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2831/2020

Generalinstandsetzung der "Kurze Straße"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.1.1

Anlage 2 - Übersichtsplan Kurze Straße M .1-1000

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Anlage 1 - Fotos Kurze Straße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Übersichtsplan Kurze Straße M .1-1000

470 Zeichen

40m302010 0 Mittelpunkt: [359541,5645334]   1:1000
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig
keit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 25.05.2020
Anlage 2

Anlage 1 - Fotos Kurze Straße

25 Zeichen

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4148 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2831/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalinstandsetzung der "Kurze Straße" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der  
Kurze Straße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 214.360 €. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   214.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.288 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
Die „Kurze Straße“ wurde vor knapp 50 Jahren gebaut bzw. letztmalig generalsaniert. Dabei wurden  
die damals zur Verfügung stehenden Baumaterialien ohne ein standardisiertes Regelwerk, das erst-
malig 1975 ratifiziert wurde, verwendet. Die alten Pflasterbauweisen wurden in den letzten Jahrzehn-
ten zwar mit Asphaltdeckschichten überzogen, aber diese sind nach weiteren 20 Jahren ebenfalls 
verschlissen und generalsanierungsbedürftig.  
 
Aktuell beabsichtigen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) den vorhandenen Mischwasser-
kanal in der Kurze Straße zu erneuern, da er schadhaft ist und zudem nicht mehr dem heutigen Stand 
der Technik entspricht. Des Weiteren beabsichtigt die RheinEnergie AG, die vorhandene Gasleitung 
sowie Wasserleitung einschließlich der Hausanschlussleitungen in der „Kurze Straße“ zu erneuern. 
Nach Abschluss der Versorgungsträgerarbeiten wird kein standfester Straßenkörper verbleiben, so 
dass eine Generalsanierung der Straße nach aktuellem Regelwerk auf gesamter Breite durchgeführt 
werden muss.   
 
Zur Erreichung von Synergieeffekten, aus Wirtschaftlichkeitsgründen, aber auch um Kritik aus der 
Öffentlichkeit wegen unnötiger verkehrlicher Einschränkungen zu vermeiden, müssen die Sanie-

3 
rungsarbeiten der Stadt in enger zeitlicher Abstimmung mit den Arbeiten der Versorgungsträger 
durchgeführt werden. Damit eine koordinierte Umsetzung sichergestellt werden kann, sollen die Ent-
wässerungs- als auch die Straßenbauarbeiten sowie die Arbeiten der RheinEnergie in einer gemein-
samen Ausschreibung durch die StEB erfolgen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Straßen-
baumaßnahme betragen rd. 214.400 €. 
Eine Änderung der räumlichen Aufteilung des Verkehrsraums ist nicht vorgesehen. Die Materialwahl 
zur Wiederherstellung der Gehwege erfolgt nach Gestaltungshandbuch. 
 
Die vorgesehene Generalsanierung sowie die Erneuerung des Mischwasserkanals lösen voraussichtlich 
Beitragspflichten der Anliegerinnen und Anlieger nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge kön-
nen derzeit noch nicht beziffert werden. Für die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine ent-
sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen 
Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. 
 
Finanzierung: 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme betragen rd. 214.400 €. 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist-
planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur 
Verfügung. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 (Fotos) 
Anlage 2 (Übersichtsplan)

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kurze Straße

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Details

Aktenzeichen
2831/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.10.2020
Erstellt
10.09.2020 15:40