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Mitteilung zur Beschlussvorlage „Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU“ 2603/2021

Mitteilung Ausschuss 3382/2021 vom 27.09.2021

Stand: Am 08.10.2021 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 27.09.2021 3382/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 08.10.2021 Mitteilung zur Beschlussvorlage „Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln„ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU“ Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage „Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU“ (2603/2021) sowie den entsprechenden Vorabauszug der Ratssitzung vom 16.09.2021 zur Kenntnis. Gez. Reker
  • 2603_2021_Anlage_1_Uebersicht_ueber_die_Willkommensprojekte_und_die_aktuelle_Bedarfslage

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    Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage: Seit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2014 ist die Zahl der zugewanderten Menschen aus Bulgarien und Rumänien stetig und deutlicher gestiegen als aus anderen EU-Ländern. Viele dieser Menschen versuchen ihre schwierige ökonomische und soziale Situation in ihrer Heimat durch Erwerbstätigkeiten in anderen europäischen Ländern, so auch in Deutschland, zu verbessern. Das Projekt Willkommen und Ankommen in Köln leistet seit 2014 mit der arbeitsmarktaktivierenden Beratung, der Kompetenzfeststellung und weiteren Bausteinen einen wichtigen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Armutsbekämpfung. Im ersten Projekt „Willkommen in Köln (WIK)“ inkl. Alphabetisierung (Laufzeit 01.01.2014 bis 31.12.2015) stand besonders die Krisenbewältigung im Fokus. Menschen kamen mit multiplen Problemlagen nach Köln und standen dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung, obwohl dies ihr erklärtes und dringendes Ziel war. Wichtigste Bausteine des Projektes: - Aufsuchende Beratung - Niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten - Kompetenzfeststellung - Sprachkurse Im Nachfolgeprojekt „Willkommen in Köln II“ (Laufzeit 01.01. 2016 bis 31.12.2016) standen alle Maßnahmen im Vordergrund, welche die Selbstständigkeit der Menschen förderten. Nach erfolgreicher Stabilisierung war di e Vermittlung in Arbeit von enormer Bedeutung für eine gelingende Integration. Wichtigste Bausteine des Projektes: - Arbeitsmarktaktivierende Information, Beratung - Kompetenzfeststellung, Bewerbungstrainings und Begleitung - Sprachkurse mit Erwerbsweltbezug Im Zeitraum 2014 – 2016 wurden die Projekte in den Stadtteilen Ehrenfeld, Kalk und Mülheim umgesetzt. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel-Starkes Köln (ISEK) wurde das Projekt mit neuem Titel „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) fortgesetzt und weiterentwickelt (Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2018). Aufgrund der ausgewiesenen Sozialräume im ISEK konnten die Angebote am Standort Ehrenfeld nicht fortgesetzt werden. Neu hinzu kamen die im ISEK ausgewiesenen Sozialräume in Chorweiler und Rodenkirchen. Das vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossene ISEK (DS-Nr. 2899/2016) sah für den weiteren Verlauf des Programms eine Ausweitung von WAK als sozialraum- übergreifende Maßnahme auf alle insgesamt elf Sozialräume vor. Da aber das Land in der laufenden Förderphase überraschend seine Förderschwerpunkte änderte, lief die zunächst bewilligte Förderung für das Arbeitsmarktprojekt Ende 2018 aus und WAK konnte nicht, wie geplant, bis Ende 2020 auf alle, mit dem ISEK beschlossenen, Sozialräume ausgebaut werden. Wichtigste Bausteine des Projektes: - Aktivierung, Heranführung und Integration in den Arbeitsmarkt - Koordination und Vernetzung der regionalen Akteure - aufsuchende Beratung, Begegnung, Kompetenzfeststellung - Stärkung und Förderung der individuellen Ressourcen und Kompetenzen - Grundbildungs- und Qualifizierungsangebote, Sprachkurse WAK wurde in 2019 trotz Wegfall der Landesförderung zunächst mit den gleichen Bausteinen wie in den Jahren 2017/2018 fortgeführt. Die Finanzierung erfolgte mit städtischen Haushaltsmitteln (in Höhe von 833.500 €). Durch eine erneute, jedoch deutlich reduzierte städtische Finanzierung in Höhe von 305.000 €/Jahr (DS Nr.2761/2019) in den Jahren 2020 und 2021 bleibt dem Kölner Beratungs- und Unterstützungssystem mit WAK ein wirksamer Bestandteil zur Arbeitsmarktintegration erhalten. Aufgrund begrenzter städtischer Ressourcen sind die wichtigen Grundbildungsangebote allerdings nicht mehr Bestandteil des Angebotes. Die geringe Finanzausstattung dieser Grundaufstellung war verbunden mit reduzierten städtischen Finanzressourcen und der Annahme, dass das Land NRW spätesten in der neuen Förderphase ab 2021 erneute Förderangebote zur Unterstützung des Arbeitsmarktzugangs für die Zielgruppe aufruft. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund zusammen mit den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Humboldt / Gremberg und Kalk Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Meschenich und Rondorf Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- Nord und Keupstraße Teilnahmen und Vermittlungen „Willkommen und Ankommen in Köln“: 2019 In 2019 wurden mit 924 Personen rund 2.270 umfassende Beratungsgespräche zu den einzelnen Modulen geführt: Modul Teilnahmen Kompetenzfeststellung 198 Arbeitsmarktaktivierende Beratung 755 Bewerbungstraining 258 Begleitung im arbeitsmarktl. Kontext 111 Grundbildungsangebote 232 Es gab insgesamt 86 erfolgreiche Integrationen in den Arbeitsmarkt. Diese verteilen sich hauptsächlich auf die Tätigkeitsbereiche Logistik, Reinigung, Lieferung und Produktion, aber auch auf Gastronomie, Technik, Pädagogik sowie in das Sozial- und Gesundheitswesen. Integration in den Arbeitsmarkt Personen Vermittlung in Arbeit 86 davon sozialvers.pflichtig Vollzeit 39 davon sozialvers.pflichtig Teilzeit 26 davon Minijob 21 2020 In 2020 wurden mit 781 Personen rund 2.390 umfassende Beratungsgespräche zu den einzelnen Modulen geführt: Modul Teilnahmen Kompetenzfeststellung 117 Arbeitsmarktaktivierende Beratung 706 Bewerbungstraining 297 Begleitung im arbeitsmarktl. Kontext 31 Es gab insgesamt 92 erfolgreiche Integrationen in den Arbeitsmarkt. Diese verteilen sich hauptsächlich auf die Tätigkeitsbereiche Logistik, Reinigung, Produktion, Lieferung und Erntehelfer, aber auch auf Gastronomie, Handwerk sowie Straßen- und Schienenverkehr. Integration in den Arbeitsmarkt Personen Vermittlung in Arbeit 92 davon sozialvers.pflichtig Vollzeit 43 davon sozialvers.pflichtig Teilzeit 28 davon Minijob 21 Die Vermittlungsquoten (9,3 % in 2019 und 11,8% in 2020) sind unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen der Beratenden für den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt (keine oder geringe Sprachkompetenz, geringe Qualifikation, prekäre Lebenslage) hoch einzuschätzen. Trotz der schwierigen Lage aufgrund der Corona-Pandemie konnten in 2020 im Vergleich zum Vorjahr mehr Integrationen in Arbeit erzielt werden. Dies zeigt, welch wesentlichen Beitrag WAK zur Arbeitsmarktintegration leistet. Trotz Wegfall der Präsenzberatungen über einen langen Zeitraum war es durch die etablierten und guten Strukturen im Projekt möglich, mit der Zielgruppe weiterhin in Kontakt zu bleiben und diese wirkungsvoll in ihren Bemühungen bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen. „Willkommen und Ankommen in Köln“ bildet mit der Clearingstelle des Gesundheitsamtes und den Maßnahmen der humanitären Hilfen in der Vorgebirgstr. ein wichtiges und qualifiziertes Gesamtkonzept. Im Maßnahmenkatalog „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ wird explizit auf dieses abgestimmte Gesamtkonzept verwiesen. Als etablierte Maßnahme, die eine fachlich spezialisierte Beratung, Unterstützung und Begleitung in den Arbeitsmarkt für EU- Zugewanderte anbietet, wird zukünftig ebenso eine enge Kooperation mit dem aktuell neu einzurichtenden Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) erfolgen. Durch den Wegfall der beiden ALVENI-Projekte seit dem 01.01.2021 ist ein bedeutender Pfeiler in den Angeboten für die unversorgten Menschen aus Südosteuropa weggebrochen. Der niedrigschwellige Beratungszugang fehlt erkennbar und viele dieser Menschen wenden sich nun hilfesuchend auch an die Beratenden in WAK. Die vielschichtigen Bedarfslagen der Menschen können allerdings mit der begrenzten Ressource und der arbeitsmarktlichen Ausrichtung von WAK nicht entsprechend aufgefangen werden.
  • 2603_2021_Auszug_Rat_Beschlussvorlage

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    Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates vom 16.09.2021 öffentlich 10.27 Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mit- gliedsstaaten der EU 2603/2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen:  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024 beauftragt. 2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 305.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzelle 15 Transferaufwendungen. 3. Die Verwaltung wird jährlich über die Maßnahme berichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
  • 2603_2021_Beschlussvorlage_Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 2603/2021 Freigabedatum 12.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln„ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen:  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024 beauftragt. 2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 305.000 € jährlich erfolgt vorbehalt- lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff im Teiler- gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzelle 15 Transferaufwendungen. 3. Die Verwaltung wird jährlich über die Maßnahme berichten. Integrationsrat 24.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 305.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 305.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) wurde in Form von „Willkom- mensprojekten“ im Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2018 über Mittel des Landes und des Euro- päischen Sozialfonds gefördert. 2018 hat die Landesregierung in der laufenden Förderphase neue Förderrichtlinien beschlossen. Aufgrund der veränderten Schwerpunktsetzung konnte die Fortsetzung des arbeitsmarktbezogenen Projektes ab 2019 nicht mehr über Drittmittel sichergestellt werden. Mit Vorlage DS Nr. 3710/2018 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, ab 2019 für die Fortführung von „Willkommen und Ankommen in Köln“ städtische Mittel, zu- letzt 305.000,- € pro Jahr, einzusetzen. Der Beschluss erfolgte befristet bis zum 31.12.2021, begründet in der Annahme, dass das Land in der neuen ESF -Förderphase ab 2021 neue Unterstützungsmöglichkeiten eröffnet. Die seinerzeitigen Äußerungen des Landes, des Bun- des und der EU ließen darauf schließen, dass die neue ESF-Förderphase (2021 – 2027) Be- standteile zum Thema Arbeitsmarktintegration mit Schwerpunkt für Bürgerinnen und Bürger aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten enthalten wird und somit erneut Förder- möglichkeiten für diese Zielgruppe eröffnet werden. Mit Schreiben vom 10.02.2021 an den Städtetag NRW hat das Ministerium für Arbeit, Ge- 3 sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAGS -NRW) leider deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Förderung von Beratungsstrukturen als ein Baustein zur In- tegration von Menschen aus Südosteuropa in den Arbeitsmarkt nicht mehr Bestandteil der neuen Förderphase ist. Durch die aktuell veröffentlichte ESF-Förderrichtlinie vom 18.05.2021 wurde nun die veränderte Ausrichtung der Landesförderung bestätigt. Somit kann eine Drittmittelfinanzierung zur Fortführung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ ab dem 01.01.2022 nicht mehr herangezogen werden. Bei der Maßnah- me „Willkommen und Ankommen in Köln“ handelt es sich um das einzige etablierte operative Instrument in Köln, um insbesondere jene EU-Neuzugewanderte, die als Arbeitssuchende ohne Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII sind, bei der Ent- wicklung einer arbeitsmarktlichen Perspektive zu unterstützen. Die Beratung wird wie bisher überwiegend durch herkunftssprachliches Personal angeboten. WAK wird seine Arbeit weiterhin auf die seit Beginn der Willkommensprojekte gefestigten und etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsbe- ratung konzentrieren und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung der wirksamen und gefestig- ten Strukturen. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund zusammen mit den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Humboldt / Gremberg und Kalk Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Meschenich und Rondorf Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- Nord und Keupstraße Sollte es zukünftig zu Projektaufrufen seitens der EU, des Bundes oder des Landes NRW z.B. in den Bereichen Grund- und Weiterbildung, Qualifizierung o.ä. für die Zielgruppe kom- men, so beabsichtigt die Verwaltung, sich hierauf zu bewerben, um die Maßnahme „Will- kommen und Ankommen in Köln“ wirkungsvoll zu unterstützen und das Angebot breiter auf- zustellen. Eine Übersicht über die bisherigen Projekte und die aktuelle Bedarfslage ist als Anlage bei- gefügt. Finanzierung der Maßnahme Pro Sozialraum/ Träger wird eine Vollzeitstelle Projektsachbearbeitung mit jährlicher Perso- nalpauschale in Höhe von 76.250 € finanziert. Das kalkulierte Volumen beträgt somit insge- samt 305.000 €. Gesamtaufwendungen der Maßnahme: Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen ab 01.01.2022 jährlich Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozialräume Humboldt/Gremberg und Kalk 76.250 € Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozialräume Meschenich und Rondorf 76.250 € 4 FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen Zentrums für die Sozialräume Blumen- berg, Chorweiler und Seeberg-Nord 76.250 € Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. für die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 76.250 € Gesamtaufwendungen jährlich 305.000 € Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 305.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2022ff im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzelle 15, Transferaufwendungen, eingeplant. Anlage 1 - Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage

Beratungsverlauf

  1. 08.10.2021

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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