009 jährlich im Bereich der Seeverfüllung entsprechend
dem neu herzustellenden Deponieabschnitt DA 3 durchgeführten Setzungsmessungen zugrunde gelegt.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Die in dem Zeitraum zwischen 2009 und 2016 durchgeführten Setzungsmessungen weisen Setzung bis
zu 4 cm auf. Die durchschnittliche Setzung in dem vorgenannten Zeitraum betragen etwa 2 cm. Dieses
Setzungsverhalten weist auf einen qualitativ hochwertigen Einbau des Bodens im Rahmen der Seever-
füllung hin, der mit einer Schubraupe und einem Walzenzug durchgeführt wurde. Der Bodeneinbau im
Grundwasser erfolgte durch Einschieben mit der Schubraupe. Oberhalb des Grundwasserspiegels er-
folgte der Einbau lagenweise verdichtet. Da der mittlere Grundwasserstand etwa auf einem Niveau von
+ 40,0 m NN liegt, wurden somit etwa 3,5 m bis etwa 4,0 m qualifiziert eingebaut, der unterlagernde
Auffüllboden ist durch den Einbauvorgang bis zum natürlich vorhandenen Untergrund weitgehend kon-
solidiert.
Die Gesamtsetzungen des Basisabdichtungssystems lassen sich mit den oben beschriebenen Ansätzen
in der Größenordnung von ca. 0,03 m bis etwa 0,20 m eingrenzen.
An dem Oberflächenabdichtungssystem ist mit Setzungen zwischen etwa 0,0 m in den Randbereichen
und maximal 0,2 m im Hauptauffüllbereich zu rechnen. Durch den sukzessiv fortschreitenden Abfallein-
bau erfolgen die wesentlichen Setzungen im Deponiekörper bereits während der Betriebsphase, sodass
nach Aufbringen des Oberflächenabdichtungssystems lediglich Restsetzungen durch die Auflast des
Oberflächenabdichtungssystems entstehen. Diese Zerrungen sind für die Dichtungskomponenten des
Oberflächenabdichtungssystems unschädlich.
Die Setzungen können in der Basisabdichtung sowie in der Oberflächenabdichtung zu Zerrungen / Deh-
nungen führen, die über den Grenzzugdehnungen der Abdichtungsmaterialien liegen. In diesem Fall
kann es gegebenenfalls zu Rissen und einer Beeinträchtigung der Abdichtungswirkung kommen. Die
diesbezüglich im Sinne einer Vorbemessung durchgeführten Verformungsnachweise zeigen, dass die in
den Abdichtungssystemen vorgesehene Kunststoffdichtungsbahn durch die Setzungen nur in einem
insgesamt unkritischen Maße beansprucht wird. Für die technische Barriere des Basisabdichtungssys-
tems ist als Folge der prognostizierten Setzungen ebenfalls mit Dehnungen zu rechnen, die deutlich
unter der zunächst aufgrund von Erfahrungswerten zugrunde gelegten Grenzdehnung von 0,6 % liegen.
Dennoch entstehende potenzielle Risse können von vornherein überdrückt werden und folglich gar nicht
erst entstehen, wenn das mineralische Dichtungsmaterial mit einer vergleichsweise kleinen Spannung
von ca. 60 bis 70 kN/m² belastet wird, was in der technischen Barriere auf jeden Fall gegeben ist.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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8.3.6.2 Standsicherheitsnachweise
Anlage A-7
A-8
Standsicherheitsnachweis Basisabdichtungssystem
Standsicherheitsnachweis Oberflächenabdichtungssystem
Die Standsicherheitsuntersuchungen für die Basis- und Oberflächenabdichtung sind in Anlage A-7 und
A-8 enthalten. Während die Anforderungen an die einzelnen Systemkomponenten bereits im Rahmen
der Planung, z. B. auf der Grundlage der Deponieverordnung (DepV) oder der zugehörigen Bundesein-
heitlichen Qualitätsstandards (BQS), festgelegt werden, erfolgt die Auswahl der jeweiligen Baumateria-
lien üblicherweise erst durch die Baufirma, welche mit der Bauausführung beauftragt wird. Für die erfor-
derlichen Gleitsicherheits- und Böschungsbruchnachweise wurde deshalb zunächst beispielhaft von
solchen Materialien ausgegangen werden, die für ein Basisabdichtungssystem und für ein Oberflächen-
abdichtungssystem grundsätzlich in Frage kommen. Die dementsprechend in den Gleitsicherheits- und
Böschungsbruchnachweisen zugrunde gelegten Erdstoffe oder polymeren Bauteile sind in den Berech-
nungen näher beschrieben.
Der Nachweis der Gleitsicherheit für Abdichtungssysteme im Deponiebau erfolgt auf der Grundlage der
GDA-Empfehlung E 2 7. Die Böschungsbruchberechnungen, die unter Annahme kreisförmiger Gleitflä-
chen durchgeführt wurden, erfolgen nach DIN 4084. Als materialspezifische Kennwerte gehen jeweils
die Wichten und Scherparameter der Systemkomponenten sowie der Deponiekörper und des anstehen-
den Baugrunds ein. Die für die Berechnungen benötigten bodenphysikalischen bzw. bodenmechani-
schen Kennwerte wurden anhand von Erfahrungswerten abgeschätzt.
Zum Einbau der mineralischen Schichten wurde von einer Planierraupe mit einem Einsatzgewicht von
rund 95 kN ausgegangen. Für standsicherheitstechnisch kritische Situationen wurde bei den Gleitsi-
cherheitsberechnungen von einer kleineren Raupe mit einem Gewicht von rund 67 kN ausgegangen.
Für die Verdichtung der geotechnischen Barriere wird zusätzlich ein Walzenzug mit einem Betriebsge-
wicht von 127 kN berücksichtigt. In die Gleitsicherheitsnachweise gehen zusätzlich zur statischen Last
die Brems- und Beschleunigungskräfte der Baugeräte ein.
Die Gleitsicherheits- und Böschungsbruchberechnungen, die im Sinne einer standsicherheits-
technischen Vorbemessung durchgeführt wurden, belegen, dass sich bei einer entsprechenden Materi-
alauswahl und dem Einsatz darauf abgestimmter Baugeräte die geplanten Böschungsneigungen reali-
sieren lassen.
Nach Vorlage der Eignungsuntersuchungen der einzusetzenden Baustoffe und Materialien und Vorbe-
reitung des Versuchsfeldes wird auf Basis der vorliegenden konkreten materialspezifischen Boden-
kennwerte die Standsicherheitsberechnungen entsprechend fortgeschrieben und der zuständigen Ge-
nehmigungsbehörde vor dem Bau des Versuchsfeldes vorgelegt.
8.3.7 Setzungspegel
Zeichnungen GP-LP-12
GP-D-02
Lageplan Deponieendgestaltung
Details Oberflächenabdichtungssystem
Entsprechend den Vorgaben der DepV werden zum Nachweis der Setzungen im Deponiekörper und
hieraus resultierende Auswirkungen auf die Dichtungskomponenten des
Oberflächenabdichtungssystems Setzungspegel angeordnet. In der nachfolgenden Abbildung ist der
Aufbau eines Setzungspegels dargestellt.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Im Bereich der Rekultivierungsschicht werden Setzungspegel eingebaut, um Setzungen im Bereich des
Oberflächenabdichtungssystems feststellen und dokumentieren zu können. Die Setzungsmessungen
werden an repräsentativen Schnitten durch den Deponiekörper durchgeführt, aus diesem Grund werden
die Setzungspegel strahlenförmig vom Hochpunkt ausgehend in Richtung Westen, Süden und Osten
angeordnet. Insgesamt werden 6 Schnittlinien vorgesehen, auf denen die Setzungspegel angeordnet
sind.
Die Setzungspegel werden mit einem Mantelrohr auf das Dichtungssystem aufgestellt, in dem Mantel-
rohr befindet sich die Messstange, die mit einer Fußplatte auf dem Dichtungssystem steht. Die Set-
zungspegel werden durch einen Stahlbetonring geschützt, der Innenbereich ist geschottert ausgeführt,
um die Pegel möglichst frei von Vegetation zu halten und ein einfaches Wiederfinden zu ermöglichen.
Insgesamt werden auf dem Deponiekörper etwa 15 Setzungspegel möglichst an einfach zugänglichen
Bereichen angeordnet.
Als Referenzhöhenpunkte werden Messmarken im Randbereich des umlaufenden Randweges am je-
weiligen Ende der Schnittlinien angeordnet. Diese Messmarken werden nach Möglichkeit auf natürlich
gewachsenem Untergrund installiert und sind somit keinen Setzungen ausgesetzt.
8.3.8 Rekultivierung
Anlagen 4-1
4-2
4-3
14
Umweltverträglichkeitsstudie
Artenschutzrechtliche Prüfung
Gesatltungsplan
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zeichnungen GP-LP-12 Lageplan Deponieendgestaltung
Die Rekultivierung des Deponiekörpers erfolgt entsprechend den Vorgaben des Landschaftspflegeri-
schen Begleitplanes, der als Anlage 14 diesen Unterlagen beiliegt.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Mit Realisierung des 2. Bauabschnittes und Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems auf dem
1. Betriebsabschnitt wird der erste Abschnitt direkt rekultiviert. Nach Endverfüllung des 2. und 3. Be-
triebsabschnittes wird analog verfahren.
Ist zur Herstellung der Rekultivierungsschicht ein längerer Zeitraum zur Beschaffung der geeigneten
Böden erforderlich, so wird als Zwischenbegrünung eine Kräuter- / Rasenmischung aufgebracht. Glei-
ches gilt auch, wenn jahreszeitlich bedingt nur noch eine Zwischenbegrünung möglich ist. Als Kräuter- /
Rasenmischung werden ortstypische Saatmischungen verwendet. Es wird eine Saatgutmischung ver-
wendet, die für die nachfolgende Waldgeneration keine Konkurrenz um Nährstoff- und Wasserversor-
gung darstellt.
Hierdurch sollen Erosionen an der Oberkante der Rekultivierungsschicht verhindert und der Oberflä-
chenabfluss vom gedichteten Deponiekörper reduziert werden. Die Unterhaltung des Deponiekörpers
kann so im Rahmen des Weiterbetriebes vereinfacht und wirtschaftlicher durchgeführt werden.
Mit Fertigstellung des Oberflächenabdichtungssystems in den einzelnen Betriebsabschnitten werden die
weitergehenden Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes umgesetzt.
Kann die Erosionssicherheit dauerhaft an der Oberfläche des Rekultivierungsbodens sichergestellt wer-
den, erfolgt die Umsetzung der Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
8.3.9 Wegenetzkonzeption / Straßen und Verkehrsflächen
8.3.9.1 Allgemeines
Die Wegenetzkonzeption auf dem Standort der Deponie Am Wiemersgrund ist gegliedert in folgende
Betriebswege :
· asphaltierte Betriebswege für den Anliefer- und Abfahrverkehr, diese Betriebswege verlaufen im
Bereich der nördlichen und der südlichen Zufahrt
· asphaltierte und geschotterte Betriebswege als Randweg im östlichen, westlichen und südlichen
Randbereich des Deponiekörpers, hierüber wird der Fahrzeugverkehr des Deponiebetriebes als
auch Fahrzeugverkehr für die Unterhaltung und Wartung der technischen Einrichtungen
(Schächte, Sedimentationsbecken, Retentions- und Versickerungsbecken, Entwässerungsgrä-
ben usw.) abgewickelt
· Unterhaltungswege zum Befahren des rekultivierten Deponiekörpers
· Unterhaltungswege als nicht speziell befestigte Fahrwege auf dem Deponiekörper
Aufgrund der sich hieraus ergebenden spezifischen Anforderungen und Ausführungen werden beide
Wegenetzkonzeptionen separat beschrieben.
In der Nachsorgephase sollen die asphaltierten Betriebswege analog zu den Betriebswegen auf der
Altdeponie erhalten bleiben, um die einfache Zugänglichkeit zu den Betriebspunkten gewährleisten zu
können. Die Oberflächenentwässerung kann ebenfalls entsprechend des Betriebszustandes erhalten
bleiben, Umfangreiche Umbauarbeiten mit hohem Sedimentanfall im Oberflächenwasser werden ver-
mieden. Ein Rückbau von asphaltierten Flächen in der Nachsorgephase wird der zuständigen Geneh-
migungsbehörde separat angezeigt.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 93 www.sweco-gmbh.de
8.3.9.2 Betriebswege, Betriebsflächen und Unterhaltungswege
8.3.9.2.1 Grundlagen und allgemeine Anforderungen
Die Gestaltung des Wegenetzes steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Anforderungen aus
dem Deponiebetrieb, der Entwässerung des Deponiekörpers und der Gewährleistung der Nachsorge-
maßnahmen.
Hinsichtlich der Lage und Anordnung der Unterhaltungswege werden folgende Anforderungen gestellt :
· weitgehend witterungsunabhängige Zuwegung zum jeweiligen betriebenen Betriebsabschnitt
und Gewährleistung der Erreichbarkeit auf bei unterschiedlich hohen Verfüllniveaus
· Erreichbarkeit aller wichtigen Betriebspunkte (Schächte, Sedimentationsbecken, Retentions-
mulden usw.)
· Begrenzung der maximalen Fließstrecken für oberflächig und auf dem Dichtungselement ab-
fließendes Niederschlagswasser zur Gewährleistung der Entwässerbarkeit auf 150 m
· Begrenzung des maximalen Höhenabstandes zwischen den Unterhaltungswegen zur weitge-
henden Verhinderung von Erosionsschäden auf etwa 30 m und zur Gewährleistung der Unter-
haltung des Deponiekörpers in der Nachsorgephase
· einspurige Befahrbarkeit mit Ausweichbuchten und Ausweichmöglichkeiten an den Knoten-
punkten
· Befahrbarkeit der Betriebswege, die für den Deponiebetrieb als Zuwegung für den An- und Ab-
transport genutzt werden in allen Richtungen für 5 – Achs – Fahrzeuge gemäß RAS-K
· Befahrbarkeit in allen Richtungen für 2 – Achs – Fahrzeuge gemäß RAS-K
Die Unterhaltungswege werden an die zentrale Zufahrt im Norden des Deponiekörpers der Norderweite-
rung und im Westen an die Unterhaltungswege auf der Altdeponie angeschlossen.
8.3.9.2.2 Verkehrsführung
Zeichnungen GP-LP-13 Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Die Verkehrsführung soll gewährleisten, dass ein reibungsloser und unterbrechungsfreier Deponiebe-
trieb in allen Betriebsphasen gewährleistet werden kann und dass parallel stattfindende Baumaßnah-
men über die Zufahrts- und Betriebsstraßen mit abgewickelt werden können.
Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Anforderungen werden 2 unabhängig voneinander zu befah-
rende Betriebswege vorgesehen, die beide an das Entsorgungszentrum angeschlossen sind. Die ge-
samte Befahrung des Deponiestandortes erfolgt grundsätzlich über die nördlichen oder über die südli-
che Zufahrt.
In der Regel wird der Betriebsweg, der auf dem vorhandenen Deponiekörper vorhanden ist und über
den Eingangsbereich zu erreichen ist, für den Deponiebetriebsverkehr als auch für den Baustellenver-
kehr genutzt. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die Abfalleinlagerung auf einem höhe-
ren Niveau erfolgt. Über die südliche Zufahrt erfolgt die Abfallanlieferung sowie der Baustellenverkehr,
für deren Abwicklung die nördliche Zufahrt betrieblich und organisatorisch ungünstig ist. Im Rahmen von

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 94 www.sweco-gmbh.de
Baumaßnahmen zur Herstellung der Basis-, Böschungs- und Oberflächenabdichtungssysteme kann so
eine weitgehende Entkopplung der Verkehrsströme erfolgen.
In dem Zeitraum, wenn die Basis- und Böschungsabdichtungen realisiert werden, ist beim 1. Betriebs-
abschnitt ein Deponiebetrieb im Deponieabschnitt DA 2 mit Entkoppelung der Verkehrsströme vorhan-
den und im 2. und 3. Betriebsabschnitt wird die Anlieferung über die nördliche und südliche Zufahrt pa-
rallel erfolgen.
8.3.9.2.3 Entwurfselemente
Für die Ausführung des Wegenetzes gelten folgende Entwurfselemente :
· Fahrbahnbreite mit einspuriger Verkehrsführung als Betriebswege für den Deponieverkehr und
als Unterhaltungsweg auf dem Deponiekörper mit einer Breite von 3,50 m
· östlicher Randweg mit einer Regelbreite von 3,50 m
· südlicher Randweg mit einer lichten Regelbreite von 3,50 m, zwischen den Sickerwasser-
sammelschächten erfolgen Aufweitungen, die auch als Ausweichbuchten genutzt werden kön-
nen.
· Begegnungsverkehr im Bereich der für den Deponiebetrieb zu nutzenden Zufahrten nur an
den ausgewiesenen Ausweichbuchten
· Begegnungsverkehr auf den Unterhaltungswegen auf dem Deponiekörper nur im Bereich der
Wegegabelungen möglich
· maximale Fahrbahnlängsneigung 8 % als Regelneigung, in Ausnahmefällen auf kurzen Teil-
längen bis maximal 10 %
· minimale Fahrbahnlängsneigung 0,5 %
· Fahrbahnquergefälle zur steigenden Böschung hin gerichtet 2,5 % als Regelneigung
· Mindestradius in Knotenpunkten r = 4,00 m gemäß RAS-K
· Eckausrundungen in Knotenpunkten r ³ 2,00 m
· zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Deponiegelände v = 20 km/h
Die Entwurfselemente werden bei allen Betriebswegen auf und am Deponiekörper sowie bei den Zu-
fahrtswegen angewandt.
8.3.9.2.4 Ausbau und Gestaltung
Zeichnungen GP-LP-13
GP-D-06
Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Details Betriebs- und Verkehrsflächen
Für die Betriebswege, die auch für den Anlieferverkehr und abfahrenden Deponieverkehr genutzt wer-
den, wird eine asphaltierte Ausführung entsprechend Bauklasse SVVI RStO vorgesehen. Aufgrund der
vergleichsweise starken Verkehrsbelastung soll eine dauerhafte Befahrbarkeit und einfache Unterhal-
tung dieser Betriebswege gewährleistet werden.
Für die asphaltierten Betriebswege wird folgender Regelaufbau (von unten nach oben) vorgesehen :

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 95 www.sweco-gmbh.de
· 0,25 m Trag- und Frostschutzschicht aus Schotter oder gleichwertiges Material
· 0,20 m  Schotter- und Kiestragschicht, Körnung 0/45 mm oder 0/56 mm
· 0,10 m Asphalttragdeckschicht
· Gesamtmächtigkeit des Straßenaufbaus 0,55 m
Für die übrigen Unterhaltungswege / Bermen, die auch mit Lkw befahren werden, kommt eine Stan-
dardbauweise ohne Bindemittel für Wegebefestigungen in Anlehnung nach RLW 1975 zur Ausführung.
Die übrigen Unterhaltungswege erhalten folgenden Regelaufbau (von unten nach oben) :
· 0,30 m Trag- und Frostschutzschicht aus Schotter oder gleichwertiges Material
· 0,25 m  Schotter- und Kiestragschicht, Körnung 0/45 mm oder 0/56 mm
· Oberflächenabstreuung aus Splittsand der Körnung 0/11 mm
· Gesamtmächtigkeit des Straßenaufbaus 0,55 m
Die Randausbildung erfolgt gemäß Standardbauweise. Die Rekultivierungsschicht schließt höhengleich
an den Straßenaufbau an.
Die sonstigen Unterhaltungswege auf dem Deponiekörper erhalten folgenden Regelaufbau (von unten
nach oben):
· 0,30 m Trag- und Frostschutzschicht aus Schotter oder gleichwertiges Material
· 0,20 m  Schotter- und Kiestragschicht, Körnung 0/45 mm oder 0/56 mm
· Oberflächenabstreuung aus Splittsand der Körnung 0/11 mm
· Gesamtmächtigkeit des Straßenaufbaus 0,50 m
Die Randausbildung erfolgt gemäß Standardbauweise. Die Rekultivierungsschicht und der seitlich an-
geordnete Entwässerungsgraben schließen höhengleich an den Straßenaufbau an.
Das Wegenetz für den Deponiebetrieb als auch auf dem rekultivierten Deponiekörper erhält im Norden
den Anschluss an die zentrale Zufahrt vom Eingangsbereich sowie über die südliche Zufahrt aus. Vom
Norden und Süden aus ist eine Befahrbarkeit aller Unterhaltungswege möglich. Von den Betriebswegen
kann auch eine Zuwegung auf höhere Verfüllniveaus gewährleistet werden, ohne dass zusätzliche Ber-
men im Abfallkörper gebaut werden müssen.
Zusätzlich zu dem Wegenetz mit asphaltierter Befestigung werden auf der Rekultivierungsschicht Un-
terhaltungswege angeordnet, die Ausführung erfolgt als lagenweise verdichteter Rekultivierungsboden
mit einer Auflage von nicht bindigem Boden an der Oberkante. Durch diesen Aufbau ist eine Befahrung
mit Fahrzeugen gewährleistet und eine Teilbegrünung möglich. Dieses Wegenetzt wird für die Unterhal-
tungsarbeiten in der Nachsorgephase und zur Andienbarkeit der auf dem Deponiekörper anzuordnen-
den Setzungspegel eingerichtet.
Für den Regelbetrieb soll eine einspurige Verkehrsführung als Ringverkehr jeweils in eine Richtung
betrieblich organisiert werden.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 96 www.sweco-gmbh.de
Die asphaltierten Betriebswege werden mit einer Regelbreite von 3,5 m ausgebaut, zur Gewährleistung
einer Befahrung in 2 Richtungen werden zusätzliche Ausweichbuchten in den Eckbereichen vorgese-
hen. Im Bereich des westlichen, östlichen und südlichen Randweges werden auch die Sickerwasser-
sammelschächte in die Asphaltierung mit einbezogen. Zwischen den Schächten ist somit auch die Mög-
lichkeit von Begegnungsverkehr gegeben.
Eine weiträumige Einsehbarkeit im Bereich der Deponieumfahrung und im Bereich der Bermen und
Betriebswege ist gewährleistet.
Von dem Deponierandweg ist eine Befahrbarkeit aller Unterhaltungswege auf dem Deponiekörper mög-
lich. Ein Anschluss – Knotenpunkt an der Deponierandstraße ist im Bereich der zentralen Zufahrt im
Norden als auch im Süden des Deponiekörpers vorgesehen.
Die Unterhaltungswege sind umlaufend entsprechend der Deponieumfahrung angeordnet. Von hieraus
zweigen die nicht besonders befestigten Unterhaltungswege ab.
Die Knoten- und Anschlusspunkte im Bereich der asphaltierten Betriebswege sind für Befahrung mit 5 –
Achs – Fahrzeugen ausgelegt.
Die Knoten- und Anschlusspunkte der Bermen ermöglichen das Befahren mit einem 2 – Achs – Fahr-
zeug gemäß RAS-K als Regelfahrzeug in alle Richtungen. Das Befahren mit größeren Fahrzeugen ist
nur im Ausnahmefall (Baumaßnahmen) vorgesehen. Im Bereich der Knotenpunkte ist die Befahrbarkeit
eingeschränkt und nur aus jeweils einer Richtung möglich.
Die Bermen werden auf den Deponiekörper mit der Rekultivierungsschicht aufgesetzt, die Oberkante
des Deponiekörpers kann somit ohne weitere Versätze (Einprofilierung der Berme in den Deponiekörper
oder aufgesetzte Berme in der Rekultivierungsschicht) hergestellt werden. Die Bermenbreite ermöglicht
die Aufnahme der 3,50 m breiten Unterhaltungswege einschließlich des Entwässerungsgrabens und
eines beidseitigen Banquettes, auf dem die Absturzsicherungen installiert werden.
Weitere Ausweichbuchten werden in die Unterhaltungswege nicht integriert, da die Verkehrsbelastung
sehr gering ist und die Straßen nur zu Kontroll- und Unterhaltungszwecken befahren werden.
Die Entwässerung der Unterhaltungswege erfolgt über die parallel zu den Verkehrsflächen angeordne-
ten Entwässerungsgräben, die auf der böschungsaufgehenden Seite der Bermen angeordnet sind.
8.3.9.3 Anbindung an das Verkehrsnetz
Zeichnungen GP-LP-13 Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Die Anbindung der umlaufenden Unterhaltungswege erfolgt an die Zufahrten im Norden und im Süden
des Deponiekörpers. Die auf dem Deponiekörper selbst angeordneten Unterhaltungswege schließen an
den umlaufenden Randweg an.
Im Bereich der nördlichen und der südlichen Zufahrt ist ein direkter Anschluss an das öffentliche Ver-
kehrsnetz gegeben.
Während der Betriebsphase wird der Anlieferverkehr über diese Betriebswege abgewickelt. Über Abroll-
strecken, die im Ablagerungsbereich angelegt und unterhalten werden, soll eine Verfrachtung von
Schadstoffen außerhalb des Ablagerungsbereiches sicher vermieden werden. Weiterhin soll die beste-
hende Reifenreinigungsanlage auf dem Deponiegelände auch weiterhin genutzt werden. Im Bereich der
südlichen Zufahrt wird bei Erfordernis eine zusätzliche Reifenreinigungsanlage installiert, um eine
Schmutzverfrachtung auf die direkt anschließenden öffentlichen Straßenflächen sicher vermeiden zu

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 97 www.sweco-gmbh.de
können. In den Übergangsbereichen der nördlichen und der südlichen Zufahrt erfolgt eine eindeutige
Trennung von belasteten und unbelasteten Oberflächenwässern. Somit ist eine Entwässerung von Be-
triebswegen außerhalb des Ablagerungsbereiches über die Sickerwasserfassung nicht erforderlich.
Sonstige besondere bauliche Einrichtungen in den Anbindungsbereichen werden nicht vorgesehen.
8.3.9.4 sonstige Verkehrsflächen
Zeichnungen GP-LP-13 Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Der Anlieferverkehr erfolgt über die nördliche Zufahrt im Bereich des bestehenden Eingangsbereiches
und dem Betriebsweg östlich und westlich des bestehenden Deponiekörpers, über die neu herzustellen-
de südliche Zufahrt mit direktem Anschluss über den südlichen Betriebsweg sowie bei fortgeschrittener
Verfüllhöhe über den Betriebsweg auf dem bestehenden Deponiekörper. Zusätzlich zu diesen Betriebs-
wegen werden im südlichen Bereich des Sedimentationsbecken und Retentionsbeckens / Versicke-
rungsbeckens sowie der südlichen Pumpstation Betriebswege zur Durchführung der Unterhaltungsar-
beiten vorgesehen, die mit Baumaschinen und Lkw befahren werden können, die Mindestbreite beträgt
3,5 m.
Zusätzlich werden zur Gewährleistung der Betriebsführung und zur Andienung von Revisionsflächen
und Zwischenlagerflächen in den noch nicht zur Ablagerung vorbereiteten Flächenbereichen temporäre
Betriebswege angelegt und unterhalten. Im Rahmen der Baufeldvorbereitung für den Ausbau der weite-
ren Betriebsphasen werden diese temporären Betriebswege umgelegt und an die geänderten Rahmen-
bedingungen des nachfolgenden Betriebsabschnittes angepasst.
8.3.9.5 Verkehrssicherung
Die Betriebswege, bei denen die abfallende Deponieböschung eine Neigung von 1 : 5 und steiler sowie
eine Böschungshöhe bei dieser Neigung von größer als 2,00 m aufweist, werden gegen Überfahrung
gesichert.
Als Überfahrungssicherung werden Steine und / oder Erdwälle und / oder Gabionen und / oder Leitplan-
ken verwendet. Die Sicherung wird auf dem seitlichen mindestens 1,00 m breiten Banquette installiert.
Im Bereich des westlichen, östlichen und südlichen Randweges werden die Sickerwasserrevisions-
schächte mit einem Anfahrschutz versehen, um Beschädigungen aus dem Anlieferverkehr auszuschlie-
ßen und um Wartungsarbeiten gesichert durchführen zu können. Zusätzlich werden die Sickerwasserre-
visionsschächte zumindest in Teilbereichen so ausgebildet, dass diese auch mit Schwerverkehr über-
fahrbar sind.
Beschilderungen zur Verkehrssicherung werden im Bereich der Zuwegungen vorgesehen. Die Unterhal-
tungswege werden für den betrieblichen Anlieferverkehr nicht freigegeben, hier erfolgt keine weitere
Beschilderung. Eine Beschilderung ist im Einfahrtsbereich an der südlichen Zufahrt neu zu installieren.
Im Bereich der nördlichen Zufahrt vom Eingangsbereich aus sind bereits alle erforderlichen Beschilde-
rungen vorhanden. Im Bereich der südlichen Zufahrt werden mindestens die Verkehrszeichen
· Verbot der Durchfahrt für Nichtbefugte
· zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
· Betriebsgelände
vorgesehen.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 98 www.sweco-gmbh.de
Die Zufahrt zum Deponiekörper ist durch zusätzliche verschließbare Toranlagen gesichert, die bereits
an beiden Zufahrten vorhanden sind.
8.3.9.6 Betriebsflächen
Zeichnungen GP-LP-08
GP-LP-09
GP-LP-10
GP-LP-13
Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Zur Durchführung des Deponiebetriebes werden Betriebsflächen eingerichtet, die den jeweiligen Be-
triebsabschnitten direkt zugeordnet sind. Die Betriebsflächen werden temporär längstens für die jeweili-
ge Betriebsdauer des zugehörigen Betriebsabschnittes eingerichtet und betrieben.
Die maximale Flächengröße der einzelnen Betriebsflächen beträgt ca. 4.000 m². Die Anordnung erfolgt
möglichst in der nördlichen Fläche der jeweiligen Betriebsabschnitte des Deponieabschnitts DA 3, um
die vorgezogene Profilierung der nachfolgenden Deponieabschnitte betrieblich durchführen zu können,
ohne das weitere Beeinflussungen entstehen und die Profilierungsfläche rechtzeitig vor der Errichtung
der weiteren Betriebsabschnitte vorbereitet werden kann.
Die Betriebsflächen außerhalb der abgedichteten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen (Flächen
des Basis- und Böschungsabdichtungssystems) werden ausschließlich als „Weiß“ – Bereich zur Zwi-
schenlagerung von nicht schadstoffbelasteten oder umweltgefährdenden Materialien genutzt. Alle übri-
gen schadstoffbelasteten oder umweltgefährdeten Materialien werden innerhalb der gedichteten Ablage-
rungsfläche zwischengelagert. Fahrzeuge, die aus dem Ablagerungsbereich auf die Betriebsflächen
auffahren, müssen zuvor gründlich gereinigt werden.
8.3.10 Zwischenlager
Zeichnungen GP-LP-02
GP-LP-08
GP-LP-09
GP-LP-10
Lageplan Iststand
Lageplan 1. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 2. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Lageplan 3. Betriebsabschnitt mit Infrastruktur
Während des Betriebszeitraums des Deponieabschnitts DA 3 sollen folgende Zwischenlager mit betrie-
ben werden :
· Zwischenlager für Deponieersatzbaustoffe,
· Zwischenlager für Profilierungsmaterialien und Material für die Verfüllung der südlichen Wasser-
fläche,
· Zwischenlager für Rekultivierungsböden.
Das Zwischenlager für Deponieersatzbaustoffe dient zur Zwischenlagerung von Materialien, die im
Rahmen von Baumaßnahmen benötigt oder im Rahmen des Deponiebetriebes zur Herstellung von
temporären Betriebswegen und Betriebsflächen genutzt werden sollen. Dieses Zwischenlager wird nach
Bedarf im jeweiligen Ablagerungsbereich der Betriebsabschnitte eingerichtet und betrieben. Die Zwi-
schenlagermenge wird auf maximal 20.000 m³ beschränkt.
Die zwischenzulagernden Materialien müssen mindestens die Zuordnungswerte der DepV für DK I erfül-
len. Das anfallende Sickerwasser und Oberflächenwasser wird über die Sickerwasserfassungs- und
Sickerwasserableitungseinrichtungen abgeleitet.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 99 www.sweco-gmbh.de
Das Zwischenlager für Profilierungsmaterialien und Material für die Verfüllung der südlichen Wasserflä-
che dient zur Zwischenlagerung von Böden für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Einbau. Im
Normalbetrieb erfolgt der Einbau just-in-time, bei betrieblicher Notwendigkeit in geringen Anliefermen-
gen soll jedoch eine Zwischenlagerung der Materialien erfolgen, um dann zusammenhängend größere
Bodenmengen einbauen zu können. Die Zwischenlagermenge wird ebenfalls auf 20.000 m³ beschränkt.
Die Zwischenlagerung erfolgt jeweils in der Nähe des Einbauortes im noch zu verfüllenden bzw. zu pro-
filierenden Flächenbereich des Deponieabschnitts DA 3.
Das Zwischenlager für Rekultivierungsböden dient zur Zwischenlagerung von Böden, die die Anforde-
rungen der DepV und der BQS 7-0 für den Einsatz an Rekultivierungsböden einhalten und als Rekulti-
vierungsböden im Rahmen der Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen für die einzelnen
Betriebsabschnitte eingesetzt werden sollen.
Die Zwischenläger außerhalb der abgedichteten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen (Flächen
des Basis- und Böschungsabdichtungssystems) werden ausschließlich als „Weiß“ – Bereich zur Zwi-
schenlagerung von nicht schadstoffbelasteten oder umweltgefährdenden Materialien (Materialien, die
die Zuordnungswerte der Bundesbodenschutzverordnung bzw. die Z 1.2 – Werte einhalten) genutzt. Die
zwischenzulagernden Materialien müssen vorgenannte Grenzwerte einhalten.
In diesem Bereich sollen auch sonstige unbelastete Böden zwischengelagert werden, die im Rahmen
einer Wiederverwertung wieder als Baustoff auf der Deponie eingesetzt werden sollen. Hierfür sollen
maximal 2 Zwischenlager parallel betrieben werden.
Diese Zwischenlager sind nach Bedarf im Bereich der Betriebsflächen und / oder auf noch nicht vorbe-
reiteten Betriebsabschnitten des Deponieabschnitts DA 3 einzurichten und zu betreiben. Die Zwischen-
lagermenge wird auf insgesamt 40.000 m³ beschränkt.
Die Zwischenlagerung erfolgt je nach Bodenmaterial in Mieten, bei Oberbodenmieten mit Beschränkun-
gen in der Höhe und Breite.
Der Betrieb der Zwischenlager wird dokumentiert. Hierbei werden die zwischengelagerten Materialien
nach Herkunft, Qualität, Menge und Lagerungszeitraum und bei Bedarf getrennt zwischengelagert.
8.3.11 Gasfassung
Zur Ablagerung sollen ausschließlich Abfälle zugelassen werden, die die Zuordnungskriterien der DepV
Anhang 3 Nr. 2 für Deponieklasse DK I einhalten. Eine von diesen Abfällen resultierende Deponiegas-
bildung kann ausgeschlossen werden, sodass auf eine Deponiegasfassung im Ablagerungsbereich des
Deponieabschnitts DA 3 verzichtet wird.
Auch in den angrenzenden vorhandenen Deponiekörpern wurde im Rahmen des genehmigten Depo-
niebetriebes in keinen signifikanten Mengen deponiegasbildende Abfälle abgelagert. Somit sind auch in
den Anlehnungsbereichen an die Deponieabschnitte DA 1 und DA 2 keine zusätzlichen Einrichtungen
zur Deponiegasfassung und Deponiegasableitung erforderlich.
Die Überprüfung, ob es wieder Erwartens zu Geruchsentwicklungen oder Gasaustritten in den Über-
gangsbereichen insbesondere zu dem Deponieabschnitt DA 1 kommt, erfolgt in den jährlich durchzufüh-
renden Deponiebegehungen, die auch in den Deponiejahresberichten dokumentiert werden.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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8.3.12 Oberflächenentwässerung
8.3.12.1 Oberflächenwasseranfall
Anlagen 10-1
10-2
10-3
10-4
hydraulische Grundlagen
Nachweis Oberflächenwasserabfluss
Bemessung der Abflussprofile
Nachweis der Zwischenspeicherung und der Versickerung
Zeichnungen GP-LP-14 Lageplan Oberflächenentwässerung
Die Bemessung der Oberflächenentwässerungseinrichtungen erfolgt auf Basis der hydraulischen Ansät-
ze, die in Anlage A-10-1 zusammengefasst sind.
Zur Ermittlung des Oberflächenwasseranfalls wurden die Niederschlagshöhen und –spenden für den
Raum Köln Süd des Deutschen Wetterdienstes Abt. Hydrometeorologie „KOSTRA-DWD 2000 2.1.3“
herangezogen.
Die hier beantragte Errichtung und der Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 und der Weiterbetrieb der
Deponie Am Wiemersgrund als DK I-Deponie wird hinsichtlich der Oberflächenentwässerung isoliert
vom bestehenden Deponiekörper betrachtet.
Als Grundlage wurde die Regenspende zu r = 183,1 l/(s x ha) bei einer Häufigkeit von T = 5 und einer
Regendauer von 15 Minuten festgelegt. Gleichzeitig wurde der Empfehlung gefolgt und ein Toleranzbe-
trag von +10% berücksichtigt. In Anlehnung an die Vorgaben in DWA-A 117/118 wird bei den mittleren
Geländeneigungen und dem Befestigungsgrad der betrachteten Flächen somit eine Bemessungsregen-
spende von rD, n = r15, 0,2 = 201,41 l/(s x ha) zugrunde gelegt.
Der gesamte Deponiekörper in seiner Endgestaltung wird in insgesamt 3 Einzugsgebiete aufgeteilt.
Unter Berücksichtigung der Größe des Einzugsgebietes, Anteil der befestigten Flächen und Böschungs-
neigung werden der spezielle Abflussbeiwert und der maßgebliche Abfluss jedes Einzugsgebietes sepa-
rat ermittelt. Die tabellarische Darstellung der Berechnungsergebnisse ist in Anlage 10-2 dargestellt.
8.3.12.2 Oberflächenwasserfassung
Anlagen 10-1
10-2
10-3
10-4
hydraulische Grundlagen
Nachweis Oberflächenwasserabfluss
Bemessung der Abflussprofile
Nachweis der Zwischenspeicherung und der Versickerung
Zeichnungen GP-LP-14
GP-D-07
Lageplan Oberflächenentwässerung
Details Oberflächenentwässerung
Die Fassung und Ableitung des in den Einzugsgebieten anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über
Gräben, Furten und Rohrleitungen. Diese Entwässerungsgräben sind grundsätzlich entlang des Rand-
weges und auf den Bermen des rekultivierten Deponiekörpers vorgesehen.
In diesem Zusammenhang wird der Randentwässerungsgraben bereits für den Endzustand ausgebaut
und an das geplante Retentionsbecken / Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Sedimentationsbe-
cken angeschlossen. Für den Betrieb des DA 3 entwässert hierüber ausschließlich die befestigten Flä-
chen des Deponierandweges und der Zufahrtsbereich. Der Graben wird über eine Rohrleitung in das im
Süden der Deponie vorgesehene Retentionsbecken / Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Sedi-
mentationsbecken entwässert. Das Becken als auch der Zulauf sind ebenso entsprechend der maßge-
benden hydraulischen Berechnungen dimensioniert.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Der Randentwässerungsgraben wird mit einer KDB – Dichtung und aufliegendem Schutzvlies ausge-
führt. Die Befestigung erfolgt mit Schotter, in Steilbereichen erfolgt eine Befestigung mit Wasserbau-
pflaster und eingebauten Störsteinen. Das Zulaufgerinne wird mit Wasserbaupflaster ausgebildet und
geht im Bereich der Straßenquerung in eine Rohrleitung über.
Das Gefälle der Gräben beträgt mind. 1,0%. In Abhängigkeit des abzuleitenden Spitzenabflusses im
Bemessungsfall kommen trapezförmige Entwässerungsgräben in Erdbauweise mit nachfolgenden Ab-
messungen zum Einsatz :
Profiltyp obere Profilbreite Sohlbreite max. Gefälle
1 1,30 m 0,50 m 10,0 %
2 1,40 m 0,60 m 30,0 %
Darüber hinaus sind im Bereich von Wegquerungen Rohrleitungen vorgesehen.
Über den Nachweis der zulässigen Schubspannung im Grabenprofil wird berechnet, ab welcher Nei-
gung der Ausbau des Entwässerungsgrabens mittels Wasserbaupflaster zu einer Raubettrinne ausge-
führt wird. Zusätzlich erfolgt die Befestigung der Profile in dieser Art auch im Ein- und Auslaufbereich
von Gräben sowie an Einmündungen von Rohrleitungen mittels Böschungsstück.
Zur Sicherung des Naturraumes und der angesiedelten Tierarten ist eine Besonderheit in den Oberflä-
chenentwässerungsgräben vorgesehen. In Teilabschnitten der Oberflächenentwässerungsgräben wird
eine Aufweitung des Grabenprofils angeordnet, um so Vernässungsflächen innerhalb der Gräben ent-
stehen zu lassen. Diese eingebauten Staustufen sollen das Ansiedeln von Tieren und Pflanzen ermögli-
chen und so einen naturbelassenen und geeigneten Lebensraum bieten.
Um diesen Naturraum zu realisieren werden einzelne Staustufen in die Gräben eingebaut, die das anfal-
lende Oberflächenwasser zurückhalten und somit vereinzelte Vernässungsbereiche entstehen. Das
anfallende Wasser wird durch diese Staustufen zu einem Teil gestoppt und in der angeordneten Gra-
benaufweitung zurückgehalten. Je nach anfallender Wassermenge fließt ein Teil des Wassers weiter im
Oberflächenentwässerungsgraben oder es bleibt gänzlich in die aufgeweiteten Bereichen des Grabens
zurück.
8.3.12.3 Oberflächenwasserableitung, Rückhaltung und Versickerung
Anlagen 10-1
10-2
10-3
10-4
hydraulische Grundlagen
Nachweis Oberflächenwasserabfluss
Bemessung der Abflussprofile
Nachweis der Zwischenspeicherung und der Versickerung
Zeichnungen GP-LP-14
GP-D-07
Lageplan Oberflächenentwässerung
Details Oberflächenentwässerung
Die vor Ort anzutreffende Geologie ermöglicht die Versickerung des unbelasteten Oberflächenwassers.
Hierfür werden Versickerungsgräben entlang des südlichen Deponierandweges auf der deponieabge-
wandten Seite vorgesehen. Zusätzlich erfolgt die Errichtung eines Retentionsbeckens / Versickerungs-
beckens mit vorgeschaltetem Sedimentationsbecken im Südwesten des Deponiegeländes.
Die des Deponiekörpers verteilen sich größtenteils auf zwei Einzugsgebiete, ein östliches und ein west-
liches Einzugsgebiet.

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Das östliche Einzugsgebiet hat Teileinzugsgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 2 ha und verfügt
beim bemessungsrelevanten Niederschlagsereignis (D=15 min; T=5a) über eine maßgeblichen Ab-
flussmenge von 104 l/s.
Im Südwesten der Deponie werden die Teileinzugsgebiete mit einem Oberflächenabfluss von ca. 512 l/s
zusammengefasst. Das westliche Teileinzugsgebiet mit einer Gesamtgröße von etwa 4 ha hat eine
maßgebliche Abflussmenge von 166 l/s. Das nördliche Teileinzugsgebiet mit einer Gesamtgröße von
etwa 5 ha hat eine maßgebliche Abflussmenge von 240 l/s.
Das Oberflächenwasser aus den Teileinzugsgebieten wird gebündelt einem Retentionsbecken / Versi-
ckerungsbecken im Südwesten des Geländes zugeleitet. Das Versickerungsbecken hat ein Volumen
von ca. 650 m³, der Nachweis des erforderlichen Beckenvolumens unter Beachtung des entsprechen-
den Bemessungsregens erfolgt detailliert in Anlage 10-4. Diesem Versickerungsbecken ist ein Sedimen-
tationsbecken vorgeschaltet. Dieses dient zur Abscheidung von Sedimenten im zugeführten Oberflä-
chenwasser mit Dauerstau. Die Beckensohle und Böschungen sind vollständig mit Wasserbaupflaster
befestigt, was eine Reinigung des sich abgesetzten Materials ermöglicht. Eine Tauchwand verhindert,
dass Leichtflüssigkeiten oder schwimmender Unrat in das Versickerungsbecken gelangen. Über eine
Rohrleitung mit zusätzlichem Notüberlauf gelangt das Wasser so in das Versickerungsbecken.
8.4 Deponiebetrieb
8.4.1 Betriebsführung
Die Führung des Deponiebetriebes einschließlich der Dokumentationen erfolgt gemäß den Vorgaben
der DepV.
Die Betriebsführung der Deponie obliegt einer vor Betriebsbeginn zu benennenden Person, die auch die
Leitung und Aufsicht des eingesetzten Personals übernimmt.
Für den regulären Deponiebetrieb sind nachfolgende Öffnungszeiten vorgesehen:
werktäglich von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Sonntag und an Feiertagen ist die Deponie geschlossen
Zudem soll die Möglichkeit der Abfallanlieferung und Materialanlieferung im Bauzustand über diese
Zeiträume hinaus ermöglicht werden. Die maximalen Anlieferzeiten werden wie folgt festgelegt:
Montag – Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Betriebszeiten ist die Deponie für die Abfallanlieferung geschlossen.
Die Dokumentationen (Betriebstagebuch, Jahreszusammenfassungen) sowie die Führung des Depo-
niebetriebes nach einem Betriebshandbuch erfolgt gemäß DepV.
8.4.2 Anlieferung der Abfälle
Die Erschließung der Deponie erfolgt über die vorhandene Zufahrt aus über die vorhandene Betriebs-
straße zum Eingangsbereich mit Waage und Bürogebäude. Dort werden die angelieferten Abfälle ge-

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wogen und es erfolgt die Annahmekontrolle gemäß den Vorgaben des § 8 DepV, bevor der Einbau im
aktuellen Ablagerungsbereich erfolgt.
Die Eingangserfassung erfolgt analog zur bisherigen Eingangserfassung. Eingehende Anlieferungen
werden mit der vorhandenen Wägeeinrichtung quantitativ erfasst. Gleichzeitig erfolgt die qualitative
Erfassung (Kontrolle der Lieferscheine, Abgleich der Deklaration mit den angelieferten Abfällen, ggfs.
Entnahme von Rückstellproben, Freigabe der Anlieferung zur Deponierung oder Rückweisung der Anlie-
ferung).
8.4.3 Einbau der Abfälle
Bei der Ablagerung der Abfälle wird sichergestellt, dass
· Staubemissionen auf ein unerhebliches Maß reduziert werden,
· die Deponie so aufgebaut wird, dass keine nachteiligen Reaktionen der Abfälle oder Deponie-
ersatzbaustoffe untereinander oder mit dem Deponiesickerwasser erfolgen können. Insbeson-
dere ist zu gewährleisten, dass Temperaturentwicklungen im Deponiekörper zu keinen Beein-
trächtigungen der deponietechnischen Einrichtungen führen. Bei Bedarf wird eine getrennte
Ablagerung, getrennte Entwässerung oder ähnliches betrieblich und organisatorisch durchge-
führt.
· pastöse, schlammige und breiige Abfälle so abgelagert werden, dass die abgelagerten Abfälle
unter den spezifischen Ablagerungsbedingungen entwässern und konsolidieren oder sich ver-
festigen können. Eine Beeinträchtigung der Standsicherheit des Deponiekörpers muss hierbei
grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung der Langzeitfunktion des
Entwässerungssystems darf durch diese Ablagerungen nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
· die Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe im Deponiekörper hohlraumarm eingebaut werden.
Der Einbau wird so durchgeführt, dass sich aus dem Deponiekörper langfristig für die Dich-
tungssysteme und die innere Standsicherheit des Deponiekörpers nur geringe Setzungen er-
geben.
· durch den Deponiebetrieb und den Einbau der Abfälle der Deponiekörper in allen Verfüll- und
Betriebszuständen standsicher ist
Dazu erfolgt der Abfalleinbau entsprechend der Verfüllplanung für jeden Betriebsabschnitt. Mit der Inbe-
triebnahme eines jeden Betriebsabschnittes ist auf dem Flächenfilter des Basisabdichtungssystems eine
Schutzschicht aus mineralischen Abfall (Boden- und Bauschuttmaterialien) in einer Mächtigkeit von
mindestens 1 m einzubauen. Hierdurch soll ein Schutz des Dichtungssystems gegenüber mechanischen
Beschädigungen aus dem Anlieferbetrieb und den Einbaugeräten gewährleistet werden. Zudem wirkt
sich diese Maßnahme positiv auf den Sickerwasseranfall aus.
Der weitere Abfalleinbau erfolgt lagenweise mit dem Einsatz folgender Maschinen:
· Planierraupe
· ggf. Walze
· Radlader
· Kehrmaschine
· Bewässerung zur Staubminimierung

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Der Abfalleinbau erfolgt im Übergangsbereich zum folgenden Betriebsabschnitt mit einer Neigung von
maximal 1 : 2, diese Böschung stellt eine Betriebsböschung dar. In den Böschungsbereichen, in denen
mit dem Abfalleinbau direkt die Endkubatur (genehmigte Endverfüllhöhe) hergestellt werden soll, erfolgt
dies so vermessungstechnisch überwacht, dass mit Verfüllung des Betriebsabschnittes bereits ein
Grobplanum als Auflager für das Oberflächenabdichtungssystem hergestellt wird.
Die Vorgaben der DepV hinsichtlich Abfallablagerung und Dokumentation der abgelagerten Abfälle wer-
den beim Einbau der Abfälle eingehalten.
8.4.4 Personal
Die Leitung des Deponiebetriebes übernimmt eine fachlich qualifizierte Person, die vor Betriebsbeginn
und bei einem Personalwechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde benannt wird. Diese Person
wird entsprechend den Vorgaben der DepV § 4 mindestens alle 2 Jahre an Lehrgängen gemäß DepV
Anhang 5 Nummer 9 teilnehmen, diese Lehrgänge werden dokumentiert.
Für den Deponiebetrieb wird so viel Personal eingesetzt, dass ein sicherer und fachlich qualifizierter
Deponiebetrieb gewährleistet wird. Das eingesetzte Personal wird für die eingesetzte Tätigkeit über die
jeweilige Sach- und Fachkunde verfügen. Folgendes Personal ist mindestens für den Deponiebetrieb
vorgesehen:
Personalzuordnung vorgesehener Personaleinsatz
Leitung des Deponiebetriebes 1 Person mit Benennung einer Vertretung
Eingangskontrolle / Verwiegung 1 Person mit Benennung einer Vertretung
Überwachung und Kontrolle ggf. externes Personal
Einbaubetrieb je nach Abfallaufkommen 1-2 Personen
Die Schulung und Weiterbildung des Personals wird in einem Fortbildungsplan geregelt, der sich an
Änderungen in der Betriebsführung oder dem geänderten Genehmigungsstand angepasst fortgeführt
wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass das für den Deponiebetrieb eingesetzte Personal über den für
die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt.
8.4.5 Sicherungsmaßnahmen
Zeichnungen GP-LP-12
GP-LP-13
Lageplan Deponieendgestaltung
Lageplan Betriebs- und Verkehrsflächen und Infrastruktur
Folgende Sicherungsmaßnahmen zur Minimierung von Emissionen und zur Vermeidung von Unregel-
mäßigkeiten und Unfällen werden während des Deponiebetriebes umgesetzt :
· temporäre Oberflächenabdeckungen werden in den Bereichen realisiert, in denen während
des weiteren Deponiebetriebes das Endverfüllniveau erreicht wird. Außerdem werden die län-
gere Zeit nicht betriebenen Flächen ebenfalls temporär gedichtet. Hierdurch wird der Wasser-
zutritt in den Deponiekörper unterbunden und somit die Sickerwasserneubildungsrate im De-
poniekörper minimiert. Außerdem wird der Deponiekörper gegenüber der Umwelt gekapselt,
um Emissionen aus dem Deponat zu minimieren.
 Für die Dichtungskomponente KDB in der Basisabdichtung ist kein Frostschutz erforderlich,
auf zusätzliche Folien als Frostschutz wird verzichtet.

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 Der für die technische Barriere erforderliche Frostschutz wird durch die direkt nach Fertigstel-
lung aufzubringende mindestens 50 cm starke Frostschutzschicht aus DK I – Abfällen sicher-
gestellt. Für die Frostschutzschicht sollen DK I – Abfälle als Deponieersatzbaustoffe einge-
setzt werden, sodass der Einbau vor der Abfallrechtlichen Abnahme erfolgen kann.
· Deponiegasfassung ist für den Deponiekörper nicht vorgesehen. Im Bereich der Böschungs-
anbindungen wird ebenfalls keine Deponiegasfassung angeordnet, da aufgrund des eingela-
gerten Abfalls mit keinem Auftreten von Deponiegas gerechnet wird.
· Sickerwasserfassung wird gemäß den Vorgaben aus der DepV für die Basisabdichtungsflä-
che und für die Böschungsbereiche betrieben. Störungsmeldungen der Überwachungsanla-
gen werden im Betriebsgebäude des Eingangsbereiches aufgeschaltet.
 Die Dränageleitungen werden, sofern die zugehörigen Bereiche betrieben werden, jährlich mit
einer Kamera befahren und nach Bedarf gespült. Bei starken Verkrustungen in den Dränage-
leitungen werden zusätzliche Fräsgänge erforderlich.
 Die Kamerabefahrung erfolgt über die Kameraeinführungsrohre der Sickerwasserrevisions-
schächte. Ein Begehen der Schächte ist hierzu nicht erforderlich. Zusätzlich besteht im Be-
reich der Böschungsabdichtungen die Möglichkeit, über die in Verlängerung zu den Hauptdrä-
nageleitungen angeordneten Rohrstutzen im Oberflächenabdichtungssystem zusätzliche Ka-
merabefahrungen und Spülungen aus westlicher und östlicher Richtung vorzunehmen.
· Oberflächenwasserfassung und Ableitung wird in den temporär und endgültig abgedichte-
ten Bereichen sowie in noch nicht betriebenen Flächenbereichen der Basisabdichtung gefasst
und über das Sedimentations- und Retentionsbecken im Süden der Fläche zugeführt. Das
Fassungs- und Ableitungssystem wird für den temporären Zustand im Rahmen des Betriebes
der einzelnen Ablagerungsflächen und für den endgültigen Zustand nach Herstellung des
Oberflächenabdichtungssystems konzipiert und komplettiert. Die maximale genehmigte Ablei-
tungs- und Versickerungsmenge wird eingehalten.
· Grundwasser wird während des Deponiebetriebes entsprechend den Vorgaben der DepV
überwacht. Der Umfang der Überwachung soll entsprechend den Angaben in diesem Antrag
durchgeführt werden. Die Grundwassermessstellen werden gegen Beschädigungen geschützt
ausgeführt.
· Umzäunung ist bereits vorhanden und wird vor der Errichtung des 1. Betriebsabschnittes mo-
difiziert. Die Umzäunung stellt den Zutrittsschutz für unbefugte Dritte auf das Deponiegelände
dar. Der vorhandene Zaun hat eine Gesamthöhe von mindestens 2,0 m. Im Bereich der bei-
den Zuwegungen sind Toranlagen in die Zaunanlage integriert, die während der Betriebszei-
ten geöffnet sind. Die Tore werden mit Schließanlagen ausgestattet.
· Elektrotechnische Einrichtungen sind zur sicheren Ableitung von Sickerwasser über die
Pumpstation erforderlich. Für die Ableitung des Oberflächenwassers sind diese Einrichtungen
nicht erforderlich, da diese Ableitung im Freigefälle erfolgt. Redundante Auslegungen werden
deshalb nicht vorgesehen.
· Sicherung von Bauwerken erfolgt im Bereich der Sickerwasserrevisionsschächte durch die
Installation eines Anfahrschutzes.
· Anliefer- und Baustellenverkehr soll zur Vermeidung von zusätzlichen Unfallgefahren nach
Möglichkeit getrennt erfolgen. Im Bereich der Zufahrtswege sind Ausweichmöglichkeiten vor-

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gesehen. In den Böschungsbereichen werden Absturzsicherungen (z.B. Leitplanken, versetzt
angeordnete Gabionen) installiert.
8.4.6 Überwachungsmaßnahmen
8.4.6.1 Allgemeines
Um die Einhaltung der zusätzlichen Emissionen nachweisen zu können, werden die nachfolgend be-
schriebenen relevanten Daten der Deponie Am Wiemersgrund für den neuen Deponieabschnitt DA 3
regelmäßig bis zum Ende des Deponiebetriebes (Beginn Stilllegungsphase) erfasst.
Die durchgeführten Maßnahmen, Kontrollen und Messungen werden durch den Deponiebetreiber  do-
kumentiert und mindestens bis zur Entlassung der Deponie Am Wiemersgrund mit dem neuen Deponie-
abschnitt DA 3 aus der Nachsorgephase archiviert.
Folgende Maßnahmen werden durchgeführt :
Maßnahmenpläne für den Zeitraum des Deponiebetriebes
Der Umfang der im Rahmen des Deponiebetriebes durchzuführenden Tätigkeiten zur Pflege und Unter-
haltung auf dem Deponiegelände richtet sich nach den dann vorhandenen Einrichtungen. Dieses sind :
· Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen zur Fassung und Ableitung des Sickerwassers
sowie der Einleitung in den Abwasserkanal
· Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen zur Fassung, Rückhaltung und Ableitung von
Oberflächenwasser
· Unterhaltung der Grundwassermessstellen
· Unterhaltung der rekultivierten und begrünten Flächen (nach Herstellung des Oberflächenab-
dichtungssystems auf den einzelnen Betriebsabschnitten)
· Unterhaltung der Zaunanlagen
· Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege
Mess- und Kontrollprogramm für den Betriebszeitraum
Folgende Messungen und Kontrollen werden im Rahmen des Deponiebetriebes durchgeführt :
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von meteorologischen Daten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Emissionsdaten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Grundwasserdaten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Daten zum Deponiekörper
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Daten zu den realisierten Abdichtungssyste-
men

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Der Umfang der im Rahmen der Nachsorge durchzuführenden Tätigkeiten entspricht hierbei hinsichtlich
des Mess– und Kontrollprogramms den Vorgaben der DepV Anhang 5 und speziellen Vorschriften.
Die durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert und archiviert.
8.4.6.2 Maßnahmenplan für Gasfassung und Gasableitung
Maßnahmen für die Gasfassung und Gasableitung sind nicht erforderlich, da sowohl in den bestehen-
den Deponiekörpern kein Deponiegas aufgrund des abgelagerten Deponats entstehen kann und der
Deponieabschnitt DA 3 nach den Vorgaben der DepV für DK I – Deponien mit Begrenzung des Organi-
kanteils im abgelagerten Deponats betrieben wird.
8.4.6.3 Maßnahmenplan für Fassung und Ableitung von Sickerwasser
Die technischen Einrichtungen der Sickerwasserfassung (Sammelschächte, Revisionsschächte) werden
mindestens einmal jährlich inspiziert und gewartet. Insbesondere die Messtechniken und Sicherheitsab-
schaltungen werden auf Funktionsfähigkeit überprüft, gewartet und gegebenenfalls neu kalibriert.
Die Wartungsintervalle der jeweiligen Anlagen- und Komponentenhersteller werden eingehalten.
Die Unterhaltungsarbeiten der technischen Einrichtungen zur Sickerwasserfassung und Sickerwas-
serableitung sowie der Austausch von Anlagenkomponenten und Störungen werden dokumentiert und
archiviert.
Die baulichen Einrichtungen der Sickerwasserfassung (Dränageleitungen und Transportleitungen,
Sammelschächte, Revisionsbauwerke) werden jährlich inspiziert (Kamerabefahrung) und bei Bedarf
gewartet (Spülung oder Fräsung). Die Spülung der Leitungen erfolgt mit Spülwagen mit entsprechender
Wasserbevorratung.
Bei der Kamerabefahrung festgestellte Beschädigungen und Inkrustationen sind nach Art und Umfang
schriftlich und bildlich in Bestandsplänen zu dokumentieren. Mechanische Beschädigungen sind hin-
sichtlich Deformationen, Muffenversatz, Risse, Scherbenbildungen und Brüche zu unterscheiden und
nach Ausmaß und Lage in der Rohrleitung festzustellen. Bei festgestellten Inkrustationen ist deren
Ausmaß, Lage in der Rohrleitung, Konsistenz und die chemische Zusammensetzung festzustellen.
Im Zusammenhang mit der Überwachung der Sickerwasserfassung und Sickerwasserableitung werden
auch die Verformungen des Basisabdichtungssystems im jährlichen Intervall gemessen.
8.4.6.4 Maßnahmenplan zur Fassung, Rückhaltung und Ableitung von Oberflächen-
wasser
Die Wartungsarbeiten an den Einrichtungen zur Oberflächenwasserfassung, - speicherung und – ablei-
tung sind auf die Kontrolle der Funktion sowie der erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten be-
schränkt. Zu den Wartungsarbeiten gehört auch das Reinigen der Entwässerungsgräben und der Re-
tentionsmulde.
Die Gräben zur Oberflächenwasserfassung und – ableitung sowie des Sedimentations- und Retentions-
beckens / Versickerungsbeckens werden halbjährlich kontrolliert und gewartet. Im Sommer und Herbst
ist die Verkrautung in den Gräben zu beseitigen und Unrat aufzusammeln. Die Versickerungsrate ist
über den Wasserverbleib in dem Retentionsbecken zu kontrollieren, bei Bedarf ist der Untergrund zu
beräumen und die Versickerungsfähigkeit hierdurch wieder herzustellen.

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8.4.6.5 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Grundwassermessstellen
Im Zuge der turnusmäßigen Beprobung ist die Existenz, Lage und der Oberflächenzustand der Mess-
stellen zu sichten.
Die Funktionsüberprüfung der Messstellen erfolgt über die Messung der physikalischen Parameter im
Zuge der turnusmäßigen Grundwasserbeprobung.
Diese Prüfung beinhaltet eine Tiefenlotung und die Feststellung der Pumpfähigkeit der Messstelle.
8.4.6.6 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Grünflächen
Die Vegetation ist im Frühjahr und Herbst zu pflegen und zu unterhalten. Bei diesen Pflegemaßnahmen
handelt es sich um das Eindämmen von aufkommenden Kräutern, Büschen und Sträuchern.
Die begrünten Flächen werden im Rahmen der Pflegemaßnahmen geschnitten.
8.4.6.7 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Zaunanlagen
Die gesamte Deponieanlage ist mit einem Zaun gegen Zutritt Unbefugter gesichert. Im Bereich der Zu-
fahrten sind Toranlagen mit Schließeinrichtung vorhanden.
Als Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Zaunanlagen und den zugehörigen Toranlagen wer-
den Funktionskontrollen sowie erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.
Die Kontrolle der Zaunanlagen und der zugehörigen Toranlagen erfolgt monatlich. Erforderliche Repara-
turen werden direkt nach deren Feststellung ausgeführt.
8.4.6.8 Maßnahmenplan zur Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege
Zur Gewährleistung des Deponiebetriebes sind Betriebs- und Unterhaltungswege vorhanden. Die Aus-
führung dieser Betriebs- und Unterhaltungswege erfolgt in geschotterter Bauweise für untergeordnete
Wege und in Asphaltbauweise für übergeordnete zentrale Wege. Die beiden Zufahrtswege sowie die in
den Randbereichen angeordneten Unterhaltungswege sind in Asphaltbauweise oder geschottert ausge-
führt, alle übrigen Betriebs- und Unterhaltungswege werden in wassergebundener Ausführung realisiert.
Als Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Betriebs- und Unterhaltungswegen werden Kontrollen
an der Oberfläche der Wege hinsichtlich Beschädigungen und Nutzungseinschränkungen sowie erfor-
derliche Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeführt. Zusätzlich zu der Kontrolle der Wegeoberfläche
werden auch die seitlichen Randanschlüsse und Übergänge zwischen dem Deponiekörper und den
angrenzenden Bereichen kontrolliert.
Die Kontrolle und Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege erfolgt halbjährlich.
8.4.6.9 Mess- und Kontrollprogramm Meteorologische Daten
Die meteorologischen Daten werden über eine auf dem Deponiestandort vorhandene Wetterstation oder
über den Deutschen Wetterdienst für einen vergleichbaren Standort in unmittelbarer Nähe zur Deponie
Am Wiemersgrund erfasst.
Folgende Daten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :
· Niederschlagsmenge

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Kontinuierliche Erfassung als Tagessummenwert, die Tagessummenwerte als auch die Da-
tenaufbereitung als Monatssummenwerte werden archiviert.
· Temperatur
Kontinuierliche Erfassung der täglichen Maximaltemperatur und der täglichen Minimaltempe-
ratur, die Temperaturganglinie als auch die Maximal- und Minimalwerte werden archiviert.
· Windrichtung und Windgeschwindigkeit
Windrichtung und Windgeschwindigkeit des vorherrschenden Windes auf dem Deponiestand-
ort werden täglich erfasst und archiviert.
· Verdunstung
Erfassung der Luftfeuchtigkeit täglich und rechnerische Ermittlung der Verdunstung nach
Haude. Die erfassten und errechneten Daten zur Verdunstung werden archiviert.
8.4.6.10 Mess- und Kontrollprogramm Emissionsdaten
Folgende Emissionsdaten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :
· Sickerwassermenge
 Erfassung der Sickerwassermengen im Rahmen der Ableitung in den öffentlichen Abwasser-
kanal über ein Durchflussmessgerät. Die Sickerwassermengen werden täglich erfasst und als
Tagessummenwerte dokumentiert und archiviert.
· Sickerwasserzusammensetzung
Die Zusammensetzung des Sickerwassers wird vierteljährlich über eine Sickerwasseranalyse
(Standard) und einmal jährlich zusätzlich eine Sickerwasseranalyse (Übersicht) festgestellt.
Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische Regeln für
die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer
bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“.
Die Probenahme erfolgt im letzten Revisionsschacht auf dem Deponiegelände vor der weite-
ren Ableitung in den öffentlichen Abwasserkanal.
Folgende Parameter werden im Rahmen der Analyse des Sickerwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Sickerwassermenge zum Zeitpunkt der Probenahme
Messungen im Labor (Standard) Analysenverfahren
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Trockenrückstand, gesamt (Abdampfrückstand) DIN 38409 BI
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
Säurekapazität (pH = 4,3) DIN 38409 H7
Säurekapazität (pH = 8,2) DIN 38409 H7
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
adsorbierbares organisches Halogen (AOX) DIN 38409 H14
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-2
Messungen im Labor (Übersicht) Analysenverfahren
Nitratstickstoff DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D9-3
Gesamtstickstoff, gebunden DIN 38409 H27
Fluorid DIN 38405 D4-2
Cyanid, gesamt DIN 38405 D13-1
Gesamtphosphor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D11-4
Eisen, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E1
Mangan, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E2
Bor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D17
Metalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) ICP bzw. AAS
chemischer Sauerstoffbedarf CSB DEV H41, H43 und H44
biochemischer Sauerstoffbedarf BSB5) DIN 38409 H51
Phenolindex DIN 38409 H16-2
schwerflüchtige lipophile Stoffe Analog DIN 38409 H17 (mit n-Hexan)
Kohlenwasserstoffe DIN 38409 H18
polychlorierte Biphenyle (PCB) DIN 38407 F2
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) E-DIN 38407 F18
Halogenkohlenwasserstoffe (LCKW) GC-MS oder GC-Screening
leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) GC-MS oder GC-Screening
Die Untersuchungshäufigkeit wird für die einzelnen Parameter wie folgt festgelegt :
vierteljährliche Untersuchung Messungen vor Ort
Messungen im Labor (Standard)
jährliche zusätzliche Untersuchung Messungen im Labor (Übersicht)
Die Daten der durchzuführenden Sickerwasseranalyse werden archiviert und dokumentiert.
· Oberflächenwassermenge
 Eine Erfassung der Oberflächenwassermengen erfolgt nicht, da dieses aufgrund des zu instal-
lierenden Entwässerungssystems einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen wird. Auf-
grund der betrieblichen Zwischenzustände können keine Rückschlüsse auf die Dichtungsqua-
lität oder das Verhalten des Deponiekörpers gewonnen werden. Der diesbezügliche Antrag
auf Verzicht der Oberflächenwassermengenmessung liegt als Anlage 3-4 diesen Unterlagen
bei.
· Oberflächenwasserqualität
 Erfassung der Qualität des im Rekultivierungsbereich in Entwässerungsgräben gefassten und
abgeleiteten Oberflächenwassers erfolgt durch eine vierteljährlich durchgeführte Analyse des
in dem Retentionsbecken zwischengespeicherten Wassers.
 Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische Regeln für
die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer

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bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“. Folgende Parameter werden im
Rahmen der Analyse des Oberflächenwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Abflussmenge zum Zeitpunkt der Probenahme
Messungen im Labor Analysenverfahren
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-2, alt. DIN 38406 E5-1
Nitratstickstoff DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D9-3
Natrium DIN 38406 E 14, alt. DIN 38406 E22
Kalium DIN 38406 E 13, alt. DIN 38406 E22
Magnesium DIN 38406 E 22, alt. DIN 38406 E3-1
Calcium DIN 38406 E 12, alt. DIN 38406 E3-1
Bor DIN 38406 E 22, alt. DIN 38405 D17
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
Biotest (Daphnientest oder Leuchtbakterientest) DIN 38412 L30 alt. DIN 38412 L34
Die Untersuchungshäufigkeit wird für die einzelnen Parameter wie folgt festgelegt :
vierteljährliche Untersuchung Messungen vor Ort
jährliche zusätzliche Untersuchung Messungen im Labor
 Zusätzlich wird je eine Mischprobe aus den Sedimenten in den beiden Sedimentationsbecken
auf die Parameter der VwV Boden untersucht. Diese Untersuchungen erfolgen jährlich
 Im Bereich der Versickerungsfläche für das Oberflächenwasser wird vor Beginn des Deponie-
betriebes sowie danach alle 5 Jahre eine repräsentative Mischprobe aus dem obersten Bo-
denhorizont (0 bis 20 cm Tiefe) auf die Parameter der VwV Boden untersucht. Die Probenah-
mefläche umfasst einen Bereich im Retentionsbecken, der regelmäßig durch das eingeleitete
Oberflächenwasser durchsickert wird.
 Die Daten der durchzuführenden Oberflächenwasseranalyse werden archiviert.
· Gasemissionen
 Aufgrund des abgelagerten Abfalls im Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 3 kommt es
zu keinem Anfall an Deponiegas. Eine aktive Gasfassung ist nicht vorhanden. Aus diesem
Grund werden Gasemissionen nicht separat erfasst.
 Im Rahmen von wöchentlich durchzuführenden organoleptischen Kontrollen im Einbaubereich
wird kontrolliert, ob Gasemissionen entstehen.
· Wirksamkeit der Entgasung

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Eine Entgasung ist im Bereich des Deponiekörpers des Deponieabschnitts DA 3 nicht vorge-
sehen. Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Kamerabefahrungen der Dränageleitungen
werden Gasmessungen im Austrittsbereich der Dränageleitungen durchgeführt.
Die Daten der Gasmessungen werden gemeinsam mit den Daten zur Kamerabefahrung der
Sickerwasserdränageleitungen archiviert.
· Geruchsemissionen
 Geruchsemissionen werden nicht separat erfasst. Eine organoleptische Kontrolle im Bereich
des noch nicht abgedeckten Deponiekörpers erfolgt nur im Bedarfsfall, wenn Geruchsproble-
me auftreten.
Wird über Messreihen durch den Deponiebetreiber nachgewiesen, dass sich die Messwerte über einen
längeren Zeitraum relativ konstant verhalten und die Grenzwerte sowie die Auslöseschwellen sicher
eingehalten werden, so wird hierzu im Bedarfsfall ein Antrag auf Zustimmung für eine Abweichung vom
vorgenannten Turnus d er durchzuführenden Kontrollen und Messungen durch den Deponiebetreiber
bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt.
8.4.6.11 Grundwasserdaten
Zur Überwachung der Grundwassersituation im Standortbereich wird ein Grundwassermonitoring
durchgeführt.
Folgende Grundwasserdaten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :
· Grundwasserstände
Im Standortbereich sind Grundwassermessstellen vorhanden, die bereits vor Realisierung des
Deponieabschnitts DA 3 errichtet wurden und Bestandteil des Grundwassermonitoring waren.
Dieses sind folgende Grundwassermessstellen
Grundwassermessstelle CFK 1, CFK 2, CFK 3, CFK 4, CFK 5 und CFK 6
Grundwassermessstelle AP 29, AP 30 und AP 85
Grundwassermessstelle UBC 1, UBC 2 und UBC 3
Bei den für das Grundwassermonitoring genutzten Grundwassermessstellen werden die
Grundwasserstände halbjährlich gemessen. Ein kürzerer Turnus ist nicht erforderlich, da bis-
herige Messungen der Grundwasserstände eine starke Schwankung des Grundwasserspie-
gels ausschließen.
Die Daten der halbjährlich durchzuführenden Grundwasserstandsmessungen werden archi-
viert.
· Grundwasserbeschaffenheit / Kontrolle der Auslöseschwellen
Im Rahmen der durchzuführenden Grundwasserstandsmessungen wird auch die Grundwas-
serbeschaffenheit vierteljährlich in allen zuvor beschriebenen und für das Grundwassermoni-
toring genutzten Grundwassermessstellen durch Probenahme und Analyse ermittelt.
Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische Regeln für
die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“. Folgende Parameter werden im
Rahmen der Analyse des Grundwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Sauerstoff, gelöst DIN 38408 G22
H2S Schnelltest bzw. Geruch
Redoxpotential
Ruhewasserspiegel bezogen auf Messpunkthöhe
abgesenkter Wasserspiegel bez. auf Messpunkthöhe
Abpumpdauer und Pumprate
Förderstrom
Entnahmetiefe
Messungen im Labor (Standard) Analysenverfahren
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Natrium DIN 38406 E14, alt. DIN 38406 E22
Kalium DIN 38406 E13, alt. DIN 38406 E22
Magnesium DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E3-1
Calcium DIN 38406 E12, alt. DIN 38406 E3-1
Bor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D17
Nitratstickstoff DIN 38405 D19, alt. DIN 38405 D9-2
Sulfat DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D5-1
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
adsorbierbares organisches Halogen (AOX) DIN 38409 H14
Säurekapazität (pH 4,3 und pH 8,2) DIN 38409 H7
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
Messungen im Labor (Übersicht) Analysenverfahren
Gesamtstickstoff, gebunden DIN 38409 H27
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-1
Cyanid, gesamt DIN 38405 D13-1
Eisen, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E1
Mangan, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E2
Metalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) ICP bzw. AAS
Phenolindex DIN 38409 H16-2
Biotest (Daphnientest oder Leuchtbakterientest) DIN 38412 L30 oder DIN 38412 L34
Kohlenwasserstoffe DIN 38409 H18
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) E-DIN 38407 F18
Halogenkohlenwasserstoffe (LCKW) GC-MS oder GC-Screening
leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) GC-MS oder GC-Screening
Die Untersuchungshäufigkeit wird für die einzelnen Parameter wie folgt festgelegt :
vierteljährliche Untersuchung Messungen vor Ort
Messungen im Labor (Standard)
jährliche zusätzliche Untersuchung Messungen im Labor (Übersicht)

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Auf Basis der vor Beginn der Ablagerungs- und Betriebsphase des Deponiekörpers der Ost-
erweiterung durchgeführten Nullmessung mit den gleichen Parametern, die auch in der Be-
triebsphase analysiert werden, wird bei jeder durchgeführten Messung ein Abgleich zwischen
den Parametern der Nullmessung und der durchgeführten Messung erfolgen (Kontrolle der
Auslöseschwellen).
Die Daten der durchzuführenden Analyse des Grundwassers werden archiviert.
Wird über Messreihen durch den Deponiebetreiber nachgewiesen, dass sich die Messwerte über einen
längeren Zeitraum relativ konstant verhalten und die Grenzwerte sowie die Auslöseschwellen sicher
eingehalten werden, so wird hierzu im Bedarfsfall ein Antrag auf Zustimmung für eine Abweichung vom
vorgenannten Turnus der durchzuführenden Kontrollen und Messungen durch den Deponiebetreiber bei
der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt.
8.4.6.12 Mess- und Kontrollprogramm Daten zum Deponiekörper
Im Rahmen der Überwachung des Deponiekörpers sind Setzungsmessungen gemäß DepV, Anhang 5
durchzuführen.
Die Vermessung des Deponiekörpers wird über die installierten Setzungsmesspegel, die in der Rekulti-
vierungsschicht in den bereits oberflächig abgedichteten Betriebsabschnitten einzubauen sind, durchge-
führt. Die Setzungspegel sind in Schnittlinien angeordnet, sodass hierüber auch Vergleiche zwischen
der Setzungsprognose und der tatsächlich gemessenen Setzungen möglich ist.
Auf Basis der letzten Vermessung und der aktuellen Vermessung wird ein Lageplan mit den Differenz-
höhen im Bereich der Setzungspegel erstellt. Dieser Lageplan stellt den Abgleich zwischen dem aktuel-
len Stand und dem Stand der vorhergehenden Vermessungen dar und wird als Zeitreihe dargestellt. Die
festgestellten Setzungsdifferenzen sind mit den Angaben der Setzungsprognose abzugleichen.
Bei größeren festgestellten Abweichungen zwischen Setzungsprognose und Vermessung werden die
Ursachen hierfür durch den Betreiber in der Nachsorgephase geklärt. Die Setzungsprognose muss in
diesem Fall angepasst bzw. korrigiert werden.
Sind die Endverfüllhöhen in diesen Bereichen noch nicht erreicht, erfolgt in diesen Schnittlinien eine
Bestandsvermessung.
Zusätzlich ist jährlich zu einem gleichen Zeitpunkt der Iststand vermessungstechnisch aufzunehmen und
im Abgleich mit der vorherigen Vermessung das Ablagerungsvolumen des vergangenen Zeitraumes zu
ermitteln.
Die Messung der Setzungspegel als auch die Ablagerungsvermessung erfolgt jährlich jeweils im Winter.
Zusätzlich zu den Setzungsmessungen werden jährlich Begehungen des Deponiekörpers durchgeführt.
Hierbei ist
· der Zustand des Bewuchses und der Rekultivierungsschicht zu überprüfen
· der Zustand von temporär abgedichteten Flächen zu überprüfen
· der Zustand von offenliegenden Ablagerungsbereichen auch hinsichtlich der Entwässerung zu
überprüfen
· eine Beseitigung von Erosionsschäden im Bereich von rekultivierten Flächen vorzunehmen

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· das Entwässerungssystem hinsichtlich Verkrautung, Verschlammung und Erosionsschäden zu
kontrollieren
Weiterhin sind die Struktur und die Zusammensetzung des Deponiekörpers jährlich zu dokumentieren.
Hierzu wird ein jeweils aktualisierter Bestandsplan Anfang des nachfolgenden Jahres erstellt, der fol-
gende Informationen beinhalten muss :
· Darstellung der Fläche, die mit Abfällen belegt ist einschließlich Angabe der Flächengröße
· verfülltes Deponievolumen insgesamt sowie im vorangegangenen Jahr
· Zusammensetzung und Anteile der abgelagerten Abfälle insgesamt und im vorangegangenen
Jahr
· Arten der Ablagerung
· Zeitpunkt und Dauer der Ablagerung
· Berechnung der noch verfügbaren Restkapazität für den aktuell betriebenen Betriebsabschnitt
und die voraussichtliche Restkapazität für die Gesamtdeponie
8.4.6.13 Mess- und Kontrollprogramm Daten zu Abdichtungssystemen
Im Rahmen der Überwachung des Deponiekörpers sind Messungen und Überwachungen an den reali-
sierten Abdichtungssystemen (Basis- und Oberflächenabdichtungssystem) gemäß DepV, Anhang 5
durchzuführen.
Folgende Überwachungsmaßnahmen werden durchgeführt :
· Verformung des Basisabdichtungssystems
Mögliche Verformungen im Bereich des Basisabdichtungssystems werden im Rahmen der
jährlich mit einer Kamera zu befahrenden Sickerwasserdränagen festgestellt. Die Kamerabe-
fahrung der Sickerwasserdränagen erfolgt mit einer speziellen Kamera, die mit der Befahrung
ein Höhenprofil aufnimmt.
Das aufgenommene Höhenprofil beinhaltet den Bezugspunkt (Sickerwasserrevisionsschacht
südlich des Ablagerungsbereiches), die Bezugshöhe am Bezugspunkt, die Länge der Dräna-
geleitung und das Höhenprofil der Sohle der Dränageleitungen bezogen auf vorgenannte
Komponenten.
Die Daten des festgestellten Höhenprofils werden mit den Werten der Setzungsprognose und
mit den Daten des vorhergehend ermittelten Höhenprofils abgeglichen.
Bei größeren festgestellten Abweichungen zwischen Setzungsprognose und Höhenprofil wer-
den die Ursachen hierfür durch den Betreiber geklärt. Die Setzungsprognose muss in diesem
Fall angepasst bzw. korrigiert werden.
Das Höhenprofil der Dränageleitungen wird jährlich aufgenommen und archiviert.
· Prüfung der Entwässerungsleitungen und der zugehörigen Schächte

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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Die Sickerwasserdränageleitungen, die zugehörigen Sickerwasserrevisionsschächte und die
Ableitung mit Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal sind jährlich mittels Kamerabefah-
rung zu inspizieren.
Die durchzuführenden Kamerabefahrungen und Spülarbeiten werden nach den jeweiligen
festgestellten Zuständen und Qualitäten festgelegt.
Entsprechend den Ergebnissen aus der Kamerabefahrung müssen die Rohrleitungen und
Dränageleitungen gespült werden. Schächte und hierin eingebaute Einrichtungen werden
nach Bedarf gereinigt. Festgestellte Schäden werden, wenn technisch möglich, saniert.
Die durchgeführte Prüfung der Entwässerungsleitungen und zugehörigen Schächten wird do-
kumentiert und archiviert.
· Temperaturmessung im Deponiebasisabdichtungssystem
Temperaturmessungen im Basisabdichtungssystem werden nicht durchgeführt. Frostempfind-
liche Dichtungskomponenten werden nicht im Basisabdichtungssystem eingebaut, sodass ein
Nachweis einer möglichen Frostgefährdung entfallen kann.
Eine Erwärmung des Deponiekörpers kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da ausschließ-
lich mineralische Materialien entsprechend den Zuordnungswerten der DepV im Deponiekör-
per abgelagert werden. Diese Materialien sind außerdem chemisch stabil, sodass auch eine
durch chemische Prozesse hervorgerufene Erwärmung des Deponiekörpers ausgeschlossen
werden kann. Der diesbezügliche Antrag auf Verzicht der Temperaturmessungen im Basisab-
dichtungssystem liegt als Anlage 3-5 diesen Unterlagen bei.
· Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystems
Zusätzlich zu den Setzungsmessungen werden jährlich Begehungen des Deponiekörpers
durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystems
feststellen zu können. Diese Begehungen werden jährlich durchgeführt. Hierbei ist
· der Zustand des Bewuchses und der Rekultivierungsschicht zu überprüfen
· eine Beseitigung von Erosionsschäden vorzunehmen
· die Oberfläche der Rekultivierungsschicht hinsichtlich starker Verformungen, Abbrü-
chen, Senkungen zu begutachten
· das Entwässerungssystem hinsichtlich Verkrautung, Verschlammung und Erosions-
schäden zu kontrollieren
Anhand der gemachten Feststellungen sind Rückschlüsse auf mögliche Beschädigungen des
Oberflächenabdichtungssystems zu ziehen.
Bei Feststellung von Vernässungen im Rekultivierungsbereich ist zusätzlich das Entwässe-
rungssystem für Oberflächenwasser verstärkt zu kontrollieren.
Die gemachten Feststellungen werden dokumentiert und archiviert. Bei Bedarf werden weitere
Kontrollen und gegebenenfalls eine Sanierung durchgeführt. Die zuständige Genehmigungs-
behörde wird hierüber unverzüglich informiert. Auch die weiteren Kontrollen und Arbeiten am
Dichtungssystem werden dokumentiert und archiviert.

8        Bau- und Maßnahmenbeschreibung
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· Dichtungskontrollsystem
Ein Dichtungskontrollsystem ist für die Abdichtungssysteme des Deponieabschnitts DA 3 ge-
mäß DepV Anhang 1 nicht erforderlich.
Diesbezügliche Überwachungsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.
8.4.6.14 Auswertung der Messungen und Kontrollen
Entsprechend den Vorgaben der DepV Anhang 5 Kap. 2.2 sind die ermittelten Daten durch den Depo-
niebetreiber auszuwerten und darzustellen. Hierzu sind auch anhand der charakteristischen Querprofile
(siehe Zeichnung GP-S-01) die aktuellen und die zugelassenen Abfalleinbauhöhen zu jährlich zu ver-
gleichen und das verfügbare Ablagerungsrestvolumen zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang ist auch das Deponieverhalten zu erklären und die Daten zu den angenom-
menen und abgegebenen Abfällen auszuwerten (siehe DepV Anhang 5 Kap. 2.3 und 2.4).
8.4.7 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten
Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten (z.B. starken Setzungen, stark erhöhtem Sickerwasser- und /
oder Gasanfall, Geruchsemissionen) sind generell verstärkte Kontrollen der entsprechenden Einrichtun-
gen einzuleiten. Hierdurch sollen eventuell eintretende Schäden vermieden und frühzeitig erkannt wer-
den. Soweit erforderlich können auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen zur Reparatur oder
ggf. Sanierung eingeleitet werden.
Die intensiveren Kontrollen werden durch den Betreiber initiiert und organisiert. Die intensivierte Häufig-
keit der Kontrollen erfolgt in Abhängigkeit der Art und des Umfangs der festgestellten Unregelmäßigkeit
in direkter Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Unregelmäßigkeiten und ergriffene Gegenmaßnahmen werden der zuständigen Behörde umgehend
gemeldet.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 118 www.sweco-gmbh.de
9 Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
9.1 Allgemeines
Die Führung des Deponiebetriebes erfolgt gemäß den Vorgaben der DepV Teil 2 und des Anhanges 5.
Die Dokumentation und Auswertung der Daten (Betriebstagebuch, Jahreszusammenfassungen) erfolgt
ebenfalls nach den Vorgaben der DepV Anhang 5.
Um die Einhaltung der zulässigen Emissionen nach Beendigung des Deponiebetriebes nachweisen zu
können, werden die nachfolgend beschriebenen relevanten Daten der hier zur Genehmigung beantrag-
ten Maßnahmen zur Errichtung und Betrieb des Deponieabschnitts DA 3 sowie Weiterbetrieb der Depo-
nie Am Wiemersgrund regelmäßig bis zum Ende des Nachsorgezeitraums erfasst. Die Überwachung
und Kontrolle erfolgt nach den vorgegebenen Maßnahmenplänen sowie dem Mess- und Kontrollpro-
gramm.
Die durchgeführten Maßnahmen, Kontrollen und Messungen werden durch den Deponiebetreiber
durchgeführt, dokumentiert und mindestens bis zur Entlassung der Deponie Am Wiemersgrund (Depo-
nieabschnitt DA 3) aus der Nachsorgephase archiviert.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Stilllegungs- und Nachsorgephase durchgeführt :
Maßnahmenpläne für die Stilllegungsphase
Die Stilllegung der Deponie wird der zuständigen Genehmigungsbehörde entsprechend den Vorgaben
der DepV § 10 angezeigt.
In der Stilllegungsphase werden die beschriebenen Maßnahmen mit Herstellung des Oberflächenab-
dichtungssystems, der Oberflächenentwässerung und der Rekultivierung durchgeführt.
Maßnahmenpläne für den Nachsorgezeitraum
Der Umfang der im Rahmen der Nachsorge durchzuführenden Tätigkeiten zur  Pflege und Unterhaltung
auf dem Deponiegelände richtet sich nach den dann vorhandenen Einrichtungen. Dieses sind :
· Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen zur Deponiegasableitung aus angrenzenden Be-
reichen
· Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen zur Fassung und Ableitung des Sickerwassers
· Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen zur Fassung, Rückhaltung und Ableitung von
Oberflächenwasser
· Unterhaltung der Grundwassermessstellen
· Unterhaltung der rekultivierten und begrünten Flächen
· Unterhaltung der Zaunanlagen
· Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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Mess- und Kontrollprogramm für den Nachsorgezeitraum
Folgende Messungen und Kontrollen sind im Rahmen der Nachsorge durchzuführen :
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von meteorologischen Daten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Emissionsdaten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Grundwasserdaten
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Daten zum Deponiekörper
· Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Daten zu den realisierten Abdichtungssyste-
men
Der Umfang der im Rahmen der Nachsorge durchzuführenden Tätigkeiten entspricht hierbei hinsichtlich
des Mess– und Kontrollprogramms den Vorgaben der DepV Anhang 5.
Die durchgeführten Maßnahmen und Unterhaltungsarbeiten werden dokumentiert und archiviert.
9.2 Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen im Nachsorgezeitraum
9.2.1 Betrieb und Unterhaltung der Gasableitungseinrichtungen
Maßnahmen zum Betrieb und Unterhaltung der Gasfassung und Gasableitung sind nicht erforderlich, da
sowohl in den bestehenden Deponiekörpern kein Deponiegas aufgrund des abgelagerten Deponats
entstehen kann und der Deponieabschnitt DA 3 nach den Vorgaben der DepV für DK I – Deponien mit
Begrenzung des Organikanteils im abgelagerten Deponats betrieben wird.
9.2.2 Betrieb und Unterhaltung der Sickerwasserfassungs- und Sickerwasserablei-
tungseinrichtungen
Die technischen Einrichtungen der Sickerwasserfassung (Sammelschächte, Revisionsschächte) werden
mindestens einmal jährlich inspiziert und gewartet. Insbesondere die Messtechniken und Sicherheitsab-
schaltungen werden auf Funktionsfähigkeit überprüft, gewartet und gegebenenfalls neu kalibriert.
Die Wartungsintervalle der jeweiligen Anlagen- und Komponentenhersteller werden eingehalten.
Die Unterhaltungsarbeiten der technischen Einrichtungen zur Sickerwasserfassung und Sickerwas-
serableitung sowie der Austausch von Anlagenkomponenten und Störungen werden dokumentiert und
archiviert.
9.2.3 Betrieb und Unterhaltung der Oberflächenwasserableitungseinrichtungen
Die Wartungsarbeiten an den Einrichtungen zur Oberflächenwasserfassung, -speicherung und Oberflä-
chenwasserversickerung sind auf die Kontrolle der Funktion sowie der erforderlichen Wartungs- und
Reparaturarbeiten beschränkt. Zu den Wartungsarbeiten gehört auch das Reinigen der Entwässerungs-
gräben, des Sedimentationsbeckens und des Retentionsbeckens sowie bei Bedarf die Wiederherstel-
lung der Versickerungsfähigkeit in dem Retentionsbecken. Die Rohrleitungen (Wegequerungen) werden
im Rahmen der Wartungsarbeiten gereinigt und gespült.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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Bis 6 Jahre nach Beginn der Nachsorgephase werden die Gräben zur Oberflächenwasserfassung und
Oberflächenwasserableitung sowie das Sedimentationsbecken und Retentionsbecken / Versickerungs-
becken einmal jährlich kontrolliert und gewartet und die Rohrleitungen gespült. Gegebenenfalls ist die
Verkrautung in den Gräben zu beseitigen und Unrat aufzusammeln. Das Sedimentationsbecken ist hin-
sichtlich von Sedimentationsablagerungen zu kontrollieren und bei Bedarf sind die Sedimente aufzu-
nehmen und zu entsorgen.
Ab dem Zeitraum von 6 Jahren nach Beginn der Nachsorgephase erfolgt die Kontrolle und Wartung in
einem Turnus von 4 Jahren.
9.2.4 Unterhaltung der Grundwassermessstellen
Im Zuge der turnusmäßigen Beprobung ist die Existenz, Lage und Oberflächenzustand der Messstellen
zu sichten.
Die Funktionsüberprüfung der Messstellen erfolgt über die Messung der physikalischen Parameter im
Zuge der turnusmäßigen Grundwasserbeprobung.
Diese Prüfung beinhaltet eine Tiefenlotung und die Feststellung der Pumpfähigkeit der Messstelle.
9.2.5 Unterhaltung der rekultivierten Flächen
Die Vegetation und der Bewuchs sind in regelmäßigen Abständen zu pflegen und zu unterhalten. Zu
den Pflegemaßnahmen sind folgende Aktivitäten zu zählen :
· Eindämmen von aufkommenden Kräutern, Büschen und Sträuchern, die nicht dem Rekultivie-
rungsziel entsprechen
· Pflege des vorhandenen Gehölzbestandes
· Entfernung von Windwurf und Sturmschäden
· Entfernen von Pflanzen, die durch ihren Standort ein Gefährdungspotential für das Oberflä-
chenabdichtungssystem darstellen können
· Sammeln und Entsorgen von Unrat und Störstoffen
Die Pflegemaßnahmen an den Vegetationsflächen und dem Bewuchs sind jeweils im Sommer in einem
1 bis 2 - jährigen Turnus durchzuführen. Nach dem fünften Standjahr können Unterhaltungsarbeiten wie
das Entfernen von nicht gewollten Pflanzen oder die Gehölzpflege in einem 4 – jährigen Turnus durch-
geführt werden.
9.2.6 Unterhaltung der Zaunanlage
Das gesamte Deponiegelände soll während des Nachsorgezeitraumes frei zugänglich sein. Lediglich
Bereiche von Betriebsschwerpunkten werden partiell eingezäunt, diese Zaunanlage wird erst nach Still-
legung dieser Betriebsschwerpunkte entfernt. Bei diesem Betriebsschwerpunkt handelt es im den An-
schlussbereich an die infrastrukturellen Einrichtungen (Becken, frei zugängliche Schächte usw.).
Als Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Zaunanlagen werden Funktionskontrollen sowie erfor-
derliche Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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Die Kontrolle und Unterhaltung der Zaunanlagen erfolgt jährlich.
9.2.7 Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege
Auf dem gedichteten und rekultivierten Deponiekörper sind zur Unterhaltung in der Nachsorgephase
Betriebs- und Unterhaltungswege vorhanden. Die Ausführung dieser Betriebs- und Unterhaltungswege
erfolgt in geschotterter Bauweise für untergeordnete Wege und in Asphaltbauweise für übergeordnete
zentrale Wege.
Als Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Betriebs- und Unterhaltungswegen werden Kontrollen
an der Oberfläche der Wege hinsichtlich Beschädigungen und Nutzungseinschränkungen sowie erfor-
derliche Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeführt. Zusätzlich zu der Kontrolle der Wegeoberfläche
werden auch die seitlichen Randanschlüsse und Übergänge zwischen dem Deponiekörper und angren-
zenden Bereichen kontrolliert.
Die Kontrolle und Unterhaltung der Betriebs- und Unterhaltungswege erfolgt jährlich.
9.3 Mess- und Kontrollprogramm für den Nachsorgezeitraum
9.3.1 Meteorologische Daten
Die meteorologischen Daten werden über eine auf dem Deponiestandort vorhandene Wetterstation oder
über den Deutschen Wetterdienst für einen vergleichbaren Standort in unmittelbarer Nähe zur Deponie
Am Wiemersgrund erfasst.
Folgende Daten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :
· Niederschlagsmenge
Kontinuierliche Erfassung als Tagessummenwert und summiert zu Monatswerten, sowohl die
Tagessummenwerte als auch die Monatswerte werden archiviert.
· Temperatur
Kontinuierliche Erfassung und Errechnung des Monatsdurchschnittswertes, es wird aus-
schließlich der Monatsdurchschnittswert archiviert.
· Windrichtung und Windgeschwindigkeit
Daten zur Windrichtung und Windgeschwindigkeit werden nicht erfasst.
· Verdunstung
Erfassung der Luftfeuchtigkeit täglich und rechnerische Ermittlung der Verdunstung nach
Haude. Die erfassten Daten werden zu Monatssummenwerten summiert, sowohl die Tages-
summenwerte als auch die Monatswerte werden archiviert.
9.3.2 Emissionsdaten
Folgende Emissionsdaten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :

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· Sickerwassermenge
 Erfassung der Sickerwassermengen im Rahmen der Ableitung in den öffentlichen Abwasser-
kanal über ein Durchflussmessgerät. Die Sickerwassermengen werden als Halbjahreswerte
summiert und archiviert.
· Sickerwasserzusammensetzung
Die Zusammensetzung des Sickerwassers wird halbjährlich über eine Sickerwasseranalyse
festgestellt. Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische
Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer
Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“. Folgende Parameter
werden im Rahmen der Analyse des Sickerwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Sickerwassermenge zum Zeitpunkt der Probenahme
Messungen im Labor (Standard) Analysenverfahren
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Trockenrückstand, gesamt (Abdampfrückstand) DIN 38409 BI
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
Säurekapazität (pH = 4,3) DIN 38409 H7
Säurekapazität (pH = 8,2) DIN 38409 H7
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
adsorbierbares organisches Halogen (AOX) DIN 38409 H14
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-2
Messungen im Labor (Übersicht) Analysenverfahren
Nitratstickstoff DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D9-3
Gesamtstickstoff, gebunden DIN 38409 H27
Fluorid DIN 38405 D4-2
Cyanid, gesamt DIN 38405 D13-1
Gesamtphosphor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D11-4
Eisen, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E1
Mangan, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E2
Bor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D17
Metalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) ICP bzw. AAS
chemischer Sauerstoffbedarf CSB DEV H41, H43 und H44
biochemischer Sauerstoffbedarf BSB5) DIN 38409 H51
Phenolindex DIN 38409 H16-2
schwerflüchtige lipophile Stoffe Analog DIN 38409 H17 (mit n-Hexan)
Kohlenwasserstoffe DIN 38409 H18
polychlorierte Biphenyle (PCB) DIN 38407 F2
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) E-DIN 38407 F18
Halogenkohlenwasserstoffe (LCKW) GC-MS oder GC-Screening
leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) GC-MS oder GC-Screening

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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Die Daten der halbjährlich durchzuführenden Sickerwasseranalyse werden archiviert.
Werden in der Nachsorgephase keine signifikanten Belastungen festgestellt, wird gemeinsam
mit der zuständigen Behörde festgelegt, ob und in welcher Häufigkeit und in welchem Umfang
weitere Analysen erfolgen sollen.
Erreicht das im Deponiekörper gefasste und zur Kläranlage abgeführte Sickerwasser eine
Qualität, die eine Direkteinleitung in den Vorfluter gemäß den geltenden gesetzlichen Bestim-
mungen ermöglicht, sind die Komponenten der Sickerwasserableitung stillzulegen. Hierzu
muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr die Sickerwasserqualität den Direktein-
leitungsbedingungen entsprechen. Das Sickerwasser wird dann im Freigefälle aus dem Depo-
niekörper herausgeführt und im Umfeld analog zum auf dem gedichteten Deponiekörper ge-
fassten Oberflächenwasser versickert.
· Oberflächenwassermenge
 Eine Erfassung der Oberflächenwassermengen im Rahmen der Versickerung in dem Retenti-
onsbecken erfolgt nicht, da dieses aufgrund des zu installierenden Entwässerungssystems ei-
nen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen wird.
· Oberflächenwasserqualität
 Erfassung der Qualität des im Rekultivierungsbereich in Entwässerungsgräben gefassten und
über das Retentionsbecken zu versickernde Oberflächenwassers erfolgt durch eine halbjähr-
lich durchgeführte Analyse des in dem Retentionsbecken / Versickerungsbecken zwischenge-
speicherten Wassers.
 Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische Regeln für
die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer
bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“. Folgende Parameter werden im
Rahmen der Analyse des Oberflächenwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Abflussmenge zum Zeitpunkt der Probenahme
Messungen im Labor Analysenverfahren
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-2, alt. DIN 38406 E5-1
Nitratstickstoff DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D9-3
Natrium DIN 38406 E 14, alt. DIN 38406 E22
Kalium DIN 38406 E 13, alt. DIN 38406 E22
Magnesium DIN 38406 E 22, alt. DIN 38406 E3-1
Calcium DIN 38406 E 12, alt. DIN 38406 E3-1
Bor DIN 38406 E 22, alt. DIN 38405 D17
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
Biotest (Daphnientest oder Leuchtbakterientest) DIN 38412 L30 alt. DIN 38412 L34

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 124 www.sweco-gmbh.de
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-2, alt. DIN 38406 E5-1
Nitratstickstoff DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D9-3
Natrium DIN 38406 E 14, alt. DIN 38406 E22
 Die Daten der halbjährlich durchzuführenden Oberflächenwasseranalyse werden archiviert.
 Werden in der Nachsorgephase keine signifikanten Wasserbelastungen festgestellt, wird ge-
meinsam mit der zuständigen Behörde festgelegt, ob und in welcher Häufigkeit und in wel-
chem Umfang weitere Analysen erfolgen sollen.
· Gasemissionen
 Aufgrund des abgelagerten Abfalls im Deponiekörper des Deponieabschnitts DA 3 kommt es
zu keinem Anfall an Deponiegas. Eine aktive Gasfassung ist nicht vorhanden. Aus diesem
Grund werden Gasemissionen nicht separat erfasst.
· Wirksamkeit der Entgasung
Eine Entgasung ist im Bereich des Deponieabschnitts DA 3 nicht vorgesehen.  Im Rahmen
der jährlich durchzuführenden Kamerabefahrungen der Dränageleitungen werden Gasmes-
sungen im Austrittsbereich der Dränageleitungen durchgeführt.
Die Daten der Gasmessungen werden archiviert.
· Geruchsemissionen
 Geruchsemissionen werden nicht separat erfasst.
9.3.3 Grundwasserdaten
Zur Überwachung der Grundwassersituation im Standortbereich wird ein Grundwassermonitoring
durchgeführt.
Folgende Grundwasserdaten werden gemäß DepV, Anhang 5 erfasst :
· Grundwasserstände
Die im Standortbereich in der Nachsorgephase vorhandenen Grundwassermessstellen sind
Bestandteil des Grundwassermonitoring. Dieses sind folgende Grundwassermessstellen
Grundwassermessstelle CFK 1, CFK 2, CFK 3, CFK 4, CFK 5 und CFK 6
Grundwassermessstelle AP 29, AP 30 und AP 85
Grundwassermessstelle UBC 1, UBC 2 und UBC 3
Bei den für das Grundwassermonitoring genutzten Grundwassermessstellen werden die
Grundwasserstände halbjährlich gemessen. Ein kürzerer Turnus ist nicht erforderlich, da bis-
herige Messungen der Grundwasserstände eine starke Schwankung des Grundwasserspie-
gels ausschließen.
Die Daten der halbjährlich durchzuführenden Grundwasserstandsmessungen werden archi-
viert.
· Grundwasserbeschaffenheit / Kontrolle der Auslöseschwellen

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 125 www.sweco-gmbh.de
Im Rahmen der durchzuführenden Grundwasserstandsmessungen wird auch die Grundwas-
serbeschaffenheit halbjährlich in allen zuvor beschriebenen und für das Grundwassermonito-
ring genutzten Grundwassermessstellen durch Probenahme und Analyse ermittelt.
Der Umfang der Analyse orientiert sich an der LAGA – Mitteilung 28 „Technische Regeln für
die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer
bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1 : Deponien“. Folgende Parameter werden im
Rahmen der Analyse des Grundwassers gemessen :
Messungen vor Ort Analysenverfahren
Farbe, visuell EN ISO 7887
Geruch DEV B1-2
Trübung EN 27027
Temperatur DIN 38404 C4
Wetter am Probenahmetag
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Sauerstoff, gelöst DIN 38408 G22
H2S Schnelltest bzw. Geruch
Redoxpotential
Ruhewasserspiegel bezogen auf Messpunkthöhe
abgesenkter Wasserspiegel bez. auf Messpunkthöhe
Abpumpdauer und Pumprate
Förderstrom
Entnahmetiefe
Messungen im Labor (Standard) Analysenverfahren
pH - Wert DIN 38404 C5
Leitfähigkeit, bezogen auf 25° C DIN EN 27888 / ISO 7888 C8
Natrium DIN 38406 E14, alt. DIN 38406 E22
Kalium DIN 38406 E13, alt. DIN 38406 E22
Magnesium DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E3-1
Calcium DIN 38406 E12, alt. DIN 38406 E3-1
Bor DIN 38406 E22, alt. DIN 38405 D17
Nitratstickstoff DIN 38405 D19, alt. DIN 38405 D9-2
Sulfat DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D5-1
Chlorid DIN 38405 D20, alt. DIN 38405 D1-2
adsorbierbares organisches Halogen (AOX) DIN 38409 H14
Säurekapazität (pH 4,3 und pH 8,2) DIN 38409 H7
organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) DIN 38409 H3
Messungen im Labor (Übersicht) Analysenverfahren
Gesamtstickstoff, gebunden DIN 38409 H27
Ammoniumstickstoff DIN 38406 E5-1
Cyanid, gesamt DIN 38405 D13-1
Eisen, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E1
Mangan, gesamt DIN 38406 E22, alt. DIN 38406 E2
Metalle (As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn) ICP bzw. AAS
Phenolindex DIN 38409 H16-2
Biotest (Daphnientest oder Leuchtbakterientest) DIN 38412 L30 oder DIN 38412 L34
Kohlenwasserstoffe DIN 38409 H18
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) E-DIN 38407 F18
Halogenkohlenwasserstoffe (LCKW) GC-MS oder GC-Screening
leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) GC-MS oder GC-Screening

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 126 www.sweco-gmbh.de
Auf Basis der vor Beginn der Ablagerungs- und Betriebsphase des Deponiekörpers des De-
ponieabschnitts DA 3 durchgeführten Nullmessung mit den gleichen Parametern, die auch in
der Nachsorgephase analysiert werden, wird bei jeder durchgeführten Messung ein Abgleich
zwischen den Parametern der Nullmessung und der durchgeführten Messung erfolgen (Kon-
trolle der Auslöseschwellen).
Die Daten der halbjährlich durchzuführenden Analyse des Grundwassers werden archiviert.
Werden in der Nachsorgephase keine signifikanten Grundwasserbelastungen festgestellt, wird
gemeinsam mit der zuständigen Behörde festgelegt, ob und in welcher Häufigkeit und in wel-
chem Umfang weitere Analysen erfolgen sollen.
9.3.4 Daten zum Deponiekörper
Im Rahmen der Überwachung des Deponiekörpers sind Setzungsmessungen gemäß DepV, Anhang 5
durchzuführen.
Die Vermessung des Deponiekörpers wird über die installierten Setzungsmesspegel, die in der Rekulti-
vierungsschicht einzubauen sind, durchgeführt. Die Setzungspegel sind in Schnittlinien angeordnet,
sodass hierüber auch Vergleiche zwischen der Setzungsprognose und der tatsächlich gemessenen
Setzungen möglich ist.
Die Messung der Setzungspegel erfolgt jährlich nach Beginn der Nachsorgephase jeweils im Winter. Auf
Basis der letzten Vermessung und der aktuellen Vermessung wird ein Lageplan mit den Differenzhöhen
im Bereich der Setzungspegel erstellt. Dieser Lageplan stellt den Abgleich zwischen dem aktuellen
Stand und dem Stand der vorhergehenden Vermessungen dar und wird als Zeitreihe dargestellt. Die
festgestellten Setzungsdifferenzen sind mit den Angaben der Setzungsprognose abzugleichen.
Bei größeren festgestellten Abweichungen zwischen Setzungsprognose und Vermessung werden die
Ursachen hierfür durch den Betreiber in der Nachsorgephase geklärt. Die Setzungsprognose muss in
diesem Fall angepasst bzw. korrigiert werden.
Werden jedoch keine signifikanten Setzungen nach einem Zeitraum von 5 Jahren nach Beginn des
Nachsorgezeitraumes oder zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, wird gemeinsam mit der zuständi-
gen Behörde festgelegt, ob und in welcher Häufigkeit weitere Vermessungen erfolgen sollen. Die Set-
zungsmessungen werden mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beginn des Nachsorge-
zeitraumes durchgeführt.
Zusätzlich zu den Setzungsmessungen werden jährlich Begehungen des Deponiekörpers durchgeführt.
Hierbei ist
· der Zustand des Bewuchses und der Rekultivierungsschicht zu überprüfen
· eine Beseitigung von Erosionsschäden vorzunehmen
· das Entwässerungssystem hinsichtlich Verkrautung, Verschlammung und Erosionsschäden zu
kontrollieren
· bei Feststellung von Vernässungen im Rekultivierungsbereich zusätzlich das Entwässerungs-
system für Oberflächenwasser verstärkt zu kontrollieren

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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9.3.5 Abdichtungssysteme
Im Rahmen der Überwachung des Deponiekörpers sind Messungen und Überwachungen an den reali-
sierten Abdichtungssystemen (Basis- und Oberflächenabdichtungssystem) gemäß DepV, Anhang 5
durchzuführen.
Folgende Überwachungsmaßnahmen werden durchgeführt :
· Verformung des Basisabdichtungssystems
Mögliche Verformungen im Bereich des Basisabdichtungssystems werden im Rahmen der
jährlich mit einer Kamera zu befahrenden Sickerwasserdränagen festgestellt. Die Kamerabe-
fahrung der Sickerwasserdränagen erfolgt mit einer speziellen Kamera, die mit der Befahrung
ein Höhenprofil aufnimmt.
Das aufgenommene Höhenprofil beinhaltet den Bezugspunkt (Sickerwasserrevisionsschacht
südlich des Ablagerungsbereiches), die Bezugshöhe am Bezugspunkt, die Länge der Dräna-
geleitung und das Höhenprofil der Sohle der Dränageleitungen bezogen auf vorgenannte
Komponenten.
Die Daten des festgestellten Höhenprofils werden mit den Werten der Setzungsprognose und
mit den Daten des vorhergehend ermittelten Höhenprofils abgeglichen.
Bei größeren festgestellten Abweichungen zwischen Setzungsprognose und Höhenprofil wer-
den die Ursachen hierfür durch den Betreiber in der Nachsorgephase geklärt. Die Setzungs-
prognose muss in diesem Fall angepasst bzw. korrigiert werden.
Werden keine signifikanten Setzungen nach einem Zeitraum von 5 Jahren nach Beginn des
Nachsorgezeitraumes oder zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, wird gemeinsam mit der
zuständigen Behörde festgelegt, ob und in welcher Häufigkeit weitere Aufnahmen von Höhen-
profilen in den Dränageleitungen erfolgen sollen. Die Aufnahme von Höhenprofilen in den
Dränageleitungen werden mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beginn des
Nachsorgezeitraumes durchgeführt.
Das Höhenprofil der Dränageleitungen wird jährlich aufgenommen und archiviert.
· Prüfung der Entwässerungsleitungen und der zugehörigen Schächte
Die Sickerwasserdränageleitungen, die zugehörigen Sickerwasserrevisionsschächte und die
Ableitung mit Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal sind jährlich mittels Kamerabefah-
rung zu inspizieren.
Die baulichen Einrichtungen der Sickerwasserfassung (Dränageleitungen, Revisionsschächte,
Transportleitungen) werden in den ersten 5 Jahren nach Inbetriebnahme jährlich und an-
schließend nach Bedarf inspiziert und gewartet. Die durchzuführenden Kamerabefahrungen
und Spülarbeiten werden nach den jeweiligen festgestellten Zuständen und Qualitäten festge-
legt.
Entsprechend den Ergebnissen aus der Kamerabefahrung müssen die Rohrleitungen und
Dränageleitungen gespült werden. Schächte und hierin eingebaute Einrichtungen werden
nach Bedarf gereinigt. Festgestellte Schäden werden, wenn technisch möglich, saniert.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 128 www.sweco-gmbh.de
Die durchgeführte Prüfung der Entwässerungsleitungen und zugehörigen Schächten wird do-
kumentiert und archiviert.
· Temperaturmessung im Deponiebasisabdichtungssystem
Temperaturmessungen im Basisabdichtungssystem werden nicht durchgeführt. Frostempfind-
liche Dichtungskomponenten werden nicht im Basisabdichtungssystem eingebaut, sodass ein
Nachweis einer möglichen Frostgefährdung entfallen kann.
Eine Erwärmung des Deponiekörpers kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da ausschließ-
lich mineralische Materialien entsprechend den Zuordnungswerten der DepV im Deponiekör-
per abgelagert werden. Diese Materialien sind außerdem chemisch stabil, sodass auch eine
durch chemische Prozesse hervorgerufene Erwärmung des Deponiekörpers ausgeschlossen
werden kann.
· Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystems
Zusätzlich zu den Setzungsmessungen werden jährlich Begehungen des Deponiekörpers
durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit und Verformung des Oberflächenabdichtungssystems
feststellen zu können. Diese Begehungen werden jährlich durchgeführt. Hierbei ist
· der Zustand des Bewuchses und der Rekultivierungsschicht zu überprüfen
· eine Beseitigung von Erosionsschäden vorzunehmen
· die Oberfläche der Rekultivierungsschicht hinsichtlich starker Verformungen, Abbrü-
chen, Senkungen zu begutachten
· das Entwässerungssystem hinsichtlich Verkrautung, Verschlammung und Erosions-
schäden zu kontrollieren
Anhand der gemachten Feststellungen sind Rückschlüsse auf mögliche Beschädigungen des
Oberflächenabdichtungssystems zu ziehen. Starke Verformungen an der Oberfläche der Re-
kultivierungsschicht, Abbrüche im Boden und Risse in der Rekultivierungsschicht können Sig-
nale von möglichen Dichtungsschädigungen sein und müssen verstärkt kontrolliert werden.
Bewuchsschädigungen und Verschlammungen in den Entwässerungsgräben können eben-
falls auf Unregelmäßigkeit im Oberflächenabdichtungssystem hindeuten.
Bei Feststellung von Vernässungen im Rekultivierungsbereich ist zusätzlich das Entwässe-
rungssystem für Oberflächenwasser verstärkt zu kontrollieren.
Die gemachten Feststellungen werden dokumentiert und archiviert. Bei Bedarf werden weitere
Kontrollen und gegebenenfalls eine Sanierung durchgeführt. Die zuständige Genehmigungs-
behörde wird hierüber unverzüglich informiert. Auch die weiteren Kontrollen und Arbeiten am
Dichtungssystem werden dokumentiert und archiviert.
· Dichtungskontrollsystem
Ein Dichtungskontrollsystem ist für die Abdichtungssysteme des Deponieabschnitts DA 3 ge-
mäß DepV Anhang 1 nicht erforderlich.
Diesbezügliche Überwachungsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 129 www.sweco-gmbh.de
9.3.6 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten
Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten (z.B. starken Setzungen, stark erhöhtem Sickerwasser- und /
oder Gasanfall, Geruchsemissionen) sind generell verstärkte Kontrollen der entsprechenden Einrichtun-
gen einzuleiten. Hierdurch sollen eventuell eintretende Schäden vermieden und frühzeitig erkannt wer-
den. Soweit erforderlich können auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen zur Reparatur oder
ggf. Sanierung eingeleitet werden.
Die intensiveren Kontrollen werden durch den Betreiber in der Nachsorgephase initiiert und organisiert.
Die intensivierte Häufigkeit der Kontrollen erfolgt in Abhängigkeit der Art und des Umfangs der festge-
stellten Unregelmäßigkeit in direkter Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Unregelmäßigkeiten und ergriffene Gegenmaßnahmen werden der zuständigen Behörde umgehend
gemeldet.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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10 Angaben zur Sicherheitsleistung
Gemäß § 18 DepV hat der Deponiebetreiber vor Beginn der Ablagerungsphase eine Sicherheitsleistung
zu hinterlegen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird durch die zuständige Behörde festgelegt und rich-
tet sich nach den erforderlichen Investitionskosten für die Stilllegung der Deponie sowie für die im Nach-
sorgezeitraum aufzubringenden Kosten.
Die im Genehmigungsbescheid vom 19.06.1996 unter Punkt 2.1 der Nebenbestimmungen festgelegte
Sicherheitsleistung ist weiterhin zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird über die Bürgschaftsurkun-
de der Sparkasse Köln vom 08.02.1996 abgedeckt. Für den derzeit betriebenen Deponieabschnitt DA 2
sind entsprechend der Plangenehmigung vom 14.03.2013 ebenfalls Sicherheitsleistungen in Form von
Bankbürgschaften hinterlegt.
Da die Sicherheitsleistung zur Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit sowie
zur Erfüllung der Auflagen und Bedingungen für die Betriebs- und Nachsorgephase herangezogen wer-
den soll, sind für den Umfang der Sicherheitsleistung nur bereits betriebene Deponieabschnitte zu be-
rücksichtigen. Daher können die voraussichtlichen Investitionskosten der Stilllegungsphase sowie die
Kosten der Nachsorgephase getrennt nach Betriebsabschnitten durch die Antragstellerin zur Verfügung
gestellt werden, um der zuständigen Behörde die Festlegung einer angemessenen Sicherheitsleistung
zu ermöglichen.
Auf die Berechnung der voraussichtlichen Herstell- bzw. Investitionskosten der Maßnahme wird an die-
ser Stelle zunächst verzichtet. Im Zuge der Ausführungsplanung für die einzelnen betriebenen Deponie-
abschnitte werden die dort jeweils anfallenden Kosten zur Herstellung einer fachgerechten Oberflä-
chenabdichtung sowie die Kosten der Nachsorgephase ermittelt und der Bezirksregierung Köln zur
Festlegung der erforderlichen Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt.

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 131 www.sweco-gmbh.de
11 Einsatz von Deponieersatzbaustoffen
Anlagen 11 Vorläufiger Qualitätsmanagementplan Geotechnik
Sowohl für die Errichtung der einzelnen Betriebsabschnitte mit Herstellung der Basis- und der Bö-
schungsabdichtungssysteme als auch beim Abschluss der einzelnen Betriebsabschnitte mit Realisie-
rung des Oberflächenabdichtungssystems ist für einzelne Komponenten der Einsatz von Deponieer-
satzbaustoffen bei gegebener Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Die diesbezüglichen Vorgaben der DepV
Anhang 3 werden eingehalten.
Im Rahmen der Herstellung der Basis- und Böschungsabdichtungssysteme sollen, soweit erforderlich
und wirtschaftlich, für folgende Komponenten Deponieersatzbaustoffe eingesetzt werden:
· Verfüllmaterial zur Verfüllung des südlichen Wasserbereichs bis zum Niveau + 43,50 m NN
· Profilierungsmaterial zur Herstellung des Planums und der Deponieaufstandsfläche
· Material für Randverwallungen, Straßenunterbauten usw.
· technische Barriere
· filterstabilisierende Schichten und Schutzschichten oberhalb der Abdichtungskomponenten
· mineralischer Flächenfilter
Im Deponiekörper oberhalb der Basis- und Zwischenabdichtung als Wegebaumaterial zur Herstellung
der Fahrstraßen im Deponiekörper, Trenndämme im Deponiekörper sowie ggf. Profilierungsmaßnah-
men.
Für die Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems sollen, soweit erforderlich und wirtschaftlich,
für folgende Komponenten Deponieersatzbaustoffe eingesetzt werden:
· Profilierungsmaterial zur Herstellung des Planums auf dem endverfüllten Deponiekörper
· mineralische Schutzschicht zwischen dem Planum des endverfüllten Deponiekörpers und der
ersten Dichtungskomponente
· Rekultivierungsboden
Für die zuvor genannten Deponieersatzbaustoffe werden folgende Anforderungen gestellt:
Komponente Qualität / Anforderungen
Verfüllmaterial für Wasserflächenverfüllung bis
Niveau + 43,50 m NN
LAGA TR Boden Z 0
Profilierungsmaterial zur Herstellung der Depo-
nieaufstandsfläche über Niveau + 43,50 m NN
LAGA TR Boden Z 1.2
Profilierungsmaterial für Randverwallungen usw.
über Niveau + 43,50 m NN
LAGA TR Boden Z 0
Material für technische Barriere DepV Anhang 3 Tab. 1 Spalte 4 und Tab. 2 Spalte
4

9        Maßnahmen der Stilllegungs- und der Nachsorgephase
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Material für filterstabilisierende Schichten und
Schutzschichten oberhalb Basisabdichtung
DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6
Zuordnungswerte DK I
Material für mineralischen Flächenfilter im Basis-
abdichtungssystem
DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6
Zuordnungswerte DK I
Frostschutzschicht für Basisabdichtungssystem
als Deponieersatzbaustoff
DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6
Zuordnungswerte DK I
Profilierungsmaterial für Planum auf dem endver-
füllten Deponiekörper
DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6
Zuordnungswerte DK I
Material für Schutzschichten unterhalb des Ober-
flächenabdichtungssystems
DepV Anhang 3 Tab. 2 Spalte 6
Zuordnungswerte DK I
Rekultivierungsboden mit Ober- und Unterboden DepV Anhang 3 Tab. 1 Spalte 4 und Tab. 2 Spalte
9
Die weitergehenden Vorgaben des QMP Geotechnik gemäß Anlage 11sind entsprechend umzusetzen
und einzuhalten.

12        Unterschrift des Antragstellers und des Entwurfsverfassers
0931-16-005·  161112-Planfeststellungsantrag_Deponie Wiemersgrund-Erläuterungsbericht-TOE Seite 133 www.sweco-gmbh.de
12 Unterschrift des Antragstellers und des Entwurfsverfassers
Antragsteller ist die
Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
Hürth, den 19.12.2016
_____________________________________________________________________________
Für den Planverfasser:
Sweco GmbH INGENUM GmbH
Jakob-Anstatt-Straße 2 Industriestraße 17
55130 Mainz 46240 Bottrop
Köln, den 19.12.2016
_____________________________________________________________________________

Anlage 12 - Neuer Beschlussvorschlag

460 Zeichen

Anlage 12 
Neuer Beschlussvorschlag 
Aufgrund des in der Anlage 6 dargestellten aktuellen Sachstands ergibt sich folgender neuer 
Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die 
Erweiterung und den Weiterbetrieb der Deponie „Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll die in der 
Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben. 
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der in der Anlage 7 dargestellten Verkehrsplanung 
zu.

Anlage 11 - Höhenplan

3111 Zeichen

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- 46 48650 — 47.82
x Poller

Y—$
Holzweg

N zz
(02)

—

Deponierandstraße
mit Oberflächenentwässerungsgraben

Legende
„Anlage 11

———— 5m -Höhenlinie OK Rekultivierung
mit Angabe der Höhe inmüNN

1 m -Höhenlinie OK Rekultivierung
mit Angabe der Höhe inm ü NN

Gefällerichtung und Neigungsverhältnis

.---—-—- Sickerwasserdränage

Sickerwassersammelleitung

Böschung

 BBeetriebsweg, geschottert
— = inkl. Entwässerungsgraben

..------ Strassendurchlass

[e} Sickerwasserschacht

| Achse - Deponiekörperschnitte
LS 1

Zugehörige Lagepläne siehe Zeichnung:
GP-LP-06 - Lageplan Basisabdichtungssystem
GP-LP-08 - Lageplan 1. Betriebsabschnitt
GP-LP-09 - Lageplan 2. Betriebsabschnitt
GP-LP-10 - Lageplan 3. Betriebsabschnitt
GP-LP-11 - Deponieendverfüllung

zugehörige Schnitte, siehe Zeichnung
GP-S-01 - Längsschnitte Deponiekörper
GP-S-02 - Querschnitte Deponiekörper

Ausführungsdetails, siehe Zeichnung:
GP-D-02 - Oberflächenabdichtungssystem
GP-D-03 - Randanschluss Nord- und Westbereich
GP-D-04 - Randanschluss Ost- und Südbereich

vo|o|In lale |

April 2017 Haßlinger Töhne Anpassungen Beschriftungen, Überarbeitung Layouts

Datum gez. gepr. Änderung

Geschützt nach UrhG idF. vom 13.09.2003 (vgl. UrhG, BGB, UWG). Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht zulässig, diese Unterlage
zu vervielfältigen, ihren Inhalt zu verwerten oder anderweitig mitzuteilen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Urheber zugestanden wird.

Auftraggeber

Deponiegesellschaft Wiemersgrund GmbH & Co. KG

Projekt Deponie Am Wiemersgrund in Köln-Poll

Weiterbetrieb als DK I-Deponie
sowie Errichtung und Betrieb des Deponieabschnitt DA 3

Zeichnungsinhalt

Lageplan Deponieendgestaltung

OK Rekultivierung
Datum Name Planungsstand / Maßstab Kennzeichnung
gez. Nov. 2016 | Scheer Planfeststellung Projekt-Nr. 9121- 16 012
Datei-Nr. 9121-16-012LP301_a dwg
gepr. Nov. 2016 | Töhne 1.1000 Zeichnung-Nr. GP-LP-12
J ©
SWECOS neun
GEO-ENERGIE. UMWELT GMBH
Sweco GmbH INGENUM GmbH
Graeffstr. 5 T +49 (0)221 57402-0 Industriestraße 17 T +49 (0)2041 77188-0
50823 Köln F +49 (0)221 57402-11 46240 Bottrop F +49 (0)2041 77138-19
Deutsc land Deutschand

Zertifiziert durch die TÜV Rhsinland Gert GmbH (vww.tuv.com, ID 91086522071)
nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004, OHSAS 18001:2007

Köln, den Auftraggeber/Antragsteller

Blattgröße:

Anlage 10 - Gestaltungsplan

5645 Zeichen

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GWMS 2
GWMS 1
!(ØB07
!(DB05
!(DB06
S 2
GF2
BD7
FS0FS0
VB0
LB1
FD2
FD2
FD2
LB2
CF2
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BD7
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DC
DC
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VB0, me6
LB1
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FD2
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HC4
HC4
HC4
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HC4
BD7
BD7
BD7
BD7
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BD7
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BD7
BD7
CF1
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FD2
CF2BD0 AF1
BB
AF1
FN0LB1
BB0/AF0
BB0/AF0
VB0, mf8
AD7
GF1
BD7
FD0
FD0
BD7
BD7
DA 1.2
DA 1.1
359650
359650
360150
360150
5642800 5642800
5643300 5643300
Projekt:
Erweiterung der DK I - Deponie „Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll
Titel:
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Karte 2: Maßnahmen- und Rekultivierungsplan
Maßstab:
Bearbeitung:
1 : 5000
D. Flüter
M. Rademacher
Planung:
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop - Kirchhellen
Tel. (0)2045 - 9561-0
Fax (0)2045 - 9561-24
Deponiegesellschaft Wiemersgrund
mbH & Co.KG
Dieselstraße 10
50354 Hürth
Auftraggeber :
Planungsphase:
Planfeststellung
Datenquellen: Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS NRW © Geobasis NRW 2016)
1:1000
Legende
Anlage eines stehenden Kleingewässers,
im Bereich der Reifenwaschanlage
- Entsiegelung der Bauflächenzuwegung
- Erhalt einer unversiegelten Wegedecke zur
  Durchführung von Pflegearbeiten
Anschluß an das bestehende Wegenetz
(Richtung Poll)
Naturnahe Gestaltung / Renaturierung 
des Regenrückhaltebeckens (dauerbespannt)
Anschluß an das bestehende Wegenetz
(Verlängerung Poller Holzweg)
- Tabubereich (10 m nördlich des Poller Holzweg)
- Erhalt des Bestandsgehölzes
Planungszustand
RückhaltebeckenFS0
Blänke
Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen
Vegetationsarme Sandflächen
Verkehrsrasenfläche
Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft
Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft
FD2
GF1
GF2
HC4
LB1
LB2
Wirtschaftsweg VB0
Röhrichtbestand niedrigwüchsiger ArtenCF1
Röhrichtbestand hochwüchsiger ArtenCF2
Gebüschstreifen, StrauchreiheBD7
Birkenmischwald mit heimischen LaubbaumartenAD7
Pappelmischwald mit heimischen LaubbaumartenAF1
GebüschBB
HeckeBD0
TrockenrasenDC
GrabenFN0
Stehendes KleingewässerFD0
Wirtschaftsweg, unbefestigter Weg, breit < 1mVB0, me7
Wirtschaftsweg, GraswegVB0, mf8
Sekundärbiotope
PappelwaldAF0
Allgemein
Höhenlinie Endgestaltung
Höhenlinie Bestand
temporäre Zuwegung 
Deponieabschnitt 1DA 1.1
Deponieabschnitt 2DA 1.2
Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz (VASB):
· VASB1:  Bauzeitenregelung: Einhaltung der Beschränkungen von Baumfällungen und Rodungen
· VASB2:  Kontrolle von Höhlenbäumen (Pappel B05 und Birke B06) mit zeitlichem Vorlauf vor der Entnahme der Bäume
· VASB3:  Baumaßnahme bei Brutverdacht des Flussregenpfeifers auf dem DA 3 außerhalb der Brut- und Jungvogelzeit
· VASB4:  Kontrolle der Oberfläche vor der Durchführung von Planierungs- oder Abdeckungsmaßnahmen auf das 
              Vorkommen eingegrabener Wechsel- und Kreuzkröten (Höhlen, Löcher, Steinhaufen, Bretter)
Gestaltung des Deponiekörpers (G1):
Der gesamte Deponiekörper soll der Entwicklung von Lebensräumen der betroffenen (v.a. planungsrelevanten) Arten zur Verfügung stehen. 
Das Kompensationskonzept sieht umfangreiche Ausgleichs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
 - insbesondere für die planungsrelevanten Offenlandarten (Flussregenpfeifer, Wechsel- und Kreuzkröte)  - auf dem Deponiegelände vor.
Nach Abschluss der Rekultivierung und Nachsorge wird der Deponiekörper gestalterisch in die Landschaft eingebunden, um anlagebedingte 
Beeinträchtigungen der angrenzenden Orts- und Landschaftsbildeinheiten zu vermeiden.
Ausgleichsmaßnahmen (A):
· A1:  Anlage von vegetationsarmen oder -freien Bereichen mit Tümpeln (GF0/FD2)
· A2:  Ansaat von trockenen Hochstaudenfluren (LB2)
· A3:  Anlage linearer Gebüschstreifen/Strauchreichen (BD7)
Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz (AASB):
· AASB1:   Anlage von Laichhabitaten für die Wechsel- und Kreuzkröte auf dem Deponiekörper 
               einschließlich der Umsiedlung (Ab 2018 auf den Flächen DA 1 und DA2)
· A ASB2:  Anlage von Brutstandorten für den Flussregenpfeifer auf dem Deponiekörper 
              (Ab 2018 auf den Flächen DA 1 und DA2)
· A
ASB3:   Naturnahe Gestaltung der Sickerwasser bzw. Sedimentationsbecken mit Ansitzmöglichkeiten 
              und Kleinfischbesatz als Nahrungshabitat für den Eisvogel 
              (Dauerhaft bespannte Gewässer am nordöstlichen und südwestlichen Deponiefuß)
Vermeidungsmaßnahmen
Erläuterung Maßnahmen
Schutzmaßnahmen
Kontrolle von Höhlenbäumen mit zeitlichem Vorlauf vor der Entnahme!(D 
v v Allgemein S1
Umzäunung zur Sicherung des dauerhaften Betretungsverbotes
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt S1
Schutz des Wurzelbereichs der Eiche (B07)
!(Ø 
Boden S1
Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes:
empfohlene Grundwassermessstellen 
é é!!
Boden S2
Verfüllung des Angelteichs:
Schutzmaßnahme gegen eine potenzielle Grundwasserverschmutzung
CEF-Maßnahmen
Maßnahmenbereich
Fläche für Aufschüttung eines Erdwall
+ + + +
+ + + +
+ + + + Erhalt beziehungsweise Anlage von vegetationsfreien Vertiefungen 
oder Fahrspuren
Anlage von Kiesaufschüttungen
Anlage von dauerbespannten Kleingewässern    
Anlage von temporär wasserführenden Kleingewässern    
Anlage bzw. Förderung von vegetationsfreien bzw. vegetationsarmen, 
offenen Standorten durch Anlage von Rohbodenflächen und Schotterfluren
Anlage von  losen Stein- und Ziegelanhäufungen
³±³³± ±
Anlage von Holzstapeln
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Anlage 7 - Verkehrsplan

2332 Zeichen

W
W
Stand-Punkt
W
Stand-Punkt
W
W
Stand-Punkt
W
Stand-Punkt
S
W
W
W
Stand-Punkt
Flurstücksgrenze Fa. Porschen
Flurstücksgrenze Fa. Porschen
Flurstücksgrenze Deponiegesellschaft"Wiemersgrund" mbH Co.
Flurstücksgrenze Walter Franz GmbH &. Co. KG
Flurstücksgrenze Walter Franz GmbH &. Co. KG
Flurstücksgrenze Walter Franz GmbH &. Co. KG
Gehweg
4.25
4.25
R12.00R1.00
R20.00
R6.005.00
R0.50
AusbauFahrbahnfläche: 199m²AusbauFahrbahnfläche: 93m²
Gehweganlage neub= 2,00 m
1.50
AA
3.284.383.783.892.009.67
2.185.164.9512.292.0014.29
5.101.27737.10
Verbreiterung des bestehendenGehwegs auf 2,00 m
GeplanteAusfahrt DeponieAnbindung best.Geh- und Radweg
WendeflächeÜbergangsheim
Zufahrtentfällt
VZ 1022-10
ZZ 1022-10VZ 267
VZ 267
Flurstücksgrenze Fa. Porschen
Gepl. ZufahrtÜbergangsheimdurch Zugangstor
ErtüchtigungFußweg
VersetzenZaun
Inanspruchnahme der Grünfläche für gepl. Gehweg
Anschluss des Gehwegsan Bestand am KnotenpunktBaumschulenweg
VZ 357ZZ 2425
Für Lkw keineWendemöglichkeit
VZ 220-20ZZ 1000-32
VZ 220-10ZZ 1000-32
S
W
Stand-Punkt
Gehweg
Straßenplanung zur Ertüchtigung des Poller Holzwegsals zweite Zufahrt zur DeponieProjekt:'HSRQLH$P:LHPHUVJUXQG.|OQ3ROO
*U|‰HUnterlagennummer:
Auftraggeber:Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG
0D‰VWDEDatum :K:\K918 Poller Holzweg\03_Planung\DWG\K918_Lageplan_Var02_V06.dwg   Layout: Lageplan
info.koeln@brenner-bernard.comwww.brenner-bernard.comBeratende Ingenieure VBI für Verkehrs- und Straßenwesenbrenner BERNARD ingenieure GmbH
gepr.
Projekt-Nr.:
bearb.gez.NameDatum
 Aalen - Berlin - Bremen - Dresden - Köln - Magdeburg - München - Rostock - Stuttgart - BeijingAm Westhover Berg 3051149 KölnTel.: +49 2203 203 02 -0Fax: +49 2203 203 02 -20
91806.12.2017Ge07.12.2017Ge07.12.2017HeT
LageplanVorplanung1:50007.12.2017500 mm x 980 mm =  0,490 m²1
Gehweg gepl. / vorh.Legende BefahrbarkeitsnachweisSattelzug-Zugmaschine FGSV 2001Sattelzug-Anhänger FGSV 2001Feuerwehrfahzeug / Müllfahrzeug 3-achsig FGSV 2001Maßstab: 1:500Fahrbahnrand gepl.
07.12.2017GeAnpassungen gem. Abstimmungstermin (17.10.2017) mit Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln1
Fahrbahn gepl. / vorh.
Dynamische Schleppkurve ohne SicherheitsabstandDynamische Schleppkurve mit 0,25 m Sicherheitsabstand
BefahrbarkeitsnachweisSattelzug-Zugmaschine FGSV 2001Sattelzug-Anhänger FGSV 2001Maßstab: 1:500

Anlage 8 - Fotodokumentation

8 Zeichen

Anlage 8

Anlage 9 - Gestaltungskonzept

3866 Zeichen

Kompensationsmaßnahmen 
Gestaltung des Deponiekörpers 
Nach Abschluss der Rekultivierung und Nachsorge wird der Deponiekörper gestalterisch in die Lands chaft 
eingebunden, um anlagebedingte Beeinträchtigungen der angrenzenden Orts- und 
Landschaftsbildeinheiten zu vermeiden. Mit den angestrebten Kompensationsmaßnahmen wi rd im 
besonderen Maße dem Artenschutz Rechnung getragen, weshalb für den gesamten Deponiekörper ei n 
Betretungsverbot durch die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Die Anlage ökologisch wertvol ler 
Biotopstrukturen soll der Fortbestand der streng geschüt zten Arten, für die die Deponie „Am 
Wiemersgrund“ einen wesentlichen Standort darstellt, gesichert und zudem Lebensraum  für einen 
Zuwachs der faunistischen Diversität geschaffen werden.  
Der Maßnahmen- und Rekultivierungsplan sieht vor, dass auf dem Plateau ein kl einstrukturierter Bereich 
aus vegetationslosen Kies- und Schotterflächen, feuchten und trockenen Hochstaudenf luren, 
Trockenrasen und Blänken mit z.T. halbseitigen Röhrichtbeständen angelegt wir d. Der Abschnitt wird 
durch eine lückige und für diesen Trockenstandort geeignete Gebüsch- und Str auchreihe eingefasst, um 
mögliche Störungen abzumildern. Mit der Anlage der aufgeführten Strukturen wir d das Ziel verfolgt den 
Habitatanforderungen von Charadrius dubius  (Flussregenpfeifer) zu entsprechen.  
Für die oberen Hangbereiche des Deponiekörpers sind weitere vegetationsfreie Kies- und Schotterflächen 
und Sandflächen mit vegetationsfreien Blänken vorgesehen. Durch die Differenzi erung des Substrats 
besteht zudem die Möglichkeit, die vorgesehenen Gewässer an die Habitatpräferenzen der  
nachgewiesenen Arten Bufo calamita  (Kreuzkröte) und Bufo viridie  (Wechselkröte) anzupassen und somit 
ideale Lebensräume zu schaffen. 
Im unteren Hangbereich der Deponie befinden sich Biotopstrukturen aus trockenen Hochs taudenfluren 
und Gebüsch- und Strauchreihen. Durch die Anpflanzung von heimischen und konkurrenz starken Arten 
soll im nördlichen Bereich die Ausbreitung der Bestände von Robinia pseudoacacia  (Gewöhnliche 
Robinie), die im Altbereich der Deponie verbreitet vorzufinden sind, verhindert bzw. verringert werden. Mit 
einer dichten Bepflanzung im Randbereich wird eine Unterstützung der Zaun anlage bzgl. des 
Betretungsverbotes verfolgt. 
Die am Deponiefuß befindliche Wegverbindung wird in den Äußeren Grüngürtel integ riert, indem im 
südöstlichen Bereich eine Verbindung zum Poller Holzweg geschaffen wird. Durch die  technische Planung 
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgesehen, dass die Entwässerung über den s üdlichen Deponiekörper 
erfolgt. Durch einen Graben, der parallel zum Gehweg verläuft, wird zum einen ein  weiteres temporäres 
Gewässer geschaffen und zum anderen kann dem bestehenden Rückhaltebecken Wasser zugeführt 
werden. Das Rückhaltebecken soll zudem nach Beendigung der Baumaßnahmen mit der  Anlage 
gewässertypischer Vegetation seinen technogenen Charakter verlieren. In Abhängigkeit mi t der 
hydrologischen Umsetzbarkeit muss das Niederschlagswasser mithilfe von Verrohrungen  unter dem 
Gehweg hergeführt werden. 
Die temporäre Zuwegung zum Plateau wird nach Beendigung der Baumaßnahmen entsieg elt, bleibt 
jedoch in Form eines unbefestigten Wirtschaftswegs erhalten, um den Flächenzugang für 
Pflegemaßnahmen zu ermöglichen.  
In der Tabelle ist eine Auswahl an Pflanzen für die jeweiligen Biot optypen aufgeführt. Ein besonderes 
Augenmerk muss hierbei auf die Gegebenheiten des Deponiekörpers (Schutz der Basisabdeckun g) gelegt 
werden. Zudem muss beachtet werden, das für Vegetationsbestände mit einer hohen 
Ausbreitungsdynamik (Wurzelsprosse, Rhizome) die Installation von Wurzelsperr en nötig werden kann. 
Bei der Anlage der trockenen Staudenfluren und der Röhrichtbestände wird auf eine A npflanzung 
verzichtet und eine natürlicher Entwicklung gewährt.

Anlage 3 – Gestaltungsplan

1827 Zeichen

Planschlüssel
IndexDatum aktuellVerfasser PlanartPhase Benennung
Vorentwurf LPDRE 2 -291116
Deponie Am Wiemersgrund
(Köln - Poll)
Deponiegesellschaft 
Wiemersgrund GmbH & Co. KG
Büro Drecker
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop-Kirchhellen
Tel +49 (0)2045 9561 0
www.drecker.de
Version
-
Projektnummer
112690
Projekt
Auftraggeber
Planung
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift
Vorentwurf
Leistungsphase:
Plan erstellt am:
Planformat:
Verfasser:
Plannummer:
Dt, Bd
Plan 1.029-11-2016
M 1 : 1000
A 1
Maßstab:
Vorentwurf 
Gestaltungsplan
Leistungsphase
Planinhalt
Index Datum Änderung
Alle Maße sind am Bau zu prüfen! 
Abweichungen und Unstimmigkeiten sind der Bauleitung mitzuteilen!
1 14.12.2016 Anpassung Planlayout
Planschlüssel
IndexDatum aktuellVerfasser PlanartPhase Benennung
Vorentwurf LPDRE 2 -291116
Deponie Am Wiemersgrund
(Köln - Poll)
Deponiegesellschaft 
Wiemersgrund GmbH & Co. KG
Büro Drecker
Bottroper Straße 6
46244 Bottrop-Kirchhellen
Tel +49 (0)2045 9561 0
www.drecker.de
Version
-
Projektnummer
112690
Projekt
Auftraggeber
Planung
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift
Vorentwurf
Leistungsphase:
Plan erstellt am:
Planformat:
Verfasser:
Plannummer:
Dt, Bd
Plan 1.029-11-2016
M 1 : 1000
A 1
Maßstab:
Vorentwurf 
Gestaltungsplan
Leistungsphase
Planinhalt
Index Datum Änderung
Alle Maße sind am Bau zu prüfen! 
Abweichungen und Unstimmigkeiten sind der Bauleitung mitzuteilen!
1 14.12.2016 Anpassung Planlayout
Gebäudebestand
LEGENDE
Offene Rasen- / Wiesenfläche
Betriebsweg
Hauptwegesystem
Wildstaudenpflanzungen (z.B. Wildrosen)
Gräserpflanzungen / Niedrige Stäucher
Vegetationsarme Kies- und Schotterbänke
Retentionsbecken (tlw. mit Gabionenstützwand)
Baumbestand / Gehölzstrukturen
Reisigabdeckung
Sitzbänke
Offenes Gelände mit Rohböden
Aussichts-
plattform 1
Aussichts-
plattform 2
Blickrichtung 
Kölner Dom

Anlage 6 - aktueller Sachstand

1845 Zeichen

Anlage 6 
 
Aktueller Verfahrensstand 
Verkehr 
Aufgrund der fristwahrend abgegebenen städtischen Stellungnahme hat die 
Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik die 
Verkehrsplanung grundlegend überarbeitet. 
Die bestehende nördliche Verkehrsanbindung soll im Rahmen der bestehenden 
Kapazitätsbeschränkung (38 LKW pro Tag, d. h. 76 Fahrbewegungen) nur noch als Zufahrt 
genutzt werden. Die zusätzlich zu schaffende Anbindung an den Poller Holzweg soll nur als 
Ausfahrt dienen. 
Durch diese Lösung wird vermieden, dass der Deponieverkehr zu LKW-Begegnungsverkehr 
auf dem Poller Holzweg wird. Für die sichere Verkehrsabwicklung soll die Fahrbahn des 
Poller Holzwegs an kritischen Punkten ausgebaut werden. 
Zur sicheren Erreichbarkeit des Übergangsheims wird dessen Zufahrt verlegt. Zudem wird 
der Gehweg auf dieser Seite der Anlage ausgebaut bzw. verbreitert. 
Der abgestimmte Verkehrsplan ist als Anlage 7 beigefügt. 
 
Sonstige Anregungen und Bedenken aus der Gesamtstellungnahme 
Am 19.12.2017 hat der Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren stattgefunden. 
Im Vorfeld hat die Vorhabenträgerin zu dem städtischen Vortrag Stellung genommen. 
Den städtischen Forderungen wurde umfassend entsprochen. Insbesondere wurde der 
Verzicht auf die aus Artenschutzgründen abgelehnte Aussichtsplattform erklärt. Das 
endgültige Wegenetz nach Schließung der Deponie wird sich auf die äußeren Bereiche 
beschränken. 
 
Landschaftsbild 
Zur Rekultivierung und zur Einfügung ins Landschaftsbild hat die Vorhabenträgerin 
ergänzende Unterlagen vorgelegt, die in den Anlagen 8-10 beigefügt sind. 
Der bereits rekultivierte Teil der Altdeponie ragt maximal rd. 20 m über das Geländeniveau. 
Die Deponieerweiterung wird maximal rd. 31 m Höhe erreichen. Der entsprechende 
Höhenplan ist als Anlage 11 beigefügt.

Anlage 5 - Auszug BV 7

2154 Zeichen

| Die Oberbürgermeisterin |
|

"Geschäftsführung z
Bezirksvertretung 7 (Porz)

Frau Radke

Telefon: (0221) 221-97327
Faxzj) = (0221) 221-97320
E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de

Datum: 27.09.2017

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Porz vom 26.09.2017

öffentlich

7.2.12 Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung und den Weiterbetrieb
der Deponie „Am Wiemersgrund" in Köln-Poll
2478/2017

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die
Erweiterung und den Weiterbetrieb der Deponie „Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll die
in Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

Die Bezirksvertretung Porz lehnt eine Herstellung einer südlichen Zufahrt zur Depo-
nie Wiemersgrund auch für die Zukunft ab. Die Zu- und Abfahrt der LKW ist aus-
schließlich über den Östlichen Zubringer zu gewährleisten. Auf die Möglichkeit eines
Ausbau und einer Widmung der Straße Poller Holzweg zum Zwecke der Ertüchti-
gung für den Schwerlastverkehr, wie auf Seite 3 der Stellungnahme dargestellt, ist
dauerhaft zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in ergänzter Form empfohlen.

Die Oberbürgermeisterin |

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 7 (Porz)

Frau Radke

Telefon: (0221) 221-97327
Fx : (0221) 221-97320
E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de

Datum: 27.09.2017

Auszug ;

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Porz vom 26.09.2017

öffentlich

7.2.12.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne zu TOP 7.2.12 -
Deponie Am Wiemersgrund
AN/1384/2017

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

Die Bezirksvertretung Porz lehnt eine Herstellung einer südlichen Zufahrt zur Depo-
nie Wiemersgrund auch für die Zukunft ab. Die Zu- und Abfahrt der LKW ist aus-
schließlich über den Östlichen Zubringer zu gewährleisten. Auf die Möglichkeit eines
Ausbau und einer Widmung der Straße Poller Holzweg zum Zwecke der Ertüchti-

gung für den Schwerlastverkehr, wie auf Seite 3 der Stellungnahme dargestellt, ist
dauerhaft zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6890 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2478/2017 
Freigabedatum  14.09.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung und den Weiterbetrieb der Deponie „Am 
Wiemersgrund" in Köln-Poll 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung und 
den Weiterbetrieb der Deponie „Am Wiemersgrund“ in Köln-Poll die in Anlage 4 beigefügte Stellung-
nahme abzugeben. 
 
Alternative: 
Keine. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Vorhaben 
 
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist im Wesentlichen die Einrichtung einer zweiten Z u-
fahrt über den Poller Holzweg sowie die Errichtung und der Betrieb eines 3.  Deponieabschnittes 
(DA 3) für Abfälle der Deponieklasse I (DK  I), inklusive der Verfüllung der auf dem Betriebsgelände 
befindlichen südöstlichen Wasserfläche sowie der anschließenden Stilllegungs - und Nachsorgemaß-
nahmen. 
 
Zu den Abfällen der DK I zählen die nicht gefährlichen Abfälle wie etwa typischerweise Bauschutt, 
aber unter anderem auch Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen, Abfälle aus der Eisen - und 
Stahlindustrie oder etwa Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen. 
 
Die Deponiegesell schaft Wiemersgrund mbH & Co. KG beabsichtigt in Köln -Poll den Weiterbetrieb 
der Deponie „Am Wiemersgrund“, um auch in Zukunft die Entsorgung von nicht verwertbaren Abfä l-
len, die der DK I zugeordnet werden können, zu gewährleisten. 
 
Der Standortbereich bes teht aus der Altdeponie, die bereits abgedeckt und begrünt ist, dem 
1. Deponieabschnitt (DA 1), der in weiten Teilen abgedeckt und begrünt ist sowie dem 
2. Deponieabschnitt (DA 2), der aktuell als DK I - Deponie betrieben wird und dessen Verfüllvolumen 
nahezu erschöpft ist. Der DA 2 wird in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Abschnitten betri e-
ben. Im südlichen Bereich des Deponiegeländes außerhalb des Ablagerungsbereiches wird aktuell 
eine Seeverfüllung durchgeführt. Die Wasserfläche ist hier bereits m it Boden verkippt, das genehmig-
te Endprofil von einem Niveau von + 43,50 m NN wird aktuell profiliert. 
 
Der DA 3 soll auf einer Gesamtfläche von etwa 10,1 ha mit einem Gesamtnutzvolumen von etwa 
2.687.000 m³ DK I - Abfällen südlich des vorhandenen Deponiek örpers errichtet und betrieben we r-
den. Prognostiziert ist eine Laufzeit von voraussichtlich 22 Jahren inklusive der Stilllegung. 
 
Der DA 2 wird in das Ablagerungskonzept mit integriert. 
 
Die Deponie „Am Wiemersgrund“ ist derzeit allein aus nördlicher Richt ung über die Gremberger Str a-
ße und eine unmittelbar unter der Zubringerstraße (L 124) zur Autobahn A  559 liegenden Zufahrt an 
das städtische Straßennetz angebunden. Diese Zufahrt soll auch weiterhin mit einer genehmigten 
Begrenzung der Fahrzeugbewegungen v on maximal 38 anliefernden Fahrzeugen/Tag bestehen ble i-
ben. 
 
Zusätzlich wird zwecks Beschleunigung der Materialtransporte eine südliche Zufahrt über den Poller 
Holzweg zum Deponiegelände beantragt. Aufgrund der geringen zur erwartenden Belastungen und 
Auswirkungen wird hier seitens der Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG keine B e-
grenzung der Fahrzeugbewegungen angestrebt. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co. KG als Betreiberin der D e-
ponie bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung beantragt. Von der Bezirksregierung Köln, 
die das Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 
durchführt, wurden die Antragsunterlagen mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszul e-
gen und zu dem Vorhaben bis spätestens 20.07.2017 (Ende der Einwendungsfrist) Stellung zu ne h-
men. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste

3 
eine diese Frist wahrende Stellungnahme a bgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung 
durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu dem o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
07.06.2017 bis 06.07.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
 
Stellungnahme 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat z. B. in seinem Beschluss vom 28.02.2013, Aktenzeichen 
7 VR 13.12, festgestellt, dass Gemeinden bei Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise betei ligt 
sind: Als Betroffene und als Träger öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten 
betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene 
Rechte kommen primär Eigentumsrechte und die gemeindliche Pl anungshoheit in Betracht. Au s-
drücklich nicht darunter fallen Rechte der Gemeindemitglieder (beispielsweise Belange der durch ein 
Vorhaben betroffenen Wohnbevölkerung) oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an 
Vorhaben stellt, beispielsweise solche aus dem Bereich des Natur- und Umweltschutzes – hierzu wird 
auch auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.10.2003, Aktenzeichen 9 VR 6.03 
verwiesen. 
 
Grundsätzlich ist das hier zur Rede stehende Vorhaben zu begrüßen, um auch in Zukunft im Groß-
raum Köln die Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen der DK I zu gewährleisten. Die Errichtung 
einer zweiten Zufahrt über den Poller Holzweg auf Grundlage der im Rahmen des o. g. Planfestste l-
lungsverfahrens vorgelegten Unterlagen wird jedoch aus  verkehrlichen und Umweltgesichtspunkten 
derzeit abgelehnt. Hierzu wird in der als Anlage 3 beigefügten Stellungnahme an die Bezirksregierung 
Köln insbesondere auf die Ausführungen zu den Punkten Verkehr, Stadtplanung, Straßenrecht sowie 
Landschafts- und Artenschutz verwiesen. Vorsorglich sind in dieser Stellungnahme an die Bezirksr e-
gierung Köln jedoch auch Hinweise aufgeführt, die im Falle der Genehmigung einer zweiten Zufahrt 
über den Poller Holzweg zu beachten wären. 
 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der Deponiegesellschaft Wi e-
mersgrund mbH & Co. KG als Betreiberin der Deponie geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit 
für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Köln. Die dabei aus städtischer Sicht zu berüc k-
sichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. 
Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alte r-
native kann daher nicht angeboten werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Auszug aus dem Stadtplan 
Anlage 2 – Erläuterungsbericht 
Anlage 3 – Gestaltungsplan 
Anlage 4 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln

Anlage 1 – Auszug aus dem Stadtplan

455 Zeichen

E 32361137 
N 5643522 
E 32359287 N 5642322 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a. 
Maßstab 1:5000   Datum: 22.5.2017 
KölnGIS 
100 m

Beratungsverlauf (4)

26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
30.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2478/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2018
Erstellt
10.08.2017 10:14