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3363/2017

Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 28.11.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2017, TOP 8.5.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

1931 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/510/3 
14 00 
Vorlagen-Nummer  28.11.2017 
 3363/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 
 
Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen 
Zur Sitzung am 12.10.2017 hatte die Verwaltung den Gesetzentwurf bekannt gegeben. Inzwischen 
wurde das Gesetz vom Landtag in der Sitzung am 16.11.2017 verabschiedet. 
 
Die Stadt Köln erwartet kurzfristig den Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes Rheinland 
und die Auszahlung dieser Landesmittel. Maßgebend für die Höhe der Förderung ist der Antrags-
stand vom 15.03.2017. Sofort nach Eingang werden die Mittel an alle Kitas der Träger der freien Ju-
gendhilfe weiter bewilligt und ausgezahlt, die bereits in Betrieb gegangen sind.  
 
Die Verwaltung wird die anteiligen Beträge von Kitas, die per Ende 2017 noch nicht eröffnet sind, zu-
nächst zurückhalten und nicht an das Land zurückzahlen. Aus dieser Summe sollen dann alle im Jahr 
2018 noch neu eröffnenden Einrichtungen mit entsprechenden Landesmitteln ausgestattet werden, 
nicht nur diejenigen, die am 15.03.2017 beantragt waren. Damit wird eine Gleichbehandlung neuer 
Kitas erfolgen. Dieses Vorgehen bewegt sich in Absprache mit dem Städtetag NRW im Rahmen des 
gesetzlich vorgegebenen Rahmens, da der Gesetzgeber hierzu keine konkrete Regelung getroffen 
hat, und wird vom „Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe“ der kommunalen Spitzenverbände unter-
stützt. Die Verwaltung verbindet damit die Erwartung auf eine Steigerung der Motivation zur Über-
nahme von neuen oder zusätzlichen Trägerschaften bereits vor Verabschiedung des vom Land ge-
planten neuen Finanzierungsgesetzes. 
 
Als Anlage 1 wird der Text der Bewilligungsbescheide für die Träger beigefügt, als Anlage 2 die Liste 
derjenigen Einrichtungen, die per November 2017 noch nicht eröffnet sind. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Anlage 1

3712 Zeichen

1. Bewilligung 
Landeszuschuss zum Erhalt der Trägervielfalt 
Für den Erhalt der Trägervielfalt gewährt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 einen pau- 
schalierten Zuschuss als Einmalbetrag. Die Höhe des Zuschusses wurde aufgrund Ihrer verbindli- 
chen Mitteilung zum 15.03.2017 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KiBiz auf der Basis der gemeldeten 
Gruppenformen und Betreuungszeiten errechnet. Nachmeldungen und andere Veränderungen, die 
sich im laufenden Kindergartenjahr ergeben, werden bei der Zuschussberechnung grundsätzlich 
nicht berücksichtigt. 
Damit die Verwendung der Mittel auch nach dem 31.07.2018 erfolgen kann, wird die in § 20a Abs. 2 
KiBiz definierte Rücklagenobergrenze für das Kindergartenjahr 2017/2018 aufgehoben (§ 20 a Ab- 
satz 5 KiBiz). 
 
Die mit diesem Bescheid bewilligten Landesmittel nach § 21f  KiBiz werden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 
DVO KiBiz unverzüglich nach Erteilung dieses Bescheides auf das von Ihnen benannte Konto über- 
wiesen.  
 
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 bewillige ich Ihnen für Ihre og. Kindertageseinrichtung einen 
einmaligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von  40.409,48 € gemäß § 21 f Gesetz zur frühen Bil- 
dung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz).  
 
Einmalbeträge gemäß § 21 f KiBiz in Euro 
 
Betreuungszeit 
Gruppen- 
form I  
Anzahl 
KP  
Gruppen- 
form II  
An- 
zahl 
KP  
Gruppen- 
form III  
Anzahl 
KP  Betrag  
25 Std. 515,97 €   1.063,75 €  380,31 €  € 
35 Std.  691,39 €  0 1.427,29 €  0 508,36 €  25  12.709,00€ 
45 Std.  886,66 €  0 1.830,55 €  0 814,72 €  34  27.700,48€ 
 
Kinder mit Behinderung          
25 Std.  1.779,25 €  0 1.779,25 €  
 
1.779,25 €  0 0 €  
35 Std.  1.779,25 €    1.779,25  €    1.779,25 €    €  
45 Std.  1.779,25 €    2.034,91 €    1.779,25 €    €  
Summe Einmalbeträge 
     
40.409,48 
€  
 
2. Rücklage 
In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des sich aus § 19 Absatz 1 
KiBiz ergebenen Trägeranteils einer Rücklage zuzuführen, wenn in der Einrichtung mindestens die 
vorgesehenen Personalkraftstunden des 1. Wertes der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz vorgehalten 
werden. Die in § 20 Absatz 2 -4 KiBiz genannten Rücklagenhöchstbeträge gelten nicht für das Kin- 
dergartenjahr 2017/18, also zum 31.07.2018. 
Der nächste Nachweis zum Bestand der Rücklage hat zum 31.07.2019 zu erfolgen. Beträge, die den 
zulässigen  Höchstbetrag der Rücklage übersteigen, sind in Höhe des prozentualen Anteils nach § 
20 Absatz 1 KiBiz zu erstatten. 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:  
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- 
den. Der Widerspruch ist bei der Stadt Köln, in Köln, schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektro- 
nischer Form zu erklären. Der Widerspruch kann bei jeder Dienststelle der Stadt Köln eingelegt wer- 
den. Zur schnelleren Bearbeitung ist der Widerspruch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ott-

- Seite 2 - 
mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln einzulegen. 
 
Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur nach der Verordnung EU Nr. 910/2014 (Elektronische Transaktionen-
Verordnung) zu versehen oder mittels De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Abs. 5 des De-
Mail-Gesetzes an die Stadt Köln zu übermitteln. 
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu 
beachten, die im Internetauftritt der Stadt Köln unter 
www.stadt-koeln.de  im Impressum unter „Recht- 
liche Hinweise“ unter der Kategorie „So erreichen Sie uns online“, „Rechtsverbindliche formgebunde- 
ne elektronische Kommunikation mit der Stadt“ aufgeführt sind.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen   
Im Auftrag

Anlage 2

1127 Zeichen

Tabelle der am 15.03.2017 beim Landschaftsverband Rheinland angemeldeten Kitas, die per November 2017 noch nicht eröffnet sind 
Einrichtung Träger 
Voraussichtliche 
Eröffnung 
Landesmittel 
Rettungspaket 
Kalscheurer Weg 12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 2. Quartal 2018 
Zitronenfalterweg Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 53.780 €
Erlenweg Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. 72.090 €
Andre Citroen Str. Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 72.090 €
Bahnhofplatz 7 Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH 108.140 €
Cheruskerstr. 2. Quartal 2018 
Martin-Luther-Str. Welfenwichtel e.V. 4. Quartal 2017 
Johannesstrasse 10-12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 108.140 €
Ahornweg KölnKitas gGmbH 72.090 €
Lustheider Str. FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 108.140 €
Waldstr. 67 KölnKitas gGmbH 70.650 €
Andreas-Hermes-Str. 5 LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V. 1. Quartal 2018 
Gauweg KölnKitas gGmbH 72.090 €
Bergisch Gladbacher Str. 888 KölnKitas gGmbH 2. Quartal 2018 
Causemannstr. 29 SKM Köln Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 23.310 €
Summe 760.520 €
Geplante inzwischen aber geschlossene Kita

Beratungsverlauf (1)

28.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3363/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.11.2017
Erstellt
03.11.2017 13:54