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AN/0926/2019

Verbilligte Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 19.06.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 1.5

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

3361 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
        
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.06.2019 
 
AN/0926/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 
 
Verbilligte Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgende Anfrage, in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 
02.07.2019 aufzunehmen:  
 
Laut Mitteilung der Verwaltung (2294/2018) befinden sich im Kölner Stadtgebiet ca. 276 un-
bebaute Grundstücke im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Dar-
über hinaus hält die BImA auch Immobilien, die sie veräußern möchte. 
 
Laut der aktuellen Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbillig-
ten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) vom 29.08.2018 (sog. „Verbilligungsrichtlinie“) 
räumt die BImA den Kommunen einen „privilegierte Direktverkauf von allen entbehrlichen 
Liegenschaften“ ein. Demnach sind im Erstzugriff Gebietskörperschaften sowie privatrechtli-
che, Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen die Gebietskörper-
schaft mehrheitlich beteiligt ist, erwerbsberechtigt. 
 
Die verbilligte Abgabe wird insbesondere für folgende Nutzungen eingeräumt: 
 zur Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen und somit für Zwecke des sozia-
len Wohnungsbaus (II. Ziffer 4. C), 
 zur Nutzung von rein sozialen Einrichtungen für Dienstleistungen von allgemeinem In-
teresse, 
 Zur Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (II. Ziffer 4. B) 
2.), 
 zur Nutzung für Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, 
 zur Nutzung für hoheitliche Tätigkeiten und für den Bau und Betrieb allgemeiner Ba-
sisinfrastruktureinrichtungen,

- 2 - 
 
In der Mitteilung  2294/2018 erklärt die Verwaltung, „im ständigen Austausch mit der BImA 
zu stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verbilligungsrichtlinie bitten wir die Verwaltung 
um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche BImA-Grundstücke hat die Verwaltung inzwischen für eine Nutzung zum 
Zweck des sozialen Wohnungsbaus identifiziert? 
 
2. Für welche Grundstücke werden Ankaufverhandlungen zum Zweck des sozialen 
Wohnungsbaus – ggf. auch in Kooperation mit anderen öffentlich beteiligten Be-
standshaltern - geführt bzw. sind geplant? 
 
3. Hat die Verwaltung weitere BimA-Immobilien zwecks Nutzung zur Unterbringung von 
Flüchtlingen und Asylbegehrenden identifiziert und für welche plant sie einen Kauf? 
 
4. Inwieweit hat die Verwaltung geeignete Immobilien und Grundstücke der BImA für 
soziale Einrichtungen gemäß Dienstleistungen von allgemeinem Interesse identifizie-
ren können, die ggf. für freie soziale Träger, z.B. für „housing first“-Angebote, in Fra-
ge kommen? 
 
5. Hat die Verwaltung Grundstücke und Immobilien der BImA identifizieren können, die 
sich für den Schulneubau bzw. schulische Nutzungen bzw. für anderweitige kommu-
nale Nutzungen, die gemäß der Verbilligungsrichtlinie möglich sind, eignen? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer   
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0926/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
19.06.2019
Erstellt
19.06.2019 14:16