Mandari Insight

0432/2024

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 29.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2024, TOP 2.1

Anlage 2b

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3a

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2a

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3b

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2b

1010 Zeichen

Anlage 2b   m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Sonstige Dienstleistungen *2)173,67 100,00% 209,34 100,00% 169,60 100,00% 168,16 100,00% 170,53 100,00%
"Freiberufliche Tätigkeiten" 77,92 44,87% 88,53 42,29% 84,03 49,55% 79,92 47,53% 79,44 46,58%
Daseinsvorsorge 52,43 30,19% 66,17 31,61% 47,00 27,71% 52,13 31,00% 52,39 30,72%
Umwelt 21,66 12,47% 24,23 11,57% 18,47 10,89% 19,46 11,57% 20,01 11,73%
Kulturelle Tätigkeiten 10,91 6,28% 12,75 6,09% 10,46 6,17% 9,50 5,65% 10,66 6,25%
Weitere Dienstleistungen 10,75 6,19% 17,66 8,44% 9,64 5,68% 7,15 4,25% 8,03 4,71%
Summe 173,67 100,00% 209,34 100,00% 169,60 100,00% 168,16 100,00% 170,53 100,00%
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) siehe Anlage 2a
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 26.01.2024
Unterbranchen (sonst. 
Dienstleistungen)
2020 2021 2022 2023 2024

Anlage 3a

607 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3a    m
30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00
26./31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrVersicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr

Anlage 4

356 Zeichen

Anlage 4    m
900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,01.700,01.750,01.800,0
01.01. 26./31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls
Vorjahreswert 2021Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2023Jahreswert 2024

Anlage 1

457 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2024 im Vergleich mit 2023 und 2022Anlage 1    m
0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.6501.7001.7501.800
01.01. 26./31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2024Vorauszahlungen 2024Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2024Vorjahreswert 2023Vorjahreswert 2022

Mitteilung Ausschuss

3566 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21 
00.05.01-2024-02-05 
Vorlagen-Nummer  29.01.2024 
 0432/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.02.2024 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des An-
ordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) 
Verteilung auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2024 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen 
für den Erhebungszeitraum 2024 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.238,51 Mio. EUR 340,00 Mio. EUR 1.578,51 Mio. EUR 
Stand: 26.01.2024 1.332,07 Mio. EUR 162,18 Mio. EUR 1.494,25 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 107,55% 47,70% 94,66% 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, 
Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs-
jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich 
im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. 
Nach der Einschätzung die Industrie- und Handelskammer zu Köln tritt das Konjunkturklima 
im Jahresbeginn 2024 im Vergleich zum Herbst 2023 auf der Stelle. Der Konjunkturklimaindi-
kator, der die Gesamtstimmung in der Wirtschaft ausdrückt, bleibt nach den Ergebnissen der 
Umfrage der Kammer auf einem schwachen Niveau und im negativen Bereich. Für das Jahr 
2024 wurde daher der Hpl.-Teilansatz für Vorauszahlungen nur geringfügig höher angesetzt 
als im Vorjahr (Teilansatz Vorauszahlungen 2023 = 1.230,62 Mio. EUR). Der Teilansatz des 
Jahres 2024 wird im Anordnungssoll derzeit erreicht und sogar um 7,55 Prozentpunkte über-
schritten, wobei eine Reihe von Absetzungen angekündigt wurde. Zudem sind viele Steuerbe-
ratungen derzeit noch mit der Abwicklung staatlicher Corona-Hilfen sowie der Umsetzung 
neuer gesetzlicher Berichtspflichten stark ausgelastet. Eine Anpassung der Gewerbesteuervo-
rauszahlungen auf die von den Steuerberatungen zu ermittelnde voraussichtliche Steuer des 
Erhebungszeitraums 2024 wird daher in zahlreichen Fällen erst im späteren Verlauf des Jah-
res erfolgen.

2 
 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch-
schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, 
aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. 
Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An-
passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen 
im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle 
Erhebungszeiträume nieder. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch-
lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren 
auf den bis zum 26.01.2024 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2024. Als Zu-
satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts-
jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den 
laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 2a

1605 Zeichen

Anlage 2a    m
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll *1)
Aktuelles 
Soll 
Vorausz.
Produzierendes Gewerbe 157,52 12,13% 212,42 14,03% 224,33 16,87% 196,54 14,34% 171,31 12,86%
Einzelhandel 97,57 7,51% 91,60 6,05% 67,85 5,10% 72,35 5,28% 71,12 5,34%
Hotel- & Gaststättengewerbe 15,95 1,23% 19,89 1,31% 13,88 1,04% 16,55 1,21% 16,98 1,27%
Groß- & Außenhandel 101,48 7,81% 115,96 7,66% 99,01 7,44% 103,49 7,55% 106,42 7,99%
Verkehr/Postdienste 29,23 2,25% 34,32 2,27% 32,47 2,44% 33,08 2,41% 33,94 2,55%
Banken 60,96 4,69% 63,73 4,21% 80,78 6,07% 94,30 6,88% 82,28 6,18%
Versicherungen 116,40 8,96% 82,50 5,45% 89,87 6,76% 151,84 11,08% 113,39 8,51%
Finanzdienstleister 415,36 31,98% 512,18 33,83% 439,19 33,02% 423,34 30,90% 453,67 34,06%
Medienwirtschaft 59,18 4,56% 74,55 4,92% 43,93 3,30% 42,13 3,07% 43,64 3,28%
Information & Kommunikation 71,30 5,49% 97,35 6,43% 69,17 5,20% 68,42 4,99% 68,79 5,16%
Sonstige Dienstleistungen *2) 173,67 13,37% 209,34 13,83% 169,60 12,75% 168,16 12,27% 170,53 12,80%
Summe 1.298,62 100,00% 1.513,84 100,00% 1.330,08 100,00% 1.370,20 100,00% 1.332,07 100,00%
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.200,85  Mio. EUR 1.473,23  Mio. EUR 1.626,36  Mio. EUR 1.755,76  Mio. EUR 1.494,25  Mio. EUR
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 26.01.2024
Branchen
2020 2021 2022 2023 2024

Anlage 3b

525 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2024 und 2023 - Betragsangaben in Mio. EUR
Anlage 3b  n
0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,00
26./31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste -  VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr

Beratungsverlauf (1)

05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0432/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.01.2024
Erstellt
26.01.2024 14:26