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A-R/0045/2005

Kürzung von Bundeszuschüssen zu Unterkunftskosten nach SGB II

Antrag an den Rat 10.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 25.0.1

Originalantrag

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Originalantrag

5342 Zeichen

CDU–Fraktion im Rat der Stadt Münster  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster 
FDP–Fraktion im Rat der Stadt Münster 
UWG/ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster  
         Münster, den 09.11.2005 
 
 
Herrn 
Oberbürgermeister 
Dr. Berthold Tillmann 
Stadthaus 1 
 
48127 Münster 
 
 
 
 
Änderungsantrag gemäß § 14 III der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Münster 
 
hier: Kürzung von Bundeszuschüssen zu Unterkunftskosten nach SGB II  
 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die Antragsteller bitten Sie, die folgende Erklärung in die Tagesordnung des Rates am 
09.11.2005 aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen: 
 
 
Mit großer Verärgerung haben Rat und Verwaltung der Stadt Münster den jüngsten Vorstoß der 
amtierenden Bundesregierung zur Kenntnis nehmen müssen, die Bundesbeteiligung an den 
Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose rückwirkend für 2005 und zusätzlich für 2006 zu 
annullieren und eine völlig unrealistische Rückzahlung von drei Milliarden Euro durch die 
Kommunen zu verlangen.   
 
Die Absenkung der Bundesbeteiligung ist im Lichte der tatsächlichen Kostenentwicklung bei der 
Umsetzung des SGB II vollkommen unrealistisch. Nicht nur die Kosten für das Arbeitslosengeld 
II, sondern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung liegen erheblich über den 
Annahmen im Vermittlungsverfahren zur Arbeitsmarktreform. Die deutliche Steigerung der Zahl 
der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, von erwarteten 2,8 auf 
3,66 Millionen belastet nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die kommunalen Haushalte 
über die seinerzeitigen Annahmen hinaus. Auf Basis der bisher erhobenen Daten würde durch 
eine Absenkung der Bundesbeteiligung die kommunale Finanzkrise unverantwortlich verschärft. 
Vielmehr wird die Bundesbeteiligung höher als der bisher festgeschriebene Anteil von 29,1 % 
ausfallen müssen, wenn die gesetzlich zugesicherte Gesamtentlastung der Kommunen um 2,5 
Mrd. € real erreicht werden soll. Für eine Absenkung des Bundesanteils und die Rückforderung 
bereits geleisteter Zahlungen an die Kommunen besteht daher keinerlei Spielraum. 
 
Die Tatsache, dass die vom Bund eingeführte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und 
Sozialhilfe nun deutlich teurer wird als erwartet, kann nicht dafür herhalten, dass der Bund nun 
diese Kosten im Zuge des Revisionsverfahrens den Kommunen aufbürdet.

2
 
 
Der Rat der Stadt Münster weist daher die vorgesehene Streichung der Bundesbeteiligung an 
den Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Abs. 6 SGB II mit aller Entschiedenheit 
zurück und fordert die Bundesregierung auf, diesen Entwurf des Zweiten Gesetzes zur 
Änderung des SGB II vom 05.10.2005 zurückzunehmen.  
 
Der Rat der Stadt Münster fordert ferner die NRW-Landesregierung auf, diesem Gesetzentwurf 
im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und gemeinsam mit den kommunalen 
Spitzenverbänden darauf zu beharren, dass zunächst die in § 46 Abs. 6 S. 2 SGB II 
vorgesehene Überprüfung anhand der Kriterien der Anlage zu § 46 Abs. 9 SGB II stattfindet. 
 
Der Rat der Stadt Münster kritisiert das von der Bundesregierung gewählte Verfahren, mit dem 
von der gesetzlichen Vorgabe einer zunächst erforderlichen Überprüfung der Bundesbeteiligung 
zum 1.10.2005 abgewichen wird. Die einseitige Vorgabe des Bundes durch die Vorlage einer 
Gesetzesänderung steht im Widerspruch zu der erforderlichen einvernehmlichen Feststellung 
eines Revisionsergebnisses zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem gesetzlich 
genau geregelten Revisionsverfahren soll sichergestellt werden, dass das Entlastungsziel für 
die Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € jährlich erreicht wird. Erst im Anschluss an diese 
Überprüfung steht eine gesetzliche Anpassung der Bundesbeteiligung an. 
 
Sollte im Revisionsverfahren keine Einigung erzielt werden können, fordert der Rat der Stadt 
Münster die Bundesregierung auf, den gesetzlich festgelegten Bundesanteil an den Kosten für 
Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % auch für das Jahr 2006 so rasch wie möglich 
festzuschreiben. 
 
Der Rat der Stadt Münster verwahrt sich gegen den Versuch des Bundes, die finanziellen 
Folgen der Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Ausweitung von Leistungsansprüchen in der 
Sozialgesetzgebung den Kommunen anzulasten. Die Behauptung, die Kommunen würden 
durch die stark steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich entlastet, ist schlichtweg 
nicht nachvollziehbar. Die Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die derzeit 
festzustellende Kostenexplosion ohne die Hartz-IV-Gesetzgebung in der Sozialhilfe 
stattgefunden hätte, stimmt mit den langjährigen Erfahrungen zur Kostenentwicklung in der 
Sozialhilfe nicht überein. Sie ist vielmehr auf Leistungsausweitungen, die Absenkung der 
Schwelle zur Inanspruchnahme von Leistungen und gesetzgeberische Mängel zurückzuführen, 
für die nicht die Kommunen haftbar gemacht werden dürfen.  
Der Rat der Stadt Münster erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich unvoreingenommen 
einer kritischen Prüfung der Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 
auf der Grundlage der aus der Praxis des Verwaltungsvollzugs generierten Kommunaldaten 
stellt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Sellenriek Klas Möllemann-Appelhoff Pfau 
(CDU-Fraktion) (GRÜNE-Fraktion) (FDP-Fraktion) (UWG /ÖDP-Fraktion)

Beratungsverlauf (1)

09.11.2005 Rat
TOP 25.0.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0045/2005
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37