3201/2023
Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes
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Eilentscheidung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 3201/2023 Freigabedatum 05.01.2024 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 15.01.2024 Entscheidung Rat 06.02.2024 Genehmigung Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund des komplexen Abstimmungsprozesses zu dieser Vorlage kam es zu nicht vorher- sehbaren zeitlichen Verzögerungen, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur letzten Sitzung des Rates in 2023 nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in den nächs- ten Sitzungslauf des Rates der Stadt Köln (erster Sitzungslauf des Jahres 2024) würde sich die Dauer des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und somit das Risiko der Leistungserbringung für die Träger auf einen nicht mehr vertretbaren Zeitraum verzögern. Ansonsten würde ein wichtiges präventives Instrument bei der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Köln entfal- len. Für die notwendigen zusätzlichen Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen ist jedoch eine Fortführung bewährter Maßnahmen zur Abwehr drohender Wohnraumverluste unbedingt erforderlich. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, die präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, befristet für ein weiteres Jahr bis Ende 2024, im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit fortzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, weiterhin mit der Umsetzung zu beauftragen. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 € (gerundet) in- nerhalb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begrün- dung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Viele Menschen, denen der Verlust der Wohnung droht, befinden sich nicht nur in einer exis- tenziell bedrohlichen Situation. Immer häufiger haben diese Menschen auch starke gesund- heitliche Einschränkungen in Form von physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert. Dazu tritt in den meisten Fällen noch eine Überschuldungsproblematik, welche regelmäßig ursächlich für den drohenden oder eingetretenen Wohnraumverlust ist. Im Rahmen der im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) im Juni 2021 auch in Köln durchgeführten GISS-Studie 2022b zur Situation von straßenob- dachlosen und verdeckt wohnungslosen Menschen, gaben 52,1 % der befragten Menschen in ihrer Selbstauskunft an, dass Mietschulden oder zumindest auch bestehende Mietschulden neben anderen hinzugetretenen Gründen ursächlich für den Wohnungsverlust waren. Der Statistikbericht BAGW 2022 weist für das gesamte Bundesgebiet sogar einen noch höhe- ren Wert aus. Die dort getroffenen Feststellungen sprechen sogar von 63,9 % der Fälle, in de- nen Mietschulden ursächlich für den Wohnraumverlust sind. Mit diesen multikomplexen Le- benslagen sind viele Betroffene überfordert und verlieren ihre Fähigkeit zum selbstwirksamen 3 Handeln. Sie benötigen professionelle Unterstützung zur Stabilisierung und Verbesserung ih- rer Lebenssituation. So waren in 2020 bundesweit rund 256.000 Haushalte (2018: 237.000 Haushalte) vom Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bedroht mit weiter steigender Tendenz. Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 gab es wegen der pandemiebedingten Ausweitung des Kündigungsschutzes einen spürbaren Rückgang der Zahlen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die markttypischen Dynamiken über Nachholeffekte sehr schnell den Anstieg auf das vorpandemische Niveau erzeugen werden. Ein weiterer Faktor für den zu erwartenden An- stieg liegt in der Inflations- und damit allgemeinen Preisentwicklung. Hierdurch können Men- schen in prekärer Einkommenssituation immer schwerer ihre Lebenshaltungskosten, insbe- sondere die steigenden Wohnkosten, tragen. In Köln sind jährlich mindestens zwischen 3.500 und 4.500 Mietverhältnisse bedroht. Diese Zahlen orientieren sich an den bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren dazu eingehenden Meldungen. Die tatsächlich bedrohte Zahl an Mietverhältnissen dürfte allerdings deutlich höher sein. Dies begründet sich darin, dass nicht jede Person, der der Verlust der Wohnung droht, sich hilfesuchend an die Stadtverwaltung Köln oder an unter- stützende ergänzende präventive Hilfsprojekte wendet. In der Folge wird in einer zahlenmäßig deshalb nicht benennbaren Größe die Wohnung auch ohne Durchführung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens aufgegeben. Zudem ist das größte sich darstellende Problem der möglichst frühe Zugang zu den Woh- nungsnotfällen und damit die Kontaktaufnahme. Ein weiteres Problem betrifft insbesondere auch die Wohnungsnotfälle, bei denen der Fachstelle Wohnen bereits eine fristlose Kündi- gung, Räumungsklage oder sogar längst ein Räumungstermin vorliegt, zu denen die Fach- stelle Wohnen jedoch keinen Kontakt herstellen konnte bzw. kann. Darüber hinaus kann die Fachstelle Wohnen auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst dann tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Das heißt, Prävention vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung würde alleine von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt werden können. Insofern nehmen die freien Träger im Wohnungsnotfall eine wichtige Funktion ein, da sie re- gelmäßig über eine breite Vernetzung in den Stadtbezirken verfügen und der Zugang zu ihnen offensichtlich für viele Menschen und Haushalte leichter ist als zu einer leistungsgewährenden Behörde. Sie besitzen viele Kompetenzen in der Beratung, Begleitung, Unterstützung und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe und Auslöser von Wohnungsver- lusten wahrzunehmen, die nicht allein auf Mietschulden zurückzuführen sind. Die Ergebnisse der Befragung im Rahmen der GISS-Studie haben auch gezeigt, dass bei der Vermeidung von Wohnungsverlusten noch Optimierungsbedarfe bestehen. Von großer Be- deutung ist dabei, dass Informationen über Angebote zur Wohnungssicherung möglichst breit gestreut werden, dass die zuständigen Präventionsdienste möglichst frühzeitig und lückenlos von drohenden Wohnungsverlusten erfahren und proaktiv reagieren, also von Wohnungsver- lust bedrohte Haushalte auch aufsuchen, wenn diese nicht auf Anschreiben reagieren. Es sind verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungsverluste zu verhindern bevor sie eintreten. Entsprechend müssen die präventiven Hilfen im Kölner Hilfesystem für Menschen im Kontext Wohnungslosigkeit personenzentriert, bedarfsgerecht und zur angemessenen Versorgung der in Not geratenen Menschen verstetigt und weiter ausgebaut werden. Zu verweisen ist in diesem Kontext auch auf die Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ und die im Juni 2019 ins Leben gerufene Landesinitiative gegen Woh- nungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“, die zum erfolgversprechendsten Handlungs- ansatz zählt. Mit der Landesinitiative verfolgt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozi- ales NRW u. a. das Ziel, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum behalten können. Die Wohnungssicherung soll laut Landesinitiative Vorrang haben. Vorbeu- gende Angebote müssen ggf. geschaffen, bekannt gemacht und so frühzeitig wie möglich ge- nutzt werden. Alle gesetzlich gegebenen Möglichkeiten, Wohnungsverluste zu verhindern, müssen ausgeschöpft werden. Den Kommunen und anderen Leistungsträger*innen sowie der 4 freien Wohlfahrtspflege wird empfohlen, positive Ansätze aufzugreifen und zu verstetigen und innovative Projekte zur Lösung der aufgezeigten Probleme zu entwickeln, die wiederum durch Landesförderung in Pilotprojekten gefördert werden können. BerMico – „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ ist bereits seit April 2015 ein solches Hilfeangebot zum Erhalt angemessenen Wohnraums für Haushalte, denen der Verlust der Wohnung droht. Von April 2015 bis März 2018 wurde BerMico erstmalig im Stadtgebiet Köln für den Stadtbezirk Ehrenfeld im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW im Kontext des Förderkonzeptes zum Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ gefördert. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1824/2017) wurde die weitere Finanzierung des Projektstandortes Ehrenfeld und die Ausweitung von Ber- Mico auf den Stadtbezirk Chorweiler, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2019, be- schlossen. Diese Stellen (2,5 Stellen Sozialarbeit) werden seit dem 01.01.2020 nach § 67 SGB XII finanziert. Das heißt, institutionell über kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII, die zu 50 % über den Landschaftsverband Rheinland (LVR), als überörtlichem Träger der So- zialhilfe, im Rahmen der Refinanzierung subventioniert werden. Die Finanzierung umfasst da- bei bedarfsgerechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 (3303/2021) wurde die Ausweitung der präventiven Hilfen BerMico auf die Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2023, beschlossen. Der Sozialdienst Kath. Männer e.V. Köln, Internationale Bund – IB West gGmbH und die Diakonie Michaelshoven e. V. wurden im Rahmen einer Ziel- und Leis- tungsvereinbarung mit der Umsetzung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh- nungsverlustes auf die v. g. rechtsrheinischen Stadtbezirke beauftragt. Mit der Umsetzung der präventiven Hilfen konnten die beteiligten Projektträger aus organisatorischen und personal- technischen Gründen der Verwaltung erst zum 01.04.2022 beginnen. Die Finanzierung der Projektstandorte Porz, Kalk und Mülheim erfolgt zu 50 % institutionell im Rahmen von kommu- nalen präventiven Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zu 50 % institutionell über kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII. Die Finanzierung umfasst dabei bedarfsge- rechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Ziel von BerMico ist es, Wohnraumverlust zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen, vorzubeugen und die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte/ Personen zu verbessern und zu stärken. Wei- terhin soll die Förderung von mietvertragskonformen Verhalten und die Verhinderung beson- derer sozialer Schwierigkeiten erreicht werden. Das heißt, Informationen zu einem drohenden Wohnraumverlust sollen noch vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung und Räumungsklage genutzt werden. Weiteres Ziel der beteiligten freien Träger ist es auch, die Wohnungsnotfälle zu erreichen, wo der Fachstelle Wohnen bereits eine fristlose Kündigung, Räumungsklage oder ein Räumungstitel vorliegt, zu denen die Fachstelle Wohnen jedoch kei- nen Kontakt herstellen konnte bzw. kann. Dies ist – bezogen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks und regionaler Anlaufstellen er- reichbar. Näheres enthält die als Anlage 2 beigefügte Leistungsbeschreibung (Stand 04/2022) zu dieser Beschlussvorlage, in der die Rahmenbedingungen, Aufgaben, Ziele, Standards und Leistungen konkret beschrieben und festgelegt sind. Eine Darstellung der qualitativen und quantitativen Wirkungen sowie eine fachliche Bewertung der finanzwirtschaftlichen Effekte sind der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zu entneh- men. Finanzierung und Finanzvolumen Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen der seit 2022 tätigen freien Träger und nach den durchschnittlich bekannten Wohnungsnotfällen in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk und Porz (Fünfjahreszeitraum) ist für das Gelingen der Fortführung von BerMico in den drei v. g. Stadt- bezirken die Finanzierung von 4,5 Stellen Sozialarbeit S 12 im Jahr 2024 weiterhin erforder- lich. 5 Die Finanzierung der 4,5 Stellen Sozialarbeit im Jahr 2024 umfasst dabei bedarfsgerechte Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Insgesamt ergeben sich im Zuge der pauschalen Finanzierung, unter Berücksichtigung einer jährlichen Personalkostensteige- rung, basierend auf den durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln, von rund 2 %, für 2024 ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 445.500,00 € (gerundet). Die zentrale Steuerung und Koordination für BerMico wird auch in 2024 durch die kostenneut- rale Bereitstellung von vorhandenem städtischem Personal sichergestellt. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 (gerundet) inner- halb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Die Verhinderung von Wohnungsverlusten kommt nicht nur den akut bedrohten Menschen zu- gute, sondern ist auch für die Kommune der kostengünstigere Weg, um Wohnungslosigkeit zu begegnen, denn die Kosten einer Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch präventive Maß- nahmen sind deutlich niedriger als die ordnungsrechtliche Notunterbringung. Eine Darstellung der qualitativen und quantitativen Wirkungen sowie eine fachliche Bewertung der finanzwirt- schaftlichen Effekte sind der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Durch die Fortführung der Maßnahmen in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk und Porz, einge- bunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fachstelle Wohnen, erwartet die Verwal- tung weiterhin Einsparungen bei der Übernahme von Mietrückständen, Mahn- und Räumungskosten, den Kosten der Belegungsrechtswohnungen, der Beschlagnahme von Wohnraum, der Vermeidung andernfalls drohender Mehraufwendungen durch Ausweitung der ord- nungsrechtlichen Unterbringungsressourcen und Kosten der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Die finanzwirtschaftlichen Effekte der präventiven Hilfe BerMico für den Zeitraum 2022 bis Ende 2023 sind der Anlage 1 zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Hieraus ergibt sich auch für das Jahr 2024 ein sehr hohes Einsparpotenzial von ca. 2,5 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Fortführung von BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, aufbauen würde. Zu erwartende Auswirkungen bei Verzicht auf diese Maßnahmen Die Zahl der Wohnungsverluste in Köln würde zunehmen. Damit würde sich auch die Zahl der ordnungsrechtlich unterzubringenden Haushalte weiter erhöhen und die damit verbundene und notwendige Ausweitung der ordnungsrechtlichen Unterbringungsressourcen. Perspektive Die Verwaltung ist mit dem LVR in Gespräche eingetreten mit der Zielsetzung einer Finanzie- rungsbeteiligung an der Ausweitung von BerMico auf die drei rechtsrheinischen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz im Rahmen des § 67 SGB XII. Eine anteilige Refinanzierung durch den LVR kommt jedoch vorerst für den überörtlichen Sozialhilfeträger nicht in Frage. Begrün- det wird dies vom LVR damit, dass die aufsuchenden Hilfen in Köln im Rahmen der Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII durch die Ausweitung des Streetworks in Nordrhein-Westfalen be- reits an der statistischen Spitze der Unterstützungsleistungen liegen. Dessen ungeachtet wird eine Finanzierungsbeteiligung seitens des LVR von der Verwaltung weiterhin forciert. Gleichwohl werden auch weitere Möglichkeiten der Verwaltung geprüft, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Im Schwerpunkt prüft die Verwaltung im Jahr 2024 intensiv die Möglichkeit der Verstetigung 6 als pflichtige Leistung nach dem SGB XII ab dem Jahr 2025. Anlagen Anlage 1: BerMico – Vorläufiger Evaluationsbericht Anlage 2: BerMico – Leistungsbeschreibung
Anlage 1 BerMiCo Vorläufige Evaluation
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Anlage 1: Vorläufiger Evaluationsbericht zum Projekt BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim zu Vorlage 3201/2023 1 Im Auftrag der Stadt Köln bietet das Projekt BerMico präventive Hilfen zur Vermeidung von Wohnraumverlust in Wohnungsnotfällen. Konkret bedeutet dies die Sicherung bestehender Wohnverhältnisse sowie die Stärkung der Handlungs- und Bewältigungskompetenzen der Mieter*innen. Im besten Fall erfolgt die Intervention frühestmöglich. Derzeit wird BerMico in den fünf Stadtbezirken Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Mülheim und Porz angeboten. Der vorliegende Zwischenbericht behandelt allerdings ausschließlich die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 (3303/2021) neu hinzugekommenen Stadtbezirke Kalk, Porz und Mülheim für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.08.2023. Mit der Umsetzung der präventiven Hilfen in den drei neu hinzugekommenen Stadtbezirken konnten die beteiligten Projektträger, aus organisatorischen und personaltechnischen Grün- den der Verwaltung, erst ab dem 01.04.2022 beginnen. Das heißt, mit der Personalgewin- nung, Bekanntmachung des Angebotes und Vernetzung im jeweiligen Stadtbezirk etc. Die Gewinnung von Mitarbeitenden für die neuen Standorte von BerMico gestaltete sich je- doch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels über einige Monate sehr schwierig, so das erst seit dem 01.01.2023 alle Stellen (4,5 VZÄ) vollumfänglich besetzt sind. Im Zeitraum 01.04.2022 bis Ende 2022 lag der Fokus zudem vor allem auf der Konsolidierung bzw. weite- ren Etablierung der neuen Standorte, die Netzwerkarbeit und Akquise. Auch die weiterhin verstärkt betriebene Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Projektes in den drei neuen Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim hatten dabei den größten Anteil. Qualitative und quantitative Effekte im Rahmen der Projektphase Aufgrund der vorab beschriebenen Situation konnten die Projektträger, trotz eines darauf ab- stellenden niedrigeren festgelegten Zielwertes aufgrund der verkürzten Projektlaufzeit in 2022, die Mindestzahl an Fälle nicht erreichen (Mindestzahl Fälle: 80 Mülheim, 65 Porz, 70 Kalk; Familien/ Mehrpersonenhaushalte/ Paare zählen als ein Fall). In 2022 konnten von den festgelegten Zielwerten in Mülheim 0 %, Kalk 20 % und Porz 23,07 % lediglich erreicht wer- den. In 2023 wurden bisher von den festgelegten Zielwerten (Mindestzahl Fälle: 160 Mülheim, 130 Porz, 140 Kalk) vom 01.01.2023 bis zum 31.08.2023 in Mülheim 45,63 %, Kalk 70,71 % und Porz 52,30 % erreicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass die für 2023 festgelegten Zielwerte bis zum Ende der Projektlaufzeit (31.12.2023) in Mülheim zu 70 %, Kalk zu 95 % und Porz zu 75 % erreicht werden. Im Rahmen der Projektphase konnten innerhalb des Zeitrahmens 01.01.2022 bis 31.08.2023 folgende Ergebnisse erzielt werden: • Insgesamt 240 Haushalte wurden von den BerMico-Mit arbeitenden kontaktiert. • Bei 71,25% aller Kontaktversuche kam ein Kontakt z ustande. • Bei 171 Haushalten kam es zu Beratungen und weiter en Unterstützungen. • Bei 56% der vorgenannten Fälle ging es explizit um Mietschulden/-rückstände und • in 38% der unterstützen Fälle zudem um allgemeine bzw. weitere Fragen zu Finan- zen/ Budget. • Bei Haushalten, die die eine Beratung durch BerMic o akzeptiert haben, konnte in ei- nem Zeitraum von unter sechs Monaten durch die Intervention von BerMico ein mit hoher Wahrscheinlichkeit ansonsten drohender Wohnungsverlust in ca. 77 % der Anlage 1: Vorläufiger Evaluationsbericht zum Projekt BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim zu Vorlage 3201/2023 2 Fälle vermieden werden. 23 % der Fälle können noch nicht abschließend bewertet werden, weil diese Haushalte sich noch im Beratungs- und Unterstützungsprozess befinden. An den drei Standorten erfolgt die Kontaktaufnahme zu Ratsuchenden ebenso wie an den Standorten Ehrenfeld und Chorweiler, zunächst schriftlich und in einem nächsten Schritt, so- weit möglich, telefonisch. Als weitere Schritte der Kontaktaufnahme zu Hilfebedürftigen erfol- gen Hausbesuche. Durch die unmittelbare Präsenz der BerMico-Mitarbeitenden in Porz, Kalk und Mülheim, so- wie den dadurch erleichterten Zugang zur Zielgruppe ist es gelungen, die Berührungsängste der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte mit amtlichen Stellen abzubauen und die Wege zu den involvierten Behörden und Beratungsdiensten (Jobcenter, Suchtberatung, Er- ziehungs- und Schuldnerberatung etc.) zu ebnen. Das Einfordern von Verbindlichkeiten, der Aufbau von klaren Strukturen in allen Dimensionen des Familienlebens verbunden mit der praktischen Arbeit und Qualifizierung im Bereich Wohnraumerhalt, sind die Bausteine von BerMico, das in dieser besonderen Kombination erfolgreich wirksam geworden ist. An der Bedeutung von BerMico gerade für intensivere Fälle, für die bei einem Wegfall der Maßnahme keine geeignete Alternative absehbar ist, wird auch deutlich, dass der Erfolg von BerMico sich nicht ausschließlich an einer möglichst hohen Zahl von Fällen oder an der Höhe der regulierten Mietschulden bemessen lässt. Längerfristige Fälle binden naturgemäß relativ viel Zeit und bilden dennoch konzeptionell die Kernklientel von BerMico. Die enge Kooperation von Fachstelle Wohnen, freien Trägern und Wohnungswirtschaft bei der Prävention von Wohnungslosigkeit mit einem sehr frühzeitigen, konsequent aufsuchen- den Beratungsansatz für diejenigen Haushalte, für die es notwendig und sinnvoll ist, hat sich als zukunftsweisendes Praxismodell erfolgreich bewährt, um Menschen zu erreichen, die sich in Krisen abschotten, respektive mit Passivität reagieren. Als wirksam für eine gute Ak- zeptanz erweist sich, dass die freien Träger mit ihren Angeboten als unparteiische Dritte auf- treten, die über keinerlei Sanktionsgewalt verfügen und sich als Vermittelnde einbringen kön- nen. Die beschriebenen Maßnahmen führen zu einer Stabilisierung der Bewohner*innenstruktu- ren und langfristig auch zu einer stärkeren Identifizierung mit dem Wohngebiet. Das dient gleichermaßen dem Interesse von Mieter*innen, der Stadtgesellschaft sowie Wohnungswirt- schaft. Zudem wurde festgestellt, dass allein durch das Tätigwerden von BerMico für Mieter*innen, Vermietende und Leistungsträger ein neuer Verhandlungsprozess beginnt. Vermietende und Leistungsträger schätzen es wert, dass Mieter*innen bereit sind, Unterstützung anzuneh- men. Mieter*innen fühlen sich in ihrer Interessenvertretung bestärkt. Dies trägt dazu bei, dass sich die Beteiligten der Problemlage noch einmal mehr mit der Bereitschaft, aufeinan- der zuzugehen und Kompromisse zu schließen, stellen. Anlage 1: Vorläufiger Evaluationsbericht zum Projekt BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim zu Vorlage 3201/2023 3 Fachliche Bewertung der finanzwirtschaftlichen Effekte Wenn im Folgenden auf die finanziellen Effekte tatsächlich verhinderter Wohnungsverluste und daraus resultierender Wohnungslosigkeit eingegangen wird, so muss darauf hingewie- sen werden, dass der hypothetische Fall des Eintritts einer Notlage bei Ausbleiben einer In- tervention – die in der Realität aber stattgefunden hat – nicht leicht zu beurteilen ist. Die finanzwirtschaftlichen Effekte können bezogen auf die Haushalte, wo noch keine Kündi- gung vorlag (insgesamt 175 Haushalte), lediglich in einer Gesamtbewertung der Maßnahme dargestellt werden, da angesichts der Vielzahl von Fällen bis heute keine Möglichkeit be- steht, die Kosten bzw. die eingesparten Kosten dieser Einzelfälle zu bewerten. Die Ergeb- nisse wären aber grundsätzlich nicht konkret und verifizierbar. Anders sieht es dagegen bei den 65 Wohnungsnotfällen aus, wo der Fachstelle Wohnen be- reits eine fristlose Kündigung, Räumungsklage oder sogar längst ein Räumungstermin vor- lag, zu denen die Fachstelle Wohnen keinen Kontakt herstellen konnte, wohl aber die beauf- tragten Träger im Rahmen BerMico. Bezogen auf diese 65 Haushalte (123 Personen), davon 36 alleinstehende Personen, zwei Paare ohne Kinder, 13 alleinerziehende Personen mit Kind(ern) und 14 Mehrpersonenhaushalte bzw. Familien mit Kindern, können die finanzwirt- schaftlichen Effekte für die Stadtbezirke Kalk, Mülheim und Porz wie folgt konkret ermittelt werden. Durch das frühzeitige Tätigwerden der in den Stadtgebieten eingesetzten Träger konnten bei 65 Haushalten Wohnraumverluste vermieden werden. Regelmäßig fallen bei Mietrückstands- übernahmen zu späten Zeitpunkten (bereits rechtskräftige Kündigung und Einleitung von ge- richtlichen Räumungsverfahren) noch weitere Verfahrenskosten an, die in die Kostenbe- trachtung mit einbezogen werden müssen. Die Wohnungseigentümer*innen sind regelmäßig nicht fortsetzungsbereit, wenn die Verfahrensnebenkosten, für welche die Wohnungseigentü- mer*innen in Vorleistung treten mussten und die zivilrechtlich vom säumigen Mieter bzw. säumigen Mieterin zu tragen sind, nicht mit ausgeglichen werden. Bei den betrachteten 65 Haushalten ist durch das Wegfallen des Übernahmeerfordernisses für aufgelaufene Miet- rückstände von folgenden Einsparungen auszugehen: Nicht erforderliche Mietrückstandsübernahmen 44.176 € Nicht entstandene durchschnittliche Gerichtskostenkosten 73.508 € Nicht entstandene durchschnittliche Räumungskosten 340.006 €. Durch den Wohnraumerhalt an sich werden hier Einsparungen durch nicht erforderlich ge- wordener ordnungsbehördlicher Unterbringung im Umfang von 1.930.485 € generiert. Die temporären Unterbringungskosten wurden dabei auf ein Jahr hin wie folgt berechnet: 123 Personenzahl x 43 € (aktuell durchschnittlicher Tagessatz für die ordnungsrechtliche Versor- gung in einem Einfachhotel pro Person im Betrachtungszeitraum) = 5.289 € pro Tag oder (* 365 ) 1.930.485 € pro Jahr. Diesen Einsparungen stehen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 insgesamt 646.778,44 € Ausgaben für die Personal-, Verwaltungsgemein- und Sachkosten bei den Projektträgern für die drei Standorte gegenüber. Das heißt, diese Ausgaben sind durch die Einsparungen bei den Mietrückstandsübernahmen, Klage- und Räumungskosten und die finanziellen Auswir- kungen der temporären Notunterbringung durch die Stadt Köln über 100 % gedeckt. Anlage 1: Vorläufiger Evaluationsbericht zum Projekt BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim zu Vorlage 3201/2023 4 Nach Auswertung des vorliegenden Zwischenberichtes kann daher bereits jetzt aus fachli- cher Sicht der Verwaltung eine positive Tendenz zur Erreichung der angestrebten Wirkungs- ziele und finanzwirtschaftlichen Effekte, sowie zur Weiterfinanzierung von BerMico in den Stadtbezirken Kalk, Mülheim und Porz festgestellt werden. Unter Berücksichtigung des Um- standes, dass die Projektträger mit den Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten erst richtig ab dem 01.01.2023 beginnen konnten, können bereits jetzt, nach nur acht Monaten, valide Aussagen zur Erreichung der Wirkungsziele und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich einer mögli- chen Fortführung von BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, getroffen wer- den. Im Hinblick auf die Haushalte, wo noch keine fristlose Kündigung, Räumungsklage oder ein Räumungstermin vorgelegen hat, müssen nach wie vor ersatzweise pauschalisierte Berech- nungen als Grundlage der finanziellen Wirkungen herangezogen werden. Beispielsweise Räumungs- und Gerichtskosten, sowie weitere Folgebeseitigungskosten bei Räumungsfäl- len. Diese Kosten liegen bei Einpersonenhaushalte im Schnitt bei 3.500 € pro Fall. Bei Mehr- personenhaushalten nochmals deutlich höher. Geht man lediglich von der Zahl der Haus- halte im Rahmen des Berichtszeitraums 01.01.2023 bis 31.08.2023 aus, wo nur durch die Intervention von BerMico eine drohende Räumungsklage und damit ein Wohnungsverlust vermieden werden konnte (175 Haushalte), so ergeben sich Einspareffekte von 612.500 €, allein bei Zugrundelegung der Räumungskosten für Einpersonenhaushalte. In dieser einfa- chen Berechnung bleiben die finanziellen Auswirkungen der temporären ordnungsrechtlichen Notunterbringung und der Folgewohnversorgung (Maklergebühren, Mietkaution, Erstausstat- tung etc.) unberücksichtigt. Bezogen auf die finanzwirtschaftlichen Effekte der präventiven Hilfe BerMico ergibt sich für das Jahr 2024 allein bei den ordnungsrechtlichen Ausgaben zur Unterbrin- gung von Wohnungslosen in den Einfachhotels der Fachstelle Wohnen, ein sehr ho- hes Einsparpotenzial von ca. 2,5 Mio. €, das sich mit der erfolgreichen Fortführung von BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim im Jahr 2024 aufbauen würde. Die Mehrkosten für die Fortführung von BerMico werden für das Jahr 2024 mit 445.500,00 € kalkuliert. Durch das Angebot von BerMico werden die Haushalte erreicht, die ansonsten nicht oder mit sehr großer zeitlicher Verzögerung von der Fachstelle Wohnen erreicht werden. Der größte Teil dieser Haushalte hätte seine Wohnung verloren. Auch wenn anzunehmen ist, dass ein- zelne Haushalte in Selbsthilfe oder mit informeller Hilfe durch Bekannte oder Verwandte sich mit einer vorübergehenden Unterkunft versorgt hätten, so wären sie in der gegenwärtigen Si- tuation des Wohnungsmarktes über kurz oder lang in den städtischen Notunterkünften unter- zubringen gewesen. Die Stadt Köln und lokale freie Träger sind immer wieder mit wohnungs- losen Haushalten und Personen konfrontiert, denen es nicht gelingt, ihre Wohnungsnotlage zu beheben. Notwendige ordnungsbehördliche Maßnahmen lösen einen erheblichen Finan- zierungsbedarf aus, da die Kommune zur Unterbringung von Haushalten, die von Obdachlo- sigkeit betroffen sind, verpflichtet ist. Der Einsatz von BerMico stellt damit eine effektive, fachspezifische Hilfemaßnahme zur Ver- fügung und verhindert nachweislich den Wohnungsverlust. Dies wird von folgenden gesamt- städtischen Zahlen belegt: Anlage 1: Vorläufiger Evaluationsbericht zum Projekt BerMico in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim zu Vorlage 3201/2023 5 • Die Anzahl der Kündigungsmitteilungen sank trotz d er sich stetig zuspitzenden Woh- nungsmarktsituation von 2015 (Einführung von BerMico) bis Ende 2022 um 1.984 Kündigungsmitteilungen (47,44%). • Die Anzahl der Die Zahl der Räumungsklagen sank im gleichen Zeitraum um 832 Kla- gen (44,50%). • Die Anzahl der Mietrückstandsübernahmen nach SGB I I und SGB XII sank im glei- chen Zeitraum um 407 Fälle (30,88%). Dies lässt den Rückschluss zu, dass der frühzeitige Einsatz von BerMico eine große Zahl von Räumungsklagen verhindern konnte, ohne dass ein daraus resultierender Einsatz von Finanzmitteln für die ordnungsbehördliche kostenintensive Notunterbringung der Stadt Köln erfolgen musste. Es wird deutlich, dass die finanzielle Förderung des Beratungsangebotes BerMico auch in Porz, Kalk und Mülheim durch die Stadt Köln ein unverzichtbarer Beitrag dazu ist, dieses wichtige Angebot für ein soziales Köln aufrechterhalten zu können. Die Ver- hinderung von Wohnungsverlusten kommt nicht nur den akut bedrohten Menschen zugute, sondern ist auch für die Kommune der kostengünstigere Weg, um Wohnungslosigkeit zu be- gegnen, denn die Kosten einer Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch präventive Maß- nahmen sind deutlich niedriger als die Aufwendungen für ordnungsrechtliche Notunterbrin- gung. Aufgrund der vorab beschriebenen quantitativen, qualitativen und finanziellen Effekte beab- sichtigt die Verwaltung daher, das BerMico-Angebot der rechtsrheinischen Stadtbezirke Mül- heim, Kalk und Porz im Jahr 2024 fortzuführen.
Anlage_2_BerMico_Leistungsbeschreibung_Stand_04.22_zu_Vorlage_3201_2023
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Leistungsbeschreibung der präventiven Hilfe „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust (BerMico)“
Grundlage: Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 14.12.2021
Stand 04/2022
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Konzept einer präventiven Hilfe zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes
Menschen geraten auf Grund des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes und der damit steigenden Mieten zunehmend in die Gefahr, ihre
Wohnungen zu verlieren; die Zahl der bedrohten Wohnverhältnisse steigt, deshalb sind zusätzliche Präventionsanstrengungen unverzichtbar. Der
Erhalt von Wohnraum hat daher seitens der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren seit jeher und auch weiterhin oberste
Priorität. Hierzu gehört, Wohnungsnotfälle mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern
und die Handlungs- und Bewältigungskompetenzen der Menschen zu stärken. Diesbezüglich sind die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnen zur
Verhinderung von Wohnungsnotfällen zudem zielgerichtet und koordiniert nach dem Grundsatz zu erbringen, dass jeder Wohnungsnotfall mit
präventiven Hilfen möglichst in seiner angestammten Wohnung gelöst wird.
Das größte sich darstellende Problem ist der möglichst frühe Zugang zu den Wohnungsnotfällen und damit die Kontaktaufnahme. Insofern nehmen die
freien Träger im Wohnungsnotfall eine wichtige Funktion ein, da sie regelmäßig über eine breite Vernetzung in den Stadtbezirken verfügen und der
Zugang zu Ihnen offensichtlich für viele Menschen und Haushalte leichter ist als zu einer leistungsgewährenden Behörde. Sie besitzen viele
Kompetenzen in der Beratung, Begleitung, Unterstützung und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe und Auslöser von Wohnungsverlusten wahrzunehmen, die nicht allein auf
Mietschulden zurückzuführen sind.
Alle Maßnahmen der Prävention und die Bekämpfung von Obdachlosigkeit zählen demzufolge neben der Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen in
Wohnungsnotfällen“ ebenso mit der im Juni 2019 ins Leben gerufenen Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“,
zum erfolgversprechendsten Handlungsansatz. Mit der Landesinitiative verfolgt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW das Ziel,
wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und dafür zu sorgen, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum
behalten können. Die Wohnungssicherung soll laut Landesinitiative Vorrang haben. Vorbeugende Angebote müssen ggf. geschaffen, bekannt
gemacht und so frühzeitig wie möglich genutzt werden. Alle gesetzlich gegebenen Möglichkeiten, Wohnungsverluste zu verhindern, müssen
ausgeschöpft werden.
BerMico – „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ ist seit April 2015 ein solches Hilfeangebot zum Erhalt angemessenen
Wohnraums für Haushalte, denen der Verlust der Wohnung droht. BerMico ist ein Kooperationsprojekt des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V.
Köln (SKM) mit der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, sowie der GAG Immobilien AG. Von April 2015 bis März 2018
wurde BerMico im Stadtgebiet Köln für den Projektstandort Ehrenfeld im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration und
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Soziales des Landes NRW im Kontext des Förderkonzeptes zum Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in
Wohnungsnotfällen“ gefördert.
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wurde die weitere Finanzierung des Projektstandortes Ehrenfeld und die Ausweitung von BerMico auf den
Stadtbezirk Chorweiler, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2019, beschlossen. Diese Stellen werden seit dem 01.01.2020 im Rahmen der
ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII unter finanzieller Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), als überörtlichem Träger der
Sozialhilfe, bezuschusst.
Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 wurde die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes ab dem Haushaltsjahr
2022, zunächst befristet auf zwei Jahre, auf die rechtsrheinischen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz beschlossen. Für die Stadtbezirke Mülheim
und Kalk sind zwei weitere Träger der Wohnungslosenhilfe eingesetzt, die über langjährige, fachliche Qualifikationen und Erfahrungen in der Arbeit mit
der benannten Zielgruppe und über eine örtliche Vernetzung verfügen. Dies ist der Internationale Bund – IB West gGmbH für Bildung und soziale
Dienste für den Stadtbezirk Köln-Mülheim und die Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH für den Stadtbezirk Köln-Kalk. Für den Stadtbezirk
Köln-Porz ist der SKM aufgrund der bestehenden Trägerschwerpunkte eingesetzt. Die drei genannten Träger sind in der örtlichen Beratungslandschaft
fest etabliert und bilden dabei für das Angebot BerMico eine Projektpartner*innenschaft.
Die Stadt Köln verfügt seit 1983 über eine Fachstelle Wohnen, deren Aufgabe es u.a. ist, Wohnraumverlust zu verhindern. Sie kann jedoch auf
Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Das heißt,
Prävention vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung, würden alleine von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt werden können.
Der Wert einer frühzeitigen Kontaktaufnahme und der sehr viel höhere Kontakterfolg der freien Träger wären für die Stadt Köln nicht mehr nutzbar.
Daher erfolgt die praktische Arbeit von BerMico aufsuchend, bietet aber auch den direkten Zugang durch ein im jeweiligen Stadtbezirk befindliches
Beratungsbüro.
Durch diese zusätzlichen Maßnahmen, eingebunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fachstelle Wohnen, erwartet die Stadt Köln auch für
die Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz Einsparungen bei
der Übernahme von Mietrückständen, Mahn- und Räumungskosten,
den Kosten der Belegungsrechtswohnungen,
der Beschlagnahme von Wohnraum
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und die Vermeidung andernfalls drohender Mehraufwendungen durch
Ausweitung der ordnungsrechtlichen Unterbringungsressourcen,
Kosten der ordnungsrechtlichen Unterbringung.
Die Gesamtmaßnahme wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung evaluiert, die auch eine finanzwirtschaftliche Erhebung beinhaltet, um
den fiskalischen Erfolg der Maßnahme zu belegen.
Leitidee des Konzeptes
Vier Thesen bestimmen die Leitidee des Konzeptes BerMico
1. Hilfe wird erst dann wirksam, wenn sie die Menschen erreicht und das so früh wie möglich.
2. Wenn Menschen sich keine Hilfe beschaffen können, dann muss die Hilfe zu ihnen kommen.
3. Menschen, die erhebliche Probleme mit dem nachbarschaftlichen Umfeld und/ oder im Umgang mit Geld haben, und sogar bereits abgemahnt
wurden, sind latent vom Wohnungsverlust bedroht.
4. Eine reine Wohnungssicherung ändert nicht den Lebensstil der Menschen.
Trägerdarstellung
Der SKM Köln - Sozialdienst Katholischer Männer e.V. ist ein katholischer Fachverband im Deutschen Caritasverband und Träger von über 70
ambulanten und stationären Einrichtungen/Diensten auf den Gebieten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Gesundheits- und
Integrationshilfe. Er erbringt Hilfen für Menschen, die Armut, soziale Nachteile und Ausgrenzung erfahren, deren gesellschaftliche Teilhabe behindert
oder gefährdet ist, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion und ihrer sexuellen Orientierung. Der Verein drückt sein Selbstverständnis und Handeln in
seinem Leitsatz „Der Mensch am Rande ist unsere Mitte“ aus und beruft sich dabei auf das christliche Menschenbild, die katholische Soziallehre und
sein Leitbild. Er engagiert sich für soziale Gerechtigkeit, ein soziales wie demokratisches Zusammenleben in der Stadt Köln. Mit rund 750 beruflich
und 450 ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden setzt sich der SKM Köln für die individuellen Bedürfnisse und Bedarfslagen unterschiedlicher
Zielgruppen ein. Für alle Lebensbereiche werden umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie komplexe Hilfeleistungen angeboten.
Dazu zählen auch die Tochtergesellschaften Gemeinnützige SKM Köln - DE FLO GmbH und die SKM Köln Reha gGmbH. Der SKM Köln verfügt über
ein institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von Belästigungen und Übergriffen sowie einem Qualitätsmanagementsystem und ist seit 2021 als
Gesamtverband nach ISO 9001:2015 und QReha zertifiziert und besitzt die Trägeranerkennung nach AZAV. Das Datenschutzmanagementsystem
des Vereins basiert auf den Anforderungen des KDG in Verbindung mit der DSGVO.
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Die Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH, Karlstraße 1, 51643 Gummersbach bietet im Schwerpunkt Hilfen für Menschen in schwierigen
Lebenslagen an und machen einen besonders existentiellen und niedrigschwelligen Teil der sozialen Infrastruktur in Köln und dem Oberberg aus. Die
Sozialen Hilfen sind gegliedert in die fünf Fachbereiche Wohnhilfen Köln, Gewaltschutz und Frauenberatung (Wendepunkt mit den Bereichen
Gewaltschutzberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderintervention und Clearing/Interim), dem Fachbereich Inklusion und Beschäftigung mit z.Zt.
fünf fairstores (Nippes, Kalk, Südstadt, Altstadt Nord und Mülheim) und dem Fachbereich Quartiersarbeit mit den Bereichen Sozialraumkoordination
und Gemeinwesenarbeit. Ein fünfter Fachbereich der Sozialen Hilfen gGmbH sind die Wohnhilfen Oberberg mit einem Fachberatungsdienst
(Fachberatungsstelle nach §§ 67 ff. SGB XII, Aufsuchende Arbeit, Prävention und „Systemsprenger“), dem Fachbereich Ambulante Hilfen (BeWo §§
67 ff. und BeWo 78 SGB XII) und den Fachbereichen Stationäre Hilfe (zentrale und dezentrale Angebote) und Tagesstruktur.
Dem Träger Soziale Hilfen gGmbH der Diakonie Michaelshoven liegt ein Problem- und Hilfeverständnis zugrunde, das sich an der Beseitigung von
konkreten Notlagen und der Normalisierung von Lebenslagen orientiert. Damit wird die Normalisierung von Wohn- und Lebensverhältnissen ins
Zentrum der Hilfen gestellt und im Bereich des Wohnens der Sicherung und/oder Wiederherstellung normaler Wohn- und Lebensverhältnisse absolute
Priorität beigemessen. Wesentliche Elemente des Hilfeverständnisses sind die Orientierung an einem uneingeschränkten Zugang zu Leistungen des
Systems der sozialen Sicherung, die Verpflichtung zur Unterstützung der Betroffenen bei der Verwirklichung ihrer sozialen Rechte, die Sicherstellung
ihres Wunsch- und Wahlrechtes sowie die Gewährung von Schutz und Sicherheit für die Hilfesuchenden.
Für alle Angebote der Sozialen Hilfen gGmbH ist handlungsleitend, dass das Beratungs- und Unterstützungsangebot an den Ressourcen und der
Selbsthilfe der Betroffenen ansetzt. Geschlechtsspezifischen Bedarfen sowie den spezifischen Hilfebedarfen von Migrantinnen und Migranten wird
adäquat Rechnung getragen, woraus folgt, dass die Hilfen überall dort, wo es erforderlich ist, geschlechterdifferent und kultursensibel (interkulturell
geöffnet) angeboten werden. Selbstverständlich sind die Hilfen entsprechend den Bedarfen und Notlagen sowie deren Vermeidung bzw. Behebung
organisiert, sie sind integraler Bestandteil lösungsorientierter und tragfähiger Kooperations- und Vernetzungsstrukturen, sie werden effektiv und in der
Regel mit einer zeitlichen Festlegung von Hilfebeginn und –beendigung durchgeführt. Für alle Angebote und Hilfen gelten anerkannte, transparente
und nachvollziehbare fachliche Standards sozialer Arbeit.
Die IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB), Pfälzischer Ring 100-102, 51063 Köln, ist mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden einer der
großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren dabei,
ein selbstverantwortetes Leben zu führen – unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Der Leitsatz „MenschSein stärken“ ist für
die Mitarbeitenden des IB Motivation und Orientierung. Der IB wurde 1949 gegründet. Das unternehmerische Handeln des IB basiert auf
jahrzehntelangen Erfahrungen mit Menschen in schwierigen Lebenslagen, gesamtgesellschaftlichem Engagement und der Übernahme sozialer
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Verantwortung. Der IB ist Ansprechpartner für moderne Aus- und Weiterbildung, Vermittlung beruflicher Qualifikation oder fachkundiges Management
sozialer Dienste. Der IB unterhält rund 700 Einrichtungen an 300 Standorten bundesweit, darunter eigene Schulen, Akademien und Hochschulen.
Hauptsitz der Unternehmensgruppe ist Frankfurt am Main. Die IB West gGmbH des Internationalen Bundes ist in den Bundesländern NRW,
Niedersachsen und Bremen tätig. Die Unternehmensschwerpunkte sind soziale Dienstleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der
Familien- und Migrationsarbeit für Menschen aller Altersgruppen sowie Maßnahmen und Projekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung für
Jugendliche und Erwachsene. Die Gesellschaft mit Sitz der Geschäftsführung in Köln beschäftigt an die 1.600 qualifizierte und engagierte
Mitarbeitenden. Zu unseren Geschäftsfeldern zählen:
Arbeitsvermittlung Erziehungshilfen Kinder- und Wohngruppen
Ausbildung Flüchtlingshilfe Kindertagesstätten
Ausbildungsunterstützende Angebote Freiwilligendienste Kinder- u. Jugendnotdienst
Behindertenhilfe Fort- und Weiterbildung Pflegefamilien
Berufsausbildung für Menschen mit
Beeinträchtigungen
Heranführung an den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt
Wohnungslosenhilfe
Berufseinstiegsbegleitung Horteinrichtungen Schuldnerberatungen
Berufsorientierung Integrations- und Sprachkurse Umschulungen
Berufsvorbereitung Jugendberatungsstellen Schuldnerberatungen
Coaching Jugendmigrationsdienste
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
(EUTB)
Jugendzentren
Unsere Auftraggeber*innen, Partner*innen und Kunden sind: Städte und Kommunen, Landschaftsverbände, Ministerien des Bundes und der Länder,
die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, die Kammern und Innungen, Unternehmen der freien Wirtschaft sowie Privatpersonen.
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Rahmenbedingungen
Standorte
BerMico Ehrenfeld
Organisatorische Ansiedlung in der Kontakt- und Beratungsstelle Rochus des SKM Köln. Bartholomäus-Schink-Str. 6,
50825 Köln (direkt hinter dem Bahnhof Ehrenfeld).
BerMico Chorweiler
Organisatorische Ansiedlung mit eigenen Büros im Zentrum von Chorweiler, Neißestraße 2, 50765 Köln.
BerMico Mülheim
Organisatorische Ansiedlung Pfälzischer Ring 100-102, 51063 Köln
BerMico Kalk
Organisatorische Ansiedlung in den Wohnhilfen Köln-Kalk, Kalk-Mülheimer Straße 177, 51103 Köln
BerMico Porz
Organisatorische Ansiedlung im Haus der Sozialen Dienste des SKM Köln. Goethestr. 7, 51143 Köln
Sachausstattung
BerMico Ehrenfeld
2 Büros und 1 Beratungsraum mit entsprechender Büroausstattung, PC und Telefone. Ein WC und eine Teeküche.
BerMico Chorweiler
1 Büro (EG links) mit entsprechender Büroausstattung, PC und Telefon. Ein WC und eine Teeküche.
BerMico Porz
1 Büro (1. Etage, links) mit entsprechender Büroausstattung, PC/ Laptop und Telefon, Mobiltelefon (Smartphone),
Teilnutzung eines weiteren Büros (1. Etage rechts), ebenfalls mit entsprechender Büroausstattung, PC/ Laptop und Telefon,
Mobiltelefon (Smartphone).
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BerMico Mülheim zwei Büros
BerMico Kalk zwei Büros, Teeküche, Besprechungsraum, Datenverarbeitungstechnik, Internetverbindung, Laptop und
Smartphone, sowie entsprechendes Mobiliar und die notwendigen Sanitäreinrichtungen.
Personelle
Ausstattung und
Qualifikation
BerMico Ehrenfeld
1,5 Vollzeitstellen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor/ Master)
BerMico Chorweiler
1 Vollzeitstelle Sozialarbeiter/ Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor/ Master)
BerMico Porz
1,3 Vollzeitstellen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor/ Master)
BerMico Mülheim
1,7 Vollzeitstellen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor/ Master)
BerMico Kalk
1,5 Vollzeitstellen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor/ Master)
Zielgruppe
Grundsätzlich gilt für alle Haushalte: Die, die bereit sind, Hilfen von Dritten anzunehmen, um die Wohnsituation zu
verbessern. Alle Haushalte die vom Wohnungsverlust bedroht sind und aus den Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld, Köln-
Chorweiler, Köln-Mülheim, Köln-Kalk und Köln-Porz kommen. Es muss (noch) keine Kündigung, jedoch eine Bedrohung
durch unmittelbaren Wohnraumverlust vorliegen. Als Kriterien für eine solche Bedrohungssituation können u. a. Mahnungen
und Abmahnungen durch den Vermietenden, Energieschulden, Zahlungsrückstände im sozialen Umfeld (Kita), objektive
Hilflosigkeit, Vermüllung oder auch soziale Vereinsamung und Ausgrenzung dienen. Mit Eintritt der fristlosen Kündigung
wird die Fachstelle Wohnen federführend tätig.
Zielsetzung Frühe Intervention (präventiv) schon im Stadium einer drohenden Kündigung zur Erhaltung angemessenen Wohnraums
und Abwendung drohender Wohnungsverluste.
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Verbesserung/ Stärkung der Bereitschaft/ Fähigkeit, Hilfen in Anspruch zu nehmen. Durch eine geeignete Ansprache
und Erstberatung soll die Veränderungsmotivation der Nachfrager/innen entwickelt werden.
Erschließung von bedarfsgerechten Hilfen im regionalen Netzwerk und/oder – bei spezialisierten Hilfen – darüber
hinaus. Auszugehen ist dabei, fallbezogen, von einem z. T multiplen Hilfebedarf und bezogen auf die Nachfragesituation
insgesamt von unterschiedlichen, breit gefächerten Unterstützungsbedarfen.
Mit Blick auf die zentrale Zielsetzung der Abwendung von Wohnungsverlust sind u.a. folgende Teilziele bedeutsam:
Identifikation von wohnraumbezogenen Gefährdungspotentialen
Förderung von mietvertragsfähigem Verhalten
Verhinderung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Messgröße
Mindestzahl Fälle (Familien/ Mehrpersonenhaushalte/ Paare zählen als ein Fall) 2022: 140 Ehrenfeld, 90 Chorweiler; inkl.
der Fälle aus dem Vorjahr. Aufgrund der verkürzten Projektlaufzeit 80 Mülheim, 65 Porz, 70 Kalk.
Mindestzahl Fälle 2023: 140 Ehrenfeld, 90 Chorweiler, 160 Mülheim, 130 Porz, 140 Kalk; inkl. der Fälle aus dem Vorjahr.
Hilfevoraussetzungen Keine bereits installierten Hilfemaßnahmen mit vergleichbarer Zielausrichtung (z. B. Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII, § 78 SGB
IX).
Verantwortliche
Personen
Wer ist wofür und was
verantwortlich?
Leistungsbereiche/
Aufgaben
In welchem Bereich
leisten wir etwas?
Leistungsinhalte und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen
Was tun wir und in welcher Art und Weise?
Leistungsumfang /
Häufigkeit / Dauer
Wie oft und in welchem
Umfang tun wir es?
Fachbereichs-/
Sachgebietsleitung
Fachbereichs-/
Sachgebietsleitung
Gesamtaußenvertretung
Gesamtverantwortung für BerMico
Regelmäßig
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Koordination/Leitung
Koordination/ Leitung Controlling der Fallabläufe/-verläufe
Einladung und Festlegung der Tagesordnung zum regelmäßigen
Wirksamkeitsdialog (Begleitgruppe)
Ansprechperson für Beschwerden
Verantwortung für die Einhaltung der pädagogischen Standards
Erarbeitung fachlicher Vorgaben und von Grundsatz-
entscheidungen
Umsetzung und Sicherung der vereinbarten Qualitätsstandards
Erarbeitung und Abstimmung einer Kooperationsvereinbarung für
die Arbeit im Trägerverbund mit dem Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren/ Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung Übergreifende
Aufgaben.
Erarbeitung und Abstimmung der auszuwertenden Daten
(Evaluation) mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/
Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung Übergreifende Aufgaben
Erarbeitung und Abstimmung der Leistungsbeschreibung mit dem
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen/
Abschnittsleitung Übergreifende Aufgaben
Regelmäßig
4 x im Jahr
Immer
regelmäßig
Bis zum 30.04.22
Bis zum 12.05.22
Bis zum 08.04.22
Mitarbeitende
Interne Steuerung
und Koordination von
BerMico
(Standort)treffen der BerMico-Mitarbeitenden auch
Trägerübergreifend
Konzeptentwicklung und -fortschreibung, Beobachtung und
Analyse der Entwicklung von BerMico
Steuerung bei Kontaktaufnahme und Beratungsbeendigungen
orientiert an den vereinbarten Verfahren mit dem Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung
Prävention
1 x im Monat und bei
Bedarf
Fortlaufend
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Außenvertretung
Qualitätssicherung
Abstimmung im Fall mit dem Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren/ Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung Prävention
Kooperation mit den anderen Institutionen und sozialen
Einrichtungen
Einbeziehung der Wohnungswirtschaft in die Gesamtstrategie der
Mieterstabilisierung.
Teilnahme an (themenspezifischen) Arbeitskreisen in dem
jeweiligen Stadtbezirk
Meldung über besondere Vorkommnisse an das Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung
Übergreifende Aufgaben.
Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Angebotes
gegenüber Bürger*innen, Einwohner*innen und Vermietenden
bzw. Wohnungsbaugesellschaften (z. B. persönliche
Kontaktaufnahme zu Vermietenden bzw. relevanten
Vermieter*innengruppen, Informationsbeilage bei Abmahnung,
über Flyerversand für Bürger*innen Mieter*innenzeitschrift,
Mailkontakt, Presse/ Anzeigen in Zeitschriften)
Datenübermittlung an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/
Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung Übergreifende Aufgaben
Jahresbericht im Rahmen des vereinbarten Berichtwesens des
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen/
Abschnittsleitung Übergreifende Aufgaben
Bei Bedarf
Regelmäßig
Bei Bedarf
Unverzüglich
Regelmäßig
Kontinuierlich
Vorlage bis zum 31.03.
des Folgejahres
Sozialarbeiterische
Leistungen
Phase der
Kontaktaufnahme/ -
herstellung nach
Mehrstufige fallspezifische Kontaktaufnahmeversuche
1. Anschreiben
2. Hausbesuche, Telefonate, digital
Individuelles Anschreiben mit Einladung zu einer Sprechstunde
Immer
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Zuweisung bzw.
Übermittlung
Anschreiben mit Einladung, sich zurückzumelden
Phase der Erstberatung
1. In Wohnungs-
notfällen, die noch
keine Kündigung
oder Räumungs-
klage erhalten
haben
2. In Wohnungs-
notfällen, die
bereits eine
Kündigung
erhalten haben
3. In Wohnungs-
notfällen, die
bereits eine
Räumungsklage,
ein Räumungs-
Klärung der Bereitschaft des betroffenen Haushalts zur
Veränderung und sich einer Arbeits-/ Beratungsphase zu stellen.
Bei Anträgen zur Wohnungserhaltung: Erfassung der ersten
Eckdaten zum Haushalt im Rahmen einer mit dem Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen abgestimmten
Erfassungsbogen (über Dokumentationsprogramm (DM Vivendi)
und BAG W stado ist noch zu klären)
Beratung in Fragen der Leistungsansprüche, Klärung vorrangiger
Ansprüche zur wirtschaftlichen Grundsicherung Feststellung der
wirtschaftlichen Situation
Information über mietrechtliche Prozess- und Verfahrensfragen
Offene Sprechstunde, persönlich, digital und/oder telefonisch
Vermittlung auf verschiedenen Ebenen zwischen Mieter*in und
Vermieter*in
Wie vor! +
unmittelbare Vermittlung des Falles an das Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen/ Prävention
Zu verfahren wie in Wohnungsnotfällen, die noch keine Kündigung
oder Räumungsklage erhalten haben plus unmittelbare Vermittlung
des Falles an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle
Wohnen/ Prävention
Beim Erstkontakt
Immer
Immer
Regelmäßig
Immer
Unverzüglich
Immer
Unverzüglich
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urteil oder einen
Zwangsräumungs-
termin haben
Arbeits-/ Beratungs-
phase mit
den betroffenen
Haushalten bzw.
fallbezogene
Tätigkeiten
Vorgeschaltete
Hilfemöglichkeiten
kommen nicht zum
Tragen
Offene Sprechstunde, persönlich, digital und/ oder telefonisch
Beratung im Büro und/oder aufsuchende Hilfe im Haushalt des
Betroffenen
Umfassende Einschätzung und Diagnose des Bedarfs an Hilfen
zur Überwindung der multiproblematischen Notsituation
Klärung der Einkommensverhältnisse und Einkommenssicherung
Unterstützung im Gespräch bzw. in Verhandlungen mit dem
Vermietenden/ Wohnungsbaugesellschaften.
Unterstützung bei der langfristigen Sicherung der Wohnung
Erarbeitung der Selbsthilfepotentiale
Einleitung notwendiger Wohnraumerhaltener Maßnahmen, z. B.
Vereinbarung von Ratenzahlung, Rücknahme Abmahnung
Information über andere Hilfsmaßnahmen und ggf.
Weitervermittlung und Initiierung weitergehender Hilfen, z. B.
ambulante Hilfe nach § 67 SGB XII, gesetzliche Betreuung, BeWo
nach § 78 SGB IX, Schuldnerberatung
Hilfestellung bei verschiedensten Antragstellungen, ggf.
Begleitung
Weiterleitung des Falles mit abgestimmten Erfassungsbogen an die
Fachstelle Wohnen, wenn
keine Selbsthilfe- oder Ratenzahlungsmöglichkeit
Einkommen/ Miete nicht sicher
Wohnraum unangemessen groß/ klein oder zu teuer
Regelmäßig
Je nach Bedarf
Immer
Unverzüglich
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Betroffenenbezogene
Verwaltungs-
leistungen
Interne Dokumentation
und Schriftverkehr
Fall- und Sozialanamnese sowie Fallanalyse im Hinblick auf
Wohnungsproblematik.
Erstellung einer verbindlichen Zielvereinbarung sowie einer
Prognose.
Mitteilung des Beratungsergebnisses bzw. Ergebnis zur
Wohnungserhaltung an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/
Fachstelle Wohnen/ Abschnittsleitung Prävention
Dokumentation der Entwicklung, besonderer Vorkommnisse,
getroffener Absprachen, Verwaltungsvorgänge
Statistik im Rahmen des vereinbarten Berichtwesens des Amtes
für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen und
Auswertung
Immer
Qualitätssicherung
Qualitätsmanagement
Der SKM Köln verfügt über ein institutionelles Schutzkonzept zur
Prävention von Belästigungen und Übergriffen sowie einem
Qualitätsmanagementsystem und ist seit 2021 als Gesamtverband
nach ISO 9001:2015 und QReha zertifiziert und besitzt die
Trägeranerkennung nach AZAV. Das Datenschutzmanagement-
system des Vereins basiert auf den Anforderungen des KDG in
Verbindung mit der DSGVO.
Die Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH arbeitet im
Rahmen ihres Qualitätsmanagements an der kontinuierlichen
Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Angebote mit einem
zertifizierungsreifen Qualitätsmanagementsystem.
Das QM-System der IB Gruppe basiert auf dem Modell der "European
Foundation of Quality Management (EFQM)". Die IB Gruppe ist seit
2002 Member EFQM und die IB West gGmbH somit ein Teil des
Fortlaufend
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Teamsitzungen
Wirksamkeitsdialog
beschriebene QM-Systems der IB Gruppe ist. Das QM-System der IB-
Gruppe ist nach BQM zertifiziert. Alle Prozesse der Organisation sind
durch das QM-System geregelt, gesteuert und unterliegen einem
kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Verbindliche Festlegung pädagogischer und verfahrens-
technischer Prozesse
Leitbild, Leistungsangebot, Qualitätsstandards
Qualitätszirkel zu spezifischen Themen
Organisationsteam zur Verbesserung struktureller Abläufe
Austausch zwischen den BerMico-Teams auch trägerübergreifend.
Durchführung des Wirksamkeitsdialoges (Begleitgruppe) mit dem Amt
für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen
Aufgaben der Begleitgruppe sind u.a.:
Bildung einer Projektpartnerschaft.
Erarbeitung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung.
Erarbeitung der Messgrößen/-kriterien für die Be- und Auswertung
Klärung von Schnittstellen.
Einbeziehung anderer Akteure im Projekt, z. B.
Wohnungswirtschaft, LVR, Hochschule.
Regelmäßig
4 x im Jahr
Qualitätsmerkmale
Kooperationen
Enge Abstimmung und Kooperation mit dem Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen.
Verbreiterung der Kooperationsbasis mit der Wohnungswirtschaft
Einbeziehung der Wohnungswirtschaft in die Gesamtstrategie der
Mieterstabilisierung
Vernetzung über die Sozialraumkoordination mit den örtlichen
Trägern, Angeboten und Initiativen.
Regelmäßig
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Konzeptentwicklung
Personalentwicklung
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Gesundheitsamt,
Jugendamt, Seniorenberatung, Landschaftsverband,
Krankenhäusern und Kliniken)
Teilnahme an Gremien und Arbeitskreisen im Sozialraum
Initiierung von fachspezifischen Arbeitsgruppen
Verschriftlichung der aktuellen Konzeption/ Leistungsbeschreibung
Kollegialer Austausch
Fort- und Weiterbildung
Interne/ externe Supervision
Bei Bedarf
Bis zum 08.04.22
Regelmäßig
Bei Bedarf
Datenschutz
Die Datenschutz- und Schweigepflichtsbestimmungen der
Sozialgesetzbücher werden beachtet. Die unmittelbar aus der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) resultierende
Betroffenenrechte und Informationspflichten sind in jeder der
beschriebenen Phasen einzuhalten.
Immer
Kostenart
Die Stellen der Standorte Chorweiler und Ehrenfeld werden über § 67 SGB XII finanziert. Das heißt, institutionell über
kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII, die zu 50 % über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen der
Refinanzierung subventioniert werden. Die Finanzierung der Projektstandorte Porz, Kalk und Mülheim erfolgt zu 50 %
institutionell im Rahmen von kommunalen präventiven Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zu 50 %
institutionell über kommunale Leistungen nach § 67 SGB XII. Die Finanzierung umfasst dabei bedarfsgerechte
Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten.
Anlage 3 Vorabauszug Hauptausschuss vom 15.01.2024
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 16.01.2024 (Vorab-) Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 22. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.01.2024 öffentlich 5.1 Fortführung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsver- lustes 3201/2023 Auf Nachfrage von Herrn Cremer erläutert Herr Beigeordneter Rau, die Priorität liege auf der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten. Eine ausgeglichene Verteilung werde angestrebt. Frau Martin regt an, die Vorlage auch in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben. Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt dies zu. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt, die präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes in den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim, befristet für ein weiteres Jahr bis Ende 2024, im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit fortzuführen. Der Hauptausschuss der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, weiterhin mit der Umsetzung zu beauftragen. Im Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mittel in Höhe von 445.500,00 € (gerun- det) innerhalb des Budgets des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Karlstraße 1
- Bartholomäus-Schink-Straße 6
- Neißestraße 2
- Kalk-Mülheimer Straße 177
- Goethestraße 7
- Pfälzischer Ring 100
- Michaelshoven
- Straße 17
- Am Rande
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 3201/2023
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 05.01.2024
- Erstellt
- 09.10.2023 10:13