3453/2018
Entwicklungen im Bereich Ehrenfeld; 2309/2018; mündl. Nachfrage
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Anlage 1 - Vorab-Auszug Niederschrift Wirtschaftsausschuss 06.11.2018
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Doberitz Telefon: (0221) 25507 Fax : (0221) E-Mail: uta.doberitz@stadt-koeln.de Datum: 12.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 öffentlich 3.3 Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Frank (Bündnis 90/Die Grünen) aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, TOP 7.1 am 06.09.2018 betreffend Entwicklungen im Bereich Ehrenfeld; 2309/2018 AN/0981/2018 3453/2018 Herr Frank bedankt sich für die vorliegende Antwort und fragt, ob die Verwaltung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um den Bestand der vor- handenen Musikclubs zu schützen. Herr Funk (Stadtplanungsamt) verneint dies. Die Verwaltung sei der Meinung, dass die vorhandenen Clubs bei einer Einzelfallprüfung nach § 34 BauGB bei der immissi- onsschutzrechtlichen Abwägung Bestandschutz erhalten. Herr Frank bittet darum, dass die vorliegende Antwort um diese mündlichen Ergän- zungen erweitert wird und in dieser Fassung dem Stadtentwicklungsausschuss vor- gelegt wird. Herr Petri erläutert, dass sich der Bestandsschutz nur auf die Clubs in der Lichtstra- ße beziehen kann, denn auf dem Heliosgelände existieren derzeit keine Clubs mehr.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 31.10.2018 3453/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Frank (Bündnis 90/Die Grünen) aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, TOP 7.1 am 06.09.2018 betreffend Entwicklungen im Bereich Ehrenfeld; 2309/2018 AN/0981/2018 Text der Anfrage: Herr Frank weist darauf hin, dass der Zweck der Anfrage nicht alleine eine Bestandsaufnahme war. In erster Linie sollte der Ausschuss eine Information darüber erhalten, welche Vorstellungen die Verwal- tung hat, die vorhandene Clubszene vor einer Verdrängung zu schützen. Diese Information ist in der Antwort nicht enthalten. Herr Frank fragt konkret, was die Verwaltung vorschlägt, um eine gleichrecht- liche Behandlung der kreativen kulturellen Szene in Ehrenfeld und der zusätzlichen Wohnbebauung sicherzustellen. Sind planungsrechtliche Verfahren vorgesehen? Herr Frank bittet darum, die Antwort auch in die anderen Ausschüsse zu geben. Stellungnahme der Verwaltung: In der Mitteilung 2309/2018 hat die Verwaltung die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Vorhaben in dem Bereich in Ehrenfeld benannt. Bei den Vorhaben, die einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 BauGB unterliegen, sind keine Bebauungsplanverfahren beabsichtigt. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum rücken insbesondere in Ehrenfeld immer mehr ehemals gewerblich genutzte beziehungsweise mit kulturellen (Zwischen-)nutzungen belegte Grund- stücke in das Blickfeld für den Wohnungsbau, beziehungsweise der Wohnungsbau rückt immer näher an Standorte der kreativen kulturellen Szene heran. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten. Es müssen daher Vorkehrungen getroffen werden, um den Lärmkonflikt zu bewältigen. Heranrückende Wohnbebauung muss Rücksicht auf eine bestehende Kulturstätte nehmen und durch aktive Lärmschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die Werte der TA Lärm eingehalten werden. Um- gekehrt muss ein neu angesiedelter Kulturbetrieb Rücksicht auf bestehende Wohnbebauung nehmen. Ein Nebeneinander von kulturellen Veranstaltungsstätten wie Musikclubs und sensiblen Nachbar- schaften wie Wohnen ist nur dann verträglich möglich, wenn das Schutzbedürfnis der planungsrecht- lich empfindlicheren Nutzung gewährleistet und durchgesetzt wird. 2 Nach TA Lärm muss der Richtwert 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters am Immis- sionsort (zum Beispiel Wohnbebauung) eingehalten werden. Passive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzfenster am Immissionsort, sind für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nicht zuläs- sig. Die Einhaltung der Richtwerte und die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft sind unerlässlich. Dies kann durch aktive Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Prallscheiben geschehen oder durch entsprechende Grundrissorientierung von Aufenthaltsräumen. So hat der Bauherr des Bauvorhabens Vogelsanger Straße 202 (derzeit Netto-Discounter) aktive Schallschutzmaßnahmen mittels Prallscheiben zugesagt. Die Integration von bestehenden Kulturstätten in eine Neubebauung muss planungsrechtlich immer im Einzelfall beurteilt werden. Eine denkbare Möglichkeit ist im Übergang zu sensiblen Nutzungen eine "Pufferzone" (Mischgebiet mit Ausschluss von Wohnnutzung in verlärmten Bereichen) auszuwei- sen. Allerdings ist eine solche "Pufferzone" mit Blick auf die verfügbaren Bauflächen, insbesondere Wohnbauflächen, in vielen Fällen nur eingeschränkt umsetzbar. Die Sicherung von kreativen und kulturellen Räumen soll zukünftig bei städtebaulichen Planungen frühzeitig berücksichtigt werden und nach Möglichkeit in die Planung integriert werden. Im Hinblick auf den Ratsbeschluss vom 06.02.2018 "Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung" bereitet die Verwaltung die Erarbeitung eines Konzepts zur In- tegration von Kulturquartieren in die Stadtplanung vor. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3453/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 22.10.2018 10:43