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0241/2024

Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgebirgstor“ und Raderthalgürtel durch Umwandlung der rechten Fahrspuren in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen

Mitteilung Ausschuss 19.01.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024, TOP 6.2.10

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Querschnitt Vorgebirgstraße

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Mitteilung Ausschuss

2958 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer           19.01.2024 
 0241/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
 
Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am 
Vorgebirgstor„ und Raderthalgürtel durch Umwandlung der rechten Fahrspuren in eine 
Radverkehrsanlage/Schutzstreifen 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 die Verwaltung beauftragt, eine 
Planung für die Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen 
für die Vorgebirgstraße auf dem Abschnitt zwischen der Straße „Am Vorgebirgstor“ und dem 
„Raderthalgürtel“ unter Beibehaltung des derzeit praktizierten Schrägparkens auf der Mittelal-
lee zu erstellen (vgl. 0481/2023)). 
 
Die Verwaltung hat auf Grundlage dieses Beschlusses eine Planung für einen Schutzstreifen 
auf diesem Abschnitt erarbeitet. Der Schutzstreifen auf der Vorgebirgstraße ist der Lücken-
schluss der Radachse Ulrichgasse/Tel-Aviv-Straße und schafft eine attraktive Verbindung von 
Zollstock in die Innenstadt.  
 
Der dem Entwurf zugrunde gelegte Querschnitt sieht die Beibehaltung des vorhandenen bauli-
chen Gehwegs, einen Fahrradschutzstreifen mit einer Breite von mind. 2,00 m, einer Fahr-
bahnbreite von 3,00 m sowie einem Trennstreifen von 1,00 m zum bestehenden Schrägpar-
ken auf der Mittelinsel vor (siehe auch Anlage 1).  
 
Die Verwaltung hat den Teilnehmenden des Rundes Tisches Radverkehr, das sind die Vertre-
ter*innen der Fraktionen, die Radverkehrsverbände sowie die Seniorenvertretung, die Planun-
gen am 25.08.2023 sowie am 02.11.2023 vorgestellt. Die Teilnehmenden des Runden Ti-
sches Radverkehr haben die Planung intensiv diskutiert und dem vorgestellten Querschnitt als 
Planungsgrundlage grundsätzlich zugestimmt. Für den nächsten Runden Tisch Radverkehr 
am 25.01.2024 prüft die Verwaltung die Hinweise aus dem Runden Tisch und überarbeitet die 
Pläne dementsprechend. 
 
Gemäß dem Beschluss soll eine Bürger*innen-Informationsveranstaltung für die Anwohner*in-
nen und andere Interessierte in Zollstock organisiert werden, bei der die Ergebnisse der Pla-
nung im Einzelnen vorgestellt und erläutert werden. Diese Veranstaltung ist für Donnerstag, 
den 22.02.23 um 18:00 Uhr in der Europaschule Köln vorgesehen. In dieser Veranstaltung 
sollen die Bürger*innen über die Planung informiert werden. Ziele der Planung sind die Ver-
besserung der Verkehrssicherheit sowie der Wohnqualität auf der Vorgebirgstraße. Die Ein-
richtung des Schutzstreifens hat den Entfall des derzeit erlaubten temporären Parkens auf der 
rechten Fahrspur zur Folge.

2 
 
Die Bürgerinformation wird eine Präsenzveranstaltung sein. Die Anregungen der Bürgerinfor-
mation werden aufbereitet und fließen in die weitere Ausarbeitung der Detailplanung ein. 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2025 vorgesehen. 
 
Anlage 
Querschnitt 
 
 
gez. Egerer

Anlage 1 Querschnitt Vorgebirgstraße

116 Zeichen

Vorgebirgstraße - Querschnitt 
Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Team Fahrradbeauftragter 11

Beratungsverlauf (2)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0241/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2024
Erstellt
16.01.2024 15:15