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AN/1381/2025

Gewährung von bezirkorientierten Mitteln an die Nippeser Bürgerwehr

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.1.7

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2962 Zeichen

Grüne 
SPD 
Linke 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.11.2025 
AN/1381/2025 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 
 
Gewährung von bezirkorientierten Mitteln an die Nippeser Bürgerwehr 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD und Linken - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Eröffnung des Straßenkarnevals auf dem Wil-
helmplatz durch die Vergabe bezirksorientierter Mittel in Höhe von 9.750,00 EUR an KKG 
Nippeser-Bürgerwehr 1903 e.V. zu unterstützen. 
 
Begründung:  
 
Die Förderung ist aus folgenden Gründen unabweisbar: 
 
1. Die 66. Nippeser Straßensitzung ist eine traditionelle und kostenfreie Veranstaltung, die 
von der Nippeser Bürgerwehr e.V. organisiert wird. Sie eröffnet den Straßenkarneval in 
Nippes und bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein abwechslungsreiches karnevalisti-
sches Programm. Diese Veranstaltung ist von großer Bedeutung für die Kultur- und 
Brauchtumspflege in Nippes und trägt maßgeblich zur Stärkung des Gemeinschaftsge-
fühls bei. Die Veranstaltung steht unter dem Motto "Mer dun et för Kölle" und spiegelt 
damit den Geist des Karnevals wider, der auch in Nippes gelebt wird. Ein friedlicher und 
familienfreundlicher Karneval ist der Nippeser Bürgerwehr ein besonderes Anliegen, was 
durch die langjährige Tradition und das Engagement der Organisatoren unterstrichen 
wird.

- 2 - 
 
2. Besonders hervorzuheben ist, dass die Veranstaltung kostenfrei ist und somit für alle 
Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist. Dies unterstreicht den inklusiven Charakter der 
Veranstaltung und ihre Bedeutung für die lokale Gemeinschaft. 
3. Darüber hinaus hat die Nippeser Bürgerwehr mit erheblichen Kostensteigerungen, ins-
besondere im Bereich Sicherheit, zu rechnen. Diese zusätzlichen Kosten machen die 
Förderung durch die Stadt Köln noch dringender, um sicherzustellen, dass die Veran-
staltung auch 2026 stattfinden kann. 
4. Die Veranstaltung auf dem Wilhelmplatz in Nippes, dem viertgrößten Stadtteil Kölns, 
sorgt dafür, dass das Karnevalsgeschehen sich nicht allzu sehr zentral an wenigen 
Punkten im Kölner Stadtgebiet konzentriert und die Menschen in ihrem Veedel feiern. 
Auch für die lokalen Wirtschaftsunternehmen und Gastronomen ist die festliche Eröff-
nung des Straßenkarnevals ein wichtiger Tag im Jahresverlauf. 
5. Diese finanzielle Unterstützung der Eröffnung des Straßenkarnevals ist nicht abweisbar, 
denn sie entspricht in idealtypischer Weise den der Bezirksvertretung von der Gemein-
deordnung zugewiesenen Aufgaben (§37, Absatz 1d und 1e.), für die sie mit finanziellen 
Mitteln auszustatten sind. 
 
 
 
gez. Roth  gez. Müller  gez. Dr. Dommnich

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1381/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
24.11.2025
Erstellt
24.11.2025 14:32