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1397/2019

Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mitteilung Ausschuss 30.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 7.7

Anlage

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Anlage

5084 Zeichen

1 
 
Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan 
1. Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 
Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum 
1 Lärmmindernder Belag: Deutzer 
Zubringer – Severinsbrücke) 
Ring (Östl. Stadt Köln bis 2023 
2 Lärmmindernder Belag: Perlengraben 
(Blaubach – Severinsbrücke) 
Stadt Köln bis 2023 
3 Lärmmindernder 
(Tunnel) 
Belag: K 4 / Herkulesstr. Stadt Köln bis 2023 
4 Kreisverkehr 
Akazienweg 
statt Ampel: Friedensstr. / Stadt Köln bis 2023 
5 Kreisverkehr statt Ampel: 
/ Dattenfelder Str./ Rather 
Hans-Schulten-Str. 
Kirchweg 
Stadt Köln  bis 2021 
6 Kreisverkehr statt 
Zeisbuschweg 
Ampel: Birkenweg / Stadt Köln bis 2022 
7 Geschwindigkeit: Bergisch Gladbacher Str. 
Tempo 30 (Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück) 
Stadt Köln bis 2019 
8 Ausbau Radinfrastruktur: Maßnahmen 
Stellplätze, Pendlerrouten 
wie Stadt Köln  bis 2023 
9 Ausbau 
Linien 
E-Bus-Linien + Infrastruktur: diverse KVB fortlaufende r 
Prozess 
10 Stärkung und Ausweitung des Busnetzes KVB fortlaufender  
Prozess 
11 Verlagerung des 
Komödienstraße 
Busterminals aus der Stadt Köln 2020 
12 Umrüstung der Güterwagen - 
(DB AG und HGK) 
 Bremssysteme DB AG und HGK fortlaufender 
Prozess 
13 Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge 
RE 1 und RE 5 
auf den Linien NVR, VRR, 
und weitere 
DB AG 2019 
14 Lärmsanierung: Schallschutzwände 
Zentrum / Eifeltor / Bonntor 
Köln- DB AG voraussichtlich 
2019 
15 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln- 
Gremberg Nord, Köln-Stammheim, Köln- 
Höhenhaus 
DB AG voraussichtlich 
2021 
16
 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-Poll DB AG voraussi chtlich 
2021 
Anlage

2 
 
17 Lärmsanierung: A 4 Köln-Merheim Straßen NRW ab 20 20 
18 Lärmsanierung: 
Egelspfad 
L213 Köln-Müngersdorf / Straßen NRW im Bau 
19 Lärmvorsorge: A1 aufgrund eines 
Straßenausbaus (Köln-Niehl bis Leverkusen) 
Straßen NRW im Bau 
20 Ortsumgehung 
Entlastung von 
Köln-Meschenich 
Köln-Meschenich 
zur Straßen NRW planfestgestellt 
2018 
21 Umsetzung 
"Mülheimer 
des Mobilitätskonzepts 
Süden" in diversen Bauleitplänen 
Stadt Köln fortlaufender 
Prozess 
22 Überarbeitung Entgeltregelung 
lauter Fluggeräte 
beim Betrieb Flughafen 
Köln/Bonn 
in Arbeit 
23 Einführung des "Radius to 
beim Flugverkehr 
Fix"-Verfahrens Flughafen 
Köln/Bonn 
2019 
 
An Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie im Bereich des Schienennetzes der Deut- 
schen Bahn sind in den kommenden Jahren verschiedene weitere Maßnahmen im Rahmen 
der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber 
noch nicht abgesehen werden, wann diese Planungen zur Umsetzung kommen. 
2. Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm 
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1 
und 2) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden 
Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung 
sollen im Sinne des zur Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungs- 
konzeptes zur Kölner Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Mach- 
barkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetzu ng gebracht werden. Neben Einzel- 
maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten einzelnen Stra- 
ßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maß- 
nahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus- 
und Neubau sowie durch eine bessere Vernetzung dieser Bestandteile des Umweltverbun- 
des sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadt- 
gebiet bewirken. Mit dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. 
den im Positionspapier „Köln mobil 2025“ definierten Leitzielen sind hinsichtlich der Weiter- 
entwicklung des ÖPNV bzw. des Ausbaus des Umweltverbundes bereits wichtige Schritte 
eingeleitet. 
3. Ruhige Gebiete 
Mit dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden in Köln 15 ruhige Gebiete beschlossen. Im 
Rahmen der Fortschreibung wurde festgestellt, dass sich hierzu keine wesentlichen Ände- 
rungen hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung bzw. erforderlicher Maßnahmen ergeben 
haben.

3 
 
Gegenstand der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung war zusätzlich die Gewinnung von 
Erkenntnissen zu „städtischen Ruheorten“, die der Kölner Bevölkerung unabhängig von einer 
Fokussierung auf akustische Kriterien wichtig sind und sich vorrangig in gut erreichbarer 
Nähe zum Wohn- bzw. Arbeitsumfeld befinden. 
Bei der Befragung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Gebietskulissen er- 
kennbar. Diese sind beispielsweise: 
• links- und rechtsrheinisches Rheinufer 
• Stadtwald 
• Blücherpark 
• Parkanlagen 
• Innerer und äußerer Grüngürtel als jeweils zusammenhängende Grünfläche 
• Königsforst 
• Forstbotanischer Garten 
Die Verwaltung hat als Maßnahme für die zukünftige Lärmaktionsplanung beschlossen, in- 
nerhalb dieser Gebietskulissen die Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Köl- 
ner Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. mittels Ratsbeschluss festsetzen zu lassen.

Mitteilung Ausschuss

2867 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  30.04.2019 
 1397/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 
 
Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des 
Lärmaktionsplanes im Rahmen der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG) müssen Lärmaktions-
pläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt 
werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. 
Der Rat der Stadt Köln hat den Lärmaktionsplan Stufe 2 für Köln nach der im Dezember 2016 erfolg-
ten öffentlichen Auslegung am 09.12.2017 final beschlossen (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=70306&search=1).  
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stand im Rahmen der dritten Stufe nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 bereits seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an. 
Bei der dritten Stufe geht es nicht um eine grundsätzliche Überarbeitung des erst kürzlich beschlos-
senen Lärmaktionsplans sondern um seine vereinfachte Fortschreibung im Rahmen des durch ihn 
gesetzten Handlungsrahmens (Handlungs- und Maßnahmenkatalog). 
Folgende Arbeitsschritte wurden in 2018 durchgeführt: 
1. Bewertung und Analyse auf Basis der aktuellsten in 2017 (Stufe 3 nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkartierung 
2. Öffentlichkeitbeteiligung in Form einer Befragung 
3. Fortschreibung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutionen geplanten 
Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung 
 
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hat das Büro LK-Argus im Auftrag der Stadt Köln, einen Be-
richt mit den ausführlichen Darlegungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt, der zu-
nächst verwaltungsintern abzustimmen ist. Die Kurzfassung der wesentlichen Ergebnisse zur Fort-
schreibung des Lärmaktionsplans liegt jedoch bereits vor (siehe Anlage) und kann im Internet unter 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan eingesehen werden. 
 
Weiteres Verfahren 
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft vor. Neben der 
durchgeführten Befragung wird die Verwaltung den Bericht daher spätestens nach der Sommerpause 
2019 öffentlich auslegen. Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellung-
nahme gebeten. Die bei der Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen werden danach 
bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans unter Anwendung des Abwägungsprinzips berücksich-
tigt. Im Anschluss daran wird die Planung zwecks abschließender Beratung in die Ratsgremien ein-
gebracht.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1397/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2019
Erstellt
15.04.2019 17:37