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2318/2018

Einrichtung von Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen im Georgsviertel Süd

Mitteilung BV 04.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 10.17

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 2318/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
 
Einrichtung von Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen im Georgsviertel Süd 
 
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 18.06.2015, TOP 8.5, (Vorlagen-Nr.: 3710/2014) 
war die Einrichtung von drei Tempo 30-Zonen im Georgsviertel vorgesehen. Das im Juni 2016 be-
schlossene Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) beinhaltet u. a. zwei Fahrradstraßenachsen, die 
im Quartier Georgsviertel Süd umgesetzt werden sollen (Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Vor dem Hinter-
grund eines effizienten Ressourceneinsatzes und auf Grundlage der genannten Beschlusslage plant 
die Verwaltung eine kombinierte Umsetzung der Fahrradstraßen und der Einrichtung von Tempo 30 
im Georgsviertel. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO).  
 
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat klargestellt, „dass die Anordnung 
einer Fahrradstraße aufgrund ihres generellen Bedeutungs- und Regelungsgehalts nicht geeignet ist, 
in eine Tempo 30-Zone integriert zu werden. Da eine geschwindigkeitsbezogene Zonenbeschilderung 
nicht durch ein Fahrradstraßen-Zeichen aufgehoben werden kann, ist die Beschilderung einer Tempo 
30-Zone stets aufzuheben, wo eine Fahrradstraße beginnt.“ (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt-
entwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 2016). Folglich kann eine Fahrradstraße 
nicht in einer Tempo 30-Zone liegen. 
 
Die im RVKI definierten Fahrradstraßen Georgstraße, Große Witschgasse, Follerstraße (zwischen 
Kleine Witschgasse und Große Witschgasse) und die Mathiasstraße, in denen nach Einrichtung eine 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, durchkreuzen das Georgsviertel Süd, so dass sich 
keine zusammenhängende Tempo 30-Zone mehr bilden lässt. Um eine flächendeckende Reduzie-
rung der Geschwindigkeit auf 30 km/h erreichen zu können, erhalten die übrigen Straßenzüge 
Georgsplatz, An Lyskirchen, Holzgasse und Rheinaustraße daher eine 30 km/h-Einzelbeschilderung.  
 
Die Mathiasstraße soll vorläufig als Einrichtungsfahrradstraße angeordnet werden, da für einen Zwei-
richtungsradverkehr zunächst eine Erneuerung der Ampelanlage an der Kreuzung „Mühlenbach“ er-
forderlich ist.  
 
Der Beschluss zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen wird daher in abgewandelter Form gemäß den 
aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen umgesetzt. Die beabsichtigte Geschwindigkeitsre-
duzierung wird somit durch Tempo 30-Einzelbeschilderungen sowie die Fahrradstraßen erreicht. 
 
Vor Einrichtung der genannten Maßnahmen werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner 
der Quartiere durch eine Anliegerinformation und Pressemitteilung über Sinn und Zweck der neuen 
Regelung informiert. 
 
Mit der Umsetzung soll voraussichtlich noch Ende des Jahres 2018 begonnen werden.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.17 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Große Witschgasse
  • Follerstraße
  • Mathiasstraße
  • Georgsplatz
  • Kleine Witschgasse
  • Rheinaustraße
  • An Lyskirchen
  • Georgstraße
  • Holzgasse
  • Mühlenbach

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Details

Aktenzeichen
2318/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.09.2018
Erstellt
12.07.2018 06:46