1291/2025
Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln: Beweidung mit Heckrindern im Naturschutzgebiet "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache"
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1291/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln: Beweidung mit Heckrindern im Naturschutzgebiet "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln plant ab etwa Mai diesen Jahres eine Bewei- dung auf der Grünlandbrache im Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“. Grundlage für das Beweidungsprojekt ist der Pflege- und Entwicklungsplan zu dem Natur- schutzgebiet, der am 13.06.2024 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen wurde (vgl. Vorlage 0503/2024). Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln e.V. und einem erfahrenen Beweider umgesetzt. Die NABU Naturschutzstation führt auf der Fläche seit vielen Jahren Erhebungen der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten durch und wird auch die Auswirkungen der Beweidung beobachten. Um die Verbuschung der Fläche zu verhindern und die Fläche zu einer artenreichen Glattha- ferwiese zu entwickeln, sollen zukünftig Heckrinder die Pflegearbeiten vor Ort übernehmen. Gestartet wird mit einer Herde von drei bis fünf Tieren, bei Bedarf wird die Anzahl der Tiere angepasst. Bei dieser Anzahl an Tieren auf einer derart großen Fläche wird von einer extensi- ven Beweidung gesprochen. Die Tiere sollen ganzjährig auf der Fläche stehen. In der Regel müssen sie kein zusätzliches Futter erhalten. Nur in den Wintermonaten kann je nach Wetter eine Zufütterung erforderlich sein. Die Versorgung mit Wasser ist ganzjährig gesichert. Auch für Schatten in den heißen Monaten wird gesorgt. Für den Zaunbau war es erforderlich einen Teil des randlichen Brombeeraufwuchs zu entfer- nen. Diese Freischnittmaßnahmen erfolgten bereits im Februar, also vor Beginn der gesetzli- chen Vogelbrutzeit. Der Zaun wurde bereits kurz nach Ostern errichtet. Die zu beweidende Fläche soll im Jahresverlauf noch vergrößert werden. Dazu sind aber noch Abstimmungen zum Schutz der dort wahrscheinlich vorkommenden Haselmaus erforderlich. Da die Fläche im Naturschutzgebiet liegt, gilt gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln ein Be- tretungsverbot abseits besonders gekennzeichneter oder befestigter Wege. Dennoch wird die Fläche regelmäßig für den Auslauf von (oft nicht angeleinten) Hunden genutzt. Um Konflikte zwischen Menschen, Hunden und Heckrindern zu vermeiden, darf die Fläche auch zukünftig nicht betreten werden. Entlang des Zaunes verläuft im Süden und Osten aber ein neu ange- legter Rasenweg, sodass das Gebiet über mehrere Wege weiterhin für einen Spaziergang mit 2 Blick auf die Heckrinder genutzt werden kann. Dieser neue Weg wird entsprechend gekenn- zeichnet werden und erweitert das bestehende Wegenetz. Die Mahd des Weges wird von der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln übernommen. Die Bevölkerung wurde über eine Pressemitteilung bereits vor dem Bau des Zaunes infor- miert. Zusätzlich wurde die bereits bestehende Internetseite zu dem Naturschutzgebiet um ei- nen Abschnitt zum Thema Beweidung ergänzt. Link zur Pressemitteilung: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/neues-beweidungsprojekt Link zur Internetseite: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/naturschutz-landschafts- schutz/naturschutzgebiet-baadenberger-senke-stoeckheimer-hof Anlage 1: Übersichtsplan mit Verlauf von Zaun und Rasenweg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1291/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 28.04.2025 09:20