2056/2023
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. § 25 Abs.1 Nr. 2 KomHVO in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung 2023/2024
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 14.08.2023 2056/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. § 25 Abs.1 Nr. 2 KomHVO in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenerhöhung in Höhe von 298.586,00 € bei der laufen- den Baumaßnahme Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln, entspre- chend der nachfolgenden Aufstellung zur Kenntnis. Zudem beschließt der Rat eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe 298.586,00 € für den Neubau Pavillon Alte Schule Widdersdorf im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 -Auszah- lungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5100-0604-0-4101, Neubau Alte Schule Wid- dersdorf, für das Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 -Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 -Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002- Spielplätze. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme nach derzeitigem Stand von 1.224.953,00 € auf 1.523.539,00 €. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 05.05.2020 (Vorlage Nr. 2917/2019) die Verwaltung mit der baulichen Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ auf dem Außenge- lände des Jugendzentrums „ Alte Schule Widdersdorf“ beauftragt. Anlass für die Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ war der bauliche Zustand des alten Baubestandes. Der alte Bewegungsraum war baufällig und wurde zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die Räumlichkeiten über keine Wärme- und Schallisolation. Weiterhin wurde seinerzeit eine 2 Schadstoffbelastung in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung wurde aus wirtschaftli- chen Gründen ausgeschlossen. Wesentlicher Bestandteil des Baubeschlusses vom 05.05.2020 (Vorlagen-Nr. 2917/2019) war die vom städtischen Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung, die von Gesamt- kosten zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 955.642 € ausging. In einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 1363/2022) wurde der Rat der Stadt Köln über eine erste Kostensteigerung in Höhe von 269.311 € von 955.642 € auf 1.224.953 € informiert. In der baulichen Ausführung hat sich aufgrund unerwarteter Kostensteigerungen ein weiterer Mehrbedarf ergeben. Die wesentlichen Faktoren der Kostensteigerung von 1.224.953,00 € auf 1.523.539,00 € (Kos- tenvoranschlag nach DIN 276 vom 25.04.2023) sind: KG 200 Herrichten und Erschließen + ca. 11.290 € brutto Durch die Fortschreibung der Freianlagen wurden neue Abbruchpositionen aufgenommen. Die Altlastsanierung fiel umfangreicher aus, als zunächst angenommen. KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion + ca. 135.880 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei den Baumaterialien zu ver- zeichnen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Pro- jektes aus. Zudem wurden die Kosten der Prallwand und Brandschutztüren im Mehrzwecksaal vom Archi- tekten nicht vollumfänglich, unter Berücksichtigung der massiven Baukostenentwicklung, kal- kuliert. Bei diesen zwei Positionen kommt es zu einer Kostensteigerung von ca. 43.316 € brutto. KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen + ca. 83.654 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei Baumaterialien zu verzeich- nen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Projektes aus. KG 500 Außenanlagen + ca. 53.350 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei Baumaterialien zu verzeich- nen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Projektes aus. Die Ausschreibung zu den Garten- und Landschaftsbauarbeiten ist das letzte noch offene Vergabeverfahren. KG 700 Baunebenkosten + ca. 14.412 € brutto Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bau- zeitenverzögerung erhöht sich auch der Aufwand der Objektüberwachung. Die z.T. geschei- terten öffentlichen Vergaben (Submissionen ohne Angebote) führen zudem zu einem erhöh- ten Aufwand in der Leistungsphase 6 und 7. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme von 1.224.953 € auf vo- raussichtlich 1.523.539 €. 3 Finanzwirtschaftliche Darstellung: Für die Maßnahme wurde am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen des Förder- aufrufes Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“ gestellt. Die seinerzeit im Städtebauförderantrag aufgeführten zuwendungsfähigen Gesamtkosten beliefen sich auf 794.915,09 €. Dem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2018 entsprochen. Die Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von ca. 90 % (714.600,00 €) bewilligt. Bei Abschluss der Maßnahme wird der Förderbetrag unabhängig der Kostenerhöhungen bei 714.600 € verbleiben. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Zur Bereitstellung der im Haushaltsjahr 2023 benötigten Finanzmittel erfolgte im Rahmen der Anmeldung zum Haushaltsplan 2023/2024 in 2023 eine Veranschlagung in Höhe von insge- samt 294.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt- gruppe 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnah- men auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4101- Neubau Alte Schule Widdersdorf. Zusätzlich wurden nicht verausgabte Mittel in Höhe von 595.093 € aus dem Haushaltsjahr 2022 per Er- mächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Somit stehen im Haushalts- jahr 2023 aktuell Finanzmittel in Höhe von 889.093 € zur Verfügung. Verausgabt wurden von 2019 bis heute 782.350,75 €. Ein Betrag in Höhe von 741.188,25 € ist noch bis zur Beendi- gung der Maßnahme zu finanzieren. Um die zwingend notwendige Maßnahme in 2023 zum Abschluss zu bringen, ist eine über- planmäßige Auszahlung in Höhe von 298.586 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-4101- Neubau Alte Schule Widdersdorf erforderlich. Die Deckung kann durch entsprechende Wenigerauszahlun- gen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4101 finanziert werden. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 38.088,48 € (Veränderung um + 7.464,65 € ) p. a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14- Bilanzielle Abschreibungen eingeplant. Die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. Umlagen eingeplant. Das Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. gez. Reker
Anlage 1_Neufassung_2056-2023
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Anlage 1 Neufassung Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 2056/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. § 25 Abs.1 Nr. 2 KomHVO in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung 2023/2024. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenerhöhung in Höhe von 298.586,00 € bei der laufen- den Baumaßnahme Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln, entspre- chend der nachfolgenden Aufstellung zur Kenntnis. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme nach derzeitigem Stand von 1.224.953,00 € auf 1.523.539,00 €. Die zusätzlich benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen von 298.586,00 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 – Spielplätze zur Verfügung. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 05.05.2020 (Vorlage Nr. 2917/2019) die Verwaltung mit der baulichen Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ auf dem Außenge- lände des Jugendzentrums „ Alte Schule Widdersdorf“ beauftragt. Anlass für die Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ war der bauliche Zustand des alten Baubestandes. Der alte Bewegungsraum war baufällig und wurde zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die Räumlichkeiten über keine Wärme- und Schallisolation. Weiterhin wurde seinerzeit eine Schadstoffbelastung in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung wurde aus wirtschaftli- chen Gründen ausgeschlossen. Wesentlicher Bestandteil des Baubeschlusses vom 05.05.2020 (Vorlagen-Nr. 2917/2019) war die vom städtischen Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung, die von Gesamt- kosten zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 955.642 € ausging. 2 In einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 1363/2022) wurde der Rat der Stadt Köln über eine erste Kostensteigerung in Höhe von 269.311 € von 955.642 € auf 1.224.953 € informiert. In der baulichen Ausführung hat sich aufgrund unerwarteter Kostensteigerungen ein weiterer Mehrbedarf ergeben. Die wesentlichen Faktoren für diese Kostensteigerung sind: KG 200 Herrichten und Erschließen + ca. 11.290 € brutto Durch die Fortschreibung der Freianlagen wurden neue Abbruchpositionen aufgenommen. Die Altlastsanierung fiel umfangreicher aus, als zunächst angenommen. KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion + ca. 135.880 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei den Baumaterialien zu ver- zeichnen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Pro- jektes aus. Zudem wurden die Kosten der Prallwand und Brandschutztüren im Mehrzwecksaal vom Archi- tekten nicht vollumfänglich, unter Berücksichtigung der massiven Baukostenentwicklung, kal- kuliert. Bei diesen zwei Positionen kommt es zu einer Kostensteigerung von ca. 43.316 € brutto. KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen + ca. 83.654 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei Baumaterialien zu verzeich- nen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Projektes aus. KG 500 Außenanlagen + ca. 53.350 € brutto Massive Kostenerhöhungen sind durch Kostensteigerungen bei Baumaterialien zu verzeich- nen. Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bauzeitverzögerung wirken sich die allgemeinen Baupreissteigerungen auf die Kosten des Projektes aus. Die Ausschreibung zu den Garten- und Landschaftsbauarbeiten ist das letzte noch offene Vergabeverfahren. KG 700 Baunebenkosten + ca. 14.412 € brutto Durch die Neuausschreibung der Zimmermannsarbeiten und der damit verbundenen Bau- zeitenverzögerung erhöht sich auch der Aufwand der Objektüberwachung. Die z.T. geschei- terten öffentlichen Vergaben (Submissionen ohne Angebote) führen zudem zu einem erhöh- ten Aufwand in der Leistungsphase 6 und 7. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme von 1.224.953 € auf vo- raussichtlich 1.523.539 €. Finanzwirtschaftliche Darstellung: Für die Maßnahme wurde am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen des Förder- aufrufes Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“ gestellt. Die seinerzeit im Städtebauförderantrag aufgeführten zuwendungsfähigen Gesamtkosten beliefen sich auf 794.915,09 €. Dem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2018 entsprochen. Die Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von ca. 90 % (714.600,00 €) bewilligt. Bei Abschluss der Maßnahme wird der Förderbetrag unabhängig der Kostenerhöhungen bei 714.600 € verbleiben. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. 3 Zur Bereitstellung der im Haushaltsjahr 2023 benötigten Finanzmittel erfolgte im Rahmen der Anmeldung zum Haushaltsplan 2023/2024 in 2023 eine Veranschlagung in Höhe von insge- samt 294.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt- gruppe 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnah- men auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4101- Neubau Alte Schule Widdersdorf. Zusätzlich wurden nicht verausgabte Mittel in Höhe von 595.093 € aus dem Haushaltsjahr 2022 per Er- mächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Somit stehen im Haushalts- jahr 2023 aktuell Finanzmittel in Höhe von 889.093 € zur Verfügung. Verausgabt wurden von 2019 bis heute 782.350,75 €. Ein Betrag in Höhe von 741.188,25 € ist noch bis zur Beendi- gung der Maßnahme zu finanzieren. Die zusätzlich benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen von 298.586,00 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 – Spielplätze zur Verfügung. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 38.088,48 € (Veränderung um + 7.464,65 €) p. a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14- Bilanzielle Abschreibungen eingeplant. Die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2023 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. Umlagen eingeplant. Das Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vorsehen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- An den Kastanien 7
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Details
- Aktenzeichen
- 2056/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 23.06.2023 09:48