2831/2020
Generalinstandsetzung der "Kurze Straße"
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Anlage 2 - Übersichtsplan Kurze Straße M .1-1000
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40m302010 0 Mittelpunkt: [359541,5645334] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig keit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 25.05.2020 Anlage 2
Anlage 1 - Fotos Kurze Straße
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1 Anlage 1 2 3 4 5 6
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/5 Vorlagen-Nummer 2831/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung der "Kurze Straße" Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Kurze Straße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 214.360 €. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 214.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.288 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Kurze Straße“ wurde vor knapp 50 Jahren gebaut bzw. letztmalig generalsaniert. Dabei wurden die damals zur Verfügung stehenden Baumaterialien ohne ein standardisiertes Regelwerk, das erst- malig 1975 ratifiziert wurde, verwendet. Die alten Pflasterbauweisen wurden in den letzten Jahrzehn- ten zwar mit Asphaltdeckschichten überzogen, aber diese sind nach weiteren 20 Jahren ebenfalls verschlissen und generalsanierungsbedürftig. Aktuell beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) den vorhandenen Mischwasser- kanal in der Kurze Straße zu erneuern, da er schadhaft ist und zudem nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht. Des Weiteren beabsichtigt die RheinEnergie AG, die vorhandene Gasleitung sowie Wasserleitung einschließlich der Hausanschlussleitungen in der „Kurze Straße“ zu erneuern. Nach Abschluss der Versorgungsträgerarbeiten wird kein standfester Straßenkörper verbleiben, so dass eine Generalsanierung der Straße nach aktuellem Regelwerk auf gesamter Breite durchgeführt werden muss. Zur Erreichung von Synergieeffekten, aus Wirtschaftlichkeitsgründen, aber auch um Kritik aus der Öffentlichkeit wegen unnötiger verkehrlicher Einschränkungen zu vermeiden, müssen die Sanie- 3 rungsarbeiten der Stadt in enger zeitlicher Abstimmung mit den Arbeiten der Versorgungsträger durchgeführt werden. Damit eine koordinierte Umsetzung sichergestellt werden kann, sollen die Ent- wässerungs- als auch die Straßenbauarbeiten sowie die Arbeiten der RheinEnergie in einer gemein- samen Ausschreibung durch die StEB erfolgen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Straßen- baumaßnahme betragen rd. 214.400 €. Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist nicht vorgesehen. Die Materialwahl zur Wiederherstellung der Gehwege erfolgt nach Gestaltungshandbuch. Die vorgesehene Generalsanierung sowie die Erneuerung des Mischwasserkanals lösen voraussichtlich Beitragspflichten der Anliegerinnen und Anlieger nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge kön- nen derzeit noch nicht beziffert werden. Für die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine ent- sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. Finanzierung: Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme betragen rd. 214.400 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist- planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Anlagen Anlage 1 (Fotos) Anlage 2 (Übersichtsplan)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kurze Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2831/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.10.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 15:40