2318/2018
Einrichtung von Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen im Georgsviertel Süd
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 2318/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Einrichtung von Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen im Georgsviertel Süd Mit Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 18.06.2015, TOP 8.5, (Vorlagen-Nr.: 3710/2014) war die Einrichtung von drei Tempo 30-Zonen im Georgsviertel vorgesehen. Das im Juni 2016 be- schlossene Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) beinhaltet u. a. zwei Fahrradstraßenachsen, die im Quartier Georgsviertel Süd umgesetzt werden sollen (Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Vor dem Hinter- grund eines effizienten Ressourceneinsatzes und auf Grundlage der genannten Beschlusslage plant die Verwaltung eine kombinierte Umsetzung der Fahrradstraßen und der Einrichtung von Tempo 30 im Georgsviertel. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat klargestellt, „dass die Anordnung einer Fahrradstraße aufgrund ihres generellen Bedeutungs- und Regelungsgehalts nicht geeignet ist, in eine Tempo 30-Zone integriert zu werden. Da eine geschwindigkeitsbezogene Zonenbeschilderung nicht durch ein Fahrradstraßen-Zeichen aufgehoben werden kann, ist die Beschilderung einer Tempo 30-Zone stets aufzuheben, wo eine Fahrradstraße beginnt.“ (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt- entwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 2016). Folglich kann eine Fahrradstraße nicht in einer Tempo 30-Zone liegen. Die im RVKI definierten Fahrradstraßen Georgstraße, Große Witschgasse, Follerstraße (zwischen Kleine Witschgasse und Große Witschgasse) und die Mathiasstraße, in denen nach Einrichtung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, durchkreuzen das Georgsviertel Süd, so dass sich keine zusammenhängende Tempo 30-Zone mehr bilden lässt. Um eine flächendeckende Reduzie- rung der Geschwindigkeit auf 30 km/h erreichen zu können, erhalten die übrigen Straßenzüge Georgsplatz, An Lyskirchen, Holzgasse und Rheinaustraße daher eine 30 km/h-Einzelbeschilderung. Die Mathiasstraße soll vorläufig als Einrichtungsfahrradstraße angeordnet werden, da für einen Zwei- richtungsradverkehr zunächst eine Erneuerung der Ampelanlage an der Kreuzung „Mühlenbach“ er- forderlich ist. Der Beschluss zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird daher in abgewandelter Form gemäß den aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen umgesetzt. Die beabsichtigte Geschwindigkeitsre- duzierung wird somit durch Tempo 30-Einzelbeschilderungen sowie die Fahrradstraßen erreicht. Vor Einrichtung der genannten Maßnahmen werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Quartiere durch eine Anliegerinformation und Pressemitteilung über Sinn und Zweck der neuen Regelung informiert. Mit der Umsetzung soll voraussichtlich noch Ende des Jahres 2018 begonnen werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (10)
- Große Witschgasse
- Follerstraße
- Mathiasstraße
- Georgsplatz
- Kleine Witschgasse
- Rheinaustraße
- An Lyskirchen
- Georgstraße
- Holzgasse
- Mühlenbach
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Details
- Aktenzeichen
- 2318/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.09.2018
- Erstellt
- 12.07.2018 06:46