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Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3489/2024 vom 06.11.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 1_AN_1468-2024

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 27.10.2024 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.11.2024 hier: Baustellenverkehr Deutzer Hafen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Aus der Poller Bürgerschaft liegen Beschwerden vor, dass seit kurzem Abraum aus dem Deutzer Hafen durch Poll über die Siegburger Straßen Richtung A4 abgefahren wird. Mit Beschlussvorlage 2549/2019, Anlage 3.3 sagte die Verwaltung auf Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 7 zu, das Fahrverbot für den Baustellenverkehr auf der Siegburger Straße einzuhalten und den Deutzer Hafen ausschliesslich über die Straße Im Hasental anzufahren („Die Verkehrsführung wird während der Bauphase berücksichtigt“). Auf der Siegburger Straße besteht zwischen den Einmündungen „Am Schnellert“ und „Im Forst“ ein Durchfahrtverbot für LKW (Verkehrszeichen 253, mit Zusatz „Lieferverkehr frei“ (Im Forst) und „Anlieferung frei“ (Am Schnellert). In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die Siegburger Straße abgefahren wird? 2. Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und Moderne Stadt bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs? 3. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Durchfahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens nicht missachtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkehren belastet wird? 4. An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen unmittelbar wenden? Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3489/2024 Freigabedatum 06.11.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Hier: Baustellenverkehr Deutzer Hafen Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die Siegburger Straße abgefahren wird? 2. Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und moderne stadt GmbH bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs? 3. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Durch- fahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens nicht miss- achtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkehren belastet wird? 4. An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen unmittelbar wenden? 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die Siegburger Straße abgefahren wird? Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, die darauf schließen las- sen, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die Siegburger Straße in Richtung Poll transportiert wird. Es ist anzumerken, dass im Bereich Mühlenstraße und Poller Kirchweg generell hoher Schwerlastverkehr auftritt, der jedoch nicht mit den Bauarbeiten am Deutzer Hafen in Verbindung steht. Diesbezüglich sind Fotoaufnahmen von Anwohnerinnen und An- wohnern dokumentiert, die belegen, dass das Durchfahrtsverbot auf der Siegburger Straße in Richtung Poll (Süden) durch andere Lastkraftwagen missachtet wurde. Die fotografierten Fahrzeuge stehen nachweislich nicht im Zusammenhang mit den Baustellenaktivitäten im Hafenareal. 2. Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und die mo- derne stadt GmbH bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs? 2 Stellungnahme der Verwaltung: Die moderne stadt GmbH unterliegt im Rahmen der Bau- und Dienstleistungs- verträge der Stadt Köln der Auflage, dass Schwerlastverkehre, aus dem Deut- zer Hafen kommend, über die Siegburger Straße in südliche Richtung (Poll) ausgeschlossen sind. Unabhängig davon ist das bestehende Durchfahrtsver- bot im Bereich der Straße „Am Schnellert“ strikt zu beachten. 3. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Durchfahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens nicht missachtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkeh- ren belastet wird? Stellungnahme der Verwaltung: Zur Sicherstellung der Einhaltung des Durchfahrtsverbots auf der Siegburger Straße während der Bauarbeiten wurden folgende Maßnahmen vorgenom- men: Verkehrsführung: Der Schwerlastverkehr zur Abfuhr des Abraums wird an der Einmündung Siegburger Straße/Poller Kirchweg (Höhe Aral-Tank- stelle) über temporäre Ein- und Ausfahrten auf die Siegburger Straße in Richtung Norden geleitet. Er erreicht nach etwa 700 Metern die Straße „Im Hasental“ und wird dort auf das übergeordnete Straßennetz geführt. Kontrollen durch den Auftragnehmer: Die KGAB GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln, kontrolliert die Einhaltung der festge- legten Verkehrsführung vor Ort. Zudem ist die Bauleitung des beauftrag- ten Abbruchunternehmens verpflichtet, die Einhaltung der verkehrsbezo- genen Auflagen zu überwachen, um unerwünschte Fahrtrouten zu verhin- dern. Regelmäßige Kontrollen durch die Stadt Köln: Die Stadt Köln führt konti- nuierlich Kontrollen durch, um die Einhaltung des Durchfahrtsverbots auf der Siegburger Straße zu gewährleisten. Bei Verstößen werden geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit und des Schutzes des Poller Ortskerns eingeleitet. 4. An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen unmit- telbar wenden? Stellungnahme der Verwaltung: Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot auf der Siegburger Straße während der Bauarbeiten am Deutzer Hafen können der Polizei gemeldet werden, die bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Die Polizei ist unter dem Polizeinotruf 110 oder über die zuständige Wache in Köln Deutz unter der Telefonnummer 0221 229-5530 erreichbar. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an die „Baustel- lenkommunikation Deutzer Hafen Köln“ wenden: Telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 7159- 3419. Per Mail an info@baustelle-deutzer-hafen.koeln sowie online über das Webformular der Baustellenwebsite unter https://www.baustelle-deutzer-ha- fen.koeln/dialog/eine-frage-stellen.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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