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Gewährung von bezirkorientierten Mitteln an die Nippeser Bürgerwehr

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1381/2025 vom 24.11.2025

Stand: Am 04.12.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    Grüne SPD Linke Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.11.2025 AN/1381/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 Gewährung von bezirkorientierten Mitteln an die Nippeser Bürgerwehr - Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD und Linken - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Eröffnung des Straßenkarnevals auf dem Wil- helmplatz durch die Vergabe bezirksorientierter Mittel in Höhe von 9.750,00 EUR an KKG Nippeser-Bürgerwehr 1903 e.V. zu unterstützen. Begründung: Die Förderung ist aus folgenden Gründen unabweisbar: 1. Die 66. Nippeser Straßensitzung ist eine traditionelle und kostenfreie Veranstaltung, die von der Nippeser Bürgerwehr e.V. organisiert wird. Sie eröffnet den Straßenkarneval in Nippes und bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein abwechslungsreiches karnevalisti- sches Programm. Diese Veranstaltung ist von großer Bedeutung für die Kultur- und Brauchtumspflege in Nippes und trägt maßgeblich zur Stärkung des Gemeinschaftsge- fühls bei. Die Veranstaltung steht unter dem Motto "Mer dun et för Kölle" und spiegelt damit den Geist des Karnevals wider, der auch in Nippes gelebt wird. Ein friedlicher und familienfreundlicher Karneval ist der Nippeser Bürgerwehr ein besonderes Anliegen, was durch die langjährige Tradition und das Engagement der Organisatoren unterstrichen wird. - 2 - 2. Besonders hervorzuheben ist, dass die Veranstaltung kostenfrei ist und somit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist. Dies unterstreicht den inklusiven Charakter der Veranstaltung und ihre Bedeutung für die lokale Gemeinschaft. 3. Darüber hinaus hat die Nippeser Bürgerwehr mit erheblichen Kostensteigerungen, ins- besondere im Bereich Sicherheit, zu rechnen. Diese zusätzlichen Kosten machen die Förderung durch die Stadt Köln noch dringender, um sicherzustellen, dass die Veran- staltung auch 2026 stattfinden kann. 4. Die Veranstaltung auf dem Wilhelmplatz in Nippes, dem viertgrößten Stadtteil Kölns, sorgt dafür, dass das Karnevalsgeschehen sich nicht allzu sehr zentral an wenigen Punkten im Kölner Stadtgebiet konzentriert und die Menschen in ihrem Veedel feiern. Auch für die lokalen Wirtschaftsunternehmen und Gastronomen ist die festliche Eröff- nung des Straßenkarnevals ein wichtiger Tag im Jahresverlauf. 5. Diese finanzielle Unterstützung der Eröffnung des Straßenkarnevals ist nicht abweisbar, denn sie entspricht in idealtypischer Weise den der Bezirksvertretung von der Gemein- deordnung zugewiesenen Aufgaben (§37, Absatz 1d und 1e.), für die sie mit finanziellen Mitteln auszustatten sind. gez. Roth gez. Müller gez. Dr. Dommnich

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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