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3489/2024

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1_AN_1468-2024

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4831 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 3489/2024 
Freigabedatum 06.11.2024  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-
Fraktion in der Bezirksvertretung Porz 
Hier: Baustellenverkehr Deutzer Hafen 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertre-
tung Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen:   
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die 
Siegburger Straße abgefahren wird?  
2. Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und moderne 
stadt GmbH bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs?  
3. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das Durch-
fahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens nicht miss-
achtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkehren belastet wird?  
4. An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen unmittelbar 
wenden? 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die 
Siegburger Straße abgefahren wird? 
Stellungnahme der Verwaltung:   
 
Der Verwaltung liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, die darauf schließen las-
sen, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die Siegburger Straße in Richtung 
Poll transportiert wird.  
 
Es ist anzumerken, dass im Bereich Mühlenstraße und Poller Kirchweg generell hoher 
Schwerlastverkehr auftritt, der jedoch nicht mit den Bauarbeiten am Deutzer Hafen in 
Verbindung steht. Diesbezüglich sind Fotoaufnahmen von Anwohnerinnen und An-
wohnern dokumentiert, die belegen, dass das Durchfahrtsverbot auf der Siegburger 
Straße in Richtung Poll (Süden) durch andere Lastkraftwagen missachtet wurde. Die 
fotografierten Fahrzeuge stehen nachweislich nicht im Zusammenhang mit den 
Baustellenaktivitäten im Hafenareal. 
2. Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und die mo-
derne stadt GmbH bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs?

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Die moderne stadt GmbH unterliegt im Rahmen der Bau- und Dienstleistungs-
verträge der Stadt Köln der Auflage, dass Schwerlastverkehre, aus dem Deut-
zer Hafen kommend, über die Siegburger Straße in südliche Richtung (Poll) 
ausgeschlossen sind. Unabhängig davon ist das bestehende Durchfahrtsver-
bot im Bereich der Straße „Am Schnellert“ strikt zu beachten. 
3. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das 
Durchfahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens 
nicht missachtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkeh-
ren belastet wird? 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Zur Sicherstellung der Einhaltung des Durchfahrtsverbots auf der Siegburger 
Straße während der Bauarbeiten wurden folgende Maßnahmen vorgenom-
men: 
Verkehrsführung: Der Schwerlastverkehr zur Abfuhr des Abraums wird an 
der Einmündung Siegburger Straße/Poller Kirchweg (Höhe Aral-Tank-
stelle) über temporäre Ein- und Ausfahrten auf die Siegburger Straße in 
Richtung Norden geleitet. Er erreicht nach etwa 700 Metern die Straße 
„Im Hasental“ und wird dort auf das übergeordnete Straßennetz geführt. 
Kontrollen durch den Auftragnehmer: Die KGAB GmbH, eine 100%ige 
Tochtergesellschaft der Stadt Köln, kontrolliert die Einhaltung der festge-
legten Verkehrsführung vor Ort. Zudem ist die Bauleitung des beauftrag-
ten Abbruchunternehmens verpflichtet, die Einhaltung der verkehrsbezo-
genen Auflagen zu überwachen, um unerwünschte Fahrtrouten zu verhin-
dern. 
Regelmäßige Kontrollen durch die Stadt Köln: Die Stadt Köln führt konti-
nuierlich Kontrollen durch, um die Einhaltung des Durchfahrtsverbots auf 
der Siegburger Straße zu gewährleisten. Bei Verstößen werden geeignete 
Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit und des Schutzes des 
Poller Ortskerns eingeleitet. 
4. An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen unmit-
telbar wenden? 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot auf der Siegburger Straße während 
der Bauarbeiten am Deutzer Hafen können der Polizei gemeldet werden, die 
bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Die Polizei ist unter 
dem Polizeinotruf 110 oder über die zuständige Wache in Köln Deutz unter der 
Telefonnummer 0221 229-5530 erreichbar.  
Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an die „Baustel-
lenkommunikation Deutzer Hafen Köln“ wenden: Telefonisch von Montag bis 
Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 7159-
3419. Per Mail an info@baustelle-deutzer-hafen.koeln sowie online über das 
Webformular der Baustellenwebsite unter https://www.baustelle-deutzer-ha-
fen.koeln/dialog/eine-frage-stellen.

Anlage 1_AN_1468-2024

2161 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
     
 Köln-Porz, 27.10.2024 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.11.2024 
hier: Baustellenverkehr Deutzer Hafen  
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung Porz: 
 
Aus der Poller Bürgerschaft liegen Beschwerden vor, dass seit kurzem Abraum aus 
dem Deutzer Hafen durch Poll über die Siegburger Straßen Richtung A4 abgefahren 
wird. Mit Beschlussvorlage 2549/2019, Anlage 3.3 sagte die Verwaltung auf 
Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 7 zu, das Fahrverbot für den 
Baustellenverkehr auf der Siegburger Straße einzuhalten und den Deutzer Hafen 
ausschliesslich über die Straße Im Hasental anzufahren („Die Verkehrsführung wird 
während der Bauphase berücksichtigt“). 
Auf der Siegburger Straße besteht zwischen den Einmündungen „Am Schnellert“ und 
„Im Forst“ ein Durchfahrtverbot für LKW (Verkehrszeichen 253, mit Zusatz 
„Lieferverkehr frei“ (Im Forst) und „Anlieferung frei“ (Am Schnellert). 
In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die 
Beantwortung folgender Fragen: 
1.  Ist der Verwaltung bekannt, dass Abraum aus dem Deutzer Hafen über die 
Siegburger Straße abgefahren wird?

2.  Welchen Auflagen unterliegen die beteiligten Bauunternehmen und Moderne 
Stadt bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs? 
3.  Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung sicherstellen, dass das 
Durchfahrtverbot auf der Siegburger Straße beim Bau des Deutzer Hafens 
nicht missachtet und der Poller Ortskern mit intensiven Baustellenverkehren 
belastet wird? 
4.  An welche Stelle können die Poller Bürger*innen sich bei Verstößen 
unmittelbar wenden? 
 
 
 
Jutta Komorowski      Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3489/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2024
Erstellt
05.11.2024 08:22