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Verbilligte Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0926/2019 vom 19.06.2019
Stand: Am 29.10.2019 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.06.2019 AN/0926/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 Verbilligte Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgende Anfrage, in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 02.07.2019 aufzunehmen: Laut Mitteilung der Verwaltung (2294/2018) befinden sich im Kölner Stadtgebiet ca. 276 un- bebaute Grundstücke im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Dar- über hinaus hält die BImA auch Immobilien, die sie veräußern möchte. Laut der aktuellen Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbillig- ten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) vom 29.08.2018 (sog. „Verbilligungsrichtlinie“) räumt die BImA den Kommunen einen „privilegierte Direktverkauf von allen entbehrlichen Liegenschaften“ ein. Demnach sind im Erstzugriff Gebietskörperschaften sowie privatrechtli- che, Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen die Gebietskörper- schaft mehrheitlich beteiligt ist, erwerbsberechtigt. Die verbilligte Abgabe wird insbesondere für folgende Nutzungen eingeräumt: zur Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen und somit für Zwecke des sozia- len Wohnungsbaus (II. Ziffer 4. C), zur Nutzung von rein sozialen Einrichtungen für Dienstleistungen von allgemeinem In- teresse, Zur Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (II. Ziffer 4. B) 2.), zur Nutzung für Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, zur Nutzung für hoheitliche Tätigkeiten und für den Bau und Betrieb allgemeiner Ba- sisinfrastruktureinrichtungen, - 2 - In der Mitteilung 2294/2018 erklärt die Verwaltung, „im ständigen Austausch mit der BImA zu stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verbilligungsrichtlinie bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche BImA-Grundstücke hat die Verwaltung inzwischen für eine Nutzung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus identifiziert? 2. Für welche Grundstücke werden Ankaufverhandlungen zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus – ggf. auch in Kooperation mit anderen öffentlich beteiligten Be- standshaltern - geführt bzw. sind geplant? 3. Hat die Verwaltung weitere BimA-Immobilien zwecks Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden identifiziert und für welche plant sie einen Kauf? 4. Inwieweit hat die Verwaltung geeignete Immobilien und Grundstücke der BImA für soziale Einrichtungen gemäß Dienstleistungen von allgemeinem Interesse identifizie- ren können, die ggf. für freie soziale Träger, z.B. für „housing first“-Angebote, in Fra- ge kommen? 5. Hat die Verwaltung Grundstücke und Immobilien der BImA identifizieren können, die sich für den Schulneubau bzw. schulische Nutzungen bzw. für anderweitige kommu- nale Nutzungen, die gemäß der Verbilligungsrichtlinie möglich sind, eignen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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