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2063/2018

Von-Quadt-Straße, 02-1600-01/18, Beschlussvorlage BV 9, Trimmparcour, Bouleplatz, § 24 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.07.2018, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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BV 7 Eingabe § 24 GO AZ 02-1600-01-18

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2248 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2063/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Von-Quadt-Straße, 02-1600-01/18, Beschlussvorlage BV 9, Trimmparcour, Bouleplatz, § 24 GO 
hier: Bürgereingabe nach § 24 GO – Ausgestaltung des Neubaugebietes Von-Quadt-Straße in 
Dellbrück  
AZ 02-1600-01/18 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich für die Eingabe.  
 
Die Bezirksvertretung lehnt die Errichtung eines Trimmparcours und einer Bouleanlage im Bereich 
der Neubausiedlung Von-Quadt-Straße in Dellbrück ab.  
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018

2 
Begründung: 
 
Stellungnahme/ Begründung der Verwaltung  
 
Die beiden bereits vorhandenen öffentlichen Spielplätze Wiesenstraße (mit Bolzplatzfläche) und Un-
tereschbacher Straße im Stadtviertel Dellbrück decken bei weitem nicht den aktuellen Bedarf an not-
wendigen Spielflächen im Stadtviertel ab. 
 
Durch die Wohnbebauung „Neubaugebiet Von-Quadt-Straße“ entstehen neue Flächenbedarfe für die 
Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen. Diese entstehenden Bedarfe sollen 
durch die zwei planungsrechtlich gesicherten Spielflächen abgedeckt werden. Öffentliche Spiel- und 
Bolzplätze bedienen im Übrigen grundsätzlich die Bedürfnisse der Zielgruppe der Kinder und Jugend-
lichen. 
 
Aus den genannten Gründen kann somit aus Sicht des Amtes für Kinderinteressen nicht auf Spielflä-
chen zugunsten der Realisierung von Angeboten für Erwachsenen verzichtet werden. 
 
Über der Umgebung des Neubaugebietes liegt der vom Rat der Stadt Köln beschlossene rechtskräfti-
ge Bebauungs- und Landschaftsplan. Weitere Spielplätze, Trimmparcoure oder Boulebahnen sind 
darin nicht vorgesehen oder geplant.  
 
Trimmparcoure werden im Übrigen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nur in Zusam-
menhang mit größeren Joggingstrecken angelegt, sofern vorher die Finanzierung durch Dritte 
(Sponsoren, Mittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm etc.) gesichert wurde. Dasselbe gilt für 
die Errichtung von Bouleanlagen.  
 
Der Bürgerantrag ist daher nicht umsetzbar. Es wird empfohlen den Antrag abzulehnen.

BV 7 Eingabe § 24 GO AZ 02-1600-01-18

954 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
wir möchten nach § 24 Gemeindeordnung einen Antrag bezüglich des Neubaugebietes Köln 
Dellbrück Von Quadt Str. /Seelsheide stellen. 
Auf diesem Gelände sind zwei in unmittelbarer Nähe nebeneinander liegende Kinderspielplätze 
geplant. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich zwei weitere Spielplätze und ein Bolzplatz. Aus 
unserer Sicht ist es sinnvoll, auf einem der auf dem Gelände vorgesehenen Spielplätze 
Trimmgeräte für Erwachsene zu errichten. Weiterhin wäre die Einrichtung eines Bouleplatzes auf 
dem Gelände wünschenswert. 
Damit ergibt sich ein weiteres Freizeitangebot, das von allen Dellbrücker Bürgern genutzt werden 
kann. Hierdurch wird das Neubaugebiet in den Stadtteil eingebunden. 
Wir bitten darum, unsere Anregung von der Verwalltung prüfen zu lassen und auf der nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu erörtern. Btte teilen Sie uns das weitere Vorgehen 
mit. 
Im Voraus besten Dank!

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2063/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.06.2018
Erstellt
15.06.2018 09:11