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1291/2025

Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln: Beweidung mit Heckrindern im Naturschutzgebiet "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache"

Mitteilung BV 05.06.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.07.2025, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Anlage 1 Übersichtsplan

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Mitteilung BV

3620 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1291/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 
 
Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln: Beweidung mit Heckrindern 
im Naturschutzgebiet "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" 
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln plant ab etwa Mai diesen Jahres eine Bewei-
dung auf der Grünlandbrache im Naturschutzgebiet N22 „Baadenberger Senke, Stöckheimer 
See und Große Laache“.  
 
Grundlage für das Beweidungsprojekt ist der Pflege- und Entwicklungsplan zu dem Natur-
schutzgebiet, der am 13.06.2024 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossen 
wurde (vgl. Vorlage 0503/2024). 
 
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln e.V. 
und einem erfahrenen Beweider umgesetzt. Die NABU Naturschutzstation führt auf der Fläche 
seit vielen Jahren Erhebungen der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten durch und 
wird auch die Auswirkungen der Beweidung beobachten.  
  
Um die Verbuschung der Fläche zu verhindern und die Fläche zu einer artenreichen Glattha-
ferwiese zu entwickeln, sollen zukünftig Heckrinder die Pflegearbeiten vor Ort übernehmen. 
Gestartet wird mit einer Herde von drei bis fünf Tieren, bei Bedarf wird die Anzahl der Tiere 
angepasst. Bei dieser Anzahl an Tieren auf einer derart großen Fläche wird von einer extensi-
ven Beweidung gesprochen. Die Tiere sollen ganzjährig auf der Fläche stehen. In der Regel 
müssen sie kein zusätzliches Futter erhalten. Nur in den Wintermonaten kann je nach Wetter 
eine Zufütterung erforderlich sein. Die Versorgung mit Wasser ist ganzjährig gesichert. Auch 
für Schatten in den heißen Monaten wird gesorgt.  
 
Für den Zaunbau war es erforderlich einen Teil des randlichen Brombeeraufwuchs zu entfer-
nen. Diese Freischnittmaßnahmen erfolgten bereits im Februar, also vor Beginn der gesetzli-
chen Vogelbrutzeit. Der Zaun wurde bereits kurz nach Ostern errichtet. Die zu beweidende 
Fläche soll im Jahresverlauf noch vergrößert werden. Dazu sind aber noch Abstimmungen 
zum Schutz der dort wahrscheinlich vorkommenden Haselmaus erforderlich.  
 
Da die Fläche im Naturschutzgebiet liegt, gilt gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln ein Be-
tretungsverbot abseits besonders gekennzeichneter oder befestigter Wege. Dennoch wird die 
Fläche regelmäßig für den Auslauf von (oft nicht angeleinten) Hunden genutzt. Um Konflikte 
zwischen Menschen, Hunden und Heckrindern zu vermeiden, darf die Fläche auch zukünftig 
nicht betreten werden. Entlang des Zaunes verläuft im Süden und Osten aber ein neu ange-
legter Rasenweg, sodass das Gebiet über mehrere Wege weiterhin für einen Spaziergang mit

2 
 
Blick auf die Heckrinder genutzt werden kann. Dieser neue Weg wird entsprechend gekenn-
zeichnet werden und erweitert das bestehende Wegenetz. Die Mahd des Weges wird von der 
NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln übernommen.  
 
Die Bevölkerung wurde über eine Pressemitteilung bereits vor dem Bau des Zaunes infor-
miert. Zusätzlich wurde die bereits bestehende Internetseite zu dem Naturschutzgebiet um ei-
nen Abschnitt zum Thema Beweidung ergänzt.  
 
 
Link zur Pressemitteilung: 
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/neues-beweidungsprojekt 
 
Link zur Internetseite:  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/naturschutz-landschafts-
schutz/naturschutzgebiet-baadenberger-senke-stoeckheimer-hof 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Übersichtsplan mit Verlauf von Zaun und Rasenweg

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.07.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1291/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.06.2025
Erstellt
28.04.2025 09:20