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3453/2018

Entwicklungen im Bereich Ehrenfeld; 2309/2018; mündl. Nachfrage

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 17.7

Anlage 1 - Vorab-Auszug Niederschrift Wirtschaftsausschuss 06.11.2018

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - Vorab-Auszug Niederschrift Wirtschaftsausschuss 06.11.2018

1272 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Doberitz 
Telefon:  (0221) 25507  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  uta.doberitz@stadt-koeln.de 
Datum: 12.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 
öffentlich 
3.3 Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Frank (Bündnis 
90/Die Grünen) aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, TOP 7.1 
am 06.09.2018 betreffend Entwicklungen im Bereich Ehrenfeld; 
2309/2018  
AN/0981/2018 
3453/2018 
Herr Frank bedankt sich für die vorliegende Antwort und fragt, ob die Verwaltung die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt, um den Bestand der vor-
handenen Musikclubs zu schützen. 
Herr Funk (Stadtplanungsamt) verneint dies. Die Verwaltung sei der Meinung, dass 
die vorhandenen Clubs bei einer Einzelfallprüfung nach § 34 BauGB bei der immissi-
onsschutzrechtlichen Abwägung Bestandschutz erhalten.  
Herr Frank bittet darum, dass die vorliegende Antwort um diese mündlichen Ergän-
zungen erweitert wird und in dieser Fassung dem Stadtentwicklungsausschuss vor-
gelegt wird. 
Herr Petri erläutert, dass sich der Bestandsschutz nur auf die Clubs in der Lichtstra-
ße beziehen kann, denn auf dem Heliosgelände existieren derzeit keine Clubs mehr.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4198 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 rhei ma 
Vorlagen-Nummer  31.10.2018 
 3453/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Beantwortung der mündlichen Nachfrage von Herrn Frank (Bündnis 90/Die Grünen) aus der 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses, TOP 7.1 am 06.09.2018 betreffend Entwicklungen im 
Bereich Ehrenfeld; 2309/2018 
AN/0981/2018 
Text der Anfrage: 
 
Herr Frank weist darauf hin, dass der Zweck der Anfrage nicht alleine eine Bestandsaufnahme war. In 
erster Linie sollte der Ausschuss eine Information darüber erhalten, welche Vorstellungen die Verwal-
tung hat, die vorhandene Clubszene vor einer Verdrängung zu schützen. Diese Information ist in der 
Antwort nicht enthalten. Herr Frank fragt konkret, was die Verwaltung vorschlägt, um eine gleichrecht-
liche Behandlung der kreativen kulturellen Szene in Ehrenfeld und der zusätzlichen Wohnbebauung 
sicherzustellen. Sind planungsrechtliche Verfahren vorgesehen? Herr Frank bittet darum, die Antwort 
auch in die anderen Ausschüsse zu geben. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
In der Mitteilung 2309/2018 hat die Verwaltung die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Vorhaben in 
dem Bereich in Ehrenfeld benannt. Bei den Vorhaben, die einer planungsrechtlichen Beurteilung nach 
§ 34 BauGB unterliegen, sind keine Bebauungsplanverfahren beabsichtigt.  
 
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum rücken insbesondere in Ehrenfeld immer mehr 
ehemals gewerblich genutzte beziehungsweise mit kulturellen (Zwischen-)nutzungen belegte Grund-
stücke in das Blickfeld für den Wohnungsbau, beziehungsweise der Wohnungsbau rückt immer näher 
an Standorte der kreativen kulturellen Szene heran. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten. 
 
Es müssen daher Vorkehrungen getroffen werden, um den Lärmkonflikt zu bewältigen. 
 
Heranrückende Wohnbebauung muss Rücksicht auf eine bestehende Kulturstätte nehmen und durch 
aktive Lärmschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die Werte der TA Lärm eingehalten werden. Um-
gekehrt muss ein neu angesiedelter Kulturbetrieb Rücksicht auf bestehende Wohnbebauung nehmen. 
Ein Nebeneinander von kulturellen Veranstaltungsstätten wie Musikclubs und sensiblen Nachbar-
schaften wie Wohnen ist nur dann verträglich möglich, wenn das Schutzbedürfnis der planungsrecht-
lich empfindlicheren Nutzung gewährleistet und durchgesetzt wird.

2 
 
 
Nach TA Lärm muss der Richtwert 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters am Immis-
sionsort (zum Beispiel Wohnbebauung) eingehalten werden. Passive Schallschutzmaßnahmen, wie 
Schallschutzfenster am Immissionsort, sind für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nicht zuläs-
sig. Die Einhaltung der Richtwerte und die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft sind unerlässlich. 
Dies kann durch aktive Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Prallscheiben geschehen oder 
durch entsprechende Grundrissorientierung von Aufenthaltsräumen. 
 
So hat der Bauherr des Bauvorhabens Vogelsanger Straße 202 (derzeit Netto-Discounter) aktive 
Schallschutzmaßnahmen mittels Prallscheiben zugesagt.  
 
Die Integration von bestehenden Kulturstätten in eine Neubebauung muss planungsrechtlich immer 
im Einzelfall beurteilt werden. Eine denkbare Möglichkeit ist im Übergang zu sensiblen Nutzungen 
eine "Pufferzone" (Mischgebiet mit Ausschluss von Wohnnutzung in verlärmten Bereichen) auszuwei-
sen. Allerdings ist eine solche "Pufferzone" mit Blick auf die verfügbaren Bauflächen, insbesondere 
Wohnbauflächen, in vielen Fällen nur eingeschränkt umsetzbar. 
 
Die Sicherung von kreativen und kulturellen Räumen soll zukünftig bei städtebaulichen Planungen 
frühzeitig berücksichtigt werden und nach Möglichkeit in die Planung integriert werden. 
 
Im Hinblick auf den Ratsbeschluss vom 06.02.2018 "Integration von Kreativräumen und kulturellen 
Raumbedarfen in die Stadtplanung" bereitet die Verwaltung die Erarbeitung eines Konzepts zur In-
tegration von Kulturquartieren in die Stadtplanung vor. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3453/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.10.2018
Erstellt
22.10.2018 10:43