A-R/0045/2005
Kürzung von Bundeszuschüssen zu Unterkunftskosten nach SGB II
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Originalantrag
5342 Zeichen
CDU–Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster
FDP–Fraktion im Rat der Stadt Münster
UWG/ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münster, den 09.11.2005
Herrn
Oberbürgermeister
Dr. Berthold Tillmann
Stadthaus 1
48127 Münster
Änderungsantrag gemäß § 14 III der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Münster
hier: Kürzung von Bundeszuschüssen zu Unterkunftskosten nach SGB II
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, die folgende Erklärung in die Tagesordnung des Rates am
09.11.2005 aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Mit großer Verärgerung haben Rat und Verwaltung der Stadt Münster den jüngsten Vorstoß der
amtierenden Bundesregierung zur Kenntnis nehmen müssen, die Bundesbeteiligung an den
Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose rückwirkend für 2005 und zusätzlich für 2006 zu
annullieren und eine völlig unrealistische Rückzahlung von drei Milliarden Euro durch die
Kommunen zu verlangen.
Die Absenkung der Bundesbeteiligung ist im Lichte der tatsächlichen Kostenentwicklung bei der
Umsetzung des SGB II vollkommen unrealistisch. Nicht nur die Kosten für das Arbeitslosengeld
II, sondern auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung liegen erheblich über den
Annahmen im Vermittlungsverfahren zur Arbeitsmarktreform. Die deutliche Steigerung der Zahl
der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, von erwarteten 2,8 auf
3,66 Millionen belastet nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die kommunalen Haushalte
über die seinerzeitigen Annahmen hinaus. Auf Basis der bisher erhobenen Daten würde durch
eine Absenkung der Bundesbeteiligung die kommunale Finanzkrise unverantwortlich verschärft.
Vielmehr wird die Bundesbeteiligung höher als der bisher festgeschriebene Anteil von 29,1 %
ausfallen müssen, wenn die gesetzlich zugesicherte Gesamtentlastung der Kommunen um 2,5
Mrd. € real erreicht werden soll. Für eine Absenkung des Bundesanteils und die Rückforderung
bereits geleisteter Zahlungen an die Kommunen besteht daher keinerlei Spielraum.
Die Tatsache, dass die vom Bund eingeführte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe nun deutlich teurer wird als erwartet, kann nicht dafür herhalten, dass der Bund nun
diese Kosten im Zuge des Revisionsverfahrens den Kommunen aufbürdet.
2
Der Rat der Stadt Münster weist daher die vorgesehene Streichung der Bundesbeteiligung an
den Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Abs. 6 SGB II mit aller Entschiedenheit
zurück und fordert die Bundesregierung auf, diesen Entwurf des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des SGB II vom 05.10.2005 zurückzunehmen.
Der Rat der Stadt Münster fordert ferner die NRW-Landesregierung auf, diesem Gesetzentwurf
im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden darauf zu beharren, dass zunächst die in § 46 Abs. 6 S. 2 SGB II
vorgesehene Überprüfung anhand der Kriterien der Anlage zu § 46 Abs. 9 SGB II stattfindet.
Der Rat der Stadt Münster kritisiert das von der Bundesregierung gewählte Verfahren, mit dem
von der gesetzlichen Vorgabe einer zunächst erforderlichen Überprüfung der Bundesbeteiligung
zum 1.10.2005 abgewichen wird. Die einseitige Vorgabe des Bundes durch die Vorlage einer
Gesetzesänderung steht im Widerspruch zu der erforderlichen einvernehmlichen Feststellung
eines Revisionsergebnisses zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem gesetzlich
genau geregelten Revisionsverfahren soll sichergestellt werden, dass das Entlastungsziel für
die Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € jährlich erreicht wird. Erst im Anschluss an diese
Überprüfung steht eine gesetzliche Anpassung der Bundesbeteiligung an.
Sollte im Revisionsverfahren keine Einigung erzielt werden können, fordert der Rat der Stadt
Münster die Bundesregierung auf, den gesetzlich festgelegten Bundesanteil an den Kosten für
Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % auch für das Jahr 2006 so rasch wie möglich
festzuschreiben.
Der Rat der Stadt Münster verwahrt sich gegen den Versuch des Bundes, die finanziellen
Folgen der Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Ausweitung von Leistungsansprüchen in der
Sozialgesetzgebung den Kommunen anzulasten. Die Behauptung, die Kommunen würden
durch die stark steigende Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich entlastet, ist schlichtweg
nicht nachvollziehbar. Die Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die derzeit
festzustellende Kostenexplosion ohne die Hartz-IV-Gesetzgebung in der Sozialhilfe
stattgefunden hätte, stimmt mit den langjährigen Erfahrungen zur Kostenentwicklung in der
Sozialhilfe nicht überein. Sie ist vielmehr auf Leistungsausweitungen, die Absenkung der
Schwelle zur Inanspruchnahme von Leistungen und gesetzgeberische Mängel zurückzuführen,
für die nicht die Kommunen haftbar gemacht werden dürfen.
Der Rat der Stadt Münster erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich unvoreingenommen
einer kritischen Prüfung der Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
auf der Grundlage der aus der Praxis des Verwaltungsvollzugs generierten Kommunaldaten
stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Sellenriek Klas Möllemann-Appelhoff Pfau
(CDU-Fraktion) (GRÜNE-Fraktion) (FDP-Fraktion) (UWG /ÖDP-Fraktion)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0045/2005
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37