1397/2019
Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
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Anlage
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1 Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan 1. Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum 1 Lärmmindernder Belag: Deutzer Zubringer – Severinsbrücke) Ring (Östl. Stadt Köln bis 2023 2 Lärmmindernder Belag: Perlengraben (Blaubach – Severinsbrücke) Stadt Köln bis 2023 3 Lärmmindernder (Tunnel) Belag: K 4 / Herkulesstr. Stadt Köln bis 2023 4 Kreisverkehr Akazienweg statt Ampel: Friedensstr. / Stadt Köln bis 2023 5 Kreisverkehr statt Ampel: / Dattenfelder Str./ Rather Hans-Schulten-Str. Kirchweg Stadt Köln bis 2021 6 Kreisverkehr statt Zeisbuschweg Ampel: Birkenweg / Stadt Köln bis 2022 7 Geschwindigkeit: Bergisch Gladbacher Str. Tempo 30 (Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück) Stadt Köln bis 2019 8 Ausbau Radinfrastruktur: Maßnahmen Stellplätze, Pendlerrouten wie Stadt Köln bis 2023 9 Ausbau Linien E-Bus-Linien + Infrastruktur: diverse KVB fortlaufende r Prozess 10 Stärkung und Ausweitung des Busnetzes KVB fortlaufender Prozess 11 Verlagerung des Komödienstraße Busterminals aus der Stadt Köln 2020 12 Umrüstung der Güterwagen - (DB AG und HGK) Bremssysteme DB AG und HGK fortlaufender Prozess 13 Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge RE 1 und RE 5 auf den Linien NVR, VRR, und weitere DB AG 2019 14 Lärmsanierung: Schallschutzwände Zentrum / Eifeltor / Bonntor Köln- DB AG voraussichtlich 2019 15 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln- Gremberg Nord, Köln-Stammheim, Köln- Höhenhaus DB AG voraussichtlich 2021 16 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-Poll DB AG voraussi chtlich 2021 Anlage 2 17 Lärmsanierung: A 4 Köln-Merheim Straßen NRW ab 20 20 18 Lärmsanierung: Egelspfad L213 Köln-Müngersdorf / Straßen NRW im Bau 19 Lärmvorsorge: A1 aufgrund eines Straßenausbaus (Köln-Niehl bis Leverkusen) Straßen NRW im Bau 20 Ortsumgehung Entlastung von Köln-Meschenich Köln-Meschenich zur Straßen NRW planfestgestellt 2018 21 Umsetzung "Mülheimer des Mobilitätskonzepts Süden" in diversen Bauleitplänen Stadt Köln fortlaufender Prozess 22 Überarbeitung Entgeltregelung lauter Fluggeräte beim Betrieb Flughafen Köln/Bonn in Arbeit 23 Einführung des "Radius to beim Flugverkehr Fix"-Verfahrens Flughafen Köln/Bonn 2019 An Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie im Bereich des Schienennetzes der Deut- schen Bahn sind in den kommenden Jahren verschiedene weitere Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber noch nicht abgesehen werden, wann diese Planungen zur Umsetzung kommen. 2. Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1 und 2) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung sollen im Sinne des zur Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungs- konzeptes zur Kölner Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Mach- barkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetzu ng gebracht werden. Neben Einzel- maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten einzelnen Stra- ßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maß- nahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus- und Neubau sowie durch eine bessere Vernetzung dieser Bestandteile des Umweltverbun- des sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadt- gebiet bewirken. Mit dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. den im Positionspapier „Köln mobil 2025“ definierten Leitzielen sind hinsichtlich der Weiter- entwicklung des ÖPNV bzw. des Ausbaus des Umweltverbundes bereits wichtige Schritte eingeleitet. 3. Ruhige Gebiete Mit dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden in Köln 15 ruhige Gebiete beschlossen. Im Rahmen der Fortschreibung wurde festgestellt, dass sich hierzu keine wesentlichen Ände- rungen hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung bzw. erforderlicher Maßnahmen ergeben haben. 3 Gegenstand der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung war zusätzlich die Gewinnung von Erkenntnissen zu „städtischen Ruheorten“, die der Kölner Bevölkerung unabhängig von einer Fokussierung auf akustische Kriterien wichtig sind und sich vorrangig in gut erreichbarer Nähe zum Wohn- bzw. Arbeitsumfeld befinden. Bei der Befragung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Gebietskulissen er- kennbar. Diese sind beispielsweise: • links- und rechtsrheinisches Rheinufer • Stadtwald • Blücherpark • Parkanlagen • Innerer und äußerer Grüngürtel als jeweils zusammenhängende Grünfläche • Königsforst • Forstbotanischer Garten Die Verwaltung hat als Maßnahme für die zukünftige Lärmaktionsplanung beschlossen, in- nerhalb dieser Gebietskulissen die Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Köl- ner Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. mittels Ratsbeschluss festsetzen zu lassen.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 30.04.2019 1397/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge- bungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG) müssen Lärmaktions- pläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Rat der Stadt Köln hat den Lärmaktionsplan Stufe 2 für Köln nach der im Dezember 2016 erfolg- ten öffentlichen Auslegung am 09.12.2017 final beschlossen (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=70306&search=1). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stand im Rahmen der dritten Stufe nach EU- Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 bereits seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an. Bei der dritten Stufe geht es nicht um eine grundsätzliche Überarbeitung des erst kürzlich beschlos- senen Lärmaktionsplans sondern um seine vereinfachte Fortschreibung im Rahmen des durch ihn gesetzten Handlungsrahmens (Handlungs- und Maßnahmenkatalog). Folgende Arbeitsschritte wurden in 2018 durchgeführt: 1. Bewertung und Analyse auf Basis der aktuellsten in 2017 (Stufe 3 nach EU- Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkartierung 2. Öffentlichkeitbeteiligung in Form einer Befragung 3. Fortschreibung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutionen geplanten Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hat das Büro LK-Argus im Auftrag der Stadt Köln, einen Be- richt mit den ausführlichen Darlegungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt, der zu- nächst verwaltungsintern abzustimmen ist. Die Kurzfassung der wesentlichen Ergebnisse zur Fort- schreibung des Lärmaktionsplans liegt jedoch bereits vor (siehe Anlage) und kann im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan eingesehen werden. Weiteres Verfahren Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft vor. Neben der durchgeführten Befragung wird die Verwaltung den Bericht daher spätestens nach der Sommerpause 2019 öffentlich auslegen. Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellung- nahme gebeten. Die bei der Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen werden danach bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans unter Anwendung des Abwägungsprinzips berücksich- tigt. Im Anschluss daran wird die Planung zwecks abschließender Beratung in die Ratsgremien ein- gebracht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1397/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 17:37