V/0410/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung)
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V-0410-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0410/2013 H a n d l u n g s p r o g r a m m z u r n a c h h a l t i g e n k o m m u n a l e n H a u s h a l t s p o l i t i k 1. Projektbericht zur Umsetzung Auszug für: Ausschuss für Schule und Weiterbildung Stand: Mai 2013 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 106 Bezeichnung Einstellung der Förderung (einschließlich durchlaufender Gelder) für den Schüleraustausch an münsterschen Schulen ab dem Schuljahr 2015/2016 Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Die derzeitige Förderung der Organisationsteams für den Schüleraustausch mit Partnerstädten, dem internationalen Schüleraustausch münsteraner Schulen und die Weiterleitung von Geldern Dritter für den deutsch-französischen und deutsch-polnischen Schüleraustausch wird ab dem Schuljahr 2015/2016 eingestellt. Bürgerwirkung: Die Organisation und Finanzierung von Schüleraustauschaktivitäten für die Schulen wird erschwert. Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen 0,1 Stellenanteile E 08 Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 -5.000 -10.000 -10.000 Personalaufwendungen 0 0 -2.000 -4.790 -4.790 Sachaufwendungen 0 0 -7.970 -17.130 -17.130 Saldo 0 0 4.970 11.920 11.920 11.920 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Einstellung des Schüleraustauschs soll zum Jahr 2015/2016 erfolgen. Derzeit wurden die Schulen noch nicht im Detail darüber informiert, zumal noch eine Klärung bezüglich der ebenfalls betroffenen "durchlaufenden Mittel" der Bezirksregierung erforderlich ist. Es ist vorgesehen, die Schulen in der ersten Hälfte des Jahres 2014 zu informieren, damit ab dann die Entscheidung bei Planungen berücksichtigt werden kann. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 107 Bezeichnung Kündigung des Vertrages zur Führung der Stadtbildstelle durch das Landesmedienzentrum des LWL über den 31.12.2013 Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Das Landesmedienzentrum des LWL nimmt die Aufgaben einer Stadtbildstelle für die Stadt Münster mit wahr. Hierfür erfolgt eine Kostenerstattung für ca. 1,5 Stellen (ca. 85.000,- €) sowie die Bereitstellung von Sachmitteln für die Beschaffung von Medien bzw. Durchführung von Projekten (Veranschlagt: 17.000,- € im Ergebnisplan und 37.000,- € im Finanzplan). Die aus städtischen Mitteln beschafften Medien / Lizenzen würden von der Stadt übernommen. An welcher Stelle und in welchem Umfang die Aufgaben in städtischer Regie wahrgenommen werden können, ist noch konzeptionell zu entwickeln. Von der kompletten Vertragssumme (112.210 €) werden vorbehaltlich einer weiteren Prüfung im Ergebnisplan 30.000 € für die Fortführung in städt. Trägerschaft vorgehalten. Nach Vertragsende am 31.12.2013 erfolgt keine Verlängerung. Bürgerwirkung: Grundsätzlich stehen die Medien für die berechtigten Institutionen (insbesondere Schulen) weiterhin zur Verfügung. Die Inanspruchnahme erfolgt ggf. -je nach "Eigentum"der Medien- bei der Stadt oder beim LWL. In wie weit dies Auswirkungen auf den Betrieb und die Medienbereitstellung für Bereiche außerhalb Münsters durch den LWL hat, kann nicht konkret eingeschätzt werden. Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle E 08 Flächenwirkung: vermutlich keine (Für die Unterbringung und Bereitstellung des Medienbestandes wird in 2013 ein Konzept entwicklet) 1 Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 -4.880 -4.880 -4.880 Sachaufwendungen 0 -75.870 -78.990 -82.210 -82.210 Saldo 0 75.870 83.870 87.090 87.090 87.090 0 75.870 83.870 87.090 87.090 Umsetzungsstand Maßnahme teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Der Vertrag mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde fristgemäß zum 31.12.2013 gekündigt. Derzeit erfolgen verwaltungsweite Abstimmungen, wie und mit welchem Aufwand der Medienverleih in den Betrieb der Stadtbücherei integriert werden kann. Abschlussbericht? Nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 108 Bezeichnung Aufgabe der Kreisverbandsgeschäftsführung ab 2014 Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Im Amt für Schule und Weiterbildung wird die Geschäftsführung für den Kreisverband (Vorsitzender: Dez. I) und koordinierende Aufgaben zusammen mit der Bezirksverbandsgeschäftsstelle in Münster wahrgenommen. Hierzu gehören u.a. auch die Aktivitäten am Volkstrauertag oder im Zusammenhang mit Sammlungen. Gleichzeitig zahlt die Stadt Münster einen Förderbeitrag in Höhe von jährlich 520,- €. Diese Aufgaben werden ab 2014 nicht mehr durch das Amt für Schule und Weiterbildung wahrgenommen. Bürgerwirkung: Die Außenwirkung der Nichtwahrnehmung der Geschäftsführung und der Streichung des Verbandsbeitrages kann nicht beurteilt werden. Da die Anliegen des Volksbundes –auch mit Blick auf den Garnisonsstandort Münster- zumindest von Teilen der Bevölkerung als wichtig angesehen werden, ist ein „Imageverlust“ für die Stadt Münster vorstellbar. Entsprechende Gedenk- und Sammlungsaktivitäten entfallen oder müssten von Dritten übernommen werden. Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen E 08 Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -4.880 -4.880 -4.880 -4.880 Sachaufwendungen 0 - 520 - 520 - 520 - 520 Saldo 0 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 0 5.400 5.400 5.400 5.400 Umsetzungsstand Maßnahme teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Die Aufgabe soll zum Jahresende 2013 erfolgen, insoweit sind derzeit noch alle Tätigkeiten zu erledigen; vorbereitende Arbeiten für die Aufgabe der Geschäftsführung erfolgen derzeit. Der Volksbund –Bezirksverband- wurde in Abstimmung mit dem Kreisverbandsvorsitzenden –Herrn Stadtrat Heuer- über die Aufgabe der Geschäfstführung informiert. Die Aufgabe der Geschäftsführung hat sowohl beim Bezirksverband wie auch bei anderen Beteiligten (z.B. Bundeswehr im Zusammenhang mit Sammlungen oder den veranstaltungen zum Volkstrauertag) zu erheblichen Irritatitionen und Unverständnis über die Haltung der Stadt Münster geführt. Abschlussbericht? Nein 2 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 110 Bezeichnung Overhead Amt 40 Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Durch Reduzierung der Zahl der Abteilungen im Amt 40 werden die Personalkosten im Bereich des Overheads um 83.630 € reduziert. Bürgerwirkung: mittelbar durch Verdichtung der Aufgabenwahrnehmung Personalwirkung (Stellen): 1,0 A14 / E14 Flächenwirkung: 1 Büro rund 25 qm Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 -83.630 -83.630 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 0 0 83.630 83.630 83.630 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Umsetzung steht erst in 2015 mit Wirkung ab 2016 an. Vorbereitungen dazu sind getroffen Abschlussbericht? Nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 111 Bezeichnung Kürzungen beim Medienentwicklungsplan Zusatz: Die Kürzung darf nicht bei den Grundschulen erfolgen. Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Kurzfristige Einsparungen könnten nur zu zu Lasten der Endgeräteanzahlen gehen. In der Folge würde der MEP-Nutzen für die Schulen massiv sinken. Unterschreitet man eine bestimmte Untermenge an Endgeräten und Software, wäre der Sinn des MEP in Frage zu stellen. Es bietet sich daher an, den MEP neu zu konzipieren und dabei insbesondere die im Folgenden aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen: - reduzierter Haushaltsansatz - die sich insbesondere im Hauptschulbereich verändernden Schülerzahlen - Markt- und gesellschaftliche Entwicklungen (wachsende Zahl der Internet-Services für Schulen sowie die Zahl internetfähiger Endgeräte in Schülerhand) - die technischen Änderungsnotwendigkeiten (Wechsel Betriebssystem, Wechsel Server- Betriebssystem, Umstellung der Leitungsanbindungen von bisher 14 Schulen von angemieteten Datenleitungen auf eigene Lichtwellenkabel). Der MEP wird in 2013/2014 neu formuliert. Im Ergebnis soll der MEP technisch und vor allem bzgl. der veränderten Lehr- und Lernsituation an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Gleichzeitig soll der Nutzen für die Schulen trotz ab dem Jahr 2017 um 538.290,00 € reduzierter Mittel möglichst weitgehend erhalten bleiben. Folgende Maßnahmen können ab 2013 greifen: - Verzicht auf eine Ausweitung der Hardwareausstattung in Grundschulen (Einsparung 68.580,00 €) - Anpassung der Hardwareausstattung in den Hauptschulen an die zurückgehenden Schülerzahlen (Einsparung 22.000,00 €) Bürgerwirkung: - Keine bei den beiden v.g. Maßnahmen. - Die Bürgerwirkung des neuen MEPKonzeptes ist aktuell nicht bekannt, da ergebnisoffen. Personalwirkung: Ergeben sich erst aus dem Konzept Flächenwirkung: Ggf. Reduzierung der Anforderungen an Serverräume 3 Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 Saldo 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Der verwaltungsseitige Vorschlag für eine Neukonzeptiion des Medienentwicklungsplans ist für das 4. Quartal 2013 vorgesehen. Abschlussbericht? nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 112 Bezeichnung Reduzierung um 0,5 Personalstelle Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Im Bereich Statistik, Prognosen, Auswertungen und Berichte für die allgemeinbildenden Schulen sind 2 Mitarbeiter/-innen tätig (1 x Vollzeit, 1 x 25 Stunden); es erfolgt die Reduzierung der Vollzeitstelle, um weiterhin Vertretungsregelungen sicherzustellen. Bürgerwirkung: > Auswertungen, Anfragen, Berichte etc. für die Schulentwicklung, Vorlagen und das Berichtswesen können nur verzögert bearbeitet werden; die zentrale Daten- und Planuungsgrundlage für die Schulentwicklungsplanung wird so eingeschränkt. > Aktuelle Entwicklungen (Stichwort Konversion) können nicht zeitnah aufgegriffen werden. > Die Bearbeitung von Anfragen zum Schulwahlverhalten, zu Auswirkungen von Schulneugründungen, Schülerprognosen für einzelne Schulstandorte etc. verzögert sich Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 11 Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -31.430 -31.430 -31.430 -31.430 -20.000 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 31.430 31.430 31.430 31.430 31.430 20.000 31.430 31.430 31.430 31.430 Umsetzungsstand Maßnahme teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Eine befristete Arbeitszeitreduzierung in diesem Jahr hat zu der Aufwandssenkung 2013 geführt. Die abschließende organisatorische Umsetzung ist für das 2. Halbjahr 2013 geplant. Abschlussbericht? nein 4 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 113 Bezeichnung Reduzierung um 0,5 Personalstelle Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 01 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: in der Fachstelle Schulbaumaßnahmen und Ausstattung werden über zwei 0,5 Stellen Maßnahmen wie Offener Ganztag, Lehrmittelbeschaffung bei Renovierung, Neubau und Erweiterung sowie Schulhofgestaltung koordiniert und umgesetzt Bürgerwirkung: Die o.a. Maßnahmen erfordern i.d.R. ein hohes Maß an Koordination und Abstimmung mit vielen Beteiligten. Dabei gilt es, die Wünsche und Forderungen der Schulen mit den Möglichkeiten in Einklang zu bringen, was ein hohes Maß an Kommunikation erfordert. Durch Personalreduzierung in diesem Bereich wird der gesamte Ablauf von Maßnahmen verzögert umgesetzt. Folge: Maßnahmen können ggf. nicht immer fristgerecht abgeschlossen werden. Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A10 Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 -22.500 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 22.500 27.000 27.000 27.000 27.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Eine 0,5 Stelle ist bereits seit dem 26.02.2013 nicht mehr besetzt (entsprechende Aufwandssenkung 2013). Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 117 Bezeichnung Beförderung mit dem Schulbus bei weiterer Bereitstellung der pflichtigen Schülerfahrkosten ab dem Schuljahr 2013/2014. Beschluss: Der Einsparbetrag soll erzielt werden, jedoch nicht durch eine Einstellung des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege gefunden werden, die Eltern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren. Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Derzeit werden an verschiedenen Grundschulen (sowie der Uppenbergschule und den Schulen im Schulzentrum Hiltrup) die Schüler/-innen, die in den Randbereichen der Stadt wohnen, bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Schulbus zur Schule transportiert. Verpflichet ist die Stadt Münster nach Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten / "goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Bürgerwirkung: Die Fortführung des Schulbustransportes wurde im Januar 2012 vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung für weiterhin sinnvoll erachtet (siehe Vorlage V/0920/2011). Personalwirkung (Stellen): Flächenwirkung: keine 5 Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 -324.980 -324.980 -324.980 Saldo 0 0 324.980 324.980 324.980 324.980 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Aufgrund des Konsolidierungsbeschlusses stehen für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs („Schulbustransport“) ab 2015 keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Schulen wurden befragt, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Anzahl der Schülerspezialverkehre vorstellbar wäre. Aufgrund der Rückmeldungen ist in diesem Bereich mit keinen nennenswerten Einsparungen zu rechnen. Gespräche mit Elternvertertretungen und den betroffenen Schulen sind für das 2. Quartal 2013 geplant, damit Regelungen möglichst so frühzeitig geklärt werden sollen, damit sie vor Beginn des Anmeldeverfahrens 2014 bekannt sind. Die Verwaltung plant eine entsprechende Ratsvorlage für den Sommer 2013. Abschlussbericht? Nein Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 118 Bezeichnung Umwandelung des hauptamtlichen Lotsendienstes in einen nebenamtlichen Lotesendienst für die Richard-von-Weizsäcker-Schule (Primarstufe) ab 2013 Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Aufgrund eines Unfalls wurde am Überweg auf der Mecklenburger Str. im Bereich der Bushaltestelle „Bon-hoeffer Str“ ab Oktober 2008 ein Lotsendienst eingerichtet, um die Kinder der Richard-von- Weizsäcker Schule bei der Überquerung der Straße zu unterstützen. Dieser Lotsendienst wird ab 1.1.2013 eingestellt mit dem Ziel ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen. Bürgerwirkung: Die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule (Primarstufe) überqueren bei der Nutzung des ÖPNV die Mecklenbecker Straße selbständig. Durch das Amt 23 sind großformatige Fahrbahnmarkierungen vorge-nommen worden, als Reaktion auf die zum Teil eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit der Kinder. Unter-stützungskräfte für das Überqueren der Fahrbahn werden als notwendig angesehen, da die Konzentrations-fähigkeit der Kinder nicht immer gewährleistet ist. Ob sich Ehrenamtliche in ausreichender Zahl und mit der nötigen Verlässlichkeit finden lassen, bleibt zu prüfen. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine 6 Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -24.850 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 Saldo 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 24.850 30.000 30.000 30.000 30.000 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluß Sachstandsbericht Nach intensiven Gesprächen mit der Schule und den Stadtwerken konnte erreicht werden, dass die Schüler/innen nach den Osterferien 2013 eine andere Bushaltestelle nutzen können. Hierdurch kann der Lotsendienst gänzlich entfallen, so dass die Umsetzung des Konsolidierungsvorschlags abgeschlossen ist. Für den Übergangszeitraum bis April 2014 wurde der Lotsendienst noch finanziert (Ca. 5.180,- €) Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 119 Bezeichnung Streichung einer 0,25 Verwaltungsfachkraft Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Streichung 0,5 Verwaltungsfachkraft für allgemeine Büroangelegenheiten (Beschaffung, Abrechnung, Vertretung des Sekretariats). Die Aufgaben müssen verlagert werden, in Folge müssen die Schulpsycholog/-innen mehr Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben aufwenden. Bürgerwirkung: Verzögerungen im Verwaltungsbereich (z. B. Bearbeitung von Rechnungen, Benachrichtigung von Eltern oder schulischen Fachkräften, Bearbeitung von Anfragen). Die Besetzung des Sekretariats kann in Urlaubszeiten nicht gesichert werden. Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle ist nicht kontinuierlich gewährleistet. Dies kann Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und damit Reaktionszeit der Schulpsychologie z.B. bei Krisensituationen an Schulen haben, bei denen ein sofortiges Tätigwerden oftmals Zuspitzungen verhindert. Durch die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben an die Schulpsycholog/-innen können weniger Einzelfälle schulpsychologisch betreut werden, um negative Schulverläufe zu vermeiden und geringere Bildungschancen durch geeignete eigene oder vermittelte Maßnahmen auszugleichen. Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle Verwaltungsfachkraft (E06) Flächenwirkung: 0,5 Büro mit ca. 12 qm Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -11.210 -11.210 -11.210 -11.210 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 11.210 11.210 11.210 11.210 11.210 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Maßnahme wird noch planmäßig umgesetzt Abschlussbericht? nein 7 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 121 Bezeichnung BAFF-Projekt keine Neubewilligung Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Die Maßnahme BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frauen in Teilzeit) wird ab 2013 nicht mehr aus kommunlaen Mitteln kofinanziert, um die sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen. Der Träger kann die Maßnahme incl. der sozialpädagogischen Betreuung zertifizieren lassen und das Jobcenter kann die Kosten in voller Höhe erstatten. Bürgerwirkung: keine, wenn die Maßnahme aus Bundesmitteln (Jobcenter) weiter gefördert wird Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen -35.640 -35.640 -35.640 -35.640 -35.640 Saldo 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 Umsetzungsstand Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluß Sachstandsbericht Das Projekt BAFF - Betriebliche Ausbildung für Frauen in Teilzeit wurde im Jahr 2013 nicht mehr bewilligt, sod ass die Einsparung bei der Projektförderung vorgenommen wurde. Abschlussbericht? ja Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 122 Bezeichnung Reduzierung 0,5 Stelle Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 03 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Reduzierung um 0,5 Stelle Bürgerwirkung: Das Land beabsichtigt, ein neues Übergangssystem Schule-Beruf einzuführen. In diesem Zusammenhang fördert das Land zusätzliches Personal für diesen Aufgabenbereich. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Wegfall der Stelle auszugleichen. Personalwirkung: 0,5 Stelle E13 Flächenwirkung: 1 Büro ca. 12 qm Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 0 0 0 0 0 Personalaufwendungen 0 -37.890 -37.890 -37.890 -37.890 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 0 37.890 37.890 37.890 37.890 37.890 0 0 0 0 0 Umsetzungsstand Maßnahme noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Maßnahme wird noch planmäßig umgesetzt Abschlussbericht? nein 8 Rubrik Einzelmaßnahmen Nr. 126 Bezeichnung Entgelterhöhung Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe 04 02 Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichzeitig differenzierter Berechnung nach Adressaten und Veranstaltung. Eine Erhöhung ist erst mit dem neuen Semester 2013/2014 (Beginn: 01.09.2013) möglich. Bürgerwirkung: ggf. Teilnehmerrückgang Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Beschluss Umsetzung: Abweichungen und Saldo nach Umsetzungsstand Ergebnis- verbesserung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 2013 2014 2015 2016 2017 € € € € € € € € € € € Erträge 35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 Personalaufwendungen 0 0 0 0 0 Sachaufwendungen 0 0 0 0 0 Saldo 35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 Umsetzungsstand Maßnahme teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Die Entgeltordnung (Ortsrecht) ist vom Rat zu beschliessen. Beratungsplan: 18.06.2013 ASW 10.07.2013 Hauptausschuss 10.07.2013 Rat Abschlussbericht? nein 9 Rubrik Prüfaufträge Nr. 6 Bezeichnung Prüfauftrag: Einstellung der Taxi-Beförderung bei weiterer Bereitstellung der pflichtigen Schülerfahrtkosten Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Derzeit werden die Förderschüler/innen in der 1. und 2. Klasse bei Vorliegen der Voraussetzungen per Taxi zur Schule transportiert. Verpflichet ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten/"goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Die Verwaltung wird eine Rückführung auf den gesetzlichen Standard prüfen. Bürgerwirkung: Die Förderschulkinder der 1. und 2. Klasse müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung. Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,3 Stellenanteile E 10. Flächenwirkung: keine Umsetzungsstand Prüfauftrag noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Die Förderschulen und das Gesundheitsamt sind um eine Einschätzung zu einer etwaigen Einstellung des Taxitransportes für die Erst- und Zweitklässler mit Förderbedarf gebeten worden. Hierzu bestehen von allen Beteiligten erhebliche Bedenken, ob die Kinder in der Lage sind, den ÖPNV mit ausreichender Sicherheit zu bewältigen. Weitere Überlegungen und Prüfungen sind noch erforderlich. Abschlussbericht? nein Rubrik Prüfaufträge Nr. 8 Bezeichnung Prüfauftrag: Einführung von Parkgebühren auf städtischen Stellplatzflächen Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: Auf städtischen Stellplatzflächen, z.B. an den städtischen Schulen, stehen in unterschiedlicher Anzahl Stellplätze zur Verfügung. Teilweise können diese städtischen Stellplätze bislang unentgeltlich genutzt werden. Die Stadt Köln führt derzeit probeweise in einem Stadtbezirk einen Modellversuch zur Parkraumbewirtschaftung an Schulen durch. Damit soll festgestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen und mit welchem technischen und/oder baulichen Aufwand dies (wirtschaftlich) umsetzbar ist. Bürgerwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis könnten Stellplätze zukünftig nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis. Umsetzungsstand Prüfauftrag teilweise umgesetzt Sachstandsbericht Abschlussbericht? nein 10 Rubrik Prüfaufträge Nr. 12 Bezeichnung Prüfauftrag: Zusammenlegung von Schulen Dezernat IV Amt Amt für Schule und Weiterbildung Produktgruppe Gremium Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beschreibung Beschreibung: An mehreren Standorten liegen Grundschulen entweder direkt nebeneinander oder in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Auslastung der einzelnen Schulen und Räume ist aktuell hoch. Auch wenn komplette Schulgebäude durch die organisatorische Zusammenlegung von Grundschulen nicht aufgegeben werden können, wird die Schulverwaltung prüfen, ob und welche Synergien durch die Zusammenlegung entstehen. Dabei gilt jedoch weiterhin das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" als Maßstab. Umsetzungsstand Prüfauftrag noch nicht umgesetzt Sachstandsbericht Abschlussbericht? nein 11
Berichtsvorlage
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V/0410/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 1. Projektbericht zur Umsetzung (Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung) Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Anlass des Berichtes Am 12. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Münster zusammen mit dem Haushaltsbeschluss ein umfassendes Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik beschlos- sen. Das Handlungsprogramm umfasst Maßnahmen und Aufträge mit einer den städtischen Haushalt entlastenden Wirkung von 11,8 Mio. Euro im Jahr 2013 aufsteigend auf 20,7 Mio. Euro im Jahr 2017. In seiner Sitzung am 8. Januar 2013 hat der Verwaltungsvorstand für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Handlungsprogramms regelmäßige Berichtspflichten definiert und die verwal- tungsseitige Bearbeitung festgelegt. Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes wird der aktuelle Sach- und Verfahrensstand halbjährlich sowohl dem Verwaltungsvorstand als auch den politischen Gremien berichtet. Den politischen Gremien sollen die Projektberichte immer im Juni und im November vorgelegt werden. Berichtet wird solange, bis alle Maßnahmen und Aufträge einen abschließenden Sach- und Verfahrensstand erreicht haben. Berichterstattung in den politischen Gremien Der gesamte Projektbericht wird dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Rat mit der Vorlage V/0386/2013 zur Kenntnis gegeben. Die relevanten Auszüge des Projektberichts werden über separate Vorlagen in den Gremien be- handelt, die die Zuständigkeit für die jeweilige Produktgruppe des städtischen Haushalts im Rahmen der Etatberatungen haben. Der mit dieser Vorlage erstellte Auszug aus dem Projektbe- richt fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Vorlagen-Nr.: V/0410/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0410/2013 Aufbau des Projektberichts Die Maßnahmen und Aufträge des Handlungsprogramms sind (mit der vom Rat beschlosse- nen Vorlage V/0702/2012/1. Erg.) in folgende Rubriken eingeteilt worden: - Sofortmaßnahmen - Einzelmaßnahmen - Prüfaufträge - Weitere Maßnahmen. Um den jeweiligen Umsetzungsstand einer Maßnahme bzw. eines Auftrags zu verdeutlichen, sind mehrere Kategorien gebildet worden. Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich um die folgenden fünf Kategorien: Kategorie 1 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Beschluss Kategorie 2 = Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluss Kategorie 3 = Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 4 = Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 5 = Maßnahme nicht umsetzbar. Stellt sich die finanzielle Wirkung einer Maßnahme anders als vom Rat beschlossen dar, sind die Abweichungen in der rechten Hälfte der Tabelle bei jeder Einzelmaßnahme ablesbar. Bei den Prüfaufträgen, Sofortmaßnahmen und weiteren Maßnahmen sind die oben dargestellten Kategorien 1 und 2 zusammengefasst, da hierzu keine finanziellen Haushaltswirkungen be- schlossen wurden: Kategorie 1 = Prüfauftrag / Maßnahme umgesetzt Kategorie 2 = Prüfauftrag / Maßnahme teilweise umgesetzt Kategorie 3 = Prüfauftrag / Maßnahme noch nicht umgesetzt Kategorie 4 = Prüfauftrag / Maßnahme nicht umsetzbar. Außerdem wird im Projektbericht für jede Maßnahme und jeden Auftrag dargestellt, ob es sich um einen Zwischenbericht oder bereits den Abschlussbericht für diese Maßnahme bzw. den Auftrag handelt. Der Aufbau des Berichts ist exemplarisch nachfolgend dargestellt. Die oben aufgeführten, schwarz unterlegten Ziffern sind zur besseren Orientierung hier ebenfalls eingefügt: 3 V/0410/2013 1. Projektbericht zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Mit dem 1. Projektbericht stellt sich der Umsetzungsstand für die Maßnahmen / Aufträge in der Zuständigkeit des Ausschuss für Schule und Weiterbildung wie folgt dar: Einzelmaßnahmen 2 Maßnahmen = Kategorie 1 (Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung wie politischer Be- schluss) 1 Maßnahme = Kategorie 2 (Maßnahme umgesetzt, finanzielle Wirkung niedriger als politischer Beschluss) 4 Maßnahmen = Kategorie 3 (Maßnahme teilweise umgesetzt) 6 Maßnahmen = Kategorie 4 (Maßnahme noch nicht umgesetzt) Prüfaufträge 1 Prüfauftrag = Kategorie 2 (Prüfauftrag teilweise umgesetzt) 2 Prüfaufträge = Kategorie 3 (Prüfauftrag noch nicht umgesetzt) Von den insgesamt 16 Maßnahmen und Aufträgen sind damit rund ein halbes Jahr nach dem politischen Beschluss 3 Maßnahmen umgesetzt. Bei diesen 3 Maßnahmen hat das Amt für Schu- le und Weiterbildung bereits einen Abschlussbericht vorgelegt, das heißt, zu diesen Maßnahmen muss zukünftig nicht neu berichtet werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus dem 1. Projektbericht zur Umsetzung des Handlungsprogramms
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mecklenburger Straße
- Mecklenbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0410/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37