3363/2017
Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 28.11.2017 3363/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Zur Sitzung am 12.10.2017 hatte die Verwaltung den Gesetzentwurf bekannt gegeben. Inzwischen wurde das Gesetz vom Landtag in der Sitzung am 16.11.2017 verabschiedet. Die Stadt Köln erwartet kurzfristig den Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes Rheinland und die Auszahlung dieser Landesmittel. Maßgebend für die Höhe der Förderung ist der Antrags- stand vom 15.03.2017. Sofort nach Eingang werden die Mittel an alle Kitas der Träger der freien Ju- gendhilfe weiter bewilligt und ausgezahlt, die bereits in Betrieb gegangen sind. Die Verwaltung wird die anteiligen Beträge von Kitas, die per Ende 2017 noch nicht eröffnet sind, zu- nächst zurückhalten und nicht an das Land zurückzahlen. Aus dieser Summe sollen dann alle im Jahr 2018 noch neu eröffnenden Einrichtungen mit entsprechenden Landesmitteln ausgestattet werden, nicht nur diejenigen, die am 15.03.2017 beantragt waren. Damit wird eine Gleichbehandlung neuer Kitas erfolgen. Dieses Vorgehen bewegt sich in Absprache mit dem Städtetag NRW im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Rahmens, da der Gesetzgeber hierzu keine konkrete Regelung getroffen hat, und wird vom „Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe“ der kommunalen Spitzenverbände unter- stützt. Die Verwaltung verbindet damit die Erwartung auf eine Steigerung der Motivation zur Über- nahme von neuen oder zusätzlichen Trägerschaften bereits vor Verabschiedung des vom Land ge- planten neuen Finanzierungsgesetzes. Als Anlage 1 wird der Text der Bewilligungsbescheide für die Träger beigefügt, als Anlage 2 die Liste derjenigen Einrichtungen, die per November 2017 noch nicht eröffnet sind. Gez. Dr. Klein
Anlage 1
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1. Bewilligung
Landeszuschuss zum Erhalt der Trägervielfalt
Für den Erhalt der Trägervielfalt gewährt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 einen pau-
schalierten Zuschuss als Einmalbetrag. Die Höhe des Zuschusses wurde aufgrund Ihrer verbindli-
chen Mitteilung zum 15.03.2017 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 KiBiz auf der Basis der gemeldeten
Gruppenformen und Betreuungszeiten errechnet. Nachmeldungen und andere Veränderungen, die
sich im laufenden Kindergartenjahr ergeben, werden bei der Zuschussberechnung grundsätzlich
nicht berücksichtigt.
Damit die Verwendung der Mittel auch nach dem 31.07.2018 erfolgen kann, wird die in § 20a Abs. 2
KiBiz definierte Rücklagenobergrenze für das Kindergartenjahr 2017/2018 aufgehoben (§ 20 a Ab-
satz 5 KiBiz).
Die mit diesem Bescheid bewilligten Landesmittel nach § 21f KiBiz werden gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2
DVO KiBiz unverzüglich nach Erteilung dieses Bescheides auf das von Ihnen benannte Konto über-
wiesen.
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 bewillige ich Ihnen für Ihre og. Kindertageseinrichtung einen
einmaligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 40.409,48 € gemäß § 21 f Gesetz zur frühen Bil-
dung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz).
Einmalbeträge gemäß § 21 f KiBiz in Euro
Betreuungszeit
Gruppen-
form I
Anzahl
KP
Gruppen-
form II
An-
zahl
KP
Gruppen-
form III
Anzahl
KP Betrag
25 Std. 515,97 € 1.063,75 € 380,31 € €
35 Std. 691,39 € 0 1.427,29 € 0 508,36 € 25 12.709,00€
45 Std. 886,66 € 0 1.830,55 € 0 814,72 € 34 27.700,48€
Kinder mit Behinderung
25 Std. 1.779,25 € 0 1.779,25 €
1.779,25 € 0 0 €
35 Std. 1.779,25 € 1.779,25 € 1.779,25 € €
45 Std. 1.779,25 € 2.034,91 € 1.779,25 € €
Summe Einmalbeträge
40.409,48
€
2. Rücklage
In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des sich aus § 19 Absatz 1
KiBiz ergebenen Trägeranteils einer Rücklage zuzuführen, wenn in der Einrichtung mindestens die
vorgesehenen Personalkraftstunden des 1. Wertes der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz vorgehalten
werden. Die in § 20 Absatz 2 -4 KiBiz genannten Rücklagenhöchstbeträge gelten nicht für das Kin-
dergartenjahr 2017/18, also zum 31.07.2018.
Der nächste Nachweis zum Bestand der Rücklage hat zum 31.07.2019 zu erfolgen. Beträge, die den
zulässigen Höchstbetrag der Rücklage übersteigen, sind in Höhe des prozentualen Anteils nach §
20 Absatz 1 KiBiz zu erstatten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
den. Der Widerspruch ist bei der Stadt Köln, in Köln, schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektro-
nischer Form zu erklären. Der Widerspruch kann bei jeder Dienststelle der Stadt Köln eingelegt wer-
den. Zur schnelleren Bearbeitung ist der Widerspruch beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Ott-
- Seite 2 -
mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln einzulegen.
Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach der Verordnung EU Nr. 910/2014 (Elektronische Transaktionen-
Verordnung) zu versehen oder mittels De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Abs. 5 des De-
Mail-Gesetzes an die Stadt Köln zu übermitteln.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu
beachten, die im Internetauftritt der Stadt Köln unter
www.stadt-koeln.de im Impressum unter „Recht-
liche Hinweise“ unter der Kategorie „So erreichen Sie uns online“, „Rechtsverbindliche formgebunde-
ne elektronische Kommunikation mit der Stadt“ aufgeführt sind.“
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anlage 2
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Tabelle der am 15.03.2017 beim Landschaftsverband Rheinland angemeldeten Kitas, die per November 2017 noch nicht eröffnet sind Einrichtung Träger Voraussichtliche Eröffnung Landesmittel Rettungspaket Kalscheurer Weg 12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 2. Quartal 2018 Zitronenfalterweg Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 53.780 € Erlenweg Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. 72.090 € Andre Citroen Str. Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 72.090 € Bahnhofplatz 7 Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH 108.140 € Cheruskerstr. 2. Quartal 2018 Martin-Luther-Str. Welfenwichtel e.V. 4. Quartal 2017 Johannesstrasse 10-12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 108.140 € Ahornweg KölnKitas gGmbH 72.090 € Lustheider Str. FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 108.140 € Waldstr. 67 KölnKitas gGmbH 70.650 € Andreas-Hermes-Str. 5 LOGOS Verein für russische Kultur und Bildung e.V. 1. Quartal 2018 Gauweg KölnKitas gGmbH 72.090 € Bergisch Gladbacher Str. 888 KölnKitas gGmbH 2. Quartal 2018 Causemannstr. 29 SKM Köln Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 23.310 € Summe 760.520 € Geplante inzwischen aber geschlossene Kita
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3363/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.11.2017
- Erstellt
- 03.11.2017 13:54