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Mitteilung über eine Erhöhung der investiven Gesamtauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 1531/2021 vom 18.05.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 18.05.2021 1531/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 Mitteilung über eine Erhöhung der investiven Gesamtauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021; hier: Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den Bedarf zur Beschaffung von Fahr- zeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von 589.276,42 € anerkannt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 die Freigabe einer Verpflichtungsermäch- tigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von insgesamt 550.000 € beschlossen (s. Vorla- gennummer 1869/2020). Im genannten Beschluss wurde der Bedarf für die Ersatzbeschaffung von 3 Beschilderungsfahrzeu- gen (8,5 t) und einem LKW Kipper (12 t) für den Bereich der Straßenunterhaltung anerkannt. Gemäß den Empfehlungen der Fachwerkstatt der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) wurden sei- nerzeit für die Beschilderungsfahrzeuge Anschaffungskosten in Höhe von je 108.000 € netto (128.520 € brutto) und für den LKW Kipper zur Straßenunterhaltung von 155.000 € netto (184.500 € brutto) prognostiziert. Zuzüglich Beschaffungskosten der AWB in Höhe von 19.266,42 € ergab sich der Gesamtbetrag von 589.276,42 €. Im Rahmen vergleichbarer nationaler Ausschreibungen sowie Recherchen hinsichtlich der aktuellen Marktlage wurde seitens der AWB Köln festgestellt, dass sich die Anschaffungspreise für Fahrzeuge dieser Art und Ausstattung abweichend zu den bisherigen Schätzungen deutlich erhöht haben. Die Angebotssumme für die drei Beschilderungsfahrzeuge beläuft sich nun auf je 124.300 € netto, für das Straßenunterhaltungsfahrzeug beträgt sie 233.500 € netto. Zur Absicherung wird für die Jahre 2021 und 2022 jeweils eine Preissteigerung von jährlich rd. 3 %, bezogen auf die Nettosumme, ange- nommen. Zuzüglich der Beschaffungskosten für eine europaweite Ausschreibung von rd. 26.662 € muss nach Mitteilung der AWB nun mit Gesamtkosten in Höhe von 793.022 € brutto kalkuliert wer- den. 2 Es ergibt sich folgende Berechnung: 3 Beschilderungsfahrzeuge zu je 124.300 € netto : 372.900 € 1 Straßenunterhaltungsfahrzeug netto: 233.500 € zzgl. rd. 3 %ige Preissteigerung jeweils für 2021 u. 2022: 37.600 € Zwischensumme netto: 644.000 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer: 122.360 € Zwischensumme brutto: 766.360 € zuzüglich Beschaffungskosten AWB: 26.662 € Gesamt (investive Auszahlungen): 793.022 € Demnach ist insgesamt eine Erhöhung der investiven Auszahlungen gegenüber den beschlossenen investiven Auszahlungen (rd. 589.276 €) in Höhe von rd. 203.746 € zu verzeichnen. Derzeit ist mit einer Auslieferung der Fahrzeuge am Anfang des Jahres 2022 zu rechnen. Für die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge ist in 2021 die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächti- gung in Höhe von 793.022 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 erforderlich. Diese steht im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, lediglich in Höhe von 550.000 € zur Verfügung. Die Deckung der benötigten Differenz in Höhe von 243.022 € erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Die zur Ablö- sung der Verpflichtungsermächtigungen in 2022 benötigten Kassenmittel werden durch das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) entsprechend vorgesehen. Des Weiteren werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022 einschließlich Mittelfristpla- nung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2022 ff. ent- sprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen von nunmehr 79.302 € berücksichtigt. Abhän- gig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme fällt ggf. für 2022 nur eine anteilige Jahresabschreibung an. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 21.06.2021

    Finanzausschuss

    TOP 6.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 24.06.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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