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4153/2019

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.11.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 3.11.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 4153/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
am 28.11.2019 
hier: Anfrage zur Vorlage 3247/2019 - AN/1638/2019 
Die Verwaltung wird mit Blick auf den Abgrenzungskatalog der Zuständigkeiten des Rates und der 
Bezirksvertretungen um detaillierte Auskunft zu folgender Frage gebeten: 
 
Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss über einen eventuell einzurichtenden Ki-
osk, der nicht auf dem Rheinboulevard, sondern nördlich der Hohenzollernbrücke aufgestellt werden 
soll, rechtlich in die Zuständigkeit des Rates und nicht in die der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz 
fällt? 
 
Die Beantwortung möge hinreichend aussagekräftig erfolgen, so dass sie der Bezirksvertretung In-
nenstadt/Deutz als eine Entscheidungshilfe dienen kann, ob in dieser Angelegenheit der Hauptaus-
schuss zur rechtlichen Klärung angerufen werden muss. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für den Rheinboulevard wurde im Jahr 2007 eine Gesamtplanung erarbeitet, die den Bereich von der 
Drehbrücke bis zum Rheinpark umfasst. Die Freitreppe Rheinboulevard ist der erste Realisierungs-
abschnitt dieses Gesamtprojektes.  
 
Mit der Aufnahme der Planung für den Teilbereich von der Hohenzollernbrücke bis Eingang Rhein-
park/Tanzbrunnen wird der zweite Teilabschnitt begonnen. Dazu wurden mit Beschluss des Finanz-
ausschusses vom 08.07.2019 die notwendigen Mittel freigegeben (Vorlage 1010/2019).  
 
Mit dieser Planung wird auch der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke Teil des Gesamtprojekts 
Rheinboulevard von gesamtstädtischer Bedeutung. Die einzelnen Abschnitte des Abgrenzungskata-
logs sind mit „in der Regel z. B.“ überschrieben. Vorgesehen ist, dass in der Anwendung Erfahrungen 
gesammelt und der Katalog bei Bedarf unter Einbindung der Kommission weiter entwickelt werden 
soll (vgl. Vorlage 2064/2019).

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
4153/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.11.2019
Erstellt
27.11.2019 16:14