0824/2017
Beschaffungsprogramm für Fahrzeuge des Feuerschutzes 2017 Teil 1
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Anlage 2 - Zustimmung RPA
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An fü jr 2 14 14173 37 7. & ‚03.2017 Fahrzeug-Beschaffungsprogramm Brandschutz 2017 Teil 1 Sehr gee hrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 25.01.2017, hier eingegangen am 02.03.2017, haben Sie mit dem Fahr- zeug-Beschaffungsprogramm Brandschutz 2017 Teil 1 Bedarfsprüfungen für die Ersatzbe- schaffung von Fahrzeugen vorgelegt. Für die Ersatzfahrzeuge rechnen Sie mit den folgen- den Kosten: Anzahl 2 (Ersatz für LF 24 K-27314 und K-27306) 773.110 € 920.000 € | 141/37/07/17 Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz | 2 _|(Ersatz für LF 8/6 K-27601 und K-27603) Rüstwagen RW zu beschaffendes Fahrzeug netto ca. brutto ca. — . Kosten Kosten RPA-Nr. Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF.20 LF KatS Ersatz für LF 8/6 K-27600 Löschgruppenfahrzeuge LF 10 294.117€| 350.000 €| 141/37/08/17 | 504.202 € 600.000 € I 7 1 Ersatz für RW K-27460) _ 374.790 € 446.000 € | 141/37109/17 ' Einsatzleitwagen ELW (Ersatz für ELW K-LN 3751, K-LN 3731 und K-LN 3701 esamt 340.335 € 405.000 € | 141/37108/17 2.286.554€| 2.721.000 € Mit den Bedarfsprüfungen haben Sie für die bisherigen Fahrzeuge Zustandsberichte inklusi- ve der Wi rtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt. Zudem haben Sie am 09.03.2017 mitgeteilt, dass zwei der drei ELW inzwischen einen Unfall hatten. Der ELW mit dem Kennzeichen K-LN 3701 hat infolgedessen laut Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden. Bei dem ELW mit dem Kennzeichen K-LN 3751, der nach einem Unfall noch begutachtet wird, rechnen Sie ebenfalls mit einem wirtschaftlichen Total- schaden. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der ergänzenden Angaben stimme ich dem Er- gebnis Ihrer Bedarfsprüfungen zu. Mit freundlichen Grüßen ; / / I 4 (@ 2, [iA vw
Anlage 1 - Beschaffungsprogramm
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TM_Beschaffungen\Haushalt\Feuerschutz\Programm 2017_Teil1\Programm An (a 64 4 Beschaffungen für 2012 > 100.000 €* (brutto, Vorla gegrenze für Finanzausschuss) Ifd. Nr. Fahrzeugart | Kennzeichen Hersteller Baujahr nächste Abschreibungs- Fahrzeugart | Geschätzte dauer HU-SP zu Kosten in € beschaffen 1 MBl/Ziegler 70005060] 3/18 - 3/17 15,06 2 | MB/Ziegler |70005061| Mrz 03 | 3/18 - 3717 | ___ 15,06 | 3 | MB/Ziegler |70005047| Dez 96 | 11/18- 11/17 21,72 7 LF 8/6 MB/Ziegler [70005048| Dez 96 | 12718 - 12717 21,72 I __ıF1o | 5 | IF 86 | 27603 . | MBiZiegler |70005050| Dez 96 |12/18- 12717 21,72 LF 10 6 | RW K-27460 \ 70005054| Dez 99 |12117-12718| 18.21 RW 446.000 | 7] Eiw1 K-LN 3751 V 70015779| Mai 09 4117 - 9,09 ELW1 135.000 8 | EIWT T Kınaram VW/Binz |70015780| Mai09 3/17 - 9,09 | Eiwi 135.000 [9 T Em K-LN 3701: | VWiBinz |70000082| Apros | ens- 9,09 JE ELW1 135.000 [Summe 1 | 2.721.000
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 0824/2017 Freigabedatum 12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffungsprogramm für Fahrzeuge des Feuerschutzes 2017 Teil 1 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss ist mit dem Beschaffungsprogramm 2017 Teil 1 für die Fahrzeuge des Feuerschutzes (Anlage 1) einverstanden. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 121.500 € im Haus- haltsjahr 2017 und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.599.500 € für 2018 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge, zur Beschaffung der in der Anlage aufgeführten Fahrzeuge. Gesundheitsausschuss 04.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.721.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 (2019) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 62.700 € (211.400 €) € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Dem Gesundheitsausschuss wird jährlich das Programm zur Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahr- zeugen mit Kosten über 100.000 € netto im Einzelfall des jeweils laufenden Jahres zur Zustimmung vorgelegt (Anlage 1). Die im Folgenden dargestellten Ersatzbeschaffungen betreffen Fahrzeuge, deren Notwendigkeit sich aus dem am 22.09.2016 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan ergibt. Finanzierung Die Freigabe von Kassenmitteln in Höhe von 121.500 € im Haushaltsjahr 2017 und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.599.500 € im Haushaltsjahr 2017 mit Kassenwirksam- keit 2018 sind zu beschließen. Die daraus resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen werden ab Haushaltsjahr 2018 ergebniswirksam. Es ergeben sich bilanzielle Abschreibungen für das Jahr 2018 in Höhe von 62.700 €. Ab dem Haushaltsjahr 2019 ergeben sich bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 211.400 €. Die Mittel für die Ersatzbeschaffung in 2018 und die bilanziellen Abschreibungen wurden zum Haus- haltsplanentwurf 2018, Haushaltsjahre 2018 ff. berücksichtigt. Ersatzbeschaffung von 2 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen Notwendigkeit von Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen im Einsatzdienst Auf den Feuer- und Rettungswachen sind neben anderen Einsatzfahrzeugen jeweils ein Hilfeleis- tungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF) stationiert. Ausnahme hiervon ist die Feuer- und Rettungswache 1, an der zwei HLF stationiert sind. Zwei Feuer- und Rettungswachen verfügen zudem noch über ein 3 Reserve-Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug. Somit sind insgesamt 14 HLF im Einsatzdienst einge- setzt. Das HLF ist das Standardfahrzeug der Berufsfeuerwehr Köln. Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung und darauf basierend des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Köln macht eine dezentrale Stationierung und jederzeitige Einsatzbereitschaft von Hilfeleis- tungs-Löschgruppenfahrzeugen notwendig. Die Nichtverfügbarkeit eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges einer Feuerwache ist daher unter allen Umständen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich durch den Einsatz eines einsatztaktisch gleichwertigen Feuerwehrfahrzeuges, d. h. in diesem Fall eines Reserve-Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges, zu kompensieren. Fahrzeuge dieses Typs sind mit ihrer Besatzung selbständige taktische Einheiten für spezielle Ein- satzbereiche von Großstadtfeuerwehren. Sie sind vornehmlich geeignet zur Brandbekämpfung, zur Förderung von Wasser sowie zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistungen mittleren Um- fangs. Aktueller Austauschbedarf von zwei HLF im Einsatzdienst Die LF 24 K-27314 und K-27306 sind längerfristig nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und zu erset- zen. Für diese Fahrzeuge ist als Ersatz der Nachfolgetyp gemäß geltender Normen, ein HLF 20 vor- gesehen. Ersatzbeschaffung von 3 Löschgruppenfahrzeugen Notwendigkeit von Löschgruppenfahrzeugen bei der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Zur Abdeckung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr (FF) Köln basierend auf den Einsatzkonzep- ten ist das Basisfahrzeug jeder Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr das Löschgruppenfahrzeug LF 10/10. Von der 26 Löschgruppen (LG) der FF Köln sind 24 im Brandschutzdienst tätig. Zwei Löschgruppen sind Sondereinheiten, mit dem Aufgabenbereich Fernmeldedienst und Umweltschutz- dienst. Von den 24 LG FF im Brandschutzdienst verfügen 19 LG als Basisfahrzeug über ein LF 10/10, 3 LG über ein TLF 16/25 sowie 2 LG über ein LF KatS . Die unterschiedliche Auslegung der Fahrzeu- ge begründet sich wiederum aus den zugrunde liegenden Einsatzkonzepten der Feuerwehr Köln; so z.B. dem Löschwasserkonzept. Leistungsfähige Löschgruppen mit einer 24h- Alarmierbarkeit erhalten als Zweitfahrzeug ein Trag- kraftspritzenfahrzeug (TSF-W) oder ein Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF KatS). Bei dem LF 10/10 handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch- Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffs- einrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen dient. Bei dem TSF-W handelt es sich um ein kleines Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Ein- richtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Bei dem LF KatS handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug mit Gruppenbesatzung, das zur Durchführung einer Brandbekämpfung sowie zur Wasserförderung über lange Wegstrecken und klei- neren technischen Hilfeleistungen ausgestattet ist. Aktueller Austauschbedarf von 3 Löschgruppenfahrzeugen Alle drei Löschgruppenfahrzeuge sind längerfristig nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und zu er- setzen. Gemäß dem Brandschutzbedarfsplan und den darauf basierenden Einsatzkonzepten der Feuerwehr 4 Köln wird die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges K-27600, aufgrund der Einbindung der Löschgruppe in das Löschwasserkonzept zur Förderung von Löschwasser über lange Wegstrecken, als LF KatS und die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge K-27601 und K-27603 als LF 10/10 durchgeführt. Ersatzbeschaffung von 3 Einsatzleitwagen Notwendigkeit von Einsatzleitwagen Die Feuerwehr Köln verfügt insgesamt über 4 Einsatzleitwagen ELW 1 und als Ausfallreserve über einen weiteren Einsatzleitwagen ELW 1 als Reservefahrzeug. Einsatzleitwagen ELW 1 sind ausgestattet mit Kommunikationsmitteln und weiterer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten. Einsatzleitwagen dienen der Einsatzleitung als Hilfsmittel zur Anfahrt zur Einsatzstelle sowie zur Erkundung von Einsatzstellen und als Hilfsmittel zum Führen von Verbän- den mit Führungsassistenten. Aktueller Austausch von 3 Einsatzleitwagen Alle drei Einsatzleitwagen sind längerfristig nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und zu ersetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass zwei der drei Fahrzeuge zwischenzeitlich einen Unfall hatten. Der ELW mit dem Kennzeichen, K-LN 3701 hat infolge dessen laut Gutachter einen wirtschaftlichen To- talschaden. Bei dem ELW mit dem Kennzeichen K-LN 3751, der noch begutachtet werden muss, wird ebenfalls mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet. Diese beiden Fahrzeuge stehen somit dem Einsatzdienst nicht mehr zur Verfügung. Ersatzbeschaffung von einem Rüstwagen Notwendigkeit von Rüstwagen Rüstwagen sind mit ihrer umfangreichen technischen Ausstattung, wie hydraulische und pneumati- sche Rettungsgeräte, der fest eingebauten Seilwinde und mit eingebautem Stromerzeuger unver- zichtbares Hilfsmittel bei technischen Einsätzen und bei Brandeinsätzen. Ihr Einsatz bei eingeklemm- ten Personen, bei Personen unter Straßenbahnen (teilweise in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehr- kran), hat in vielen Fällen dazu beigetragen, Menschenleben zu retten. Als einzige Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr Köln verfügen sie über eine Sonderausstattung für Brand- und Hilfeleistungseinsätze im U-Bahnbereich und werden in Köln zudem zu Eingleisungsarbeiten der KVB eingesetzt. Im Ein- satzdienst der Feuerwehr Köln befinden sich insgesamt 2 Rüstzüge, bestehend aus jeweils einem Feuerwehrkran und einem Rüstwagen. Stationiert sind diese auf den Feuer- und Rettungswachen 2 und 5. Der Ausfall eines Rüstwagens wird durch den Einsatz eines Wechselladerfahrzeugs mit dem Abrollbehälter „Technische Hilfeleistung“ kompensiert, so dass aus diesem Grunde kein Reserve- Rüstwagen vorgehalten werden muss. Aktueller Austausch von einem Rüstwagen Der Rüstwagen, amtliches Kennzeichen K-27460 ist nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und zu ersetzen. Nach Durchführung der Ersatzbeschaffungsmaßnahmen werden die bisherigen Fahrzeuge ausge- mustert und über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden (Zoll-Auktion) meist- bietend versteigert. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 13.03.2017 mit Aktenzeichen 141/37/07/17, 141/37/06/17, 141/37/05/17, 141/37/09/17 und 141/37/08/17 der Beschaffung der Fahrzeuge zugestimmt. Für jedes der aufgeführten Fahrzeuge wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, die dem RPA zu Prü- fung vorgelegt und abgestimmt wurde. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0824/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27