2006/0780
Aufbau des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hier: Zentrale Schlüsselverwaltung
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2006/0780
8629 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.12.2006
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Dezernat VI/
Aufbau IDA
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2006/0780
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Aufbau des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
hier: Zentrale Schlüsselverwaltung
Vorlage vom: 06.12.2006
Beschlussvorschlag:
1. Dem Aufbau einer zentralen Schlüsselverwaltung im künftigen Eigenbetrieb „Immobilienmanagement“
mit sofort beginnender Erhebung der Daten aus den städtischen Liegenschaften wird zugestimmt.
2. Die Verantwortliche für den Aufbau des Eigenbetriebes wird beauftragt die Betriebssatzung durch eine
Schließverwaltung zu ergänzen.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.06.2006
Gegenstand des zukünftigen Eigenbetriebes „Immobilienmanagement Darmstadt“ ist die
Bewirtschaftung des im Eigentum der Wissenschaftsstadt stehenden Grundbesitzes und der von der
Wissenschaftsstadt angemieteten Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten, mit Ausnahme der
Immobilien, die den anderen Eigenbetrieben als Vermögen zugeordnet sind.
Um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung des Immobilienbestandes und dessen
Schließanlagen sicherzustellen, ist im Rahmen des organisatorischen Aufbaus des Eigenbetriebes
„Immobilienmanagement Darmstadt“ eine zentrale Schlüsselverwaltung einzurichten und aufzubauen.
Um künftig wirtschaftliche Aspekte bei Beschaffung von Schließanlagen herbeizuführen, sind im
Rahmen einer Ausschreibung kostengünstige und leistungsgerechte Anbieter zu ermitteln. Hierbei ist
zu beachten, dass der Anbieter sowohl elektronische Schließanlagen als auch herkömmliche,
mechanische Schließanlagen ( mit Schlüssel) kostengünstig anbietet und künftig eine Wartung
zusichern kann.
Die herkömmlichen Schließanlagen sind mittelfristig auf elektronische Schließanlagen umzurüsten,
soweit sich eine wirtschaftliche Notwendigkeit aufzeigt. Kleine Objekte wie z.B. Mietshäuser sind
weiterhin mit Schlüsselschließanlagen auszustatten, da die Anschaffungskosten einer elektronischen
Schließanlage sich wirtschaftlich, auch langfristig, für kleine Einheiten nicht rechnet.
Bei Verlust von Zentralschlüsseln ist in der Übergangszeit, vom 1.1.2007 bis 31.12.2007, der künftige
Eigenbetrieb „Immobilienmanagement Darmstadt“ bei der Beschaffung und Auswahl einer eventuellen
neuen Schließanlage grundsätzlich zu beteiligen, um eine zukunftsweisende und kostengünstige
Versorgung sicherzustellen.
Um einen reibungslosen Übergang zum Eigenbetrieb ab 1. Januar 2008 zu gewährleisten, sind von
den betreffenden Ämtern und Liegenschaften bis zum 30. Juni 2007
die erforderlichen Angaben
verbindlich bereitzustellen. Hierfür wurde ein Erfassungsbogen entwickelt, der eine zügige Erfassung
über Excel ermöglicht.
Ziele des neuen Eigenbetriebes für die zentrale Schlüsselverwaltung sind:
• Eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung des Immobilienbestandes und dessen
Schließanlagen sicherzustellen.
• Aufbau einer elektronischen Schlüsselverwaltung.
• Durch zukunftsweisende Techniken beim Einsatz von „Elektronischen Schließanlagen“ den
Immobilienbestand mittel- und langfristig wirtschaftlich und wertsichernd zu optimieren.
• Die künftige homogene Ausstattung von Liegenschaften über alle Standorte mit einem
Schließsystem.
.
• Mögliche Anbindung an weitere Systeme, wie Zeiterfassung und sonstige
Abrechnungssysteme.
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...
Gemäß einer neutralen Studie der Universität Hannover hat sich eine Elektronische Schließanlage
bereits nach ca.2 Jahren, bei erneutem Verlust eines Hauptschlüssels, amortisiert.
Gegenüberstellung:
Kosten
Mechanische Schließanlage mit Schlüsselverlusten und Umnutzung
Mechanik nur Umnutzung
Elektronik
Mechanik
Nutzungszeitraum (Jahre)
Anschaffung 1 2
Eine elektronische Schließanlage wird nach 2 Jahren günstiger
( Copyright – H. Jeschke – Universität Hannover – 2003 )
Die Vorschriften des dritten Abschnittes der Allgemeinen Geschäftsanweisungen – Dienstgebäude,
Diensträume, Inventar – ist um eine Schlüsselverwaltung zu ergänzen:
Für alle Schließanlagen in den Liegenschaften ist ein Schließplan zu fertigen, soweit noch nicht
geschehen. Die Aufbewahrung, Verwaltung und Ausgabe von Schlüsseln oder elektronischen
Schlüsseln ist Zentral bei IDA bzw. beim Eigenbetrieb sicherzustellen.
Reserveschlüssel / Transponder etc. sind vorzuhalten und gesichert aufzubewahren.
Zentralschlüssel werden direkt vom Systemkoordinator IDA / Eigenbetrieb ab 1.1.2008 verwaltet.
• Ist eine Schließanlage vorhanden, sind für schutzbedürftige Bereiche eigene Schließgruppen
zu bilden. Je nach Anforderung sind einzelne Räume aus der Schließgruppe
herauszunehmen und mit Einzelschließungen zu versehen, soweit nicht bereits geschehen.
• Nicht ausgegebene Schlüssel und die Reserveschlüssel sind gegen unbefugten Zugriff
geschützt (z.B. Tresor) aufzubewahren.
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...
• Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt nur in begründeten und nachvollziehbaren Fällen an
hierfür autorisierte Personen gegen Quittung und ist zu dokumentieren. Auch im
Vertretungsfall darf ein Schlüssel nicht einfach weitergegeben werden, sondern hat über die
Schlüsselausgabe zu erfolgen. Nur über diesen Umweg kann eine lückenlose Dokumentation
als Nachweis über den Verbleib des Schlüssels / Transponder etc. erfolgen.
Monatlich ist eine Veränderungsanzeige, den aktuellen Schließplan betreffend, an den
Systemkoordinator zu senden.
• Bei Verlust einzelner Schlüssel / Transponder etc. ist eine sofortige schriftliche- und zusätzlich
eine telefonische Meldung an den betreffenden Systemkoordinator unverzüglich zu
veranlassen.
Über Ersatz, Kostenerstattung, Vertrauensschutzprüfung, bei Austausch des Schlosses
(Zylinder), Austausch von Schließgruppen etc. wird unter Vorlage einer ausführlichen
Verlustmeldung entschieden.
• Bei Zuständigkeitsänderungen von Mitarbeitern sind deren Schließberechtigung zu prüfen und
nicht mehr benötigte Schlüssel einzuziehen. Zentralschlüssel sind umgehend mit einer
Veränderungsanzeige dem entsprechenden Systemkoordinator vorzulegen. Der gleiche
Sachverhalt trifft bei Ausscheiden von Mitarbeitern zu.
• Schlösser und Schlüssel zu besonders schutzbedürftigen Bereichen ( zu denen nur sehr
wenige Schlüssel ausgegeben werden sollten) können im Verdachtsfall, nach Rücksprache
mit dem Systemkoordinator, getauscht werden, um so illegal nachgefertigten Schlüsseln die
Funktion zu nehmen. Bei Verlust elektronischen Schlüssel, (Transponder etc.) ist eine
sofortige Sperrung zu veranlassen.
• Veränderungen ( z.B. Ausscheiden) des vor Ort bestellten Schlüsselbeauftragten sind
unverzüglich dem Systemkoordinator schriftlich zu melden.
• Die betreffenden Schließkarten der Schließanlagen werden bei IDA / Eigenbetrieb ab
1.1.2008 verwahrt.
• Die beigefügte Produkthaftung für Schließzylinder nach dem „Produkthaftungsgesetz“ sind
unbedingt zu beachten, da Nichtbeachtung den Hersteller von seiner Haftungspflicht
entbindet.
Darmstadt, 06.12.2006
Dezernat VI, Aufbau IDA, kri
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...
Der Dezernent I Der Dezernent II
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Der Dezernent III Die Dezernentin IV
Klaus Feuchtinger Cornelia Diekmann
Stadtrat Stadträtin
Der Dezernent V Der Dezernent VI
Jochen Partsch Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0780
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.12.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00