2063/2018
Von-Quadt-Straße, 02-1600-01/18, Beschlussvorlage BV 9, Trimmparcour, Bouleplatz, § 24 GO
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 2063/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Von-Quadt-Straße, 02-1600-01/18, Beschlussvorlage BV 9, Trimmparcour, Bouleplatz, § 24 GO hier: Bürgereingabe nach § 24 GO – Ausgestaltung des Neubaugebietes Von-Quadt-Straße in Dellbrück AZ 02-1600-01/18 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich für die Eingabe. Die Bezirksvertretung lehnt die Errichtung eines Trimmparcours und einer Bouleanlage im Bereich der Neubausiedlung Von-Quadt-Straße in Dellbrück ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 2 Begründung: Stellungnahme/ Begründung der Verwaltung Die beiden bereits vorhandenen öffentlichen Spielplätze Wiesenstraße (mit Bolzplatzfläche) und Un- tereschbacher Straße im Stadtviertel Dellbrück decken bei weitem nicht den aktuellen Bedarf an not- wendigen Spielflächen im Stadtviertel ab. Durch die Wohnbebauung „Neubaugebiet Von-Quadt-Straße“ entstehen neue Flächenbedarfe für die Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen. Diese entstehenden Bedarfe sollen durch die zwei planungsrechtlich gesicherten Spielflächen abgedeckt werden. Öffentliche Spiel- und Bolzplätze bedienen im Übrigen grundsätzlich die Bedürfnisse der Zielgruppe der Kinder und Jugend- lichen. Aus den genannten Gründen kann somit aus Sicht des Amtes für Kinderinteressen nicht auf Spielflä- chen zugunsten der Realisierung von Angeboten für Erwachsenen verzichtet werden. Über der Umgebung des Neubaugebietes liegt der vom Rat der Stadt Köln beschlossene rechtskräfti- ge Bebauungs- und Landschaftsplan. Weitere Spielplätze, Trimmparcoure oder Boulebahnen sind darin nicht vorgesehen oder geplant. Trimmparcoure werden im Übrigen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nur in Zusam- menhang mit größeren Joggingstrecken angelegt, sofern vorher die Finanzierung durch Dritte (Sponsoren, Mittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm etc.) gesichert wurde. Dasselbe gilt für die Errichtung von Bouleanlagen. Der Bürgerantrag ist daher nicht umsetzbar. Es wird empfohlen den Antrag abzulehnen.
BV 7 Eingabe § 24 GO AZ 02-1600-01-18
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten nach § 24 Gemeindeordnung einen Antrag bezüglich des Neubaugebietes Köln Dellbrück Von Quadt Str. /Seelsheide stellen. Auf diesem Gelände sind zwei in unmittelbarer Nähe nebeneinander liegende Kinderspielplätze geplant. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich zwei weitere Spielplätze und ein Bolzplatz. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, auf einem der auf dem Gelände vorgesehenen Spielplätze Trimmgeräte für Erwachsene zu errichten. Weiterhin wäre die Einrichtung eines Bouleplatzes auf dem Gelände wünschenswert. Damit ergibt sich ein weiteres Freizeitangebot, das von allen Dellbrücker Bürgern genutzt werden kann. Hierdurch wird das Neubaugebiet in den Stadtteil eingebunden. Wir bitten darum, unsere Anregung von der Verwalltung prüfen zu lassen und auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu erörtern. Btte teilen Sie uns das weitere Vorgehen mit. Im Voraus besten Dank!
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2063/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 09:11