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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.11.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 4153/2019 vom 27.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 4153/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.11.2019 hier: Anfrage zur Vorlage 3247/2019 - AN/1638/2019 Die Verwaltung wird mit Blick auf den Abgrenzungskatalog der Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen um detaillierte Auskunft zu folgender Frage gebeten: Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss über einen eventuell einzurichtenden Ki- osk, der nicht auf dem Rheinboulevard, sondern nördlich der Hohenzollernbrücke aufgestellt werden soll, rechtlich in die Zuständigkeit des Rates und nicht in die der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz fällt? Die Beantwortung möge hinreichend aussagekräftig erfolgen, so dass sie der Bezirksvertretung In- nenstadt/Deutz als eine Entscheidungshilfe dienen kann, ob in dieser Angelegenheit der Hauptaus- schuss zur rechtlichen Klärung angerufen werden muss. Antwort der Verwaltung: Für den Rheinboulevard wurde im Jahr 2007 eine Gesamtplanung erarbeitet, die den Bereich von der Drehbrücke bis zum Rheinpark umfasst. Die Freitreppe Rheinboulevard ist der erste Realisierungs- abschnitt dieses Gesamtprojektes. Mit der Aufnahme der Planung für den Teilbereich von der Hohenzollernbrücke bis Eingang Rhein- park/Tanzbrunnen wird der zweite Teilabschnitt begonnen. Dazu wurden mit Beschluss des Finanz- ausschusses vom 08.07.2019 die notwendigen Mittel freigegeben (Vorlage 1010/2019). Mit dieser Planung wird auch der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke Teil des Gesamtprojekts Rheinboulevard von gesamtstädtischer Bedeutung. Die einzelnen Abschnitte des Abgrenzungskata- logs sind mit „in der Regel z. B.“ überschrieben. Vorgesehen ist, dass in der Anwendung Erfahrungen gesammelt und der Katalog bei Bedarf unter Einbindung der Kommission weiter entwickelt werden soll (vgl. Vorlage 2064/2019).

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.11.2, Antrag / Anfrage.

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