0848/2017
Mensa Dellbrücker Mauspfad
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 20.03.2017 0848/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 Mensa Dellbrücker Mauspfad In seiner Sitzung am 01.10.2013 hat der Rat beschlossen (1864/2013), die Willy-Brandt- Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) um zwei Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesi- cherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss sollte ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt wer- den. Auszug hierzu aus dem Ratsbeschluss: „Aufgrund von Gesprächen mit dem Betreiber der Schule (Öffentlich-Private-Partnerschaft; ÖPP) ist davon auszugehen, dass es bei Änderung der Nutzung oder einer Nutzungsausweitung, bei den Mietkosten, Kosten für den Hausmeister sowie den Neben- kosten und Reinigung zu Erhöhungen kommen wird. Da es sich um eine ÖPP-Schule handelt, kann über den Umfang zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus werden Kosten für die Optimierung des Ganztages (Küche/ Mensa) anfallen. Auch diese Kosten können zur- zeit noch nicht beziffert werden.“ Der Teilstandort ist planmäßig zum Schuljahr 2015/16 mit vier Klassen der Jahrgangsstufe 5 gestar- tet, zum Schuljahr 2016/17 wurden erneut vier Klassen aufgenommen. Da die Schüler der Gesamt- schule die Möglichkeit der Mittagsversorgung in weitaus größerer Zahl als die Schüler der bisherigen Schulformen nutzen, ist eine Überlastung der bestehenden Räume (Küche/Mensa) entstanden und es ergibt sich die Notwendigkeit der Erweiterung nach über 10 Jahren ÖPP-Betrieb der Schule. Aufgrund der Festlegung des Amtes für Schulentwicklung, dass die Erweiterung voraussichtlich für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren benötigt wird, schied eine reine Containerlösung aus. Da ein erheb- licher Zeitdruck für die Umsetzung besteht, wurde eine Lösung in Modulbauweise favorisiert. Der Mo- dulbau hat gegenüber dem Massivbau den Vorteil, dass die Bauzeit verkürzt wird, der logistische Aufwand auf dem Grundstück und die Belastungen des Nutzers deutlich geringer sind. Bisher konnte die erforderliche Baumaßnahme wegen mangelnder Personalkapazitäten bei der Ge- bäudewirtschaft nicht in Auftrag gegeben werden. Erforderliche Schritte wurden dennoch in der Zwi- schenzeit eingeleitet: Zunächst war die Frage zu klären, inwiefern aufgrund der vertraglichen Situation und der weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen die freihändige Vergabe an den bisherigen Vertragspartner möglich ist. Im Ergebnis ist dies vergaberechtlich zulässig. Darüber hinaus wurde das Bausoll abgestimmt sowie eine Planung bis zur Leistungsphase 4 erstellt. Ein umfassender Vorbescheid zur Baugenehmigung liegt hierzu vor. Die Mensa soll versorgungs- technisch (Wärme, Strom, Wasser, EDV, ELA) an das Bestandsgebäude angebunden sein. 2 Zwischenzeitlich liegt ein Angebot des ÖPP-Partners vor, das fachlich und wirtschaftlich zu prüfen ist. Das Angebot weist aber Lücken in der Konzeptionierung von Bau und Betrieb aus. Vor diesem Hin- tergrund wurde der Anbieter aufgefordert, das Angebot anzupassen. Die Überarbeitung und eine er- forderliche Verhandlung hierüber stehen noch aus. Es wird angestrebt, den Vertrag gegen Ende des zweiten Quartals 2017 zu schließen. gez. Höing
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0848/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27